Kreis Pinneberg, Zentrale VergabestelleElmshornTED
10-31-26-134, Schülerbeförderung Rellingen und Appen Schuljahr 2026/ 2027
Gegenstand der Vergabe ist die nachstehend bezeichnete Leistung des freigestellten Schülerverkehrs für das Schuljahr 2026/27. Los 1 Grundschule Appen, Schulstraße 4, 25482 Appen Die in den beiden Schülerlisten aufgeführten Schüler und Schülerinnen sind von den jeweiligen Wohnorten hin und zurück zu den genannten Schulen zu befördern. Die ...
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- Kreis Pinneberg, Zentrale Vergabestelle
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- August 19, 2026
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Gegenstand der Vergabe ist die nachstehend bezeichnete Leistung des freigestellten Schülerverkehrs für das Schuljahr 2026/27. Los 1 Grundschule Appen, Schulstraße 4, 25482 Appen Die in den beiden Schülerlisten aufgeführten Schüler und Schülerinnen sind von den jeweiligen Wohnorten hin und zurück zu den genannten Schulen zu befördern. Die Touren sind so zu planen, dass die jeweilige Fahrzeit des einzelnen Kindes dabei grundsätzlich 60 Minuten je Tour nicht überschreitet. Dies bedeutet, dass kein Kind länger als 60 min. im Fahrzeug sitzen soll. Bei der Bemessung der Gesamtfahrzeit sind auch die Einstiegszeiten sowie die zur Beförderungszeit ortsübliche Verkehrssituation zu berücksichtigen. Die Unterrichtszeiten sind für beide Schulen Montag bis Donnerstag 08:00 bis 15:30 Uhr und am Freitag 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Die Kinder sind an den regulären Unterrichtstagen im Schuljahr 2026/27 zu befördern (1.Schultag 17.08.26 bis letzter Schultag 02.07.2027 - keine Beförderung in den Ferien oder an beweglichen Ferientagen). Eine Änderung der Schulbesuchszeiten im laufenden Schuljahr ist möglich. Für die Beförderung ist für jedes eingesetzte Fahrzeug eine Begleitperson zu stellen, die neben dem Fahrpersonal den sicheren und konfliktfreien Ablauf der Schülerbeförderung gewährleistet. Hierzu gehört auch das Unterstützen der Schüler*innen beim geordneten Ein- u. Aussteigen sowie die Übergabe an der Schule. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte Excel-Datei (xlsx). Die Leistungsbeschreibung/das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend. Damit eine reibungslose Kommunikation möglich werden kann, wird dringend empfohlen sich – soweit nicht bereits geschehen – auf der eVergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche-evergabe.de/) freiwillig und kostenlos zu registrieren. Ohne eine solche Registrierung kann die Vergabestelle die nicht registrierten Bewerber/Bieter über nachträgliche Informationen nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es diesen, sich auf der eVergabeplattform regelmäßig selbst über etwaige Änderungen zu informieren.
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10Schülerbeförderung Rellingen und Appen, Schuljahr 2026/27
Kreis Pinneberg, Zentrale VergabestelleElmshornDeadline: Jul 13Die Leistung betrifft den freigestellten Schülerverkehr für das Schuljahr 2026/27. Los 1: Grundschule Appen, Schulstraße 4, 25482 Appen. Schüler sind von ihren Wohnorten zur Schule und zurück zu befördern, die Fahrzeit pro Kind darf 60 Minuten je Tour nicht überschreiten. Unterrichtszeiten: Montag–Donnerstag 08:00–15:30 Uhr, Freitag 08:00–14:00 Uhr. Beförderung an regulären Unterrichtstagen (17.08.2026–02.07.2027). Für jedes Fahrzeug ist eine Begleitperson zu stellen.Los 2 Caspar- Voght- Schule Rellingen
Kreis Pinneberg, Zentrale VergabestelleElmshornGegenstand der Vergabe ist die nachstehend bezeichnete Leistung des freigestellten Schülerverkehrs für das Schuljahr 2026/27. Los 2 Caspar-Voght-Schule, Schulweg 2, 25462 Rellingen Die in den beiden Schülerlisten aufgeführten Schüler und Schülerinnen sind von den jeweiligen Wohnorten hin und zurück zu den genannten Schulen zu befördern. Die Touren sind so zu planen, dass die jeweilige Fahrzeit des einzelnen Kindes dabei grundsätzlich 60 Minuten je Tour nicht überschreitet. Dies bedeutet, dass kein Kind länger als 60 min. im Fahrzeug sitzen soll. Bei der Bemessung der Gesamtfahrzeit sind auch die Einstiegszeiten sowie die zur Beförderungszeit ortsübliche Verkehrssituation zu berücksichtigen. Die Unterrichtszeiten sind für beide Schulen Montag bis Donnerstag 08:00 bis 15:30 Uhr und am Freitag 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Die Kinder sind an den regulären Unterrichtstagen im Schuljahr 2026/27 zu befördern (1.Schultag 17.08.26 bis letzter Schultag 02.07.2027 - keine Beförderung in den Ferien oder an beweglichen Ferientagen). Eine Änderung der Schulbesuchszeiten im laufenden Schuljahr ist möglich. Für die Beförderung ist für jedes eingesetzte Fahrzeug eine Begleitperson zu stellen, die neben dem Fahrpersonal den sicheren und konfliktfreien Ablauf der Schülerbeförderung gewährleistet. Hierzu gehört auch das Unterstützen der Schüler*innen beim geordneten Ein- u. Aussteigen sowie die Übergabe an der Schule. Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Bitte nutzen Sie für Ihre Eintragungen im beigefügten Leistungsverzeichnis nach Möglichkeit die zur Verfügung gestellte Excel-Datei (xlsx). Die Leistungsbeschreibung/das Leistungsverzeichnis wurde vom Auftraggeber erstellt und wird inhaltlich vom selbigen bindend. Damit eine reibungslose Kommunikation möglich werden kann, wird dringend empfohlen sich – soweit nicht bereits geschehen – auf der eVergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche-evergabe.de/) freiwillig und kostenlos zu registrieren. Ohne eine solche Registrierung kann die Vergabestelle die nicht registrierten Bewerber/Bieter über nachträgliche Informationen nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es diesen, sich auf der eVergabeplattform regelmäßig selbst über etwaige Änderungen zu informieren.10-31-26-134, Schülerbeförderung Rellingen und Appen Schuljahr 2026/ 2027
Kreis Pinneberg, Zentrale VergabestelleElmshornBeförderung von je 11 Kindern hin und zurück zur Grundschule Appen bzw. 9 Kindern hin und zurück zur Caspar-Voght-Schule Rellingen von den jeweiligen Wohnorten im Kreisgebiet. Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag des Fachdienstes 31. Dieser wird Vertragspartner.Schülerbeförderung für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028
Stadtverwaltung Oberkirch - VergabestelleOberkirchDer Ortsteil Ödsbach hat ca. 1.300 Einwohner und umfasst ein großes Gemarkungsgebiet. In den vergangenen Schuljahren wurden im Durchschnitt 26 Schülerinnen und Schüler befördert. Die durchschnittliche Kilometerleistung je Schultag betrug ca. 135,0 km. Es wurden bisher 2-3 Fahrzeuge eingesetzt. Die Schülerbeförderung in Ödsbach beinhaltet eine Beförderung von zu Hause zur Grundschule Ödsbach (Standort der Johann-Wölfflin-Schule) bzw. zur Bushaltestelle an der Schule. Je nach Stundenplan können zusätzliche Fahrten anfallen. Unterrichtszeiten: Johann-Wölfflin-Schule, Standort Ödsbach: Mo.-Fr.: 07:30/08:20 - 12:00/12:50 Uhr Fahrplan Ringbus 3 (weiterführende Schulen in Oberkirch): Abfahrt bzw. Ankunft Bushaltestelle Schule Ödsbach: 07:15 Uhr/13:40 UhrSonderbeförderung zur Iven-Agßen-Schule in Husum und zurück für das Schuljahr 2026/2027
Kreis NordfrieslandHusumSonderbeförderung zur Iven-Agßen-Schule in Husum und zurück für das Schuljahr 2026/2027 Sonderbeförderung für 7 Schüler/-innen zur Iven-Agßen-Schule in Husum und zurück für das Schuljahr 2026/2027 Losnummer 1 Lostitel Tour 1 Sonderbeförderung von 1 Schüler aus Ahrenviöl und 3 Schüler/-innen aus Husum in einem rollstuhlgerechtem Taxi zur Iven-Agßen-Schule, Otto-Backens-Weg 3 in Husum und zurück für das Schuljahr 2026/2027 (17.08.2026 - 02.07.2027) Zeiten: montags bis freitags Schulbeginn um 7:30 Uhr; einmal wöchentlich für eine Schülerin aus der Vogtstraße um 8:15 Uhr, Tourenplan: - Hauptstraße 25c, 25885 Ahrenviöl - Vogstraße 13, 25813 Husum - Stadtweg 40 (Rollstuhlfahrer), 25813 Husum - Nordbahnhofstraße 47, 25813 Husum Da es verschiedene Unterrichtszeiten gibt, bitte ich um Angebote für eine Beförderung mit Rollstuhltaxi sowie eine Beförderung ohne Rollstuhltaxi, falls der Schüler aus dem Stadtweg 40 nicht in der Beförderung dabei sein sollte. Bei Unterrichtsende um 12:20 Uhr bzw. 12:30 Uhr müssen die Schüler/-innen aufeinander warte. Da nicht alle Schüler/- innen zur gleichen Zeit Unterrichtsbeginn bzw. Unterrichtsschluss haben, kann es dazu kommen, dass 2 Taxis pro Hin- bzw. Rücktour benötigt werden. Hinweis: Bitte für diese Beförderung nur Preise abgeben, wenn eine Rollstuhlbeförderung mit Ihrem Fahrzeug möglich ist.Emissionsfreie Beförderung im freigestellten Schülerverkehr von Schülern aus dem Stadtgebiet Kaufbeuren von und zur Josef-Landes-Schule, Prinzregentenstraße 2 und Schraderstraße 3, 87600 Kaufbeuren - ab Schuljahr 2026-2027
Stadt KaufbeurenKaufbeurenSchülerbeförderung im Stadtgebiet Kaufbeuren zur Josef-Landes-Schule unter Einsatz von Kraftomnibussen mit emissionsfreiem Antrieb (auf Grundlage des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes - SaubFahrzeugBeschG). Fahrzeug mit mind. 40 Fahrgastsitzplätzen. Bei durchschnittlich 185 Schultagen im Jahr ergeben sich, nach dem aktuellen Stand: - eine Gesamtkilometerleistung von ca. 7.400 Kilometer in 185 Schultagen pro Jahr, - für das Begleitpersonal 370 Arbeitsstunden pro Schuljahr. Die Stadt Kaufbeuren ist u. a. Sachaufwandsträger der Josef-Landes-Schule –sonderpädagogisches Förderzentrum- mit einem Hauptgebäude in der Prinzregentenstraße 2 und einer Nebenstelle an der benachbarten Schraderschule, Schraderstr. 3 (Haltestelle: Heinzelmannstr.) Kaufbeuren. Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein Vertragspartner ermittelt werden, der die Beförderung der Kinder aus dem Stadtgebiet zu der Förderschule übernimmt. Die Schülerbeförderung zu der genannten Förderschule ist durch einige Besonderheiten geprägt, auf die der Auftraggeber keine oder nur eingeschränkte Einflussnahme hat. So ist über die Dauer der Vertragslaufzeit, mindestens zum Schuljahreswechsel, häufig aber auch während des laufenden Schuljahres, mit Änderungen in der Beförderungsleistung zu rechen. Diese sind u. a. durch Zu-, Weg- oder Umzug von Schülerinnen und Schülern, schulorganisatorisch bedingte Veränderungen der Abholzeiten an einzelnen Tagen gekennzeichnet. Die Ausschreibung erfolgt für ein Teilgebiet der Stadt Kaufbeuren, aus dem Kinder an die Förderschule zu befördern sind. Dem Teilgebiet wurde ein Musterbeförderungsplan, der sich an der aktuellen Beförderungssituation orientieren, zugrunde gelegt. Auf dieser Basis sowie der voraussichtlichen Schultage wurden die zu erwartenden Tages-/Jahreskilometerleistungen ermittelt, die als Kalkulationsgrundlage dienen. Die Vergütung erfolgt als Pauschale pro Einsatztag. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Leistungserbringung sowohl während eines laufenden Schuljahres als auch zum Schuljahresbeginn, insbesondere durch Änderungen in der Schülerzahl, den Weg- oder Zuzug von Schülern und anderer Vorgaben, die nicht in der Einflusssphäre des Auftraggebers liegen, ändern kann. Die vom Bieter zu erbringende Beförderungsleistung ist durch diese allgemeinen Rahmenbedingungen und die Vorgaben in der Leistungsbeschreibung definiert.Landkreis Fulda, Schülerbeförderung zu/von der Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Bediengebiet Eiterfeld
Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFuldaBeschreibung: Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Fulda - schultägliche Beförderung von körper- und mehrfachbehinderten, teilweise schwerstmehrfachbehinderten Schülerinnen und Schü-lern von der Wohnung zur Vinzenz-von-Paul-Schule in Hünfeld und zurück für die Schuljahre 2024/25 bis 2027/28 - hier: Beförderung von 8 Personen, inkl. Busbegleitung aus dem Be-diengebiet der Gemeinde Eiterfeld (inkl. Ortsteile) Angaben zu den Losen: keine Losaufteilung Auftragsumfang Tägliche Beförderung zum Unterrichtsbeginn um 08:00 Uhr und nach Unterrichtsende um 15:00 Uhr (Mo.-Do) bzw. 12:10 Uhr (Fr.). Es ist täglich eine Hin- und eine Rückfahrt erforderlich. Beförderungsumfang: Beförderung von bis zu 8 Personen, inkl. Busbegleitung (ohne Fahrpersonal), davon 1 Rollstuhlplatz Bediengebiet: Eiterfeld, inkl. Ortsteieln Die Adressen der zu befördernden Schüler/innen sind dem Leistungsnachweis zu entnehmen. Dem Angebot ist der entsprechende Fahrplan unter Nennung der Nutzkilometer beizufügen. Weitere Informationen zu den Schüleradressen (anonymisiert) sind dem Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung, inkl. Anlagen (Leistungsnachweis - Fahrpläne mit Lagepläne, Grunddatenblatt) zu entnehmen. Diese dienen lediglich als Orientierungshilfe auf Basis des aktuellen Schuljahres 2023/24. Die voraussichtlichen Schülerabgänge und bekannten Neuzugänge wurden bereits berücksichtigt. Die tatsächlich zu befördernden Schülerinnen und Schüler stehen erst kurz vor Beginn eines Schuljahres (erster Beförderungstag: 26.08.2024) fest. Während der Vertragslaufzeit können sich jederzeit Änderungen im Leistungsumfang durch den Ausfall, die Hinzunahme, den Abgang oder Umzug von Schülerinnen und Schüler ergeben. Änderungen der Schülerdaten können sich auf die zu fahrende Beförderungsstrecke auswirken. Weitere Besonderheiten (z. B. Beförderung im Rollstuhl, Umsetzen, Sitzerhöhung, maximale Beförderungszeiten aufgrund von amtsärztlichen Gutachten), die bei der Beförderung zu berücksichtigen sind, können ebenfalls der Leistungsbeschreibung beigefügten Fahrplänen entnommen werden. Auf den Beförderungstouren ist jeweils eine Busbegleitung vorhanden, welche durch den Auftragnehmer nicht zu stellen ist.Landkreis Fulda, Schülerbeförderung zu/von der Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Bediengebiet Eiterfeld
Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFuldaSchülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Fulda - schultägliche Beförderung von körper- und mehrfachbehinderten, teilweise schwerstmehrfachbehinderten Schülerinnen und Schü-lern von der Wohnung zur Vinzenz-von-Paul-Schule in Hünfeld und zurück für die Schuljahre 2024/25 bis 2027/28 - hier: Beförderung von 8 Personen, inkl. Busbegleitung aus dem Be-diengebiet der Gemeinde Eiterfeld (inkl. Ortsteile) Angaben zu den Losen: keine Losaufteilung Auftragsumfang Tägliche Beförderung zum Unterrichtsbeginn um 08:00 Uhr und nach Unterrichtsende um 15:00 Uhr (Mo.-Do) bzw. 12:10 Uhr (Fr.). Es ist täglich eine Hin- und eine Rückfahrt erforderlich. Beförderungsumfang: Beförderung von bis zu 8 Personen, inkl. Busbegleitung (ohne Fahrpersonal), davon 1 Rollstuhlplatz Bediengebiet: Eiterfeld, inkl. Ortsteieln Die Adressen der zu befördernden Schüler/innen sind dem Leistungsnachweis zu entnehmen. Dem Angebot ist der entsprechende Fahrplan unter Nennung der Nutzkilometer beizufügen. Weitere Informationen zu den Schüleradressen (anonymisiert) sind dem Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung, inkl. Anlagen (Leistungsnachweis - Fahrpläne mit Lagepläne, Grunddatenblatt) zu entnehmen. Diese dienen lediglich als Orientierungshilfe auf Basis des aktuellen Schuljahres 2023/24. Die voraussichtlichen Schülerabgänge und bekannten Neuzugänge wurden bereits berücksichtigt. Die tatsächlich zu befördernden Schülerinnen und Schüler stehen erst kurz vor Beginn eines Schuljahres (erster Beförderungstag: 26.08.2024) fest. Während der Vertragslaufzeit können sich jederzeit Änderungen im Leistungsumfang durch den Ausfall, die Hinzunahme, den Abgang oder Umzug von Schülerinnen und Schüler ergeben. Änderungen der Schülerdaten können sich auf die zu fahrende Beförderungsstrecke auswirken. Weitere Besonderheiten (z. B. Beförderung im Rollstuhl, Umsetzen, Sitzerhöhung, maximale Beförderungszeiten aufgrund von amtsärztlichen Gutachten), die bei der Beförderung zu berücksichtigen sind, können ebenfalls der Leistungsbeschreibung beigefügten Fahrplänen entnommen werden. Auf den Beförderungstouren ist jeweils eine Busbegleitung vorhanden, welche durch den Auftragnehmer nicht zu stellen ist.Landkreis Fulda, Schülerbeförderung zu/von der Vinzenz-von-Paul-Schule Hünfeld, Bediengebiet Eiterfeld
Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFuldaSchülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr des Landkreises Fulda - schultägliche Beförderung von körper- und mehrfachbehinderten, teilweise schwerstmehrfachbehinderten Schülerinnen und Schü-lern von der Wohnung zur Vinzenz-von-Paul-Schule in Hünfeld und zurück für die Schuljahre 2024/25 bis 2027/28 - hier: Beförderung von 8 Personen, inkl. Busbegleitung aus dem Be-diengebiet der Gemeinde Eiterfeld (inkl. Ortsteile) Angaben zu den Losen: keine Losaufteilung Auftragsumfang Tägliche Beförderung zum Unterrichtsbeginn um 08:00 Uhr und nach Unterrichtsende um 15:00 Uhr (Mo.-Do) bzw. 12:10 Uhr (Fr.). Es ist täglich eine Hin- und eine Rückfahrt erforderlich. Beförderungsumfang: Beförderung von bis zu 8 Personen, inkl. Busbegleitung (ohne Fahrpersonal), davon 1 Rollstuhlplatz Bediengebiet: Eiterfeld, inkl. Ortsteieln Die Adressen der zu befördernden Schüler/innen sind dem Leistungsnachweis zu entnehmen. Dem Angebot ist der entsprechende Fahrplan unter Nennung der Nutzkilometer beizufügen. Weitere Informationen zu den Schüleradressen (anonymisiert) sind dem Leistungsverzeichnis mit Leistungsbeschreibung, inkl. Anlagen (Leistungsnachweis - Fahrpläne mit Lagepläne, Grunddatenblatt) zu entnehmen. Diese dienen lediglich als Orientierungshilfe auf Basis des aktuellen Schuljahres 2023/24. Die voraussichtlichen Schülerabgänge und bekannten Neuzugänge wurden bereits berücksichtigt. Die tatsächlich zu befördernden Schülerinnen und Schüler stehen erst kurz vor Beginn eines Schuljahres (erster Beförderungstag: 26.08.2024) fest. Während der Vertragslaufzeit können sich jederzeit Änderungen im Leistungsumfang durch den Ausfall, die Hinzunahme, den Abgang oder Umzug von Schülerinnen und Schüler ergeben. Änderungen der Schülerdaten können sich auf die zu fahrende Beförderungsstrecke auswirken. Weitere Besonderheiten (z. B. Beförderung im Rollstuhl, Umsetzen, Sitzerhöhung, maximale Beförderungszeiten aufgrund von amtsärztlichen Gutachten), die bei der Beförderung zu berücksichtigen sind, können ebenfalls der Leistungsbeschreibung beigefügten Fahrplänen entnommen werden. Auf den Beförderungstouren ist jeweils eine Busbegleitung vorhanden, welche durch den Auftragnehmer nicht zu stellen ist.14-AR-26-143; Amt Rantzau; Planung Markttreff Ellerhoop
Kreis Pinneberg, Zentrale VergabestelleElmshornDeadline: Jul 30Die Gemeinde Ellerhoop (ca. 1.600 Einwohner, Amt Rantzau, Kreis Pinneberg) realisiert den Neubau eines MarktTreff als kommunales Infrastrukturprojekt. Ziel ist die Schaffung von Grundversorgung, Dienstleistungsangeboten und einer Treffpunktfunktion für die Dorfgemeinschaft. Zielsetzung ist der Aufbau eines wirtschaftlich tragfähigen MarktTreff Ellerhoop in kommunaler Trägerschaft mit den drei Säulen: - I. Kerngeschäft / Grundversorgung (24/7-Lebensmittelmarkt, ca. 150 m²) - II. Ergänzende Dienstleistungen (Café, Wellness, Tanzschule, Büroflächen etc.) - III. Treffpunktfunktion (Multifunktionsraum / DorfTreff, ca. 134 m², flexibel teilbar) Der Neubau wird als Winkelbau auf einer Gemeindefläche östlich des Multifunktionszentrums / Feuerwehrgerätehauses an der Dorfstraße errichtet. Das Bebauungsplanverfahren (Änderung B-Plan 9 / F-Plan, Parallelverfahren) läuft. _____________________________________________________ Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bieterfragen zu stellen. Um die Beantwortung Ihrer Bieterfragen gewährleisten zu können, müssen diese bis spätestens 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sein. Achten Sie insbesondere darauf, alle erforderlichen Angaben im Leistungsverzeichnis zu machen und geben Sie unbedingt auch das ausgefüllte Angebotsschreiben zusammen mit dem übrigen Angebot ab. Ohne dieses wird Ihr Angebot -ohne die Möglichkeit der Aufklärung oder/und Nachforderung- ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen und deren Zeitpunkt erhalten Sie in den beigefügten Vergabeunterlagen. _____________________________________________________ In der Leistungsbeschreibung unter Punkt 5.4 wird die Entfernung zum Standort in Kilometern bewertet. Die Kilometerangaben beziehen sich auf "im Umkreis bis zu ... Km". Für die Feststellung der Distanz wird die Luftlinie zugrunde gelegt. _____________________________________________________ Der Einsatz von Nachunternehmern ist zulässig jedoch mit der Ausnahme folgender, kritischer Aufgabenstellung: Gebäude, Außenanlagen. _____________________________________________________ Wir weisen darauf hin, dass aufgrund der Entscheidung des EuGH (Urteil v. 4.7.2019, Rs. C-377/17) und des dazu ergangenen Informationsschreibens des Bundeswirtschaftsministeriums vom 4.7.2019 die für europarechtswidrig erklärten Regelungen der HOAI nicht mehr anzuwenden sind. Daher führt bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Architekten- oder Ingenieurleistungen allein die Tatsache, dass die angebotenen Preise unterhalb der Mindestsätze oder oberhalb der Höchstsätze der HOAI liegen, nicht mehr zum Angebotsausschluss. Die Prüfung des Vorliegens eines ungewöhnlich niedrigen Angebots bleibt davon unberührt. _____________________________________________________ Für die Fälligkeit des Honorars und Abschlagszahlungen werden ergänzend die Regelungen der HOAI und über dessen Verweisungen die bezuggenommenen Regelungen des BGB vereinbart. Nur soweit dort keine weitergehenden Regelungen enthalten sind, gelten insoweit nachrangig die diesbezüglichen Regelungen der VOL/B. _____________________________________________________ Zum Angebot zählende Unterlagen dürfen nicht durch bloße Mitteilung eines Hyperlinks, Cloudzuganges und/oder Bereitstellung außerhalb der von der Vergabestelle für dieses Vergabeverfahren verbindlich erklärten Zugangswege zur Verfügung gestellt werden. Anderenfalls gelten diese als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Soweit Unterlagen elektronisch eingereicht werden (müssen), sind dabei die Vorgaben des für dieses Vergabeverfahren für verbindlich erklärten Zugangsweges an Dateityp, Dateigröße und/oder Dateiname einzuhalten bzw. durch Umformatierung, Dateiaufteilung und/oder Änderung des Dateinamens entsprechend anzupassen. Eingereichte Unterlagen, die nicht diesen Anforderungen entsprechen, gelten als fehlend, verbunden mit den jew. daraus folgenden, vergaberechtlichen Konsequenzen. Vorliegend sind auch „Präsentationen“ Bestandteil des vorzulegenden Angebotes. Die zugehörigen Präsentationsunterlagen sind bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorzulegen, auch wenn der tatsächliche Präsentationstermin später oder zu diesem Zeitpunkt noch nicht terminiert ist. _____________________________________________________ Damit eine reibungslose Kommunikation möglich werden kann, wird dringend empfohlen sich – soweit nicht bereits geschehen – auf der eVergabeplattform „Deutsche eVergabe“ (https://www.deutsche-evergabe.de/) freiwillig und kostenlos zu registrieren. Ohne eine solche Registrierung kann die Vergabestelle die nicht registrierten Bewerber/Bieter über nachträgliche Informationen nicht aktiv informieren. In diesem Fall obliegt es diesen, sich auf der eVergabeplattform regelmäßig selbst über etwaige Änderungen zu informieren. Informationen zu den verwendeten elektronischen Mitteln, den technischen Parametern zur Einreichung elektronischer Teilnahmeanträge oder/und Angebote sowie zu verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren entnehmen Sie bitte den beim Vergabeportal hinterlegten Nutzungsbedingungen. Es wird dringend empfohlen, die technischen Voraussetzungen und Kompatibilitäten zur Einreichung rechtzeitig vor Ablauf der benannten Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu klären und zu verifizieren, damit eine ordnungsgemäße Übermittlung sichergestellt ist. Teilnahmeanträge oder/und Angebote, die nach Ablauf der vorgenannten Frist eingehen, werden ausgeschlossen, soweit dies nicht im Wesentlichen auf ein Verschulden der Vergabestelle bzw. ein ihr zurechenbares Verschulden eines Dritten (z.B. des eVergabe-Plattformbetreibers) zurückzuführen ist. Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bzw. Angebotsfrist können auch bereits an die eVergabeplattform übermittelte oder teilweise übermittelte Teilnahmeanträge bzw. Angebote jederzeit zurückgezogen werden
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