Wallfahrtsstadt WerlWerlTED
Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Freianlagen für die barrierefreie Umgestaltung des Bahnhofsumfelds
Die Wallfahrtsstadt Werl, vertreten durch den Fachbereich III, Stadtplanung Straßen und Umwelt, 59457 Werl, beabsichtigt die Ingenieurleistungen zur Planung eines Bahnhofsvorplatzes inkl. Busbahnhof Der städtische Busbahnhof befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Werl und bildet damit den zentralen Verknüpfungspunkt des öffentlic...
Civil Engineering Design, Landscape Architecture, Traffic Planning
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Die Wallfahrtsstadt Werl, vertreten durch den Fachbereich III, Stadtplanung Straßen und Umwelt, 59457 Werl, beabsichtigt die Ingenieurleistungen zur Planung eines Bahnhofsvorplatzes inkl. Busbahnhof Der städtische Busbahnhof befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Werl und bildet damit den zentralen Verknüpfungspunkt des öffent...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Wallfahrtsstadt Werl
- Published:
- July 19, 2026
- Deadline:
- August 21, 2026
- Topic:
- Civil Engineering Design
Tender description
Die Wallfahrtsstadt Werl, vertreten durch den Fachbereich III, Stadtplanung Straßen und Umwelt, 59457 Werl, beabsichtigt die Ingenieurleistungen zur Planung eines Bahnhofsvorplatzes inkl. Busbahnhof Der städtische Busbahnhof befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Werl und bildet damit den zentralen Verknüpfungspunkt des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt. Der Gesamtbereich umfasst eine Fläche von ca. 8.500 m² und schließt die Zufahrtsbereiche, die Bussteige, Wartebereiche, Stellplätze sowie die angrenzende Erschließungsinfrastruktur mit ein. Der beigefügte Plan (Anlage 1) zeigt den räumlichen Kontext des Planungsbereichs. Die Neuplanung des ZOB und der angrenzenden Verkehrsbereiche soll folgende Planungsziele beinhalten: Verkehrliche Ziele, Barrierefreiheit, Aufenthaltsqualität und städtebauliche Integration, Flächeneffizienz und Nachhaltigkeit Die Ingenieurleistungen sollen stufenweise beauftragt werden. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1-2. Die Bindefrist zur Ausführung der weiteren Leistungsphasen ist für 2 Jahre nach Fertigstellung der Leistungsphasen 1-2 eingeplant. Die Beauftragung beider Lose erfolgt zeitgleich. Es kann für beide Lose ein Angebot abgegeben werden. Die genaue Abstimmung zwischen Los 1 und Los 2 können Sie den Vergabeunterlagen (LV Honorarabfrage Verkehrsanlagen und Freianlagen Busbahnhof) entnehmen. Fragen dazu können über den Vergabemarktplatz vorab gestellt werden. Es ist beabsichtigt, für die Maßnahmenbereiche, die die verkehrliche Situation sowie die Barrierefreiheit des ÖPNV verbessert, Fördermittel zu beantragen. Die förderrechtlichen Anmeldefristen sowie die erforderlichen vorgelagerten politischen Abstimmungen machen es zwingend erforderlich, dass die Ergebnisse der Leistungsphase 1 und 2 - bestehend aus Vorplanungsunterlagen (Lageplan, Erläuterungsbericht und einer Kostenschätzung - bis Anfang November 2026 vorliegen. Zeichnet sich im Zuge der Bearbeitung eine Gefährdung dieses Termins ab, ist der Auftraggeber unverzüglich und schriftlich zu informieren. Frist für Bieterfragen: 10.08.2026
Further details
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- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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10- Wallfahrtsstadt WerlWerlDeadline: Aug 21
Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Freianlagen für die barrierefreie Umgestaltung des Bahnhofsumfelds
Die zwei Leistungsbilder Verkehrsanlagen und Freianlagen werden im Rahmen dieser Maßnahme losweise und getrennt vergeben. Die Beauftragung beider Lose erfolgt zeitgleich. Es kann für beide Lose ein Angebot abgegeben werden. 1. Planungsreihenfolge und Begründung der zeitlichen Staffelung Der Auftragnehmer von Los 1 (Verkehrsanlagen) nimmt die Planungsarbeit als erster Auftragnehmer auf. Aufgabe des Los-1-Auftragnehmers ist es, in den Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) den gesamten Flächenbedarf für die notwendige ÖPNV-Infrastruktur verbindlich zu definieren. Dies umfasst insbesondere: - Lage, Anzahl und Dimensionierung der Bussteige - Fahrgassen, Schleppkurven und Wendeflächen für Linienbusse - Zufahrten und Abfahrten für den Individualverkehr - Taxi-Vorfahrt, Kurz- und Langzeitstellplätze - Erforderliche Sicherheitsabstände und Verkehrsflächen Die verbleibende, durch die Verkehrsplanung nicht belegte Fläche des Gesamtareals von ca. 8.500 m² bildet die Planungsgrundlage für Los 2 (Freianlagen) und wird dem Auftragnehmer von Los 2 nach Abschluss des nachfolgend definierten Meilensteins als verbindliche Flächendefinition übergeben. Der Auftragnehmer von Los 2 erhält seine endgültige Flächenzuweisung erst mit Freigabe des Meilensteins M1. Bis zu diesem Zeitpunkt ist er lediglich zur Erbringung der Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) berechtigt, soweit diese ohne Kenntnis der endgültigen Flächengröße sinnvoll durchführbar ist. Nach formeller Freigabe des Meilensteins M1 durch den Auftraggeber erfolgt eine parallele Bearbeitung beider Leistungsbilder mit gemeinsamen Abstimmungsterminen. - Verbandsgemeinde AltenahrN/ADeadline: Jul 02
Planungsleistungen (Freianlagen und Ingenieurbauwerke) für den Wiederaufbau einer Sportanlage in der Ortsgemeinde Mayschoß (Los 1-Sportanlage sowie Nebenanlagen)
Die Ortsgemeinde Mayschoß betreibt die örtliche Sportanlage, die in der Flutnacht vom 14.07. auf den 15.07.2021 vollständig zerstört wurde. Vor dem Flutereignis umfasste die Anlage eine Rasenspielfläche, einen angrenzenden Bolzplatz, eine Flutlichtanlage, einen Brauchwasserbrunnen sowie ein Sportlerheim mit Nebenanlagen (Außenanlagen und Parkplatzfläche). Im Rahmen des Wiederaufbaus beabsichtigt die Ortsgemeinde Mayschoß die Wiedererrichtung der Sportanlage als hochwasserangepasste Spielstätte unter Beibehaltung der bisherigen Funktionen auf dem Areal. Das Gelände liegt vollständig im Überschwemmungsgebiet der Ahr; bei der Planung sind daher insbesondere wasserrechtliche sowie hochwasserrelevante Anforderungen zu berücksichtigen. Zwischenzeitlich wurde ein alternatives Sportangebot im sogenannten JUMA-Stadion geschaffen. Dieses ist planerisch in ein Gesamtkonzept zur zukünftigen Sportstättenentwicklung einzubinden. Eine vorläufige schematische Darstellung der Flächenaufteilung im Hinblick auf die Gewässerentwicklung ist Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Ziel der Maßnahme ist die Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsfähigen, nachhaltigen und attraktiven Sportanlage. In den Leistungsphasen 1 bis 3 ist zu klären, ob und in welchem Umfang am bisherigen Standort ein Sportplatz entsprechend den DFB-Regularien wiederhergestellt werden kann oder ob alternative Nutzungen bzw. Flächenkonzepte erforderlich sind. Ebenso ist zu prüfen und konzeptionell darzustellen, ob und in welchem Umfang das Sportangebot des JUMA-Stadions in die Gesamtplanung integriert werden kann. Die Planungsaufgabe umfasst insbesondere die Wiederherstellung der vor der Flut vorhandenen Funktionen der Anlage unter Berücksichtigung aller einschlägigen rechtlichen Vorgaben. Hierzu zählen insbesondere: - die Planung der Sportflächen einschließlich ggf. erforderlicher Anpassungen an hochwasserangepasste Bauweisen, - die hydraulische Regenerierung des Brauchwasserbrunnens, - die Planung und Wiederherstellung der Parkplatzflächen, - die Planung und Wiederherstellung der Außenanlagen im Umfeld des Sportlerheims,Seite 4 von 14 - die fachgerechte Integration der ermittelten Gebäudegeometrie (Kubatur) des Sportlerheims in die Gesamtplanung zur vollständigen Berücksichtigung der Auswirkungen auf Abflussverhalten, Rückhaltung, Entwässerung sowie erforderliche hydraulische Bemessungsparameter, - die planerische Integration des JUMA-Stadions in das Gesamtkonzept. Darüber hinaus umfasst die Planungsaufgabe die Planung und Umsetzung der erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen für das neu zu errichtende Sportlerheim (insbesondere Wasser, Abwasser sowie ggf. weitere Medien) bis zu den jeweiligen Übergabepunkten. Die vollständige Objektplanung des Sportlerheims (Gebäudeplanung) ist ausdrücklich nicht Bestandteil dieser Ausschreibung und wird in einem gesonderten Vergabeverfahren (Los 2) vergeben. Die Planungsleistungen sind vollständig für die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI anzubieten. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragt (Leistungsstufe 1). Nach Abschluss der Leistungsphase 3 wird durch den Auftraggeber ein Förderantrag gestellt. Die Beauftragung der Leistungsphasen 4 bis 9 (Leistungsstufe 2) erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der beantragten Fördermittel. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsstufe 2 besteht nicht. Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. - Verbandsgemeindeverwaltung Freinsheim, Ortsgemeinde KallstadtFreinsheimDeadline: Jul 13
Planungsleistungen Projekt Anbau „Ratssaal“ und Umbau “Mehrgenerationentreff" Kallstadt
Die Ortsgemeinde Kallstadt beabsichtigt, im Rahmen des Konzepts "Neue Ortsmitte Kallstadt" eine Neugestaltung des Dorfkerns vorzunehmen. In den letzten Jahren wurden hierzu verschiedene Ideen durch Dorfmoderationen und Machbarkeitsstudien eingeholt und diskutiert. Es soll nunmehr in zwei Bauabschnitten folgendes vorgenommen werden: 1. BA Anbau des Ratssaals (Gemeindesaals) incl. Sanitäreinheiten und Abbruch der gegenüberliegenden baulichen Anlagen (Unterstände & Werkstatt Bauhof) 2. BA: Umbau im Bestandsgebäude - Mehrgenerationentreff Die hierzu erforderlichen Planungsleistungen, Ingenieurleistungen und Leistungen der Bauüberwachung sind Gegenstand dieser Ausschreibung. Dabei soll die Planung ganzheitlich erfolgen, An- sowie Umbau soll gemeinsam betrachtet werden; dies auch in Abstimmung mit den umliegenden Freiflächen und des noch anzupassenden Straßenverlaufs. Die vorliegenden unterschiedlichen Geländeniveaus sind zu beachten. Als übergeordnetes Ziel soll das Gebäude der neuen Dorfmitte attraktiv und lebendig mit dem in Kallstadt befindlichen Platz der 100 Weine verzahnt sein sowie eine weitblickende Öffnung zu den Weinbergen erwirken. Eine nachhaltige, innovative Bauweise mit Bedacht auf Kosten & Nutzen sowie eine umfassende Einbindung der örtlichen Gremien und Entscheidungsträger sowie Vorstellung von Konzepten oder Planungsansätzen in Ausschüssen oder Gremien sind gefordert. Der Umfang der geforderten Leistungsphasen nach HOAI sowie Angaben zu voraussichtlichen/anrechenbaren Kosten ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine stufenweise Beauftragung vorgesehen ist, wobei die tatsächliche Beauftragung von der Bewilligung beantragter Fördermittel abhängt. Insofern wird darauf hingewiesen, dass die Beauftragung unter dem Vorbehalt der Genehmigung beantragter Fördermittel steht. - NRW.URBAN GmbH & Co.KGDüsseldorfDeadline: Aug 06
Münster Apostelgarten - Objektplanung Freianlagen
Gegenstand des Vergabeverfahren sind freiberufliche Leistungen als Objektplanungsleistung Freianlagen, die für die Entwicklung einer innerstädtischen Freifläche zum Quartiersplatz, dem Apostelgarten, erforderlich werden. Der Apostelgarten liegt im Kiepenkerl-Viertel inmitten der Altstadt und in direkter Nachbarschaft zur historisch bedeutenden Apostelkirche. Ziel des Auftraggebers ist die zukunftsgerechte Entwicklung der heute eher unbekannten und durch Stellplätze geprägten Freifläche zum Platz mit vielfältiger Aufenthaltsqualität mit Quartiersidentität. Die laufende Abstimmung mit den zuständigen Behörden sind bei der Planung umfassend zu berücksichtigen. Zentrale, im Projekt zu bearbeitende Themen sind unter anderem: 1) Umgestaltung und -nutzung des bisherigen Parkplatzes hin zu einem neuen, vielfältigen Aufenthaltsort mit Quartiersidentität 2) funktionale und gestalterische Verbindung von (heutigem) Parkplatz und Apostelkirchenumfeld zum gesamtheitlichen Apostelgarten 3) Integration der Gastronomie in den Platz 4) mehr Grün und Klimagerechtigkeit durch Erhalt der Bäume, Neupflanzung und Ergänzung von insektenfreundlicher Vegetation 5) einladender, von Drubbel und Bogenstraße aus sichtbarer Entreebereich mit Wasserspiel in Verbindung mit der Modernisierung des Neubrückenstraßenbrunnens 6 ) Ausstattung mit verschiedenen Sitzmöglichkeiten und einigen Tischen, zum nicht-kommerziellen Aufenthalt, Spielen und für Quartiersveranstaltungen 7) "Kirchgarten" mit Schatten- und Sonnenbereichen und niedriger Hecke als Rahmung 8) Sicherstellung der verkehrlichen Erschließungsfunktion und des Lieferbereichs Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst die Planungsleistungen in den Leistungsbildern "Objektplanung Freianlagen" (Teil 3 Abschnitt 2 HOAI i.?V.?m. Anlage 11) sowie "Fachplanung Technische Ausrüstung" im Rahmen der Kostengruppe 550 gemäß DIN 276 (Teil 4 Abschnitt 2 HOAI i.?V.?m. Anlage 15). Die Objektplanung Freianlagen ist der Honorarzone IV zugeordnet, die Technische Ausrüstung der Honorarzone II. Die Auftraggeberin beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung: Mit Vertragsabschluss werden zunächst lediglich die Leistungsphasen 1 bis 3 vergeben. Die weiteren Leistungsphasen 4 bis 7 (Stufe 2) sowie 8 bis 9 (Stufe 3) werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert abgerufen und beauftragt. - NRW.URBAN GmbH & Co.KGDüsseldorfDeadline: Jul 31
Münster Apostelgarten - Objektplanung Freianlagen
Gegenstand des Vergabeverfahren sind freiberufliche Leistungen als Objektplanungsleistung Freianlagen, die für die Entwicklung einer innerstädtischen Freifläche zum Quartiersplatz, dem Apostelgarten, erforderlich werden. Der Apostelgarten liegt im Kiepenkerl-Viertel inmitten der Altstadt und in direkter Nachbarschaft zur historisch bedeutenden Apostelkirche. Ziel des Auftraggebers ist die zukunftsgerechte Entwicklung der heute eher unbekannten und durch Stellplätze geprägten Freifläche zum Platz mit vielfältiger Aufenthaltsqualität mit Quartiersidentität. Die laufende Abstimmung mit den zuständigen Behörden sind bei der Planung umfassend zu berücksichtigen. Zentrale, im Projekt zu bearbeitende Themen sind unter anderem: 1) Umgestaltung und -nutzung des bisherigen Parkplatzes hin zu einem neuen, vielfältigen Aufenthaltsort mit Quartiersidentität 2) funktionale und gestalterische Verbindung von (heutigem) Parkplatz und Apostelkirchenumfeld zum gesamtheitlichen Apostelgarten 3) Integration der Gastronomie in den Platz 4) mehr Grün und Klimagerechtigkeit durch Erhalt der Bäume, Neupflanzung und Ergänzung von insektenfreundlicher Vegetation 5) einladender, von Drubbel und Bogenstraße aus sichtbarer Entreebereich mit Wasserspiel in Verbindung mit der Modernisierung des Neubrückenstraßenbrunnens 6 ) Ausstattung mit verschiedenen Sitzmöglichkeiten und einigen Tischen, zum nicht-kommerziellen Aufenthalt, Spielen und für Quartiersveranstaltungen 7) "Kirchgarten" mit Schatten- und Sonnenbereichen und niedriger Hecke als Rahmung 8) Sicherstellung der verkehrlichen Erschließungsfunktion und des Lieferbereichs Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst die Planungsleistungen in den Leistungsbildern "Objektplanung Freianlagen" (Teil 3 Abschnitt 2 HOAI i.?V.?m. Anlage 11) sowie "Fachplanung Technische Ausrüstung" im Rahmen der Kostengruppe 550 gemäß DIN 276 (Teil 4 Abschnitt 2 HOAI i.?V.?m. Anlage 15). Die Objektplanung Freianlagen ist der Honorarzone IV zugeordnet, die Technische Ausrüstung der Honorarzone II. Die Auftraggeberin beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung: Mit Vertragsabschluss werden zunächst lediglich die Leistungsphasen 1 bis 3 vergeben. Die weiteren Leistungsphasen 4 bis 7 (Stufe 2) sowie 8 bis 9 (Stufe 3) werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert abgerufen und beauftragt. - NRW.URBAN GmbH & Co.KGDüsseldorfDeadline: Jul 31
Münster Apostelgarten - Objektplanung Freianlagen
Gegenstand des Vergabeverfahren sind freiberufliche Leistungen als Objektplanungsleistung Freianlagen, die für die Entwicklung einer innerstädtischen Freifläche zum Quartiersplatz, dem Apostelgarten, erforderlich werden. Der Apostelgarten liegt im Kiepenkerl-Viertel inmitten der Altstadt und in direkter Nachbarschaft zur historisch bedeutenden Apostelkirche. Ziel des Auftraggebers ist die zukunftsgerechte Entwicklung der heute eher unbekannten und durch Stellplätze geprägten Freifläche zum Platz mit vielfältiger Aufenthaltsqualität mit Quartiersidentität. Die laufende Abstimmung mit den zuständigen Behörden sind bei der Planung umfassend zu berücksichtigen. Zentrale, im Projekt zu bearbeitende Themen sind unter anderem: 1) Umgestaltung und -nutzung des bisherigen Parkplatzes hin zu einem neuen, vielfältigen Aufenthaltsort mit Quartiersidentität 2) funktionale und gestalterische Verbindung von (heutigem) Parkplatz und Apostelkirchenumfeld zum gesamtheitlichen Apostelgarten 3) Integration der Gastronomie in den Platz 4) mehr Grün und Klimagerechtigkeit durch Erhalt der Bäume, Neupflanzung und Ergänzung von insektenfreundlicher Vegetation 5) einladender, von Drubbel und Bogenstraße aus sichtbarer Entreebereich mit Wasserspiel in Verbindung mit der Modernisierung des Neubrückenstraßenbrunnens 6 ) Ausstattung mit verschiedenen Sitzmöglichkeiten und einigen Tischen, zum nicht-kommerziellen Aufenthalt, Spielen und für Quartiersveranstaltungen 7) "Kirchgarten" mit Schatten- und Sonnenbereichen und niedriger Hecke als Rahmung 8) Sicherstellung der verkehrlichen Erschließungsfunktion und des Lieferbereichs Die Leistungspflicht des Auftragnehmers umfasst die Planungsleistungen in den Leistungsbildern "Objektplanung Freianlagen" (Teil 3 Abschnitt 2 HOAI i.?V.?m. Anlage 11) sowie "Fachplanung Technische Ausrüstung" im Rahmen der Kostengruppe 550 gemäß DIN 276 (Teil 4 Abschnitt 2 HOAI i.?V.?m. Anlage 15). Die Objektplanung Freianlagen ist der Honorarzone IV zugeordnet, die Technische Ausrüstung der Honorarzone II. Die Auftraggeberin beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung: Mit Vertragsabschluss werden zunächst lediglich die Leistungsphasen 1 bis 3 vergeben. Die weiteren Leistungsphasen 4 bis 7 (Stufe 2) sowie 8 bis 9 (Stufe 3) werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert abgerufen und beauftragt. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. - Ortsgemeinde KlidingKliding
VG Ulmen, Kliding - Erweiterung Bürgerhaus Kliding und Umgestaltung Außenanlagen - Objektplanung Freianlagen
1. AUSGANGSSITUATION Die Ortsgemeinde Kliding plant die Erweiterung des bestehenden Bürgerhauses. Ziel ist es, das Gebäude funktional zu verbessern, barrierefrei auszubauen und die Außenanlagen neu zu gestalten. Der bestehende, stark sanierungsbedürftige Toilettentrakt sowie die Pausenhofüberdachung sind rückzubauen, um Platz für einen neuen Erweiterungsbau zu schaffen. Dieser soll alle erforderlichen Räumlichkeiten enthalten. Das bestehende Bürgerhaus (ohne Toilettenanlage) ist von der Maßnahme nicht betroffen. Es sind lediglich kleinere Anpassungsarbeiten an der Bestandsfassade im Übergangsbereich zum Neubau geplant. Der bisher genutzte, jedoch nicht barrierefreie Saal im Obergeschoss des Gebäudes soll zukünftig nicht mehr verwendet werden. Im Zuge der Maßnahme wird auch der verbleibende (unbebaute) ca. 350 Quadratmeter große Außenbereich des Bürgerhauses einer umfangreichen Sanierung und Neugestaltung unterzogen. Hier ist z.B. eine Stützmauer zum angrenzenden Nachbar abgängig und muss ersetz werden. 2. PROJEKTUMFANG UND MAßNAHMEN 2.1 Abbrucharbeiten 2.2 Erweiterungsbau - Neue Nutzungseinheit 2.3 Nutzungsausschluss des alten Saals im Obergeschoss 2.4 Neugestaltung der Außenanlagen Die Außenanlagen sollen funktional, barrierefrei und optisch ansprechend neugestaltet werden. Folgende Maßnahmen sind geplant: - Neuerrichtung der Stützmauer mittels Winkelstützwänden - Erneuerung der Oberflächenentwässerung einschließlich Hofabläufen und Drainageleitungen - Herstellung einer Hoffläche aus versickerungsfähigem Pflaster - Pflanzung von bis zu zwei Bäumen mit dazugehörigen Sitzmöglichkeiten - Errichtung einer Einfriedung und Absturzsicherung aus Doppelstabmattenzaun mit einer Höhe von ca. 1,50 m - Herstellung einer seitlichen Zufahrt sowie eines Abstellplatzes für einen Getränkeanhänger 3. ZIELSETZUNG DER PLANUNG Die Planungsleistungen sollen eine funktionale, nachhaltige und wirtschaftliche Lösung sicherstellen. Wichtige Planungsziele sind: - Verbesserung der Barrierefreiheit - Optimierte Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Vereinsaktivitäten - Harmonische Einbindung des Neubaus und der Außenanlagen in den Bestand. Es soll ein ganzheitliches Entwurfskonzept erarbeitet werden, so dass Bestandsgebäude, Erweiterungsbau und Außenanlagen eine Einheit mit abgestimmter Formensprache und Funktionalitäten erhalten. - Langlebige, pflegearme und versickerungsfähige sowie attraktive Gestaltung der Außenflächen. - Berücksichtigung aller relevanten Normen und Anforderungen (insbesondere Barrierefreiheit, Brandschutz, DIN-Normen, kommunale Vorgaben). 4. BESONDERE HINWEISE - Die Gemeinde strebt eine wirtschaftliche Bauweise mit hoher Dauerhaftigkeit an. - Variantenuntersuchungen sind erwünscht (z. B. Dachform, Material der Fassaden, Entwässerungskonzept). Es soll ein Förderantrag aus dem I-Stock auf Basis der vom AN zu erstellenden Entwurfsplanung und Kostenberechnung gestellt werden. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: Die Planungsleistungen bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung einschließlich der Kostenberechnung) müssen bis zum 30.09.2026 vollständig erbracht sein. Der Fördermittelantrag wird anschließend auf Grundlage der zuvor erstellten Unterlagen durch die VG Ulmen bearbeitet und muss bis spätestens zum 15.10.2026 bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell eingereicht werden. In der Regel beläuft sich die Bearbeitungszeit des Antrages auf ca. 6 Monate. Sofern dem Antrag stattgegeben und einer Förderung zugestimmt wird, ist mit einer Fortführung der weiteren Planungsleistungen zwischen Anfang bis Mitte 2027 zu rechnen. Aufgrund der Nichteinschätzbarkeit der Bearbeitungsdauer des Förderantrages und des Bauantrages können die Termine für weitere Leistungen erst mit Beauftragung dieser weiteren Leistungen einvernehmlich festgelegt werden. Es wird derzeit von einer Gesamtprojektlaufzeit von ca. 36 Monaten ausgegangen. Der Aufwand für das Anfertigen von Bestandsaufmassen der Außenanlagen (Freianlagen) und des alten Bürgerhauses (Gebäude und Innenräume) wird im Rahmen der angebotenen besonderen Leistungen abgerechnet. Das Aufmaß des alten Bürgerhauses dient u.a. der Darstellungen des Gesamtkomplexes im Kontext der Neubauplanung sowie der Digitalisierung des Gebäudebestandes. - Stadt AugsburgAugsburg
Planung der verkehrlichen Erschließung einer staatlichen Realschule im Augsburger Osten, Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 45 ff. und Ingenieurbauwerke gem. § 41 ff. und HOAI 2021, LPH 1-8, bei stufenweiser Beauftragung.
Eine Zusammenarbeit mit einem Planer für Ingenieurbauwerke (IBW) ist zwingend erforderlich, wobei der Verkehrsanlagenplaner (VAP) der Haupt-Vertragspartner ist (mit dem IBW-partner als NU) bzw. der VAP trägt die Hauptverantwortung im Fall einer ARGE. ----- Die Stadt Augsburg beabsichtigt den Neubau einer Realschule im Augsburger Osten. Das bestehende Verkehrsnetz ist für die zukünftige Nutzung durch den Schulbetrieb derzeit nicht bedarfsgerecht ausgebaut. Es bestehen Defizite im Angebot für den Fuß- und Radverkehr sowie bei der Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Für die Erreichung einer leistungsfähigen und sicheren Verkehrsanbindung ist in 3 Erschließungsvarianten darzustellen, wie der Schulstandort unter Berücksichtigung der Standardanforderungen für den Radverkehr der Stadt Augsburg und den gültigen Richtlinien erschlossen werden kann. 1. Verkehrliche Erschließung des Schulstandorts: - - - • angemessenen Einrichtungen für den Fuß- und Radverkehr - - - • eine ausreichende Anbindung an den ÖPNV - - - • geordnete Abwicklung des Bring- und Holverkehrs - - - • Abwicklung des Rettungs- und Lieferverkehrs - - - • verkehrliche Erschließung des Lehrerparkplatzes - - - • Erschließung des Schulstandortes für den motorisierten Individualverkehr (MIV) über die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung durch die Anlage eines zusätzlichen Knotenpunktes mit entsprechenden Abbiegebeziehungen - - - Konflikte zwischen Fuß-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehr sind weitgehend zu minimieren - - - 2. Ausbau der Geh- und Radwege entlang der Hans-Böckler-Straße (B2): • Umgestaltung der entlang der Hans-Böckler-Straße beidseitig geführten, derzeit unterdimensionierten, gemeinsamen Fuß- und Radwege in getrennte Fuß- und Radverkehrsanlagen - - - 3. ÖPNV: • entlang der Hans-Böckler-Straße sind zwei neue Haltestellen in stadteinwärtiger und stadtauswärtiger Fahrtrichtung vorzusehen • diese sollen kurze und sichere Wegeverbindungen zum Schulgelände gewährleisten • eine Integration in das bestehende Liniennetz soll unter Berücksichtigung der Umstiegs-Halte-stelle am Knotenpunkt Hans-Böckler-Straße/Schillstraße erfolgen - - - ----- Die Hans-Böckler-Straße besitzt einen gestalterisch und ökologisch erhaltenswerten Mittelstreifen mit umfangreichem Baumbestand sowie beidseitige straßenbegleitende Grünflächen, welche ebenfalls durch Baum- und Gehölzstrukturen geprägt sind. Bei der Entwicklung der Ausbauvarianten ist der Mittelstreifen möglichst zu erhalten. Bei dem vorgesehenen Ausbau der Fuß- und Radverkehrsanlagen auf beiden Straßenseiten ist zu klären, ob eine regelkonforme Ausbildung innerhalb der bestehenden Flächen möglich ist oder ob Eingriffe in die vorhandenen Grünbereiche erforderlich werden. Zudem sind die räumlichen und verkehrlichen Randbedingungen für die Einrichtung eines zusätzlichen Knotenpunktes im Bereich der bestehenden Unterführung zu berücksichtigen, über den die geplante Anbindung des Schulstandortes erfolgen soll sowie eine sinnvolle Situierung der Haltestellen. ----- In den LPH 1-2 sind 3 unterschiedliche Erschließungsvarianten für die verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen zu erarbeiten. Die verkehrliche Anbindung an die Hans-Böckler-Straße im Bereich der bestehenden Unterführung der Rubenstraße ist zu prüfen und, ob die Einrichtung eines zusätzlichen Knotenpunktes zur Erschließung des Schulstandortes zweckmäßig und umsetzbar ist. Alternativ ist zu klären, inwieweit die bestehende Unterführung ausschließlich als Fuß- und Radwegeverbindung in das Erschließungskonzept integriert werden kann. ----- Die Entwässerungssituation stellt sich wie folgt dar: In der Hans-Böckler-Straße ist kein öffentlicher Kanal vorhanden. Das anfallende Oberflächenwasser wird dort im Bestand dezentral versickert. In der Rubenstraße sind, mit Ausnahme des Bereichs der Unterführung, keine Straßeneinläufe vorhanden. Im Bereich der Unterführung wird das Oberflächenwasser über Straßeneinläufe mit anschließender Versickerung abgeleitet. Im übrigen Straßenverlauf erfolgt die Entwässerung über den freien Fahrbahnrand in die angrenzenden Flächen. In der Albrecht-Dürer-Straße besteht ein Anschluss an das öffentliche Kanalnetz, über den die Straßenentwässerung erfolgt. Im Rahmen der Planung sind die Straßenhöhenplanung und die Oberflächenentwässerung aufeinander abzustimmen und ein Entwässerungskonzept zu Niederschlagswasserbewirtschaftung zu entwickeln. Die vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen sind zu erfassen, mit den jeweiligen Spartenträgern abzustimmen und in die Planung einzubeziehen. Erforderliche Leitungsanpassungen oder -verlegungen sind im Rahmen der Planung zu berücksichtigen. ---- Für eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung siehe Anlage 7 ----- Eine Bestandsvermessung sowie ein Baugrundgutachten werden vor Beginn der Planungsleistungen erstellt und dem Auftragnehmer voraussichtlich zu Planungsbeginn zur Verfügung gestellt. ---- Gegebenenfalls werden auch besondere Leistungen beauftragt, wie z.B.: Spartenkoordination und planerische Darstellung sämtlicher an der Baumaßnahme beteiligten Sparten inkl. Umlegearbeiten und anschließender Rechnungskontrolle und Ausführungskontrolle oder Bushaltestellen in Betonbauweise. ----- Voraussichtlicher zeitlicher Ablauf: Abschluss LPH 1-2: Mai 2027 - - - LPH 3-4: Beginn im Januar 2028, Abschluss August 2028 - - - LPH 5-6: Beginn im September 2029, Abschluss Dezember 2029 - - - LPH 7-8: Beginn im zweiten Quartal 2031, Abschluss Ende 2034 ----- Die Büros, welche an den Voruntersuchungen beteiligt waren, gelten als vorbefasste Bewerber. Sollte der Fall eintreten, dass sich die vorbefassten Büros bewerben und zur Vergabeverhandlung eingeladen werden sollten, so werden die Unterlagen vom Auftraggeber allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen. Auch ohne Teilnahme der vorbefassten Büros, werden die vorhandenen Unterlagen den Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt.
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