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Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden der Stadt Wuppertal
Die Stadt Wuppertal sucht einen einheitlichen Anbieter für Fahrradleasing für Beschäftigte der Kernverwaltung und ihrer Betriebe (GMW, ESW, KIJU, APH, WAW, Jobcenter). Grundlage ist der TV-Fahrradleasing vom 25.10.2020 sowie § 2 Abs. 3 LBesG NRW. Der Dienstleister soll als Leasinggeber und Servicedienstleister fungieren, ein Netzwerk aus ...
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Die Stadt Wuppertal sucht einen einheitlichen Anbieter für Fahrradleasing für Beschäftigte der Kernverwaltung und ihrer Betriebe (GMW, ESW, KIJU, APH, WAW, Jobcenter). Grundlage ist der TV-Fahrradleasing vom 25.10.2020 sowie § 2 Abs. 3 LBesG NRW. Der Dienstleister soll als Leasinggeber und Servicedienstleister fungieren, ein Netzwerk a...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Wuppertal
- Published:
- March 17, 2026
- Deadline:
- March 23, 2026
Tender description
Die Stadt Wuppertal sucht einen einheitlichen Anbieter für Fahrradleasing für Beschäftigte der Kernverwaltung und ihrer Betriebe (GMW, ESW, KIJU, APH, WAW, Jobcenter). Grundlage ist der TV-Fahrradleasing vom 25.10.2020 sowie § 2 Abs. 3 LBesG NRW. Der Dienstleister soll als Leasinggeber und Servicedienstleister fungieren, ein Netzwerk aus Fachhändlern bereitstellen und Versicherungsleistungen abdecken, um ein einheitliches Angebot per Entgeltumwandlung zu ermöglichen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
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- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden der Stadt Wuppertal
Die Stadt Wuppertal sucht einen einheitlichen Anbieter für Fahrradleasing für Beschäftigte der Kernverwaltung und ihrer Betriebe (GMW, ESW, KIJU, APH, WAW, Jobcenter). Grundlage ist der TV-Fahrradleasing vom 25.10.2020 sowie § 2 Abs. 3 LBesG NRW. Der Dienstleister soll als Leasinggeber und Servicedienstleister fungieren, ein Netzwerk aus Fachhändlern bereitstellen und Versicherungsleistungen abdecken, um ein einheitliches Angebot per Entgeltumwandlung zu ermöglichen. - Stadt WuppertalWuppertalDeadline: Mar 09
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden der Stadt Wuppertal
Die Stadt Wuppertal sucht einen einheitlichen Anbieter für Fahrradleasing für Beschäftigte der Kernverwaltung und ihrer Betriebe (GMW, ESW, KIJU, APH, WAW, Jobcenter). Grundlage ist der TV-Fahrradleasing vom 25.10.2020 sowie § 2 Abs. 3 LBesG NRW. Der Dienstleister soll als Leasinggeber und Servicedienstleister fungieren, ein Netzwerk aus Fachhändlern bereitstellen und Versicherungsleistungen abdecken, um ein einheitliches Angebot per Entgeltumwandlung zu ermöglichen. - Stadt WuppertalDeadline: Mar 09
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden der Stadt Wuppertal
Die Stadt Wuppertal (Auftraggeberin) beabsichtigt den Beschäftigten der Kernverwaltung und ihrer Betriebe (Gebäudemanagement Wuppertal (GMW), Eigenbetrieb Straßenreinigung Wuppertal (ESW), Kinder- und Jugendwohngruppen der Stadt Wuppertal (KIJU), Eigenbetrieb Alten- und Altenpflegeheime (APH), Wasser und Abwasser Wuppertal (WAW) und Jobcenter Wuppertal) auf Grundlage des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 in der jeweils geltenden Fassung (siehe Anlage 1) und § 2 Abs. 3 Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW), durch Entgeltumwandlung, das Fahrradleasing anzubieten. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Servicedienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleistern) gefunden werden. - Stadt WuppertalWuppertal
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden der Stadt Wuppertal
Die Stadt Wuppertal (Auftraggeberin) beabsichtigt den Beschäftigten der Kernverwaltung und ihrer Betriebe (Gebäudemanagement Wuppertal (GMW), Eigenbetrieb Straßenreinigung Wuppertal (ESW), Kinder- und Jugendwohngruppen der Stadt Wuppertal (KIJU), Eigenbetrieb Alten- und Altenpflegeheime (APH), Wasser und Abwasser Wuppertal (WAW) und Jobcenter Wuppertal) auf Grundlage des Tarifvertrags zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25. Oktober 2020 in der jeweils geltenden Fassung (siehe Anlage 1) und § 2 Abs. 3 Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW), durch Entgeltumwandlung, das Fahrradleasing anzubieten. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Angebotes soll ein einheitlicher Anbieter (Leasinggeber und Servicedienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleistern) gefunden werden. - Stadt Wuppertal
Rahmenvereinbarung über das Leasing von Fahrrädern für die Mitarbeitenden der Stadt Wuppertal
Die Stadt Wuppertal sucht einen einheitlichen Anbieter für das Leasing von Fahrrädern durch Entgeltumwandlung für Beschäftigte der Kernverwaltung und ihrer Betriebe (Gebäudemanagement, Straßenreinigung, Kinder- und Jugendwohngruppen, Altenpflegeheime, Wasser/Abwasser, Jobcenter) auf Basis des TV-Fahrradleasing und §2 Abs. 3 LBesG NRW. Rahmenvereinbarung Fahrradleasing gemäß TV-Fahrradleasing
Der Landkreis Waldeck-Frankenberg möchte einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz leisten und die Attraktivität des Landkreises als modernes Dienstleistungsunternehmen weiter stärken. Allen interessierten Tarifbeschäftigten soll aufgrund dessen weiterhin das Dienstradleasing mittels Entgeltumwandlung angeboten werden. Auf Grundlage des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 ist daher eine Leasing-Rahmenvereinbarung über Fahrräder zum Zwecke der Überlassung an Tarifbeschäftigte Gegenstand der Ausschreibung. Die Rahmenvereinbarung soll Versicherungs-, Schulungs- und Serviceleistungen miteinschließen (- insbesondere die Abwicklung der Prozesse wie Bestellung, Rückgabe, Schadensfälle, Wartung und Reparatur sowie das Störfallmanagement und die Bereitstellung eines Online-Portals). Der Leasinggeber und Service-Dienstleister mit Fachhändlern und Versicherungsdienstleistern soll ein einheitliches Angebot an Diensträdern bereitstellen. Leasingnehmer wird der Landkreis Waldeck-Frankenberg, der dem Beschäftigten das Dienstrad zur dienstlichen und privaten Nutzung überlässt. Ein Anspruch auf eine Mindestabnahmemenge aufgrund der Rahmenvereinbarung wird nicht begründet.
Frequently asked questions about this tender
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- The submission deadline is 23. März 2026.
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- The contracting authority is Stadt Wuppertal.
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