Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412KielTED
Rahmenvereinbarung LISA Fortführungsvermessung 2026-2030
Rahmenvereinbarung für Vermessungsleistungen zur Fortführungsvermessung 2026-2030: Grundlagenermittlung, geodätischer Raumbezug (LAP/LHP-Felder) sowie Vermessungsleistungen zur Liegenschaftsbestandsdokumentation einschließlich ober- und unterirdischer Bestandsaufnahme, baubegleitender Einmessung, Ortung (Bodenradar, Frequenzortung, Sonden...
Surveying
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Rahmenvereinbarung für Vermessungsleistungen zur Fortführungsvermessung 2026-2030: Grundlagenermittlung, geodätischer Raumbezug (LAP/LHP-Felder) sowie Vermessungsleistungen zur Liegenschaftsbestandsdokumentation einschließlich ober- und unterirdischer Bestandsaufnahme, baubegleitender Einmessung, Ortung (Bodenradar, Frequenzortung, Son...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
- Published:
- June 21, 2026
- Deadline:
- July 24, 2026
- Topic:
- Surveying
Tender description
Rahmenvereinbarung für Vermessungsleistungen zur Fortführungsvermessung 2026-2030: Grundlagenermittlung, geodätischer Raumbezug (LAP/LHP-Felder) sowie Vermessungsleistungen zur Liegenschaftsbestandsdokumentation einschließlich ober- und unterirdischer Bestandsaufnahme, baubegleitender Einmessung, Ortung (Bodenradar, Frequenzortung, Sonden) und digitaler Aufbereitung der Bestandsdaten.
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2- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412KielDeadline: Jul 24
Rahmenvereinbarung LISA Fortführungsvermessung 2026-2030
Ausschreibungsgegenstand sind folgende Vermessungsleistungen: 1. Grundlagen: 1.1 Grundlagenermittlung, 1.2 Teilnahme an Besprechungen, 1.3 Einsatzpauschale pro Messeinsatz, 1.4 Koordinierungsleistungen, 1.5 Auszüge aus amtlichen Nachweisen, 1.6 Ortsbesichtigung, 1.7 Einholung von Genehmigungen. __________________________________________________________________________________________________________________ 2. Geodätischer Raumbezug: 2.1 Liegenschaftsbezogene Festpunktfelder: - Anlegen Liegenschaftsbezogener Aufnahmepunkte (LAP), - Prüfen und ergänzen des LAP-Feldes, - Anlegen Liegenschaftsbezogener Höhenpunkte (LHP), - Prüfen und Ergänzen des LHP-Feldes, - Digitale Aufbereitung der liegenschaftsbezogenen Festpunktdaten. __________________________________________________________________________________________________________________ 3. Vermessungsleistungen zur Liegenschaftsbestandsdokumentation: 3.0 Feldvergleich. 3.1 Liegenschaftsbestandsvermessung: - Vermessung des oberirdischen Bestands, - Aufnahme und Abrechnung nach Fläche, - Aufnahme und Abrechnung nach Länge, - Aufnahme Abrechnung nach Messpunkten, - Flächenerfassung zur Fortschreibung der Ökobilanzierung, - Baubegleitende Einmessung unterirdischer Bestand, - Baubegleitende Aufnahme und Abrechnung nach Länge, - Baubegleitende Aufnahme und Abrechnung nach Messpunkten, - Ortung, - Aufsuchen von Leitungen mit dem Bodenradarverfahren, - Kabel und Leitungen aufsuchen durch Frequenzortung bzw. akustische, - Methode, - Aufsuchen von Leitungen mit Sondenortung. 3.2 Digitale Aufbereitung der Liegenschaftsbestandsvermessung: Digitale Aufbereitung des oberirdischen Bestands, - Digitale Aufbereitung nach Fläche, - Digitale Aufbereitung nach Länge, - Digitale Aufbereitung nach Punkt, - Digitale Aufbereitung des unterirdischen Bestands, - Digitale Aufbereitung nach Länge, - Digitale Aufbereitung nach Punkt, - Löschen und Verändern vorhandener Bestandsdaten, - Verändern von Objekten, - Setzen/Verändern von Attributen, - Löschen/Verändern von Objekten, - Abgabe der digitalen Bestandsdaten, - Erstellen eines DXF/DWG-Datensatzes, - CAD Vorabzüge für Einzel-/Gesamtdatensätze. __________________________________________________________________________________________________________________ 4. Fachspezifische Zusatzleistungen zur Liegenschaftsbestandsvermessung: 4.1 Abwassertechnische Anlagen: - Aufnahme von Schächten, - Punktförmige Schachtbauwerke, - Flächenförmige Schachtbauwerke, - Aufnahme von Sonderbauwerken, - Punktförmige Sonderbauwerke, - Flächenförmige Sonderbauwerke, - Aufnahme von Anschlusspunkten, - Gebäudeanschlüsse (GA), - Andere Anschlusspunkte, - Aufnahme von Objekten der Niederschlagswasserbewirtschaftung, - Punktförmige Objekte der Niederschlagswasserbewirtschaftung, - Linienförmige Objekte der Niederschlagswasserbewirtschaftung, - Flächenförmige Objekte der Niederschlagswasserbewirtschaftung, - Nachträgliche Erfassung, - Nachträgliche Aufnahme von Schächten, - Aufnahme von Hausanschlüssen nach einer optischen Inspektion, - Erstellung vorläufiger Kanalpläne, - Vorläufiger Kanalbestandsplan ohne Netzverknüpfung, - Vorläufiger analoger Kanalbestandsplan ohne Netzverknüpfung (Eventualposition), - Vorläufiger Kanalbestandsplan mit Netzverknüpfung, - Vorläufiger analoger Kanalbestandsplan (Eventualposition), - Datenübergabe im ISYBAU-Austauschformat (XML-2017), - Übergabe der Geometriedaten im ISYBAU-Austauschformat (XML-2017) (Eventualposition), - Übergabe der Geometrie- und Fachdaten im ISYBAU-Austauschformat (XML-2017) (Eventualposition), - Dokumentation nicht durchführbarer vermessungstechnischer Aufnahmen, - Berichterstellung über nicht durchführbare vermessungstechnische Aufnahmen. 4.2 Erfassung von Hausanschlüssen: - Aufnahme von Hausanschlüssen, - Digitale Aufbereitung von Hausanschlüssen. 4.3 Versorgung: - Vermessung der kabelgebundenen Infrastruktur, - Aufnahme von Einzelkabeln und Kabeltrasse, - Aufnahme von Punkten, - Digitale Aufbereitung der kabelgebundenen Infrastruktur, - Digitale Aufbereitung von Einzelkabeln, - Digitale Aufbereitung der Kabeltrasse, - Digitale Aufbereitung von Punkten, 4.5 Boden- und Grundwasserschutz / Kampfmittelräumung (BoGwS / KMR), - Grundwassermessstellen (GWMS), - Aufnahme von Grundwassermessstellen, - Digitale Aufbereitung von Grundwassermessstellen. 4.6 Freiflächen und Gewässer: - Bäume, - Aufnahme von Bäumen, - Digitale Aufbereitung von Bäumen. __________________________________________________________________________________________________________________ 6. Bauvermessung: 6.1 Absteckungsunterlagen. 6.4 Absteckung. __________________________________________________________________________________________________________________ 8. Sonstige Leistungen: 8.1 Aufbereitung vorhandener Bestandsdaten: - Digitalisierung analoger Pläne (nach Punkt), - Konstruktion aus analogen Plänen (nach Punkt), - Übernahme digitaler Datenbestände (nach Punkt), 8.2 Prüfung vorhandener Bestandsdaten. __________________________________________________________________________________________________________________ 9. Arbeiten nach Zeitaufwand. 9.1 Festlegung der Stundensätze. __________________________________________________________________________________________________________________ Lücken in der Positionsnummerierung entstehen durch nicht übernommene Positionen aus der bundeseinheitlichen Musterleistungsbeschreibung. __________________________________________________________________________________________________________________ Für diese Rahmenvereinbarung gilt die folgende Höchstmenge für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum: Höchstmenge der Datenerfassungen für den Leistungszeitraum: 600 Einzelaufträge (Stück). Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. Ausführungszeitraum: 15.09.2026 - 31.08.2030 - Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium der Verteidigung, vertreten durch das ABB, vertreten durch den Landesbetrieb für Liegenschafts- und Baubetreuung Niederlassung Kaiserslautern, vertreten durch die Niederlassungsleitung
Rahmenvereinbarung für Bundeswehrmaßnahmen im Zuständigkeitsbereich der LBB Niederlassung Kaiserslautern - hier Rahmenvereinbarung BFR-Vermessung
Beim Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung. Diese umfasst die Leistung der baubegleitenden Bestandsvermessung gemäß Baufachlicher Richtlinien Vermessung zur Übergabe der Daten an das Liegenschaftsinformationssystem Außenanlagen des Bundes (LISA). Die spezifischen Leistungspflichten sind im Leistungsverzeichnis beschrieben. Verfahrensbeschreibung: Vor Aufnahme der Vermessungsarbeiten hat der AN den vorhandenen Datenbestand für die anstehenden Vermessungsarbeiten zu erkunden und abzurufen. Dieser Datenbestand ist die Grundlage für die vom AN auszuführende Leistung und umfasst die gültigen digitalen Bestandsdaten des LISA, sowie das liegenschaftsbezogene oder amtliche Lage- und Höhenfestpunktfeld. Der AN erfasst die vermessungstechnisch aufzunehmenden Einzelheiten der ober- und unterirdischen Topographie im geometrisch definierten Aufnahmebereich. Die Erkundung und Vermarkung neuer Festpunktfelder ist mit dem AG abzustimmen. Der AN ist verpflichtet, die erhobenen Daten so aufzubereiten, dass diese ohne weitere Konvertierung und Nachbearbeitung in das DV-System des AG´s übernommen werden können (§7 AVB). Der AN ist verpflichtet, mit dem AG aufnahmebegleitend die Qualitätssicherung der Daten abzustimmen. Sofern diesbezüglich Mängel im von ihm erfassten Datenbestand festgestellt werden, veranlasst der AG mit Angabe einer Nachfrist die Mängelbeseitigung. Zur Qualitätssicherung ist ein vorläufiger Bestandsplan im DWG/DXF-Forrmat zu erstellen, mit dem der AG eine Vollständigkeitsprüfung des vermessenen Aufnahmegebiets durchführt. Erst nach dieser Vollständigkeitsprüfung darf der AN die Datenbearbeitung gemäß den BFR LBestand A-1 Liegenschaftsbestandsmodell weiterführen. Die DV-Konformität wird von den Primänachweis führenden Stellen des LISA festgestellt. Konformitätsmängel der Daten werden dem AN zugestellt. Hierzu wird dem AN eine angemessene Nachfrist zur Mängelbeseitigung gesetzt. Fortführung von bereits bestehenden Datenbeständen Die Daten sind durch den Auftragnehmer so aufzubereiten, dass eine Fortführung des Datenbestandes nach den Regeln des Modellkataloges des Liegenschaftsbestandsmodells möglich ist. Der Ablauf ist folgendermaßen: Der AN erhält einen Primärdatenbestandsauszug im Format GML. Der AN pflegt unter Verwendung des Bestandsdatenauszuges alle sich örtlich geänderten Baubestände ein und erzeugt Daten im Format GML. Die zum Zwecke der Fortführung an den AN übergebenen Daten dürfen nur um die fortzuführenden geometrischen Informationen verändert werden. Ausgangsinformationen sind bezüglich der Anbindung an Sachdateninformationen unveränderlich zu lassen. Alle unveränderlich gebliebenen Daten stellen den aktuellen Bestand dar. Diesen Daten darf insbesondere durch Softwareoperationen keinerlei Informationsverlust beigefügt werden. Der AG kann vom AN Nachweise verlangen, in denen dokumentiert ist, welche ursprünglichen Daten verändert oder gelöscht wurden sowie welche Daten komplett neu hinzugekommen sind. Der Leistungsumfang beinhaltet insbesondere Koordinierungsleistungen mit den bauausführenden Firmen. Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt ca. 2.831.065,00 Euro netto für die Vertragslaufzeit. Das geschätzte Auftragsvolumen wird hiermit nicht festgelegt, d.h. es kann höher oder geringer ausfallen. Der Höchstwert des Auftragsvolumens beträgt 2.831.065,00 Euro netto für die Vertragslaufzeit. Die Rahmenvereinbarung wird mit mehreren Auftragnehmern (Anzahl 3) abgeschlossen. Der AG behält sich vor, sofern nicht genug Bieter vorhanden sind, den Vertrag auch mit weniger Auftragnehmern (mindestens 1 AN) zu schließen. Die Abrufsystematik erfolgt im rollierenden System. Die Einzelaufträge werden wie folgt erteilt: Der erste Einzelauftrag aus dieser Rahmenvereinbarung wird an diejenige Partei erteilt, die unter Berücksichtigung der bekanntgemachten Zuschlagskriterien das wirtschaftlichste Angebot für die Leistungen dieser Rahmenvereinbarung abgegeben hat. Der jeweils nächste Einzelauftrag wird hiernach an diejenige Partei erteilt, die das jeweils nächstwirtschaftlichste Angebot abgegeben hat. Nachdem hiernach alle Parteien Einzelaufträge erhalten haben, werden die folgenden Aufträge bis zum Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung jeweils wieder in der beschriebenen Reihenfolge vergeben (rollierendes Prinzip). Diese Einzelauftragsvergaben werden ausschließlich durch die im Vergabeverfahren benannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Es werden ca. 50 Einzelabrufe erwartet. Sie können bezüglich der Baukosten größere und kleinere Bauprojekte enthalten. Die Rahmenvereinbarung ist als VS-Maßnahme (>>VS-OFFEN<<) eingestuft Die Einstufung der konkreten Projekte erfolgt erst im Einzelabruf. Bedingung für die Ausführung des Auftrags: Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber am Verfahren teilnehmen und den Auftrag erhalten, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit besonderen Sicherheitsrisiken haben grundsätzlich keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen ("Staatenliste", s. Vergabeunterlagen). Die Staatenliste im Sinne von § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG wurde festgelegt durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat. Bei der Planung und Durchführung der Baumaßnahme dürfen keine Beschäftigten eingesetzt werden, die aus Staaten stammen, in denen nach Feststellung des Bundeministeriums des Innern und für Heimat besondere Sicherheitsrisiken für die mit sicherheitsempfindlicher Tätigkeit befassten Personen zu besorgen sind (Staaten i. S. d. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG). Der Bewerber muss die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung aufweisen. Form der Sicherheitsüberprüfung: Ü2 nach SÜG. Frist für die Erlangung der Sicherheitsüberprüfung: Aktuell ist die Notwendigkeit einer Sicherheitsüberprüfung nicht abzusehen.
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