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Rahmenvertrag Leasing von Dienstfahrrädern
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Einführung eines Fahrradleasings für ca. 2.300 Beschäftigte. Grundlage sind die tarifvertraglichen Öffnungsklauseln im TV-V und TV-N NW zur Entgeltumwandlung. Der Auftraggeber agiert als Leasingnehmer und schließt mit den Beschäftigten entsprechende Überlassungs- und...
Leasing
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Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Einführung eines Fahrradleasings für ca. 2.300 Beschäftigte. Grundlage sind die tarifvertraglichen Öffnungsklauseln im TV-V und TV-N NW zur Entgeltumwandlung. Der Auftraggeber agiert als Leasingnehmer und schließt mit den Beschäftigten entsprechende Überlassungs- ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadtwerke Bonn GmbH
- Published:
- March 08, 2026
- Deadline:
- April 10, 2026
- Topic:
- Leasing
Tender description
Der Auftraggeber beabsichtigt den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Einführung eines Fahrradleasings für ca. 2.300 Beschäftigte. Grundlage sind die tarifvertraglichen Öffnungsklauseln im TV-V und TV-N NW zur Entgeltumwandlung. Der Auftraggeber agiert als Leasingnehmer und schließt mit den Beschäftigten entsprechende Überlassungs- und Nutzungsverträge ab, um die tariflich vereinbarte Möglichkeit des Fahrradleasings im kommunalen öffentlichen Dienst umzusetzen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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9- Stadtwerke Bonn GmbHDeadline: Apr 10
Rahmenvertrag Leasing von Dienstfahrrädern
Rahmenvereinbarung für Fahrradleasing für ca. 2.300 tarifbeschäftigte Beschäftigte des Auftraggebers. Ziel ist die Einführung des Leasings auf Basis der Öffnungsklauseln im TV-V und TV-N NW. Der Auftraggeber schließt mit dem Leasinggeber die Rahmenvereinbarung und überlässt die Fahrräder den Beschäftigten über Nutzungsverträge. - Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und FinanzenDeadline: May 11
Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstrad-Leasings für die tariflich Beschäftigten der Stadt Hoyerswerda in 02977 Hoyerswerda
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Angebot eines Dienstrad-Leasings für tariflich Beschäftigte der Stadt Hoyerswerda. Die Umsetzung erfolgt gemäß dem Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV Fahrradleasing). - Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und FinanzenDeadline: May 11
Rahmenvereinbarung über die Nutzung eines Dienstrad-Leasings für die tariflich Beschäftigten der Stadt Hoyerswerda in 02977 Hoyerswerda
Abschluss eines Rahmenvertrages zum Angebot eines Dienstrad-Leasings nach Maßgabe des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV Fahrradleasing) für die tariflich Beschäftigten der Stadt Hoyerswerda; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Hoyerswerd; Straße, Hausnummer: S.-G.-Frentzel-Str. 1; Postleitzahl: 02977; Ort: Hoyerswerda; Land: Deutschland - Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und OrdnungEuskirchenDeadline: Jul 02
Rahmenvertrag Fahrradleasing
Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 Fahrräder - Stadt Euskirchen - Zentrales ImmobilienmanagementDeadline: Jun 24
Rahmenvertrag Fahrradleasing
Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 Fahrräder - Stadt Euskirchen - Fachbereich 4, Recht und OrdnungEuskirchenDeadline: Jul 09
Rahmenvertrag Fahrradleasing
Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 Fahrräder - Stadt Euskirchen - Zentrales Immobilienmanagement
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Im Rahmen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 01.03.2021 möchte die Stadt Euskirchen allen Beschäftigten und Beamten ein Dienstrad im Rahmen einer Leasingvereinbarung ermöglichen. Leasinggegenstand ist die Bereitstellung von Fahrrädern im Rahmen des Leasings (Teilamortisierungsleasing) gemäß TV-Fahrradleasing zum Zweck der Überlassung an Beschäftigte und Beamte zur dienstlichen und privaten Nutzung einschließlich der Versicherungs- und Serviceleistungen. Hier insbesondere die Abwicklung der Bestell-, Rückgabe- und Schadensabwicklungsprozesse, Wartungen und Reparaturen sowie Störfallmanagement. Bei dem Leasinggegenstand darf es sich ausschließlich um neue, den Originalherstellerangaben entsprechende Fahrräder handeln. Die Rahmenvereinbarung umfasst soll eine Laufzeit von 36 Monaten umfassen, mit der Möglichkeit einer Optionsfrist um 1 Jahr. Die einzelnen Leasingverträge haben jeweils eine Laufzeit von 36 Monaten gem. TV-Leasing. Die Einzelleasingverträge sind auch nach Ablauf der Laufzeit der Rahmvereinbarung ordnungsgemäß zu erfüllen und dürfen nicht gekündigt werden. Geschätzte Abnahmemenge: 104 Fahrräder - Stadt WuppertalDeadline: Mar 09
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden der Stadt Wuppertal
Die Stadt Wuppertal (Auftraggeberin) beabsichtigt den Beschäftigten der Kernverwaltung und ihrer Betriebe (Gebäudemanagement Wuppertal (GMW), Eigenbetrieb Straßenreinigung Wuppertal (ESW), Kinder- und Jugendwohngruppen der Stadt Wuppertal (KIJU), Eigenbetrieb Alten- und Altenpflegeheime (APH), Wasser und Abwasser Wuppertal (WAW) und Jobcenter Wuppertal) auf Grundlage des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 in der jeweils geltenden Fassung (siehe Anlage 1) und § 2 Abs. 3 Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW), durch Entgeltumwandlung, das Fahrradleasing anzubieten. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Servicedienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleistern) gefunden werden. Rahmenvereinbarung Fahrradleasing gemäß TV-Fahrradleasing
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg möchte einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und die Attraktivität des Landkreises als modernes Dienstleistungsunternehmen weiter stärken. Allen interessierten Tarifbeschäftigten soll aufgrund dessen weiterhin das Dienstradleasing mittels Entgeltumwandlung angeboten werden. Auf Grundlage des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 ist daher eine Leasing-Rahmenvereinbarung über Fahrräder zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte Gegenstand der Ausschreibung. Die Rahmenvereinbarung soll Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen miteinschließen (- insbesondere die Abwicklung der Prozesse wie Bestellung, Rückgabe, Schadensfälle, Wartung und Reparatur sowie das Störfallmanagement und die Bereitstellung eines Online-Portals). Der Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleistern soll ein einheitliches Angebot an Diensträdern bereitstellen. Leasingnehmer wird der Landkreis Waldeck-Frankenberg, der dem Beschäftigten das Dienstrad zur dienstlichen und privaten Nutzung überlässt. Ein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge aufgrund der Rahmenvereinbarung wird nicht begründet.
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- The submission deadline is 10. April 2026.
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