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Rattenbekämpfung auf öffentlichem Grund sowie auf Liegenschaften und in Gebäuden der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) in den Bezirken Altona und Eimsbüttel
Abschluss eines Vertrages zur Rattenbekämpfung auf öffentlichem Grund sowie auf Liegenschaften und in Gebäuden der Freien und Hansestadt Hamburg in den Bezirken Altona und Eimsbüttel. Die Vergabe erfolgt in zwei Regionallosen: Los 1 für den Bezirk Altona und Los 2 für den Bezirk Eimsbüttel.
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Abschluss eines Vertrages zur Rattenbekämpfung auf öffentlichem Grund sowie auf Liegenschaften und in Gebäuden der Freien und Hansestadt Hamburg in den Bezirken Altona und Eimsbüttel. Die Vergabe erfolgt in zwei Regionallosen: Los 1 für den Bezirk Altona und Los 2 für den Bezirk Eimsbüttel.
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Finanzbehörde Hamburg
- Published:
- May 19, 2026
- Deadline:
- Not specified
Tender description
Abschluss eines Vertrages zur Rattenbekämpfung auf öffentlichem Grund sowie auf Liegenschaften und in Gebäuden der Freien und Hansestadt Hamburg in den Bezirken Altona und Eimsbüttel. Die Vergabe erfolgt in zwei Regionallosen: Los 1 für den Bezirk Altona und Los 2 für den Bezirk Eimsbüttel.
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Inspektionsleistungen für Spielplätze und Spielgeräte in den Bezirken der Freien und Hansestadt Hamburg (2026-2030)
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH), vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt für sechs ihrer sieben Bezirksämter (Wandsbek, Hamburg-Nord, Eimsbüttel, Hamburg-Mitte, Altona und Harburg) den Abschluss eines Dienstleistungsvertrag zur regelmäßigen sicherheitstechnischen Überprüfung der bezirkseigenen Spielplätze und weiterer Standorte mit Spielgeräten zu vergeben. - BVC AltonaHamburg
Rahmenvereinbarung über Verkehrszählungen im Straßennetz der Freien und Hansestadt Hamburg
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch das Beschaffungs- und Vergabecenter des Bezirksamtes Altona (Vergabestelle), beabsichtigt im Auftrag der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Zählung des fließenden Kfz-, Rad- und Fußverkehrs an Knoten und Querschnitten, die Dateneingabe der Ergebnisse in eine Verkehrszählsoftware sowie die Qualitätssicherung der Erhebungsergebnisse (Plausibilitätsprüfung). Vorgesehen ist eine Auftragsvergabe an zwei Auftragnehmer. - BVC Behörde für Finanzen und Bezirke
Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten über die Höhe von Pensions- und Beihilferückstellungen sowie der Ansprüche und Verpflichtungen aus Sabbatvereinbarungen der Stadt Hamburg und einer Prognose der Erfüllungsbeträge für die Pensions- und Beihilferückstellungen
Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) - Behörde für Finanzen und Bezirke - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages über die Erstellung versicherungsmathematischer Gutachten zur Ermittlung der Höhe der Pensions- und Beihilferückstellungen sowie der Ansprüche und Verpflichtungen aus Sabbatvereinbarungen zum 31.12.2026 zu beauftragen. Ferner sollen die voraussichtlichen Erfüllungsbeträge der Rückstellungen für Pensionen und Beihilfen für die auf den Stichtag folgenden fünf Haushaltsjahre prognostiziert werden. Die FHH richtet sich mit dieser Ausschreibung an etablierte Bieter mit einschlägiger Erfahrung in der Erstellung aktuarischer Gutachten im Bereich der Versorgung für öffentlich-rechtliche Auftraggeber. Die Bieter müssen über fundierte Kenntnisse beamtenrechtlicher Versorgungszusagen verfügen und diese hinreichend im Rahmen entsprechender Projekte nachgewiesen haben. - SBH Schulbau Hamburg & GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbHHamburg
Wiederkehrende, jährliche Wartung und Prüfung von Geräteraumtoren (GRT) nach DIN 18032 / DIN EN 12604 in allgemeinbildenden und beruflichen Schulen Hamburgs sowie in diversen Immobilien von SBH | Schulbau Hamburg und GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH bewirtschafteten Hamburger Standorten - Dauerschuldverhältnis in 9 Losen
SBH | Schulbau Hamburg hat als Landesbetrieb der Freien und Hansestadt Hamburg (nachstehend SBH genannt) die Aufgabe, die Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange und weitere Gebäude mit nicht schulischer Nutzung, nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften, und die mehr als 400 Schulen und 17 weitere Gebäude an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die GMH | Gebäudemanagement Hamburg GmbH (nachstehend GMH genannt) ist ein städtisches Unternehmen, welches u.a. für über 45 allgemeinbildende Schulimmobilien im Süden Hamburgs (Wilhelmsburg und Harburg) sowie für Gebäude des Sport- und Sonderbaus und des Hochschulbaus die Dienstleistungen des Baus, des Betriebes und der Bewirtschaftung wahrnimmt. Die Freie und Hansestadt Hamburg, SBH und GMH als Auftraggeber (AG) vergeben die Durchführung der Wartung und Prüfung von Geräteraumtoren (GRT) an den Standorten (WE) der staatlichen Schulen (ca. 302 bei SBH und ca. 73 bei GMH) in Hamburg. Der Vertrag beinhaltet die Wartung und Prüfung der im Leistungsverzeichnis (LV) enthaltenen Geräteraumtore (GRT) gemäß den Positionen des LV. Die Standorte sind über das Bundesland Hamburg verteilt. An den ca. 445 Standorten befinden sich insgesamt etwa 1761 Geräteraumtore. Im Rahmen seines Angebotes verpflichtet sich der Auftragnehmer, folgende Arbeiten auszuführen: Jährliche Wartung und Prüfung der Geräteraumtore (GRT) gemäß Leistungsverzeichnis an den Standorten. Eine Abnahmeverpflichtung des AG in Höhe der angegebenen Stückzahlen besteht nicht. Es wurde eine Loseinteilung in 9 Lose vorgenommen. Ein Auftragnehmer (AN) kann maximal den Zuschlag für 2 Lose erhält. Es wird das jeweils wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt, sofern sich daraus eine Bezuschlagung pro Bieter von nicht mehr als 2 Losen ergibt. Die Bezuschlagung erfolgt unter Berücksichtigung der unter Ziffer 5 der Bekanntmachung bzw. Nr. 4 der Leistungsbeschreibung genannten Wertungskriterien. Diese Limitierung erfolgt, wenn ein Bieter auf mehr als 2 Lose das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. In diesem Fall erfolgt die Vergabe der Lose an die Bieter so, dass der AG den geringstmöglichen Gesamtpreis – bezogen auf alle Lose – realisieren kann. Anschließend erhält die Firma mit der nächsthöchsten Gesamtpunktzahl (Konzept plus Preis) den Zuschlag für ein oder mehrere übrige Lose. Bei Punktgleichheit ist der niedrigste Preis ausschlaggebend. Der AG behält sich hierbei vor, den Zuschlag auf mehr als 2 Lose an einen Bieter zu erteilen, sofern der Preisabstand zwischen den beiden Bestbietenden in dem jeweiligen Los mehr als 10 % beträgt. Für den Fall, dass nicht ausreichend wertbare Angebote vorliegen, um unter Einhaltung vorgenannter Loslimitierung alle Lose beauftragen zu können, behält sich der AG vor, von der Loslimitierung Abstand zu nehmen und alle Lose auf Grundlage der wertbaren Angebote zu beauftragen. - Sondervermögen für Immobilien und Technik (SVIT) handelnd durch Immobilien Bremen, Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen (IB Stadt); vertreten durch die GeschäftsführungBremen
Bildungscampus Hulsberg Neubauten in der Freien Hansestadt Bremen
Die Freie Hansestadt Bremen plant im Rahmen des Schulausbauprogrammes die Schulstandorte Oberschule Schaumburger Straße und Grundschule Stader Straße zu erweitern, mit dem Ziel der Entwicklung eines gemeinsamen Schulcampus. In diesem Zuge sollen beide Schulen zu einem W+E-Standort für Kinder mit Förderbedarf ausgebaut werden. Im Zuge des Bauvorhabens ist für die Grundschule an der Stader Straße eine Erweiterung von einer drei- zu einer vierzügigen Schule auf dem Gelände der Oberschule vorgesehen. Die Oberschule soll von einer Vier- auf eine Sechszügigkeit erweitert werden. Darüber hinaus sind der Ausbau zum teilgebundenen Ganztag der Oberschule und der Neubau einer Zweifeldsporthalle zur Deckung des zusätzlich entstehenden Sporthallenbedarfs vorgesehen. Des Weiteren soll auf dem neuen Campusgelände ein sechsgruppiger Kindergarten (inklusive Abbruch des Bestandsgebäudes an der Bismarckstraße im Norden) sowie ein Campushaus mit Mensa und Bibliothek entstehen. Für den gesamten Bildungscampus wurde die Phase 0 abgeschlossen. Die grundsätzliche Machbarkeit wurde festgestellt und das Raumprogramm liegt vor. Das vorgesehene Grundstück befindet sich im städtischen Eigentum. Für die Umsetzung der Baumaßnahme ist keine Interimslösung auf der Liegenschaft vorgesehen. Das Herrichten und Erschließen des Grundstücks sowie Rodungen und Erstpflanzungen erfolgen in Abhängigkeit der Planung durch den Auftragnehmer innerhalb seiner Leistungsgrenze. Bestandteil des Beschaffungsgegenstandes ist die Erweiterung der Oberschule an der Bismarckstraße inkl. Zweifeldsporthalle, der Neubau des Kindergartens (sechsgruppig) sowie der Neubau eines Campushauses inkl. Mensa (Anbau „Erweiterungsbau 2004“). Die Umsetzung der Gesamtmaßnahme soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. Im ersten Bauabschnitt soll der Neubau des Campushauses inkl. Mensa sowie der Kita realisiert werden. Im Anschluss zieht die Kita von ihrem alten Standort (Bismarckstraße) an den neuen Standort. Das alte Kita-Gebäude soll im Anschluss zurückgebaut werden. An dieser Stelle wird dann im Zuge des zweiten Bauabschnitts der Erweiterungsbau der Oberschule und der Neubau der Zweifeldsporthalle realisiert. Es ist das Ziel der Freien Hansestadt Bremen, das Bauvorhaben unter Berücksichtigung einer optimierten Verzahnung zwischen Planung und Bau zu beschaffen. Die Auftraggeberin beabsichtigt daher das Bauvorhaben über eine Totalunternehmer-Vergabe (TU-Vergabe) zu realisieren. Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen. Der Vertragsentwurf enthält insbesondere auch Regelungen über Sicherheiten. So ist vorgesehen, dass der Auftragnehmer bei Unterzeichnung des Projektvertrages eine selbstschuldnerische Vertragserfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft zugelassenen Kreditinstitutes mit sehr guter oder guter Kreditwürdigkeit als Sicherheit für die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen in der Herstellungsphase („Vertragserfüllungsbürgschaft Sich-1“), mithin von der Vertragsunterzeichnung bis zur Abnahme zu übergeben hat. Diese Bürgschaft dient der Absicherung der Vertragserfüllung sowie aller Neben-, Folge- und sonstigen Ansprüche des Projektvertrages einschließlich der Gewährleistungsansprüche, eventueller Schadensersatzansprüche oder Rückzahlung etwaiger Überzahlungen einschließlich Zinsen. Für den Gewährleistungszeitraum ist eine Sicherheit für Mängelansprüche (Sich-2) zu leisten. Diese dient der Sicherung der Mängelansprüche der Auftraggeberin, insbesondere wegen bei und/oder nach der Abnahme vorliegender Mängel einschließlich Schadensersatz sowie der Erfüllung der Ansprüche der Auftraggeberin wegen erfolgter, aber wiederum mangelhafter Nacherfüllung. - Landesbetrieb Straßen, Brücken und GewässerHamburg
Rahmenvereinbarung für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung von Straßenbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen in der Freien und Hansestadt Hamburg
Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis Beschreibung: Der Auftraggeber ist in Hamburg u. a. zuständig für die Planung und den Bau der innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. In den kommenden Jahren möchte der Auftraggeber zahlreiche Straßen und Straßenabschnitte überplanen und umbauen lassen. Ziel der Planungen ist die Überprüfung und Optimierung der Straßeneigenschaften, die Errichtung von regelkonformen Radverkehrsanlagen und Gehwegen unter besonderer Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes sowie die Sanierung von Nebenflächen und Fahrbahnen. Diese Baumaßnahmen beziehen sich auf das Innere der Stadtgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zur Vergabe der hierfür erforderlichen Objektplanungsleistungen (Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis: preislichen Prüfung von Nachtragsforderungen der Bauunternehmen und die Erarbeitung von Vergabevermerken zu Nachtragsvereinbarungen, die Mitarbeit beim Erstellen und Verteilen von Informationsmaterialien, Anlieger- und Presse-mitteilungen, die Mitarbeit bei Antworten zu politischen bzw. parlamentarischen Anfragen und Eingaben, Überwachen von Mängelbeseitigungen innerhalb der Verjährungsfrist aufgetretener Mängel, für Leistungen, die über die Grundleistungen hinaus gehen und sonstige vom AG geforderte besondere Leistungen) schließt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung mit mehreren (max. 15) Dienstleistern ab (Mehrparteien-Rahmenvereinbarung). Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate. In dem hier ausgeschriebenen Vergabeverfahren sind in der Angebotsphase keine Honorarangebote zu unterbreiten. Die Zuschlagskriterien setzen sich ausschließlich aus Qualitätskriterien zusammen. Erst nach Abschluss der Rahmenvereinbarung werden projektbezogene Einzelverträge auf Basis der Ergebnisse von Einzelabrufen geschlossen. Alle Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung erhalten für die anstehenden Einzelmaßnahmen, welche oberhalb des jeweils geltenden Schwellenwertes für ein europaweites Vergabeverfahren für die Leistungsphasen 1 bis 9 sowie der besonderen Leistungen liegen, eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Preiswettbewerb), der ggfls. in eine Einzelbeauftragung mündet. Ein Anspruch auf Abschluss eines Einzelvertrages besteht nicht. Der LSBG geht davon aus, dass während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwischen 15 und 40 Einzelverträge abzuschließen sind. Es werden maximal 45 Einzelverträge vergeben. Es ist eine Loslimitierung vorgesehen (max. 3 Einzelaufträge je Teilnehmer der Rahmenvereinbarung pro Jahr (Stichtag: Datum der Absendung der Angebotsaufforderung). Als Jahr im Sinne dieser Rahmenvereinbarung werden die Zeiträume voraussichtlich wie folgt definiert: 1. Jahr: 07/2026 bis 06/2027 2. Jahr: 07/2027 bis 06/2028 3. Jahr: 07/2028 bis 06/2029. Bei einer zu geringen Anzahl an Teilnehmenden oder wenn kein zuschlagsfähiges Angebot bei einer Einzelauftragsvergabe vorliegt, kann sich dieser Wert entsprechend erhöhen.
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