Gemeinde GeorgensmündGeorgensmünd
Sanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule, Neubau einesFeuerwehrhauses, sowie Errichtung einer BRK-Rettungswache in Georgensgmünd -Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021, Lph 1 bis 9
Die Gemeinde Georgensgmünd plant die Erweiterung und Sanierung derbestehenden Grund- und Mittelschule, den Neubau eines Feuerwehrhauses, sowie den Neubau einer BRK-Rettungswache. Es ist beabsichtigt, diese Projekte auf Grundstücksflächen entlang der Wiesenstraße bzw. der Petersgmünder Straße umzusetzen, die alle in direkter räumlicher Ver...
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Die Gemeinde Georgensgmünd plant die Erweiterung und Sanierung derbestehenden Grund- und Mittelschule, den Neubau eines Feuerwehrhauses, sowie den Neubau einer BRK-Rettungswache. Es ist beabsichtigt, diese Projekte auf Grundstücksflächen entlang der Wiesenstraße bzw. der Petersgmünder Straße umzusetzen, die alle in direkter räumlicher ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Georgensmünd
- Published:
- July 26, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Die Gemeinde Georgensgmünd plant die Erweiterung und Sanierung derbestehenden Grund- und Mittelschule, den Neubau eines Feuerwehrhauses, sowie den Neubau einer BRK-Rettungswache. Es ist beabsichtigt, diese Projekte auf Grundstücksflächen entlang der Wiesenstraße bzw. der Petersgmünder Straße umzusetzen, die alle in direkter räumlicher Verbindung bzw. direkter räumlicher Nähe zueinanderstehen, wobei voraussichtlich eine Anpassung der bestehenden Straßenverläufe angestrebt wird. Die Errichtung des Feuerwehrhauses soll auf einer der Schule gegenüberliegenden Grundstücksfläche erfolgen. Wegen der Hanglage bietet sich eine 2-Geschossigkeit des Feuerwehrgebäudes an. Die Erweiterung der Schule soll auf den bisherigen Grundstücksflächen der Schule umgesetzt werden. Ziel bei der Umsetzung der beiden Projekte ist es, durch eine gemeinsame Planung und eine gut durchdachte Realisierung möglichst viele Synergieeffekte und dadurch Optimierungen im Hinblick auf Kosten und Termine zu erzielen. So sollen beispielsweise die Raumprogramme der beiden Gebäude teilweise überlagert werden, um die neu zu bauenden Flächen zu minimieren und die zeitliche Taktung der beiden Projekte soll so erfolgen, dass Interimsflächen in Containern vermieden werden. Die Projekte werden mit unterschiedlichen öffentlichen Mitteln gefördert. Eine Abstimmung der beabsichtigten gemeinsamen Vergabe der beiden Projekte wurde mit den Fördermittelgebern vorgenommen. . Die Errichtung der BRKRettungswache soll untersucht und lagemäßig mitberücksichtigt werden. Es ist davon auszugehen, dass in Lph 2 für das Schulgebäude Varianten zu entwickeln bzw. zu untersuchen sind, die einerseits eine Sanierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes, sowie andererseits einen Ersatzneubau auf dem gleichen Grundstück betrachten. Diese Varianten sind im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit gegenüberzustellen und deren Förderfähigkeit zu klären. Mögliche Interimsmaßnahmen sind Teil des Gesamtprojektes und durch den Objektplaner zu planen und zu betreuen.Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2021 der Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Vergabe vorgesehen ist.
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10- Gemeinde GeorgensmündGeorgensmünd
Sanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule, Neubau einesFeuerwehrhauses, sowie Errichtung einer BRK-Rettungswache in Georgensgmünd -Objektplanung Gebäude gemäß Teil 3, Abschnitt 1 § 33ff. HOAI 2021, Lph 1 bis 9
Die Gemeinde Georgensgmünd plant die Erweiterung und Sanierung derbestehenden Grund- und Mittelschule, den Neubau eines Feuerwehrhauses, sowie den Neubau einer BRK-Rettungswache. Es ist beabsichtigt, diese Projekte auf Grundstücksflächen entlang der Wiesenstraße bzw. der Petersgmünder Straße umzusetzen, die alle in direkter räumlicher Verbindung bzw. direkter räumlicher Nähe zueinanderstehen, wobei voraussichtlich eine Anpassung der bestehenden Straßenverläufe angestrebt wird. Die Errichtung des Feuerwehrhauses soll auf einer der Schule gegenüberliegenden Grundstücksfläche erfolgen. Wegen der Hanglage bietet sich eine 2-Geschossigkeit des Feuerwehrgebäudes an. Die Erweiterung der Schule soll auf den bisherigen Grundstücksflächen der Schule umgesetzt werden. Ziel bei der Umsetzung der beiden Projekte ist es, durch eine gemeinsame Planung und eine gut durchdachte Realisierung möglichst viele Synergieeffekte und dadurch Optimierungen im Hinblick auf Kosten und Termine zu erzielen. So sollen beispielsweise die Raumprogramme der beiden Gebäude teilweise überlagert werden, um die neu zu bauenden Flächen zu minimieren und die zeitliche Taktung der beiden Projekte soll so erfolgen, dass Interimsflächen in Containern vermieden werden. Die Projekte werden mit unterschiedlichen öffentlichen Mitteln gefördert. Eine Abstimmung der beabsichtigten gemeinsamen Vergabe der beiden Projekte wurde mit den Fördermittelgebern vorgenommen. . Die Errichtung der BRKRettungswache soll untersucht und lagemäßig mitberücksichtigt werden. Es ist davon auszugehen, dass in Lph 2 für das Schulgebäude Varianten zu entwickeln bzw. zu untersuchen sind, die einerseits eine Sanierung und Erweiterung des Bestandsgebäudes, sowie andererseits einen Ersatzneubau auf dem gleichen Grundstück betrachten. Diese Varianten sind im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit gegenüberzustellen und deren Förderfähigkeit zu klären. Mögliche Interimsmaßnahmen sind Teil des Gesamtprojektes und durch den Objektplaner zu planen und zu betreuen.Gegenstand der Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 1 HOAI 2021 der Leistungsphasen 1 bis 9, wobei eine stufenweise Vergabe vorgesehen ist. - Gemeinde GeorgensmündGeorgensmündDeadline: Jul 31
Sanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule, Neubau eines Feuerwehrhauses, sowie Errichtung einer BRK-Rettungswache in Georgensgmünd - Technische Gebäudeausrüstung nach Teil 4, Abschnitt 2 HOAI 2021, ALG 1 bis 8 LPh. 1-9
Sanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule, Neubau eines Feuerwehrhauses (2-geschossig) und einer BRK-Rettungswache in Georgensgmünd auf Grundstücken entlang der Wiesenstraße/Petersgmünder Straße. Synergieeffekte durch gemeinsame Planung, Überlagerung von Raumprogrammen zur Flächenminimierung und Vermeidung von Containern. Gefördert mit öffentlichen Mitteln. Vergabe: Technische Gebäudeausrüstung nach HOAI 2021, ALG 1-8, LPh 1-9, stufenweise. - Markt Dießen am AmmerseeDießen am AmmerseeDeadline: Jul 14
Erweiterung und Sanierung Carl-Orff-Grund- und Mittelschule Dießen am Ammersee - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2 (teilweise) und 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Der Markt Dießen am Ammersee plant die Erweiterung und Sanierung der Carl-Orff-Grund- und Mittelschule in Dießen am Ammersee. Hintergrund für die geplante Maßnahme sind aktuell zu geringe Flächen für die ganztägige Förderung im Grundschulbereich. Der zusätzliche Raumbedarf soll durch einen Erweiterungsneubau (Haus F) abgedeckt werden. Zeitgleich soll die Erneuerung der Heizzentrale erfolgen. Im Rahmen eines Vorkonzepts wurden für die Erweiterung Varianten untersucht, die zu einer Vorzugsvariante führten. Aus funktionalen und wirtschaftlichen Gründen wird somit ein Erweiterungsneubau zwischen den Bestands-Gebäuden E und B angestrebt. Mit diesem Erweiterungsbau sowie dem Ausbau des Dachgeschosses von Haus A mit 1.380 m² Nutzfläche liegt eine sehr wirtschaftliche Erweiterungslösung vor. Neben dem zusätzlichen Flächenbedarf zeigt der Gebäudebestand (insbesondere Haus E) auch einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf. Dies insbesondere im Bereich der technischen Anlagen, in Bezug auf den Brandschutz, die Raumakustik sowie die Beleuchtung. Als Gesamtinvestitionsvolumen/Kostenrahmen für die Erweiterungs-, Ausbau- und Sanierungsmaßnahmen wurden im Rahmen des Vorkonzepts ca. 19,3 Mio. € brutto (Kgr. 200-700, DIN 276) ermittelt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen aktuell vor: - Planungs-/ Leistungsbeginn: Mitte Oktober 2026, - Baubeginn 1. BA = Erweiterungsneubau Haus F, Ausbau DG Haus A: Frühjahr 2028, - Fertigstellung 1. BA = Erweiterungsneubau Haus F und Ausbau DG Haus A: Schuljahresbeginn 2029/30 (= Mitte September 2029), - Baubeginn 2. BA = Sanierung und Erweiterung Haus E: Sommerferien 2029 (= August 2029), - Fertigstellung 2. BA = Sanierung und Erweiterung Haus E: Ende 2030. Ob die Erneuerung der Heizzentrale baulich vorgezogen oder im Rahmen des 1. Bauabschnittes umgesetzt wird, wurde noch nicht final festgelegt und ist abhängig von dem diesbezüglich noch zu erarbeitenden Planungskonzept. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgen - Landratsamt Weilheim-Schongau / Z 11.13 Vergaben und BeschaffungenWeilheim i. OBBDeadline: Jul 14
Erweiterung Realschule Peißenberg inkl. Umbau im Bestand - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Projektbeschreibung An der Realschule Peißenberg soll ein in die Jahre gekommenes Interimsgebäude abgebrochen werden. Die dadurch entstehenden Fehlflächen sowie die zusätzlich durch gestiegene Schülerzahlen benötigten Flächen sollen durch einen Erweiterungsbau geschaffen werden. Die Realschule Peißenberg befindet sich auf einem Schulcampus gemeinsam mit der Josef-Zerhoch-Grundschule und der Josef-Zerhoch-Mittelschule. Die beiden letzteren genannten Schulen sind im Eigentum der Marktgemeinde Peißenberg. Im direkten Anschluss an die Schulen befinden sich noch die Wörth-Turnhalle, die Glückauf-Sporthalle, die Sportanlage des TSV Peißenberg und die Eishalle. Die Realschule Peißenberg besteht aus drei zusammengebauten Gebäudetrakten A, B und C aus den Jahren 1950 bis 1997. Im Trakt A, B und C und wurden in den vergangenen Jahren einige Fachräume saniert und es hat eine Brandschutzertüchtigung stattgefunden, bei der u.a. Brandschutzdecken und -türen eingebaut wurden. Als Leistungsphase 0 hat mittels Workshops mit Vertretern des Sachaufwandträgers und Lehrkräften die Erarbeitung eines pädagogischen Konzepts stattgefunden. Als Ergebnis steht der Wunsch nach einer modernen Unterrichtsform als Lernlandschaft, mit Clusterlösungen in unterschiedlicher Ausbildung für die Jahrgangsstufe 5 bis 8 und 9 bis 10. Nicht nur die Landkreis-Realschule hat einen Flächenbedarf, ebenso die Mittelschule der Marktgemeinde. In der LP 0 wurde als Lösung erarbeitet, dass die vier fehlenden Klassenzimmer (entspricht einem Cluster / Lernhaus) im Erweiterungsbau der Realschule integriert werden. Die Baumaßnahme muss unter laufendem Schulbetrieb erfolgen. Auf Basis von Kostenkennwerten wird aktuell von Baukosten i. H. v. ca. 8,9 Mio. € brutto (Kgr. 300+400, DIN 276) zzgl. Kosten für Provisorien und Auslagerungen ausgegangen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn Grundlagenermittlung: Anfang Dezember 2026, - Baubeginn: Ende 2027 - Fertigstellung / Nutzungsbeginn: September 2028 Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen stufenweise zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung, Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1 und 2 gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die weiteren Leistungsphasen (hier: Lph. 3-9) werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - IHK zu CoburgCoburg
Sanierung, Umbau und Erweiterung zu einem Weiterbildungscampus IHK zu Coburg - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI - LPH 1-9
Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg (IHK) beabsichtigt die Erweiterung und Weiterentwicklung ihres bestehenden Weiterbildungszentrums zu einem zukunftsfähigen Weiterbildungscampus. Ziel des Vorhabens ist die Stärkung der regionalen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur sowie die Schaffung moderner, flexibel nutzbarer Lern- und Veranstaltungsräume für unterschiedliche Qualifizierungsformate der beruflichen Bildung. Die IHK zu Coburg nimmt als Einrichtung der wirtschaftlichen Selbstverwaltung eine zentrale Rolle bei der Qualifizierung von Fachkräften und der Förderung lebenslangen Lernens ein. Entsprechend besteht ein kontinuierlicher Bedarf an qualitätsgesicherten, praxisnahen Weiterbildungsangeboten, die räumlich und technisch zeitgemäß abgebildet werden müssen. Projektgegenstand und Bauaufgabe Die Kernsanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes, dessen Umbau und funktionale Anpassung an die Anforderungen eines modernen Weiterbildungszentrums, sowie die bauliche und funktionale Verbindung mit dem bestehenden Weiterbildungszentrum (ober- und unterirdisch). Weiterhin ist Ziel der Maßnahme die funktionale und bauliche Anbindung des bestehenden Weiterbildungszentrums an das neu zu errichtende Gebäude herzustellen, um einen zusammenhängenden „Weiterbildungscampus“ zu schaffen. Hierzu ist im Bestandsgebäude – vorbehaltlich der erforderlichen denkmalrechtlichen Genehmigung – ein Wanddurchbruch vorgesehen, über den die direkte Verbindung hergestellt wird. Die äußere Erschließung zwischen den Gebäuden erfolgt über neu herzustellende Wegeanlagen inklusive Pflasterarbeiten sowie der erforderlichen Beleuchtung und Beschilderung. Darüber hinaus ist eine umfassende Sanierung des bestehenden Sanitärbereichs erforderlich. Aufgrund des Alters und des baulichen Zustands sind sämtliche wasserführenden Leitungen sowie die kompletten Sanitäranlagen zu erneuern, um den aktuellen technischen und hygienischen Anforderungen zu entsprechen In der Stadt Coburg besteht aufgrund des umfangreichen historischen Baubestands ein besonderer Fokus auf die Wahrung baukultureller und denkmalpflegerischer Belange, die in Planung und Umsetzung entsprechend zu berücksichtigen sind. Die ausschreibungsgegenständliche Maßnahme erfolgt unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des Denkmalschutzes. Das Vorhaben wird durch öffentliche Fördermittel (u. a. BAFA und Freistaat Bayern) unterstützt. Das Raumprogramm für das Projekt wurde bereits abgestimmt und bestätigt. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor: - Leistungsbeginn: Okt 2026 - Baubeginn: 3. Quartal 2027 - Abhängig von der Fördermittelzusage - Fertigstellung: 2. Quartal 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 2,08 Mio € Brutto prognostiziert, und gliedert sich in folgende Aufteilung der KG: - KG 200 ca. 38.000€ - KG 300 ca. 1.171.000€ - KG 400 ca. 605.000€ - KG 500 ca. 169.000€ - KG 600 ca. 90.000€ Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI LPH 1-9 Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1+2 gemäß § 33 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) - OberpfaffenhofenWeßlingDeadline: Jul 09
Modernisierung Betriebskantine Stuttgart - Objektplanung Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume‚ Lph. 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
1.1 Sanierung und Erweiterung Betriebsrestaurant als Provisorium: Der bestehende Speiseraum inklusive der Betriebsküche im Nordwestflügel von Gebäude A wird ertüchtigt und erweitert. Im Speisesaal wird die mit einer mobilen Trennwand abtrennbare Nische durch eine Trockenbauwand ersetzt, um einen vom Flur separat zugänglichen Automatenraum zu schaffen. Durch die unmittelbar an die Speisesäle angrenzend Lage, sind die Automaten optimal positioniert und für alle Mitarbeiter auf kurzem Wege erreichbar. In diesem Raum wird ein dezentrales Lüftungsgerät zur Belüftung des angrenzenden Speiseraums installiert. Zur Behebung hygienischer Mängel und zur Deckung des Flächenbedarfs, werden zu den beiden bestehenden noch zwei zusätzliche Küchencontainer in den Außenanlagen aufgestellt und über eine witterungsfeste Einhausung fachgerecht an die Fassade angeschlossen. Die Zuwegung der Anlieferung wird bis zum Containerstandort erweitert. Ein Büro wird zu einem Umkleide- und Duschraum für Damen umgebaut. In der bisherigen Damen Umkleide entstehen eine separate Herren-Umkleide sowie ein barrierefreies Unisex-WC. Zur Sicherstellung der Luftqualität erhalten beide Speisesäle dezentrale Lüftungsanlagen und zur Reduzierung des hohen Lärmpegels beim Mittagstisch, werden Akustikdecken und bei Bedarf wandseitige Schallschluckelemente vorgesehen. Veraltete Küchenaggregate werden durch neue oder eingelagerte Geräte ersetzt; die unterdimensionierten Ablufthauben in der Küche und der Spülküche werden ausgetauscht. Die bestehende Spülmaschine und der Fettabscheider sollen hinsichtlich ihrer Kapazitätsgrenze, sowie ein Erneuerungsbedarf im Zusammenhang der Wärmerückgewinnung im Hinblick einer Amortisierung untersucht werden. Die angrenzenden ehemaligen Labore im Westflügel werden in die Speisesaalerweiterung einbezogen. Dort erfolgt der Rückbau von Innenwänden, Zwischendecken, inkl. alter Installationen und Bodenbelägen ohne Eingriff in die Tragstruktur. Es entsteht ein erweiterter Speisesaal mit Medientechnik, mobiler Trennwand und zwei Lagerräumen. Ein Fensterelement wird zugunsten einer Rettungswegtür rückgebaut; die restliche Außenhülle bleibt erhalten. 1.2 Umnutzung Labore in Büros: Im Westflügel werden angrenzende ehemalige Laborflächen zu vier Einzelbüros umgebaut. Bestehende Innenwände, Bodenbeläge und alte Installationen werden zurückgebaut. Die neuen Büros erhalten Gipskartonwände, neue Böden und Decken sowie eine Medienausstattung gemäß den DLR-Richtlinien. 1.3 Umnutzung Archiv der Bibliothek in eine Lobby: Das bisherige Archiv der Bibliothek wird zu einer Lobby umgebaut. Rollarchivanlagen, Regalsysteme und Einbauschränke werden demontiert. Je nach Zustand erfolgt der Rückbau der Holzwandbekleidungen und Teppichbeläge für einen schadstofffreien Neuausbau. Nach statischer Prüfung wird eine Festverglasung in der Trennwand zum Sängersaal eingebaut, um die Raumstruktur aufzubrechen und den Lichteinfall zu verbessern. Wand- und Deckenoberflächen werden gemäß neuem Farb- und Lichtkonzept saniert. Integriert wird eine moderne Teeküche mit Einbaumöbeln, Spüle und Elektrogeräten (Induktionsherd, Kühlschrank, Geschirrspüler, Kaffeestation) inklusive der notwendigen Medienanschlüsse. 1.4 Brandschutzmaßnahmen Sängersaal: Zur brandschutztechnischen Sicherung wird der Sängersaal im Erdgeschoss durch eine F30-Glaswand mit integrierter T30-Tür abgetrennt. Der größere Teil wird als Multifunktionsraum nutzbar. Der kleinere Teil dient der Abtrennung der Treppenanlage, wodurch das offene Treppenhaus in ein baurechtlich notwendiges geschlossenes Treppenhaus umgewandelt wird. Im Untergeschoss wird das Treppenhaus zum Flur ebenfalls mit einer F30-Wand und T30-Tür gesichert. 1.5 Optional Umbaumaßnahmen aufgrund aktualisierten Flächenlayouts: Die Büronutzung der Fachabteilungen wird gemäß dem abgestimmtem Flächenlayout neu geordnet. Je nach Anforderung werden Büros durch leichte Trennwände geteilt oder zusammengelegt. Dies umfasst auch den Rückbau von Einbauschränken sowie die Anpassung von Türöffnungen. Extern ausgeschrieben werden nur Leistungen, die nicht über bestehende Rahmenverträge abgedeckt sind. Rein dekorative Maßnahmen wie Malerarbeiten oder die Aufbereitung von Bestandsböden sind nicht Bestandteil der Maßnahme. Der Auftraggeber behält sich vor, die Einzelmaßnahme „Umstrukturierung Flächenlayout“ ganz oder teilweise selbst durchführen. In diesem Fall entfällt das auf diese Einzelmaßnahme entfallende Honorar entsprechend dem vertraglich vereinbarten Leistungsumfang. Für die Maßnahme wird von Kosten (KG 200-600, Stand März 2026) in Höhe von ca.1,23 Mio. € brutto ausgegangen. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor, dass der Planungsbeginn im Oktober 2026 erfolgt. Es ist vorgesehen, den Baubeginn Mitte 2027 zu starten und die Fertigstellung Anfang 2028 zu erreichen. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen der Planung der Objektplanung Gebäude und Innenräume‚ Lph. 3-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI. Zunächst wird in der Beauftragungsstufe 1a die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) gemäß § 34 HOAI bzw. gem. Anlage des Vertrags beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind den Ausschreibungsunterlagen "G - Plan- und Informationsunterlagen" zu entnehmen. - Caritasverband für die Diözese Eichstätt e. V.Eichstätt
Generalsanierung Jugendbildungsstätte Waldmünchen - Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 1-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Die Jugendbildungsstätte Waldmünchen ist seit 1988 vom BJR anerkannte Jugendbildungsstätte der Sozialverbände KAB und CAJ, seit 2013 anerkannte Bayerische Umweltstation und seit 2019 die Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz. Die Einrichtung führt jedes Jahr in ca. 200 eigenen Seminaren mehr als 17.000 Bildungstage mit 5.000 Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch. Mit einer Ausstattung von mehr als 160 Betten in Einzel-, Zwei- und Mehr-Bett-Zimmern, dazu 15 Seminarräumen in unterschiedlicher Größe bietet die Jugendbildungsstätte vielfältige Möglichkeiten vor allem für Vereine, Verbände und Schulklassen. Dieses Angebot wird von über 4.000 Personen mit etwa 12.000 Übernachtungen pro Jahr wahrgenommen. Bereits seit der Gründung 1983 sind die Zuständigkeiten für Betrieb, Unterhalt der Gebäude auf mehrere Schultern verteilt: Betriebsträger ist die „Jugendbildungsstätte des Bezirks Oberpfalz, der KAB und CAJ Waldmünchen gGmbH“. Eigentümer der Gebäude ist der Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen, mit den Mitgliedern Landkreis Cham und Stadt Waldmünchen. Der Zweckverband stellt die Gebäude dem Betriebsträger auf Dauer unentgeltlich zur Verfügung. Er ist für den großen Bauunterhalt zuständig. Der Landkreis Cham und die Stadt Waldmünchen finanzieren nach der Satzung jeweils 50% der anfallenden Verwaltungs- und Investitionskostenumlage. Die Jugendbildungsstätte befindet sich zum Großteil noch im gleichen Zustand wie zur damaligen Errichtung, daher ergibt sich ein dringender Sanierungsbedarf: Die Gebäude der Jugendbildungsstätte Waldmünchen erfüllen - mehr als 40 Jahre nach Errichtung - nicht mehr den aktuellen Standard in der Unterbringung von Jugendgruppen. Zwar sind die Gebäude durch Unterhaltsmaßnahmen und Schönheitsreparaturen in technisch ordentlichem Zustand, jedoch sind vor allem die Zimmer für die aktuellen Bedürfnisse der Gäste nicht mehr attraktiv. Insbesondere die fehlenden Sanitäranlagen in den Zimmern und die hohe Anzahl an Mehr-Bett-Zimmern sind nicht mehr zeitgemäß und häufig genannte Kritikpunkte. Dies führt zu einem stetig wachsenden Standortnachteil, der nur durch einen grundlegenden Umbau zu beheben ist. Angesichts der Entwicklungen/Ansprüche der Besuchergruppen ist es dringend erforderlich den Standard der Bauteile (Bettentrakte 1, 1a, 2, 3 und 6) entsprechend anzupassen. In diesem Zusammenhang sollen Mehrbettzimmer größtenteils in Zweibettzimmer mit eigenen Nasszellen umgebaut und weitere erforderliche Sanierungsmaßnahmen (z.B. Brandschutz) vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang ist eine umfassende Sanierung notwendig, die auch u. a. die Gewerke HLS, Elektro usw. umfasst und energetische Aspekte verbessern soll. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb erfolgen, hierzu müssen mehrere (wahrscheinlich bis zu fünf) Bauabschnitte über mehrere Jahre gebildet werden. Für das Projekt liegt derzeit eine Grobkostenschätzung nach BKI und Erfahrungswerten aus der Sanierung der Jugendherberge Furth im Wald vor. Hiernach belaufen sich die Gesamtbaukosten auf ca. 12 Mio. €. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist man zwingend auf Fördermittel angewiesen. Der Zweckverband hat in Zusammenarbeit mit dem Betriebsträger interne Abstimmungen mit möglichen Fördergebern vorgenommen. Da das Gebäude im Sanierungsgebiet der Stadt Waldmünchen liegt, hat sich herauskristallisiert, dass eine Städtebauförderung für das Vorhaben möglich erscheint. Mit der Regierung der Oberpfalz wurde diesbezüglich das Vorhaben besprochen. Es wurde mitgeteilt, dass falls das Gebäude ganzheitlich saniert und energetisch ertüchtigt wird, eine Städtebauförderung möglich ist. Eine Generalsanierung/Modernisierung in Bauabschnitten ist grundsätzlich förderfähig. Weiterhin ist die Förderung des denkmalpflegerischen Mehraufwands über das Landesamt für Denkmalpflege, die Landesstiftung und den Bezirk möglich. Es könnte auch eine Förderung durch die KfW oder die BAFA (z. B. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)) in Frage kommen; dies kann jedoch erst abgeklärt werden, wenn detailliertere Planungen vorliegen. Grundsätzlich ist anzumerken, dass eine Förderung im Rahmen Städtebau noch in 2026 anbewilligt werden muss, um eine gesicherte und gleichbleibende Förderung zur Finanzierung des Vorhabens zu gewährleisten. Hierfür ist es zwingend erforderlich, einen bewilligungsreifen Zuwendungsantrag mindestens auf Grundlage des Vorentwurfs mit entsprechender Kostenschätzung bis spätestens 15.10.2026 bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen. Eine Vorlaufzeit bei der Stadt Waldmünchen bzw. dem Zweckverband Jugendhaus Waldmünchen ist hier ebenfalls zu berücksichtigen (ca. 2 Wochen)! Die Jugendbildungsstätte befindet sich auf dem Gelände des ehemaligen Pflegerschlosses in Waldmünchen. Das Gelände ist als Bodendenkmal kartiert. Die meisten Gebäude sind ebenfalls als Denkmal gelistet. Lediglich die Bauteile 2 und 3 wurden 1983 im Zuge der Sanierung und Gründung neu gebaut und sind nicht als Denkmal eingetragen. Die (vorläufigen) terminlichen Meilensteine für die Umsetzung sehen vor: - Leistungsbeginn: 01.07.2026 - Abgabe Zuwendungsantrag auf Basis Lph. 2: 15.10.2026 - Ausschreibungen über Wintermonate 2027/28 - Baubeginn 1. BA: Frühjahr 2028 Die Reihenfolge und die Zusammensetzung der Bauabschnitte kann sich abhängig von den planerischen Entwicklungen und einer möglichen Förderlogik noch ändern; einzig die fristgerechte Einreichung des Zuwendungsantrags ist verbindlich. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (bauabschnitts- und stufenweise) zu beauftragen: Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 1-9 gem. §§ 33 ff. HOAI. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 1+2 gem. § 34 HOAI für die Gesamtmaßnahme beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden bauabschnitts- und stufenweise abgerufen. Ein Rechtsspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. - Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und LiegenschaftsamtHofheim am TaunusDeadline: Jul 20
Grundschule In den Sindlinger Wiesen - Objektplanung Gebäude nach §34 HOAI, LPH2-9
Derzeit ist die Grundschule In den Sindlinger Wiesen mit 304 SuS und 15 Klassen 3,75-Zügig aufgestellt. Hinzu kommen zusätzlich je eine Intensiv- und eine Vorlaufklasse mit weiteren rund 30 SuS. Im Schulgebiet werden zwei kleinere Wohngebiete umgesetzt, wodurch der Klassenraumbedarf der Schule mit Eingangsstufe auf perspektivisch 18 Klassenräume ansteigt. Aktuell stehen der Schule insgesamt 16 Klassenräume für den Unterricht zur Verfügung. Der Main-Taunus-Kreis hat die Trägerschaft der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2023/24 übernommen. Derzeit findet die Betreuung in zwei Klassenräumen sowie in angemieteten Containern der Stadt Kelkheim statt, welche teilweise in sehr schlechtem baulichen Zustand sind. Auch die sehr kleine Mensa ist in einem Container untergebracht, welcher im Hinblick auf den Rechtsanspruch und die steigenden Schülerzahlen nicht ausreichend ist. Derzeit können aufgrund der Platzkapazität nur rund 48 % der SuS in der Betreuung betreut werden. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Kapazitäten der Mittagessensversorgung bereits heute nicht auskömmlich sind und daher nicht alle Betreuungskinder ein Mittagessen erhalten können. In einer internen Machbarkeitsstudie wurde ermittelt, dass durch eine bauliche Erweiterung mit ca. 1.374 m² HNF bzw. 2.200 m² BGF die erforderlichen räumlichen Kapazitäten für ein 4,5-zügiges Schulkonzept sowie eine 100 %ige Betreuung am Standort hergestellt werden können. Die Erweiterung soll in passivhausweise errichtet und gefördert werden. Die Standards des Main-Taunus-Kreises sind zu beachten und mit einzuplanen. Das Gebäude soll barrierefrei sein. Es ist geplant eine Zisterne für das Regenwasser einzubauen, die zur WC-Spülung genutzt werden soll. Es ist zu prüfen ob die Wärmeversorgung über die bestehende Heizung erfolgen kann. Der Erweiterungsbau erhält eine Photovoltaikanlage auf dem Dach sowie auf dem Bestandsgebäude und einen Aufzug. Es ist eine Zentrallüftungsanlage mit Quellauslässen und Wärmerückgewinnung ohne Umluft zu planen mit Elektronischer Einzelraumregelung zur Regelung der Raumtemperatur und der Luftmengen für die Räume in Abhängigkeit der CO2 Konzentration. Ebenfalls soll eine Nachtauskühlung umgesetzt werden. Die NSHV ist zu erweitern. Alle Klassenräume erhalten Waschbecken. Für die Essenversorgung ist eine Cook and Chill-Küche zu planen. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt und ist so zu planen, dass der Schulbetrieb weiterlaufen kann. Da bereits eine Containeranlage auf dem Schulgrundstück als Interimsmaßnahme errichtet wurde, ist es wichtig, die Schulhoffläche so groß wie möglich zu belassen und die Baustellenfläche mit Baustelleneinrichtung so klein wie möglich zu planen. Durch die Errichtung des Erweiterungsbaus müssen die Außenlagen neu strukturiert und gebaut werden. Der Bereich der Interimsmaßnahme ist wiederherzustellen. Die vorläufig geschätzten anrechenbaren Kosten betragen: 6.340.168,58 EUR netto. Die Leistungsphasen 1 und 2 (anteilig) wurden bereits erbracht, die Ergebnisse werden nach der Vergabe zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt den Architekten ab der Leistungsphase 2 (anteilig) - 3 zu beauftragen. Die Leistungen der LP 2 sind vom Architekten vollumfänglich zu erbringen. Aufgrund der im Rahmen der LP 2 anteilig bereits erbrachten Leistungen, wird von einem geringeren Aufwand ausgegangen, so dass für die noch zu erbringenden Leistungen der LP 2 (alle Grundleistungen) 4 % vereinbart werden. Für die Leistungen der LP 3 werden 15 % vereinbart. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-5 (Leistungsstufe II) sowie die Leistungen der Leistungsphasen 6-9 (Leistungsstufe III) nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar (ohne die ebenfalls zu erbringende Leistungsphase 9, § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI). - Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und LiegenschaftsamtHofheim am TaunusDeadline: Aug 07
Grundschule In den Sindlinger Wiesen - Objektplanung Gebäude nach §34 HOAI, LPH2-9
Derzeit ist die Grundschule In den Sindlinger Wiesen mit 304 SuS und 15 Klassen 3,75-Zügig aufgestellt. Hinzu kommen zusätzlich je eine Intensiv- und eine Vorlaufklasse mit weiteren rund 30 SuS. Im Schulgebiet werden zwei kleinere Wohngebiete umgesetzt, wodurch der Klassenraumbedarf der Schule mit Eingangsstufe auf perspektivisch 18 Klassenräume ansteigt. Aktuell stehen der Schule insgesamt 16 Klassenräume für den Unterricht zur Verfügung. Der Main-Taunus-Kreis hat die Trägerschaft der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2023/24 übernommen. Derzeit findet die Betreuung in zwei Klassenräumen sowie in angemieteten Containern der Stadt Kelkheim statt, welche teilweise in sehr schlechtem baulichen Zustand sind. Auch die sehr kleine Mensa ist in einem Container untergebracht, welcher im Hinblick auf den Rechtsanspruch und die steigenden Schülerzahlen nicht ausreichend ist. Derzeit können aufgrund der Platzkapazität nur rund 48 % der SuS in der Betreuung betreut werden. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Kapazitäten der Mittagessensversorgung bereits heute nicht auskömmlich sind und daher nicht alle Betreuungskinder ein Mittagessen erhalten können. In einer internen Machbarkeitsstudie wurde ermittelt, dass durch eine bauliche Erweiterung mit ca. 1.374 m² HNF bzw. 2.200 m² BGF die erforderlichen räumlichen Kapazitäten für ein 4,5-zügiges Schulkonzept sowie eine 100 %ige Betreuung am Standort hergestellt werden können. Die Erweiterung soll in passivhausweise errichtet und gefördert werden. Die Standards des Main-Taunus-Kreises sind zu beachten und mit einzuplanen. Das Gebäude soll barrierefrei sein. Es ist geplant eine Zisterne für das Regenwasser einzubauen, die zur WC-Spülung genutzt werden soll. Es ist zu prüfen ob die Wärmeversorgung über die bestehende Heizung erfolgen kann. Der Erweiterungsbau erhält eine Photovoltaikanlage auf dem Dach sowie auf dem Bestandsgebäude und einen Aufzug. Es ist eine Zentrallüftungsanlage mit Quellauslässen und Wärmerückgewinnung ohne Umluft zu planen mit Elektronischer Einzelraumregelung zur Regelung der Raumtemperatur und der Luftmengen für die Räume in Abhängigkeit der CO2 Konzentration. Ebenfalls soll eine Nachtauskühlung umgesetzt werden. Die NSHV ist zu erweitern. Alle Klassenräume erhalten Waschbecken. Für die Essenversorgung ist eine Cook and Chill-Küche zu planen. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt und ist so zu planen, dass der Schulbetrieb weiterlaufen kann. Da bereits eine Containeranlage auf dem Schulgrundstück als Interimsmaßnahme errichtet wurde, ist es wichtig, die Schulhoffläche so groß wie möglich zu belassen und die Baustellenfläche mit Baustelleneinrichtung so klein wie möglich zu planen. Durch die Errichtung des Erweiterungsbaus müssen die Außenlagen neu strukturiert und gebaut werden. Der Bereich der Interimsmaßnahme ist wiederherzustellen. Die vorläufig geschätzten anrechenbaren Kosten betragen: 6.340.168,58 EUR netto. Die Leistungsphasen 1 und 2 (anteilig) wurden bereits erbracht, die Ergebnisse werden nach der Vergabe zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt den Architekten ab der Leistungsphase 2 (anteilig) - 3 zu beauftragen. Die Leistungen der LP 2 sind vom Architekten vollumfänglich zu erbringen. Aufgrund der im Rahmen der LP 2 anteilig bereits erbrachten Leistungen, wird von einem geringeren Aufwand ausgegangen, so dass für die noch zu erbringenden Leistungen der LP 2 (alle Grundleistungen) 4 % vereinbart werden. Für die Leistungen der LP 3 werden 15 % vereinbart. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-5 (Leistungsstufe II) sowie die Leistungen der Leistungsphasen 6-9 (Leistungsstufe III) nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar (ohne die ebenfalls zu erbringende Leistungsphase 9, § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI). - Kreisausschuss Main-Taunus-Kreis, Hochbau- und LiegenschaftsamtHofheim am TaunusDeadline: Jul 20
Grundschule In den Sindlinger Wiesen - Objektplanung Gebäude nach §34 HOAI, LPH2-9
Derzeit ist die Grundschule In den Sindlinger Wiesen mit 304 SuS und 15 Klassen 3,75-Zügig aufgestellt. Hinzu kommen zusätzlich je eine Intensiv- und eine Vorlaufklasse mit weiteren rund 30 SuS. Im Schulgebiet werden zwei kleinere Wohngebiete umgesetzt, wodurch der Klassenraumbedarf der Schule mit Eingangsstufe auf perspektivisch 18 Klassenräume ansteigt. Aktuell stehen der Schule insgesamt 16 Klassenräume für den Unterricht zur Verfügung. Der Main-Taunus-Kreis hat die Trägerschaft der Schulkindbetreuung zum Schuljahr 2023/24 übernommen. Derzeit findet die Betreuung in zwei Klassenräumen sowie in angemieteten Containern der Stadt Kelkheim statt, welche teilweise in sehr schlechtem baulichen Zustand sind. Auch die sehr kleine Mensa ist in einem Container untergebracht, welcher im Hinblick auf den Rechtsanspruch und die steigenden Schülerzahlen nicht ausreichend ist. Derzeit können aufgrund der Platzkapazität nur rund 48 % der SuS in der Betreuung betreut werden. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die Kapazitäten der Mittagessensversorgung bereits heute nicht auskömmlich sind und daher nicht alle Betreuungskinder ein Mittagessen erhalten können. In einer internen Machbarkeitsstudie wurde ermittelt, dass durch eine bauliche Erweiterung mit ca. 1.374 m² HNF bzw. 2.200 m² BGF die erforderlichen räumlichen Kapazitäten für ein 4,5-zügiges Schulkonzept sowie eine 100 %ige Betreuung am Standort hergestellt werden können. Die Erweiterung soll in passivhausweise errichtet und gefördert werden. Die Standards des Main-Taunus-Kreises sind zu beachten und mit einzuplanen. Das Gebäude soll barrierefrei sein. Es ist geplant eine Zisterne für das Regenwasser einzubauen, die zur WC-Spülung genutzt werden soll. Es ist zu prüfen ob die Wärmeversorgung über die bestehende Heizung erfolgen kann. Der Erweiterungsbau erhält eine Photovoltaikanlage auf dem Dach sowie auf dem Bestandsgebäude und einen Aufzug. Es ist eine Zentrallüftungsanlage mit Quellauslässen und Wärmerückgewinnung ohne Umluft zu planen mit Elektronischer Einzelraumregelung zur Regelung der Raumtemperatur und der Luftmengen für die Räume in Abhängigkeit der CO2 Konzentration. Ebenfalls soll eine Nachtauskühlung umgesetzt werden. Die NSHV ist zu erweitern. Alle Klassenräume erhalten Waschbecken. Für die Essenversorgung ist eine Cook and Chill-Küche zu planen. Die Maßnahme wird im laufenden Betrieb durchgeführt und ist so zu planen, dass der Schulbetrieb weiterlaufen kann. Da bereits eine Containeranlage auf dem Schulgrundstück als Interimsmaßnahme errichtet wurde, ist es wichtig, die Schulhoffläche so groß wie möglich zu belassen und die Baustellenfläche mit Baustelleneinrichtung so klein wie möglich zu planen. Durch die Errichtung des Erweiterungsbaus müssen die Außenlagen neu strukturiert und gebaut werden. Der Bereich der Interimsmaßnahme ist wiederherzustellen. Die vorläufig geschätzten anrechenbaren Kosten betragen: 6.340.168,58 EUR netto. Die Leistungsphasen 1 und 2 (anteilig) wurden bereits erbracht, die Ergebnisse werden nach der Vergabe zur Verfügung gestellt. Es ist beabsichtigt den Architekten ab der Leistungsphase 2 (anteilig) - 3 zu beauftragen. Die Leistungen der LP 2 sind vom Architekten vollumfänglich zu erbringen. Aufgrund der im Rahmen der LP 2 anteilig bereits erbrachten Leistungen, wird von einem geringeren Aufwand ausgegangen, so dass für die noch zu erbringenden Leistungen der LP 2 (alle Grundleistungen) 4 % vereinbart werden. Für die Leistungen der LP 3 werden 15 % vereinbart. Der Auftraggeber behält sich vor, dem Architekten bei Fortsetzung der Planung und Durchführung der Baumaßnahme die Leistungen der Leistungsphasen 4-5 (Leistungsstufe II) sowie die Leistungen der Leistungsphasen 6-9 (Leistungsstufe III) nach § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI zu übertragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die angegebene Vertragslaufzeit stellt lediglich die derzeit geschätzte Dauer bis zur Fertigstellung der Baumaßnahme dar (ohne die ebenfalls zu erbringende Leistungsphase 9, § 34 u. Anlage 10 Nr. 10.1 HOAI).
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