Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHEschborn
Rahmenvereinbarung für die fachliche Beratung zur Neugestaltung des indischen Strommarktes
Ziel der Ausschreibung ist es, den indischen Partnerinstitutionen - insbesondere den zuständigen Ministerien und Behörden, nationalen und bundesstaatlichen Stromversorgern und Netzbetreibern, Regulierungsbehörden, Energie- und Investitionsagenturen sowie relevanten Forschungs- und Wissenseinrichtungen - sowie den GIZ-Vorhaben in Indien un...
Sustainability Consulting, Management Consulting
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
- Published:
- August 01, 2026
- Deadline:
- September 01, 2026
- Topic:
- Sustainability Consulting
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Ziel der Ausschreibung ist es, den indischen Partnerinstitutionen - insbesondere den zuständigen Ministerien und Behörden, nationalen und bundesstaatlichen Stromversorgern und Netzbetreibern, Regulierungsbehörden, Energie- und Investitionsagenturen sowie relevanten Forschungs- und Wissenseinrichtungen - sowie den GIZ-Vorhaben in Indien und gegebenenfalls in weiteren Ländern (z.B. Indonesien, Nepal) im Rahmen einer Rahmenvereinbarung einen hochwertigen, flexibel abrufbaren Unterstützungsmechanismus zur Verfügung zu stellen. Dieser ermöglicht die kurzfristige Bereitstellung qualitätsgesicherter Studien, Analysen, Daten, Instrumente, Beratungsleistungen und Capacity-Development-Maßnahmen zur Unterstützung der indischen Energiewende. Angesichts der hohen Dynamik energiepolitischer Fragestellungen ist eine parallele Bearbeitung multidisziplinärer Aufgaben in unterschiedlicher Tiefe erforderlich. Prioritäten und zeitliche Abfolgen können sich fortlaufend ändern und erfordern daher ein hohes Maß an Flexibilität, Reaktionsfähigkeit und fachlicher Kontinuität. Die auftragnehmende Partei ist für die fachliche Umsetzung, Koordination, Qualitätssicherung und Zielerreichung verantwortlich und unterstützt das Projekt insbesondere bei der Umsetzung priorisierter Maßnahmen zur Flexibilisierung des indischen Stromnetzes. Hierzu stellt sie ein fest benanntes Kernteam von Expert*innen bereit, das während der gesamten Laufzeit eingesetzt wird. Die Auftraggeberin beabsichtigt, ein qualifiziertes Unternehmen oder Konsortium mit der Erbringung technischer, marktbezogener und regulatorischer Beratungsleistungen zur Integration erneuerbarer Energien, von Energiespeichern sowie nachfrageseitiger Flexibilitätsoptionen im Rahmen der Energie- und Industrietransformation in Indien zu beauftragen. Die auftragnehmende Partei (AN) ist für die Erbringung der nachfolgend beschriebenen Arbeitspakete (AP) verantwortlich. Die Leistungserbringung erfolgt in Indien und in Deutschland. Der Einsatz der Expertinnen und Experten richtet sich nach den in den jeweiligen Arbeitspaketen beschriebenen Aufgaben. Eine enge fachliche Abstimmung zwischen den Standorten ist sicherzustellen. Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen strategischen Begleitung wirkt die Auftragnehmerin aktiv an der inhaltlichen und konzeptionellen Weiterentwicklung der Beratungsleistungen der Auftraggeberin mit, indem in den monatlichen Austauschformaten der Stand der Energiewende im indischen Stromsektor gemeinsam eingeordnet, Ergebnisse der Beratungsleistungen diskutiert sowie Ideen und konzeptionelle Ansätze zur Erreichung von Modulziel und Outputs kritisch reflektiert und weiterentwickelt werden. Zur Strukturierung der Leistungen werden vier Arbeitspakete definiert, die diese Produkte nach Art, Umfang und Reaktionsgeschwindigkeit typisieren: Arbeitspaket 1: Qualitative Kurzanalysen in kurzer Frist Arbeitspaket 2: Qualitative, tiefgehende Analysen Arbeitspaket 3: Quantitative Kurzanalysen in kurzer Frist Arbeitspaket 4: Quantitative tiefgehende Analysen
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Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHEschbornDeadline: Sep 01Ziel der Ausschreibung ist es, den indischen Partnerinstitutionen - insbesondere den zuständigen Ministerien und Behörden, nationalen und bundesstaatlichen Stromversorgern und Netzbetreibern, Regulierungsbehörden, Energie- und Investitionsagenturen sowie relevanten Forschungs- und Wissenseinrichtungen - sowie den GIZ-Vorhaben in Indien und gegebenenfalls in weiteren Ländern (z.B. Indonesien, Nepal) im Rahmen einer Rahmenvereinbarung einen hochwertigen, flexibel abrufbaren Unterstützungsmechanismus zur Verfügung zu stellen. Dieser ermöglicht die kurzfristige Bereitstellung qualitätsgesicherter Studien, Analysen, Daten, Instrumente, Beratungsleistungen und Capacity-Development-Maßnahmen zur Unterstützung der indischen Energiewende. Angesichts der hohen Dynamik energiepolitischer Fragestellungen ist eine parallele Bearbeitung multidisziplinärer Aufgaben in unterschiedlicher Tiefe erforderlich. Prioritäten und zeitliche Abfolgen können sich fortlaufend ändern und erfordern daher ein hohes Maß an Flexibilität, Reaktionsfähigkeit und fachlicher Kontinuität. Die auftragnehmende Partei ist für die fachliche Umsetzung, Koordination, Qualitätssicherung und Zielerreichung verantwortlich und unterstützt das Projekt insbesondere bei der Umsetzung priorisierter Maßnahmen zur Flexibilisierung des indischen Stromnetzes. Hierzu stellt sie ein fest benanntes Kernteam von Expert*innen bereit, das während der gesamten Laufzeit eingesetzt wird. Die Auftraggeberin beabsichtigt, ein qualifiziertes Unternehmen oder Konsortium mit der Erbringung technischer, marktbezogener und regulatorischer Beratungsleistungen zur Integration erneuerbarer Energien, von Energiespeichern sowie nachfrageseitiger Flexibilitätsoptionen im Rahmen der Energie- und Industrietransformation in Indien zu beauftragen. Die auftragnehmende Partei (AN) ist für die Erbringung der nachfolgend beschriebenen Arbeitspakete (AP) verantwortlich. Die Leistungserbringung erfolgt in Indien und in Deutschland. Der Einsatz der Expertinnen und Experten richtet sich nach den in den jeweiligen Arbeitspaketen beschriebenen Aufgaben. Eine enge fachliche Abstimmung zwischen den Standorten ist sicherzustellen. Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen strategischen Begleitung wirkt die Auftragnehmerin aktiv an der inhaltlichen und konzeptionellen Weiterentwicklung der Beratungsleistungen der Auftraggeberin mit, indem in den monatlichen Austauschformaten der Stand der Energiewende im indischen Stromsektor gemeinsam eingeordnet, Ergebnisse der Beratungsleistungen diskutiert sowie Ideen und konzeptionelle Ansätze zur Erreichung von Modulziel und Outputs kritisch reflektiert und weiterentwickelt werden. Zur Strukturierung der Leistungen werden vier Arbeitspakete definiert, die diese Produkte nach Art, Umfang und Reaktionsgeschwindigkeit typisieren: Arbeitspaket 1: Qualitative Kurzanalysen in kurzer Frist Arbeitspaket 2: Qualitative, tiefgehende Analysen Arbeitspaket 3: Quantitative Kurzanalysen in kurzer Frist Arbeitspaket 4: Quantitative tiefgehende AnalysenRahmenvereinbarung für die fachliche Beratung zur Neugestaltung des indischen Strommarktes
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHEschbornDeadline: Sep 01Ziel der Ausschreibung ist es, den indischen Partnerinstitutionen - insbesondere den zuständigen Ministerien und Behörden, nationalen und bundesstaatlichen Stromversorgern und Netzbetreibern, Regulierungsbehörden, Energie- und Investitionsagenturen sowie relevanten Forschungs- und Wissenseinrichtungen - sowie den GIZ-Vorhaben in Indien und gegebenenfalls in weiteren Ländern (z.B. Indonesien, Nepal) im Rahmen einer Rahmenvereinbarung einen hochwertigen, flexibel abrufbaren Unterstützungsmechanismus zur Verfügung zu stellen. Dieser ermöglicht die kurzfristige Bereitstellung qualitätsgesicherter Studien, Analysen, Daten, Instrumente, Beratungsleistungen und Capacity-Development-Maßnahmen zur Unterstützung der indischen Energiewende. Angesichts der hohen Dynamik energiepolitischer Fragestellungen ist eine parallele Bearbeitung multidisziplinärer Aufgaben in unterschiedlicher Tiefe erforderlich. Prioritäten und zeitliche Abfolgen können sich fortlaufend ändern und erfordern daher ein hohes Maß an Flexibilität, Reaktionsfähigkeit und fachlicher Kontinuität. Die auftragnehmende Partei ist für die fachliche Umsetzung, Koordination, Qualitätssicherung und Zielerreichung verantwortlich und unterstützt das Projekt insbesondere bei der Umsetzung priorisierter Maßnahmen zur Flexibilisierung des indischen Stromnetzes. Hierzu stellt sie ein fest benanntes Kernteam von Expert*innen bereit, das während der gesamten Laufzeit eingesetzt wird. Die Auftraggeberin beabsichtigt, ein qualifiziertes Unternehmen oder Konsortium mit der Erbringung technischer, marktbezogener und regulatorischer Beratungsleistungen zur Integration erneuerbarer Energien, von Energiespeichern sowie nachfrageseitiger Flexibilitätsoptionen im Rahmen der Energie- und Industrietransformation in Indien zu beauftragen. Die auftragnehmende Partei (AN) ist für die Erbringung der nachfolgend beschriebenen Arbeitspakete (AP) verantwortlich. Die Leistungserbringung erfolgt in Indien und in Deutschland. Der Einsatz derRahmenvereinbarung für die fachliche Beratung zur Neugestaltung des indischen Strommarktes
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHEschbornZiel der Ausschreibung ist es, den indischen Partnerinstitutionen - insbesondere den zuständigen Ministerien und Behörden, nationalen und bundesstaatlichen Stromversorgern und Netzbetreibern, Regulierungsbehörden, Energie- und Investitionsagenturen sowie relevanten Forschungs- und Wissenseinrichtungen - sowie den GIZ-Vorhaben in Indien und gegebenenfalls in weiteren Ländern (z.B. Indonesien, Nepal) im Rahmen einer Rahmenvereinbarung einen hochwertigen, flexibel abrufbaren Unterstützungsmechanismus zur Verfügung zu stellen. Dieser ermöglicht die kurzfristige Bereitstellung qualitätsgesicherter Studien, Analysen, Daten, Instrumente, Beratungsleistungen und Capacity-Development-Maßnahmen zur Unterstützung der indischen Energiewende. Angesichts der hohen Dynamik energiepolitischer Fragestellungen ist eine parallele Bearbeitung multidisziplinärer Aufgaben in unterschiedlicher Tiefe erforderlich. Prioritäten und zeitliche Abfolgen können sich fortlaufend ändern und erfordern daher ein hohes Maß an Flexibilität, Reaktionsfähigkeit und fachlicher Kontinuität. Die auftragnehmende Partei ist für die fachliche Umsetzung, Koordination, Qualitätssicherung und Zielerreichung verantwortlich und unterstützt das Projekt insbesondere bei der Umsetzung priorisierter Maßnahmen zur Flexibilisierung des indischen Stromnetzes. Hierzu stellt sie ein fest benanntes Kernteam von Expert*innen bereit, das während der gesamten Laufzeit eingesetzt wird. Die Auftraggeberin beabsichtigt, ein qualifiziertes Unternehmen oder Konsortium mit der Erbringung technischer, marktbezogener und regulatorischer Beratungsleistungen zur Integration erneuerbarer Energien, von Energiespeichern sowie nachfrageseitiger Flexibilitätsoptionen im Rahmen der Energie- und Industrietransformation in Indien zu beauftragen. Die auftragnehmende Partei (AN) ist für die Erbringung der nachfolgend beschriebenen Arbeitspakete (AP) verantwortlich. Die Leistungserbringung erfolgt in Indien und in Deutschland. Der Einsatz der ExpeHyAdvanCE fachliche Unterstützung
Gemeinsame Landesplanung Berlin-BraundenburgPotsdamDeadline: Aug 15Leistungsbeschreibung Fachliche und methodische Unterstützung des Lead Partners im Projekt HyAdvanCE 1. Hintergrund und Aufgaben des Lead Partners Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (Joint Spatial Planning Department Berlin-Brandenburg, JSPD) ist als Lead Partner des Interreg CENTRAL EUROPE Projekts HyAdvanCE (Advancing Hydrogen Planning in Central Europe) für die Gesamtkoordination des Projekts sowie die formale und inhaltliche Abstimmung mit dem Gemeinsamen Sekretariat des Programms verantwortlich. Das Projekt zielt auf die grenzüberschreitende Weiterentwicklung von Wasserstoffplanungsansätzen in Zentral-Europa ab. Im Rahmen eines sogenannten Kapitalisierungsansatzes werden bestehende Ergebnisse vorangegangener Projekte aus dem CENTRAL EUROPE-Programm, dem Alpine Space Programm, und verschiedener INTERREG A - Programme (u. a. H2CE, HyEfRe, HyBaBo) weiterentwickelt, in Pilotregionen getestet und in strategische sowie digitale Werkzeuge (u. a. Hydrogen Planning Guidance, Hydrogen Solutions Package, H2CE Platform Upgrade) überführt. Der Lead Partner koordiniert hierzu die Zusammenarbeit der sieben Projektpartner aus Deutschland, Tschechien, der Slowakei, Slowenien und Polen sowie die Umsetzung der drei Work Packages: WP1: Downstreaming & Pilotierung WP2: Upstreaming & Strategieentwicklung WP3: Capitalisation, Plattform & Dissemination 2. Leistungsgegenstand Der Leistungsgegenstand umfasst die fachliche und methodische Unterstützung des Lead Partners bei der inhaltlichen Umsetzung der Arbeitspakete 1 und 2 des Interreg CENTRAL EUROPE Projektes HyAdvanCE. Schwerpunkt der Leistungen ist die Unterstützung des Lead Partners bei der Entwicklung der Hydrogen Planning Guidance als zentralem Projektergebnis, der fachlichen Begleitung und Auswertung der Pilotaktivitäten sowie der Zusammenführung der Projektergebnisse zu transnational übertragbaren Planungsansätzen und strategischen Handlungsempfehlungen. Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner insbesondere bei der fachlichen Koordination, Konsolidierung und Qualitätssicherung der Beiträge der Projektpartner sowie bei der Erstellung der fachlichen Deliverables und Outputs gemäß Projektantrag (Application Form). Die Leistungen sind projektbegleitend während der gesamten Projektlaufzeit in enger Abstimmung mit dem Lead Partner sowie den Arbeitspaketleitenden zu erbringen. 3. Fachliche Unterstützung des Lead Partners im Arbeitspaket 1 "Downstreaming - Hydrogen Planning Guidance and Pilot Activities" Arbeitspaket 1 bildet den fachlichen Schwerpunkt der Beauftragung. Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der Entwicklung der Hydrogen Planning Guidance, der methodischen Begleitung und Qualitätssicherung der Pilotaktivitäten sowie der Konsolidierung der fachlichen Beiträge der Projektpartner. 3.1 Unterstützung bei der Entwicklung der Hydrogen Planning Guidance Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der fachlichen Entwicklung und Qualitätssicherung der im Application Form vorgesehenen Deliverables zur Erstellung der Hydrogen Planning Guidance als zentralem Projektergebnis. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Unterstützung bei der Entwicklung und Fortschreibung eines gemeinsamen methodischen Rahmens für die Hydrogen Planning Guidance; - fachliche Unterstützung bei der Entwicklung einer einheitlichen Struktur und Methodik zur Beschreibung regionaler Ausgangsbedingungen, Governance-Strukturen, räumlicher Planungsinstrumente sowie wasserstoffbezogener Infrastruktur- und Wertschöpfungsansätze; - Unterstützung bei der Entwicklung gemeinsamer Bewertungs- und Analyseansätze für die Projektregionen; - Konsolidierung und vergleichende Analyse der fachlichen Beiträge der Projektpartner; - Identifikation übertragbarer Good Practices sowie gemeinsamer Planungs- und Governanceansätze; - Ableitung fachlicher Empfehlungen für unterschiedliche regionale Ausgangssituationen in Mitteleuropa; - Unterstützung des Lead Partners bei der fachlichen Endredaktion und Qualitätssicherung der Hydrogen Planning Guidance. 3.2 Unterstützung bei der fachlichen Begleitung und Auswertung der Pilotaktivitäten Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der methodischen Begleitung und fachlichen Auswertung der Pilotaktivitäten des Projektkonsortiums. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Unterstützung bei der Entwicklung eines gemeinsamen methodischen Rahmens für die Durchführung, Dokumentation und Bewertung der Pilotaktivitäten; - Entwicklung einheitlicher qualitativer und quantitativer Bewertungsansätze zur Sicherstellung der Vergleichbarkeit der Pilotvorhaben; - fachliche Unterstützung der Projektpartner bei methodischen Fragestellungen im Rahmen der Pilotdurchführung; - vergleichende Analyse der Pilotaktivitäten hinsichtlich Wirksamkeit, Übertragbarkeit, Erfolgsfaktoren und Hemmnissen; - fachliche Zusammenführung der Ergebnisse aller Pilotregionen zu einer transnationalen Ergebnissynthese; - Unterstützung des Lead Partners bei der Ableitung fachlicher Schlussfolgerungen für die Weiterentwicklung der Hydrogen Planning Guidance; - Unterstützung bei der fachlichen Qualitätssicherung der Deliverables und Outputs des Arbeitspakets. 3.3 Unterstützung des deutsch-polnischen Pilotvorhabens und der Entwicklung einer grenzüberschreitenden Wasserstoffstrategie Der Lead Partner verantwortet gemeinsam mit den beteiligten Projektpartnern die Durchführung des deutsch-polnischen Pilotvorhabens. Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der fachlichen Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Pilotvorhabens sowie bei der Entwicklung einer grenzüberschreitenden Wasserstoffstrategie. Die Leistungen umfassen insbesondere: - fachliche Unterstützung bei der Konzeption und Umsetzung des deutsch-polnischen Pilotvorhabens; - Analyse grenzüberschreitender räumlicher, energie- und infrastruktureller Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf; - Analyse bestehender Planungsinstrumente, Governance-Strukturen und Kooperationsansätze im deutsch-polnischen Verflechtungsraum; - Unterstützung bei der Vorbereitung, Durchführung und fachlichen Auswertung grenzüberschreitender Workshops und Stakeholderdialoge; - Identifikation grenzüberschreitender Potenziale, Synergien, Hemmnisse und Kooperationsmöglichkeiten entlang der Wasserstoffwertschöpfungskette; - Unterstützung des Lead Partners bei der Entwicklung einer grenzüberschreitenden Wasserstoffstrategie einschließlich strategischer Ziele, Handlungsfelder und priorisierter Maßnahmen; - Unterstützung bei der Erarbeitung von Umsetzungsempfehlungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit; - Unterstützung bei der Überführung der Ergebnisse des Pilotvorhabens in die Hydrogen Planning Guidance sowie in die strategischen Projektergebnisse der Arbeitspakete 2 und 3. 3.4 Fachliche Konsolidierung und Qualitätssicherung der Deliverables Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der fachlichen Qualitätssicherung sämtlicher Deliverables und Outputs des Arbeitspakets 1. Die Leistungen umfassen insbesondere: - fachliche Prüfung der Beiträge der Projektpartner hinsichtlich Qualität, Konsistenz, Vergleichbarkeit und Vollständigkeit; - Unterstützung bei der methodischen Abstimmung zwischen den Pilotregionen; - fachliche Konsolidierung projektweiter Ergebnisse; - Unterstützung bei der Erstellung fachlicher Zusammenfassungen und Synthesen; - Qualitätssicherung der fachlichen Beiträge für Deliverables, Outputs und Programmdokumente. 4. Fachliche Unterstützung des Lead Partners im Arbeitspaket 2 "Upstreaming - Strategic Integration" Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der Überführung der Ergebnisse des Arbeitspakets 1 in strategische Handlungsempfehlungen sowie bei der Konsolidierung der im Arbeitspaket 2 vorgesehenen Projektergebnisse. 4.1 Unterstützung bei der Entwicklung strategischer Projektergebnisse Die Leistungen umfassen insbesondere: - Unterstützung bei der fachlichen Auswertung der Ergebnisse der Pilotaktivitäten als Grundlage regionaler und transnationaler Strategien; - vergleichende Analyse der regionalen Strategieansätze der Projektpartner; - Unterstützung bei der Ableitung gemeinsamer Handlungsempfehlungen für Raumordnung, Regionalentwicklung und Wasserstoffplanung; - Unterstützung bei der Entwicklung transnationaler Policy Recommendations; - Unterstützung bei der Integration der Projektergebnisse in bestehende regionale und überregionale Strategien sowie Planungsinstrumente. 4.2 Unterstützung bei der fachlichen Weiterentwicklung der deutsch-polnischen Wasserstoffstrategie Aufbauend auf den Ergebnissen des deutsch-polnischen Pilotvorhabens unterstützt der Auftragnehmer den Lead Partner bei der fachlichen Weiterentwicklung und strategischen Einordnung der grenzüberschreitenden Wasserstoffstrategie. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Unterstützung bei der Abstimmung der Strategie mit den beteiligten deutschen und polnischen Projektpartnern; - fachliche Einordnung der Strategie in bestehende nationale, regionale und europäische Wasserstoffstrategien; - Unterstützung bei der Entwicklung von Empfehlungen für eine langfristige grenzüberschreitende Governance und Zusammenarbeit; - Unterstützung bei der Ableitung übertragbarer Ansätze für andere Grenzregionen Mitteleuropas; - Unterstützung bei der Integration der Strategie in die transnationalen Projektergebnisse und Capitalisation-Produkte. 4.3 Fachliche Konsistenzprüfung und Qualitätssicherung Der Auftragnehmer unterstützt den Lead Partner bei der Sicherstellung eines konsistenten fachlichen Gesamtansatzes zwischen den Arbeitspaketen 1 und 2. Die Leistungen umfassen insbesondere: - Abstimmung der methodischen Grundlagen zwischen den Arbeitspaketen; - Prüfung der fachlichen Kohärenz sämtlicher Deliverables und Outputs; - Unterstützung bei der Konsolidierung der strategischen Projektergebnisse; - Unterstützung bei der Qualitätssicherung der fachlichen Beiträge vor Einreichung beim Gemeinsamen Sekretariat; - Unterstützung bei der Sicherstellung der Konsistenz zwischen der Hydrogen Planning Guidance, den Pilotaktivitäten, der deutsch-polnischen Wasserstoffstrategie sowie den transnationalen Handlungsempfehlungen. 5. Methodische Qualitätssicherung Zur Sicherstellung einer einheitlichen wissenschaftlich-methodischen Vorgehensweise innerhalb des Projektkonsortiums unterstützt der Auftragnehmer den Lead Partner insbesondere bei: - der Entwicklung gemeinsamer Qualitätsstandards für die fachliche Bearbeitung der Projektthemen; - der Prüfung der Beiträge der Projektpartner hinsichtlich Qualität, Konsistenz, Vergleichbarkeit und Übertragbarkeit; - der Entwicklung gemeinsamer methodischer Standards für die Hydrogen Planning Guidance sowie die Dokumentation und Auswertung der Pilotaktivitäten; - der Ableitung transnational übertragbarer Methoden, Planungsansätze und Handlungsempfehlungen; - der fachlichen Qualitätssicherung sämtlicher Deliverables und Outputs der Arbeitspakete 1 und 2. 6. Anforderungen an den Auftragnehmer Der Auftragnehmer verfügt über nachgewiesene Erfahrungen in den folgenden Bereichen: - Fachliche Begleitung transnationaler Projekte, vorzugsweise im Rahmen von Interreg-Programmen; - räumliche Planung, Regionalentwicklung oder vergleichbare Fachgebiete; - Wasserstoffwirtschaft, Energieraumplanung oder Infrastrukturentwicklung; - wissenschaftlich-methodische Analyse, Synthese und Aufbereitung komplexer Fachthemen; - Entwicklung von Leitfäden, Strategien, Handlungsempfehlungen und Policy Papers; - Moderation und fachliche Begleitung internationaler Arbeitsprozesse. Sämtliche Arbeitsergebnisse sind grundsätzlich in englischer Sprache zu erstellen, soweit nicht im Einzelfall eine andere Regelung mit dem Auftraggeber getroffen wird. Es wird die Teilnahme der verantwortlichen Person an mindestens zwei Partnertreffen (in den Ländern des jeweils gastgebenden Partners) sowie eine aktive Mitarbeit und Präsenz bei der Abschlusskonferenz (eventuell in Brüssel) erwartet. Für die Leistungen stehen insgesamt 50.000 EUR brutto zur Verfügung.Externe Beratung Website
NBankHannoverDeadline: Aug 102 Zu erbringende Leistungen Gegenstand der Ausschreibung ist die Beauftragung eines externen, unabhängigen und technologieneutralen Beratungsdienstleisters zur fachlichen, methodischen und vergaberechtlichen Unterstützung der NBank bei der Konzeption, Vorbereitung und Begleitung einer europaweiten Ausschreibung für die Auswahl und Implementierung einer zukunftsfähigen Content-Management- bzw. Digital-Experience-Plattform (CMS/DXP). Zu diesem Zweck soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. 2.1 Leistungsgegenstand Der Auftrag umfasst sämtliche erforderlichen Beratungsleistungen von der Konzeptionsphase inkl. strategischer Zielbildentwicklung und Erhebung von Spezifikationen und Anforderungen bis hin Vergabephase inkl. Unterstützung bei der Erstellung der Vergabeunterlagen und der Begleitung des Vergabeverfahrens. Ebenfalls Teil des Leistungsgegenstands ist die Unterstützung in der Implementierungsphase. Für den Gesamtumfang des Leistungsgegenstand (s. konkrete Arbeitspakete unter 2.2 Leistungsumfang) wird von einem Maximalaufwand von 45 PT ausgegangen. Übergeordnetes Ziel ist die Sicherstellung einer anforderungsgetriebenen, wirtschaftlichen und vergaberechtskonformen Auswahl eines geeigneten Systems sowie eines Umsetzungspartners und die erfolgreiche Umsetzung einer modernen digitalen Platt-form für die NBank. Es handelt sich nicht um eine Arbeitnehmerüberlassung, sondern lediglich um eine beratende und unterstützende Tätigkeit. Eine Eingliederung in die Organisationsstruktur der NBank auf Ebene der Arbeitnehmerüberlassung ist nicht vorgesehen. 2.2 Leistungsumfang Der Leistungsgegenstand gliedert sich im Sinne des konkreten Leistungsumfangs in aufeinander aufbauende und inhaltlich verzahnte Arbeitspakete: Strategie- und Zielbildentwicklung - Analyse der strategischen Zielsetzung der NBank im Kontext Digitalisierung und Vertrieb - Entwicklung eines Zielbilds für eine integrierte Digital Experience Plattform (DXP) - Definition von Leitplanken, Zielarchitektur und relevanten Handlungsfeldern - Bewertung von Lösungsansätzen (z. B. Best-of-Breed vs. integrierte Plattform) Analyse und Konzeption der Customer Journey - Identifikation relevanter Nutzergruppen (z. B. Fördernehmende, Intermediäre, interne Nutzerinnen und Nutzer) - Aufnahme und Analyse bestehender Customer Journeys - Entwicklung von Soll-Journeys und priorisierten Use Cases - Identifikation von Optimierungs- und Automatisierungspotenzialen (inkl. KI-Einsatz) Anforderungserhebung und -spezifikation - Erhebung technischer Anforderungen (Architektur, Schnittstellen, Sicherheit, Betrieb) - Erhebung fachlicher und funktionaler Anforderungen (Redaktion, UX, Work-flows etc.) - Definition von Anforderungen an KI-gestützte Funktionen (z. B. Förderfinder, Suche, Chatbot, Automatisierung, Redaktionsunterstützung) - Erstellung eines strukturierten und priorisierten Anforderungskatalogs Planung und Budgetrahmen - Erstellung eines Fahrplans inkl. Meilensteinen - Definition der Organisation und Governance - Identifikation von Risiken und Ableitung von Gegenmaßnahmen - Erstellung einer Budget- und Aufwandsindikation für die Umsetzung Erstellung der Vergabeunterlagen - Unterstützung bei der Erstellung einer vergaberechtskonformen Leistungsbeschreibung in Zusammenarbeit mit Einkauf und Rechtsbereich der NBank - Unterstützung bei der Entwicklung einer Bewertungsmatrix inkl. Kriterien und Gewichtung - Unterstützung bei der Formulierung einer Empfehlung zur Losstruktur und Vorgehensweise im Vergabeverfahren - Unterstützung bei der formalen Vorbereitung des Verfahrens Begleitung des Vergabeverfahrens - Unterstützung bei der Beantwortung von Bieterfragen - Unterstützung bei der fachlichen Begleitung möglicher Bieterpräsentatio-nen/Pitches - Auswertung der Angebote anhand definierter Kriterien Begleitung der Implementierungsphase - Unterstützung der Projektsteuerung und Qualitätssicherung - Unterstützung im Abnahmemanagement und bei Testkonzeption/-koordination - Unterstützung bei der Migration bestehender Inhalte - Unterstützung/Begleitung der Anwendungs- und Change-Dokumentation - Unterstützung/Begleitung des Go-Live sowie der anschließenden Stabilisie-rungsphase Der Auftragnehmende stellt sicher, dass alle Leistungen in enger Abstimmung mit den relevanten Fachbereichen/Spezialistinnen und Spezialisten/Beauftragten der NBank erbracht werden. 2.4 Leistungszeit Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung. Der Leistungszeitraum beginnt voraussichtlich im Q3 2026 und umfasst: Konzeptions- und Vergabephase: ca. 6 Monate anschließende Begleitung des Vergabeverfahrens: ca. 2 Monate Implementierungsbegleitung: ca. 8 - 10 Monate Die Gesamtprojektlaufzeit beträgt somit voraussichtlich ca. 16 - 18 Monate. Ein detaillierter Projekt- und Zeitplan ist vom Auftragnehmenden zu Beginn des Projekts in Abstimmung mit dem Auftraggeber zu konkretisieren und fortzuschreiben. Der Schätzwert liegt bei 35 PT und die Höchstabnahmemenge bei 45 PT. Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht. Der Vertrag endet, sobald die Höchstabnahmemenge erreicht ist. Der Vertrag hat eine 6 monatige Grundlaufzeit. Nach Ablauf dieser Grundlaufzeit steht dem Auftraggeber ein einseitiges Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss 1 Monat vor Ablauf der Grundlaufzeit dem Auftragnehmenden per Mail mitgeteilt werden. Wird von dem Kündigungsrecht kein gebraucht gemacht, verlängert sich der Vertrag automatisch um die oben angegebenen Projektphasen. Die jeweiligen Zeitangaben der einzelnen Projektphasen sind lediglich geschätzt und können ggf. kürzer oder länger ausfallen. 3 Qualifikation und Erfahrung der einzusetzenden Mitarbeiter Mit dem Angebot sollen die für den Auftrag einzusetzenden Mitarbeitenden (Leitung und ggf. Personal) unter Darstellung der Qualifikation und Erfahrung inkl. Angaben zur beruflichen Qualifikation genannt werden (formlos bzw. Eigenerklärung). Jede einzusetzende beratende Person muss die folgenden Mindestanforderungen erfüllen. Folgende Informationen/Unterlagen sollen vorgelegt werden: Lebenslauf - Nachweis über mindestens 5 Jahre relevanter Berufserfahrung in Beratung und Projektmanagement zu Digital- oder CMS-/DXP-Projekten - Nachweis über mindestens 3 Jahre relevanter Berufserfahrung im Bereich Solution/DXP Architektur - Nachweis über mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich UX-Beratung - Die einzusetzende beratende Person hat mindestens einmal einen öff. Auftraggeber bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens unterstützt Die vorgestellten Beraterinnen und Berater sind auch tatsächlich einzusetzen. Sollten andere Personen eingesetzt werden, weil einer der einzusetzenden Mitarbeitenden aus wichtigem Grund ausfällt (z.B. Tod, Kündigung, Krankheit) stellt der Auftragnehmende einen adäquaten Ersatz zur Verfügung. Die Beraterinnen und Berater müssen über gleichwertige Qualifikationen und Erfahrungen, wie die ausgefallene Person verfügen. Der Auftraggeber entscheidet nach billigem Ermessen, ob die Qualifikationen und Erfahrungen als gleichwertig anzusehen sind. Die Qualifikation und Erfahrung sind durch eine formlose Eigenerklärung nachzuweisen.SAP-Beratung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.BerlinIn einem weiteren Schritt sollen Dienstleistungen zur Erstellung von Pflichtenheften zu den späteren konkreten Projekten sowie Dienstleistungen zur Projektumsetzung angeboten werden. Im Einzelnen kann es sich insbesondere um folgende Leistungen handeln: - Durchführen von Machbarkeitsstudien - Erstellung von Umsetzungskonzeptionen - Erstellen von Pflichtenheften - Umsetzungsleistungen auf Basis der erstellten Pflichtenhefte - Mitwirkung bei der Inbetriebnahme, einschließlich aller die für eine Inbetriebnahme von Ände-rungen notwendigen Maßnahmen (Schulungsunterlagen, Schulungen, Handbücher usw.) und Wissenstransfer im Sinne der Implementierungsbegleitung - Aufbau einer zentralen Steuerungsinstanz innerhalb der Organisation des AG im Sinne eines SAP Center of Excellence mit besonderem Schwerpunkt eines BTP Center of Excellence ge-mäß den Empfehlungen der SAP SE und Unterstützung in der Überführung in den Routinebe-trieb - Beratung der Führungsebene 1 der Bereiche Finanzen und Revision, IT und Digitalisierung, Per-sonal und Organisation sowie Verwaltung Bau Beschaffung zur strategischen Weiterentwicklung der SAP Anwendungen nach Kriterien des wirtschaftlichen Systembetriebs unter Beachtung der Rahmenbedingungen der DGUV e.V. (Die DGUV möchte weg von einer rein technischen SAP-Betreuung und hin zu einer fachlich gesteuerten SAP-Governance kommen.) - Steuerung der technischen Dienstleister und des SAP-Betreibers Leistungsanforderungen, Mitarbeiterkontinuität, Fachberatung Die Fachberatung umfasst insbesondere folgende Aufgaben: - Geschäftsprozessspezifische Beratungsleistungen für die eingesetzten Module, Pro-gramme, Systeme und zugehörigen Instrumente - am SAP Standard ausgerichtete Beratung - konzeptionelle Tätigkeiten (Machbarkeitsstudien, Konzepterstellungen) - Beratung zu vorhandenen kundeneigenen Lösungen und, wenn nicht im SAP Standard enthal-ten, zu neuen kundeneigenen Lösungen - Wissenstransfer für andere Dienstleister - Marktbeobachtung / Neue Technologien und Anwendungen der SAP - Systemvorführungen o. ä., z. B. Vorstellung neuer Module (auch in Form von Webkonferenzen) - Begleitung und Unterstützung des produktiven Betriebs aus Anwendersicht Vorgehensmodell Projekt Grundsätzlich ist ein Phasenmodell nach Empfehlungen des Softwareherstellers SAP anzulegen, da die Organisation und Abwicklung in der Applikationsbetreuung des Auftraggebers im Standard ITIL etabliert ist. Die Begleitung durch den Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers grundsätzlich an den Standorten des Auftraggebers, vor allem in Sankt Augustin und Berlin vor Ort sicher zu stellen. Eine Beratung mittels hybrider Gesprächsformate erfolgt nur in Absprache mit dem Auftraggeber und ist nicht als grundsätzliche Kommunikationsvariante während der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gewünscht. Hauptaugenmerk der Projektschritte a) liegt auf Analyse- und Konzeptionstätigkeiten, mit dem Ziel, dem SAP System der DGUV neue Lösungen zuzuführen. b) liegt darin, dass nach Abnahme der zu a) genannten Tätigkeiten der Auftragnehmer aufgefordert wer-den kann, ein detailliertes Pflichtenheft zu erstellen. c) liegt darin, dass nach Abnahme und Bestätigung dieses Pflichtenheftes der Auftragnehmer zur Umsetzung aufgefordert werden kann. Dabei ist zu beachten, dass Umsetzungsprojekte den regulären Betrieb nur minimal beeinflussen dürfen. Einheitlicher Gesamtprojektleiter Für alle Projekte aus dem Rahmenvertrag ist seitens des Auftragnehmers zusätzlich zur jeweiligen Projektleitung ein einheitlicher Ansprechpartner namentlich zu benennen (einheitlicher Gesamtprojektleiter). Dieser ist für die Klärung organisatorischer Rahmenbedingungen sowie für die Koordination aller für die erfolgreiche Durchführung des Auftrags notwendigen Tätigkeiten verantwortlich. Er soll die zentrale Schnittstelle zwischen der Projektleitung des Auftraggebers und dem Auftragnehmer darstellen. Der einheitliche Gesamtprojektleiter muss über die notwendige Entscheidungskompetenz innerhalb der Organisation des Auftragnehmer verfügen, um auftauchende Fragestellungen schnell und verbindlich beantworten und ggf. auch vor Ort entscheiden zu können. Für Fälle der Abwesenheit des einheitlichen Gesamtprojektleiters ist ein Vertreter namentlich zu benennen. Die telefonische und schriftliche Erreichbarkeit des einheitlichen Gesamtprojektleiters oder seines Vertreters ist sicherzustellen.SAP-Beratung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V.BerlinDeadline: Jul 09In einem weiteren Schritt sollen Dienstleistungen zur Erstellung von Pflichtenheften zu den späteren konkreten Projekten sowie Dienstleistungen zur Projektumsetzung angeboten werden. Im Einzelnen kann es sich insbesondere um folgende Leistungen handeln: - Durchführen von Machbarkeitsstudien - Erstellung von Umsetzungskonzeptionen - Erstellen von Pflichtenheften - Umsetzungsleistungen auf Basis der erstellten Pflichtenhefte - Mitwirkung bei der Inbetriebnahme, einschließlich aller die für eine Inbetriebnahme von Ände-rungen notwendigen Maßnahmen (Schulungsunterlagen, Schulungen, Handbücher usw.) und Wissenstransfer im Sinne der Implementierungsbegleitung - Aufbau einer zentralen Steuerungsinstanz innerhalb der Organisation des AG im Sinne eines SAP Center of Excellence mit besonderem Schwerpunkt eines BTP Center of Excellence ge-mäß den Empfehlungen der SAP SE und Unterstützung in der Überführung in den Routinebe-trieb - Beratung der Führungsebene 1 der Bereiche Finanzen und Revision, IT und Digitalisierung, Per-sonal und Organisation sowie Verwaltung Bau Beschaffung zur strategischen Weiterentwicklung der SAP Anwendungen nach Kriterien des wirtschaftlichen Systembetriebs unter Beachtung der Rahmenbedingungen der DGUV e.V. (Die DGUV möchte weg von einer rein technischen SAP-Betreuung und hin zu einer fachlich gesteuerten SAP-Governance kommen.) - Steuerung der technischen Dienstleister und des SAP-Betreibers Leistungsanforderungen, Mitarbeiterkontinuität, Fachberatung Die Fachberatung umfasst insbesondere folgende Aufgaben: - Geschäftsprozessspezifische Beratungsleistungen für die eingesetzten Module, Pro-gramme, Systeme und zugehörigen Instrumente - am SAP Standard ausgerichtete Beratung - konzeptionelle Tätigkeiten (Machbarkeitsstudien, Konzepterstellungen) - Beratung zu vorhandenen kundeneigenen Lösungen und, wenn nicht im SAP Standard enthal-ten, zu neuen kundeneigenen Lösungen - Wissenstransfer für andere Dienstleister - Marktbeobachtung / Neue Technologien und Anwendungen der SAP - Systemvorführungen o. ä., z. B. Vorstellung neuer Module (auch in Form von Webkonferenzen) - Begleitung und Unterstützung des produktiven Betriebs aus Anwendersicht Vorgehensmodell Projekt Grundsätzlich ist ein Phasenmodell nach Empfehlungen des Softwareherstellers SAP anzulegen, da die Organisation und Abwicklung in der Applikationsbetreuung des Auftraggebers im Standard ITIL etabliert ist. Die Begleitung durch den Auftragnehmer ist auf Verlangen des Auftraggebers grundsätzlich an den Standorten des Auftraggebers, vor allem in Sankt Augustin und Berlin vor Ort sicher zu stellen. Eine Beratung mittels hybrider Gesprächsformate erfolgt nur in Absprache mit dem Auftraggeber und ist nicht als grundsätzliche Kommunikationsvariante während der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gewünscht. Hauptaugenmerk der Projektschritte a) liegt auf Analyse- und Konzeptionstätigkeiten, mit dem Ziel, dem SAP System der DGUV neue Lösungen zuzuführen. b) liegt darin, dass nach Abnahme der zu a) genannten Tätigkeiten der Auftragnehmer aufgefordert wer-den kann, ein detailliertes Pflichtenheft zu erstellen. c) liegt darin, dass nach Abnahme und Bestätigung dieses Pflichtenheftes der Auftragnehmer zur Umsetzung aufgefordert werden kann. Dabei ist zu beachten, dass Umsetzungsprojekte den regulären Betrieb nur minimal beeinflussen dürfen. Einheitlicher Gesamtprojektleiter Für alle Projekte aus dem Rahmenvertrag ist seitens des Auftragnehmers zusätzlich zur jeweiligen Projektleitung ein einheitlicher Ansprechpartner namentlich zu benennen (einheitlicher Gesamtprojektleiter). Dieser ist für die Klärung organisatorischer Rahmenbedingungen sowie für die Koordination aller für die erfolgreiche Durchführung des Auftrags notwendigen Tätigkeiten verantwortlich. Er soll die zentrale Schnittstelle zwischen der Projektleitung des Auftraggebers und dem Auftragnehmer darstellen. Der einheitliche Gesamtprojektleiter muss über die notwendige Entscheidungskompetenz innerhalb der Organisation des Auftragnehmer verfügen, um auftauchende Fragestellungen schnell und verbindlich beantworten und ggf. auch vor Ort entscheiden zu können. Für Fälle der Abwesenheit des einheitlichen Gesamtprojektleiters ist ein Vertreter namentlich zu benennen. Die telefonische und schriftliche Erreichbarkeit des einheitlichen Gesamtprojektleiters oder seines Vertreters ist sicherzustellen.Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben zur Umsetzung des Konjunkturpakets (KoPa), Ziffer 35c „Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“ – Los 2 Neue Fahrzeug- und Systemtechnologien sowie Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit in der Forschung auf dem Gebiet des bodengebundenen Verkehrs
Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieBerlinDie Projektträgerschaft soll die jeweilige Förderung vorbereiten, umsetzen und flankieren und dabei insbesondere - die hohe fachliche Wirkung der laufenden und beabsichtigten Förderung sicherstellen, - durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle die Anforderungen an einen effizienten Einsatz der Fördermittel erfüllen, - eine transparente und effiziente Durchführung der Förderprogramme gewährleisten, sowie - zur administrativen Entlastung des BMWE beitragen. Die Aufgaben der PT beinhalten dabei insbesondere: - analytische und konzeptionelle Vorarbeiten durch ständige Beobachtung und Analyse von Marktentwicklungen, wissenschaftlichem Fortschritt und von Forschung und Entwicklung in den jeweils relevanten Bereichen. Die Ergebnisse und Daten dienen der Steuerung der Förderprogramme sowie der Ableitung von Handlungsoptionen und Handlungsempfehlungen. - die Bewirtschaftung der Fördermittel für die Projekte, die aus den Förderaufrufen der jeweiligen Förderrichtlinien resultieren (Projektträgeraufgaben) und - ab dem Beginn der Beleihung - die Bewilligung der Förderprojekte. - Optimierung der Wirkung der Förderung und Sicherung der effizienten Abwicklung der Förderung. - Multiplikation der Erkenntnisse, nationaler und internationaler Austausch. Da alle drei Förderprogramme inhaltlich eng mit einander verbunden sind, ist eine enge Kooperation und Abstimmung zwischen den Projektträgerschaften und mit dem BAFA notwendig. Im Einzelnen umfassen die Aufgaben zu allen Projektträgerschaften: - Bewertung des Stands von Wissenschaft, Technik und Markt - Unterstützung bei der Programmplanung d.h. schwerpunktmäßig der Fortschreibung und Weiterentwicklung der Themen und Förderschwerpunkte der jeweiligen Förderrichtlinie - Antragsbearbeitung in einem zweistufigen Verfahren (Erstberatung der Interessenten, Beratung der Antragsteller, Sichtung und fachliche Ersteinschätzung von Skizzen in Bezug auf ihre Förderfähigkeit und -würdigkeit, Antragsprüfung und -bearbeitung) - Fachlicher und administrativer Vollzug der Förderung - Berichtspflichten - Erfolgskontrolle (Durchführung der Erfolgskontrolle bzw. Wirkungsanalyse auf Projektebene, Unterstützung der Erfolgskontrolle auf Programmebene) - Begleitende Aufgaben (Begleitung oder Vertretung des BMWi bei Terminen, Veranstaltungen und Reisen, Organisation von Fachveranstaltungen, Ergebnisverbreitung, Fachliche Zuarbeiten, Unterstützung des AG bei der Öffentlichkeitsarbeit, Datenpflege) Es ist vorgesehen, die PT gemäß § 44 Abs. 2 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung der ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Mittel zu beauftragen und gemäß § 44 Abs. 3 BHO zu beleihen. Nähere Bestimmungen hierzu enthält der Projektträgervertrag. Im Falle der Beleihung unterstehen die PT der Rechts- und Fachaufsicht des BMWE. Zudem sind Leistungen zur Verstärkung der europäischen Zusammenarbeit in der Forschung auf dem Gebiet des bodengebundenen Verkehrs (Arbeitspaket „NKS Verkehr“) umfasst. Ausgangspunkt aller Aktivitäten der NKS auf dem Gebiet des bodengebundenen Verkehrs (kurz: NKS Verkehr) ist das FRP der EU. Die NKS Verkehr unterstützt die zuständigen Bundesministerien bei ihren Aufgaben im Programmausschuss zum Cluster 5 in Säule 2: „Klima, Energie und Mobilität“ des FRP „Horizont Europa“. Zur Umsetzung des FRP hat die EU-Kommission den Mitgliedstaaten vorgeschlagen, Informations- und Beratungssysteme einzurichten und dazu „Leitsätze der Europäischen Kommission für die Einrichtung Nationaler Kontaktstellen“ veröffentlicht. Wesentliches Ziel der NKS Verkehr ist es, eine hohe und effiziente Beteiligung deutscher Unternehmen und Forschungseinrichtungen an den Fördermaßnahmen der EU zur Stärkung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Fahrzeugindustrie sicherzustellen. Des Weiteren sind bi- und multilaterale Kooperationen im Verkehrsbereich, künftig insbesondere im Bereich „Automatisiertes und vernetztes Fahren“, zu organisieren und miteinander zu koordinieren. Das Arbeitspaket beinhaltet: - Verbreitung der relevanten, aktuellen Dokumente der Kommission - Zusammenfassung und Kommentierung der Dokumente der Kommission - Organisation und Durchführung von Informations- und Beratungsveranstaltungen und Schulungen - Zielgruppenspezifische Beratung der Förderinteressenten und Antragstellenden - Weitere Unterstützung des Auftraggebers Zu den Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.Untersuchung einer effizienten Organisationsform der Grünflächenpflege
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich VergabemanagementPotsdamDeadline: Sep 301.1 Anlass der vorzunehmenden Beauftragung Ziel des Gesamtprojektes ist die grundsätzliche Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrneh-mung im Aufgabenfeld der Grünflächenpflege in den Bereichen 453 Grünflächen und 454 Friedhöfe sowie die Ermittlung einer geeigneten Organisationsrechtsform für eine effiziente Aufgabenerledigung in der Grünflächenpflege in der Landeshauptstadt Potsdam (LHP). Der Fachbereich (FB) 45 Klima, Umwelt und Grünflächen hat den Bereich 501 Organisation und Digitalisierung im Rahmen eines internen Auftrags mit der Projektplanung und Umsetzung dieser Organisationsuntersuchung beauftragt. Zur Unterstützung der Organisationsuntersuchung beabsichtigt die LHP, einen externen Dienstleister zu beauftragen. 1.2 Ausgangslage 1.2.1 Beschlusslage Grundlage für die Durchführung der Organisationsuntersuchung ist ein Beschluss der Stadt-verordnetenversammlung (22-SVV-0005): "Der Oberbürgermeister wird beauftragt prüfen zu lassen, welche Aufgabenbereiche der Grünflächenpflege effizienter in kommunaler Hand aus-geführt werden können und welche Organisationsform dafür geeignet ist." 1.2.2 Allgemeine Ausgangslage Die LHP unterliegt aktuell einem erheblichen Konsolidierungsdruck. Dieser wird durch ver-schiedene politische Aufträge (Personalwirtschaftskonzept, Modernisierungsagenda, Haus-haltskonsolidierung) untersetzt. Demgegenüber steht ein kontinuierlicher Aufgabenzuwachs verursacht durch einen Zuwachs an zu pflegenden Grünflächen von ca. 30 ha bis zum Jahr 2036 sowie eine Verlagerung der Aufgabenschwerpunkte aufgrund der Auswirkungen des Klimawandels Die zur Aufgabenerledigung zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen sind derzeit aufgrund des aktuell eingefrorenen Stellenrahmens im Jahr 2026 limitiert. Dieser Umstand wird verschärft durch den Wegfall eines Teils bisheriger Hilfskräfte aus dem Teilhabechan-cengesetzt und altersbedingter Ausfälle beim Bestandspersonal. Die Ausführung eines Teils der Grünflächenunterhaltungsaufgaben wird derzeit externen Dienstleistern übertragen. Diese Rahmenbedingungen sind bei der Bearbeitung der geforderten Leistungsbausteine zu berücksichtigen. 1.2.3 Organisatorische Ausgangslage Das Aufgabenfeld der Grünflächenpflege wird durch zwei Bereiche des Fachbereichs 45 be-arbeitet. Die Grünflächenpflege im Stadtgebiet wird durch den Bereich 453 Grünflächen wahr-genommen. Die Grünflächenpflege auf den städtischen Friedhöfen liegt in der Hand des Be-reichs 454 Friedhöfe insbesondere der Arbeitsgruppe 4542 Pflege Friedhöfe. Beide Bereiche sind organisatorisch dem FB 45 Klima, Umwelt und Grünflächen zugeordnet. Der Bereich 453 gliedert sich in vier Arbeitsgruppen (AG). Der Bereich 454 ist in zwei Arbeits-gruppen unterteilt (siehe Organigramm). Im Innenverhältnis der LHP ist der FB 45 Auftragge-ber für die AG 5012 Organisationsentwicklung. Die AG 5012 ist dem Bereich 501 Organisation und Digitalisierung zugeordnet und stellt im Innenverhältnis den Auftragnehmer dar. Im Außenverhältnis ist der Bereich 501 Auftraggeber ggü. dem externen Dienstleister. Dem Bereich 453 sind aktuell rund 75 Beschäftigte zugeordnet. Der AG Pflege Friedhöfe sind rund 29 Beschäftigte zugeordnet. 1.2.4 Technische Ausgangslage Die LHP nutzt als zentrales Prozessmanagementwerkzeug die Picture-Prozessplattform. Der Auftragnehmer erhält Zugriff auf die Prozessplattform und ist verpflichtet, gemäß den Modellie-rungsstandards der LHP zu arbeiten. Für die Aufgabenerfüllung im Bereich 453 werden die Fachverfahren ArcGIS und Archikart genutzt. 1.3 Ziele der Beauftragung Im Ergebnis des Gesamtprojektes sollen die folgenden Ziele erreicht werden: a) Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung in dem Aufgabenfeld Grünflächenpflege in der LHP und ableiten von Empfehlungen, insbesondere welche Aufgaben künftig effizi-enter durch eigenes Personal oder durch externe Dienstleister wahrgenommen werden. b) Ermittlung einer geeigneten Organisationsrechtsform für die künftige Aufgabenwahrneh-mung. c) Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zur zukunftsorientierten Organisation der Grünflächenpflege. 2. Beschreibung der Leistungen 2.1 Leistungen im Überblick Der Auftragnehmer soll die Projektgruppe im Hinblick auf die oben genannten Ziele organisa-torisch und konzeptionell unterstützen. Die Aufgaben des externen Auftragnehmers umfassen im Wesentlichen: zu a) Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung im Aufgabenfeld der Grünflä-chenpflege in der LHP und ableiten von Empfehlungen: 1. Analyse der Ausgangslage des Aufgabenbestandes im Aufgabengebiet der Grün-flächenpflege. 2. Analyse der Aufgabenentwicklung bis zum Jahr 2036 (Mengengerüste, Ressour-cen - Finanzen, Personaleinsatz, Technikeinsatz sowie Organisation der Leis-tungsbeziehungen. 3. Ableitung von Szenarien zur Entwicklung des Aufgabenbestandes bis 2036. 4. Erstellung eines Aufgabenkatalogs für die Aufgaben im Aufgabenfeld Grünflächen-pflege des FB 45. 5. Durchführung einer Aufgabenzweckkritik. 6. Durchführung einer Aufgabenvollzugskritik mit dem Schwerpunkt Schnittstellen-analyse unter Einbeziehung der Bereiche 453 Grünfläche und 454 Friedhöfe mit dem Ziel zu prüfen, ob eine Optimierung der Schnittstellen und eine Erhöhung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung erzielt werden kann. 7. Prüfung welche bisher extern erbrachten Leistungen ggf. mit eigenen Kräften und eigener Technik effizienter und effektiver erbracht werden können und erbracht werden müssen. 8. Entwicklung von Vorschlägen zur optimalen Aufteilung der Aufgabenerledigung zwischen internen Einheiten und externen Dienstleistern. 9. Aufzeigen von Varianten für eine zukunftsorientierte Aufbauorganisation im Aufga-benfeld der Grünflächenpflege in der LHP vor dem Hintergrund des optimierten Aufgabenbestandes der Grünflächenpflege in der LHP. zu b) Ermittlung einer geeigneten Organisationsrechtsform für die künftige Aufgaben-wahrnehmung. 1. Kriterien gestützte Untersuchung und Bewertung von Varianten für eine zukunfts-orientierte Organisationsrechtsform für die Aufgaben der Grünflächenpflege vor dem Hintergrund des aktuellen Aufgabenbestandes im Jahr 2026 sowie der in a) entwickelten Aufgabenzuwachsszenarien (für die Jahre 2031 und 2036) o Regiebetrieb (Kernverwaltung/Status quo), o Eigenbetrieb und o GmbH. 2. Als Kriterien anzusetzen sind insb. Effizienz- und Effektivitätskriterien, z.B. Qualität der Leistungserbringung, Steuerbarkeit der Leistungserbringung, Kosten der Über-führung in die jeweilige Organisationsrechtsform. 3. Bewertung der Vor- und Nachteile sowie der Chancen und Risiken der Organisati-onsrechtsformen. 4. Gesamtbewertung der Eignung der Rechtsformen für die Umsetzung in der LHP und Ableitung einer Vorzugsvariante. zu c) Ableitung konkreter Handlungsempfehlungen zur zukunftsorientierten Organisati-on der Grünflächenpflege. 1. Ableitung einer Empfehlung für die künftige Organisationsrechtsform für die Wahr-nehmung der Aufgaben der Grünflächenpflege. 2. Erarbeitung eines Vorschlags für eine künftige Aufbauorganisation der Grünflä-chenpflege in der bevorzugten Organisationsrechtsform. 3. Ableitung von Optimierungsansätzen und Handlungsempfehlungen mit Blick auf eine effiziente Aufgabenerledigung (Ablauforganisation) der Grünflächenpflege im FB 45 bis zum Jahr 2036. 4. Ableitung von Empfehlungen, welche Aufgaben im Aufgabenfeld der Grünflächen-pflege effizienter durch externe Dienstleister und welche effizienter durch interne Einheiten erbracht werden können. 5. Ermittlung von Kennzahlen zur Entscheidungsunterstützung für die Ermittlung von Ressourcenbedarfen (z.B. ab x ha, sind y Personal, Technik und Finanzmittel be-reitzustellen). 6. Ableitung für eine Personalbedarfsschätzung und die Quantifizierung der Technik-bedarfe in Abhängigkeit der Ergebnisse aus a) und b) für den optimierten Aufga-benbestand nach der Aufgabenvollzugs- und zweckkritik. 7. Ableitung einer Kostenschätzung für die jährlich zu veranschlagenden finanziellen Ressourcen für die Umsetzung der Vorzugsvariante. Die oben genannten Leistungsbausteine werden im Folgenden konkretisiert. Dabei ist zu be-achten, dass diese zum Teil parallel zueinander abzuarbeiten sind, da verschiedene inhaltli-che Abhängigkeiten bestehen. 2.2 Leistungsbaustein 1 - Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrneh-mung Der Auftragnehmer soll unter Berücksichtigung der allgemeinrechtlichen Anforderungen eine Prüfung der Effizienz der Aufgabenwahrnehmung vornehmen. Dabei sind die folgenden Ar-beitspakete umzusetzen: a. Systematische Erfassung der Ausgangslage der Grünflächenpflege inkl. der Pfle-ge der Stadtbäume in der LHP. Mindestens zu betrachten sind dabei die verfügba-ren Ressourcen, der Aufgabenbestand, die aktuelle Aufbauorganisation, die recht-lichen Auftragsgrundlagen sowie zugrunde gelegte Pflegestandards. Der AG er-wartet vom AN eine entsprechende Beratung im Hinblick auf mögliche weitere Kri-terien. b. Ermittlung der Aufgabenentwicklung sowie der zu bewirtschafteten Flächen in ei-nem mittelfristigen Planungszeitraum (bis 2036) vor dem Hintergrund der beste-henden Rahmenbedingungen (z.B. Aufgaben u. Flächenzuwächse durch die Übernahme neuer Stadteile (Krampnitz). c. Erarbeitung eines Aufgabenkataloges der sowohl den IST-Zustand als auch die in 2. ermittelten mittelfristigen Aufgabenzuwächse quantitativ darstellt. d. Abgleich der vorhandenen Ressourcensituation (Personal, Finanzen, Betriebsmit-tel) mit dem Aufgabenkatalog und Darstellung der Defizite oder Überschüsse. e. Transparente Darstellung der Aufgaben, welche durch externe Dienstleister und durch eigenes Personal ausgeübt werden. f. Durchführung einer Aufgabenzweckkritik auf Basis des Aufgabenbestandes. g. Durchführung einer Aufgabenvollzugskritik mit den Schwerpunkten Schnittstellen-analyse, Verhältnismäßigkeit des Ressourceneinsatz. Optional kann die Modellie-rung von 1-3 wesentlichen Kernprozessen erforderlich sein. Im Ergebnis des Leistungsbausteins 1 sind durch den AN die folgenden Ergebnisse vorzule-gen: - eine kriterienbasierte Darstellung der IST-Situation in Form eines Berichtes - ein kriterienbasierter Aufgabenkatalog als Basis für die nächsten Arbeitspakete - ein Vergleich der aktuellen Ressourcensituation mit den durch den Aufgabenkatalog dargestellten Anforderungen im Aufgabenfeld der Grünflächenpflege in geeigneter Form. - Dokumentation der Aufgabenzweck- und Aufgabenvollzugskritik in geeigneter Form und Ergänzung des Aufgabenkataloges mit den erzielten Ergebnissen. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt pauschal. 2.3 Leistungsbaustein 2 - Ermittlung einer geeigneten Organisations-rechtsform für die künftige Aufgabenwahrnehmung Der Auftragnehmer soll unter Berücksichtigung der allgemeinrechtlichen Anforderungen eine Aufgabenzweck- sowie eine Aufgabenvollzugskritik vornehmen und auf dieser Basis eine Prü-fung der Effizienz der Organisationsrechtsform sowie die Entwicklung einer Vorzugsvariante vornehmen. Der Leistungsbaustein beinhaltet die folgenden Arbeitspakete: a. Darstellung u. Kriterien basierte Bewertung der Organisationsrechtsformen Regie-betrieb, Eigenbetrieb, GmbH für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grünflächen-pflege. b. Prüfung der Eignung und Effizienz der Organisationsrechtsformen Regiebetrieb, Eigenbetrieb, GmbH für die Erledigung der ermittelten Aufgaben in der Grünflä-chenpflege sowie Ableitung einer Vorzugsvariante. c. Ableitung, Schätzung von Personalbedarfen und Betriebsmitteln sowie Finanzres-sourcen für die Vorzugsvariante. d. Ableitung einer Personalbedarfsschätzung und Quantifizierung der Technikbedarfe für die Vorzugsvariante. e. Zuordnung der vorhandenen Stellen und der geschätzten Personalbedarfe zur empfohlenen Aufbauorganisation. f. Ableitung einer Kostenschätzung für die jährlich zu veranschlagenden finanziellen Ressourcen für die Umsetzung der Vorzugsvariante. g. Ermittlung von Kennzahlen zur Entscheidungsunterstützung für die Ermittlung von Ressourcenbedarfen vor dem Hintergrund der Aufgabenentwicklung bis 2036 (z.B. ab x ha, sind y Personal, Technik und Finanzmittel bereitzustellen). Als Ergebnis des Leistungsbausteins 2 sollen mindestens entstehen: - Erstellung einer SWOT-Analyse zur Eignung und Bewertung der Organisations-rechtsform sowie Beschreibungen der Varianten. - Dokumentation der Personalbedarfsschätzung in geeigneter Form. - Erstellung einer Entscheidungsgrundlage für den AN unter Berücksichtigung der in den Punkten a-g erzielten Ergebnisse. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt pauschal. 2.4 Leistungsbaustein 3 - Ableitung konkreter Umsetzungsszenarien und Handlungsempfehlungen Der Auftragnehmer soll unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Leistungsbausteine 1 und 2 konkrete Umsetzungsszenarien und Handlungsempfehlungen mit Blick auf Aufbauorganisa-tion und Rechtsform der Vorzugsvarianten entwickeln. Der Leistungsbaustein beinhaltet die folgenden Arbeitspakete: a. Ableitung einer konkreten Empfehlung für die künftige Organisationsrechtsform für die Wahrnehmung der Aufgaben der Grünflächenpflege. b. Ableitung von Optimierungsansätzen und Handlungsempfehlungen mit Blick auf eine effiziente Aufgabenerledigung (Aufbau- und Ablauforganisation) der Grünflächenpflege im FB 45 bis zum Jahr 2036. c. Ableitung von Empfehlungen, welche Aufgaben im Bereich der Grünflächenpflege effi-zienter durch externe Dienstleister und welche effizienter durch interne Einheiten er-bracht werden können. d. Erarbeitung von Vorschlägen zur Optimierung der Schnittstellen zwischen den Berei-chen und Arbeitsgruppen des FB 45 hinsichtlich der Ausübung der Aufgaben der Grün-flächenpflege. e. Erstellung eines Organigramms für die empfohlene Aufbauorganisation. Als Ergebnis des Leistungsbausteins 3 sollen mindestens entstehen: - Ein vollständiges Umsetzungskonzept mit Handlungsempfehlungen für die Vor-zugsvariante unter Zusammenfassung der während der Beauftragung erzielten Er-gebnisse. - Eine Abschlussdokumentation in Form eines Abschlussberichtes. Die Abrechnung der Leistungen erfolgt pauschal. 2.5 Projektleitungstätigkeit Die Projektleitung des Auftragnehmers soll die operative Planung und Steuerung der Leis-tungsbausteine in Zusammenarbeit mit der Projektleitung des Bereiches 501 sowie der Pro-jektleitung des FB 45 übernehmen. Die Projektleitung des Auftragnehmers erstellt eine detail-lierte Ablaufplanung zur Realisierung der Auftragsgegenstände und ist für das Projektcontrol-ling und das Projektrisikomanagement verantwortlich. Die Projektleitung hat auf einen ange-messenen Ressourceneinsatz hinzuwirken und die Projektleitung des Auftraggebers bei Ab-weichungen und Risiken zu informieren sowie Gegenmaßnahmen vorzuschlagen. Der Auftragnehmer ist aufgefordert, eine Kickoff- sowie eine Abschlussveranstaltung inklusive Ergebnispräsentation durchzuführen. Darüber hinaus sind zur Erbringung der Leistungen im Rahmen der Informationsgewinnung Interviews sowie die Durchführung von Workshops vor-zusehen. Die Projektleitungstätigkeiten sind in die Leistungsbausteine einzupreisen. 2.6 Allgemeine Anforderungen an die Leistungen Dokumentationen und Konzepte sind in einem gängigen Format in elektronischer Form (Word, Excel, PowerPoint, PDF) einzureichen. Für den Austausch stellt der Auftragnehmer einen verschlüsselten Übermittlungsweg zur Verfügung. 2.7 Stellung der eingesetzten Mitarbeitenden Eine Arbeitnehmerüberlassung erfolgt im Zusammenhang mit diesem Verfahren nicht. Der Auftraggeber erteilt dem vom Auftragnehmer eingesetzten Personal keine Weisungen, diese erfolgen allein vom Auftragnehmer. Soweit eine Auswahl des vom Auftragnehmer im Rahmen der Vertragserfüllung eingesetzten Personals erfolgt, trifft der Auftragnehmer die notwendige Entscheidung; namentliche Anforderungen durch den Auftraggeber erfolgen nicht. Ebenso bestimmt der Auftragnehmer eigenverantwortlich die Verteilung der ihm obliegenden Aufgaben mit dem von ihm eingesetzten Personal. Sofern der Auftragnehmer einen Personalwechsel beabsichtigt, ist der Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Das Personal des Auftragnehmers wird nicht in den Arbeitsprozess bzw. die Organisation des Auftraggebers eingegliedert. Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass das Personal des Auftragnehmers die Weisungen/Aufträge durch deren Vorgesetzte erhält. 3. Steuerung Gesamtprozess Die Steuerung des Gesamtprozesses erfolgt durch die Leitung des Bereichs 501. Die Leitung des Bereichs 501 ist zugleich Ansprechpartner der Landeshauptstadt Potsdam für den Auftragnehmer. In der operativen Umsetzung der einzelnen Leistungsbausteine des Projektes ist die zuständi-ge Sachbearbeitung Organisationsentwicklung der AG 5012 sowie die Leitung der AG 4533 Ansprechpartner für den Auftragnehmer. Die notwendigen Mitwirkungsleistungen des Auftrag-gebers werden über die Leitung des FB 45 organisiert und sichergestellt.
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