Locarnese Ente AcquaLocarno
Rete in fibra ottica LEA - 2023-0013
La commessa concerne la realizzazione della rete in fibra ottica di LEA per lo scambio dati e la gestione della distribuzione dell’acqua potabile nel Locarnese. Le prestazioni comprendono la fornitura e posa di ca. 21 km di cavi in fibra ottica monomodale, i relativi collegamenti, intestazioni, misurazioni e la documentazione finale. I la...
Fibre-Optic Expansion
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Locarnese Ente Acqua
- Published:
- September 03, 2026
- Deadline:
- September 24, 2026
- Topic:
- Fibre-Optic Expansion
- Object:
- Glasfaser- / Telekomnetz
Object classification
- Glasfaser- / TelekomnetzPrimary
Tender description
La commessa concerne la realizzazione della rete in fibra ottica di LEA per lo scambio dati e la gestione della distribuzione dell’acqua potabile nel Locarnese. Le prestazioni comprendono la fornitura e posa di ca. 21 km di cavi in fibra ottica monomodale, i relativi collegamenti, intestazioni, misurazioni e la documentazione finale. I lavori sono suddivisi in 25 tratte e 3 fasi di esecuzione previste tra il 2026 e il 2030, comprese le successive dismissioni delle linee esistenti. La presente descrizione ha carattere puramente indicativo; fanno stato esclusivamente i documenti di concorso.
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Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg für die Stadt Ditzingen und die Gemeinde HemmingenLudwigsburgBereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen der Stadt Ditzingen sowie der Gemeinde Hemmingen im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen des Lückenschluss-Programms nach Nr. 9.1 der Gigabit-Richtlinie 2.0. ================================================== Vorliegend handelt es sich um die Ergebnisbekanntmachung. ================================================== Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession (§ 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, §§ 1 ff. KonzVgV), bei der der Schwerpunkt der Beschaffung auf dem Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes und dem Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste liegt. Die Dienstleistungskonzession hat den Zweck, die Bereitstellung und den Betrieb eines öffentlichen Kommunikationsnetzes sowie die Bereitstellung von öffentlichen Kommunikationsnetzen im Ausbaugebiet zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wird auf den Ausnahmetatbestand in § 149 Nr. 8 GWB hingewiesen. Der für Konzessionen, hierbei auch für Dienstleistungskonzessionen, maßgebliche EU-Schwellenwert wird dabei unterschritten. Das LTMG Baden-Württemberg gilt nach § 1 Abs. 1 nur für öffentliche Aufträge, nicht für Konzessionen. Da das Vergabeportal ein entsprechendes Veröffentlichungsformular für Konzessionen nicht vorsieht, wurde hilfsweise auf die VO "Sonstige" zurückgegriffen. Dies ändert aber nichts an der tatsächlichen Einordnung des Beschaffungsgegenstandes. ================================================== Die Gemeinde Hemmingen und die Stadt Ditzingen (nachfolgend: "Konzessionsgeber") haben das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgen die Konzes-sionsgeber das Ziel, ihren Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit ihrer Unter-nehmen sicherzustellen. Daher wurde jeweils mit einem Telekommunikationsunternehmen ein Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen abgeschlossen. Die Konzessionsgeber haben im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstüt-zung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0" im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" im Sinne der Nr. 9.1 einen Förderantrag gestellt und Fördermittel bewilligt bekommen. Darüber hinaus haben die Konzessionsgeber eine Kofi-nanzierung nach der "Verwaltungsvorschrift Gigabitmitfinanzierung" (VwV Gigabitmitfinanzierung) des Landes Baden-Württemberg beantragt und ebenfalls Fördermittel bewilligt bekommen. Der Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg führt das vorliegende Vergabeverfahren und die dazu-gehörigen Förderverfahren für die Konzessionsgeber durch. Der Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg tritt daher als Vergabestelle auf. Die Förderung umfasst grundsätzlich die angegebenen Investitionskosten. Die Investitionskosten werden aus dem Barwert aller Erlöse für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren sowie dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus ermittelt. Eine Förderung der Kosten für den Netzbetrieb (darunter fallen Betriebskosten, Finanzierungskosten und Kosten für Vorleistungsprodukte) erfolgt nicht.Kommunalnetz.NRW Los 2
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Markt KohlbergKohlbergDeadline: Sep 24Planung, Errichtung und Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell aller aus-geschriebenen Adressen auf Basis der Gigabit-RL 2.0. Gegenstand dieses Auswahlverfahrens ist die Vergabe einer Dienstleistungskonzession für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach Ziffer 3.1 der Gigabit-RL 2.0. Ziel dieser Maßnahme ist die Gigabitversorgung der Ausbaugebiete mit gigabitfähigen Breitbandanschlüssen mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen im Ausbaugebiet, wobei sich die Up- und Downloadrate mindestens verdoppeln müssen. Das Ausbaugebiet der Lose ergibt sich im Einzelnen aus "B-Leistungsbeschreibung" und deren An-lagen, insbesondere der Karten zum Ausbaugebiet (B1, B1.1 bis B1.2) und der Adresslisten (B2, B2.1 bis B2.2). Es wird auf die Ausführungen der ergänzenden Unterlagen dieses Auswahlverfahrens verwiesen (siehe hierzu Auflistung in "A-Allgemeine Verfahrensbedingungen" Ziff. 4); danach gilt insbesondere: a) Technologieneutralität Der Konzessionsgeber stellt klar, dass dieses Auswahlverfahren des zu errichtenden und zu betrei-benden Gigabit-Netzes mit Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeit-bedingungen technologieneutral i.S.d. Randnummer 117 der Beihilfeleitlinien EU2023/C 26/01 (Ziff. 5.2.4.1, 5.2.4.2) sowie § 5 Abs. 7 Gigabit-RR 2.0 erfolgt, folglich die hier gewählte Bezeich-nung wie "Gigabit-Netz", die Bezeichnung der Netzebenen etc., die Darstellung des Netzaufbaus und Definition des Materialkonzeptes 5.0.2, Ziff. 2, Seite 5 f. übernimmt, dies aber bei Einsatz anderer Technologien zum Ausbau und Betrieb des Gigabit-Netzes entsprechend analog zu sehen ist. b) Errichtung und Betrieb eines Netzes zur Gigabitversorgung Förderzweck der Gigabit-RL 2.0 ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gi-gabitausbaus zur Erreichung eineNetzwerkinfrastruktur 2027
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- The submission deadline is 24. September 2026.
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- The contracting authority is Locarnese Ente Acqua.
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