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Stadt Lahnstein - Neugestaltung des Rheinufers in Niederlahnstein: Planungs- und Überwachungsleitungen für Freianlagen
Gegenstand sind Freianlagenplanung nach § 39 HOAI (LP 1-9) für die Neugestaltung des Rheinufers in Niederlahnstein. Leistungen umfassen Wegeführung, Ausstattung, Oberflächen, Möblierung, Beleuchtung, Übergänge und Querungen sowie besondere Leistungen: Entwurfsvermessung, landschaftspflegerischer Begleitplan (22.000 m², HZ III), faunistisc...
Environmental Assessment, Surveying, Landscape Architecture, Construction Supervision
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Lahnstein
- Published:
- May 06, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Environmental Assessment
Tender description
Gegenstand sind Freianlagenplanung nach § 39 HOAI (LP 1-9) für die Neugestaltung des Rheinufers in Niederlahnstein. Leistungen umfassen Wegeführung, Ausstattung, Oberflächen, Möblierung, Beleuchtung, Übergänge und Querungen sowie besondere Leistungen: Entwurfsvermessung, landschaftspflegerischer Begleitplan (22.000 m², HZ III), faunistischer Fachbeitrag, floristische Bestandserfassung und Eingabe in das KomOn-Serviceportal RLP. Projektorganisation mit Abstimmung aller Beteiligten.
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Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 20162017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019 – 2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. „Untere Turnhalle“ den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die „Obere Turnhalle“ stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der „Oberen Turnhalle“ bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der „Unteren Turnhalle“ (im Folgende nur „Variante Teilsanierung“). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle ist vorab auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit zu prüfen. In der Untersuchung ist der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenüberzustellen. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind mit Abschluss der Planungsleistungen der Stufe 1 gem. Ziffer 3.2.2.1 des Architektenvertrages den Entscheidungsgremien des Vorhabensträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorzulegen. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Architektenvertrages vor, die Planung des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. 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Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 2016-2017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019-2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. "Untere Turnhalle" den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die "obere Turnhalle" stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der "Oberen Turnhalle" bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der "Unteren Turnhalle" (im Folgende nur "Variante Teilsanierung"). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle wird vorab vom von dem mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit geprüft. In der Untersuchung wird der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenübergestellt. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden mit Abschluss der Planungsleistungen des mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten für die LPH 1 (Grundlagenermittlung) und die LPH 2 (Vorplanung) den Entscheidungsgremien des Vorhabenträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorgelegt. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Ingenieur-/ bzw. Architektenvertrages vor, die entsprechenden Planungsleistungen für den des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt-/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggfls. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert.Rahmenvertrag für Architektur- und Designleistungen bei Bauprojekten (Multi-Lot, Kaskadenverfahren)
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