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Landkreis Harburg - Zentrale VergabestelleWinsen/LuheTED

Schülerindividualbeförderung und Beförderung von mobilitätseingeschränkten Schülerinnen und Schülern im Landkreis Harburg

Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS")...

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Landkreis Harburg - Zentrale Vergabestelle
Published:
September 02, 2026
Deadline:
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Der Landkreis Harburg (im Folgenden "AG") ist Träger der Schülerbeförderung nach Maßgabe des § 114 des Niedersächsischen Schulgesetzes (im nachfolgenden "NSchG") i.V.m. der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Harburg vom 12.10.2022. Danach hat der AG die in seinem Gebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler (im Folgenden "SuS") unter zumutbaren Bedingungen zur Schule zu befördern, was im Wesentlichen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geschieht. Soweit dies mangels vorhandener Linien oder aus anderen Gründen, wie abgelegenen Wohnorten oder Behinderungen nicht möglich ist, fahren die SuS im freigestellten Schülerverkehr. Dieser unterteilt sich in die Anmietung von Bussen auf bestimmten Routen und in die Individualbeförderung. Bezüglich mehrerer innerhalb und außerhalb des Kreisgebiets ansässigen Schulen unterschiedlichen Schultyps (inklusive Förderschulen) führt der AG ein EU-weites offenes Verfahren durch. Ausschreibungsziel ist dabei der Abschluss von Beförderungsverträgen mit verschiedenen Beförderungsdienstleistern über die Individualbeförderung in Kleinbussen oder Spezialfahrzeuge für behinderte SuS. Der hier in Frage stehende Bereich der Schülerindividualbeförderung zeichnet sich dadurch aus, dass er über die Dauer der Vertragslaufzeit Veränderungen unterliegt bzw. unterliegen kann, auf die der AG keinen Einfluss hat. Anzahl und Wohnsitz sowie Behinderung der zu befördernden SuS können sich von Schul(halb)jahr zu Schul(halb)jahr, aber auch innerhalb eines Schul(halb)jahres verändern. Der im Vergabeverfahren ermittelte Auftragnehmer (im Folgenden "AN") garantiert gegenüber dem AG, die in dem/n jeweiligen Regionallos/en wohnenden Personen trotz möglicher Schwankungen unter Einhaltung der in diesem Vergabeverfahren aufgestellten Voraussetzungen und Bedingungen zur Einrichtung zu befördern. Die genauen Daten (insbesondere Anschrift, Besonderheiten bei der Beförderung) hinsichtlich der zu befördernden SuS werden dem AN aufgrund allgemeiner datenschutzrechtlicher Grundsätze jeweils erst nach Abschluss des Vergabeverfahrens, spätestens jedoch kurz vor Beginn eines Schuljahres, mitgeteilt. Nach den niedersächsischen Sommerferien dieses Jahres sollen ab dem 13.08.2026 schultäglich die in den Losen 1 bis 14 aufgelisteten SuS, welche teilweise eine Behinderung haben, befördert werden. Die SuS der Lose 15 bis 17 sind an die Hamburger Schulferien gebunden, sodass diese dann ab dem 20.08.2026 zu befördern sind. Die Vergabe der Leistungen ist grundsätzlich jeweils für 5 Schuljahre vorgesehen (Ausnahme zur Laufzeit ergeben sich in den Losen 9 und 12 - 14). Bei vielen Kindern handelt es sich um SuS mit sonderpädagogischer Unterstützung mit Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, Lernen, Hören, Sehen und Sprache. Daher strebt der AG eine langfristige Vergabe der Fahrleistungen für 5 Jahre an, um diesen besonderen SuS eine kontinuierliche Beförderungssicherheit anbieten zu können. Für die Lose 1, 2, 3 und 15 ist zudem der zwingende Einsatz von Begleitpersonen zu berücksichtigen. Die Details zu den Losen und Touren befinden sich in der Anlage 2.

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