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Stadt Lehrte - Neubau Feuerwehrgerätehaus Arpke - Beratungsleistungen
Die Stadt Lehrte plant im Ortsteil Arpke den Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Die Feuerwehr Arpke wird als Stützpunktfeuerwehr mit etwa 80 aktiven Mitgliedern geführt. Es sind eine Jugendfeuerwehr und eine Kinderfeuerwehr vorhanden. Die derzeitigen Gebäude entsprechen nicht mehr den Anforderungen und weisen unter anderem Platzmangel und ...
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- Stadt Rodewisch
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- August 04, 2026
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Die Stadt Lehrte plant im Ortsteil Arpke den Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Die Feuerwehr Arpke wird als Stützpunktfeuerwehr mit etwa 80 aktiven Mitgliedern geführt. Es sind eine Jugendfeuerwehr und eine Kinderfeuerwehr vorhanden. Die derzeitigen Gebäude entsprechen nicht mehr den Anforderungen und weisen unter anderem Platzmangel und fehlende Umkleidemöglichkeiten auf. Eine Machbarkeitsstudie bestätigte, dass der Neubau an einem neuen Standort südlich der Schwüblingser Straße aufgrund fehlender Erweiterungsmöglichkeiten am bisherigen Standort notwendig ist. Die Fläche grenzt im Westen an vorhandene Wohnbebauung und befindet sich im Ortseingangsbereich von Arpke. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und befindet sich im Außenbereich. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Feuerwehr zu schaffen, wurde der Bebauungsplan Nr. 03/22 "Feuerwehr Arpke" sowie die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Arpke soll in Modul- bzw. serieller Systembau-weise und eingeschossiger Bauweise errichtet werden. Die Erschließung erfolgt über die Schwüblingser Straße. Die geschätzten Gesamtkosten (KG 200 - 700) liegen bei rd. 6.320.295,00 EUR Mio. Euro brutto. Es ist beabsichtigt, die Vergabe im Rahmen einer Totalunternehmervergabe durchzuführen. Im Rahmen der Totalunternehmervergabe sollen die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen von einem Unternehmen erbracht werden. Die Vergabe von weiteren Bewirtschaftungsleistungen ist nicht beabsichtigt. Für die Vorbereitung und Durchführung des erforderlichen Vergabeverfahrens werden technische und wirtschaftliche Beratungsleistungen gesucht. Dieses schließt die Fortschreibung des Raum- und Funktionsprogramms sowie ggf. Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit ein. Der Berater soll die Vergabe steuern und die erforderlichen technischen und wirtschaftlichen Leistungen erbringen. Die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen ist nicht Gegenstand
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Stadt RodewischRodewischDeadline: Jun 29Die Stadt Lehrte plant im Ortsteil Arpke den Neubau des Feuerwehrgerätehauses. Die Feuerwehr Arpke wird als Stützpunktfeuerwehr mit etwa 80 aktiven Mitgliedern geführt. Es sind eine Jugendfeuerwehr und eine Kinderfeuerwehr vorhanden. Die derzeitigen Gebäude entsprechen nicht mehr den Anforderungen und weisen unter anderem Platzmangel und fehlende Umkleidemöglichkeiten auf. Eine Machbarkeitsstudie bestätigte, dass der Neubau an einem neuen Standort südlich der Schwüblingser Straße aufgrund fehlender Erweiterungsmöglichkeiten am bisherigen Standort notwendig ist. Die Fläche grenzt im Westen an vorhandene Wohnbebauung und befindet sich im Ortseingangsbereich von Arpke. Die Fläche wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und befindet sich im Außenbereich. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Feuerwehr zu schaffen, wurde der Bebauungsplan Nr. 03/22 "Feuerwehr Arpke" sowie die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Der Neubau des Feuerwehrgerätehauses Arpke soll in Modul- bzw. serieller Systembau-weise und eingeschossiger Bauweise errichtet werden. Die Erschließung erfolgt über die Schwüblingser Straße. Die geschätzten Gesamtkosten (KG 200 - 700) liegen bei rd. 6.320.295,00 EUR Mio. Euro brutto. Es ist beabsichtigt, die Vergabe im Rahmen einer Totalunternehmervergabe durchzuführen. Im Rahmen der Totalunternehmervergabe sollen die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen von einem Unternehmen erbracht werden. Die Vergabe von weiteren Bewirtschaftungsleistungen ist nicht beabsichtigt. Für die Vorbereitung und Durchführung des erforderlichen Vergabeverfahrens werden technische und wirtschaftliche Beratungsleistungen gesucht. Dieses schließt die Fortschreibung des Raum- und Funktionsprogramms sowie ggf. Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung mit ein. Der Berater soll die Vergabe steuern und die erforderlichen technischen und wirtschaftlichen Leistungen erbringen. Die Erbringung von Rechtsberatungsleistungen ist nicht GegenstandStadt Lehrte - Neubau Feuerwehrgerätehaus Arpke - Beratungsleistungen
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Stadt HagenHagenDie bestehende Feuerwehr in Hagen wird durch zwei Rettungswachen in den Stadtteilen Hohenlimburg und Dahl ergänzt, um einen flächendeckenden Rettungsdienst sicherzustellen. Die Stadt Hagen hat sich daher entschieden, die beiden vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser zu erweitern und am gleichen Standort einen Neubau unter Beachtung der geltenden Vorschriften und DIN-Normen jeweils eine Rettungswache zu errichten. Standort: Gasstraße 6 - 8, 58119 Hagen Auf Grundlage der Rettungsbedarfsplanung wird eine Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses durch eine Rettungswache vorgesehen. Für die Planung wurden zwei Grundflächen (Anlage A: Lageplan) auf Basis des groben Flächenbedarfs auf dem Grundstück dargestellt, der genaue Standort wurde noch nicht abschließend festgelegt. Die Auslegung der Rettungswache sieht vor, dass dieser Platz für zwei Rettungsfahrzeuge sowie zehn Mitarbeiter und zwei Praktikanten bieten sollen. In Abstimmung mit dem Bauherren sollen gemäß DIN 13049 die Bemessungs- und Planungsgrundlage sowie wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden. Dabei wird auch die Berücksichtigung funktionaler Abläufe der Rettungswache von großer Bedeutung sein. Standort: Am Obergraben 20, 58091 Hagen Im Rahmen der Voruntersuchung wurde eine Fläche ermittelt (Anlage B: Lageplan). Das Baugrundstück befindet sich größtenteils im festgesetzten Überschwemmungsgebiet und weist ein Gefälle in Richtung Süden auf. Da sich das Grundstück im Hochwassergefährdungsgebiet befindet, sind die Anbaumaßnahmen an der Westfassade des Feuerwehrhauses angedacht. Das Bauvorhaben wird gemäß den Vorgaben der DIN 13049 umgesetzt. Es ist zu berücksichtigen, dass die 24- Stunden-Rettungswache für zwei Rettungsfahrzeuge, zehn Mitarbeiter sowie zwei Praktikanten ausgelegt ist. Zudem sind für den Neubau eine hochwasserangepasste Planung und Bauausführung zu berücksichtigen, ebenso wie technisch, nachhaltig, funktional und wirtschaftlich optimale Lösungen. Die Fertigstellung beider Objekte ist für den Mai 2028 vorgesehen.EU-weite Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für den Anbau von zwei Rettungswachen in der Stadt Hagen
Stadt HagenHagenDie bestehende Feuerwehr in Hagen wird durch die zwei Rettungswachen ergänzt, um einen flächendeckenden Rettungsdienst sicherzustellen. Die Stadt Hagen hat sich daher entschieden, die beiden vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser zu erweitern und am gleichen Standort einen Neubau unter Beachtung der geltenden Vorschriften und DIN-Normen jeweils eine Rettungswache zu errichten. Standort: Gasstraße 6 - 8, 58119 Hagen Auf Grundlage der Rettungsbedarfsplanung wird eine Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses durch eine Rettungswache vorgesehen. Für die Planung wurden zwei Grundflächen (Anlage B: Lageplan) auf Basis des groben Flächenbedarfs auf dem Grundstück dargestellt, der genaue Standort wurde noch nicht abschließend festgelegt. Die Auslegung der Rettungswache sieht vor, dass dieser Platz für zwei Rettungsfahrzeuge sowie zehn Mitarbeiter*innen und zwei Praktikanten/Praktikantinnen bieten sollen. In Abstimmung mit dem Bauherren sollen gemäß DIN 13049 die Bemessungs- und Planungsgrundlage sowie wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden. Dabei wird auch die Berücksichtigung funktionaler Abläufe der Rettungswache von großer Bedeutung sein. Standort: Am Obergraben 20, 58091 Hagen Im Rahmen der Voruntersuchung wurde eine Fläche ermittelt (Anlage C: Lageplan). Das Baugrundstück befindet sich größtenteils im festgesetzten Überschwemmungsgebiet und weist ein Gefälle in Richtung Süden auf. Da sich das Grundstück im Hochwassergefährdungsgebiet befindet, sind die Anbaumaßnahmen an der Westfassade des Feuerwehrhauses angedacht. Das Bauvorhaben wird gemäß den Vorgaben der DIN 13049 umgesetzt. Es ist zu berücksichtigen, dass die 24Stunden-Rettungswache für zwei Rettungsfahrzeuge, zehn Mitarbeiter*innen sowie zwei Praktikanten/Praktikantinnen ausgelegt ist. Zudem sind für den Neubau eine hochwasserangepasste Planung und Bauausführung zu berücksichtigen, ebenso wie technisch, nachhaltig, funktional und wirtschaftlich optimale Lösungen. Für beide Lose ist ein RaNeubau & Betrieb der Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel
Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelDie Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt den Neubau einer Feuer- und Rettungswache inkl. eines Standorts für einen Löschzug der freiwilligen Feuerwehr am Standort Klöcknerstraße/B 235 auf einem ehemaligen Kraftwerk-Grundstück an der Habinghorster Straße , Ecke Klöcknerstraße im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP). Das Grundstück ist unbebaut. Die Eignung des Grundstücks für eine Feuer- und Rettungswache wurde in einem Standortgutachten bestätigt. Perspektivisch soll auf dem Gesamtareal neben der entstehenden Feuer- und Rettungswache künftig auch ein Sportplatz sowie ein Bringhof (Recyclinghof für Wertstoffe) errichtet werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist ausschließlich die Planung und Errichtung der Feuer- und Rettungswache. Das für die bauliche Realisierung vorgesehene Grundstück steht im Eigentum der städtischen Gesellschaft EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel (AöR). Zwischen der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR und der Stadt wird ein Nutzungsvertrag zur Nutzung des Grundstücks geschlossen werden, sodass die Stadt nutzungsberechtigt ist und auch Eigentümerin des errichteten Gebäudes wird. Die Stadt Castrop-Rauxel hat einen Beschaffungsvariantenvergleich zwischen der konventionellen Realisierung und einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) durchführen lassen. Der Beschaffungsvariantenvergleich kommt zu dem Ergebnis der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der ÖPP-Variante (Eigenfinanzierung) gegenüber der konventionellen Beschaffung durch die Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat auf Grundlage des Beschaffungsvariantenvergleichs in seiner Sitzung am 24. Februar 2022 und am 27. April 2023 die Realisierung des Neubaus der Feuer- und Rettungswache als "Paketvergabe über den Lebenszyklus" (Planung, Bau, Betrieb) beschlossen. Beabsichtigt ist die Gesamtvergabe der Planungs- und Bauleistungen, der Bauzwischenfinanzierungsleistungen bis zur Abnahme sowie von Gebäudebetriebsleistungen für einen Zeitraum von 25 Jahren nach rechtsgeschäftlicher Abnahme des Gesamtobjektes des Neubaus der Feuer- und Rettungswache. Der Neubau wird vom späteren Auftragnehmer schlüsselfertig erstellt. Die vom späteren Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen dabei insbesondere - die vollständige Planung (Objektplanung Gebäude, TGA-Planung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung usw.) für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel inkl. aller Funktionsbereiche - Vorbereiten und Herrichten des Grundstücks - die Planung und Errichtung der Baustelleneinrichtung - den Neubau der Feuer- und Rettungswache, bestehend aus folgenden Nutzungsbereichen: - 1000 - Verwaltung und Leitung Feuerwehr - 2000 - Lagezentrum - 3000 - Feuerwache - 4000 - Rettungswache - 5000 Instandhaltung/Logistik/Atemschutzstrecke - 6000 - Energieversorgung Haustechnik - 7000 - Feuerwehrgerätehaus Löschzug 3 - Habinghorst - 8000 - Außenanlagen/Freiflächen/befestigte Flächen - die Erschließung und der Anschluss an die Versorgungsleitungen zu allen notwendigen Medien - Bauzwischenfinanzierung der Planungs- und Bauleistungen - Gebäudebetriebsleistungen Die Gebäudebetriebsleistungen sollen für einen Zeitraum von 25 Jahren an einen Auftragnehmer übertragen werden. Die Auftraggeberin geht bei der Neuerrichtung der Feuer- und Rettungswache von einer Nutzungsfläche (NUF) von 9.970 m² aus. Der Neubau soll hinsichtlich des Energiestandards den Anforderungen des Effizienzgebäudes 40 gemäß dem Fördermittelprogramm "Klimafreundliches Bauen - Neubau - Nichtwohngebäude (KFN)" entsprechen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG Plus) für das errichtete Gebäude. Es soll eine KfW-Förderung beantragt werden. Bauplanungsrechtlich wird ein Bebauungsplan (B-Plan) für das entsprechende Plangebiet aufgestellt. Nach aktueller Zeitplanung wird von einem Inkrafttreten des B-Plans im 1. Quartal 2026 ausgegangen.Neubau & Betrieb der Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel
Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelDie Stadt Castrop-Rauxel beabsichtigt den Neubau einer Feuer- und Rettungswache inkl. eines Standorts für einen Löschzug der freiwilligen Feuerwehr am Standort Klöcknerstraße/B 235 auf einem ehemaligen Kraftwerk-Grundstück an der Habinghorster Straße , Ecke Klöcknerstraße im Rahmen einer Öffentlich-Privaten Partnerschaft (ÖPP). Das Grundstück ist unbebaut. Die Eignung des Grundstücks für eine Feuer- und Rettungswache wurde in einem Standortgutachten bestätigt. Perspektivisch soll auf dem Gesamtareal neben der entstehenden Feuer- und Rettungswache künftig auch ein Sportplatz sowie ein Bringhof (Recyclinghof für Wertstoffe) errichtet werden. Gegenstand dieses Vergabeverfahren ist ausschließlich die Planung und Errichtung der Feuer- und Rettungswache. Das für die bauliche Realisierung vorgesehene Grundstück steht im Eigentum der städtischen Gesellschaft EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel (AöR). Zwischen der EUV Stadtbetrieb Castrop-Rauxel AöR und der Stadt wird ein Nutzungsvertrag zur Nutzung des Grundstücks geschlossen werden, sodass die Stadt nutzungsberechtigt ist und auch Eigentümerin des errichteten Gebäudes wird. Die Stadt Castrop-Rauxel hat einen Beschaffungsvariantenvergleich zwischen der konventionellen Realisierung und einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft (ÖPP) durchführen lassen. Der Beschaffungsvariantenvergleich kommt zu dem Ergebnis der wirtschaftlichen Vorteilhaftigkeit der ÖPP-Variante (Eigenfinanzierung) gegenüber der konventionellen Beschaffung durch die Stadt Castrop-Rauxel. Der Rat der Stadt Castrop-Rauxel hat auf Grundlage des Beschaffungsvariantenvergleichs in seiner Sitzung am 24. Februar 2022 und am 27. April 2023 die Realisierung des Neubaus der Feuer- und Rettungswache als "Paketvergabe über den Lebenszyklus" (Planung, Bau, Betrieb) beschlossen. Beabsichtigt ist die Gesamtvergabe der Planungs- und Bauleistungen, der Bauzwischenfinanzierungsleistungen bis zur Abnahme sowie von Gebäudebetriebsleistungen für einen Zeitraum von 25 Jahren nach rechtsgeschäftlicher Abnahme des Gesamtobjektes des Neubaus der Feuer- und Rettungswache. Der Neubau wird vom späteren Auftragnehmer schlüsselfertig erstellt. Die vom späteren Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen umfassen dabei insbesondere - die vollständige Planung (Objektplanung Gebäude, TGA-Planung, Tragwerksplanung, Freianlagenplanung usw.) für den Neubau der Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel inkl. aller Funktionsbereiche - Vorbereiten und Herrichten des Grundstücks - die Planung und Errichtung der Baustelleneinrichtung - den Neubau der Feuer- und Rettungswache, bestehend aus folgenden Nutzungsbereichen: - 1000 - Verwaltung und Leitung Feuerwehr - 2000 - Lagezentrum - 3000 - Feuerwache - 4000 - Rettungswache - 5000 Instandhaltung/Logistik/Atemschutzstrecke - 6000 - Energieversorgung Haustechnik - 7000 - Feuerwehrgerätehaus Löschzug 3 - Habinghorst - 8000 - Außenanlagen/Freiflächen/befestigte Flächen - die Erschließung und der Anschluss an die Versorgungsleitungen zu allen notwendigen Medien - Bauzwischenfinanzierung der Planungs- und Bauleistungen - Gebäudebetriebsleistungen Die Gebäudebetriebsleistungen sollen für einen Zeitraum von 25 Jahren an einen Auftragnehmer übertragen werden. Die Auftraggeberin geht bei der Neuerrichtung der Feuer- und Rettungswache von einer Nutzungsfläche (NUF) von 9.970 m² aus. Der Neubau soll hinsichtlich des Energiestandards den Anforderungen des Effizienzgebäudes 40 gemäß dem Fördermittelprogramm "Klimafreundliches Bauen - Neubau - Nichtwohngebäude (KFN)" entsprechen. Die Auftraggeberin beabsichtigt, eine Nachhaltigkeitszertifizierung (QNG Plus) für das errichtete Gebäude. Es soll eine KfW-Förderung beantragt werden. Bauplanungsrechtlich wird ein Bebauungsplan (B-Plan) für das entsprechende Plangebiet aufgestellt. Nach aktueller Zeitplanung wird von einem Inkrafttreten des B-Plans im 1. Quartal 2026 ausgegangen.Stadt Neuenstein - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Stadt NeuensteinNeuensteinDie Stadt Neuenstein plant die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses am Standort Öhringer Straße (Flurstück Nr. 1930). Das Feuerwehrhaus bildet folgendes Raumprogramm ab: - 5 Stellplätze inkl. Waschplatz - Platzreserve von mindestens einem Stellplatz - Schulungsraum, Bereitschaftsraum, Küche, Büro Fü-Kräfte, Umkleideräume/Sanitärräume, Werkstatt, Fernmeldebetriebsstelle, Lager etc. jeweils mindestens nach DIN 14092 auf Basis von 70 Einsatzkräften und 25 Angehörigen der Jugendfeuerwehr - Lagerflächen geeignet für Logistikkonzept mit GW-T - Alarmparkplätze - Außenanlagen mit Übungsmöglichkeiten - Notstromversorgung mit separatem Stromerzeuger Auf Basis dieses Bedarfs hat die Stadt Neuenstein Planungsleistungen bis einschließlich LPH 2 erbringen lassen. Diese Planung ist der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Mit Blick auf das prognostizierte Honorarvolumen ist nunmehr eine EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innen-räume in den Leistungsphasen 3-8 nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses der Stadt Neuenstein. Die Stadt Neuenstein geht nach derzeitiger Planung von Gesamtkosten von insgesamt rund EUR 7,9 Mio. brutto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Neuenstein Fördergelder zur Verfügung. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Die für den Förderantrag erforderlichen Unterlagen sind bis Anfang Februar 2027 zu erstellen. Der Baubeginn ist für Mitte 2027 vorgesehen. Das die LPH 1 und 2 bearbeitende Büro beabsichtigt eine Bewerbung im vorliegenden Vergabeverfahren. Die Stadt Neuenstein wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - TGA Elektro - TGA HLS Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sowie die Planunterlagen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.Stadt Neuenstein - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Stadt NeuensteinNeuensteinDie Stadt Neuenstein plant die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses am Standort Öhringer Straße (Flurstück Nr. 1930). Das Feuerwehrhaus bildet folgendes Raumprogramm ab: - 5 Stellplätze inkl. Waschplatz - Platzreserve von mindestens einem Stellplatz - Schulungsraum, Bereitschaftsraum, Küche, Büro Fü-Kräfte, Umkleideräume/Sanitärräume, Werkstatt, Fernmeldebetriebsstelle, Lager etc. jeweils mindestens nach DIN 14092 auf Basis von 70 Einsatzkräften und 25 Angehörigen der Jugendfeuerwehr - Lagerflächen geeignet für Logistikkonzept mit GW-T - Alarmparkplätze - Außenanlagen mit Übungsmöglichkeiten - Notstromversorgung mit separatem Stromerzeuger Auf Basis dieses Bedarfs hat die Stadt Neuenstein Planungsleistungen bis einschließlich LPH 2 erbringen lassen. Diese Planung ist der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Mit Blick auf das prognostizierte Honorarvolumen ist nunmehr eine EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innen-räume in den Leistungsphasen 3-8 nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses der Stadt Neuenstein. Die Stadt Neuenstein geht nach derzeitiger Planung von Gesamtkosten von insgesamt rund EUR 7,9 Mio. brutto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Neuenstein Fördergelder zur Verfügung. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Die für den Förderantrag erforderlichen Unterlagen sind bis Anfang Februar 2027 zu erstellen. Der Baubeginn ist für Mitte 2027 vorgesehen. Das die LPH 1 und 2 bearbeitende Büro beabsichtigt eine Bewerbung im vorliegenden Vergabeverfahren. Die Stadt Neuenstein wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - TGA Elektro - TGA HLS Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sowie die Planunterlagen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.Stadt Neuenstein - Europaweite Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung für den Neubau des Feuerwehrhauses im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Theater Kiel AöRNeuensteinDeadline: Aug 10Die Stadt Neuenstein plant die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses am Standort Öhringer Straße (Flurstück Nr. 1930). Das Feuerwehrhaus bildet folgendes Raumprogramm ab: - 5 Stellplätze inkl. Waschplatz - Platzreserve von mindestens einem Stellplatz - Schulungsraum, Bereitschaftsraum, Küche, Büro Fü-Kräfte, Umkleideräume/Sanitärräume, Werkstatt, Fernmeldebetriebsstelle, Lager etc. jeweils mindestens nach DIN 14092 auf Basis von 70 Einsatzkräften und 25 Angehörigen der Jugendfeuerwehr - Lagerflächen geeignet für Logistikkonzept mit GW-T - Alarmparkplätze - Außenanlagen mit Übungsmöglichkeiten - Notstromversorgung mit separatem Stromerzeuger Auf Basis dieses Bedarfs hat die Stadt Neuenstein Planungsleistungen bis einschließlich LPH 2 erbringen lassen. Diese Planung ist der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Mit Blick auf das prognostizierte Honorarvolumen ist nunmehr eine EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innen-räume in den Leistungsphasen 3-8 nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses der Stadt Neuenstein. Die Stadt Neuenstein geht nach derzeitiger Planung von Gesamtkosten von insgesamt rund EUR 7,9 Mio. brutto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Neuenstein Fördergelder zur Verfügung. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Die für den Förderantrag erforderlichen Unterlagen sind bis Anfang Februar 2027 zu erstellen. Der Baubeginn ist für Mitte 2027 vorgesehen. Das die LPH 1 und 2 bearbeitende Büro beabsichtigt eine Bewerbung im vorliegenden Vergabeverfahren. Die Stadt Neuenstein wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - TGA Elektro - TGA HLS Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sowie die Planunterlagen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.
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