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Stadt Heilbronn - Europaweite Vergabe von Leistungen der Planung der Seilbahntechnik für die Urbane Seilbahn im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Die Stadt Heilbronn beabsichtigt eine Urbane Seilbahn zu errichten. Dabei soll für die zu erbringenden Leistungen ein Partner ausgewählt werden, der umfassend die Grundlagen schafft, auf denen später mittels Verhandlungsverfahren ein Totalübernehmer für die bauliche Umsetzung des Projekts ausgewählt werden kann. Gegenstand des vorliegende...
Traffic Planning
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Heilbronn
- Published:
- August 05, 2026
- Deadline:
- September 15, 2026
- Topic:
- Traffic Planning
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Die Stadt Heilbronn beabsichtigt eine Urbane Seilbahn zu errichten. Dabei soll für die zu erbringenden Leistungen ein Partner ausgewählt werden, der umfassend die Grundlagen schafft, auf denen später mittels Verhandlungsverfahren ein Totalübernehmer für die bauliche Umsetzung des Projekts ausgewählt werden kann. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Leistungen der Planung der Seilbahntechnik. Der Seilbahntechniker hat die vollständige Planungsleistung bis zur Vergabe an TU (Leistungsphase 2+) zu erbringen. Seine Leistung umfasst insbesondere auch die Mitwirkung bei der Erstellung für die Funktionale Leistungsbeschreibung für den Totalübernehmer inkl. Leitdetails. Insbesondere folgende Planungsleistungen sollen Gegenstand der Fachplanung Seilbahntechnik sein: - die fachtechnische Konsolidierung und Validierung der vorhandenen Projektgrundlagen, - die Definition herstellerneutraler technischer Mindestanforderungen, - die technische Vorbereitung und Begleitung der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB - Funktionale Leistungsbeschreibung), - die technische Begleitung der frühen TU-Einbindung, - die technische Prüfung, Bewertung und Qualitätssicherung der TU-Lösungen, - die Sicherstellung der technischen Integrationsfähigkeit mit Architektur, Tragwerk, Technischer Gebäudeausrüstung (TGA - Technische Gebäudeausrüstung), Verkehr, Städtebau, Betrieb und Genehmigungsanforderungen, - die technische Schnittstellenkoordination, - die laufende Risiko-, Plausibilitäts- und Kostenkontrolle aus Sicht der Seilbahntechnik, - sowie die fachtechnische Unterstützung des Auftraggebers bis zur Inbetriebnahme und Betreiberintegration inkl. Baucontrolling. Die Leistungen des Seilbahntechnikers umfassen auch die Mitwirkung und aktive Unterstützung bei der Fördermittelbeschaffung. Darüber hinaus hat er die Beratung, Mitwirkung und aktive Unterstützung beim Planfeststellungsverfahren zu übernehmen. Parallel werden zu dieser Ausschreibung die weiteren erforderlichen Planungsleistungen in einem weiteren EU-weiten Vergabeverfahren "Generalplanung" (Architektur, Tragwerk, Technischer Gebäudeausrüstung, Verkehr, Städtebau, Betrieb und Genehmigungsanforderungen) vergeben. Die vergabegegenständlichen Leistungen sind voraussichtlich ab Dezember 2026 zu erbringen und voraussichtlich bis Ende 2031 abzuschließen. Nähere Informationen zum Auftragsgegenstand und zum Terminplan erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.
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Stadt HeilbronnHeilbronnDeadline: Sep 15Die Stadt Heilbronn beabsichtigt eine Urbane Seilbahn zu errichten. Dabei soll für die zu erbringenden Leistungen ein Partner ausgewählt werden, der umfassend die Grundlagen schafft, auf denen später mittels Verhandlungsverfahren ein Totalübernehmer für die bauliche Umsetzung des Projekts ausgewählt werden kann. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Leistungen der Planung der Seilbahntechnik. Der Seilbahntechniker hat die vollständige Planungsleistung bis zur Vergabe an TU (Leistungsphase 2+) zu erbringen. Seine Leistung umfasst insbesondere auch die Mitwirkung bei der Erstellung für die Funktionale Leistungsbeschreibung für den Totalübernehmer inkl. Leitdetails. Insbesondere folgende Planungsleistungen sollen Gegenstand der Fachplanung Seilbahntechnik sein: - die fachtechnische Konsolidierung und Validierung der vorhandenen Projektgrundlagen, - die Definition herstellerneutraler technischer Mindestanforderungen, - die technische Vorbereitung und Begleitung der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB - Funktionale Leistungsbeschreibung), - die technische Begleitung der frühen TU-Einbindung, - die technische Prüfung, Bewertung und Qualitätssicherung der TU-Lösungen, - die Sicherstellung der technischen Integrationsfähigkeit mit Architektur, Tragwerk, Technischer Gebäudeausrüstung (TGA - Technische Gebäudeausrüstung), Verkehr, Städtebau, Betrieb und Genehmigungsanforderungen, - die technische Schnittstellenkoordination, - die laufende Risiko-, Plausibilitäts- und Kostenkontrolle aus Sicht der Seilbahntechnik, - sowie die fachtechnische Unterstützung des Auftraggebers bis zur Inbetriebnahme und Betreiberintegration inkl. Baucontrolling. Die Leistungen des Seilbahntechnikers umfassen auch die Mitwirkung und aktive Unterstützung bei der Fördermittelbeschaffung. Darüber hinaus hat er die Beratung, Mitwirkung und aktive Unterstützung beim Planfeststellungsverfahren zu übernehmen. Parallel werden zu dieser Ausschreibung die weiteren erforderlichen Planungsleistungen in einem weiteren EU-weiten Vergabeverfahren "Generalplanung" (Architektur, Tragwerk, Technischer Gebäudeausrüstung, Verkehr, Städtebau, Betrieb und Genehmigungsanforderungen) vergeben. Die vergabegegenständlichen Leistungen sind voraussichtlich ab Dezember 2026 zu erbringen und voraussichtlich bis Ende 2031 abzuschließen. Nähere Informationen zum Auftragsgegenstand und zum Terminplan erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe.Stadt Heilbronn - Europaweite Vergabe von Leistungen der Planung der Seilbahntechnik für die Urbane Seilbahn im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Stadt HeilbronnHeilbronnDie Stadt Heilbronn beabsichtigt eine Urbane Seilbahn zu errichten. Dabei soll für die zu erbringenden Leistungen ein Partner ausgewählt werden, der umfassend die Grundlagen schafft, auf denen später mittels Verhandlungsverfahren ein Totalübernehmer für die bauliche Umsetzung des Projekts ausgewählt werden kann. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens sind Leistungen der Planung der Seilbahntechnik. Der Seilbahntechniker hat die vollständige Planungsleistung bis zur Vergabe an TU (Leistungsphase 2+) zu erbringen. Seine Leistung umfasst insbesondere auch die Mitwirkung bei der Erstellung für die Funktionale Leistungsbeschreibung für den Totalübernehmer inkl. Leitdetails. Insbesondere folgende Planungsleistungen sollen Gegenstand der Fachplanung Seilbahntechnik sein: - die fachtechnische Konsolidierung und Validierung der vorhandenen Projektgrundlagen, - die Definition herstellerneutraler technischer Mindestanforderungen, - die technische Vorbereitung und Begleitung der funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB - Funktionale Leistungsbeschreibung), - die technische Begleitung der frühen TU-Einbindung, - die technische Prüfung, Bewertung und Qualitätssicherung der TU-Lösungen, - die Sicherstellung der technischen Integrationsfähigkeit mit Architektur, Tragwerk, Technischer Gebäudeausrüstung (TGA - Technische Gebäudeausrüstung), Verkehr, Städtebau, Betrieb und Genehmigungsanforderungen, - die technische Schnittstellenkoordination, - die laufende Risiko-, Plausibilitäts- und Kostenkontrolle aus Sicht der Seilbahntechnik, - sowie die fachtechnische Unterstützung des Auftraggebers bis zur Inbetriebnahme und Betreiberintegration inkl. Baucontrolling. Die Leistungen des Seilbahntechnikers umfassen auch die Mitwirkung und aktive Unterstützung bei der Fördermittelbeschaffung. Darüber hinaus hat er die Beratung, Mitwirkung und aktive Unterstützung beim Planfeststellungsverfahren zu übernehmen. Parallel werden zu dieser Ausschreibung die weiteren erforderlichen Planungsleistungen iStadt Neuenstein - Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen TGA, Elektro für den Neubau des Feuerwehrhauses im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Stadt NeuensteinNeuensteinDie Stadt Neuenstein plant die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses am Standort Öhringer Straße (Flurstück Nr. 1930). Das Feuerwehrhaus bildet folgendes Raumprogramm ab: - 5 Stellplätze inkl. Waschplatz - Platzreserve von mindestens einem Stellplatz - Schulungsraum, Bereitschaftsraum, Küche, Büro Fü-Kräfte, Umkleideräume/Sanitärräume, Werkstatt, Fernmeldebetriebsstelle, Lager etc. jeweils mindestens nach DIN 14092 auf Basis von 70 Einsatzkräften und 25 Angehörigen der Jugendfeuerwehr - Lagerflächen geeignet für Logistikkonzept mit GW-T - Alarmparkplätze - Außenanlagen mit Übungsmöglichkeiten - Notstromversorgung mit separatem Stromerzeuger Auf Basis dieses Bedarfs hat die Stadt Neuenstein Planungsleistungen bis einschließlich LPH 2 erbringen lassen. Diese Planung ist der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Mit Blick auf das prognostizierte Honorarvolumen ist nunmehr eine EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro) in den Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses der Stadt Neuenstein. Die Stadt Neuenstein geht nach derzeitiger Planung von Gesamtkosten von insgesamt rund EUR 7,9 Mio. brutto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Neuenstein Fördergelder zur Verfügung. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Die für den Förderantrag erforderlichen Unterlagen sind bis Anfang Februar 2027 zu erstellen. Der Baubeginn ist für Mitte 2027 vorgesehen. Das die LPH 1 und 2 bearbeitende Büro beabsichtigt eine Bewerbung im vorliegenden Vergabeverfahren. Die Stadt Neuenstein wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - Objektplanung Gebäude - TGA HLS Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sowie Planunterlagen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.Stadt Neuenstein - Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen TGA, Elektro für den Neubau des Feuerwehrhauses im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Stadt NeuensteinNeuensteinDeadline: Aug 10Die Stadt Neuenstein plant die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses am Standort Öhringer Straße (Flurstück Nr. 1930). Das Feuerwehrhaus bildet folgendes Raumprogramm ab: - 5 Stellplätze inkl. Waschplatz - Platzreserve von mindestens einem Stellplatz - Schulungsraum, Bereitschaftsraum, Küche, Büro Fü-Kräfte, Umkleideräume/Sanitärräume, Werkstatt, Fernmeldebetriebsstelle, Lager etc. jeweils mindestens nach DIN 14092 auf Basis von 70 Einsatzkräften und 25 Angehörigen der Jugendfeuerwehr - Lagerflächen geeignet für Logistikkonzept mit GW-T - Alarmparkplätze - Außenanlagen mit Übungsmöglichkeiten - Notstromversorgung mit separatem Stromerzeuger Auf Basis dieses Bedarfs hat die Stadt Neuenstein Planungsleistungen bis einschließlich LPH 2 erbringen lassen. Diese Planung ist der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Mit Blick auf das prognostizierte Honorarvolumen ist nunmehr eine EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro) in den Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses der Stadt Neuenstein. Die Stadt Neuenstein geht nach derzeitiger Planung von Gesamtkosten von insgesamt rund EUR 7,9 Mio. brutto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Neuenstein Fördergelder zur Verfügung. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Die für den Förderantrag erforderlichen Unterlagen sind bis Anfang Februar 2027 zu erstellen. Der Baubeginn ist für Mitte 2027 vorgesehen. Das die LPH 1 und 2 bearbeitende Büro beabsichtigt eine Bewerbung im vorliegenden Vergabeverfahren. Die Stadt Neuenstein wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - Objektplanung Gebäude - TGA HLS Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sowie Planunterlagen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.Stadt Neuenstein - Europaweite Vergabe von Fachplanungsleistungen TGA, Elektro für den Neubau des Feuerwehrhauses im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Theater Kiel AöRNeuensteinDeadline: Aug 10Die Stadt Neuenstein plant die Errichtung eines neuen Feuerwehrhauses am Standort Öhringer Straße (Flurstück Nr. 1930). Das Feuerwehrhaus bildet folgendes Raumprogramm ab: - 5 Stellplätze inkl. Waschplatz - Platzreserve von mindestens einem Stellplatz - Schulungsraum, Bereitschaftsraum, Küche, Büro Fü-Kräfte, Umkleideräume/Sanitärräume, Werkstatt, Fernmeldebetriebsstelle, Lager etc. jeweils mindestens nach DIN 14092 auf Basis von 70 Einsatzkräften und 25 Angehörigen der Jugendfeuerwehr - Lagerflächen geeignet für Logistikkonzept mit GW-T - Alarmparkplätze - Außenanlagen mit Übungsmöglichkeiten - Notstromversorgung mit separatem Stromerzeuger Auf Basis dieses Bedarfs hat die Stadt Neuenstein Planungsleistungen bis einschließlich LPH 2 erbringen lassen. Diese Planung ist der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Mit Blick auf das prognostizierte Honorarvolumen ist nunmehr eine EU-weite Ausschreibung der Planungsleistungen erforderlich. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist daher die Vergabe von Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5 (Elektro) in den Leistungsphasen 3 bis 8 nach § 55 HOAI i.V.m. Anlage 15 zur HOAI für den Neubau des Feuerwehrhauses der Stadt Neuenstein. Die Stadt Neuenstein geht nach derzeitiger Planung von Gesamtkosten von insgesamt rund EUR 7,9 Mio. brutto (KG 200 bis 700 nach DIN 276-1:2018-12) aus. Für die Maßnahme stehen der Stadt Neuenstein Fördergelder zur Verfügung. Die Planungen sollen nach der Zuschlagserteilung schnellstmöglich begonnen werden. Die für den Förderantrag erforderlichen Unterlagen sind bis Anfang Februar 2027 zu erstellen. Der Baubeginn ist für Mitte 2027 vorgesehen. Das die LPH 1 und 2 bearbeitende Büro beabsichtigt eine Bewerbung im vorliegenden Vergabeverfahren. Die Stadt Neuenstein wird in weiteren - separaten - Vergabeverfahren zudem folgende weitere Planungsdisziplinen europaweit ausschreiben: - Objektplanung Gebäude - TGA HLS Weitere Einzelheiten zum Leistungsumfang sowie Planunterlagen erhalten die im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber mit Aufforderung zur Angebotsabgabe.L-Bank - Europaweite Vergabe der Bereitstellung und Implementierung eines Omnichannel Contact Center Systems inkl. KI- Funktionalität im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)KarlsruheDeadline: Aug 10Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme eines (integrierten) Omnichannel Contact Center Systems in der Betriebsform "SaaS" für die technische Unterstützung der Beratung und Betreuung von Kunden, einschließlich der Entwicklung und Implementierung eines KI gestützten Kundenagenten so-wie der erforderlichen Projekt und Einführungsleistungen. Insbesondere werden nachfolgende Leistungen zu erbringen sein: Leistungsumfang: 1. Omnichannel Contact Center System Der Auftragnehmer stellt ein zentrales Contact Center System bereit, das den Betrieb des Service Centers ermöglicht und mindestens folgende Kundenkanäle unterstützt: - Telefonie (Inbound und Outbound) - E Mail - Chat Das System muss: - mandanten- und rollenfähig sein, - eine tiefe Integration in Microsoft Teams aufweisen, sodass: - Contact Center Agenten die Option haben, ihre Tätigkeit direkt innerhalb von MS Teams auszuüben - zentrale Administration und Identitätsverwaltung über die im Unternehmen eingesetzten Microsoft Dienste möglich ist. 2. KI Agent (1st Level Service & Routing) Bereitstellung eines KI gestützten Kundenagenten, der 1st Level Kundenanfragen automatisiert beantwortet (z. B. Standard und Serviceanliegen), Kundenanliegen inhaltlich klassifiziert (Intent Erkennung), Anfragen je nach Anliegen automatisiert an die zuständige Stelle oder an einen menschlichen Agenten weiterleitet 3. Implementierungs- und Einführungsprojekt Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Einführung beider Komponenten im Rahmen eines Projekts, einschließlich: - Projektmanagement - Fachliche Konzeption - Technische Implementierung und Integration - Testunterstützung - Go Live Begleitung (Change-Management Anwenderschulung) - Dokumentation Betriebsführungshandbuch - Übergabe an den Betrieb Das System muss die deutschsprachige Nutzung unterstützen. Das System muss von mehreren Standorten sowie aus dem HomeOffice durch die L-Bank-Nutzer verwenden werden können. Der Vertragsschluss ist bis Ende November 2026 vorgesehen. Der Vertrag soll nach Zuschlagserteilung beginnen und eine Grundlaufzeit von 36 Monaten haben. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag optional jeweils um weitere 12 Monate zu verlängern, sofern dieser nicht sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Vergabestelle beabsichtigt den Vertragsschluss auf Basis des einschlägigen EVB-IT-Vertragsmusters. Dies wird den Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die Parteien gehen davon aus, dass es sich bei der vertragsgegenständlichen Leistung um eine IKT-Dienstleistung im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA), welche am 17.01.2025 wirksam wird, und einen IT-Fremdbezug handelt. Für den Fall, dass die vertraglichen Regelungen die von DORA geforderten Regelungsinhalte nicht erfüllen sollten, sich die Klassifikation der IKT-Dienstleistung nach Artikel 30 DORA oder §25b KWG/ MaRisk ändern sollte oder aufgrund einer Änderung der gesetzlichen und/ oder regulatorischen Vorgaben eine Anpassung der vertraglichen Regelungen erforderlich wird, verpflichten sich die Parteien den Vertrag, auf Verlangen der jeweils anderen Partei, an die gesetzlichen und/ oder regulatorischen Vorgaben anzupassen und unverzüglich eine entsprechende Änderungsvereinbarung abzuschließen. Von den Bietern, die in die engere Auswahl kommen, ist im Laufe des Vergabeverfahrens vor Einleitung des Zuschlagsverfahrens noch ein Due Diligence-Fragebogen auszufüllen Das Einführungsprojekt soll im Januar 2027 beginnen und die Durchführung inkl. Datenmigration/ Ablösung des bestehenden "Genesys On-Prem"- Systems bis spätestens 30.09.2027 abgeschlossen sein. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.infoL-Bank - Europaweite Vergabe der Bereitstellung und Implementierung eines Omnichannel Contact Center Systems inkl. KI- Funktionalität im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)KarlsruheDie L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist die Lieferung, Implementierung und Inbetriebnahme eines (integrierten) Omnichannel Contact Center Systems in der Betriebsform "SaaS" für die technische Unterstützung der Beratung und Betreuung von Kunden, einschließlich der Entwicklung und Implementierung eines KI gestützten Kundenagenten so-wie der erforderlichen Projekt und Einführungsleistungen. Insbesondere werden nachfolgende Leistungen zu erbringen sein: Leistungsumfang: 1. Omnichannel Contact Center System Der Auftragnehmer stellt ein zentrales Contact Center System bereit, das den Betrieb des Service Centers ermöglicht und mindestens folgende Kundenkanäle unterstützt: - Telefonie (Inbound und Outbound) - E Mail - Chat Das System muss: - mandanten- und rollenfähig sein, - eine tiefe Integration in Microsoft Teams aufweisen, sodass: - Contact Center Agenten die Option haben, ihre Tätigkeit direkt innerhalb von MS Teams auszuüben - zentrale Administration und Identitätsverwaltung über die im Unternehmen eingesetzten Microsoft Dienste möglich ist. 2. KI Agent (1st Level Service & Routing) Bereitstellung eines KI gestützten Kundenagenten, der 1st Level Kundenanfragen automatisiert beantwortet (z. B. Standard und Serviceanliegen), Kundenanliegen inhaltlich klassifiziert (Intent Erkennung), Anfragen je nach Anliegen automatisiert an die zuständige Stelle oder an einen menschlichen Agenten weiterleitet 3. Implementierungs- und Einführungsprojekt Der Auftragnehmer übernimmt die vollständige Einführung beider Komponenten im Rahmen eines Projekts, einschließlich: - Projektmanagement - Fachliche Konzeption - Technische Implementierung und Integration - Testunterstützung - Go Live Begleitung (Change-Management Anwenderschulung) - Dokumentation Betriebsführungshandbuch - Übergabe an den Betrieb Das System muss die deutschsprachige Nutzung unterstützen. Das System muss von mehreren Standorten sowie aus dem HomeOffice durch die L-Bank-Nutzer verwenden werden können. Der Vertragsschluss ist bis Ende November 2026 vorgesehen. Der Vertrag soll nach Zuschlagserteilung beginnen und eine Grundlaufzeit von 36 Monaten haben. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag optional jeweils um weitere 12 Monate zu verlängern, sofern dieser nicht sechs Monate vor Ablauf durch den Auftraggeber gekündigt wird. Die Vergabestelle beabsichtigt den Vertragsschluss auf Basis des einschlägigen EVB-IT-Vertragsmusters. Dies wird den Bietern im Rahmen der Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt. Die Parteien gehen davon aus, dass es sich bei der vertragsgegenständlichen Leistung um eine IKT-Dienstleistung im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2554 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor (DORA), welche am 17.01.2025 wirksam wird, und einen IT-Fremdbezug handelt. Für den Fall, dass die vertraglichen Regelungen die von DORA geforderten Regelungsinhalte nicht erfüllen sollten, sich die Klassifikation der IKT-Dienstleistung nach Artikel 30 DORA oder §25b KWG/ MaRisk ändern sollte oder aufgrund einer Änderung der gesetzlichen und/ oder regulatorischen Vorgaben eine Anpassung der vertraglichen Regelungen erforderlich wird, verpflichten sich die Parteien den Vertrag, auf Verlangen der jeweils anderen Partei, an die gesetzlichen und/ oder regulatorischen Vorgaben anzupassen und unverzüglich eine entsprechende Änderungsvereinbarung abzuschließen. Von den Bietern, die in die engere Auswahl kommen, ist im Laufe des Vergabeverfahrens vor Einleitung des Zuschlagsverfahrens noch ein Due Diligence-Fragebogen auszufüllen Das Einführungsprojekt soll im Januar 2027 beginnen und die Durchführung inkl. Datenmigration/ Ablösung des bestehenden "Genesys On-Prem"- Systems bis spätestens 30.09.2027 abgeschlossen sein. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.infoL-Bank - Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags für Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des CoroSHAusglG BW vom 3. März 2026 im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)KarlsruheDeadline: Aug 07Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Bearbeitung von insbesondere Ansprüchen nach dem CoroSHAusglG BW, hilfsweise auf die Bearbeitung anderer Förderprogramme. Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu ermöglichen, wird mit einem Einsatz von bis zu 110 MAK einschließlich Management gerechnet. Dazu gehören: - Sachbearbeitung (ca. 65 %) - Telefonisten / Call Center Agent (ca. 10%) - Management (ca. 5 %) - Forensik-Spezialisten "Betrugsprävention" (ca. 20 %) Für die Sachbearbeitung geeignet sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, als Verwaltungsfachwirt/in, Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement (mit Schwerpunkt Verwaltung). Für die Call-Center-Tätigkeit geeignete sind Personen mit einer mindestens einjährigen Berufserfahrung als Call-Center-Agent. Geeignete Personen für das Management-Team SB sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, als Verwaltungsfachwirt/in, Kauf-frau/Kaufmann für Büromanagement (mit Schwerpunkt Verwaltung) und einer mindesten dreijährigen Berufserfahrung und nachweisbarer Führungserfahrung. Als Spezialisten für die Forensikbearbeitung geeignet sind Personen mit einer abgeschlossenen juristischen Ausbildung mit mindestens einem bestandenen ersten Staatsexamen oder einem Bachelor of Laws (Wirtschaftsjuristen). Geeignete Personen für das Management-Team Forensik Spezialisten sind Personen mit einer abgeschlossenen juristischen Ausbildung mit mindestens einem bestandenen ersten Staatsexamen oder einem Bachelor of Laws (Wirtschaftsjuristen) und einer mindestens dreiährigen Berufserfahrung und nachweisbarer Führungserfahrung. Die notwendigen personellen Kapazitäten sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Die Bearbeitung umfasst die Antragsprüfung und Bescheidung und erfolgt auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und der sonstigen hierzu ergangenen Regelungen (bspw. Verwaltungsvorschriften) und sonstigen Verlautbarungen Die Bearbeitung erfolgt auf den von der L-Bank bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen. Die Leistung ist remote zu erbringen. Durch den Auftragnehmer sind in Abstimmung mit der L-Bank Maßnahmen zum Freigabeprozess (Einhaltung Vier-Augen-Prinzip), zur Qualitätssicherung, zur Sicherstellung eines funktionierenden Berichtswesens, zur Schulung sowie zum Know-How-Transfer für das eingesetzte Personal zu ergreifen. Die Leistungserbringung erfolgt in externen Räumen, die durch den Auftragnehmer gestellt werden müssen. Der Auftragnehmer stellt für die Durchführung der Aufgabe dem eingesetzten Personal die erforderliche technische Infrastruktur und erforderliche Büroausstattung zur Verfügung. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer grundsätzlich zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen mit einem einwandfreien Führungszeugnis. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können. Sofern es Eintragungen im Führungszeugnis gibt, hat der Auftraggeber je nach Eintragung ein Vetorecht gegen den Einsatz dieser Personen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz keinem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Vielmehr erbringt der Auftragnehmer die Leistungen nach dem Rahmenvertrag in Eigenverantwortung als selbständiges Unternehmen. Die Gesamtverantwortung für das Projekt verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, - auch ohne Vorankündigung - regelmäßig oder anlassbezogen die Überprüfung der Qualifikationen der eingesetzten Mitarbeitenden vorzunehmen. Der Auftraggeber ist berechtigt, - auch ohne Vorankündigung - regelmäßig oder anlassbezogen eine tatsächliche Inaugenscheinnahme der für die Auftragsdurchführung verwendeten Räumlichkeiten des Auftragnehmers und dessen dort arbeitenden Mitarbeiter vorzunehmen. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt während der Grundlaufzeit bis zu 15.000.000,00 EUR brutto. Sofern der Rahmenvertrag durch den Auftraggeber einmalig oder mehrmalig verlängert wird, erhöht sich der Rahmen maximal um jährlich weitere 3.333,33 Mio. EUR brutto bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags (insgesamt daher auf maximal 25.000.000,00 EUR brutto). Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen / einer Bietergemeinschaft abgeschlossen. Einzelaufträge werden durch den Auftraggeber auf der Grundlage und unter den Bedingungen des Rahmenvertrages erteilt. Sofern der Auftraggeber die im Rahmenvertrag vereinbarten personellen Kapazitäten für eigene Zwecke nicht vollumfänglich abruft bzw. benötigt, behält sich dieser vor, das nicht benötigte Kontingent entweder für die Bearbeitung anderer Förderprogramme oder im Wege der Amtshilfe anderen Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg, insbesondere Ministerien, zur Bearbeitung anderer Förderprogramme zu überlassen. Auftraggeber bleibt auch in diesem Fall die L-Bank. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.L-Bank - Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags für Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des CoroSHAusglG BW vom 3. März 2026 im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)KarlsruheDeadline: Aug 07Die L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Bearbeitung von insbesondere Ansprüchen nach dem CoroSHAusglG BW, hilfsweise auf die Bearbeitung anderer Förderprogramme. Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu ermöglichen, wird mit einem Einsatz von bis zu 110 MAK einschließlich Management gerechnet. Dazu gehören: - Sachbearbeitung (ca. 65 %) - Telefonisten / Call Center Agent (ca. 10%) - Management (ca. 5 %) - Forensik-Spezialisten "Betrugsprävention" (ca. 20 %) Für die Sachbearbeitung geeignet sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, als Verwaltungsfachwirt/in, Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement (mit Schwerpunkt Verwaltung). Für die Call-Center-Tätigkeit geeignete sind Personen mit einer mindestens einjährigen Berufserfahrung als Call-Center-Agent. Geeignete Personen für das Management-Team SB sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, als Verwaltungsfachwirt/in, Kauf-frau/Kaufmann für Büromanagement (mit Schwerpunkt Verwaltung) und einer mindesten dreijährigen Berufserfahrung und nachweisbarer Führungserfahrung. Als Spezialisten für die Forensikbearbeitung geeignet sind Personen mit einer abgeschlossenen juristischen Ausbildung mit mindestens einem bestandenen ersten Staatsexamen oder einem Bachelor of Laws (Wirtschaftsjuristen). Geeignete Personen für das Management-Team Forensik Spezialisten sind Personen mit einer abgeschlossenen juristischen Ausbildung mit mindestens einem bestandenen ersten Staatsexamen oder einem Bachelor of Laws (Wirtschaftsjuristen) und einer mindestens dreiährigen Berufserfahrung und nachweisbarer Führungserfahrung. Die notwendigen personellen Kapazitäten sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Die Bearbeitung umfasst die Antragsprüfung und Bescheidung und erfolgt auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und der sonstigen hierzu ergangenen Regelungen (bspw. Verwaltungsvorschriften) und sonstigen Verlautbarungen Die Bearbeitung erfolgt auf den von der L-Bank bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen. Die Leistung ist remote zu erbringen. Durch den Auftragnehmer sind in Abstimmung mit der L-Bank Maßnahmen zum Freigabeprozess (Einhaltung Vier-Augen-Prinzip), zur Qualitätssicherung, zur Sicherstellung eines funktionierenden Berichtswesens, zur Schulung sowie zum Know-How-Transfer für das eingesetzte Personal zu ergreifen. Die Leistungserbringung erfolgt in externen Räumen, die durch den Auftragnehmer gestellt werden müssen. Der Auftragnehmer stellt für die Durchführung der Aufgabe dem eingesetzten Personal die erforderliche technische Infrastruktur und erforderliche Büroausstattung zur Verfügung. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer grundsätzlich zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen mit einem einwandfreien Führungszeugnis. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können. Sofern es Eintragungen im Führungszeugnis gibt, hat der Auftraggeber je nach Eintragung ein Vetorecht gegen den Einsatz dieser Personen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz keinem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Vielmehr erbringt der Auftragnehmer die Leistungen nach dem Rahmenvertrag in Eigenverantwortung als selbständiges Unternehmen. Die Gesamtverantwortung für das Projekt verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, - auch ohne Vorankündigung - regelmäßig oder anlassbezogen die Überprüfung der Qualifikationen der eingesetzten Mitarbeitenden vorzunehmen. Der Auftraggeber ist berechtigt, - auch ohne Vorankündigung - regelmäßig oder anlassbezogen eine tatsächliche Inaugenscheinnahme der für die Auftragsdurchführung verwendeten Räumlichkeiten des Auftragnehmers und dessen dort arbeitenden Mitarbeiter vorzunehmen. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt während der Grundlaufzeit bis zu 15.000.000,00 EUR brutto. Sofern der Rahmenvertrag durch den Auftraggeber einmalig oder mehrmalig verlängert wird, erhöht sich der Rahmen maximal um jährlich weitere 3.333,33 Mio. EUR brutto bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags (insgesamt daher auf maximal 25.000.000,00 EUR brutto). Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen / einer Bietergemeinschaft abgeschlossen. Einzelaufträge werden durch den Auftraggeber auf der Grundlage und unter den Bedingungen des Rahmenvertrages erteilt. Sofern der Auftraggeber die im Rahmenvertrag vereinbarten personellen Kapazitäten für eigene Zwecke nicht vollumfänglich abruft bzw. benötigt, behält sich dieser vor, das nicht benötigte Kontingent entweder für die Bearbeitung anderer Förderprogramme oder im Wege der Amtshilfe anderen Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg, insbesondere Ministerien, zur Bearbeitung anderer Förderprogramme zu überlassen. Auftraggeber bleibt auch in diesem Fall die L-Bank. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.L-Bank - Europaweite Vergabe eines Rahmenvertrags für Unterstützungsleistungen zur Umsetzung des CoroSHAusglG BW vom 3. März 2026 im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach VgV
Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank - (L-Bank)KarlsruheDie L-Bank ist das Förderinstitut des Landes Baden-Württemberg. Ihre Geschäftstätigkeit wird von dem gesetzlichen Auftrag bestimmt, das Land bei der Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben, insbesondere in den Bereichen der Struktur-, Wirtschafts- und Sozialpolitik, zu unterstützen und dabei Fördermaßnahmen im Einklang mit den Beihilfevorschriften der Europäischen Union durchzuführen. Der Leistungsgegenstand erstreckt sich auf die Bearbeitung von insbesondere Ansprüchen nach dem CoroSHAusglG BW, hilfsweise auf die Bearbeitung anderer Förderprogramme. Um eine zeitgerechte Bearbeitung zu ermöglichen, wird mit einem Einsatz von bis zu 110 MAK einschließlich Management gerechnet. Dazu gehören: - Sachbearbeitung (ca. 65 %) - Telefonisten / Call Center Agent (ca. 10%) - Management (ca. 5 %) - Forensik-Spezialisten "Betrugsprävention" (ca. 20 %) Für die Sachbearbeitung geeignet sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, als Verwaltungsfachwirt/in, Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement (mit Schwerpunkt Verwaltung). Für die Call-Center-Tätigkeit geeignete sind Personen mit einer mindestens einjährigen Berufserfahrung als Call-Center-Agent. Geeignete Personen für das Management-Team SB sind Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r, als Verwaltungsfachwirt/in, Kauf-frau/Kaufmann für Büromanagement (mit Schwerpunkt Verwaltung) und einer mindesten dreijährigen Berufserfahrung und nachweisbarer Führungserfahrung. Als Spezialisten für die Forensikbearbeitung geeignet sind Personen mit einer abgeschlossenen juristischen Ausbildung mit mindestens einem bestandenen ersten Staatsexamen oder einem Bachelor of Laws (Wirtschaftsjuristen). Geeignete Personen für das Management-Team Forensik Spezialisten sind Personen mit einer abgeschlossenen juristischen Ausbildung mit mindestens einem bestandenen ersten Staatsexamen oder einem Bachelor of Laws (Wirtschaftsjuristen) und einer mindestens dreiährigen Berufserfahrung und nachweisbarer Führungserfahrung. Die notwendigen personellen Kapazitäten sind durch den Auftragnehmer bereitzustellen. Die Bearbeitung umfasst die Antragsprüfung und Bescheidung und erfolgt auf Grundlage der einschlägigen gesetzlichen Regelungen und der sonstigen hierzu ergangenen Regelungen (bspw. Verwaltungsvorschriften) und sonstigen Verlautbarungen Die Bearbeitung erfolgt auf den von der L-Bank bereitgestellten elektronischen Antrags- und Bearbeitungssystemen. Die Leistung ist remote zu erbringen. Durch den Auftragnehmer sind in Abstimmung mit der L-Bank Maßnahmen zum Freigabeprozess (Einhaltung Vier-Augen-Prinzip), zur Qualitätssicherung, zur Sicherstellung eines funktionierenden Berichtswesens, zur Schulung sowie zum Know-How-Transfer für das eingesetzte Personal zu ergreifen. Die Leistungserbringung erfolgt in externen Räumen, die durch den Auftragnehmer gestellt werden müssen. Der Auftragnehmer stellt für die Durchführung der Aufgabe dem eingesetzten Personal die erforderliche technische Infrastruktur und erforderliche Büroausstattung zur Verfügung. Die Rahmenvereinbarung verpflichtet den Auftragnehmer grundsätzlich zum Einsatz von für die jeweiligen Aufgabenfelder geeigneten Personen mit einem einwandfreien Führungszeugnis. Auf Anforderung des Auftraggebers muss der Auftragnehmer dies jederzeit nachweisen können. Sofern es Eintragungen im Führungszeugnis gibt, hat der Auftraggeber je nach Eintragung ein Vetorecht gegen den Einsatz dieser Personen. Die vom Auftragnehmer eingesetzten Personen unterliegen bei ihrem Einsatz keinem arbeitsrechtlichen Direktionsrecht des Auftraggebers. Ein Arbeitsverhältnis wird nicht begründet. Vielmehr erbringt der Auftragnehmer die Leistungen nach dem Rahmenvertrag in Eigenverantwortung als selbständiges Unternehmen. Die Gesamtverantwortung für das Projekt verbleibt beim Auftraggeber. Der Auftraggeber ist berechtigt, - auch ohne Vorankündigung - regelmäßig oder anlassbezogen die Überprüfung der Qualifikationen der eingesetzten Mitarbeitenden vorzunehmen. Der Auftraggeber ist berechtigt, - auch ohne Vorankündigung - regelmäßig oder anlassbezogen eine tatsächliche Inaugenscheinnahme der für die Auftragsdurchführung verwendeten Räumlichkeiten des Auftragnehmers und dessen dort arbeitenden Mitarbeiter vorzunehmen. Der Rahmen für die abzuschließende Rahmenvereinbarung beträgt während der Grundlaufzeit bis zu 15.000.000,00 EUR brutto. Sofern der Rahmenvertrag durch den Auftraggeber einmalig oder mehrmalig verlängert wird, erhöht sich der Rahmen maximal um jährlich weitere 3.333,33 Mio. EUR brutto bis zum Ende der Vertragslaufzeit des Rahmenvertrags (insgesamt daher auf maximal 25.000.000,00 EUR brutto). Die Rahmenvereinbarung wird mit nur einem Unternehmen / einer Bietergemeinschaft abgeschlossen. Einzelaufträge werden durch den Auftraggeber auf der Grundlage und unter den Bedingungen des Rahmenvertrages erteilt. Sofern der Auftraggeber die im Rahmenvertrag vereinbarten personellen Kapazitäten für eigene Zwecke nicht vollumfänglich abruft bzw. benötigt, behält sich dieser vor, das nicht benötigte Kontingent entweder für die Bearbeitung anderer Förderprogramme oder im Wege der Amtshilfe anderen Einrichtungen des Landes Baden-Württemberg, insbesondere Ministerien, zur Bearbeitung anderer Förderprogramme zu überlassen. Auftraggeber bleibt auch in diesem Fall die L-Bank. Nähere Einzelheiten werden den zur Angebotsabgabe ausgewählten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Informationen zur L-Bank erhalten Sie unter www.l-bank.de.
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