Kreis Schleswig-Flensburg - Der LandratSchleswigTED
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme: Ziele setzen und erreichen
Durchführung einer Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme zur Förderung der Mitarbeit im Integrationsprozess und Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit. Ziel ist die Entwicklung individueller, realistischer Ziele zur Steigerung der Motivation und Selbstwirksamkeit. Durch die Unterstützung bei der Zielerreichung sollen Vermittlungshemmnisse a...
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Durchführung einer Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme zur Förderung der Mitarbeit im Integrationsprozess und Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit. Ziel ist die Entwicklung individueller, realistischer Ziele zur Steigerung der Motivation und Selbstwirksamkeit. Durch die Unterstützung bei der Zielerreichung sollen Vermittlungshemmniss...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kreis Schleswig-Flensburg - Der Landrat
- Published:
- May 19, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Durchführung einer Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme zur Förderung der Mitarbeit im Integrationsprozess und Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit. Ziel ist die Entwicklung individueller, realistischer Ziele zur Steigerung der Motivation und Selbstwirksamkeit. Durch die Unterstützung bei der Zielerreichung sollen Vermittlungshemmnisse abgebaut und die Teilnehmenden nachhaltig an den Arbeitsmarkt herangeführt werden.
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9- Kreis Schleswig-Flensburg - Der LandratSchleswigDeadline: Aug 20
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 I S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nr. 1 u. 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme mit Praktikum am Standort Flensburg
Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmenden in Arbeit oder Ausbildung. Persönliche Hemmnisse sollen abgebaut und vorhandene individuelle Ressourcen genutzt werden. So soll nicht nur eine Aktivierung erreicht werden, sondern auch die persönliche Weiterentwicklung der Teilnehmenden. Um diese Ziele zu erreichen ist ein fester Bestandteil der Maßnahme eine praktische Erprobung im Rahmen einer Maßnahme beim Arbeitgeber (Praktikum). Diese ist für alle Teilnehmenden verpflichtend. Darüber hinaus sollen alle Teilnehmenden aussagekräftige Bewerbungsunterlagen erarbeiten, die sowohl dem Fallmanagement, als auch den Kunden zur Verfügung gestellt werden. Das Stellensuchverhalten und die Bewerbungsaktivitäten der Teilnehmenden soll verbessert werden. Die Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und weitere Kompetenzen zur Optimierung des Bewerberverhaltens müssen beinhaltet sein. - Kreis Schleswig-Flensburg - Der LandratSchleswigDeadline: Aug 20
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme mit Praktikum am Standort Flensburg
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 3 SGB III am Standort Flensburg. Ziel ist die Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung durch Abbau persönlicher Hemmnisse und Nutzung individueller Ressourcen. Fester Bestandteil ist ein verpflichtendes Praktikum. Teilnehmende erarbeiten aussagekräftige Bewerbungsunterlagen; Stellensuchverhalten und Bewerbungsaktivitäten sollen verbessert werden. Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche und Optimierung des Bewerberverhaltens sind enthalten. - Kreis Schleswig-Flensburg - Der LandratSchleswigDeadline: Jun 30
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 I S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nr. 1 u. 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme für Erziehende mit Kindern von 1-5 Jahren
Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmenden in Arbeit oder Ausbildung und die Gestaltung des persönlichen Umfeldes, um ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen zu können. Mit den Teilnehmenden sollen die individuellen Rahmenbedingungen sowie das persönliche Umfeld so gestaltet werden, dass diese jetzt und in Zukunft ihr Familien- und Arbeitsleben miteinander vereinbaren können. - Kreis Schleswig-Flensburg - Der LandratSchleswigDeadline: Jul 07
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 I S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nr. 1 u. 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme für Erziehende mit Kindern von 1-5 Jahren
Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung der Teilnehmenden in Arbeit oder Ausbildung und die Gestaltung des persönlichen Umfeldes, um ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis aufnehmen zu können. Mit den Teilnehmenden sollen die individuellen Rahmenbedingungen sowie das persönliche Umfeld so gestaltet werden, dass diese jetzt und in Zukunft ihr Familien- und Arbeitsleben miteinander vereinbaren können. - Landkreis Potsdam-MittelmarkBad BelzigDeadline: Jul 01
Arbeitsmarktdienstleistungen für eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und 3 SGB III - Leistungserprobung für gesundheitlich eingeschränkte Leistungsberechtigte
Arbeitsmarktdienstleistungen für gesundheitlich eingeschränkte Leistungsberechtigte: Aktivierung und berufliche Eingliederung zur Leistungserprobung und Heranführung an den Arbeitsmarkt. Individuelle Aktivierungs- und Motivationsstrategien zur Vorbereitung und Realisierung gesundheitlich angemessener Beschäftigung. - Landratsamt Schmalkalden-MeiningenMeiningen
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 (1) SGB II i. V. m. § 45 (1) SGB III
Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 (1) SGB II i. V. m. § 45 (1) SGB III - Landkreis Rotenburg (Wümme)
Praktikumscoaching II (Maßnahme im Sinne des § 16 SGB II Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 45 SGB III)
Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme). Ziel ist die Heranführung an den Arbeitsmarkt und die Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung. Teilnehmer erhalten Unterstützung bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven sowie Vermittlung berufs- und lebenspraktischer Qualifikationen zur Teilhabe am Erwerbsleben. Die Maßnahme erfolgt gemäß § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III unter Beachtung der §§ 35, 36 SGB III. - Landkreis Rotenburg (Wümme)
Praktikumscoaching II (Maßnahme im Sinne des § 16 SGB II Abs. 1 Satz 2 i.V. mit § 45 SGB III)
Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung im Auftrag des Landkreises Rotenburg (Wümme). Ziel ist die Heranführung an den Arbeitsmarkt und die Vermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung. Teilnehmer erhalten Unterstützung bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven sowie Vermittlung berufs- und lebenspraktischer Qualifikationen zur Teilhabe am Erwerbsleben. Die Maßnahme erfolgt gemäß § 16 SGB II i.V.m. § 45 SGB III unter Beachtung der §§ 35, 36 SGB III. - Kreis Schleswig-Flensburg - Der LandratSchleswigDeadline: Jun 30
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 16 I S. 2 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 45 I S. 1 Nr. 1 u. 3 SGB III – Aktivierungs- und Vermittlungsmaßnahme für Erziehende mit Kindern von 1-5 Jahren
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung für Erziehende mit Kindern von 1-5 Jahren. Ziel: Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung und Gestaltung des persönlichen Umfelds für dauerhafte Beschäftigung durch Vereinbarkeit von Familien- und Arbeitsleben.
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