Westdeutscher Rundfunk Köln
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Enterprise Agreement
Es wird eine Rahmenvereinbarung für Software-Assurance und Lizenzen/Online-Produkte von Microsoft im Rahmen des BMI-Konzernvertrages ausgeschrieben. Der WDR schreibt dies im Auftrag zahlreicher Rundfunkanstalten (ARD-HSB, BR, DLR, ZDF, etc.) aus. Berechtigt sind auch verbundene Unternehmen, sofern sie die Mindestbestellmenge von 250 Gerät...
Software Licences
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Westdeutscher Rundfunk Köln
- Published:
- April 10, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Software Licences
Tender description
Es wird eine Rahmenvereinbarung für Software-Assurance und Lizenzen/Online-Produkte von Microsoft im Rahmen des BMI-Konzernvertrages ausgeschrieben. Der WDR schreibt dies im Auftrag zahlreicher Rundfunkanstalten (ARD-HSB, BR, DLR, ZDF, etc.) aus. Berechtigt sind auch verbundene Unternehmen, sofern sie die Mindestbestellmenge von 250 Geräten/Nutzern nicht erreichen.
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5Microsoft Enterprise Agreement Rahmenvertrag
Landratsamt Weilheim-Schongau, Z11 - Zentrale BeschaffungsstelleWeilheimRahmenvertrag für den Beitritt zum Konzernrahmenvertrags des BMI, zum Abschluss eines Enterprise Agreement zur Beschaffung von Microsoft Lizenzen und Software AssuranceRahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner
Freistaat Thüringen vertreten durch das Thüringer Ministerium für Digitales und InfrastrukturDeadline: Apr 27Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Handelspartner für den Bezug von Microsoft-Produkten (mit/ohne Software Assurance) sowie zugehörige Serviceleistungen. Grundlage sind die Konditionenverträge zwischen dem BMI und Microsoft Ireland. Laufzeit: 3 Jahre mit Option auf 1 Jahr Verlängerung. Bezugsberechtigt sind der Freistaat Thüringen, Landesbehörden, Thüringer Universitäten/Hochschulen sowie weitere Einrichtungen gemäß Anlage 3 der Vergabeunterlagen.Microsoft Handelspartner Rahmenvertrag
DAK-GesundheitGegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Microsoft-Handelspartner-Rahmenvertrages zur rechtssicheren, wirtschaftlichen und transparenten Beschaffung von Microsoft-Lizenzen auf Basis des BMI-Konzernvertrages (Preisstaffel A) sowie zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung definierten Dienstleistungen. Die DAK-Gesundheit stützt ihre Microsoft-Lizenzbeschaffung auf die Rahmenbedingungen des zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und Microsoft geschlossenen Microsoft Business and Services Agreement (MBSA) einschließlich der zugehörigen Plattform- und Komponentenvereinbarungen (BMI-Konzernvertrag). Der Leistungsumfang umfasst im Wesentlichen folgende Leistungsbereiche: - Unterstützung des Auftraggebers beim Erwerb der entsprechenden Produkt- und Nutzungsrechte von Microsoft sowie beim Abruf der zu bestellenden Lizenzen aus dem Enterprise Agreement (EA), dem Server and Cloud Enrollment (SCE), den Online Services sowie dem Select Plus Vertrag und Übernahme deren Abwicklung, - Beratung und Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Vertrags- und Lizenzmodelle auf Basis des BMI-Konzernvertrages, einschließlich nutzungsabhängiger, nutzerbasierter sowie hybrider Lizenzierungsformen, - Beratung und Unterstützung bei der Auswahl geeigneter Microsoft-Produkte und -Technologien, insbesondere bei der Bewertung unterschiedlicher Nutzungsszenarien (On-Premises, Online, Hybrid) sowie bei architektonischen und technologischen Entscheidungsprozessen, - Strategische Beratungs- und Analyseleistungen im Microsoft-Umfeld zur Unterstützung des Auftraggebers bei der Weiterentwicklung der Microsoft-Lizenz-, Vertrags- und Cloud-Strategie sowie zur Bereitstellung belastbarer Entscheidungsgrundlagen, - Unterstützung im Falle eines Microsoft Software-Audits, einschließlich fachlicher Beratung, Begleitung der Kommunikation mit Microsoft sowie Aufbereitung lizenzrelevanter Daten, - Erbringung von Schulungsleistungen, sowohl in Form aktueller Microsoft Official Courses als auch praxisorientierter Workshops und individueller Schulungsformate, - Unterstützung bei der Verwaltung von Verträgen, Lizenzen und Produkten in den relevanten Microsoft-Portalen, - Bereitstellung von Informationsdiensten im Microsoft-Umfeld, - optional abrufbar: elektronische Anbindung für die Abwicklung, technische Unterstützung sowie transaktionale Services. Die Vertragslaufzeit beträgt 36 Monate. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag einmalig um weitere 12 Monate zu verlängern. Neben der operativen Abwicklung des Lizenzbezugs soll der Auftragnehmer den Auftraggeber bei der wirtschaftlichen Steuerung und Weiterentwicklung der Microsoft-Lizenz- und Cloud-Landschaft unterstützen.Rahmenvereinbarung über Microsoft-Softwareprodukte und Leistungen gemäß BMI-Enterprise Agreement inkl. SCE
Landesbetrieb Information und Technik NRWDüsseldorfDeadline: Jun 12Gegenstand des Rahmenvertrages ist die Beschaffung von Lizenzen mit Software As-surance, die Verlängerung von Software Assurance und der weiteren verfügbaren Leistun-gen aus dem Volumenlizenzprogramm Enterprise Agreement einschließlich Server & Cloud Enrollment sowie einschließlich der Bereitstellung etwaiger Mehrwertleistungen (ins-besondere "Software Assurance Benefits") des Lizenzgebers Microsoft. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Lieferung und Lizenzierung aller Produkte und zur Erbringung der weiteren Leistungen, die unter dem Vertragsmodell Enterprise Agreement gemäß dem zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMI (aktuell Bundesministerium des Innern) und Microsoft geschlossenen MBSA (Microsoft Business- und Service Agreement, U5223585) und dem jeweils darunter abgeschlossenen Enterprise Agreement verfügbar sind (gegenwärtig die Enterprise Agreements Platform und Kompo-nenten Konditionen 4785551 und 5249528). Die vorgenannten zwischen dem BMI und Microsoft geschlossenen Verträge werden nachfolgend zusammen auch Konditionenver-träge genannt. Nicht Gegenstand dieses Vertrages sind Produkte und Leistungen des Herstellers Micro-soft aus dem Vertragsmodell Select Plus und Select Plus academic.. Gemäß dem aktuellen MBSA ist der Auftraggeber berechtigt, den jeweils gültigen Konditio-nenverträgen zwischen Microsoft und der Bundesrepublik Deutschland beizutreten. Der Auftraggeber ist zu einem solchen Beitritt unter den gegenwärtigen und künftigen Enter-prise Agreements bereit. Die Aktivierung sämtlicher bestellter Software muss für jedes Produkt mittels Key Manage-ment Service (KMS) und falls von Microsoft verfügbar per Multiple Activation Key (MAK) erfolgen können.Rahmenvereinbarung über die Beschaffung von Microsoft-Lizenzen durch einen Licensing Solution Partner (LSP)/ Enterprise Software Advisor (ESA)
Kliniken der Stadt Köln gGmbHDie Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend AG genannt) beabsichtigt im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Beschaffung der in der Leistungsbeschreibung und den weiteren Vergabeunterlagen beschriebenen Software-Lizenzen des Herstellers Microsoft mit und ohne Software Assurance (SA) sowie im Bedarfsfall Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Verwaltung dieser Lizenzen stehen auf Grundlage des zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern (BMI), und der Microsoft Ireland Operations Limited abgeschlossenen aktuell gültigen „Microsoft Business and Service Agreement“ Nr. U5223585, (sog. „MBSA“) sowie des „Konzernvertrag“ (sog. „Enterprise Agreement“, mit den Vertragsnummern Nr. 4785551 für Plattform und Nr. 5249528 für Komponenten – Enterprise Agreement und MBSA zusammen „Konditionenverträge“). Dem Auftraggeber liegt eine Beitrittsberechtigung zu den Konditionenverträgen des BMI vor. Der geschätzte Wert der Leistungen, der während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung pro Jahr abgerufen werden kann beträgt 1,6 Mill. € netto p.a. Der Höchstwert der Leistungen, der während der Vertragslaufzeit von vier Jahren (drei Jahre Anfangslaufzeit zuzüglich der Einbeziehung der Ausübung des Verlängerungsrechts um ein Jahr mit Zuschlagserteilung) unter dieser Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 7,4 Mill. € netto. Es handelt sich bei den vorstehenden Werten nicht um Mindestabnahmemengen oder -werte. Die sich aus den Konditionenverträgen ergebenden Mindestbestellmengen ausgenommen, wird eine bestimmte Leistungsmenge von der AG nicht garantiert. Die Vorgabe von Produkten der Microsoft Corporation hinsichtlich der benötigten Lizenzen ist in Einklang mit § 31 Abs. 6 VgV sachlich gerechtfertigt. Insoweit ist es zulässig, im Interesse der Systemsicherheit und Funktion jedwedes Risikopotenzial, das die Verbindung verschiedener und komplexer IT-Systemkomponenten mit sich bringen, auszuschließen und den zuverlässigsten Weg der „Ein-Hersteller-Strategie“ zu wählen. Die Software-Landschaft der AG basiert auf Softwareprodukten der Microsoft Corporation. Dementsprechend ist es sachlich gerechtfertigt hinsichtlich der Beschaffung der benötigten Lizenzen Produkte der Microsoft Corporation vorzugeben.
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