Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft vertreten durch die ASFINAG Maut Service GmbHWien
S 10 Mühlviertler Schnellstraße Freistadt Nord – Rainbach Nord - S 10 Mühlviertler Schnellstraße Freistadt Nord – Rainbach Nord Umweltbaubegleitung
Kurze Beschreibung des Auftrages: S 10 Mühlviertler Schnellstraße Freistadt Nord – Rainbach Nord Umweltbaubegleitung Kurze Beschreibung der zusätzlichen oder geänderten Leistungen: MKF 12 MKF12 "Rekultivierungsbegleitung" Die Änderung wurde aufgrund von Umständen erforderlich, die trotz Erfüllung aller Sorgfaltspflichten nicht vorhergeseh...
Environmental Assessment
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft vertreten durch die ASFINAG Maut Service GmbH
- Published:
- August 05, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Contract value:
- €267,208,899
- Topic:
- Environmental Assessment
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Kurze Beschreibung des Auftrages: S 10 Mühlviertler Schnellstraße Freistadt Nord – Rainbach Nord Umweltbaubegleitung Kurze Beschreibung der zusätzlichen oder geänderten Leistungen: MKF 12 MKF12 "Rekultivierungsbegleitung" Die Änderung wurde aufgrund von Umständen erforderlich, die trotz Erfüllung aller Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden konnten. Der Gesamtcharakter des Auftrages verändert sich aufgrund der Änderung nicht. Die gegenständliche Änderung ist gemäß § 365 Abs 3 Zif 6 BVergG zulässig und unwesentlich, da die Änderung aufgrund von Umständen erforderlich wird, die ein seiner Sorgfaltspflicht nachkommender Auftraggeber nicht vorhersehen konnte und der Gesamtcharakter des Auftrages aufgrund der Änderung nicht verändert wird. Der Gesamtwert der gegenständlichen Änderung übersteigt nicht 50% des Wertes der ursprünglichen Auftragssumme- Die Zulässigkeit der Änderung sowie deren Unwesentlichkeit wurde anhand des Prüftools "Zulässigkeit Vertragsänderung" beurteilt. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt dem Prüfbericht bei.
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Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft vertreten durch die ASFINAG Maut Service GmbHWienKurze Beschreibung des Auftrages: Tunnelplanung in der Planungsphase Bauprojekt, Geotechnische Baubegleitung Untertage vor Ort (GTU) Kurze Beschreibung der zusätzlichen oder geänderten Leistungen: MKF 11 MKF12 "Deckellose Fahrbahn- Ausführungsplanung (AF)" Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht (erforderliche Leistung für Leistungsziel). Dieser würde für den Auftraggeber zudem zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung, wie z.B. zusätzliche Schnittstellen, Projektverzögerungen, aber auch zu beachtlichen Mehrkosten aufgrund von Doppelbearbeitungen, Einarbeitungen, etwaigen zeitlichen Verzögerungen usw. führen.S1 Wiener Aussenringschnellstraße Schwechat - Süßenbrunn - ASFINAG Infoausstellung
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft vertreten durch die ASFINAG Maut Service GmbHWienKurze Beschreibung des Auftrages: ASFINAG Infoausstellung Kurze Beschreibung der zusätzlichen oder geänderten Leistungen: MKF 10 MKF9 Redesign 2.0 Die Änderung wurde aufgrund von Umständen erforderlich, die trotz Erfüllung aller Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden konnten. Der Gesamtcharakter des Auftrages verändert sich aufgrund der Änderung nicht. Durch diesen Änderungsauftrag wird keine weitere Informationsplicht bzw. Genehmigungsplicht gemäß GO der BMG ausgelöst. Die Informationspflicht gemäß § 7 der Geschäftsordnung wurde bereits ausgelöst. Der AR wurde im 76. BMG AR über die Überschreitung in der Höhe von 1.959.908,99 (exkl. Indexanpassung) informiert. Die Genehmigungspflicht gemäß § 8 der Geschäftsordnung wird bei einer fortgeschriebenen Auftragssumme i.H.v. EUR 2.103.400,19 ausgelöst. Freigabe bis GF erforderlich, da kulminierte Änderungssumme erstmals > EUR 500TsdSAR468 St Pantaleon - Mauthausen; Errichtung Anprallschutz Donaubrücke, km 6,634, Bau - Bauarbeiten Anprallschutz Donaubrücke Mauthausen
ÖBB-Infrastruktur AGWienKurze Beschreibung des Auftrages: Errichtung Anprallschutz Donaubrücke, km 6,634, Bau; Bauarbeiten Anprallschutz Donaubrücke Mauthausen Kurze Beschreibung der zusätzlichen oder geänderten Leistungen, die insbesondere auf Grund der unerwarteten Gesteinsverhältnisse erforderlich wurden: Zusätzliche Aufschlussbohrungen Vorbohrungen für Bohrpfahlherstellung Produktivitätsverlust bei der Pfahlherstellung durch den nicht kontinuierlichen und nicht planbaren Arbeitsablauf Nicht planbare Betonage Termine Meißelarbeit im Dauerbetrieb bei Bohrpfahlherstellung Extremer Verschleiß an Bohrwerkzeug und Gerät Betonmehrverbrauch Größere Einbindelängen der Pfähle in das kristalline Festgestein Verrohrte Vorbohrungen für DSV - Arbeiten Zusätzliche DSV-Kubatur Zeitgebundene Kosten Zusätzliche Bohrzeit Änderung der Pfahlrostgeometrie sowie dem zusätzlich erforderlichen Aufbeton Schalung Ankernischen Vergießen Ankernischen Ankerpunkte für die Schifffahrt inkl. Schalung der Nischen Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, da die gegenständliche Vertragsänderung in einem engen wirtschaftlichen bzw. technischen Zusammenhang mit dem ursprünglichen Auftrag steht (erforderliche Leistung für Leistungsziel). Dieser würde für den Auftraggeber zudem zu erheblichen Schwierigkeiten in der Auftragsabwicklung, wie z.B. zusätzliche Schnittstellen, Projektverzögerungen, aber auch zu beachtlichen Mehrkosten aufgrund von Doppelbearbeitungen, Einarbeitungen, etwaigen zeitlichen Verzögerungen usw. führen. Die Änderungen wurden auch durch Umstände veranlasst, die trotz Einhaltung aller Sorgfaltspflichten für den AG nicht vorhersehbar waren. Der Gesamtcharakter des Auftrages verändert sich auf Grund der Änderungen nicht.Nachtrag Rahmenvertrag über die Fertigung und Lieferung von Leiterseilen für Freileitungen
TenneT TSO GmbHBayreuthDer Nachtrag wird gem. §132 Abs. 2 GWB erteilt. Folgender Ausnahmetatbestand wird dazu herangezogen: Die Erhöhung des maximalen Abrufvolumens (Höchstwert) der bestehenden Rahmenvereinbarung ist rechtmäßig, da sie aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. 1. Bei der ursprünglichen Ausschreibung der Rahmenvereinbarungen wurde auf Basis einer pflichtgemäßen, sorgfältigen Bedarfsermittlung ein durchschnittlicher Mengenanstieg von ca. 40 % auf Jahressicht prognostiziert. Dass das Vergabevolumen bereits im ersten Halbjahr 2026 voraussichtlich das 2,5-fache des gesamten Vorjahres erreichen wird, ist auf externe, bei Ausschreibungsbeginn nicht absehbare Faktoren zurückzuführen. Bisher war davon auszugehen, dass die Bestellung der prognostizierten Projektbedarfe ca. 0,5 Jahre im Vorfeld des Beginns der entsprechenden Lieferungen, bei Großbedarfen im Regelfall gesplittet, ausgelöst wird. Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Verwerfungen treten verlängerte Lieferzeiten auf und es werden zusätzliche Sicherheitspuffer einkalkuliert. Dies führt zum einen zu einem früheren Ausschreibungsstart der Projektbedarfe und zum anderen dazu, dass mehrjährige Bedarfe von Großprojekten zur Kapazitätssicherung vollständig zu Projektbeginn vergeben werden sollen. Erstmals wurde hierdurch bei TenneT Germany ein Projektausschreibungsvolumen von 2.000 Kilometern Leiterseil überschritten, eine Ausschreibung mit einem Volumen von ca. 4.000 Kilometern steht in Kürze an. 2. Zusätzlich wird die vorzeitige Erschöpfung des finanziellen Höchstwerts durch eine massive, unvorhersehbare Marktverwerfung beim Hauptausgangsmaterial Aluminium beschleunigt. Der Preisanstieg von ca. 50 % seit dem Ausschreibungszeitpunkt der Rahmenvereinbarungen übersteigt die üblichen Marktschwankungen erheblich und resultiert insbesondere aus den gegenwärtigen geopolitischen Krisen (Naher Osten), verschärften Umwelt- und CO²-Vorgaben sowie wachsenden Energiekosten, die bei der ursprünglichen Wertermittlung und Budgetierung unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehbar waren. 3. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt durch die Erhöhung des Höchstwertes unberührt; es werden unverändert die ursprünglich ausgeschriebenen Leiterseile zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung bezogen.Nachtrag zu Rahmenvertrag über die Fertigung und Lieferung von Leiterseilen für Freileitungen
TenneT TSO GmbHBayreuthDer Nachtrag wird gem. §132 Abs. 2 GWB erteilt. Folgender Ausnahmetatbestand wird dazu herangezogen: Die Erhöhung des maximalen Abrufvolumens (Höchstwert) der bestehenden Rahmenvereinbarung ist rechtmäßig, da sie aufgrund von Umständen erforderlich geworden ist, die der Auftraggeber im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte. 1. Bei der ursprünglichen Ausschreibung der Rahmenvereinbarungen wurde auf Basis einer pflichtgemäßen, sorgfältigen Bedarfsermittlung ein durchschnittlicher Mengenanstieg von ca. 40 % auf Jahressicht prognostiziert. Dass das Vergabevolumen bereits im ersten Halbjahr 2026 voraussichtlich das 2,5-fache des gesamten Vorjahres erreichen wird, ist auf externe, bei Ausschreibungsbeginn nicht absehbare Faktoren zurückzuführen. Bisher war davon auszugehen, dass die Bestellung der prognostizierten Projektbedarfe ca. 0,5 Jahre im Vorfeld des Beginns der entsprechenden Lieferungen, bei Großbedarfen im Regelfall gesplittet, ausgelöst wird. Vor dem Hintergrund der aktuellen geopolitischen Verwerfungen treten verlängerte Lieferzeiten auf und es werden zusätzliche Sicherheitspuffer einkalkuliert. Dies führt zum einen zu einem früheren Ausschreibungsstart der Projektbedarfe und zum anderen dazu, dass mehrjährige Bedarfe von Großprojekten zur Kapazitätssicherung vollständig zu Projektbeginn vergeben werden sollen. Erstmals wurde hierdurch bei TenneT Germany ein Projektausschreibungsvolumen von 2.000 Kilometern Leiterseil überschritten, eine Ausschreibung mit einem Volumen von ca. 4.000 Kilometern steht in Kürze an. 2. Zusätzlich wird die vorzeitige Erschöpfung des finanziellen Höchstwerts durch eine massive, unvorhersehbare Marktverwerfung beim Hauptausgangsmaterial Aluminium beschleunigt. Der Preisanstieg von ca. 50 % seit dem Ausschreibungszeitpunkt der Rahmenvereinbarungen übersteigt die üblichen Marktschwankungen erheblich und resultiert insbesondere aus den gegenwärtigen geopolitischen Krisen (Naher Osten), verschärften Umwelt- und CO²-Vorgaben sowie wachsenden Energiekosten, die bei der ursprünglichen Wertermittlung und Budgetierung unter Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehbar waren. 3. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt durch die Erhöhung des Höchstwertes unberührt; es werden unverändert die ursprünglich ausgeschriebenen Leiterseile zu den Bedingungen der Rahmenvereinbarung bezogen.Stadt Beilngries, Auflassung und Ertüchtigung Kläranlage Irfersdorf
Stadt BeilngriesBeilngriesEs ist eine Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens beabsichtigt, was nach § 135 Abs. 3 GWB bekanngemacht wird: Im Jahr 2025 war nach Ausschreibung im Jahr 2024 ein Auftrag an den Bieter WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettebwerb vergeben worden. Im Beilngrieser Gemeindegebiet gibt es bislang zwei Kläranlagen Die Kläranlage Beilngries nimmt das Abwasser der Bürger im Stadtgebiet und aller Ortsteile mit Ausnahme von Irfersdorf auf. Die Bürger des Ortsteils Irfersdorf haben eine eigene Kläranlage. Es musste aufgrund Ablauf der wasserrechtlichen Genehmigung eine Änderung erfolgen. Für die Verlängerung des Wasserrechts wurden durch Fachplanungsbüros mehrere Varianten geprüft. Es sollte die bestehende Kläranlage Irfersdorf aufgelassen werden. Durch den Neubau einer Pumpstation auf dem Gelände der Kläranlage Irfersdorf sowie dem Neubau einer Abwasserdruckleitung nach Neuzell sollte das Abwasser in die Kläranlage Beilngries übergeleitet werden. Investitionen in Abwasserbeseitigungsanlagen müssen auf die Bürger umgelegt werden. Vergeben wurden die Leistungen Ingenieurbauwerk, Technische Anlagen (Anlagengruppen 4+7 sowie TWP). Der Auftrag ging an das beauftragte Büro Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH, ursprüngliche Ausschreibung Kennung 725645-2024. Der vergeben Auftrag wurde am 07.05.2025 bekanntgemacht. Als Grundlage für das VgV-Verfahren 2024/2025 wurde eine von der Stadt Beilngries in Auftrag gegebene Studie zur baufachlichen Vorprüfung samt grober Kostenschätzung aus dem Jahr 2021 herangezogen. Diese wurde durch das Büro Goldbrunner und Wipflerplan erstellt. In der Studie wurden drei Varianten näher betrachtet. Die Auflassung der Anlage samt Anschluss nach Beilngries hatte sich langfristig als wirtschaftlichste Lösung herausgestellt. Zur abschließenden Beurteilung durch das zuständige WWA Ingolstadt musste eine Projektbarwert-Berechnung erstellt werden. Eine positive Beurteilung vom WWA ist auch zwingende Voraussetzung für eine Förderung nach RZWas 2025 „Erstmalige Verbundleitung“….. . Zusätzlich dazu war die Sanierung von verbleibenden Anlagenteilen und die Druckleitungsumgehung vom Ortsteil Paulushofen mit vorgesehen. Im Zuge der weiterführenden Planungen stellte sich heraus, dass eine Anbindung der Druckleitung im Nachbarort Neuzell (ca. 2.300 m Länge) aus technischer Sicht nicht zu empfehlen ist. Die Vermischung der unterschiedlichen Art der Abwässer – SW aus anderen Ortsteilen und MW aus Irfersdorf – ist in einem Druckleitungssystem äußerst schwierig zu handhaben. Dies wurde auch so vom WWA und vom Landesamt für Umwelt bestätigt. Die Druckleitung sollte bis zu einem definierten Punkten in Paulushofen fortgeführt werden (ca. 3.080 m Mehrlänge). Letztendlich war nun die ohnehin geplante Druckleitungsumgehung von Paulushofen und zT. parallel dazu die verlängerte Druckleitung aus Irfersdorf kommend zu verlegen (ca. 1.200 m Parallelverlegung). Zusätzlich dazu war am Übergabepunkt bei Paulushofen ein Stauraumkanal mit einzuplanen, welcher die unterschiedlichen Abwässer mit unterschiedlichen Leitungsdrücken zwischenpuffert und dann gedrosselt ans weitere Leistungsnetz nach Beilngries abgibt. Die Planungen wurden in enger Abstimmung mit dem WWA IN und dem LfU erarbeitet. Die eingangs beschriebene Projektbarwert-Berechnung wurde ebenfalls fortgeschrieben. Das WWA hat hierfür seine Zustimmung signalisiert. Der bestehende Retentionsbodenfilter am Kläranlagengelände in Irfersdorf, welcher für die Mischwasserentlastung bei Regenereignissen weiterhin erforderlich ist, sollte saniert / umgebaut werden. So war es im ursprünglichen Vergabeverfahren für die Planungsleistungen basierend auf der Studie vorgesehen. Seit dem Jahreswechsel 2025 / 2026 wurde vom WWA jedoch gefordert, dass nicht der Bodenfilter saniert, sondern vielmehr ein zusätzliches Regenrückhaltebecken errichtet werden soll. Auch Anpassungsmaßnahmen an Anlagenteilen sind gemäß Härtefallregelung der RZWas 2025 förderfähig. Die erfolgten Planungsanpassung Anpassungen haben sich in den zu erwartenden Baukosten niedergeschlagen. Die Gesamtkosten der Maßnahme (inkl. BNK) belaufen sich, gemäß Kostenberechnung vom 05.03.2026 auf rund 5,7 Mio. € brutto (4,8 Mio. € netto). Die Erhöhung der Baukosten führt auch zu einer Erhöhung der zu erwartenden Planungskosten. Nach dem Honorarangebot aus dem vorhergehenden Vergabeverfahren, dem die Kostenschätzung aus dem VgV-Verfahren zugrundelage, war mit einem vorläufigen Honorar von ca. 341.500 EUR zu rechnen. Aufgrund von Baukostensteigerungen ergibt sich auf Basis der Kostenberechnung vom 13.11.2025 aber ein Honorar von ca. 459.000 EUR. Unter Berücksichtigung der nunmehr geänderten Planung ergäbe sich auf Basis der Kostenberechnung vom 05.03.2026 ein Planungshonorar von ca. 566.000 EUR. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Auftragsänderung für die im Vergleich zum durchgeführten VgV-Verfahren 2024/2025 geänderte Planung ohne neue Bekanntmachung / ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB an den bisherigen Auftragnehmer, Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH. Zwar erhöht sich das Honorar durch die Änderung deutlich, jedoch nicht um mehr als 50 %. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht, die Hauptleistungspflihcten bleiben gleich, der wesentliche Inhalt des Auftrags bleibt gleich. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erfodrerlich geworden, die im Rahmen der Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden konnten. Es lag für das ursprüngliche Vergabeverfahren eine Studie vor, die in enger Abstimmung mit dem WWA erarbeitet worden war. Erst im Rahmen des vergebenen Planungsauftrags haben sich technisch neue, vorher im Rahmen der Vorstudie nicht erkennbare, Erkenntnisse ergeben, welche zur Mehrlänge bei der Druckleitung und zum Neubau des Stauraumkanals geführt haben. Vom WWA wurde dann gefordert, den Bodenfilter durch ein Regenrückhaltebecken zu ersetzen.Stadt Beilngries, Auflassung und Ertüchtigung Kläranlage Irfersdorf
Stadt BeilngriesBeilngriesEs ist eine Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens beabsichtigt, was nach § 135 Abs. 3 GWB bekanngemacht wird: Im Jahr 2025 war nach Ausschreibung im Jahr 2024 ein Auftrag an den Bieter WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettebwerb vergeben worden. Im Beilngrieser Gemeindegebiet gibt es bislang zwei Kläranlagen Die Kläranlage Beilngries nimmt das Abwasser der Bürger im Stadtgebiet und aller Ortsteile mit Ausnahme von Irfersdorf auf. Die Bürger des Ortsteils Irfersdorf haben eine eigene Kläranlage. Es musste aufgrund Ablauf der wasserrechtlichen Genehmigung eine Änderung erfolgen. Für die Verlängerung des Wasserrechts wurden durch Fachplanungsbüros mehrere Varianten geprüft. Es sollte die bestehende Kläranlage Irfersdorf aufgelassen werden. Durch den Neubau einer Pumpstation auf dem Gelände der Kläranlage Irfersdorf sowie dem Neubau einer Abwasserdruckleitung nach Neuzell sollte das Abwasser in die Kläranlage Beilngries übergeleitet werden. Investitionen in Abwasserbeseitigungsanlagen müssen auf die Bürger umgelegt werden. Vergeben wurden die Leistungen Ingenieurbauwerk, Technische Anlagen (Anlagengruppen 4+7 sowie TWP). Der Auftrag ging an das beauftragte Büro Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH, ursprüngliche Ausschreibung Kennung 725645-2024. Der vergeben Auftrag wurde am 07.05.2025 bekanntgemacht. Als Grundlage für das VgV-Verfahren 2024/2025 wurde eine von der Stadt Beilngries in Auftrag gegebene Studie zur baufachlichen Vorprüfung samt grober Kostenschätzung aus dem Jahr 2021 herangezogen. Diese wurde durch das Büro Goldbrunner und Wipflerplan erstellt. In der Studie wurden drei Varianten näher betrachtet. Die Auflassung der Anlage samt Anschluss nach Beilngries hatte sich langfristig als wirtschaftlichste Lösung herausgestellt. Zur abschließenden Beurteilung durch das zuständige WWA Ingolstadt musste eine Projektbarwert-Berechnung erstellt werden. Eine positive Beurteilung vom WWA ist auch zwingende Voraussetzung für eine Förderung nach RZWas 2025 „Erstmalige Verbundleitung“….. . Zusätzlich dazu war die Sanierung von verbleibenden Anlagenteilen und die Druckleitungsumgehung vom Ortsteil Paulushofen mit vorgesehen. Im Zuge der weiterführenden Planungen stellte sich heraus, dass eine Anbindung der Druckleitung im Nachbarort Neuzell (ca. 2.300 m Länge) aus technischer Sicht nicht zu empfehlen ist. Die Vermischung der unterschiedlichen Art der Abwässer – SW aus anderen Ortsteilen und MW aus Irfersdorf – ist in einem Druckleitungssystem äußerst schwierig zu handhaben. Dies wurde auch so vom WWA und vom Landesamt für Umwelt bestätigt. Die Druckleitung sollte bis zu einem definierten Punkten in Paulushofen fortgeführt werden (ca. 3.080 m Mehrlänge). Letztendlich war nun die ohnehin geplante Druckleitungsumgehung von Paulushofen und zT. parallel dazu die verlängerte Druckleitung aus Irfersdorf kommend zu verlegen (ca. 1.200 m Parallelverlegung). Zusätzlich dazu war am Übergabepunkt bei Paulushofen ein Stauraumkanal mit einzuplanen, welcher die unterschiedlichen Abwässer mit unterschiedlichen Leitungsdrücken zwischenpuffert und dann gedrosselt ans weitere Leistungsnetz nach Beilngries abgibt. Die Planungen wurden in enger Abstimmung mit dem WWA IN und dem LfU erarbeitet. Die eingangs beschriebene Projektbarwert-Berechnung wurde ebenfalls fortgeschrieben. Das WWA hat hierfür seine Zustimmung signalisiert. Der bestehende Retentionsbodenfilter am Kläranlagengelände in Irfersdorf, welcher für die Mischwasserentlastung bei Regenereignissen weiterhin erforderlich ist, sollte saniert / umgebaut werden. So war es im ursprünglichen Vergabeverfahren für die Planungsleistungen basierend auf der Studie vorgesehen. Seit dem Jahreswechsel 2025 / 2026 wurde vom WWA jedoch gefordert, dass nicht der Bodenfilter saniert, sondern vielmehr ein zusätzliches Regenrückhaltebecken errichtet werden soll. Auch Anpassungsmaßnahmen an Anlagenteilen sind gemäß Härtefallregelung der RZWas 2025 förderfähig. Die erfolgten Planungsanpassung Anpassungen haben sich in den zu erwartenden Baukosten niedergeschlagen. Die Gesamtkosten der Maßnahme (inkl. BNK) belaufen sich, gemäß Kostenberechnung vom 05.03.2026 auf rund 5,7 Mio. € brutto (4,8 Mio. € netto). Die Erhöhung der Baukosten führt auch zu einer Erhöhung der zu erwartenden Planungskosten. Nach dem Honorarangebot aus dem vorhergehenden Vergabeverfahren, dem die Kostenschätzung aus dem VgV-Verfahren zugrundelage, war mit einem vorläufigen Honorar von ca. 341.500 EUR zu rechnen. Aufgrund von Baukostensteigerungen ergibt sich auf Basis der Kostenberechnung vom 13.11.2025 aber ein Honorar von ca. 459.000 EUR. Unter Berücksichtigung der nunmehr geänderten Planung ergäbe sich auf Basis der Kostenberechnung vom 05.03.2026 ein Planungshonorar von ca. 566.000 EUR. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Auftragsänderung für die im Vergleich zum durchgeführten VgV-Verfahren 2024/2025 geänderte Planung ohne neue Bekanntmachung / ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB an den bisherigen Auftragnehmer, Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH. Zwar erhöht sich das Honorar durch die Änderung deutlich, jedoch nicht um mehr als 50 %. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht, die Hauptleistungspflihcten bleiben gleich, der wesentliche Inhalt des Auftrags bleibt gleich. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erfodrerlich geworden, die im Rahmen der Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden konnten. Es lag für das ursprüngliche Vergabeverfahren eine Studie vor, die in enger Abstimmung mit dem WWA erarbeitet worden war. Erst im Rahmen des vergebenen Planungsauftrags haben sich technisch neue, vorher im Rahmen der Vorstudie nicht erkennbare, Erkenntnisse ergeben, welche zur Mehrlänge bei der Druckleitung und zum Neubau des Stauraumkanals geführt haben. Vom WWA wurde dann gefordert, den Bodenfilter durch ein Regenrückhaltebecken zu ersetzen.
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