Stadtverwaltung Oberkirch - VergabestelleOberkirchTED
Schülerbeförderung für die Schuljahre 2026/2027 und 2027/2028
Der Ortsteil Ödsbach hat ca. 1.300 Einwohner und umfasst ein großes Gemarkungsgebiet. In den vergangenen Schuljahren wurden im Durchschnitt 26 Schülerinnen und Schüler befördert. Die durchschnittliche Kilometerleistung je Schultag betrug ca. 135,0 km. Es wurden bisher 2-3 Fahrzeuge eingesetzt. Die Schülerbeförderung in Ödsbach beinhaltet ...
School Transport
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Der Ortsteil Ödsbach hat ca. 1.300 Einwohner und umfasst ein großes Gemarkungsgebiet. In den vergangenen Schuljahren wurden im Durchschnitt 26 Schülerinnen und Schüler befördert. Die durchschnittliche Kilometerleistung je Schultag betrug ca. 135,0 km. Es wurden bisher 2-3 Fahrzeuge eingesetzt. Die Schülerbeförderung in Ödsbach beinhalt...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadtverwaltung Oberkirch - Vergabestelle
- Published:
- July 28, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- School Transport
Tender description
Der Ortsteil Ödsbach hat ca. 1.300 Einwohner und umfasst ein großes Gemarkungsgebiet. In den vergangenen Schuljahren wurden im Durchschnitt 26 Schülerinnen und Schüler befördert. Die durchschnittliche Kilometerleistung je Schultag betrug ca. 135,0 km. Es wurden bisher 2-3 Fahrzeuge eingesetzt. Die Schülerbeförderung in Ödsbach beinhaltet eine Beförderung von zu Hause zur Grundschule Ödsbach (Standort der Johann-Wölfflin-Schule) bzw. zur Bushaltestelle an der Schule. Je nach Stundenplan können zusätzliche Fahrten anfallen. Unterrichtszeiten: Johann-Wölfflin-Schule, Standort Ödsbach: Mo.-Fr.: 07:30/08:20 - 12:00/12:50 Uhr Fahrplan Ringbus 3 (weiterführende Schulen in Oberkirch): Abfahrt bzw. Ankunft Bushaltestelle Schule Ödsbach: 07:15 Uhr/13:40 Uhr
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
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- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
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2- Förderkreis für Heilpädagogik und Sozialtherapie in Augsburg e.V.AugsburgDeadline: Jul 10
Schülerbeförderung Schuljahre 2026/2027 bis 2029/2030
Das Beförderungsunternehmen verpflichtet sich, alle von der Einrichtung als „Beförderungsteilnehmer“ benannten Kinder der Rudolf-Steiner-Schule Augsburg und ggf. eingeteilte Begleitpersonen an allen von der Einrichtung festgelegten Öffnungstagen mit Kraftfahrzeugen zu den ihrer jeweiligen Behinderung gerecht werdenden Bedingungen (dazu gehören ggf. auch Einzelbeförderungen) nach Maßgabe der nachfolgenden Kriterien zur und von der Einrichtung zu befördern. An- und Abfahrtsorte Rudolf-Steiner-Schule Augsburg Schäfflerbachstr. 26 86153 Augsburg jeweilige Wohnadressen der Beförderungsteilnehmer Ankunftszeit Einrichtung Rudolf Steiner Schule Augsburg: Schultäglich um 08:00 und um 08:15 Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache erfolgen zum Beginn eines jeden Schuljahres. Abfahrts- bzw. Einstiegszeit Einrichtung Montag bis Donnerstag: Bereitstellen der Busse um 12:45 Uhr (Mittagsfahrten) Abfahrt um 13:00 Uhr (Mittagsfahrten) Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 15:30 Uhr und Abfahrt um 15:45 Uhr (Nachmittagsfahrten) sowie bereitstellen Busse um 15:45 Uhr und Abfahrt um 16:00 Uhr (Nachmittagsfahrten). Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Freitag: Bereitstellen der Busse um 12:00 Uhr (Heimfahrten SVE-Gruppe) Abfahrt 12:15 Uhr Bereitstellen der Busse um 13:30 Uhr und Abfahrt um 13:45 Uhr (Mittagsfahrten) sowie bereitstellen der Busse um 13:45 und Abfahrt um 14:00 Uhr (Mittagsfahrten). Bei der Tourenplanung ist zu beachten, dass je die Hälfte der im Einsatz befindlichen Fahrzeuge auf die Ankunftszeiten und Abfahrtzeiten aufzuteilen ist. Genauer Absprache zum Beginn eines jeden Schuljahres. Tourenpläne Die Tourenpläne sind vom Bieter zu erstellen. Ein Verzeichnis der Wohnadressen der derzeitigen Schüler liegt den Ausschreibungsunterlagen bei. Eine endgültige Listung kann erst zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 erfolgen, die Tourenpläne sind entsprechend anzupassen. Zu Beginn der Schuljahre in den Folgejahren und während der laufenden Schuljahre können sich Touren durch Zu- und Abgänge von Schülerinnen und Schülern verändern. Begleitpersonen und Dritte Falls das Beförderungsunternehmen oder dessen Fahrer/innen der Auffassung sind, dass eine Begleitperson notwendig erscheint, hat das Unternehmen sich umgehend mit dem Auftraggeber in Verbindung zu setzen und mit diesem die Gründe zu besprechen. Der Auftraggeber entscheidet in Abstimmung und aufgrund der erforderlichen Genehmigung der Regierung von Schwaben über den Einsatz von Begleitpersonen. Die eingeteilte Begleitperson muss in der Lage sein, den Beförderungsteilnehmern entsprechend des Grades der Behinderung Hilfe zu leisten und bei Problemen, Streitigkeiten zwischen den Beförderungsteilnehmern und Notfällen, z.B. epileptischen Anfällen, angemessen zu reagieren. Sofern der Auftraggeber eine Informationsveranstaltung einmal im Jahr anbietet, ist die Teilnahme der Begleitperson verpflichtend. Begleitpersonen müssen o vor Einsatz ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen, das nicht älter als fünf Jahre ist und haben dieses zum Ablauf der fünf Jahre zu erneuern und vorzulegen, o ein aktueller Nachweis eines anerkannten Erste-Hilfe-Kurses (nicht älter als 2 Jahre) ist vorzulegen und bei Ablauf zu erneuern und vorzulegen, o es ist auf die Vertragsdauer die gesundheitliche Eignung der jeweiligen Begleitperson nachzuweisen durch Zeugnisse, welche jeweils nicht älter als drei Jahre sind, o geschult sein in Gewaltprävention/Schutz vor sexueller Gewalt in der Schülerbeförderung. Entstehende Kosten trägt gegenüber dem Auftraggeber jeweils das Beförderungsunternehmen. Auf Verlangen des Auftraggebers darf das Beförderungsunternehmen bestimmte Begleitpersonen nicht mehr einsetzen, wenn Tatsachen vorliegen, die gegen die Eignung oder Zuverlässigkeit sprechen. Wird vom Auftraggeber eine Begleitperson für eine Linie angefordert, so ist diese vom Auftragnehmer zu stellen. Der Kostenersatz richtet sich dabei nach den Vorgaben der Regierung von Schwaben inklusive 19 % MwSt. Zum Aufnehmen bzw. Absetzen der Begleitpersonen können keine zusätzlichen Umwege in Rechnung gestellt werden. Der Busunternehmer erstellt für die Begleitperson eine separate Rechnung und gibt Name, Anschrift und Nachweis der geleisteten Mitfahrten in Minuten an den Auftraggeber. Die Kosten für die Begleitpersonen sind nicht Gegenstand der Wertung des Angebotes. Die Mitnahme von dritten Personen ist nicht gestattet. Service Während des Fahrbetriebes muss eine geeignete, deutsch sprechende Person des Schulbusunternehmers jederzeit fernmündlich zu erreichen sein, um bei Pannen, Unfällen usw. sofort für Hilfe sorgen zu können. Aus gleichem Grund muss stets ein Ersatzfahrzeug einsatzbereit sein. Darüber hinaus müssen alle Fahrer der Busse während der Fahrten über Mobiltelefon oder ähnlicher Einrichtung erreichbar sein. Die Vorschriften für die Benutzung von Mobiltelefonen in Fahrzeugen sind zu beachten. Ein verantwortlicher und entsprechend entscheidungsbefugter Mitarbeiter des Auftragnehmers (Fahrdienstleister) muss während der gesamten An- und Abfahrtszeiten am An- bzw. Abfahrtsort der Rudolf-Steiner-Schule persönlich präsent sein, um kurzfristige Änderungen zu organisieren und für Informationen und Fragen der Mitarbeiter des Auftraggebers zur Verfügung zu stehen. - Kreisverwaltung des WesterwaldkreisesMontabaur
Schülerbeförderung: Hin- und Rückfahrten für Schüler*innen der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus in 56412 Nentershausen
Leistungsbeschreibung Schülerbeförderung im freigestellten Schülerverkehr: Hin- und Rückfahrten von Schülern/innen aus Dörnberg, Charlottenberg, Scheidt und Langenscheid zur bzw. von der Freiherr-vom-Stein-Realschule plus, Rheinstr. 12-14, 56412 Nentershausen. Unterrichtsbeginn: 07:40 Uhr Unterrichtsende 6. Std.: 12:50 Uhr Nach Angabe der Freiherr-vom-Sein RS plus, Nentershausen müssen ab dem Schuljahr 2026/2027 insgesamt 12 SchülerInnen aus den o.g. Wohnorten zur Schule und wieder zurück, befördert werden. Ausgeschriebene Fahrten: Von/nach Ortsgemeinde: Dörnberg - 3 Schüler*in Charlottenberg - 2 Schüler*in Scheidt - 2 Schüler*in Langenscheidt - 5 Schüler*in Im Angebot ist der Fahrplan bis/ab Standort der Freiherr-vom-Stein-RS plus auszuweisen. Erster Fahrtag ist Montag, 10.08.2026. Es ist von 190 Fahrtagen im Schuljahr 2026/2027 auszugehen. In den Wohnorten sind die angeordneten ÖPNV-Haltestellen, in Nentershausen die Haltestelle an der Realschule plus anzufahren. Es ist darauf zu achten, dass für das Erreichen der Schule vor Unterrichtsbeginn und für das Erreichen des Transportfahrzeuges nach Unterrichtsende ein ausreichender Zeitpuffer eingeplant wird. Die Streckenführung ist als Vorschlag anzusehen. Eine sinnvolle Veränderung der Reihenfolge ist zulässig. Je nach angebotenem Fahrzeug sind, soweit gesetzlich gefordert, vom Unternehmer geeignete Rückhaltevorrichtungen (Sitzerhöhungen/Kindersitze) vorzuhalten. Der "Anforderungskatalog für Kraftomnibusse und Kleinbusse, die zur Beförderung von Schülern und Kindergartenkindern eingesetzt werden" ist Bestandteil der Ausschreibung und wird Bestandteil des abzuschließenden Beförderungsvertrages. Im Übrigen wird auf die beiliegenden Allgemeinen Ausschreibungs- und Vertragsbedingungen hingewiesen.
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