Bezirksamt AltonaTED
Rahmenvereinbarung über Verkehrszählungen im Straßennetz der Freien und Hansestadt Hamburg
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit zwei Auftragnehmern zur Durchführung von Verkehrszählungen im Straßennetz der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Auftrag umfasst die Erfassung des fließenden Kfz-, Rad- und Fußverkehrs an Knotenpunkten und Querschnitten, die Dateneingabe in eine Verkehrszählsoftware sowie die Qualitätssicherung und P...
Traffic Technology
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Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit zwei Auftragnehmern zur Durchführung von Verkehrszählungen im Straßennetz der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Auftrag umfasst die Erfassung des fließenden Kfz-, Rad- und Fußverkehrs an Knotenpunkten und Querschnitten, die Dateneingabe in eine Verkehrszählsoftware sowie die Qualitätssicherung un...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bezirksamt Altona
- Published:
- April 26, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Traffic Technology
Tender description
Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit zwei Auftragnehmern zur Durchführung von Verkehrszählungen im Straßennetz der Freien und Hansestadt Hamburg. Der Auftrag umfasst die Erfassung des fließenden Kfz-, Rad- und Fußverkehrs an Knotenpunkten und Querschnitten, die Dateneingabe in eine Verkehrszählsoftware sowie die Qualitätssicherung und Plausibilitätsprüfung der erhobenen Daten.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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49 files recorded- PDF Notice (BUL)
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Rahmenvereinbarung über Verkehrszählungen im Straßennetz der Freien und Hansestadt Hamburg
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Lieferung, Montage und Instandhaltung von Radwegweisern in der Freien und Hansestadt Hamburg
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Rattenbekämpfung auf öffentlichem Grund sowie auf Liegenschaften und in Gebäuden der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) in den Bezirken Altona und Eimsbüttel
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Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Entfernung und Entsorgung der Nester des Eichenprozessionsspinners für den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) und die Hamburger Friedhöfe AöR
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Beim Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst die Leistung der baubegleitenden Bestandsvermessung gemäß Baufachlicher Richtlinien Vermessung zur Übergabe der Daten an das Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen des Bundes (LISA). Die spezifischen Leistungspflichten sind im Leistungsverzeichnis beschrieben. Verfahrensbeschreibung: Vor Aufnahme der Vermessungsarbeiten hat der AN den vorhandenen Datenbestand für die anstehenden Vermessungsarbeiten zu erkunden und abzurufen. Dieser Datenbestand ist die Grundlage für die vom AN auszuführende Leistung und umfasst die gültigen digitalen Bestandsdaten des LISA, sowie das liegenschaftsbezogene oder amtliche Lage- und Höhenfestpunktfeld. Der AN erfasst die vermessungstechnisch aufzunehmenden Einzelheiten der ober- und unterirdischen Topographie im geometrisch definierten Aufnahmebereich. Die Erkundung und Vermarkung neuer Festpunktfelder ist mit dem AG abzustimmen. Der AN ist verpflichtet, die erhobenen Daten so aufzubereiten, dass diese ohne weitere Konvertierung und Nachbearbeitung in das DV-System des AG´s übernommen werden können (§7 AVB). Der AN ist verpflichtet, mit dem AG aufnahmebegleitend die Qualitätssicherung der Daten abzustimmen. Sofern diesbezüglich Mängel im von ihm erfassten Datenbestand festgestellt werden, veranlasst der AG mit Angabe einer Nachfrist die Mängelbeseitigung. Zur Qualitätssicherung ist ein vorläufiger Bestandsplan im DWG/DXF-Forrmat zu erstellen, mit dem der AG eine Vollständigkeitsprüfung des vermessenen Aufnahmegebiets durchführt. Erst nach dieser Vollständigkeitsprüfung darf der AN die Datenbearbeitung gemäß den BFR LBestand A-1 Liegenschaftsbestandsmodell weiterführen. Die DV-Konformität wird von den Primänachweis führenden Stellen des LISA festgestellt. Konformitätsmängel der Daten werden dem AN zugestellt. Hierzu wird dem AN eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung gesetzt. Fortführung von bereits bestehenden Datenbeständen Die Daten sind durch den Auftragnehmer so aufzubereiten, dass eine Fortführung des Datenbestandes nach den Regeln des Modellkataloges des Liegenschaftsbestandsmodells möglich ist. Der Ablauf ist folgendermaßen: Der AN erhält einen Primärdatenbestandsauszug im Format GML. Der AN pflegt unter Verwendung des Bestandsdatenauszuges alle sich örtlich geänderten Baubestände ein und erzeugt Daten im Format GML. Die zum Zwecke der Fortführung an den AN übergebenen Daten dürfen nur um die fortzuführenden geometrischen Informationen verändert werden. Ausgangsinformationen sind bezüglich der Anbindung an Sachdateninformationen unveränderlich zu lassen. Alle unveränderlich gebliebenen Daten stellen den aktuellen Bestand dar. Diesen Daten darf insbesondere durch Softwareoperationen keinerlei Informationsverlust beigefügt werden. Der AG kann vom AN Nachweise verlangen, in denen dokumentiert ist, welche ursprünglichen Daten verändert oder gelöscht wurden sowie welche Daten komplett neu hinzugekommen sind. Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere Koordinierungsleistungen mit den bauausführenden Firmen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 2.831.065,00 Euro netto für die Vertragslaufzeit. Das geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen. Der Höchstwert des Auftragsvolumens beträgt 2.831.065,00 Euro netto für die Vertragslaufzeit. Die Rahmenvereinbarung wird mit mehreren Auftragnehmern (Anzahl 3) abgeschlossen. Der AG behält sich vor, sofern nicht genug Bieter vorhanden sind, den Vertrag auch mit weniger Auftragnehmern (mindestens 1 AN) zu schließen. Die Abrufsystematik erfolgt im rollierenden System. Die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt: Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an diejenige Partei erteilt, die unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Der jeweils nächste Einzelauftrag wird hiernach an diejenige Partei erteilt, die das jeweils nächstwirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Nachdem hiernach alle Parteien Einzelaufträge erhalten haben, werden die folgenden Aufträge bis zum Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung jeweils wieder in der beschriebenen Reihenfolge vergeben (rollierendes Prinzip). Diese Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die im Vergabeverfahren benannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Es werden ca. 50 Einzelabrufe erwartet. Sie können bezüglich der Baukosten größere und kleinere Bauprojekte enthalten. Die Rahmenvereinbarung ist als VS-Maßnahme (>>VS-OFFEN<<) eingestuft Die Einstufung der konkreten Projekte erfolgt erst im Einzelabruf. Bedingung für die Ausführung des Auftrags: Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber am Verfahren teilnehmen und den Auftrag erhalten, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen ("Staatenliste", s. Vergabeunterlagen). Die Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme dürfen keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Staaten stammen, in denen nach Feststellung des Bundeministeriums des Innern und für Heimat besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind (Staaten i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG). Der Bewerber muss die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung aufweisen. Form der Sicherheitsüberprüfung: Ü2 nach SÜG. Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: Aktuell ist die Notwendigkeit einer Sicherheitsüberprüfung nicht abzusehen. 8/2010/S0617 - Rahmenvereinbarung über Wartung und Instandsetzung von IVECO + FAUN Fahrzeugen
Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung (Laufzeit 4 Jahre) verpflichtet sich der Auftragnehmer, für Fahrzeuge des Herstellers Iveco u.a. Iveco Flugfeldwagen, Straßentankwagen, Eurotrakker, Iveco - Ungeschützte Verwundeten Transport (UVT) sowie allen weiteren in die Bundeswehr eingeführten Iveco Produkte( geschützt/ungeschützt), mit deren Baugruppen sowie Anbaugeräte (z.B. Ersatzradwinden, Aggregate, Kompressoren etc.) sowie Anhängerfahrzeuge der Bundeswehr und Feuerlöschfahrzeuge w.z.B des Herstellers FAUN Leistungen auszuführen: Durchführung von Wartungsarbeiten, Bedarfsinstandsetzungen, Unfallinstandsetzungen, Pannenservice sowie Prüfungen nach den einschlägigen Vorschriften des Herstellers und gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen. Die Leistungserbringung erfolgt grundsätzlich im Werk/in der Werkstatt des Auftragnehmers. Im Bedarfs- bzw. Ausnahmefall muss eine Unterwegshilfe oder auch eine Instandsetzung am Standort des Gerätes möglich sein. (2) Die Auftragsleistung erstreckt sich über die Regionen Niedersachsen- Nordrhein-Westfallen. Eine schnelle Anbindung, bis zu 20 Km Entfernung, an die vielbefahrenen und genutzten Bundesstraßen A2 und A30 muss gegeben sein. Außerdem muss eine einfache Wegstrecke auf dem schnellsten Weg zum Standort Bückeburg von nicht mehr als 60 Km gewährleistet sein. Diese Vorgabe erfüllt den Ansatz der wirtschaftlichen Einplanung personeller und finanzieller Ressourcen bei der Beförderung der Fahrzeuge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Des Weiteren ist eine Soforthilfe (werktags) an diesen Bundesstraßen und den Hauptverkehrsrouten bei Fahrzeugausfällen, Verlegungen und Kfz-Märschen wie z.B. zu dem Truppenübungsplatz Augustdorf sicherzustellen. (3) Der firmen- und vertragsgebundene Auftragnehmer wird in Ausnahmefällen, auf Verlangen Auftraggebers, im Rahmen seiner technischen und personellen Möglichkeiten auch andere als die im Absatz 1 genannten Fabrikate instand setzen. Soweit die vertraglichen Bindungen entgegenstehen, wird er sich um eine Zustimmung bemühen. Die Instandsetzungsleistungen sind nach den aktuellen Herstellerrichtlinien zu erbringen. (4) Der Auftragnehmer wird die bei der Durchführung der Instandsetzungsleistungen anfallenden Abfälle - dies können auch nicht mehr instandsetzungswürdige komplette Geräte bzw. deren Verpackungen sein - in eigener Verantwortung verwerten oder entsorgen. Er wird hierbei alle einschlägigen Rechtsvorschriften einhalten, alle Vorgaben des Auftraggebers beachten und den Auftraggeber, soweit dieser wegen einer Rechtsverletzung des Auftragnehmers in Anspruch genommen wird, von der Haftung freistellen. Die Abfallentsorgung umfasst die Abfallverwertung und die Abfallbeseitigung. Die Abfallverwertung hat grundsätzlich Vorrang. Diesem Vorrang hat der Auftragnehmer Rechnung zu tragen. Der Auftragnehmer wird alle ihm durch Rechtsvorschriften und behördliche Auflagen aufgegebenen sowie in betriebsinternen Weisungen vorgesehenen Unterlagen und Nachweise sorgsam führen (z.B. Nachweisbuch nach Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) und diese jeweils auf Verlangen der Qualitätssicherung der Vergabestelle zur Einsichtnahme vorlegen mit dem Nachweis über die Abgabe aller Abfälle an zugelassene Entsorgungsunternehmen (Nachweisklärung). Darüber hinaus wird der Auftragnehmer - auch durch entsprechende Vereinbarungen in den Verträgen mit seinen Unterauftragnehmern (Entsorgern) - sicherstellen, dass dem Auftraggeber auf dessen Verlangen eine Nachprüfung des gesamten Entsorgungsweges ermöglicht wird. Die vollständige Leistungsbeschreibung wird mit den Unterlagen zur Verfügung gestellt- Staatl. Hochbauamt Stuttgart
RZV Fortführungsvermessung nach BFR Vermessung Stetten akM
Am Standort Stetten a.k.M. sind in zwei Bereichen im Rahmen von Neu-, Um- und Rückbau der veränderte Bestand zu erfassen und in die Bestandsdokumentation zu übernehmen. Bereich 1 - umfasst die Kaserne mit Regenwasserbehandlungsanlage sowie Kläranlage Kohltal und WW-Thiergarten. Bereich 2 - umfasst den Standort- und Truppenübungsplatz inkl. dem Bereich Meßstetten und Ausfeuerstellungen. Folgende Arbeiten sind auszuführen: 1. Aufnahme am offenen Graben mit ein- bis zweimal wöchentlicher Erfassung vor Ort nach o.g. Erfassungsregeln inkl. Plausibilitätsprüfung. 2. Einheitliche Darstellung der Objekte bei der Visualisierung der Bestandsdaten sowohl in digitaler als auch in analoger Form zur Datenübergabe in das LgBestMod mit normbasiertem Datenmodell. Inkl. Vorhalten und Wartung der Software zur Datenübergabe in das LgBestMod mit normbasiertem Datenmodell. 3. Koordination und Absprache der Aufnahmen anhand der laufenden Baumaßnahmen mit den ausführenden Firmen. 4. Regelmäßige Pflege und Fortführung der Festpunktfelde. 5. Bauvermessung im geringen Umfang bis 2.500,00 € nach Abschätzung des Umfanges durch den AN in Abstimmung mit AG im Rahmen der Fortführungstermine, einschl. der Aufnahmegeräte. In den Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes (RBBau), Ausgabe 01.07.2024 wird im Abschnitt F3 unter anderem eine digitale Bestandsdokumentation von Außenanlagen auf Liegenschaften des Bundes gefordert. Die Liegenschaftsbestandsdokumentation erfolgt dabei einheitlich nach den Vorgaben und Festlegungen der Baufachlichen Richtlinien Liegenschaftsbestandsdokumentation (BFR LBestand). Die bestandsrelevanten topografischen und fachlichen Daten mit Raumbezug sind im Liegenschaftsbestandsmodell (LgBestMod) in einem Katalogwerk festgelegt. Neu-, Um- und Rückbau ist im Bestand zu erfassen und in die Bestandsdokumentation als Fortschreibung zu übernehmen. Damit bildet die Bestandsdokumentation eine aktuelle, verlässliche und einheitliche Grundlage für die im Rahmen der Planung, des Bauens und der Nutzung anfallenden vielfältigen Aufgaben. Das Liegenschaftsbestandsmodell (LgBestMod) legt den Umfang und die Struktur der Liegenschaftsbestandsdokumentation fest. Im Katalogwerk LgBestMod sind alle Festlegungen zum Datenmodell inklusive der zu verwendenden Signaturierung für die Planausgabe in einer einheitlichen Form dokumentiert. Geschätzte Kosten für 7 Jahre = 1.000.000 € netto Vertragslaufzeit Beginn: 01.08.2026 / Ende: 31.07.2033 Zuschlagskriterien: Die Entscheidung über die Auftragserteilung basiert projektbezogen auf folgenden Kriterien: 50 % Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals sowie deren Auslastung und Verfügbarkeit, davon - Berufserfahrung (50%) - Fachl. Qualifikation (20%) - Soziale Interaktion im Team (10%) - Auslastung und Verfügbarkeit (20%) 30 % Projektabwicklung, davon - Zu erwartende Leistung und Herangehensweise an die gestellte Aufgabe anhand der Präsentation eines Referenzobjekts (40%) - Methoden der Terminkontrolle/Kostenkontrolle (25%) - Methoden der Qualitätssicherung (25%) - Präsenz vor Ort (10%) 20 % Honorar Das Angebot mit der niedrigsten geprüften Honorarsumme erhält die Höchstpunktzahl. Siehe hierzu auch die Aufgabenbeschreibung in der Anlage. Die Bewerbung hat mit dem vom Auftraggeber vorgegebenen Teilnahmeantrag zu erfolgen. Der Teilnahmeantrag ist abrufbar unter der oben genannten Internetadresse. Dieses Verfahren wird unter der Vergabenummer 26-16008 durchgeführt. (Bei Rückfragen bitte angeben).
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- The contracting authority is Bezirksamt Altona.
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