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Forschungsprojekt - DZSF - Fledermausschutz bei Tunnelsanierungen
Ziel Ziel des Forschungsvorhabens ist es, die Rechts- und Planungssicherheit bei artenschutzrechtlichen Konflikten im Zusammenhang mit der Sanierung von Eisenbahntunneln zu erhöhen. Untersucht werden Wirksamkeit und Annahme von verschiedenen Ersatzquartieren sowie weitere Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse. Dabei sollen Daten zur artspe...
Research Contracts, Environmental Research, Technology Development, Feasibility Studies
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- Contracting authority:
- Eisenbahn-Bundesamt
- Published:
- July 01, 2026
- Deadline:
- September 01, 2026
- Topic:
- Research Contracts
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Ziel Ziel des Forschungsvorhabens ist es, die Rechts- und Planungssicherheit bei artenschutzrechtlichen Konflikten im Zusammenhang mit der Sanierung von Eisenbahntunneln zu erhöhen. Untersucht werden Wirksamkeit und Annahme von verschiedenen Ersatzquartieren sowie weitere Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse. Dabei sollen Daten zur artspezifischen Ausgestaltung klassischer und innovativer Ersatzquartiere, insbesondere hinsichtlich der Überwinterung, erfasst werden. Die Ergebnisse sollen standardisierbare Grundlagen schaffen, Verfahren beschleunigen und die rechtssichere Planung in Genehmigungsprozessen unterstützen. Beschreibung Eisenbahntunnel werden aufgrund ihrer besonderen klimatischen Bedingungen oft von verschiedenen Fledermausarten als Quartier genutzt. Alle in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) gelistet und zählen somit zu den gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Arten. Daher gelten für sie entsprechende Zugriffsverbote. In den kommenden Jahrzehnten müssen mehrere Hundert Eisenbahntunnel saniert werden. Bei älteren Eisenbahntunneln handelt es sich regelmäßig um Fledermausquartiere, sodass deren Sanierung erhebliche Auswirkungen auf betroffene Fledermauspopulationen haben kann. Der Schaffung von Ersatzquartieren als vorgezogene Ausgleichmaßnahme (CEF-Maßnahme) zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen oder als populationsstützende Maßnahme (FCS-Maßnahme) im Zusammenhang mit einer artenschutzrechtlichen Ausnahme kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Wissenslücken zur Quartiernutzung von Fledermäusen führen zu Unsicherheiten, Verzögerungen und Kostensteigerungen in Genehmigungsverfahren und erschweren eine schnelle, rechtssichere Umsetzung von Sanierungsprojekten.
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