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Juristische Beratung zur Errichtung von Ladeinfrastruktur (LIS) im öffentlichen Raum
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Finanzen und Bezirke - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für die Behörde für Wirtschaft und Innovation über projektbegleitende juristische Beratung zur Errichtung und zum Betrieb von Ladeinfrastruktur (LIS) im öffentlichen Raum. Ziel ist die rechtssichere ...
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- Finanzbehörde Hamburg
- Published:
- August 20, 2026
- Deadline:
- September 10, 2026
- Topic:
- Legal Advice
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Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) – Behörde für Finanzen und Bezirke - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages für die Behörde für Wirtschaft und Innovation über projektbegleitende juristische Beratung zur Errichtung und zum Betrieb von Ladeinfrastruktur (LIS) im öffentlichen Raum. Ziel ist die rechtssichere Ausgestaltung des weiteren Ausbaus und Betriebs der LIS, insbesondere im Hinblick auf die anstehende Fortentwicklung der Ausbaustrategie nach Ablauf der aktuellen Konzessionsphase (bis Mitte 2027). Ziel des Vergabeverfahrens ist eine projektbegleitende Rechtsberatung bezüglich verschie-dener Optionen zur Ausgestaltung des weiteren Aufbaus und Betriebs der LIS im öffentlichen Raum, unter Einbezug aller betroffenen Rechtsgebiete sowie im Einzelfall die Beratung hin-sichtlich vertraglicher Fragestellungen bei den laufenden Konzessionen. Es sollen daher in enger Absprache mit der Auftraggeberin mehrere konzeptionelle Lösungen (Modelle) für den weiteren Ausbau rechtlich bewertet werden. Diese dienen der FHH sodann als Entscheidungsgrundlage für die weitere Ausgestaltung der Verteilung des öffentlichen Raums für den Aufbau und den Betrieb von LIS. Auch die Einbeziehung städtischer Flächen, die nicht dem öffentlichen Raum zuzurechnen sind (städtische Liegenschaften) kommt in Betracht. Die Stadt hat sich noch nicht auf ein Nachfolgemodell für die aktuell bis Juni 2027 laufende Ausbauphase der aktuellen Konzessionen festgelegt und überprüft im Rahmen des aktuellen Teilprojekts zunächst ihre Prognose für den Bedarf bis 2030 ggf. bis 2040. Die jeweiligen Lösungen sollen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.
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