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Landesbetrieb Straßen, Brücken und GewässerHamburgTED

Rahmenvereinbarung für die Örtliche Bauüberwachung, Bauoberleitung und Objektbetreuung von Straßenbaumaßnahmen an Hauptverkehrsstraßen in der Freien und Hansestadt Hamburg

Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis Beschreibung: Der Auftraggeber ist in Hamburg u. a. zuständig für die Planung und den Bau der innerstädtischen Hauptverk...

Type: Tender

Civil Engineering Design, Construction Supervision, Traffic Planning

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Tender type:
Tender
Contracting authority:
Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
Published:
July 09, 2026
Deadline:
Not specified
Topic:
Civil Engineering Design

Tender description

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Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis Beschreibung: Der Auftraggeber ist in Hamburg u. a. zuständig für die Planung und den Bau der innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen. In den kommenden Jahren möchte der Auftraggeber zahlreiche Straßen und Straßenabschnitte überplanen und umbauen lassen. Ziel der Planungen ist die Überprüfung und Optimierung der Straßeneigenschaften, die Errichtung von regelkonformen Radverkehrsanlagen und Gehwegen unter besonderer Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes sowie die Sanierung von Nebenflächen und Fahrbahnen. Diese Baumaßnahmen beziehen sich auf das Innere der Stadtgrenzen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zur Vergabe der hierfür erforderlichen Objektplanungsleistungen (Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1; LP 8 und 9 sowie die besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und besonderen Leistungen auf Anforderung und Nachweis: preislichen Prüfung von Nachtragsforderungen der Bauunternehmen und die Erarbeitung von Vergabevermerken zu Nachtragsvereinbarungen, die Mitarbeit beim Erstellen und Verteilen von Informationsmaterialien, Anlieger- und Presse-mitteilungen, die Mitarbeit bei Antworten zu politischen bzw. parlamentarischen Anfragen und Eingaben, Überwachen von Mängelbeseitigungen innerhalb der Verjährungsfrist aufgetretener Mängel, für Leistungen, die über die Grundleistungen hinaus gehen und sonstige vom AG geforderte besondere Leistungen) schließt der Auftraggeber eine Rahmenvereinbarung mit mehreren (max. 15) Dienstleistern ab (Mehrparteien-Rahmenvereinbarung). Die Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate. In dem hier ausgeschriebenen Vergabeverfahren sind in der Angebotsphase keine Honorarangebote zu unterbreiten. Die Zuschlagskriterien setzen sich ausschließlich aus Qualitätskriterien zusammen. Erst nach Abschluss der Rahmenvereinbarung werden projektbezogene Einzelverträge auf Basis der Ergebnisse von Einzelabrufen geschlossen. Alle Vertragspartner dieser Rahmenvereinbarung erhalten für die anstehenden Einzelmaßnahmen, welche oberhalb des jeweils geltenden Schwellenwertes für ein europaweites Vergabeverfahren für die Leistungsphasen 1 bis 9 sowie der besonderen Leistungen liegen, eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Preiswettbewerb), der ggfls. in eine Einzelbeauftragung mündet. Ein Anspruch auf Abschluss eines Einzelvertrages besteht nicht. Der LSBG geht davon aus, dass während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung zwischen 15 und 40 Einzelverträge abzuschließen sind. Es werden maximal 45 Einzelverträge vergeben. Es ist eine Loslimitierung vorgesehen (max. 3 Einzelaufträge je Teilnehmer der Rahmenvereinbarung pro Jahr (Stichtag: Datum der Absendung der Angebotsaufforderung). Als Jahr im Sinne dieser Rahmenvereinbarung werden die Zeiträume voraussichtlich wie folgt definiert: 1. Jahr: 07/2026 bis 06/2027 2. Jahr: 07/2027 bis 06/2028 3. Jahr: 07/2028 bis 06/2029. Bei einer zu geringen Anzahl an Teilnehmenden oder wenn kein zuschlagsfähiges Angebot bei einer Einzelauftragsvergabe vorliegt, kann sich dieser Wert entsprechend erhöhen.

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