Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelbergTED
Planungsleistung Kita Kelberg
4.1.1 Leistungsumfang 4.1.1.1 LPH 0: Zielfindungsphase Vorgeschaltet vor der Planungsleistung nach HOAI 2021 ist die Zielfindungsphase, die sog. Leistungsphase 0 (§ 650p Abs. 2 BGB), welche der Erarbeitung und Erstel-lung einer abschließenden Planungsgrundlage inklusive Kostenschätzung dient. Ziel dieser Phase ist, Planungsziele zu ermitt...
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- Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
- Published:
- August 23, 2026
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4.1.1 Leistungsumfang 4.1.1.1 LPH 0: Zielfindungsphase Vorgeschaltet vor der Planungsleistung nach HOAI 2021 ist die Zielfindungsphase, die sog. Leistungsphase 0 (§ 650p Abs. 2 BGB), welche der Erarbeitung und Erstel-lung einer abschließenden Planungsgrundlage inklusive Kostenschätzung dient. Ziel dieser Phase ist, Planungsziele zu ermitteln und zu erarbeiten, um eine Moderni-sierung sowie Erweiterung der Kita zu erreichen, dies insbesondere in folgenden Be-reichen: • Optimierung von bestehenden Gruppen- und Nebenräumen sowie räumliche Erweiterungen • Küche und Essensräume • Sanitärräume • Technik Darüber hinaus soll der Auftraggeber auf diese Weise eine belastbare Kostenschät-zung erhalten. 4.1.1.2 LPH 1-9 Der weitere zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Ob-jektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der be-nannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Objektplanung Gebäude nach §§ 33-36 HOAI, Leistungsbild Gebäude LP 1-9 • Honorarzuordnung: Honorarzone III • Honorarsatz ist Basishonorarsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundens-ätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. 4.1.2 Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Zielfindungsphase, sog. Leistungsphase 0 beauftragt, im Nachgang folgt zunächst die Beauftragung der Leis-tungsphasen 1-4. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn Zielfindungsphase: 10/2026 • Beginn der Planungsleistungen: 1. Halbjahr/2027 • Abschluss Leistungsphase 4: 1. Halbjahr/2028 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Regelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwi-schen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. 4.1.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten Eine vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten existiert nicht und ist Ziel der Zielfindungsphase (sog. LPH 0).
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Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelbergDeadline: Jul 204.1.1 Leistungsumfang 4.1.1.1 LPH 0: Zielfindungsphase Vorgeschaltet vor der Planungsleistung nach HOAI 2021 ist die Zielfindungsphase, die sog. Leistungsphase 0 (§ 650p Abs. 2 BGB), welche der Erarbeitung und Erstel-lung einer abschließenden Planungsgrundlage inklusive Kostenschätzung dient. Ziel dieser Phase ist, Planungsziele zu ermitteln und zu erarbeiten, um eine Moderni-sierung sowie Erweiterung der Kita zu erreichen, dies insbesondere in folgenden Be-reichen: • Optimierung von bestehenden Gruppen- und Nebenräumen sowie räumliche Erweiterungen • Küche und Essensräume • Sanitärräume • Technik Darüber hinaus soll der Auftraggeber auf diese Weise eine belastbare Kostenschät-zung erhalten. 4.1.1.2 LPH 1-9 Der weitere zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Ob-jektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der be-nannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Objektplanung Gebäude nach §§ 33-36 HOAI, Leistungsbild Gebäude LP 1-9 • Honorarzuordnung: Honorarzone III • Honorarsatz ist Basishonorarsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundens-ätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. 4.1.2 Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Zielfindungsphase, sog. Leistungsphase 0 beauftragt, im Nachgang folgt zunächst die Beauftragung der Leis-tungsphasen 1-4. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn Zielfindungsphase: 10/2026 • Beginn der Planungsleistungen: 1. Halbjahr/2027 • Abschluss Leistungsphase 4: 1. Halbjahr/2028 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Regelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwi-schen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. 4.1.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten Eine vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten existiert nicht und ist Ziel der Zielfindungsphase (sog. LPH 0).Los 4: Ingenieurleistungen der TGA im Bereich Elektro
Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelberga) Leistungsumfang Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9, Anlagen-gruppen 4-8 • Honorarzuordnung: Honorarzone II • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt. • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt. • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunika-tionskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leis-tungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungspha-se. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerech-net; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertragli-chen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. b) Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 (Leistungsphase 4 optional) beauftragt. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termi-ne: • Beginn der Planungsleistungen: 06/2026 • Abschluss Leistungsphase 4: 03/2027 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Re-gelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf op-timiert. c) Schätzung der anrechenbaren Baukosten Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Ingenieurleistung der Tragwerksplanung
Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelberg4.4.1 Leistungsumfang Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachplanung Tragwerksplanung nach §§ 49-52 HOAI, LP 1-6 • Honorarzuordnung: Honorarzone III • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt. • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundens-ätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt. • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Pa-pierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Überein-stimmung mit den geprüften statischen Unterlagen Wärmeschutznachweis nach GEG Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. 4.4.2 Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn Zielfindungsphase derPlanungsleistung Kita Kelberg
Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelbergDeadline: Jul 13Die Verbandsgemeinde Kelberg beabsichtigt einen Um- bzw. Erweiterungsbau der Kita St. Vinzenzius in Kelberg. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die hierfür erforderlichen Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung. Der Bereich Elektro der Technischen Gebäudeausrüstung wird getrennt von den restlichen Bereichen in der Technischen Gebäudeausrüstung vergeben. Darüber hinaus umfasst der Ausschreibungsgegenstand auch eine der Planungsleistung vorgelagerten Zielfindungsphase (sog. LPH 0, § 650p Abs. 2 BGB), die der Erarbeitung und Erstellung einer abschließenden Planungsgrundlage inklusive Kostenschätzung dient.Planungsleistung Kita Kelberg
Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelbergDeadline: Jul 20Die Verbandsgemeinde Kelberg beabsichtigt einen Um- bzw. Erweiterungsbau der Kita St. Vinzenzius in Kelberg. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die hierfür erforderlichen Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung. Der Bereich Elektro der Technischen Gebäudeausrüstung wird getrennt von den restlichen Bereichen in der Technischen Gebäudeausrüstung vergeben. Darüber hinaus umfasst der Ausschreibungsgegenstand auch eine der Planungsleistung vorgelagerten Zielfindungsphase (sog. LPH 0, § 650p Abs. 2 BGB), die der Erarbeitung und Erstellung einer abschließenden Planungsgrundlage inklusive Kostenschätzung dient.Planungsleistung Kita Kelberg
Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelbergDie Verbandsgemeinde Kelberg beabsichtigt einen Um- bzw. Erweiterungsbau der Kita St. Vinzenzius in Kelberg. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die hierfür erforderlichen Planungsleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Tragwerksplanung und Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung. Der Bereich Elektro der Technischen Gebäudeausrüstung wird getrennt von den restlichen Bereichen in der Technischen Gebäudeausrüstung vergeben. Darüber hinaus umfasst der Ausschreibungsgegenstand auch eine der Planungsleistung vorgelagerten Zielfindungsphase (sog. LPH 0, § 650p Abs. 2 BGB), die der Erarbeitung und Erstellung einer abschließenden Planungsgrundlage inklusive Kostenschätzung dient.Rahmenvereinbarung für Planungsleistungen im Schwimmbadbau, -ausbau bzw. -umbau
Bäderland Hamburg GmbHHamburgDie Hamburger Stadtentwässerung wurde mit der Durchführung der Ausschreibung nachfolgender Leistung beauftragt. Die Bäderland Hamburg GmbH (BLH) benötigt für Planungsleistungen (gem. HOAI) im Bereich Schwimmbadbau, - ausbau bzw. -umbau, fallweise Architekten- bzw. Ingenieurleistungen nach HOAI, Lph. 1-9. Über die Rahmenvereinbarung werden Planungsleistungen in den Themenbereichen Badneubau und -sanierungen, Betonsanierungen, energetischen Sanierungen, Kurshallenanbauten, Saunaerweiterungen und -umbauten abgefragt. Dies betrifft beispielsweise Schwimmbadneubauten mit einer Wasserfläche von mindestens 500m² oder den Umbau und die Modernisierung von Schwimmbädern ggf. mit hohen baulichen Ansprüchen, beispielsweise unter Berücksichtigung von Denkmalschutz bzw. durch denkmal-pflegerisch wertvolle Bausubstanz gekennzeichnete Gebäude. Insgesamt liegt der Fokus, der über die Rahmenvereinbarung abgefragten Maßnahmen, auf den großen, umfangreichen Bauprojekten der Bäderland Hamburg GmbH. In der Regel werden projektbezogen die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI abgefragt, wobei eine teilweise Abfrage von Leistungsphasen projektbezogen vorbehalten bleibt. Insbesondere handelt es sich um Objekt- und Fachplanungen bzgl. Gebäuden und Innenräumen, Freianlagen, Tragwerksplanung sowie Technische Ausrüstung. Planungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen werden nicht benötigt. Ca. 95% des im Zeitraum zu erwartenden Honorars wird über die projektbezogenen anrechenbaren Kosten gemäß HOAI ermittelt und abgerechnet, ca. 5% des Honorars wird über entsprechend vereinbarte Stundensätze ermittelt und abgerechnet (insb. Besondere Leistungen gemäß HOAI). Auf Basis der Erfahrung aus den letzten Jahren und umgesetzten Bauvorhaben können nachfolgende potenzielle Bauvorhaben beispielhaft als Orientierungswerte für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung herangezogen werden: Beispielhafte Bauvorhaben mit erwarteten Baukosten (KG 200-600): Bauvorhaben 1: Neubau eines Bades: 30.0Planungsleistungen zur Beseitigung von Starkregenschäden am Hanggraben Nord I Halde 371/I im Bereich Sanierung Aue der Wismut GmbH
Wismut GmbHChemnitzDeadline: Sep 23Planungsleistungen gem. § 43 HOAI Ingenieurbauwerke mit den Leistungsphasen 1 - 3 und optional 4 - 9 sowie nachfolgende Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 1, 4, 8 und 9; LPH 1 Fachliche Schadensanalyse, Bewertung und Stellungnahme; LPH 4 (optional): Sonderbetriebsplan; LPH 8 (optional): Kostenkontrolle; LPH 8 (optional): Prüfung von Nachträgen; LPH 8 (optional): Örtliche Bauüberwachung; LPH 9 (optional): Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Für die Erfüllung des Auftrages wird folgender Mindeststandard gefordert, um als geeignet betrachtet zu werden: mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestanforderung an die einzelne Referenz: Leistungsumfang: erbrachte Leistungsphasen 1 bis 8 im Sinne von § 43 HOAI im Leistungsbild Ingenieurbauwerke. Es sind die Kompetenzen im folgenden Bereich nachzuweisen: Planungsleistungen von Bauwerken und Anlagen des Wasserbaus bei Einzelgewässern mit gleichförmig gegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten (gemäß HOAI Objektliste - Gruppe 3). Die jeweiligen Baukosten müssen mindestens 100.000,00 € betragen. Die geforderten einzelnen Leistungsinhalte müssen nicht alle in einer Referenz erbracht worden sein. Jede geforderte Leistungsphase ist mindestens in einer Referenz nachzuweisen. Die Unterlagen/Angaben sind mit dem Angebot einzureichen.Planungsleistungen zur Beseitigung von Starkregenschäden am Hanggraben Nord I Halde 371/I im Bereich Sanierung Aue der Wismut GmbH
Wismut GmbHChemnitzDeadline: Aug 08Planungsleistungen gem. § 43 HOAI Ingenieurbauwerke mit den Leistungsphasen 1 - 3 und optional 4 - 9 sowie nachfolgende Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 1, 4, 8 und 9; LPH 1 Fachliche Schadensanalyse, Bewertung und Stellungnahme; LPH 4 (optional): Sonderbetriebsplan; LPH 8 (optional): Kostenkontrolle; LPH 8 (optional): Prüfung von Nachträgen; LPH 8 (optional): Örtliche Bauüberwachung; LPH 9 (optional): Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Für die Erfüllung des Auftrages wird folgender Mindeststandard gefordert, um als geeignet betrachtet zu werden: mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestanforderung an die einzelne Referenz: Leistungsumfang: erbrachte Leistungsphasen 1 bis 8 im Sinne von § 43 HOAI im Leistungsbild Ingenieurbauwerke. Es sind die Kompetenzen im folgenden Bereich nachzuweisen: Planungsleistungen von Bauwerken und Anlagen des Wasserbaus bei Einzelgewässern mit gleichförmig gegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten (gemäß HOAI Objektliste - Gruppe 3). Die jeweiligen Baukosten müssen mindestens 100.000,00 € betragen. Die geforderten einzelnen Leistungsinhalte müssen nicht alle in einer Referenz erbracht worden sein. Jede geforderte Leistungsphase ist mindestens in einer Referenz nachzuweisen. Die Unterlagen/Angaben sind mit dem Angebot einzureichen.Planungsleistungen zur Beseitigung von Starkregenschäden am Hanggraben Nord I Halde 371/I im Bereich Sanierung Aue der Wismut GmbH
Wismut GmbHChemnitzPlanungsleistungen gem. § 43 HOAI Ingenieurbauwerke mit den Leistungsphasen 1 - 3 und optional 4 - 9 sowie nachfolgende Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 1, 4, 8 und 9; LPH 1 Fachliche Schadensanalyse, Bewertung und Stellungnahme; LPH 4 (optional): Sonderbetriebsplan; LPH 8 (optional): Kostenkontrolle; LPH 8 (optional): Prüfung von Nachträgen; LPH 8 (optional): Örtliche Bauüberwachung; LPH 9 (optional): Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist. Für die Erfüllung des Auftrages wird folgender Mindeststandard gefordert, um als geeignet betrachtet zu werden: mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Mindestanforderung an die einzelne Referenz: Leistungsumfang: erbrachte Leistungsphasen 1 bis 8 im Sinne von § 43 HOAI im Leistungsbild Ingenieurbauwerke. Es sind die Kompetenzen im folgenden Bereich nachzuweisen: Planungsleistungen von Bauwerken und Anlagen des Wasserbaus bei Einzelgewässern mit gleichförmig gegliedertem Querschnitt und einigen Zwangspunkten (gemäß HOAI Objektliste - Gruppe 3). Die jeweiligen Baukosten müssen mindestens 100.000,00 € betragen. Die geforderten einzelnen Leistungsinhalte müssen nicht alle in einer Referenz erbracht worden sein. Jede geforderte Leistungsphase ist mindestens in einer Referenz nachzuweisen. Die Unterlagen/Angaben sind mit dem Angebot einzureichen.
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