Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft vertreten durch die ASFINAG Maut Service GmbHWien
S1 Wiener Aussenringschnellstraße Schwechat - Süßenbrunn - ASFINAG Infoausstellung
Kurze Beschreibung des Auftrages: ASFINAG Infoausstellung Kurze Beschreibung der zusätzlichen oder geänderten Leistungen: MKF 10 MKF9 Redesign 2.0 Die Änderung wurde aufgrund von Umständen erforderlich, die trotz Erfüllung aller Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden konnten. Der Gesamtcharakter des Auftrages verändert sich aufgrun...
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft vertreten durch die ASFINAG Maut Service GmbH
- Published:
- July 29, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Contract value:
- €183,740,899
- Topic:
- Event Management
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Kurze Beschreibung des Auftrages: ASFINAG Infoausstellung Kurze Beschreibung der zusätzlichen oder geänderten Leistungen: MKF 10 MKF9 Redesign 2.0 Die Änderung wurde aufgrund von Umständen erforderlich, die trotz Erfüllung aller Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden konnten. Der Gesamtcharakter des Auftrages verändert sich aufgrund der Änderung nicht. Durch diesen Änderungsauftrag wird keine weitere Informationsplicht bzw. Genehmigungsplicht gemäß GO der BMG ausgelöst. Die Informationspflicht gemäß § 7 der Geschäftsordnung wurde bereits ausgelöst. Der AR wurde im 76. BMG AR über die Überschreitung in der Höhe von 1.959.908,99 (exkl. Indexanpassung) informiert. Die Genehmigungspflicht gemäß § 8 der Geschäftsordnung wird bei einer fortgeschriebenen Auftragssumme i.H.v. EUR 2.103.400,19 ausgelöst. Freigabe bis GF erforderlich, da kulminierte Änderungssumme erstmals > EUR 500Tsd
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Stadt BeilngriesBeilngriesEs ist eine Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens beabsichtigt, was nach § 135 Abs. 3 GWB bekanngemacht wird: Im Jahr 2025 war nach Ausschreibung im Jahr 2024 ein Auftrag an den Bieter WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettebwerb vergeben worden. Im Beilngrieser Gemeindegebiet gibt es bislang zwei Kläranlagen Die Kläranlage Beilngries nimmt das Abwasser der Bürger im Stadtgebiet und aller Ortsteile mit Ausnahme von Irfersdorf auf. Die Bürger des Ortsteils Irfersdorf haben eine eigene Kläranlage. Es musste aufgrund Ablauf der wasserrechtlichen Genehmigung eine Änderung erfolgen. Für die Verlängerung des Wasserrechts wurden durch Fachplanungsbüros mehrere Varianten geprüft. Es sollte die bestehende Kläranlage Irfersdorf aufgelassen werden. Durch den Neubau einer Pumpstation auf dem Gelände der Kläranlage Irfersdorf sowie dem Neubau einer Abwasserdruckleitung nach Neuzell sollte das Abwasser in die Kläranlage Beilngries übergeleitet werden. Investitionen in Abwasserbeseitigungsanlagen müssen auf die Bürger umgelegt werden. Vergeben wurden die Leistungen Ingenieurbauwerk, Technische Anlagen (Anlagengruppen 4+7 sowie TWP). Der Auftrag ging an das beauftragte Büro Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH, ursprüngliche Ausschreibung Kennung 725645-2024. Der vergeben Auftrag wurde am 07.05.2025 bekanntgemacht. Als Grundlage für das VgV-Verfahren 2024/2025 wurde eine von der Stadt Beilngries in Auftrag gegebene Studie zur baufachlichen Vorprüfung samt grober Kostenschätzung aus dem Jahr 2021 herangezogen. Diese wurde durch das Büro Goldbrunner und Wipflerplan erstellt. In der Studie wurden drei Varianten näher betrachtet. Die Auflassung der Anlage samt Anschluss nach Beilngries hatte sich langfristig als wirtschaftlichste Lösung herausgestellt. Zur abschließenden Beurteilung durch das zuständige WWA Ingolstadt musste eine Projektbarwert-Berechnung erstellt werden. Eine positive Beurteilung vom WWA ist auch zwingende Voraussetzung für eine Förderung nach RZWas 2025 „Erstmalige Verbundleitung“….. . Zusätzlich dazu war die Sanierung von verbleibenden Anlagenteilen und die Druckleitungsumgehung vom Ortsteil Paulushofen mit vorgesehen. Im Zuge der weiterführenden Planungen stellte sich heraus, dass eine Anbindung der Druckleitung im Nachbarort Neuzell (ca. 2.300 m Länge) aus technischer Sicht nicht zu empfehlen ist. Die Vermischung der unterschiedlichen Art der Abwässer – SW aus anderen Ortsteilen und MW aus Irfersdorf – ist in einem Druckleitungssystem äußerst schwierig zu handhaben. Dies wurde auch so vom WWA und vom Landesamt für Umwelt bestätigt. Die Druckleitung sollte bis zu einem definierten Punkten in Paulushofen fortgeführt werden (ca. 3.080 m Mehrlänge). Letztendlich war nun die ohnehin geplante Druckleitungsumgehung von Paulushofen und zT. parallel dazu die verlängerte Druckleitung aus Irfersdorf kommend zu verlegen (ca. 1.200 m Parallelverlegung). Zusätzlich dazu war am Übergabepunkt bei Paulushofen ein Stauraumkanal mit einzuplanen, welcher die unterschiedlichen Abwässer mit unterschiedlichen Leitungsdrücken zwischenpuffert und dann gedrosselt ans weitere Leistungsnetz nach Beilngries abgibt. Die Planungen wurden in enger Abstimmung mit dem WWA IN und dem LfU erarbeitet. Die eingangs beschriebene Projektbarwert-Berechnung wurde ebenfalls fortgeschrieben. Das WWA hat hierfür seine Zustimmung signalisiert. Der bestehende Retentionsbodenfilter am Kläranlagengelände in Irfersdorf, welcher für die Mischwasserentlastung bei Regenereignissen weiterhin erforderlich ist, sollte saniert / umgebaut werden. So war es im ursprünglichen Vergabeverfahren für die Planungsleistungen basierend auf der Studie vorgesehen. Seit dem Jahreswechsel 2025 / 2026 wurde vom WWA jedoch gefordert, dass nicht der Bodenfilter saniert, sondern vielmehr ein zusätzliches Regenrückhaltebecken errichtet werden soll. Auch Anpassungsmaßnahmen an Anlagenteilen sind gemäß Härtefallregelung der RZWas 2025 förderfähig. Die erfolgten Planungsanpassung Anpassungen haben sich in den zu erwartenden Baukosten niedergeschlagen. Die Gesamtkosten der Maßnahme (inkl. BNK) belaufen sich, gemäß Kostenberechnung vom 05.03.2026 auf rund 5,7 Mio. € brutto (4,8 Mio. € netto). Die Erhöhung der Baukosten führt auch zu einer Erhöhung der zu erwartenden Planungskosten. Nach dem Honorarangebot aus dem vorhergehenden Vergabeverfahren, dem die Kostenschätzung aus dem VgV-Verfahren zugrundelage, war mit einem vorläufigen Honorar von ca. 341.500 EUR zu rechnen. Aufgrund von Baukostensteigerungen ergibt sich auf Basis der Kostenberechnung vom 13.11.2025 aber ein Honorar von ca. 459.000 EUR. Unter Berücksichtigung der nunmehr geänderten Planung ergäbe sich auf Basis der Kostenberechnung vom 05.03.2026 ein Planungshonorar von ca. 566.000 EUR. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Auftragsänderung für die im Vergleich zum durchgeführten VgV-Verfahren 2024/2025 geänderte Planung ohne neue Bekanntmachung / ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB an den bisherigen Auftragnehmer, Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH. Zwar erhöht sich das Honorar durch die Änderung deutlich, jedoch nicht um mehr als 50 %. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht, die Hauptleistungspflihcten bleiben gleich, der wesentliche Inhalt des Auftrags bleibt gleich. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erfodrerlich geworden, die im Rahmen der Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden konnten. Es lag für das ursprüngliche Vergabeverfahren eine Studie vor, die in enger Abstimmung mit dem WWA erarbeitet worden war. Erst im Rahmen des vergebenen Planungsauftrags haben sich technisch neue, vorher im Rahmen der Vorstudie nicht erkennbare, Erkenntnisse ergeben, welche zur Mehrlänge bei der Druckleitung und zum Neubau des Stauraumkanals geführt haben. Vom WWA wurde dann gefordert, den Bodenfilter durch ein Regenrückhaltebecken zu ersetzen.Stadt Beilngries, Auflassung und Ertüchtigung Kläranlage Irfersdorf
Stadt BeilngriesBeilngriesEs ist eine Auftragsänderung nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens beabsichtigt, was nach § 135 Abs. 3 GWB bekanngemacht wird: Im Jahr 2025 war nach Ausschreibung im Jahr 2024 ein Auftrag an den Bieter WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettebwerb vergeben worden. Im Beilngrieser Gemeindegebiet gibt es bislang zwei Kläranlagen Die Kläranlage Beilngries nimmt das Abwasser der Bürger im Stadtgebiet und aller Ortsteile mit Ausnahme von Irfersdorf auf. Die Bürger des Ortsteils Irfersdorf haben eine eigene Kläranlage. Es musste aufgrund Ablauf der wasserrechtlichen Genehmigung eine Änderung erfolgen. Für die Verlängerung des Wasserrechts wurden durch Fachplanungsbüros mehrere Varianten geprüft. Es sollte die bestehende Kläranlage Irfersdorf aufgelassen werden. Durch den Neubau einer Pumpstation auf dem Gelände der Kläranlage Irfersdorf sowie dem Neubau einer Abwasserdruckleitung nach Neuzell sollte das Abwasser in die Kläranlage Beilngries übergeleitet werden. Investitionen in Abwasserbeseitigungsanlagen müssen auf die Bürger umgelegt werden. Vergeben wurden die Leistungen Ingenieurbauwerk, Technische Anlagen (Anlagengruppen 4+7 sowie TWP). Der Auftrag ging an das beauftragte Büro Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH, ursprüngliche Ausschreibung Kennung 725645-2024. Der vergeben Auftrag wurde am 07.05.2025 bekanntgemacht. Als Grundlage für das VgV-Verfahren 2024/2025 wurde eine von der Stadt Beilngries in Auftrag gegebene Studie zur baufachlichen Vorprüfung samt grober Kostenschätzung aus dem Jahr 2021 herangezogen. Diese wurde durch das Büro Goldbrunner und Wipflerplan erstellt. In der Studie wurden drei Varianten näher betrachtet. Die Auflassung der Anlage samt Anschluss nach Beilngries hatte sich langfristig als wirtschaftlichste Lösung herausgestellt. Zur abschließenden Beurteilung durch das zuständige WWA Ingolstadt musste eine Projektbarwert-Berechnung erstellt werden. Eine positive Beurteilung vom WWA ist auch zwingende Voraussetzung für eine Förderung nach RZWas 2025 „Erstmalige Verbundleitung“….. . Zusätzlich dazu war die Sanierung von verbleibenden Anlagenteilen und die Druckleitungsumgehung vom Ortsteil Paulushofen mit vorgesehen. Im Zuge der weiterführenden Planungen stellte sich heraus, dass eine Anbindung der Druckleitung im Nachbarort Neuzell (ca. 2.300 m Länge) aus technischer Sicht nicht zu empfehlen ist. Die Vermischung der unterschiedlichen Art der Abwässer – SW aus anderen Ortsteilen und MW aus Irfersdorf – ist in einem Druckleitungssystem äußerst schwierig zu handhaben. Dies wurde auch so vom WWA und vom Landesamt für Umwelt bestätigt. Die Druckleitung sollte bis zu einem definierten Punkten in Paulushofen fortgeführt werden (ca. 3.080 m Mehrlänge). Letztendlich war nun die ohnehin geplante Druckleitungsumgehung von Paulushofen und zT. parallel dazu die verlängerte Druckleitung aus Irfersdorf kommend zu verlegen (ca. 1.200 m Parallelverlegung). Zusätzlich dazu war am Übergabepunkt bei Paulushofen ein Stauraumkanal mit einzuplanen, welcher die unterschiedlichen Abwässer mit unterschiedlichen Leitungsdrücken zwischenpuffert und dann gedrosselt ans weitere Leistungsnetz nach Beilngries abgibt. Die Planungen wurden in enger Abstimmung mit dem WWA IN und dem LfU erarbeitet. Die eingangs beschriebene Projektbarwert-Berechnung wurde ebenfalls fortgeschrieben. Das WWA hat hierfür seine Zustimmung signalisiert. Der bestehende Retentionsbodenfilter am Kläranlagengelände in Irfersdorf, welcher für die Mischwasserentlastung bei Regenereignissen weiterhin erforderlich ist, sollte saniert / umgebaut werden. So war es im ursprünglichen Vergabeverfahren für die Planungsleistungen basierend auf der Studie vorgesehen. Seit dem Jahreswechsel 2025 / 2026 wurde vom WWA jedoch gefordert, dass nicht der Bodenfilter saniert, sondern vielmehr ein zusätzliches Regenrückhaltebecken errichtet werden soll. Auch Anpassungsmaßnahmen an Anlagenteilen sind gemäß Härtefallregelung der RZWas 2025 förderfähig. Die erfolgten Planungsanpassung Anpassungen haben sich in den zu erwartenden Baukosten niedergeschlagen. Die Gesamtkosten der Maßnahme (inkl. BNK) belaufen sich, gemäß Kostenberechnung vom 05.03.2026 auf rund 5,7 Mio. € brutto (4,8 Mio. € netto). Die Erhöhung der Baukosten führt auch zu einer Erhöhung der zu erwartenden Planungskosten. Nach dem Honorarangebot aus dem vorhergehenden Vergabeverfahren, dem die Kostenschätzung aus dem VgV-Verfahren zugrundelage, war mit einem vorläufigen Honorar von ca. 341.500 EUR zu rechnen. Aufgrund von Baukostensteigerungen ergibt sich auf Basis der Kostenberechnung vom 13.11.2025 aber ein Honorar von ca. 459.000 EUR. Unter Berücksichtigung der nunmehr geänderten Planung ergäbe sich auf Basis der Kostenberechnung vom 05.03.2026 ein Planungshonorar von ca. 566.000 EUR. Der Auftraggeber beabsichtigt, die Auftragsänderung für die im Vergleich zum durchgeführten VgV-Verfahren 2024/2025 geänderte Planung ohne neue Bekanntmachung / ohne neues Vergabeverfahren nach § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB an den bisherigen Auftragnehmer, Wipflerplan Planungsgesellschaft mbH. Zwar erhöht sich das Honorar durch die Änderung deutlich, jedoch nicht um mehr als 50 %. Der Gesamtcharakter des Auftrags ändert sich nicht, die Hauptleistungspflihcten bleiben gleich, der wesentliche Inhalt des Auftrags bleibt gleich. Die Änderung ist aufgrund von Umständen erfodrerlich geworden, die im Rahmen der Sorgfaltspflichten nicht vorhergesehen werden konnten. Es lag für das ursprüngliche Vergabeverfahren eine Studie vor, die in enger Abstimmung mit dem WWA erarbeitet worden war. Erst im Rahmen des vergebenen Planungsauftrags haben sich technisch neue, vorher im Rahmen der Vorstudie nicht erkennbare, Erkenntnisse ergeben, welche zur Mehrlänge bei der Druckleitung und zum Neubau des Stauraumkanals geführt haben. Vom WWA wurde dann gefordert, den Bodenfilter durch ein Regenrückhaltebecken zu ersetzen.
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