Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtTED
Rahmenvereinbarungen über die Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) i. V. m. § 3 Absatz 1 Satz 3 des Pfandbriefgesetzes (PfandBG)
Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen für die Durchführung von Deckungsprüfungen gemäß § 44 KWG i. V. m. § 3 PfandBG für den Geschäftsbereich Bankenaufsicht. Die Vergabe erfolgt pro Los an bis zu drei Unternehmen.
Auditing
No credit card · Instant access