Kreis Lippe - Der LandratDetmoldTED
Schülerspezialverkehr für die Astrid-Lindgren, Christian- Morgenstern und Irmela-Wendt-Schule
Bei diesem Los handelt es sich um eines von insgesamt 28 Losen der Astrid-Lindgren-Schule. Die Astrid-Lindgren-Schule ist eine Förderschule für geistige Entwicklung mit Standorten in 32657 Lemgo, Vogelsang 36 und Johannes-Schuchen-Str. 3, Tel. 05261/ 2889940. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um geistigbehinderte und oft auc...
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- Kreis Lippe - Der Landrat
- Published:
- August 20, 2026
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Bei diesem Los handelt es sich um eines von insgesamt 28 Losen der Astrid-Lindgren-Schule. Die Astrid-Lindgren-Schule ist eine Förderschule für geistige Entwicklung mit Standorten in 32657 Lemgo, Vogelsang 36 und Johannes-Schuchen-Str. 3, Tel. 05261/ 2889940. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um geistigbehinderte und oft auch mehrfach-behinderte Schülerinnen und Schüler. Der Unterricht findet an beiden Standorten montags bis freitags - mit Ausnahme der Schulferien - statt. Er beginnt um 8.10 Uhr und endet montags, dienstags und donnerstags um 14:40 Uhr; mittwochs um 14:10 Uhr und freitags um 12:40 Uhr. Die genauen Ankunfts- (ca. 10 Minuten vor Schulbeginn) und Abholzeiten werden bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Astrid-Lindgren-Schule hat ca. 250 Schülerinnen und Schüler verteilt auf 2 Standorte, die derzeit schultäglich in 20 Linien zur Schule und wieder nach Hause befördert werden. Hierzu kommen zwei Linien zwischen den beiden Lemgoer Standorten und vier Linien für Einzelbeförderungen bzw. vorzeitige Rückfahrten. Der Einzugsbereich der Astrid-Lindgren-Schule erstreckt sich auf nachfolgende Städte und Gemeinden: Bad Salzuflen, Barntrup, Dörentrup, Extertal, Kalletal, Lage, Lemgo, Leopoldshöhe und Oerlinghausen. In den meisten Linien ist der Einsatz einer Begleitperson erforderlich. Die Beförderungszeit pro Linie sollte vom ersten Kind bis zur Schule nach Möglichkeit maximal 60 Minuten betragen. Die Haltestellen und Schülersitzplätze entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis für dieses Los. Die Rückfahrzeiten ab den Standorten der Astrid-Lindgren-Schule werden sich aufgrund von verkürzten Unterrichtszeiten noch geringfügig verändern. Bei der Auftragsvergabe werden die endgültigen Abfahrzeiten bekannt gegeben.
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4ALS - Linie 28
Kreis Lippe - Der LandratDetmoldBei diesem Los handelt es sich um eines von insgesamt 28 Losen der Astrid-Lindgren-Schule. Die Astrid-Lindgren-Schule ist eine Förderschule für geistige Entwicklung mit Standorten in 32657 Lemgo, Vogelsang 36 und Johannes-Schuchen-Str. 3, Tel. 05261/ 2889940. Bei den zu befördernden Kindern handelt es sich um geistigbehinderte und oft auch mehrfach-behinderte Schülerinnen und Schüler. Der Unterricht findet an beiden Standorten montags bis freitags - mit Ausnahme der Schulferien - statt. Er beginnt um 8.10 Uhr und endet montags, dienstags und donnerstags um 14:40 Uhr; mittwochs um 14:10 Uhr und freitags um 12:40 Uhr. Die genauen Ankunfts- (ca. 10 Minuten vor Schulbeginn) und Abholzeiten werden bei Auftragsvergabe mitgeteilt. Die Astrid-Lindgren-Schule hat ca. 250 Schülerinnen und Schüler verteilt auf 2 Standorte, die derzeit schultäglich in 20 Linien zur Schule und wieder nach Hause befördert werden. Hierzu kommen zwei Linien zwischen den beiden Lemgoer Standorten und vier Linien für Einzelbeförderungen bzw. vorzeitige Rückfahrten. Der Einzugsbereich der Astrid-Lindgren-Schule erstreckt sich auf nachfolgende Städte und Gemeinden: Bad Salzuflen, Barntrup, Dörentrup, Extertal, Kalletal, Lage, Lemgo, Leopoldshöhe und Oerlinghausen. In den meisten Linien ist der Einsatz einer Begleitperson erforderlich. Die Beförderungszeit pro Linie sollte vom ersten Kind bis zur Schule nach Möglichkeit maximal 60 Minuten betragen. Die Haltestellen und Schülersitzplätze entnehmen Sie bitte dem Leistungsverzeichnis für dieses Los. Die Rückfahrzeiten ab den Standorten der Astrid-Lindgren-Schule werden sich aufgrund von verkürzten Unterrichtszeiten noch geringfügig verändern. Bei der Auftragsvergabe werden die endgültigen Abfahrzeiten bekannt gegeben.SBF Hin- und Rückfahrten Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) in 57627 Hachenburg, Lohmühle (17 Lose)
Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaurUnterrichtszeiten an der Schule am Rothenberg (FÖS Sprache) Hachenburg: Unterrichtsbeginn (mo - fr): 08:15 Uhr Unterrichtsende (mo - do): 15:15 Uhr Unterrichtsende (freitags): 12:45 Uhr Erster Fahrtag in allen Losen: Montag, 10.08.2026 Die Beförderung ist in 17 Strecken/Losen vorgesehen. Es können entweder Angebote für einzelne Lose oder aber ein Gesamtangebot, das alle 17 Lose umfasst, abgegeben werden Bei einem Gesamtangebot muss der auf das einzelne Los entfallende Betrag nachricht-lich ausgewiesen werden. Die Summe dieser Beträge muss dem Gesamtangebot entsprechen. In den Angeboten sind die Fahrpläne bis/ab Standort der Einrichtung auszuweisen. Die in den einzelnen Losen aufgeführte Streckenführung ist als Vorschlag, die Wohnorte sind als Aufstellung anzusehen. Bei der Hinfahrt soll die Streckenführung grundsätzlich immer vom weitest entfernt liegenden Ort zum Schulstandort erfolgen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge innerhalb der Lose ist zulässig, eine losübergreifende Veränderung jedoch ausgeschlossen. Da es sich um die Beförderung von Förderschülerinnen und -schülern handelt, muss in Einzelfällen davon ausgegangen werden, dass sich, bei kurzfristiger Zuweisung durch die ADD, die Fahrtrouten durch das Hinzukommen dieser Schülerinnen und Schüler geringfügig ändern können. In allen Losen kann von 190 Fahrtagen pro Jahr ausgegangen werden. In den Wohnorten sind die angeordneten ÖPNV-Haltestellen, in Hachenburg ist die ÖPNV- und Schulbushaltestelle in der Kantstraße (vor der Schule am Rothenberg) anzufahren. Es ist darauf zu achten, dass für das Erreichen des Schulgebäudes vor Unterrichtsbeginn sowie das Erreichen des Transportfahrzeuges nach Unterrichtsende ein ausreichender Zeitpuffer eingeplant wird. Da freitags zur Unterrichtsendzeit der Schule am Rothenberg auch die Schülerinnen und Schüler der anderen Hachenburger Schulen vom Busplatz "Kantstraße" abfahren und die dann dort abfahrenden Linienbusse Vorrang haben, ist die frühestmögliche Abfahrzeit für die hier ausgeschriebenen Fahrten freitags um 12:50 Uhr. Der Unternehmer hat die erforderlichen Sitzerhöhungen für die in den Fahrzeugen zu befördernden Schülerinnen und Schüler vorzuhalten. Diese müssen nach den jeweils aktuellen rechtlichen Vorgaben erlaubt sein. Sollte für die Durchführung einzelner Fahrten ein Fahrzeug mit 6 Fahrgastsitzplätzen angeboten werden, ist sicherzustellen, dass im Fahrzeug ein ausreichender Stauraum für die Ranzen der Schüler/innen vorhanden ist! Wir machen nochmals ausdrücklich darauf aufmerksam, dass die besonderen Bestimmungen des Anforderungskatalogs für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die in der Schülerbeförderung eingesetzt werden, zu beachten sind. Insbesondere weisen wir hier bei Kleinbussen auf die zusätzlichen Fahrtrichtungsanzeiger oben am Fahrzeug und die maximale Trittstufenhöhe hin. Im Übrigen wird auf die Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.Los 2 Caspar- Voght- Schule Rellingen
Kreis Pinneberg, Zentrale VergabestelleElmshornGegenstand der Vergabe ist die nachstehend bezeichnete Leistung des freigestellten Schülerverkehrs für das Schuljahr 2026/27. Los 2 Caspar-Voght-Schule, Schulweg 2, 25462 Rellingen Die in den beiden Schülerlisten aufgeführten Schüler und Schülerinnen sind von den jeweiligen Wohnorten hin und zurück zu den genannten Schulen zu befördern. Die Touren sind so zu planen, dass die jeweilige Fahrzeit des einzelnen Kindes dabei grundsätzlich 60 Minuten je Tour nicht überschreitet. Dies bedeutet, dass kein Kind länger als 60 min. im Fahrzeug sitzen soll. Bei der Bemessung der Gesamtfahrzeit sind auch die Einstiegszeiten sowie die zur Beförderungszeit ortsübliche Verkehrssituation zu berücksichtigen. Die Unterrichtszeiten sind für beide Schulen Montag bis Donnerstag 08:00 bis 15:30 Uhr und am Freitag 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Die Kinder sind an den regulären Unterrichtstagen im Schuljahr 2026/27 zu befördern (1.Schultag 17.08.26 bis letzter Schultag 02.07.2027 - keine Beförderung in den Ferien oder an beweglichen Ferientagen). Eine Änderung der Schulbesuchszeiten im laufenden Schuljahr ist möglich. Für die Beförderung ist für jedes eingesetzte Fahrzeug eine Begleitperson zu stellen, die neben dem Fahrpersonal den sicheren und konfliktfreien Ablauf der Schülerbeförderung gewährleistet. Hierzu gehört auch das Unterstützen der Schüler*innen beim geordneten Ein- u. Aussteigen sowie die Übergabe an der Schule. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte Excel-Datei (xlsx). Die Leistungsbeschreibung/das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend. Damit eine reibungslose Kommunikation möglich werden kann, wird dringend empfohlen sich – soweit nicht bereits geschehen – auf der eVergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche-evergabe.de/) freiwillig und kostenlos zu registrieren. Ohne eine solche Registrierung kann die Vergabestelle die nicht registrierten Bewerber/Bieter über nachträgliche Informationen nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es diesen, sich auf der eVergabeplattform regelmäßig selbst über etwaige Änderungen zu informieren.10-31-26-134, Schülerbeförderung Rellingen und Appen Schuljahr 2026/ 2027
Kreis Pinneberg, Zentrale VergabestelleElmshornGegenstand der Vergabe ist die nachstehend bezeichnete Leistung des freigestellten Schülerverkehrs für das Schuljahr 2026/27. Los 1 Grundschule Appen, Schulstraße 4, 25482 Appen Die in den beiden Schülerlisten aufgeführten Schüler und Schülerinnen sind von den jeweiligen Wohnorten hin und zurück zu den genannten Schulen zu befördern. Die Touren sind so zu planen, dass die jeweilige Fahrzeit des einzelnen Kindes dabei grundsätzlich 60 Minuten je Tour nicht überschreitet. Dies bedeutet, dass kein Kind länger als 60 min. im Fahrzeug sitzen soll. Bei der Bemessung der Gesamtfahrzeit sind auch die Einstiegszeiten sowie die zur Beförderungszeit ortsübliche Verkehrssituation zu berücksichtigen. Die Unterrichtszeiten sind für beide Schulen Montag bis Donnerstag 08:00 bis 15:30 Uhr und am Freitag 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Die Kinder sind an den regulären Unterrichtstagen im Schuljahr 2026/27 zu befördern (1.Schultag 17.08.26 bis letzter Schultag 02.07.2027 - keine Beförderung in den Ferien oder an beweglichen Ferientagen). Eine Änderung der Schulbesuchszeiten im laufenden Schuljahr ist möglich. Für die Beförderung ist für jedes eingesetzte Fahrzeug eine Begleitperson zu stellen, die neben dem Fahrpersonal den sicheren und konfliktfreien Ablauf der Schülerbeförderung gewährleistet. Hierzu gehört auch das Unterstützen der Schüler*innen beim geordneten Ein- u. Aussteigen sowie die Übergabe an der Schule. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte Excel-Datei (xlsx). Die Leistungsbeschreibung/das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend. Damit eine reibungslose Kommunikation möglich werden kann, wird dringend empfohlen sich – soweit nicht bereits geschehen – auf der eVergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche-evergabe.de/) freiwillig und kostenlos zu registrieren. Ohne eine solche Registrierung kann die Vergabestelle die nicht registrierten Bewerber/Bieter über nachträgliche Informationen nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es diesen, sich auf der eVergabeplattform regelmäßig selbst über etwaige Änderungen zu informieren.
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