Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieBonnTED
Projektträgerschaft für Fördermaßnahmen im Bereich Mikroelektronik
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beabsichtigt, ab dem 1. Januar 2027 eine Projektträgerschaft für Maßnahmen im Bereich der Mikroelektronik neu zu beauftragen. Dies umfasst die Fördermaßnahmen im Rahmen und nach den Kriterien des IPCEI „Important Project of Common European Interest“ Mikroelektronik und Kommunikations...
Project Management, Procurement Consulting, Management Consulting
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Published:
- July 08, 2026
- Deadline:
- August 07, 2026
- Topic:
- Project Management
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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) beabsichtigt, ab dem 1. Januar 2027 eine Projektträgerschaft für Maßnahmen im Bereich der Mikroelektronik neu zu beauftragen. Dies umfasst die Fördermaßnahmen im Rahmen und nach den Kriterien des IPCEI „Important Project of Common European Interest“ Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien (IPCEI ME/KT), European Chips Act (ECA) und des IPCEI Advanced Semiconductor Technologies (IPCEI AST). Hierfür ist zur Vorbereitung und Durchführung der Förderung im Bereich der Mikroelektronik ein Projektträger (PT) zu beauftragen. Mit seiner Unterstützung sollen durch sorgfältige fachliche und administrative Planung, Durchführung und Kontrolle der effiziente Einsatz der Fördermittel gewährleistet werden. Der PT übernimmt vollständig die Administration aller laufenden Förderprojekte des bisherigen Projektträgers ab 1. Januar 2027. Ebenso wird der AN den AG dabei unterstützen, eine europäisch harmonisierte bzw. koordinierte Durchführung der Förderaktivitäten im Bereich der Mikroelektronik si-cherzustellen. Ein Großteil der Aufgaben ist die Unterstützung des BMWE bei allen fachlichen und ad-ministrativen Fragen im Zusammenhang mit den Förderungen. Nach derzeitigem Planungsstand ist bis zum Jahr 2031 mit einer Anzahl von bis zu 160 zu betreuenden Förderprojekten über alle Fördermaßnahmen zu rechnen (bis zu 90 laufende und bis zu 70 weitere mögliche Projekte).
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Das eingesetzte Personal für die Fördermaßnahmen und die Lehrkräfte der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler stimmen sich zu den konkreten Inhalten, dem erforderlichen Lehr- und Lernmaterial und den Methoden ab. Bei der Auswahl der Maßnahmen ist auf eine Abgrenzung zum Aufgabengebiet der Schulsozialarbeit im Rahmen des Programms "Soziale Arbeit in den öffentlichen Berufsbildungszentren im Saarland" zu achten. Förderangebote können in Abhängigkeit der individuellen Konzeption integrativ, während der Schulzeit oder additiv, etwa im Nachmittagsbereich, stattfinden. Die Förderangebote finden als schulische Veranstaltung in der Verantwortung der jeweiligen Schule statt. Das integrative und additive Förderangebot wird vom Ministerium für Bildung und Kultur finanziert. Die Schulen entscheiden über die Räumlichkeiten, in denen das Angebot stattfindet. Der Rahmenvertragspartner stellt das für die Durchführung des Förderangebots erforderliche geeignete und qualifizierte Personal (beispielsweise auch pädagogische Fachkräfte, (Lehramt-)studierende, Lernpaten und Honorarkräfte) entweder selbst oder durch Kooperation mit anderen Partnern ("Subpartnern"). Subpartner können zum Beispiel Vereine, Verbände, Solo-künstlerinnen und Solokünstler sowie Anbieter kreativer Praxis sein. Bedient sich der Rahmenvertragspartner Subpartnern, so bleibt dennoch er Ansprechpartner und Vertragspartner des Ministeriums für Bildung und Kultur und ist diesem gegenüber für die ordnungsgemäße Leistungsausführung verantwortlich. Ihm obliegt auch die notwendige interne Koordination zu seinem Subpartner oder seinen Subpartnern. Ebenso obliegt es Rahmenvertragspartner und Subpartner, eigenständig im Innenverhältnis geltende Regelungen ihrer Zusammenarbeit vorzunehmen, was die Regelungen zur Vergütung einschließt. Jedoch darf die grundlegende Vergütungssystematik dieses Vertrages nicht beeinträchtigt werden, insbesondere hinsichtlich des festgesetzten Betrages für eine Unterrichtseinheit. Der Rahmenvertragspartner darf nur auf solche Subpartner zurückgreifen, die die qualitativen Teilnahmebedingungen gemäß Nr. 4.1 der Aufforderung zur Angebotsabgabe erfüllen. Lokale Untergliederungen des Rahmenvertragspartners sind dabei grundsätzlich als Subpartner zugelassen. Die Vergütung je tatsächlich durchgeführter Unterrichtseinheit beträgt: s. Leistungsbeschreibung Eine Unterrichtseinheit beträgt 45 Minuten. In der Vergütung je tatsächlich durchgeführter Unterrichtseinheit enthalten ist das Honorar für die eingesetzte Dozentin oder den eingesetzten Dozenten sowie sämtlicher Aufwand des Rahmenvertragspartners, samt Belegführung und Abrechnung gegenüber dem Ministerium für Bildung und Kultur. Jede darüberhinausgehende Vergütung ist ausgeschlossen. Der Rahmenvertragspartner ist zur Weiterleitung der vom Ministerium für Bildung und Kultur erhaltenen Zahlungen entsprechend der internen Regelung mit seinem Subpartner verpflichtet. Der Rahmenvertragspartner verpflichtet sich zur Weiterleitung der an ihn durch das Ministerium für Bildung und Kultur ausgezahlten Honorare an die eingesetzten Dozentinnen und Dozenten, beziehungsweise an ggf. eingesetzte Subpartner. Der Rahmenvertragspartner beziehungsweise der Subpartner ist für die arbeits- und sozialrechtliche Ausgestaltung und Abwicklung der Arbeitsverhältnisse des eingesetzten Personals allein verantwortlich. Der Rahmenvertragspartner ist verpflichtet, vor dem erstmaligen Einsatz der Person entsprechend den Regelungen des Erlasses betreffend die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses im schulischen Bereich vom 26. Juni 2014 (Amtsblatt II, S. 571) sich das erweiterte Führungszeugnis vorlegen zu lassen und zu prüfen. Eine gesonderte Vergütung hierfür erfolgt nicht. 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