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Restplanung und Bau eines Gigabit-Netzes (FTTB) für die Stadt Bopfingen im Ostalbkreis
Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Stadtgebiet Bopfingen. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den dort in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Aus ...
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Bopfingen
- Published:
- August 17, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Object:
- Glasfaser- / Telekomnetz
Object classification
- Glasfaser- / TelekomnetzPrimary
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Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) im Stadtgebiet Bopfingen. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 zur Sicherstellung der in den Zuwendungsbescheiden und den dort in Bezug genommenen Förderprogrammen genannten Mindestbandbreiten. Aus diesem Grund hat der Auftraggeber beschlossen, die Breitbandversorgung in den unterversorgten Bereichen des Gemarkungsgebiets in den Jahren 2026 bis 2028 zu verbessern. Hierzu werden, ausgehend von Anschlusspunkten an das landkreisweite Backbone-Netz des Ostalbkreises sowie aufbauend auf in der Vergangenheit errichteter NGANetze, Zuleitungsinfrastrukturen in die Versorgungsgebiete sowie innerörtliche Verteilnetze in den derzeit unterversorgten Bereichen auf Basis der FTTB-Technologie hergestellt. Dieses neu zu schaffende passive Gigabit-Netz (FTTB) wird einem privatwirtschaftlichen Netzbetreiber zur Nutzung und Herstellung der aktiven Netzebene und der Versorgung mit hochbitratigen Breitbandanschlüssen gegen Entgelt überlassen. Der Netzbetrieb des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) wird derzeit im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung vergeben. Mit einer Zuschlagserteilung ist hierbei im 4. Quartal 2025 zu rechnen. Der Auftraggeber hat beschlossen, die Herstellung dieses neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) als Generalübernehmerleistung auszuschreiben. Der Generalübernehmer soll hierbei sowohl die erforderlichen Planungen als auch die notwendigen Bauleistungen zur funktionsfähigen Herstellung des neu zu schaffenden passiven Gigabit-Netzes (FTTB) nebst Hausanschluss- und Mitverlegungsmanagement erbringen. Die hierfür erforderlichen Planungs- und Bauleistungen sind Ausschreibungsgegenstand. Das mit dieser Ausschreibung neu zu errichtende passive Gigabit-Netz (FTTB) umfasst folgende Massen und Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken: Bopfingen Graue Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0: - ca. 59,5 km als Neubau im öffentlichen Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze - ca. 28,7 km Nutzung von bestehender Infrastruktur - ca. 2.348 Gebäudeanschlusspunkte (GAP) im Grauen NGA-Flecken (Neubau sowie tiefbautechnisch bereits hergestellt) - ca. 2 Technikstandorte Neubau (PoP-Container/MFG) Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. ▪ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 (Gigabit-Richtlinie) ▪ Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie 2.0) ▪ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 ▪ Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.
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