Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbHKöln
Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen für die Standardsoftware ASS und Zusatzkomponenten in den Jahren 2026 bis 2030
Beauftragt werden sollen Anpassungen, Weiterentwicklungen und Funktionsergänzungen bzw. -erweiterungen der bestehenden Fahrplanauskunftssoftware ASS nebst den Zusatzkomponenten Fahrplanbearbeitungssoftware, FahrplanExplorer, Datenbankmanagementsystem sowie Datendrehscheibe für Echtzeitdaten gemäß Vorgabe der VRS GmbH. Die konkreten Inhalt...
Software Development, Databases, Software Licences
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Beauftragt werden sollen Anpassungen, Weiterentwicklungen und Funktionsergänzungen bzw. -erweiterungen der bestehenden Fahrplanauskunftssoftware ASS nebst den Zusatzkomponenten Fahrplanbearbeitungssoftware, FahrplanExplorer, Datenbankmanagementsystem sowie Datendrehscheibe für Echtzeitdaten gemäß Vorgabe der VRS GmbH. Die konkreten Inh...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH
- Published:
- July 26, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Software Development
Tender description
Beauftragt werden sollen Anpassungen, Weiterentwicklungen und Funktionsergänzungen bzw. -erweiterungen der bestehenden Fahrplanauskunftssoftware ASS nebst den Zusatzkomponenten Fahrplanbearbeitungssoftware, FahrplanExplorer, Datenbankmanagementsystem sowie Datendrehscheibe für Echtzeitdaten gemäß Vorgabe der VRS GmbH. Die konkreten Inhalte sind der Leistungsbeschreibung, Teil II der Vertragsunterlagen, zu entnehmen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
1 file recorded- Bekanntmachung.pdf
Related tenders
8- Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbHKöln
Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen für die Standardsoftware ASS und Zusatzkomponenten in den Jahren 2026 bis 2030
Rahmenvereinbarung über IT-Dienstleistungen für die Standardsoftware ASS und Zusatzkomponenten in den Jahren 2026 bis 2030 - Rheinland-Pfalz Tourismus GmbHKoblenzDeadline: Aug 03
Relaunch, Betrieb und Hosting der Websites
Die Leistungen sind im Pflichtenheft in der Anlage konkret definiert (siehe Anlage 13a Leistungsbeschreibung sowie Anlage 13b Leistungsverzeichnis mit Preisblatt), darunter unter anderem folgende obligatorische Aufgabenbereiche: - Umsetzung und Betrieb der Website als Headless-Web-Architektur - Anbindung des Data-Hub Rheinland-Pfalz als zentrale Datendrehscheibe für non-bookable Content und feratel Deskline für bookable Content - inkl. Integration/ Migration der bisherigen Microsites für MICE, Presse und Tourenplaner - Betrieb, Hosting, Support und Weiterentwicklung der bestehenden B2C-/B2B-Websites inkl. Template-Anpassungen, Optimierungen der Datenstruktur sowie funktionale und inhaltliche Erweiterungen - Maßnahmen zur Optimierung der Auffindbarkeit für KI-Tools (GEO) - Suchmaschinenoptimierung (SEO) inkl. Durchführung von SEO-Checks, Ableitung geeigneter Maßnahmen (Priorisierungsstufen), Maßnahmenheft und Qualitätskontrolle sowie Beratung beim Einsatz von Google Analytics und der Google Search Console inkl. Umsetzung Als Ziele für die Neuausrichtung und in Abgrenzung zur bestehenden Website wurden folgende Eckpfeiler definiert: ? Starke Ausrichtung auf SEO und GEO, mehr Pillar-Content unter Einbezug der bisherigen Subdomains: Neben den technischen Voraussetzungen (MCP-Server, WebMCP, uneingeschränkte Maschinenlesbarkeit, High-Performance) sollen inhaltlich in Zukunft auch die Highlight-Themen der Regionen stärker bespielt und die bisher ausgelagerten Business-Themen integriert werden; die Landestourismuswebsite soll auch über die Leuchttürme im Land und relevante Inhalte der bisherigen Microsites mice.rlp-tourismus.com, presse.rlp-tourismus.com und ggf. auch der tourenplaner-rheinland-pfalz.de gefunden werden, womit alle beteiligten Partner, Regionen und Stützpunkte profitieren (bisher wenig genutzte SEO- und GEO-Potenziale ausschöpfen). ? Weiterentwicklung von der reinen Inspiration zur Präsentation - Ausbau Reiseführer-Ansatz mit Geschichten und Listicles: Höhere Granularität in den Themen (Themenbreite), mehr Details (Thementiefe) und gezielte Weiterführung in die Produktpräsentation (inkl. Buchung); die bereits vorhandenen Contents sollten nachfrage- und volumenorientiert weiter ausgebaut und um Servicecontents ergänzt werden. User:innen sollen noch vollumfängliche Informationen über das Reiseland, Wissenswertes (Geschichten und Listicles) die Möglichkeiten und konkrete Empfehlungen erhalten und zugehörige Angebote/Erlebnisse/Pauschalen auch direkt buchen können. ? Erlebnisse & Pauschalen präsenter darstellen: Um dem Präsentationsgedanken einerseits und andererseits der durchgängigen KI-Kompatibilität hinsichtlich Agentic Browsing und Agentic Commerce gerecht zu werden, soll in Zukunft auch die Durchbuchbarkeit aller Leistungen der Stützpunkte und derer Betriebe berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund des Beihilferechts wird dieser nachfrageseitig notwendige Ansatz konsequent wenn auch subtil verfolgt, im Vordergrund stehen hinsichtlich Buchbarkeit die aufmerksamkeitsstarke Präsentation von Pauschalen, Erlebnisführungen und Gästeführungen; die Unterkunftsbuchung wird etwas nachgelagert i. S. e. umfassenden Services und weniger aufgrund der Relevanz der Website in diesem Bereich bespielt (Buchungen direkt über globalen Salespoint via feratel TOSC5). Die RPT sieht zudem große Chancen im Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und möchte die Potenziale dieser Technologie bestmöglich für den Tourismus in Rheinland-Pfalz nutzen. Dabei steht ein verantwortungsvoller Umgang an oberster Stelle. Das heißt vor allem, dass der Mensch bei der Anwendung von KI stets im Mittelpunkt allen Handelns ist. Zudem legt die RPT großen Wert auf Datenschutz, Transparenz KI-genutzter Daten, ethisch korrektes Handeln sowie auf Qualität und Genauigkeit KI-generierter Informationen. Aus diesem Grund empfiehlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer, sofern für die Auftragserfüllung KI-Tools eingesetzt werden, die Einhaltung der KI-Leitlinien der RPT. Für sämtliche Arbeitsergebnisse ist jedoch die Einhaltung der KI-Leitlinien verpflichtend. - Rheinland-Pfalz Tourismus GmbHKoblenzDeadline: Aug 03
Relaunch, Betrieb und Hosting der Websites
Die Leistungen sind im Pflichtenheft in der Anlage konkret definiert (siehe Anlage 13a Leistungsbeschreibung sowie Anlage 13b Leistungsverzeichnis mit Preisblatt), darunter unter anderem folgende obligatorische Aufgabenbereiche: - Umsetzung und Betrieb der Website als Headless-Web-Architektur - Anbindung des Data-Hub Rheinland-Pfalz als zentrale Datendrehscheibe für non-bookable Content und feratel Deskline für bookable Content - inkl. Integration/ Migration der bisherigen Microsites für MICE, Presse und Tourenplaner - Betrieb, Hosting, Support und Weiterentwicklung der bestehenden B2C-/B2B-Websites inkl. Template-Anpassungen, Optimierungen der Datenstruktur sowie funktionale und inhaltliche Erweiterungen - Maßnahmen zur Optimierung der Auffindbarkeit für KI-Tools (GEO) - Suchmaschinenoptimierung (SEO) inkl. Durchführung von SEO-Checks, Ableitung geeigneter Maßnahmen (Priorisierungsstufen), Maßnahmenheft und Qualitätskontrolle sowie Beratung beim Einsatz von Google Analytics und der Google Search Console inkl. Umsetzung Als Ziele für die Neuausrichtung und in Abgrenzung zur bestehenden Website wurden folgende Eckpfeiler definiert: ? Starke Ausrichtung auf SEO und GEO, mehr Pillar-Content unter Einbezug der bisherigen Subdomains: Neben den technischen Voraussetzungen (MCP-Server, WebMCP, uneingeschränkte Maschinenlesbarkeit, High-Performance) sollen inhaltlich in Zukunft auch die Highlight-Themen der Regionen stärker bespielt und die bisher ausgelagerten Business-Themen integriert werden; die Landestourismuswebsite soll auch über die Leuchttürme im Land und relevante Inhalte der bisherigen Microsites mice.rlp-tourismus.com, presse.rlp-tourismus.com und ggf. auch der tourenplaner-rheinland-pfalz.de gefunden werden, womit alle beteiligten Partner, Regionen und Stützpunkte profitieren (bisher wenig genutzte SEO- und GEO-Potenziale ausschöpfen). ? Weiterentwicklung von der reinen Inspiration zur Präsentation - Ausbau Reiseführer-Ansatz mit Geschichten und Listicles: Höhere Granularität in den Themen (Themenbreite), mehr Details (Thementiefe) und gezielte Weiterführung in die Produktpräsentation (inkl. Buchung); die bereits vorhandenen Contents sollten nachfrage- und volumenorientiert weiter ausgebaut und um Servicecontents ergänzt werden. User:innen sollen noch vollumfängliche Informationen über das Reiseland, Wissenswertes (Geschichten und Listicles) die Möglichkeiten und konkrete Empfehlungen erhalten und zugehörige Angebote/Erlebnisse/Pauschalen auch direkt buchen können. ? Erlebnisse & Pauschalen präsenter darstellen: Um dem Präsentationsgedanken einerseits und andererseits der durchgängigen KI-Kompatibilität hinsichtlich Agentic Browsing und Agentic Commerce gerecht zu werden, soll in Zukunft auch die Durchbuchbarkeit aller Leistungen der Stützpunkte und derer Betriebe berücksichtigt werden. Vor dem Hintergrund des Beihilferechts wird dieser nachfrageseitig notwendige Ansatz konsequent wenn auch subtil verfolgt, im Vordergrund stehen hinsichtlich Buchbarkeit die aufmerksamkeitsstarke Präsentation von Pauschalen, Erlebnisführungen und Gästeführungen; die Unterkunftsbuchung wird etwas nachgelagert i. S. e. umfassenden Services und weniger aufgrund der Relevanz der Website in diesem Bereich bespielt (Buchungen direkt über globalen Salespoint via feratel TOSC5). Die RPT sieht zudem große Chancen im Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) und möchte die Potenziale dieser Technologie bestmöglich für den Tourismus in Rheinland-Pfalz nutzen. Dabei steht ein verantwortungsvoller Umgang an oberster Stelle. Das heißt vor allem, dass der Mensch bei der Anwendung von KI stets im Mittelpunkt allen Handelns ist. Zudem legt die RPT großen Wert auf Datenschutz, Transparenz KI-genutzter Daten, ethisch korrektes Handeln sowie auf Qualität und Genauigkeit KI-generierter Informationen. Aus diesem Grund empfiehlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer, sofern für die Auftragserfüllung KI-Tools eingesetzt werden, die Einhaltung der KI-Leitlinien der RPT. Für sämtliche Arbeitsergebnisse ist jedoch die Einhaltung der KI-Leitlinien verpflichtend. - Stadt Rendsburg, Die Bürgermeisterin, FD HochbauRendsburgDeadline: Jun 30
TA-HLS Sanierung Stadttheater Rendsburg
Beschreibung: Das Stadttheater Rendsburg wurde 1901 als Stadthalle für vielfältige kulturelle Nutzungen errichtet. Seit dem Umbau des Theatersaals in den 1950er Jahren wird das Gebäude überwiegend für Theater- und Konzertveranstaltungen genutzt. Umbaumaßnahmen erfolgten insbesondere in den Jahren 1984/85 (Theatersaal, Foyer, technische Erneuerungen) sowie von 1998 bis 2000 (Erneuerung der Bühnentechnik und Einbau eines Kulissenaufzugs). Das Gebäude steht seit 1981 unter Denkmalschutz. Die Erneuerung der BMA wurde 2024 durchgeführt. Die Löschwassersanierung ist bereits in Teilen umgesetzt und wird 2027 mit der Erneuerung des Löschwasserbehälters abgeschlossen. Das Brandschutzkonzept wurde nach Fertigstellung der Studie von Studio PFP erstellt und ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Aus dem Brandschutzkonzept resultierende weitere Einzelmaßnahmen werden losgelöst von der hier zu betreuenden Sanierung des Saals durch die Stadt Rendsburg eigenständig abgewickelt. Die im Konzept enthaltenen Vorgaben für den Saalbereich sind in der weiteren Planung für den hier ausgeschriebenen Leistungsbereich und Leistungsumfang zu berücksichtigen. Gegenstand der vorliegenden Leistungserbringung: Folgende Punkte sollen im Zuge der Sanierung bearbeitet werden: • Erneuerung der Unterkonstruktion des steigenden Gestühls und Austausch der Sitze • Verbesserung des Brandschutzes gemäß Brandschutzkonzepts für die in der Studie beschriebenen Einzelmaßnahmen im Bereich der Saalsanierung. • Verbesserung der barrierefreien Erschließung, Einbau eines Personenaufzuges • Anpassung der Lüftungsanlage an heutige Erfordernisse • Erweiterung des Orchestergrabens, Einbau einer maschinellen Orchestergrabenabdeckung • Einbau einer Hörschleife • Optimierung der Raumakustik im Zuschauersaal • Erneuerung der Bodenbeläge Im Rahmen der Vorbereitung des Vergabeverfahrens hat das Büro Prof. Jörg Friedrich Studio PFP GmbH eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Stadttheaters Rendsburg erstellt. Zur Wahrung der Transparenz und Gleichbehandlung wird die Machbarkeitsstudie, einschließlich ergänzender Unterlagen allen Teilnehmenden als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Eine Beteiligung des Büros Studio PFP am weiteren Vergabeverfahren ist zulässig. Weitere Hinweise zur Beschreibung der vorliegenden Maßnahme siehe Langfassung der Aufgabenstellung in der Machbarkeitsstudie auf Seite 3, anbei. Leistungsumfang: Für die vorliegende Maßnahme werden Fachplanungsleistungen im Bereich der Technischen Ausrüstung (Heizung Lüftung Sanitär) gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen (LPH) 1-8, in den Honorarzonen II bis III benötigt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst werden die LPH 1+2 beauftragt, der weitere Abruf erfolgt entweder einzeln oder als Pakete. Kosten: Kostenrahmen Baukosten gemäß Machbarkeitsstudie: Stand Mai 2024 KG 300 - 1.818.000,00 € netto KG 400 - 827.000,00 € netto Zzgl. Bühnentechnik KG 470 - 862.000,00 € netto In den Kostenansätzen wurden in der Machbarkeitsstudie (Februar 2024) ein pauschaler Zuschlag von 30 % als Sicherheit für Unvorhergesehenes und die Preissteigerung bis zum Ausführungszeitpunkt inkludiert. Diese werden im Rahmen der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zur Ermittlung der Auftragswertschätzung zunächst herausgerechnet. Stattdessen erfolgte eine Kostenfortschreibung auf den geplanten Ausführungsbeginn für das Jahr 2029. Bis zum heutigen Stand (Februar 2026) erfolgt die Fortschreibung des Ansatzes einer Kostensteigerung von insgesamt 7% gemäß den Indexwerten des statischen Bundesamtes, bzw. des BKI. Für die weitere Entwicklung wird eine Preissteigerung von 4% p.a. für die kommenden drei Jahre bis zum Baustart im Frühjahr 2029 berücksichtigt. Somit erfolgt eine Anpassung der Kosten um insgesamt 19% auf den bereinigten Wert von 2024 aus der Studie von PFP. Ein weiterer Zuschlag für Unvorhergesehenes wird nicht in die Honorargrundlage eingerechnet. Kostenrahmen Baukosten: (aktuell fortgeschrieben, incl. 19% Kostensteigerung) KG 300 - 1.664.180,00 € netto KG 400 - 756.792,00 € netto Zzgl. Bühnentechnik KG 470 - 788.970,00 € netto Termine: Vergabe: Anfang Oktober 2026, Planungsstart sofort Baubeginn: 01.06.2029 Fertigstellung: 31.07.2030 - Stadt Rendsburg, Die Bürgermeisterin, FD HochbauRendsburgDeadline: Jun 30
TA-ELT - Sanierung Stadttheater Rendsburg
Beschreibung: Das Stadttheater Rendsburg wurde 1901 als Stadthalle für vielfältige kulturelle Nutzungen errichtet. Seit dem Umbau des Theatersaals in den 1950er Jahren wird das Gebäude überwiegend für Theater- und Konzertveranstaltungen genutzt. Umbaumaßnahmen erfolgten insbesondere in den Jahren 1984/85 (Theatersaal, Foyer, technische Erneuerungen) sowie von 1998 bis 2000 (Erneuerung der Bühnentechnik und Einbau eines Kulissenaufzugs). Das Gebäude steht seit 1981 unter Denkmalschutz. Die Erneuerung der BMA wurde 2024 durchgeführt. Die Löschwassersanierung ist bereits in Teilen umgesetzt und wird 2027 mit der Erneuerung des Löschwasserbehälters abgeschlossen. Das Brandschutzkonzept wurde nach Fertigstellung der Studie von Studio PFP erstellt und ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Aus dem Brandschutzkonzept resultierende weitere Einzelmaßnahmen werden losgelöst von der hier zu betreuenden Sanierung des Saals durch die Stadt Rendsburg eigenständig abgewickelt. Die im Konzept enthaltenen Vorgaben für den Saalbereich sind in der weiteren Planung für den hier ausgeschriebenen Leistungsbereich und Leistungsumfang zu berücksichtigen. Gegenstand der vorliegenden Leistungserbringung: Folgende Punkte sollen im Zuge der Sanierung bearbeitet werden: • Erneuerung der Unterkonstruktion des steigenden Gestühls und Austausch der Sitze • Verbesserung des Brandschutzes gemäß Brandschutzkonzepts für die in der Studie beschriebenen Einzelmaßnahmen im Bereich der Saalsanierung. • Verbesserung der barrierefreien Erschließung, Einbau eines Personenaufzuges • Anpassung der Lüftungsanlage an heutige Erfordernisse • Erweiterung des Orchestergrabens, Einbau einer maschinellen Orchestergrabenabdeckung • Einbau einer Hörschleife • Optimierung der Raumakustik im Zuschauersaal • Erneuerung der Bodenbeläge Im Rahmen der Vorbereitung des Vergabeverfahrens hat das Büro Prof. Jörg Friedrich Studio PFP GmbH eine Machbarkeitsstudie für die Sanierung des Stadttheaters Rendsburg erstellt. Zur Wahrung der Transparenz und Gleichbehandlung wird die Machbarkeitsstudie, einschließlich ergänzender Unterlagen allen Teilnehmenden als Bestandteil der Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Eine Beteiligung des Büros Studio PFP am weiteren Vergabeverfahren ist zulässig. Weitere Hinweise zur Beschreibung der vorliegenden Maßnahme siehe Langfassung der Aufgabenstellung in der Machbarkeitsstudie auf Seite 3, anbei. Leistungsumfang: Für die vorliegende Maßnahme werden Fachplanungsleistungen im Bereich der Technischen Ausrüstung (Elektroplanung) gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen (LPH) 1-8, in den Honorarzonen II bis III benötigt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst werden die LPH 1+2 beauftragt, der weitere Abruf erfolgt entweder einzeln oder als Pakete. Kosten: Kostenrahmen Baukosten gemäß Machbarkeitsstudie: Stand Mai 2024 KG 300 - 1.818.000,00 € netto KG 400 - 827.000,00 € netto Zzgl. Bühnentechnik KG 470 - 862.000,00 € netto In den Kostenansätzen wurden in der Machbarkeitsstudie (Februar 2024) ein pauschaler Zuschlag von 30 % als Sicherheit für Unvorhergesehenes und die Preissteigerung bis zum Ausführungszeitpunkt inkludiert. Diese werden im Rahmen der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen zur Ermittlung der Auftragswertschätzung zunächst herausgerechnet. Stattdessen erfolgte eine Kostenfortschreibung auf den geplanten Ausführungsbeginn für das Jahr 2029. Bis zum heutigen Stand (Februar 2026) erfolgt die Fortschreibung des Ansatzes einer Kostensteigerung von insgesamt 7 % gemäß den Indexwerten des statischen Bundesamtes, bzw. des BKI. Für die weitere Entwicklung wird eine Preissteigerung von 4% p.a. für die kommenden drei Jahre bis zum Baustart im Frühjahr 2029 berücksichtigt. Somit erfolgt eine Anpassung der Kosten um insgesamt 19% auf den bereinigten Wert von 2024 aus der Studie von PFP. Ein weiterer Zuschlag für Unvorhergesehenes wird nicht in die Honorargrundlage eingerechnet. Kostenrahmen Baukosten: (aktuell fortgeschrieben, incl. 19% Kostensteigerung) KG 300 - 1.664.180,00 € netto KG 400 - 756.792,00 € netto Zzgl. Bühnentechnik KG 470 - 788.970,00 € netto Termine: Vergabe: Anfang Oktober 2026, Planungsstart sofort Baubeginn: 01.06.2029 Fertigstellung: 31.07.2030 - Stadt Offenbach am MainOffenbach am Main
Objektplanung Anne-Frank-Schule
In der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütet - Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainDeadline: Jul 10
Objektplanung Anne-Frank-Schule
In der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütet - Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainDeadline: Jul 10
Objektplanung Anne-Frank-Schule
In der Anne-Frank-Schule werden derzeit 316 Schüler*innen auf einer Bruttogeschossfläche von etwa 5.818 m² BGF unterrichtet. Davon nehmen 97 Schüler*innen am Ganztagsangebot der Schule teil. Prognosen zufolge wird die Schülerzahl auf maximal 452 ansteigen. Gleichzeitig soll der Anteil der Ganztagsschüler*innen durch den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung bis zum Schuljahr 2029/30 auf etwa 80% steigen. Die hierfür benötigten Räumlichkeiten sind im Bestand nicht in ausreichendem Umfang vorhanden und müssen im Zuge der Baumaßnahme geschaffen werden. Der Auftraggeber setzt voraus, dass der Aufwand für die Anwendung der CAD-Richtlinie der Stadt Offenbach im angebotenen Honorar enthalten ist. Es wird ein Planserver (Planfred) zur Verfügung gestellt. Es ergeben sich insgesamt zwei Planungsbereiche, die jeweils separat mit Terminen und Kosten zu verfolgen sind: A) Gesamtkonzeption für den Schulstandort mit Erweiterung und ggf. Sanierung entsprechend vorläufigem Raumprogramm B) Temporäre Containeranlage zur Auslagerung des Schulbetriebs während der Baumaßnahme A Gesamtkonzeption für den Schulstandort Neben der notwendigen baulichen Erweiterung zur Ergänzung der Räumlichkeiten für den Ganztagsbetrieb sind im Rahmen der Planung eine Neukonzeption der bestehenden Räume und der Sanierungsbedarf an den Bestandsgebäuden festzustellen. Hierbei ist insbesondere an sicherheitsrelevante Maßnahmen zu denken, bspw. das Tragwerk und den Brandschutz betreffend. Darüber hinaus sind energetische Sanierungen sowie Sanierungen der Innenräume und Haustechnik zu betrachten. Im Rahmen einer GVS wurden brandschutztechnische Mängel festgestellt, die im Rahmen des Gesamtkonzepts in der Planung zu berücksichtigen und zu beseitigen sind. So verfügt z. B. das Gebäude A aktuell nicht über einen zweiten baulichen Rettungsweg. Neben der räumlichen Qualität sind auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik zu berücksichtigen. Die im Rahmen des NORAH-Programms bereits erneuerten Fenster sollen weitestgehend erhalten werden. Darüber hinaus soll das Gesamtgebäude künftig möglichst weitestgehend barrierefrei zugänglich und mit den nötigen Sanitäranlagen ausgestattet sein. Ein wichtiger Aspekt der Planung ist die Schaffung von möglichst großer, ansprechender und gut nutzbarer Schulhoffläche. Außerdem ist besonderes Augenmerk auf den Erhalt des schützenswerten Baumbestands zu legen. Gem. Stellplatzsatzung bzw. HBO erforderliche Ein- und Abstellplätze sind im Rahmen eines Stellplatznachweises im späteren Planungsverlauf zu ermitteln. Die Möglichkeit der Herstellung auf dem Grundstück ist zu prüfen. Untersuchung in zwei Alternativen: Ziel der Vorplanung ist es, verschiedene Planungsalternativen zu entwickeln, die den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Alternative 1: Es sind die im Raumprogramm benannten Flächenbedarfe zu erfüllen. Gefordert ist eine, auf den finanziellen und baulichen Aufwand bezogen, sparsame Lösung. Darüber hinaus müssen in jedem Falle die sicherheitsrelevanten Mängel im Bestand behoben werden, wie z. B. notwendige Brandschutzertüchtigungen. Alternative 2: Zusätzlich zu dem vorgenannten Flächenbedarf sind die im Bestand vorhandenen Potentiale bestmöglich zu nutzen und weiterzuentwickeln, im Sinne eines zukunftsfähigen und wirtschaftlichen Gesamtkonzepts. weitere Details siehe funktionale Leistungsbeschreibung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsstufe IV: Objektüberwachung: Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsstufe V: Objektbetreuung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Stufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Pro-jektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: - ein kurzer Stegreifentwurf mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500,- € brutto vergütet
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