Stadt HagenHagenTED
EU-weite Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für den Anbau von zwei Rettungswachen in der Stadt Hagen
Die bestehende Feuerwehr in Hagen wird durch die zwei Rettungswachen ergänzt, um einen flächendeckenden Rettungsdienst sicherzustellen. Die Stadt Hagen hat sich daher entschieden, die beiden vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser zu erweitern und am gleichen Standort einen Neubau unter Beachtung der geltenden Vorschriften und DIN-Normen jeweil...
Architecture, Structural Engineering, Civil Engineering Design, Electrical Engineering Design, MEP Engineering
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Die bestehende Feuerwehr in Hagen wird durch die zwei Rettungswachen ergänzt, um einen flächendeckenden Rettungsdienst sicherzustellen. Die Stadt Hagen hat sich daher entschieden, die beiden vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser zu erweitern und am gleichen Standort einen Neubau unter Beachtung der geltenden Vorschriften und DIN-Normen jew...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Hagen
- Published:
- July 27, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
Tender description
Die bestehende Feuerwehr in Hagen wird durch die zwei Rettungswachen ergänzt, um einen flächendeckenden Rettungsdienst sicherzustellen. Die Stadt Hagen hat sich daher entschieden, die beiden vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser zu erweitern und am gleichen Standort einen Neubau unter Beachtung der geltenden Vorschriften und DIN-Normen jeweils eine Rettungswache zu errichten. Standort: Gasstraße 6 - 8, 58119 Hagen Auf Grundlage der Rettungsbedarfsplanung wird eine Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses durch eine Rettungswache vorgesehen. Für die Planung wurden zwei Grundflächen (Anlage B: Lageplan) auf Basis des groben Flächenbedarfs auf dem Grundstück dargestellt, der genaue Standort wurde noch nicht abschließend festgelegt. Die Auslegung der Rettungswache sieht vor, dass dieser Platz für zwei Rettungsfahrzeuge sowie zehn Mitarbeiter*innen und zwei Praktikanten/Praktikantinnen bieten sollen. In Abstimmung mit dem Bauherren sollen gemäß DIN 13049 die Bemessungs- und Planungsgrundlage sowie wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden. Dabei wird auch die Berücksichtigung funktionaler Abläufe der Rettungswache von großer Bedeutung sein. Standort: Am Obergraben 20, 58091 Hagen Im Rahmen der Voruntersuchung wurde eine Fläche ermittelt (Anlage C: Lageplan). Das Baugrundstück befindet sich größtenteils im festgesetzten Überschwemmungsgebiet und weist ein Gefälle in Richtung Süden auf. Da sich das Grundstück im Hochwassergefährdungsgebiet befindet, sind die Anbaumaßnahmen an der Westfassade des Feuerwehrhauses angedacht. Das Bauvorhaben wird gemäß den Vorgaben der DIN 13049 umgesetzt. Es ist zu berücksichtigen, dass die 24Stunden-Rettungswache für zwei Rettungsfahrzeuge, zehn Mitarbeiter*innen sowie zwei Praktikanten/Praktikantinnen ausgelegt ist. Zudem sind für den Neubau eine hochwasserangepasste Planung und Bauausführung zu berücksichtigen, ebenso wie technisch, nachhaltig, funktional und wirtschaftlich optimale Lösungen. Für beide Lose ist ein Ra
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Automatically discover matching follow-up tenders
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10- Stadt HagenHagen
Projektsteuerungsleistungen für den Anbau von zwei Rettungswachen in der Stadt Hagen
Die bestehende Feuerwehr in Hagen wird durch zwei Rettungswachen in den Stadtteilen Hohenlimburg und Dahl ergänzt, um einen flächendeckenden Rettungsdienst sicherzustellen. Die Stadt Hagen hat sich daher entschieden, die beiden vorhandenen Feuerwehrgerätehäuser zu erweitern und am gleichen Standort einen Neubau unter Beachtung der geltenden Vorschriften und DIN-Normen jeweils eine Rettungswache zu errichten. Standort: Gasstraße 6 - 8, 58119 Hagen Auf Grundlage der Rettungsbedarfsplanung wird eine Erweiterung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses durch eine Rettungswache vorgesehen. Für die Planung wurden zwei Grundflächen (Anlage A: Lageplan) auf Basis des groben Flächenbedarfs auf dem Grundstück dargestellt, der genaue Standort wurde noch nicht abschließend festgelegt. Die Auslegung der Rettungswache sieht vor, dass dieser Platz für zwei Rettungsfahrzeuge sowie zehn Mitarbeiter und zwei Praktikanten bieten sollen. In Abstimmung mit dem Bauherren sollen gemäß DIN 13049 die Bemessungs- und Planungsgrundlage sowie wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen erarbeitet werden. Dabei wird auch die Berücksichtigung funktionaler Abläufe der Rettungswache von großer Bedeutung sein. Standort: Am Obergraben 20, 58091 Hagen Im Rahmen der Voruntersuchung wurde eine Fläche ermittelt (Anlage B: Lageplan). Das Baugrundstück befindet sich größtenteils im festgesetzten Überschwemmungsgebiet und weist ein Gefälle in Richtung Süden auf. Da sich das Grundstück im Hochwassergefährdungsgebiet befindet, sind die Anbaumaßnahmen an der Westfassade des Feuerwehrhauses angedacht. Das Bauvorhaben wird gemäß den Vorgaben der DIN 13049 umgesetzt. Es ist zu berücksichtigen, dass die 24- Stunden-Rettungswache für zwei Rettungsfahrzeuge, zehn Mitarbeiter sowie zwei Praktikanten ausgelegt ist. Zudem sind für den Neubau eine hochwasserangepasste Planung und Bauausführung zu berücksichtigen, ebenso wie technisch, nachhaltig, funktional und wirtschaftlich optimale Lösungen. Die Fertigstellung beider Objekte ist für den Mai 2028 vorgesehen. - Stadt HagenHagen
Standort Dahl: Am Obergraben 20, 58091 Hagen
Im Rahmen der Voruntersuchung wurde eine Fläche ermittelt (Anlage C: Lageplan). Das Baugrundstück befindet sich größtenteils im festgesetzten Überschwemmungsgebiet und weist ein Gefälle in Richtung Süden auf. Da sich das Grundstück im Hochwassergefährdungsgebiet befindet, sind die Anbaumaßnahmen an der Westfassade des Feuerwehrhauses angedacht. Das Bauvorhaben wird gemäß den Vorgaben der DIN 13049 umgesetzt. Es ist zu berücksichtigen, dass die 24- Stunden-Rettungswache für zwei Rettungsfahrzeuge, zehn Mitarbeiter sowie zwei Praktikanten ausgelegt ist. Zudem sind für den Neubau eine hochwasserangepasste Planung und Bauausführung zu berücksichtigen, ebenso wie technisch, nachhaltig, funktional und wirtschaftlich optimale Lösungen. - Stadt HagenHagen
EU-weite Ausschreibung von Generalplanungsleistungen für den Anbau von zwei Rettungswachen in der Stadt Hagen
Zu vergebende Leistungen: Um die Planungen zu koordinieren und die Abstimmung der notwendigen Anbau- und Baumaßnahmen sicherzustellen, sollen die wesentlichen erforderlichen Planungsleistungen insgesamt an zwei geeignete Bieter*innen (bzw. eine Bietergemeinschaft) vergeben werden (Generalplaner*in). Oberste Priorität haben hierbei immer wirtschaftliche und praktikable Lösungen. Hierbei sind folgende Objekt- und Fachplanungsleistungen gemäß HOAI (jeweils Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 8) zu erbringen: - § 34 HOAI Objektplanung für Gebäude und Innenräume o Leistungsphasen 1 - 8 - § 51 HOAI Tragwerksplanung: o Leistungsphasen 1 - 6 - § 55 HOAI Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 8) o Leistungsphasen 1 - 8 Weitere erforderliche Fachplanungsleistungen sollen ggf. ebenfalls mit vergeben werden. Hierzu ist im Verlauf der 2. Stufe des Vergabeverfahrens jedoch zu verhandeln. - Leistungen für Brandschutz gem. AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorarordnung e. V.), Heft Nr. 17, Leistungen für Brandschutz, Stand 2015 - SiGeKo-Leistungen, Raumakustik, Leistungen der Bauphysik Bei der Honorarermittlung ist die HOAI 2021 zu berücksichtigen. Auf das Honorar für die Grundleistungen können jedoch Zu- oder Abschläge angeboten werden. Für die zu vergebenden Leistungen werden derzeit Baukosten (KG 200 - 700) wie folgt geschätzt. Los 1 Rettungswache (Gasstraße 6 - 8, 58119 Hagen): ca. 3,8 Mio. EUR (netto) KG 300: 1.030.000,00 EUR KG 400: 760.000,00 EUR Los 2: Rettungswache (Am Obergraben 20, 58091 Hagen): ca. 3.2 Mio. EUR (netto) KG 300: 1.050.000,00 EUR KG 400: 410.000,00 EUR Vom Auftraggeber wird derzeit von einer Anwendung folgender Honorarzonen ausgegangen: - Objektplanungsleistungen (Gebäude/Innenräume) gem. § 34 HOAI: HZ III - Fachplanungsleistungen (Tragwerksplanung) gem. § 51,HOAI (inkl. Leistungen der Bauphysik): HZ III - Fachplanungsleistungen (Technische Ausrüstung) gem. § 55 HOAI: HZ II Die Vergabe der zu erbringenden Grundleistungen erfolgt stufenweise: Stufe 1 - Grundlagenermittlung - Vorplanung - Entwurfsplanung - Genehmigungsplanung Stufe 2 - Ausführungsplanung - Vorbereitung der Vergabe - Mitwirkung bei der Vergabe - Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation Hinweis: Die Tragwerksplanung wird stufenweise bis LPH 6 beauftragt. Neben den Grundleistungen sollen im Rahmen der Planung voraussichtlich folgende Besondere Leistungen mit beauftragt werden: - Bestandsaufnahme (LPH 1) - Erstellen und Fortschreiben der Raumbücher (ab LPH 2, Objektplanung Gebäude) - Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils der Raumbücher (ab LPH 2, TGA-Planung) - Nachweis des konstruktiven Brandschutzes von Bauteilen (LPH 4, Tragwerksplanung) - Werkabnahmen (LPH 8, TGA-Planung) Die weiteren erforderlichen Fachplanungs- und Beratungsleistungen sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Generalplanerleistungen und werden jeweils im Rahmen gesonderter Vergabeverfahren vergeben, insbesondere: - Planungsleistungen für Frei- und Verkehrsanlagen - Vermessungsleistungen - Baugrunduntersuchungen Der Auftraggeber beabsichtigt, den Vertrag mit dem Bieter/der Bieterin bzw. der Bietergemeinschaft zu schließen, der/die aufgrund der ausgehandelten Auftragsbedingungen im Rahmen der vorgegebenen Zuschlagskriterien das beste Preis-Leistungs-Verhältnis erwarten lässt (§ 58 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Generalplanungsleistungen sollen in insgesamt zwei Losen vergeben werden: Die Generalplanungsleistungen sollen in insgesamt zwei Losen vergeben werden: - Los 1: Rettungswache Gasstraße 6 - 8, 58119 Hagen. In dem vorgenannten Los sind jeweils folgende Leistungen zu erbringen: - § 34 HOAI Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 8); - § 51 HOAI Tragwerksplanung inkl. Leistungen der Bauphysik (Leistungsphasen 1 - 6); - § 55 HOAI Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 8; Leistungsphasen 1 - 8). Zusätzlich sollen ggf. folgende Leistungen mitbeauftragt werden: Leistungen für Brandschutz, sowie SiGeKo-Leistungen; Zudem sollen ggf. folgende Besondere Leistungen mit beauftragt werden: - Bestandsaufnahme (LPH 1); - Erstellen und Fortschreiben der Raumbücher (ab LPH 2, Objektplanung); - Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils der Raumbücher (ab LPH 2, TGA-Planung); - Nachweis des konstruktiven Brandschutzes von Bauteilen (LPH 4, Tragwerksplanung); - Werkabnahmen (LPH 8, TGA-Planung). Es ist je Los eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Stufe 1: LPH 1 bis 4; Stufe 2: LPH 5 bis 8). Der abschließende Beauftragungsumfang wird in den Verhandlungsgesprächen mit den Bietern abgestimmt. - Los 2: Rettungswache Am Obergraben 20, 58091 Hagen. In dem vorgenannten Los sind jeweils folgende Leistungen zu erbringen: - § 34 HOAI Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 8); - § 51 HOAI Tragwerksplanung inkl. Leistungen der Bauphysik (Leistungsphasen 1 - 6); - § 55 HOAI Technische Gebäudeausrüstung (Anlagengruppen 1 bis 8; Leistungsphasen 1 - 8). Zusätzlich sollen ggf. folgende Leistungen mitbeauftragt werden: Leistungen für Brandschutz, sowie SiGeKo-Leistungen; Zudem sollen ggf. folgende Besondere Leistungen mit beauftragt werden: - Bestandsaufnahme (LPH 1); - Erstellen und Fortschreiben der Raumbücher (ab LPH 2, Objektplanung); - Erstellen und Fortschreiben des technischen Teils der Raumbücher (ab LPH 2, TGA-Planung); - Nachweis des konstruktiven Brandschutzes von Bauteilen (LPH 4, Tragwerksplanung); - Werkabnahmen (LPH 8, TGA-Planung). Es ist je Los eine stufenweise Beauftragung vorgesehen (Stufe 1: LPH 1 bis 4; Stufe 2: LPH 5 bis 8). Der abschließende Beauftragungsumfang wird in den Verhandlungsgesprächen mit den Bietern abgestimmt. - Stadt WunstorfWunstorfDeadline: Aug 20
Stadt Wunstorf - Grundschule Großenheidorn - An-/Umbau zu einer Ganztagsgrundschule
Die Stadt Wunstorf beabsichtigt in Großenheidorn einzelnen Gebäudeteile der Grund-schule mit einem anderen Nutzungsprogramm zu überplanen und dementsprechend herzurichten. Eine wirtschaftliche Betrachtung und Bewertung des Altbestandes von zwei Gebäuden für die neue Nutzung ist voranzustellen. Der Schulgebäudekomplex auf dem Grundstück Klosterstr. 24 besteht aus 3 verschiedenen Gebäudetrakten: Klassentrakt (Haus1), Betreuungstrakt (Haus 2) und Turnhalle (Haus 3). Der Klassentrakt, Haus 1 ist ein zweigeschossiges Gebäude, das im Jahre 1993 genehmigt wurde. Haus 2 und 3 sind Altbestände, die gemäß Bauakte im Jahre 1970 umgebaut wurden. Es gibt die Vermutung, dass diese in den 50 er Jahren erbaut wurden. Im Haus 2 als eingeschossiger Bau befindet sich derzeit die Nachmittagsbetreuung mit den Nutzungen Werken, Bibliothek und Kinderküche. Im Haus 3 befindet sich ein ausgebauter Bewegungsraum im EG mit angrenzenden Umkleidebereich ohne Sanitärausstattung und ohne Geräteraum. Das Obergeschoss wird nicht voll genutzt. Der Verein Webstube nutzt einen ehemaligen Klassenraum, der jedoch nur bis zum Ende der Umwandlung zur Ganztagschule bestehen bleiben kann. Um die notwendigen Funktionen einer 2 zügigen Ganztagsgrundschule unterzubringen, sind die vorhandenen Flächen in den bestehenden Gebäudeteilen nicht ausreichend, so dass neben der Umplanung oder Sanierung des Bestandes auch die Planung eines ergänzenden Neu-/Anbaus notwendig wird. Die Funktionsaufteilung mit den Nutzungen ist in einem Raum-Lage-Konzept gemeinsam mit Schule, Verwaltung und Politik erarbeitet worden. Dieses sieht vor, dass der Klassenstrakt fast unverändert bestehen bleibt und die ergänzenden Flächen im Bereich des Hauses 2 und 3 als Umnutzung oder Abriss mit Neubau entstehen sollen. Beide Altgebäude sind sanierungsbedürftig. Beim Haus 2, ein eingeschossiger Bau, wird eine Aufstockung gemäß statischer Einschätzung nicht möglich sein, außer es wird anders statisch abgefangen. Zum Haus 3 wurde ein Gutachten über die Abdichtungslage EG gefertigt, da es sehr viele Feuchtigkeitsschäden aufweist. Der zukünftige Komplex der Schule soll das pädagogische Konzept räumlich unterstützen und zugleich auch den Außenraum als Unterrichtsbereich integrieren. Weitergehende Informationen können der Beschreibung in der beigefügten Beschlussvorlage entnommen werden. Umbau Bestand Klassentrakt (Haus 1) Es sind geringfügige Änderungen gemäß dem pädagogischen Raumkonzept gewünscht. Daher wird der vorhandene Unterrichtstrakt (Haus 1) in der Nutzung erhalten bleiben. Eine Überplanung durch die Objektplanung ist nicht gewünscht. Die Umsetzung wird in eigenständig von der Stadt Wunstorf erfolgen. Jedoch ist für die Fachplanung TGA die LP 1-6 für dieses Gebäude in der Gesamtmaßnahme zu betrachten und mit zu beplanen, dies gilt vor allem mit den Schwerpunkten auf die sicherheitstechnischen Anlagen wie z.B. Sibel, BMA sowie Heizungstechnik und Lüftungstechnik zu vergeben. Die bauliche Umsetzung soll für den Innenbereich des Gebäudes 1 auch bei der Stadt Wunstorf verbleiben. Die Energiezentrale für den Ge-samtkomplex ist davon ausgenommen. Umbau/ Ergänzung / Anbau Altbestand (Haus 2 und Haus 3) Die vorhandenen Nutzungseinheiten Haus 2 und 3 sind zu ergänzen, umzubauen oder neuanzubauen mit der vorgegebenen Nutzfläche aus dem Raumprogramm und -konzept. Weitere wichtige Planungsparameter sind: - Das Erscheinungsbild der neuen Schule kann sich dem Bestand angleichen. - Besonders zu beachten ist die Einhaltung der Grundstücksgrenze mit ihren Abstandsflächen. - Barrierefreiheit: Ein Aufzug ist zentral in der Verteilerzone einzuplanen, der alle Ebenen miteinander verbindet. Zugänge im EG sind Barrierefrei auszuführen. - Anbau an das vorhandene Treppenhaus des Klassentraktes - Hoher Vorfertigungsgrad, da beengte Baustellenverhältnisse herrschen - Technikflächen als Richtwert sind zu berücksichtigen: 100 m² Lüftungstechnik für Küche und Speiseraum 45 m² Heizungstechnikraum ggf. Standort mit Luftwärmepumpe 15 m² BMA Zentrale 15 m² Hauseinführung Elektro 15 m² MSR und Server 10 m² für PV Wechselrichter Die Entwicklung eines wirtschaftlichen Konzeptes ist vorrangiges Ziel. Eine Ortsbesichtigung sollte unbedingt vor der Abgabe des Angebotes erfolgen. Ein Termin hierfür wird bekannt gegeben. Der Kostenrahmen für die Gesamtmaßnahme mit KG 200-700 ist in der Höhe von derzeit 10,2 Mio. EUR brutto festgelegt worden. Die Fertigstellung des Gebäudes soll voraussichtlich im Jahr 2030 (Beginn Ganztag: SJ 2030/2031) erfolgen. - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenDeadline: Aug 24
2026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach-tp
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49, 51 HOAI (Leistungsphasen 1-6). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033 - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenDeadline: Aug 24
2026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach-tp
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49, 51 HOAI (Leistungsphasen 1-6). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033 - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenDeadline: Aug 24
2026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach-ta
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53, 55 HOAI (Anlagengruppen 1-8, Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033 - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenDeadline: Aug 24
2026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach-tp
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49, 51 HOAI (Leistungsphasen 1-6). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033 - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenDeadline: Jul 20
2026-05-rv-sb-generalsanierung-thg-sulzbach
Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI (Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033 - Regionalverband SaarbrückenSaarbrückenDeadline: Jul 20
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Der Regionalverband Saarbrücken plant die Generalsanierung inklusive Reorganisation und Erweiterungsbauten am Theodor-Heuss-Gymnasium in Sulzbach, der seitens der Regionalversammlung am 03.07.2025 einstimmig beschlossen wurde. Die geplante Baumaßnahme ist auf dem Grundstück des Theodor-Heuss-Gymnasiums in Sulzbach vorgesehen. Die Ursprünge der Schule reichen bis ins Jahr 1877 zurück. Die ehemalige höhere Privatschule wurde 1906 von der Gemeinde Sulzbach als öffentliche Schule übernommen. Dieses Jahr gilt als Gründungsdatum der Schule. Das heutige Theodor-Heuss-Gymnasium wurde ca. 1966-1970 in Abschnitten in Stahlbetonskelettbauweise mit Stahlbetondecken errichtet. Der Gesamtkomplex ist ein zwei- bis viergeschossiger Bau mit Flachdach und als Sonderbau in der Gebäudeklasse 5 eingestuft. Der Bestandsbau setzt sich aus mehreren miteinander verbundenen, mehrstöckigen Gebäudeteilen (A - F/G) auf verschiedenen Ebenen im Hangbereich zusammen. In der Schule befindet sich eine Mietwohnung in der ehemals Hausmeisterwohnung im Bauteil C. Die Gebäudeteile A und D verfügen teilweise über eine Unterkellerung. Die Bruttogrundfläche des Bestands beträgt ca. 7.548 m². In einer Machbarkeitsstudie wurde durch das Bauamt die Erweiterung im Zusammenhang mit einer Generalsanierung am Theodor-Heuss-Gymnasium untersucht. Die vorliegende Planung stellt eine wirtschaftliche und nachhaltige Lösung dar und generiert zudem die Möglichkeit zur temporären Auslagerung der Schülerinnen und Schüler während der Bauzeit. Die Baumaßnahme ist bei laufendem Schulbetrieb, in den Schulferien und in noch festzulegenden Einzelabschnitten, umzusetzen. Dadurch kann es sein, dass eventuell Interimsmaßnahmen im Gebäude selbst oder angrenzenden Gebäudeteilen oder temporären Containern, welche als Ausgleichflächen benötigt werden, notwendig werden. Die Möglichkeit einer Unterteilung in Bauabschnitte ist zu berücksichtigen. Im Bauablauf ist vorgesehen, den Erweiterungsbau und die naturwissenschaftlichen Räume in einem 1. Bauabschnitt fertigzustellen. Im Anschluss können die Räume in den darunterliegenden Geschossen zur partiellen Auslagerung der Schülerinnen und Schüler genutzt werden und die frei werdenden Bereiche saniert werden. Die damit verbundenen Arbeiten sind zu berücksichtigen und sind Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme. Um die Zeitspanne der Beeinträchtigungen und die Bauzeit möglichst gering zu halten, ist für die Umsetzung der Maßnahme ein Vorschlag zu unterbreiten. Trotz Angabe eines möglichen Baufeldes sollen die Entwurfsmöglichkeiten, mit Spielraum für Veränderung und gleichzeitigem rücksichtsvollen Einfügen des neuen Baukörpers in das vorhandene Umfeld nicht eingeschränkt werden. Neue Untersuchungsansätze mit effizienten Entwurfsplanung werden begrüßt. Das beigefügte Raumprogramm definiert, soweit entwurfsbedingt möglich für den Erweiterungsbau als auch für die Umstrukturierungsmaßnahmen im Bestandsgebäude, die zukünftig notwendigen Räumlichkeiten des gesamten Ensembles Neu- und Altbau nach Erweiterung und deren Größenordnung sowie Raumzusammenhänge. Die Anordnung der Räumlichkeiten ist überwiegend frei wählbar unter besonderer Beachtung der funktionalen und brandschutztechnischen Aspekte. Die Größenangaben sind von den Planern auf ihre Anforderung und Richtigkeit zu überprüfen. Altbestand und Erweiterungsneubau sollen als ein Schulgebäude verzahnt werden und funktionieren. Die Funktionsbereiche sollen durch Neuorganisation in einer wirtschaftlichen Lösung abgebildet werden. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung und den weiteren Unterlagen. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Leistungen der Objektplanung gemäß § 34 HOAI (Leistungsphasen 1-9). Die Baumaßnahme wird voraussichtlich mit öffentlichen Mitteln gefördert. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Im Falle des Abrufs von Leistungsphasen ist der Auftragnehmer verpflichtet, die jeweiligen Leistungen zu erbringen. Folgende zeitliche Rahmenbedingungen sind zu beachten: Planungsbeginn: unmittelbar nach Beauftragung Baubeginn: 02.10.2028 Gesamt-Fertigstellung: bis spätestens 14.10.2033
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