Stadt Wallisellen, Abteilung Tiefbau + LandschaftWallisellenTED
Realisierung und Betrieb öffentliche Ladeinfrastruktur
Mit der vorliegenden Ausschreibung erteilt die Stadt Wallisellen die Konzession für die Realisierung und den Betrieb von Ladestationen auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen. Für die bereits definierten Standorte (siehe Dokument D «Beschreibung und Spezifikationen der Standorte») realisiert die Stadt Wallisellen die Basisinfrastruktur un...
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- Stadt Wallisellen, Abteilung Tiefbau + Landschaft
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- September 01, 2026
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Mit der vorliegenden Ausschreibung erteilt die Stadt Wallisellen die Konzession für die Realisierung und den Betrieb von Ladestationen auf öffentlich zugänglichen Parkplätzen. Für die bereits definierten Standorte (siehe Dokument D «Beschreibung und Spezifikationen der Standorte») realisiert die Stadt Wallisellen die Basisinfrastruktur und die Netzerschliessung (Ausbaustufe C2 gemäss SIA 2060). Die Beschaffung und Installation der Ladestationen (Ausbaustufe D gemäss SIA 2060) sowie der gesamte Betrieb werden von der Konzessionsnehmerin übernommen. Installation und Betrieb (Wartung, Abrechnung, Kundendienst, Kundenidentifikation usw.) sind von den Anbietenden als Gesamtleistung aus einer Hand anzubieten. Für die Ausführung der Arbeiten dürfen die Anbietenden Subunternehmen beiziehen. Für die Belegung der Parkplätze sowie die Nutzung der von der Stadt Wallisellen finanzierten Basisinfrastruktur und Netzerschliessung entrichten die Anbietenden der Stadt Wallisellen einen Konzessionszuschlag und eine jährliche Standortmiete.
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Stadt Bad HarzburgBad HarzburgLadeinfrastruktur Elektrofahrzeuge Errichtung und Betrieb von öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge Bad Harzburgöffentliche Ladeinfrastruktur - Quartier am alten Krankenhaus Stadthagen
Landkreis Schaumburg - VergabestelleStadthagenDeadline: Aug 26Art der Leistung Im Zuge des Umbaus des ehemaligen Krankenhauses an der Straße "Am Krankenhaus" zum "Quartier am alten Krankenhaus Stadthagen" wird der zugehörige Parkplatz saniert. Im Rahmen dieser Maßnahme soll das Ladeinfrastrukturkonzept des Landkreises Schaumburg umgesetzt werden und durch einen externen Auftragnehmer (AN) die notwendige Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge geplant, errichtet, betrieben und instand gehalten werden. Umfang der Leistung Auf dem öffentlich zugänglichen Parkplatz sollen zunächst zwei Ladesäulen mit insgesamt vier Ladepunkten installiert werden: - Eine AC-Ladesäule mit zwei Ladepunkten à 11 kW (Typ 2) - Eine DC-Ladesäule mit zwei Ladepunkten, insgesamt max. 100 kW Der Aufbau und Betrieb der Ladeinfrastruktur erfolgt vollständig durch den AN. Weitere Informationen zum Umfang der Arbeiten können den Vergabeunterlagen entnommen werden. Gewertet wird nach der Höhe der angebotenen Pacht. Das Angebot mit der höchsten Pacht erhält den Zuschlag.Wärmelieferung für öffentliche Liegenschaften im Stadtgebiet Günzburg mit Betrieb des Nahwärmenetzes
Stadt GünzburgGünzburgDie Stadt Günzburg beabsichtigt, die Stadtwerke Günzburg KU (Kommunalunternehmen als Anstalt d.Ö.R.) ab dem 12.11.2027 mit dem Betrieb des Nahwärmenetzes in Günzburg zur Wärmelieferung an öffentliche Liegenschaften im Wege der In-house-Vergabe nach § 108 Abs. 1 GWB zu beauftragen. Das Nahwärmenetz wird aktuell noch durch einen privaten Betreiber betrieben und fällt mit Ablauf des bestehenden Wärmeliefervertrags zum 12.11.2027 nach der vereinbarten Endschaftsregelung an die Stadt und den Landkreis Günzburg zurück. Der Landkreis wird seinen Miteigentumsanteil an die Stadt übertragen.Juristische Beratung zur Errichtung von Ladeinfrastruktur (LIS) im öffentlichen Raum
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Stadt St. GeorgenSt. Georgen im SchwarzwaldDeadline: Oct 03A. Hinweis zum Verfahren Die Vergabe erfolgt als Wettbewerbsvergabe nach Art. 5 Abs. 3 VO 1370/2007. B. Hinweis auf die Frist für eigenwirtschaftliche Anträge (§ 8a Absatz 2 Satz 2 PBefG) Ein Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr i. S. d. § 8 Absatz 4 Satz 2 PBefG ist innerhalb der 3-Monats-Frist nach § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG zu stellen. Die Frist wird durch diese Vorinformation für die von der beabsichtigten Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste ausgelöst. Der Betrieb der o. g. Linien ist zum 01.01.2028 aufzunehmen. Nach der Rechtsprechung gehört die Dauerhaftigkeit des Verkehrs zu den sonstigen öffentlichen Verkehrsinteressen i. S. d. § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG. Bestehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte für fehlende Kostendeckung Zweifel daran, dass der eigenwirtschaftliche Antragsteller die Personenverkehrsdienste während der gesamten Laufzeit der beantragten Genehmigung in dem, dem Genehmigungsantrag zugrundeliegenden Umfang betreiben kann, darf dem Antragsteller die Genehmigung nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nr. 3 PBefG nicht erteilt werden. Es obliegt dem Antragsteller, diese Zweifel an der Dauerhaftigkeit auszuräumen. Der Schwarzwald-Baar-Kreis hat als Aufgabenträger für sein Gebiet eine allgemeine Vorschrift i. S. d. Art 3 Absatz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 in der Rechtsform einer Satzung über die Rabattierung von Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr im Rahmen des Tarifes des Verkehrsverbundes Schwarzwald-Baar GmbH erlassen. Die Erbringung der von der beabsichtigten Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste dürfte nach Auffassung der Stadt Villingen-Schwenningen nicht kostendeckend möglich sein, sodass ein kostendeckender Betrieb nach objektiven Maßstäben nicht zuverlässig unter Einhaltung der Anforderungen der Stadt Villingen-Schwenningen möglich ist. Aus Sicht der Stadt Villingen-Schwenningen bestehen daher begründete Zweifel daran, dass ein eigenwirtschaftlicher Betrieb der Personenverkehrsdienste dauerhaft gesichert wäre. C. Anforderungen an die Personenverkehrsdienste Gemäß § 8a Absatz 2 Satz 3 PBefG werden mit dem beabsichtigten ÖDA Anforderungen an die umfassten Personenverkehrsdienste hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards festgelegt. Diese mit dem ÖDA verbundenen Anforderungen sind in dem Ergänzenden Dokument der Stadt Villingen-Schwenningen (einschl. Anlagen) zu dieser Vorinformation angegeben. Das Ergänzende Dokument (einschließlich Anlagen) steht als Download unter folgender URL zur Verfügung: https://www.villingen-schwenningen.de/rathaus-leben/unsere-stadt/oeffentliche-ausschreibungen/ Das Ergänzende Dokument enthält verbindliche Anforderungen i. S. v. § 13 Absatz 2a PBefG. Diese sind nach Maßgabe von § 13 Absatz 2a PBefG ausschlaggebend für die Genehmigungsfähigkeit eigenwirtschaftlicher Anträge bzw. führen zur Ablehnung eines hiervon abweichenden eigenwirtschaftlichen Antrags. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die Genehmigungsfähigkeit eines eigenwirtschaftlichen Antrags neben der Dauerhaftigkeit (s. o.) auch voraussetzt, dass die in dieser Vorabbekanntmachung angegebenen Anforderungen einschließlich der in dem Ergänzenden Dokument angegebenen Anforderungen als Standards nach § 12 Absatz 1a PBefG verbindlich zugesichert werden. Zur Absicherung der Zusicherungen fordert die Stadt Villingen-Schwenningen, dass ein eigenwirtschaftlicher Antragsteller ihr einen sanktionierten vertraglichen Anspruch auf Einhaltung der Standards verschafft. D. Vergabe als Gesamtleistung Die von der Vergabe umfassten Personenverkehrsdienste bilden ein integriertes Gesamtnetz, dessen Einzelverkehre verkehrlich und wirtschaftlich miteinander verflochten sind. Die Vergabe ist gemäß § 8a Absatz 2 Satz 4 PBefG als Gesamtleistung beabsichtigt. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen, sind nach Maßgabe des § 13 Absatz 2a Satz 2 PBefG zu versagen. E. Weitere Hinweise Die Stadt Villingen-Schwenningen kommt mit dieser Vorinformation der Veröffentlichungspflicht nach § 8a Absatz 2 PBefG i. V. m. Art. 7 Absatz 2 VO 1370/2007 nach. Der ÖDA kann nach Ablauf eines Jahres vergeben werden (Art. 7 Abs. 2 VO 1370/2007). E. Es wurde bereits eine Bekanntmachung unter dem Az. 594732-2024 veröffentlicht. Eine Änderungsbekanntmachung ist aus technischen Gründen nicht möglich.optional: Ladeinfrastruktur - Umsetzung voraussichtlich in 2029
Stadtwerke Lübeck Mobil GmbHLübeckLos 2 und 3 (Optional in 2028-2030): Im Rahmen von Los 2 und 3 sind insbesondere die nachfolgend beschriebenen Komponenten und Leistungen zu liefern, zu montieren, zu integrieren und betriebsbereit in Betrieb zu nehmen: 1. Lieferung und Montage von bis zu 30 Parallel-DC-Ladeeinheiten mit jeweils bis zu zwei Ladepunkten und einer DC-seitigen Nennleistung von je 150 bis 180 kW. 2. Die Ladepunkte einer Ladeeinheit müssen parallel nutzbar sein. 3. Die Ladegeräte sind mindestens in Schutzart IP 44 auszuführen und auf einem zu erweiternden Doppelbodensystem innerhalb der Abstellhalle aufzustellen. Erforderlich sind Kommunikationsschnittstellen nach ISO 15118, OCPP 1.6, VDV 261 und VDV 463 4. Liefern, Verlegen, Anschließen und Prüfen der erforderlichen Kabel und Leitungen zwischen den bestehenden Schaltanlagen und den Ladegeräten sowie zwischen den Ladegeräten und den zugehörigen Depotboxen einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. 5. Lieferung und Montage vorkonfektionierter DC-Ladekabel einschließlich geeigneter Steckvorrichtungen und tauschbarem Steckerinlet 6. Installation von 30 Depotboxen an den jeweiligen Traversenstützen der Ladepunkte einschließlich abgesetzter Bedienpanels mit optischen Statusanzeigen und NOT-HALT-Pilztastern. 7. Anbindung der Ladeinfrastruktur an das bestehende Backend- und Lastmanagementsystem über OCPP 1.6 und VAS nach ISO 15118. 8. Herstellung, Lieferung und Montage einer Traversenkonstruktion über 2 x 2 Busspuren einschließlich statischer Anbindung an das bestehende Traversensystem. Die statische Auslegung der Traverse, der Querverbindungen, Stützen, Sonderelemente und Fundamente ist unter Berücksichtigung der vorgegebenen statischen und dynamischen Lasten zu erbringen. Die Traversenhöhe beträgt ca. 4.500 mm und erstreckt sich über mehrere Reihen auf vier Spuren. D 9. Erweiterung und Anpassung des bestehenden Lüftungssystems im unmittelbaren Anschlussbereich der Ladegeräte, soweit dies für den sicheren und dauerhaften Betrieb der
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