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Projektsteuerungsleistungen für den Anbau von zwei Rettungswachen in der Stadt Hagen
Die bestehende Feuerwehr in Hagen wird durch zwei Rettungswachen in den Stadtteilen Hohenlimburg und Dahl ergänzt, um einen flächendeckenden Rettungsdienst sicherzustellen. Die Stadt Hagen hat sich daher entschieden, die beiden vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser zu erweitern und am gleichen Standort einen Neubau unter Beachtung der geltend...
Architecture, Structural Engineering, Civil Engineering Design, MEP Engineering, Construction Project Management
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Die bestehende Feuerwehr in Hagen wird durch zwei Rettungswachen in den Stadtteilen Hohenlimburg und Dahl ergänzt, um einen flächendeckenden Rettungsdienst sicherzustellen. Die Stadt Hagen hat sich daher entschieden, die beiden vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser zu erweitern und am gleichen Standort einen Neubau unter Beachtung der gelt...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Hagen
- Published:
- July 27, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
Tender description
Die bestehende Feuerwehr in Hagen wird durch zwei Rettungswachen in den Stadtteilen Hohenlimburg und Dahl ergänzt, um einen flächendeckenden Rettungsdienst sicherzustellen. Die Stadt Hagen hat sich daher entschieden, die beiden vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser zu erweitern und am gleichen Standort einen Neubau unter Beachtung der geltenden Vorschriften und DIN-Normen jeweils eine Rettungswache zu errichten. Standort: Gasstraße 6 - 8, 58119 Hagen Auf Grundlage der Rettungsbedarfsplanung wird eine Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses durch eine Rettungswache vorgesehen. Für die Planung wurden zwei Grundflächen (Anlage A: Lageplan) auf Basis des groben Flächenbedarfs auf dem Grundstück dargestellt, der genaue Standort wurde noch nicht abschließend festgelegt. Die Auslegung der Rettungswache sieht vor, dass dieser Platz für zwei Rettungsfahrzeuge sowie zehn Mitarbeiter und zwei Praktikanten bieten sollen. In Abstimmung mit dem Bauherren sollen gemäß DIN 13049 die Bemessungs- und Planungsgrundlage sowie wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden. Dabei wird auch die Berücksichtigung funktionaler Abläufe der Rettungswache von großer Bedeutung sein. Standort: Am Obergraben 20, 58091 Hagen Im Rahmen der Voruntersuchung wurde eine Fläche ermittelt (Anlage B: Lageplan). Das Baugrundstück befindet sich größtenteils im festgesetzten Überschwemmungsgebiet und weist ein Gefälle in Richtung Süden auf. Da sich das Grundstück im Hochwassergefährdungsgebiet befindet, sind die Anbaumaßnahmen an der Westfassade des Feuerwehrhauses angedacht. Das Bauvorhaben wird gemäß den Vorgaben der DIN 13049 umgesetzt. Es ist zu berücksichtigen, dass die 24- Stunden-Rettungswache für zwei Rettungsfahrzeuge, zehn Mitarbeiter sowie zwei Praktikanten ausgelegt ist. Zudem sind für den Neubau eine hochwasserangepasste Planung und Bauausführung zu berücksichtigen, ebenso wie technisch, nachhaltig, funktional und wirtschaftlich optimale Lösungen. Die Fertigstellung beider Objekte ist für den Mai 2028 vorgesehen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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10- Stadt HagenHagen
EU-weite Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für den Anbau von zwei Rettungswachen in der Stadt Hagen
Die bestehende Feuerwehr in Hagen wird durch die zwei Rettungswachen ergänzt, um einen flächendeckenden Rettungsdienst sicherzustellen. Die Stadt Hagen hat sich daher entschieden, die beiden vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser zu erweitern und am gleichen Standort einen Neubau unter Beachtung der geltenden Vorschriften und DIN-Normen jeweils eine Rettungswache zu errichten. Standort: Gasstraße 6 - 8, 58119 Hagen Auf Grundlage der Rettungsbedarfsplanung wird eine Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses durch eine Rettungswache vorgesehen. Für die Planung wurden zwei Grundflächen (Anlage B: Lageplan) auf Basis des groben Flächenbedarfs auf dem Grundstück dargestellt, der genaue Standort wurde noch nicht abschließend festgelegt. Die Auslegung der Rettungswache sieht vor, dass dieser Platz für zwei Rettungsfahrzeuge sowie zehn Mitarbeiter*innen und zwei Praktikanten/Praktikantinnen bieten sollen. In Abstimmung mit dem Bauherren sollen gemäß DIN 13049 die Bemessungs- und Planungsgrundlage sowie wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden. Dabei wird auch die Berücksichtigung funktionaler Abläufe der Rettungswache von großer Bedeutung sein. Standort: Am Obergraben 20, 58091 Hagen Im Rahmen der Voruntersuchung wurde eine Fläche ermittelt (Anlage C: Lageplan). Das Baugrundstück befindet sich größtenteils im festgesetzten Überschwemmungsgebiet und weist ein Gefälle in Richtung Süden auf. Da sich das Grundstück im Hochwassergefährdungsgebiet befindet, sind die Anbaumaßnahmen an der Westfassade des Feuerwehrhauses angedacht. Das Bauvorhaben wird gemäß den Vorgaben der DIN 13049 umgesetzt. Es ist zu berücksichtigen, dass die 24Stunden-Rettungswache für zwei Rettungsfahrzeuge, zehn Mitarbeiter*innen sowie zwei Praktikanten/Praktikantinnen ausgelegt ist. Zudem sind für den Neubau eine hochwasserangepasste Planung und Bauausführung zu berücksichtigen, ebenso wie technisch, nachhaltig, funktional und wirtschaftlich optimale Lösungen. Für beide Lose ist ein Ra - Stadt HagenHagen
Standort Dahl: Am Obergraben 20, 58091 Hagen
Im Rahmen der Voruntersuchung wurde eine Fläche ermittelt (Anlage C: Lageplan). Das Baugrundstück befindet sich größtenteils im festgesetzten Überschwemmungsgebiet und weist ein Gefälle in Richtung Süden auf. Da sich das Grundstück im Hochwassergefährdungsgebiet befindet, sind die Anbaumaßnahmen an der Westfassade des Feuerwehrhauses angedacht. Das Bauvorhaben wird gemäß den Vorgaben der DIN 13049 umgesetzt. Es ist zu berücksichtigen, dass die 24- Stunden-Rettungswache für zwei Rettungsfahrzeuge, zehn Mitarbeiter sowie zwei Praktikanten ausgelegt ist. Zudem sind für den Neubau eine hochwasserangepasste Planung und Bauausführung zu berücksichtigen, ebenso wie technisch, nachhaltig, funktional und wirtschaftlich optimale Lösungen. - Stadt HagenHagen
EU-weite Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für den Anbau von zwei Rettungswachen in der Stadt Hagen
Zu vergebende Leistungen: Um die Planungen zu koordinieren und die Abstimmung der notwendigen Anbau- und Baumaßnahmen sicherzustellen, sollen die wesentlichen erforderlichen Planungsleistungen insgesamt an zwei geeignete Bieter*innen (bzw. eine Bietergemeinschaft) vergeben werden (Generalplaner*in). Oberste Priorität haben hierbei immer wirtschaftliche und praktikable Lösungen. Hierbei sind folgende Objekt- und Fachplanungsleistungen gemäß HOAI (jeweils Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8) zu erbringen: - § 34 HOAI Objektplanung für Gebäude und Innenräume o Leistungsphasen 1 - 8 - § 51 HOAI Tragwerksplanung: o Leistungsphasen 1 - 6 - § 55 HOAI Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 8) o Leistungsphasen 1 - 8 Weitere erforderliche Fachplanungsleistungen sollen ggf. ebenfalls mit vergeben werden. Hierzu ist im Verlauf der 2. Stufe des Vergabeverfahrens jedoch zu verhandeln. - Leistungen für Brandschutz gem. AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.), Heft Nr. 17, Leistungen für Brandschutz, Stand 2015 - SiGeKo-Leistungen, Raumakustik, Leistungen der Bauphysik Bei der Honorarermittlung ist die HOAI 2021 zu berücksichtigen. Auf das Honorar für die Grundleistungen können jedoch Zu- oder Abschläge angeboten werden. Für die zu vergebenden Leistungen werden derzeit Baukosten (KG 200 - 700) wie folgt geschätzt. Los 1 Rettungswache (Gasstraße 6 - 8, 58119 Hagen): ca. 3,8 Mio. EUR (netto) KG 300: 1.030.000,00 EUR KG 400: 760.000,00 EUR Los 2: Rettungswache (Am Obergraben 20, 58091 Hagen): ca. 3.2 Mio. EUR (netto) KG 300: 1.050.000,00 EUR KG 400: 410.000,00 EUR Vom Auftraggeber wird derzeit von einer Anwendung folgender Honorarzonen ausgegangen: - Objektplanungsleistungen (Gebäude/Innenräume) gem. § 34 HOAI: HZ III - Fachplanungsleistungen (Tragwerksplanung) gem. § 51,HOAI (inkl. Leistungen der Bauphysik): HZ III - Fachplanungsleistungen (Technische Ausrüstung) gem. § 55 HOAI: HZ II Die Vergabe der zu erbringenden Grundleistungen erfolgt stufenweise: Stufe 1 - Grundlagenermittlung - Vorplanung - Entwurfsplanung - Genehmigungsplanung Stufe 2 - Ausführungsplanung - Vorbereitung der Vergabe - Mitwirkung bei der Vergabe - Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation Hinweis: Die Tragwerksplanung wird stufenweise bis LPH 6 beauftragt. Neben den Grundleistungen sollen im Rahmen der Planung voraussichtlich folgende Besondere Leistungen mit beauftragt werden: - Bestandsaufnahme (LPH 1) - Erstellen und Fortschreiben der Raumbücher (ab LPH 2, Objektplanung Gebäude) - Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils der Raumbücher (ab LPH 2, TGA-Planung) - Nachweis des konstruktiven Brandschutzes von Bauteilen (LPH 4, Tragwerksplanung) - Werkabnahmen (LPH 8, TGA-Planung) Die weiteren erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Generalplanerleistungen und werden jeweils im Rahmen gesonderter Vergabeverfahren vergeben, insbesondere: - Planungsleistungen für Frei- und Verkehrsanlagen - Vermessungsleistungen - Baugrunduntersuchungen Der Auftraggeber beabsichtigt, den Vertrag mit dem Bieter/der Bieterin bzw. der Bietergemeinschaft zu schließen, der/die aufgrund der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der vorgegebenen Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erwarten lässt (§ 58 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Generalplanungsleistungen sollen in insgesamt zwei Losen vergeben werden: Die Generalplanungsleistungen sollen in insgesamt zwei Losen vergeben werden: - Los 1: Rettungswache Gasstraße 6 - 8, 58119 Hagen. In dem vorgenannten Los sind jeweils folgende Leistungen zu erbringen: - § 34 HOAI Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 8); - § 51 HOAI Tragwerksplanung inkl. Leistungen der Bauphysik (Leistungsphasen 1 - 6); - § 55 HOAI Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 8; Leistungsphasen 1 - 8). Zusätzlich sollen ggf. folgende Leistungen mitbeauftragt werden: Leistungen für Brandschutz, sowie SiGeKo-Leistungen; Zudem sollen ggf. folgende Besondere Leistungen mit beauftragt werden: - Bestandsaufnahme (LPH 1); - Erstellen und Fortschreiben der Raumbücher (ab LPH 2, Objektplanung); - Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils der Raumbücher (ab LPH 2, TGA-Planung); - Nachweis des konstruktiven Brandschutzes von Bauteilen (LPH 4, Tragwerksplanung); - Werkabnahmen (LPH 8, TGA-Planung). Es ist je Los eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Stufe 1: LPH 1 bis 4; Stufe 2: LPH 5 bis 8). Der abschließende Beauftragungsumfang wird in den Verhandlungsgesprächen mit den Bietern abgestimmt. - Los 2: Rettungswache Am Obergraben 20, 58091 Hagen. In dem vorgenannten Los sind jeweils folgende Leistungen zu erbringen: - § 34 HOAI Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 8); - § 51 HOAI Tragwerksplanung inkl. Leistungen der Bauphysik (Leistungsphasen 1 - 6); - § 55 HOAI Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 8; Leistungsphasen 1 - 8). Zusätzlich sollen ggf. folgende Leistungen mitbeauftragt werden: Leistungen für Brandschutz, sowie SiGeKo-Leistungen; Zudem sollen ggf. folgende Besondere Leistungen mit beauftragt werden: - Bestandsaufnahme (LPH 1); - Erstellen und Fortschreiben der Raumbücher (ab LPH 2, Objektplanung); - Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils der Raumbücher (ab LPH 2, TGA-Planung); - Nachweis des konstruktiven Brandschutzes von Bauteilen (LPH 4, Tragwerksplanung); - Werkabnahmen (LPH 8, TGA-Planung). Es ist je Los eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Stufe 1: LPH 1 bis 4; Stufe 2: LPH 5 bis 8). Der abschließende Beauftragungsumfang wird in den Verhandlungsgesprächen mit den Bietern abgestimmt. - Gemeinde Gutach im Breisgau BauamtGutachDeadline: Jul 16
Abbruch und Neubau von zwei Gemeinde-Wohnhäusern, Gemeinde Gutach i. Br.
Die Gemeinde Gutach im Breisgau plant den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit sozial gefördertem Wohnraum in der Alexanderstraße 14 und 16. Aufgrund des baulichen Zustands der bestehenden Gebäude sollen diese abgerissen und den heutigen Anforderungen hinsichtlich Grundrissqualität, Barrierefreiheit und Wohnkomfort angepasst werden. Im Vorfeld wurden durch das Büro Schlager Architekten & Ingenieure, sowie durch das Büro Stiefvater jeweils eine Machbarkeitsstudie erarbeitet. Diese Untersuchungen bildeten die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinderats, das Projekt in der vorliegenden Form zu initiieren und weiterzuverfolgen. Gleichzeitig ist vorgesehen, die bisherigen Planungsansätze im weiteren Verfahren nicht als abschließend festgelegt zu betrachten, sondern als Ausgangsbasis für eine vertiefte Betrachtung. Im weiteren Planungsprozess ist daher im Rahmen der Leistungsphase 2 eine Variantenuntersuchung durch den zukünftigen Objektplaner vorgesehen. Ziel ist eine ergebnisoffene Herangehensweise zur Ermittlung der bestmöglichen Bebauung unter Berücksichtigung einer möglichst hohen und wirtschaftlich sinnvollen Ausnutzung des Grundstücks bei gleichzeitiger Sicherstellung der Anforderungen an den geförderten Wohnungsbau (Förderprogramm L-Bank: Mietwohnungsfinanzierung BW), insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit, Wohnungszuschnitte und Erschließungsqualität. Ergänzend sind eine Tiefgarage, Kellerräume sowie technische Nebenflächen vorgesehen. Der energetische Standard der Gebäude ist im weiteren Planungsprozess zu untersuchen und im Rahmen der Vorplanung festzulegen. Die Umsetzung des Projekts erfolgt in zwei Bauabschnitten. Zunächst wird eines der beiden Gebäude neu errichtet. Nach dessen Fertigstellung sollen die derzeit noch im Bestand untergebrachten Mieter in den Neubau umziehen, sodass im Anschluss das zweite Bestandsgebäude zurückgebaut und der zweite Bauabschnitt realisiert werden kann. Auf dieser Grundlage wurden die Projektkosten ermittelt: Kostengruppen Kosten (brutto) 100 Grundstück 0 € 200 Vorbereitende Maßnahmen 420.000 € 300 Bauwerk - Baukonstruktion inkl. Aufzug 4.100.000 € 400 Bauwerk - Techn. Anlagen 720.000 € 500 Außenanlagen und Freiflächen 180.000 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 € Summe KG 100-600 5.420.000 € Basierend auf den ermittelten Projektbaukosten wurde die Honorarberechnung erstellt. Als weitere Planungsgrundlagen liegen ein Rahmenterminplan sowie ein Baugrundgutachten vor. Diese werden gemeinsam mit der Machbarkeitsstudie und der Vorplanung als Anlagen zu den vorliegenden Unterlagen zur Verfügung gestellt. Ziel des Projekts ist die nachhaltige Schaffung von bezahlbarem, barrierefreiem Wohnraum für breite Bevölkerungsschichten sowie eine effiziente Nutzung der vorhandenen Flächen unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und fördertechnischer Rahmenbedingungen. - Oberbergischer Kreis - Der LandratGummersbachDeadline: Aug 24
OBK Neubau Rettungswachen GU-Leistungen Paket 1
Der Oberbergische Kreis ist als Träger des Rettungsdienstes zur bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung (notärztliche Versorgung im Rettungsdienst und Krankentransport) verpflichtet. Gemäß dem Rettungsdienstbedarfsplan sollen an voraussichtlich neun Standorten Rettungswachen mit unterschiedlichen Abmessungen mit Erweiterungsmöglichkeiten entstehen. Die Größen der Rettungswachen richten sich nach dem jeweiligen Bedarf. Die Rettungswachen werden voraussichtlich in 3 Vergabepakete aufgeteilt, die sukzessive veröffentlicht werden sollen. Diese Ausschreibung dient der Vergabe der Generalunternehmerleistungen für Paket 1, bestehend aus den Rettungswachen für folgende Standorte: 1. Rettungswache Morsbach 2. Rettungswache Marienheide-Mitte 3. Rettungswache Waldbröl Im Vorfeld wurde in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber und den Nutzern eine Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI bis hin zu einer Genehmigungsplanung einschließlich der erforderlichen Fachplanungen erstellt. Diese entspricht den abgestimmten Raumbedürfnissen und Anforderungen und wird den Bewerbern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Um auf die sehr unterschiedlichen Grundstückzuschnitte mit einer Entwurfsidee reagieren zu können, wurde ein Konzept entwickelt, bei dem das Raumprogramm zwei Modulen zugeordnet ist: Das Modul 1 beinhaltet die Wasch- und Fahrzeughalle(n) samt ihrer Nebenräume, das Modul 2 beinhaltet die Büro-, Sozial-, und Umkleideräume inklusive der Nebenräume. Diese beiden Module sind in zwei Formen zueinander angeordnet: in der "T-Anordnung" und in der "Rücken-an-Rücken-Anordnung". Die Anordnung je Standort ist in den Genehmigungsplänen definiert und entsprechend in der Ausführungsplanung des Generalunternehmers zu übernehmen. Gegenstand dieser Ausschreibung auf Basis der bereitgestellten Funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) ist jeweils die Erstellung des schlüsselfertigen, funktionsfähigen und betriebsbereiten Gebäudes, einschließlich der technischen Anlagen, sowie aller noch erforderlichen Planungsleistungen, die bisher nicht, oder nicht vollständig erbracht wurden. Ausgenommen sind die seitens des Auftraggebers gesondert beauftragten Leistungen für Alarmierungstechnik, lose Möblierung und aktive Komponenten der IT. Der Generalunternehmer hat jedoch die Einbindung der Fachplanung für diese Leistungen und Gewerke in seiner Ausführungsplanung und im Zuge der Ausführung zu berücksichtigen. Im Rahmen der Vergabeunterlagen wird eine BIM-gestützte Projektbearbeitung beschrieben (vgl. 3.1.3 der FLB sowie ihre Anlagen Auftraggeber-Informationsanforderungen (AiA) und Muster-BIM-Abwicklungsplan (Muster-BAP), letzterer wird mit der Aufforderung zum ersten indikativen Angebot bereitgestellt). So-fern eine BIM-gestützte Projektbearbeitung beauftragt wird, bestimmen sich Inhalt, Umfang und Detaillierungsgrad der vom AN zu erbringenden BIM-Leistungen nach den vorgenannten Vorgaben in der FLB und ihren Anlagen. Der Auftraggeber möchte allerdings den Wettbewerb um die Generalunternehmerleistungen nicht dadurch beschränken, dass er eine BIM-gestützte Projektbearbeitung zwingend vorgibt. Aus diesem Grund hat er sich zu einem gestuften Vorgehen entschlossen, bei dem die Entscheidung, ob BIM-Leistungen mit dem finalen Angebot optional, zwingend oder gar nicht abgefragt werden, im Lauf des Vergabeverfahrens, insbesondere auf Grundlage der indikativen Angebote und Verhandlungsgespräche, entschieden wird. Die Rahmenbedingungen für dieses Vorgehen werden hiermit allen Bewerbern und Bietern transparent mitgeteilt: a) Die BIM-Leistungen sind zunächst eine nicht zwingende, optionale Leistung. Dies bedeutet, dass die Bieter in ihren ersten indikativen Angeboten die BIM-Leistungen anbieten dürfen und sollen, aber nicht müssen. b) Der Preis für die BIM-Leistungen wird im ersten indikativen Angebot informatorisch abgefragt. Er ist im Preisblatt separat und getrennt vom Pauschalpreis einzutragen und in den Pauschalpreis nicht einzurechnen. c) In den Gesprächen der ersten Verhandlungsrunde wird der Auftraggeber mit den Bietern besprechen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen diese BIM-Leistungen anbieten können und möchten. d) Bleibt der Auftraggeber anschließend dabei, die BIM-Leistungen als nicht zwingend abzufragen, ist auch ein Angebot zuschlagsfähig, das keine BIM-Leistungen anbietet. Der Auftraggeber berücksichtigt aber im Rahmen der Qualitätswertung (Zuschlagskriterium "Konzept zum Qualitätsmanagement", vgl. Ziffer 5.1.10), ob der Bieter BIM-Leistungen gemäß den Vorgaben der FLB und ihrer Anlagen anbietet. Wird der Zuschlag auf ein Angebot mit BIM-Leistungen erteilt, hat der Auftragnehmer die BIM-Leistungen zum separat angebotenen Preis zu erbringen. e) Der Auftraggeber behält sich vor, die BIM-Leistungen vor der Aufforderung zur Abgabe eines letztverbindlichen Angebotes zu streichen. Dann entfällt BIM als Wertungsgesichtspunkt im Rahmen des Zuschlagskriteriums "Konzept zum Qualitätsmanagement". f) Der Auftraggeber behält sich vor, die BIM-Leistungen vor Aufforderung zum letztverbindlichen Angebot von optionalen zu zwingend anzubietenden, mit Zuschlag zu beauftragenden Leistungen zu machen. Dies wird er nur tun, wenn die indikativen Angebote und Verhandlungsgespräche gezeigt haben, dass alle Bieter die BIM-Leistungen anbieten können. In diesem Fall entfällt BIM als Wertungsgesichtspunkt beim Zuschlagskriterium "Konzept zum Qualitätsmanagement". Stattdessen wird der Preis für die BIM-Leistungen in den Pauschalpreis einzurechnen sein und über diesen nach dem Zuschlagskriterium "Preis" gewertet. Durch den skizzierten Umgang mit BIM-Leistungen wird sichergestellt, dass auch Bieter, die BIM-Leistungen nicht anbieten können oder wollen, ein zuschlagsfähiges Angebot abgeben können. - Arbeiter-Samariter Bund Baden-Württemberg e.V., Fahrdienst OffenburgOffenburgDeadline: Aug 14
Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Realisierung einer Rettungswache in Appenweier
Die Gemeinde Appenweier verfolgt mit der Entwicklung des "Blaulichtzentrums" das Ziel, die bestehende Gefahrenabwehr- und Notfallinfrastruktur am Standort nachhaltig zu sichern und zugleich zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Standort am südlichen Ortsrand von Appenweier ist seit Jahren als zentraler Anlaufpunkt für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst etabliert. Nach dem Neubau der Feuerwehr in den Jahren 1990/91 wurde das Areal 2017 um das Katastrophenschutzzentrum des Deutschen Roten Kreuzes und im Jahr 2020 um die Rettungswache des Arbeiter-Samariter-Bundes ergänzt. Ausgangspunkt der zu beschaffenden Planungsleistungen ist insbesondere der Erweiterungsbedarf der ASB-Rettungswache. Deren Betrieb erfolgt derzeit aus einer provisorischen Containeranlage heraus. Gleichzeitig kommt dem Standort bereits heute eine wesentliche Funktion für die örtliche und überörtliche Notfallversorgung zu: In Appenweier ist ein Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb an allen Tagen des Jahres stationiert; hinzu treten Leitungs- und Ausbildungsfunktionen innerhalb der Rettungswache. Die bestehende provisorische Unterbringung wird den Anforderungen an eine dauerhaft leistungsfähige und entwicklungsfähige Rettungsinfrastruktur auf Dauer nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die Rettungswache durch einen Neubau zu ersetzen und den gesamten Standort städtebaulich geordnet fortzuentwickeln. Geplant ist eine neue, dauerhaft nutzbare und zukunftsfähige Rettungswache mit einem zweigeschossigen Sozialbereich, einer Fahrzeughalle, erforderlichen Rangierflächen, Stellplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einem ergänzenden Sauerstofflager. Die Fahrzeughalle soll darüber hinaus so ausgelegt werden, dass neben dem stationierten Rettungswagen auch Reserve- und Erweiterungskapazitäten für eine mögliche spätere Ausweitung der rettungs-dienstlichen Vorhaltung am Standort geschaffen werden. Die Entwicklung des Blaulichtzentrums dient damit nicht nur der baulichen Erneuerung einer bislang provisorischen Einrichtung, sondern zugleich der langfristigen Sicherung einer geordneten, leistungsfähigen und bedarfsgerechten Notfallversorgung in Appenweier. Zugleich trägt die Planung dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Gefahrenabwehr und an einer verlässlichen rettungsdienstlichen Infrastruktur Rechnung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9, - Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9. - Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1 bis 5, - Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6, - Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik (Schallschutz) nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2 in den Leistungsphasen 1 bis 7, - Leistungen der Ingenieurvermessung nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.4 in den Leistungsphasen 3 und 4, - Leistungen in der Verkehrsanlagenplanung nach § 47 Abs. 1 HOAI i.V.m Anlage 13, Ziffer 13.1 in den Leistungsphasen 3 und 4 Das Vorhaben wird nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministerium Baden-Württemberg über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz gefördert. Die Planungsleistungen sollen direkt nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der Beginn der baulichen Umsetzung wird schnellstmöglich angestrebt. - Arbeiter-Samariter Bund Baden-Württemberg e.V., Fahrdienst OffenburgOffenburg
Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Realisierung einer Rettungswache in Appenweier
Die Gemeinde Appenweier verfolgt mit der Entwicklung des "Blaulichtzentrums" das Ziel, die bestehende Gefahrenabwehr- und Notfallinfrastruktur am Standort nachhaltig zu sichern und zugleich zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Standort am südlichen Ortsrand von Appenweier ist seit Jahren als zentraler Anlaufpunkt für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst etabliert. Nach dem Neubau der Feuerwehr in den Jahren 1990/91 wurde das Areal 2017 um das Katastrophenschutzzentrum des Deutschen Roten Kreuzes und im Jahr 2020 um die Rettungswache des Arbeiter-Samariter-Bundes ergänzt. Ausgangspunkt der zu beschaffenden Planungsleistungen ist insbesondere der Erweiterungsbedarf der ASB-Rettungswache. Deren Betrieb erfolgt derzeit aus einer provisorischen Containeranlage heraus. Gleichzeitig kommt dem Standort bereits heute eine wesentliche Funktion für die örtliche und überörtliche Notfallversorgung zu: In Appenweier ist ein Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb an allen Tagen des Jahres stationiert; hinzu treten Leitungs- und Ausbildungsfunktionen innerhalb der Rettungswache. Die bestehende provisorische Unterbringung wird den Anforderungen an eine dauerhaft leistungsfähige und entwicklungsfähige Rettungsinfrastruktur auf Dauer nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die Rettungswache durch einen Neubau zu ersetzen und den gesamten Standort städtebaulich geordnet fortzuentwickeln. Geplant ist eine neue, dauerhaft nutzbare und zukunftsfähige Rettungswache mit einem zweigeschossigen Sozialbereich, einer Fahrzeughalle, erforderlichen Rangierflächen, Stellplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einem ergänzenden Sauerstofflager. Die Fahrzeughalle soll darüber hinaus so ausgelegt werden, dass neben dem stationierten Rettungswagen auch Reserve- und Erweiterungskapazitäten für eine mögliche spätere Ausweitung der rettungs-dienstlichen Vorhaltung am Standort geschaffen werden. Die Entwicklung des Blaulichtzentrums dient damit nicht nur der baulichen Erneuerung einer bislang provisorischen Einrichtung, sondern zugleich der langfristigen Sicherung einer geordneten, leistungsfähigen und bedarfsgerechten Notfallversorgung in Appenweier. Zugleich trägt die Planung dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Gefahrenabwehr und an einer verlässlichen rettungsdienstlichen Infrastruktur Rechnung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9, - Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9. - Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1 bis 5, - Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6, - Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik (Schallschutz) nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2 in den Leistungsphasen 1 bis 7, - Leistungen der Ingenieurvermessung nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.4 in den Leistungsphasen 3 und 4, - Leistungen in der Verkehrsanlagenplanung nach § 47 Abs. 1 HOAI i.V.m Anlage 13, Ziffer 13.1 in den Leistungsphasen 3 und 4 Das Vorhaben wird nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministerium Baden-Württemberg über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz gefördert. Die Planungsleistungen sollen direkt nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der Beginn der baulichen Umsetzung wird schnellstmöglich angestrebt. - Arbeiter-Samariter Bund Baden-Württemberg e.V., Fahrdienst OffenburgOffenburg
Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Realisierung einer Rettungswache in Appenweier
Die Gemeinde Appenweier verfolgt mit der Entwicklung des "Blaulichtzentrums" das Ziel, die bestehende Gefahrenabwehr- und Notfallinfrastruktur am Standort nachhaltig zu sichern und zugleich zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Standort am südlichen Ortsrand von Appenweier ist seit Jahren als zentraler Anlaufpunkt für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst etabliert. Nach dem Neubau der Feuerwehr in den Jahren 1990/91 wurde das Areal 2017 um das Katastrophenschutzzentrum des Deutschen Roten Kreuzes und im Jahr 2020 um die Rettungswache des Arbeiter-Samariter-Bundes ergänzt. Ausgangspunkt der zu beschaffenden Planungsleistungen ist insbesondere der Erweiterungsbedarf der ASB-Rettungswache. Deren Betrieb erfolgt derzeit aus einer provisorischen Containeranlage heraus. Gleichzeitig kommt dem Standort bereits heute eine wesentliche Funktion für die örtliche und überörtliche Notfallversorgung zu: In Appenweier ist ein Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb an allen Tagen des Jahres stationiert; hinzu treten Leitungs- und Ausbildungsfunktionen innerhalb der Rettungswache. Die bestehende provisorische Unterbringung wird den Anforderungen an eine dauerhaft leistungsfähige und entwicklungsfähige Rettungsinfrastruktur auf Dauer nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die Rettungswache durch einen Neubau zu ersetzen und den gesamten Standort städtebaulich geordnet fortzuentwickeln. Geplant ist eine neue, dauerhaft nutzbare und zukunftsfähige Rettungswache mit einem zweigeschossigen Sozialbereich, einer Fahrzeughalle, erforderlichen Rangierflächen, Stellplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einem ergänzenden Sauerstofflager. Die Fahrzeughalle soll darüber hinaus so ausgelegt werden, dass neben dem stationierten Rettungswagen auch Reserve- und Erweiterungskapazitäten für eine mögliche spätere Ausweitung der rettungs-dienstlichen Vorhaltung am Standort geschaffen werden. Die Entwicklung des Blaulichtzentrums dient damit nicht nur der baulichen Erneuerung einer bislang provisorischen Einrichtung, sondern zugleich der langfristigen Sicherung einer geordneten, leistungsfähigen und bedarfsgerechten Notfallversorgung in Appenweier. Zugleich trägt die Planung dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Gefahrenabwehr und an einer verlässlichen rettungsdienstlichen Infrastruktur Rechnung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9, - Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9. - Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1 bis 5, - Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6, - Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik (Schallschutz) nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2 in den Leistungsphasen 1 bis 7, - Leistungen der Ingenieurvermessung nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.4 in den Leistungsphasen 3 und 4, - Leistungen in der Verkehrsanlagenplanung nach § 47 Abs. 1 HOAI i.V.m Anlage 13, Ziffer 13.1 in den Leistungsphasen 3 und 4 Das Vorhaben wird nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministerium Baden-Württemberg über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz gefördert. Die Planungsleistungen sollen direkt nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der Beginn der baulichen Umsetzung wird schnellstmöglich angestrebt. - Arbeiter-Samariter Bund Baden-Württemberg e.V., Fahrdienst OffenburgOffenburgDeadline: Aug 14
Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Realisierung einer Rettungswache in Appenweier
Die Gemeinde Appenweier verfolgt mit der Entwicklung des "Blaulichtzentrums" das Ziel, die bestehende Gefahrenabwehr- und Notfallinfrastruktur am Standort nachhaltig zu sichern und zugleich zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Standort am südlichen Ortsrand von Appenweier ist seit Jahren als zentraler Anlaufpunkt für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst etabliert. Nach dem Neubau der Feuerwehr in den Jahren 1990/91 wurde das Areal 2017 um das Katastrophenschutzzentrum des Deutschen Roten Kreuzes und im Jahr 2020 um die Rettungswache des Arbeiter-Samariter-Bundes ergänzt. Ausgangspunkt der zu beschaffenden Planungsleistungen ist insbesondere der Erweiterungsbedarf der ASB-Rettungswache. Deren Betrieb erfolgt derzeit aus einer provisorischen Containeranlage heraus. Gleichzeitig kommt dem Standort bereits heute eine wesentliche Funktion für die örtliche und überörtliche Notfallversorgung zu: In Appenweier ist ein Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb an allen Tagen des Jahres stationiert; hinzu treten Leitungs- und Ausbildungsfunktionen innerhalb der Rettungswache. Die bestehende provisorische Unterbringung wird den Anforderungen an eine dauerhaft leistungsfähige und entwicklungsfähige Rettungsinfrastruktur auf Dauer nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die Rettungswache durch einen Neubau zu ersetzen und den gesamten Standort städtebaulich geordnet fortzuentwickeln. Geplant ist eine neue, dauerhaft nutzbare und zukunftsfähige Rettungswache mit einem zweigeschossigen Sozialbereich, einer Fahrzeughalle, erforderlichen Rangierflächen, Stellplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einem ergänzenden Sauerstofflager. Die Fahrzeughalle soll darüber hinaus so ausgelegt werden, dass neben dem stationierten Rettungswagen auch Reserve- und Erweiterungskapazitäten für eine mögliche spätere Ausweitung der rettungs-dienstlichen Vorhaltung am Standort geschaffen werden. Die Entwicklung des Blaulichtzentrums dient damit nicht nur der baulichen Erneuerung einer bislang provisorischen Einrichtung, sondern zugleich der langfristigen Sicherung einer geordneten, leistungsfähigen und bedarfsgerechten Notfallversorgung in Appenweier. Zugleich trägt die Planung dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Gefahrenabwehr und an einer verlässlichen rettungsdienstlichen Infrastruktur Rechnung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9, - Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9. - Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1 bis 5, - Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6, - Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik (Schallschutz) nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2 in den Leistungsphasen 1 bis 7, - Leistungen der Ingenieurvermessung nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.4 in den Leistungsphasen 3 und 4, - Leistungen in der Verkehrsanlagenplanung nach § 47 Abs. 1 HOAI i.V.m Anlage 13, Ziffer 13.1 in den Leistungsphasen 3 und 4 Das Vorhaben wird nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministerium Baden-Württemberg über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz gefördert. Die Planungsleistungen sollen direkt nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der Beginn der baulichen Umsetzung wird schnellstmöglich angestrebt. - Arbeiter-Samariter Bund Baden-Württemberg e.V., Fahrdienst OffenburgOffenburgDeadline: Aug 14
Europaweite Vergabe von Planungsleistungen für die Realisierung einer Rettungswache in Appenweier
Die Gemeinde Appenweier verfolgt mit der Entwicklung des "Blaulichtzentrums" das Ziel, die bestehende Gefahrenabwehr- und Notfallinfrastruktur am Standort nachhaltig zu sichern und zugleich zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Der Standort am südlichen Ortsrand von Appenweier ist seit Jahren als zentraler Anlaufpunkt für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst etabliert. Nach dem Neubau der Feuerwehr in den Jahren 1990/91 wurde das Areal 2017 um das Katastrophenschutzzentrum des Deutschen Roten Kreuzes und im Jahr 2020 um die Rettungswache des Arbeiter-Samariter-Bundes ergänzt. Ausgangspunkt der zu beschaffenden Planungsleistungen ist insbesondere der Erweiterungsbedarf der ASB-Rettungswache. Deren Betrieb erfolgt derzeit aus einer provisorischen Containeranlage heraus. Gleichzeitig kommt dem Standort bereits heute eine wesentliche Funktion für die örtliche und überörtliche Notfallversorgung zu: In Appenweier ist ein Rettungswagen im 24-Stunden-Betrieb an allen Tagen des Jahres stationiert; hinzu treten Leitungs- und Ausbildungsfunktionen innerhalb der Rettungswache. Die bestehende provisorische Unterbringung wird den Anforderungen an eine dauerhaft leistungsfähige und entwicklungsfähige Rettungsinfrastruktur auf Dauer nicht gerecht. Vor diesem Hintergrund ist vorgesehen, die Rettungswache durch einen Neubau zu ersetzen und den gesamten Standort städtebaulich geordnet fortzuentwickeln. Geplant ist eine neue, dauerhaft nutzbare und zukunftsfähige Rettungswache mit einem zweigeschossigen Sozialbereich, einer Fahrzeughalle, erforderlichen Rangierflächen, Stellplätzen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie einem ergänzenden Sauerstofflager. Die Fahrzeughalle soll darüber hinaus so ausgelegt werden, dass neben dem stationierten Rettungswagen auch Reserve- und Erweiterungskapazitäten für eine mögliche spätere Ausweitung der rettungs-dienstlichen Vorhaltung am Standort geschaffen werden. Die Entwicklung des Blaulichtzentrums dient damit nicht nur der baulichen Erneuerung einer bislang provisorischen Einrichtung, sondern zugleich der langfristigen Sicherung einer geordneten, leistungsfähigen und bedarfsgerechten Notfallversorgung in Appenweier. Zugleich trägt die Planung dem öffentlichen Interesse an einer funktionierenden Gefahrenabwehr und an einer verlässlichen rettungsdienstlichen Infrastruktur Rechnung. Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von - Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach § 34 HOAI i.V.m. Anlage 10.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9, - Objektplanungsleistungen Freianlagen nach § § 39 HOAI i.V.m. Anlage 11.1 für die Leistungsphasen 1 bis 9. - Fachplanungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15.1 in den Anlagengruppen 1 bis 5, - Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung nach § 51 HOAI i.V.m. Anlage 14.1 in den Leistungsphasen 1 bis 6, - Leistungen der Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Bauakustik (Schallschutz) nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.2.2 in den Leistungsphasen 1 bis 7, - Leistungen der Ingenieurvermessung nach § 3 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anlage 1, Ziffer 1.4 in den Leistungsphasen 3 und 4, - Leistungen in der Verkehrsanlagenplanung nach § 47 Abs. 1 HOAI i.V.m Anlage 13, Ziffer 13.1 in den Leistungsphasen 3 und 4 Das Vorhaben wird nach den Bestimmungen der Verwaltungsvorschrift des Innenministerium Baden-Württemberg über die Förderung von Investitionen nach dem Rettungsdienstgesetz gefördert. Die Planungsleistungen sollen direkt nach Zuschlagserteilung erfolgen. Der Beginn der baulichen Umsetzung wird schnellstmöglich angestrebt.
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