Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelberg
Ingenieurleistung der Tragwerksplanung
4.4.1 Leistungsumfang Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachp...
Architecture, Structural Engineering, MEP Engineering
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg
- Published:
- August 23, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
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4.4.1 Leistungsumfang Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-6 der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachplanung Tragwerksplanung nach §§ 49-52 HOAI, LP 1-6 • Honorarzuordnung: Honorarzone III • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt. • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundens-ätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt. • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Pa-pierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Überein-stimmung mit den geprüften statischen Unterlagen Wärmeschutznachweis nach GEG Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. 4.4.2 Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn Zielfindungsphase der
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Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelberga) Leistungsumfang Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9, Anlagen-gruppen 4-8 • Honorarzuordnung: Honorarzone II • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt. • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt. • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunika-tionskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leis-tungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungspha-se. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerech-net; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertragli-chen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. b) Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 (Leistungsphase 4 optional) beauftragt. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termi-ne: • Beginn der Planungsleistungen: 06/2026 • Abschluss Leistungsphase 4: 03/2027 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Re-gelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf op-timiert. c) Schätzung der anrechenbaren Baukosten Die vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten ist den Vergabeunterlagen beigefügt.Planungsleistung Kita Kelberg
Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelbergDeadline: Jul 204.1.1 Leistungsumfang 4.1.1.1 LPH 0: Zielfindungsphase Vorgeschaltet vor der Planungsleistung nach HOAI 2021 ist die Zielfindungsphase, die sog. Leistungsphase 0 (§ 650p Abs. 2 BGB), welche der Erarbeitung und Erstel-lung einer abschließenden Planungsgrundlage inklusive Kostenschätzung dient. Ziel dieser Phase ist, Planungsziele zu ermitteln und zu erarbeiten, um eine Moderni-sierung sowie Erweiterung der Kita zu erreichen, dies insbesondere in folgenden Be-reichen: • Optimierung von bestehenden Gruppen- und Nebenräumen sowie räumliche Erweiterungen • Küche und Essensräume • Sanitärräume • Technik Darüber hinaus soll der Auftraggeber auf diese Weise eine belastbare Kostenschät-zung erhalten. 4.1.1.2 LPH 1-9 Der weitere zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Ob-jektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der be-nannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Objektplanung Gebäude nach §§ 33-36 HOAI, Leistungsbild Gebäude LP 1-9 • Honorarzuordnung: Honorarzone III • Honorarsatz ist Basishonorarsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundens-ätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. 4.1.2 Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Zielfindungsphase, sog. Leistungsphase 0 beauftragt, im Nachgang folgt zunächst die Beauftragung der Leis-tungsphasen 1-4. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn Zielfindungsphase: 10/2026 • Beginn der Planungsleistungen: 1. Halbjahr/2027 • Abschluss Leistungsphase 4: 1. Halbjahr/2028 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Regelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwi-schen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. 4.1.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten Eine vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten existiert nicht und ist Ziel der Zielfindungsphase (sog. LPH 0).Planungsleistung Kita Kelberg
Verbandsgemeindeverwaltung KelbergKelberg4.1.1 Leistungsumfang 4.1.1.1 LPH 0: Zielfindungsphase Vorgeschaltet vor der Planungsleistung nach HOAI 2021 ist die Zielfindungsphase, die sog. Leistungsphase 0 (§ 650p Abs. 2 BGB), welche der Erarbeitung und Erstel-lung einer abschließenden Planungsgrundlage inklusive Kostenschätzung dient. Ziel dieser Phase ist, Planungsziele zu ermitteln und zu erarbeiten, um eine Moderni-sierung sowie Erweiterung der Kita zu erreichen, dies insbesondere in folgenden Be-reichen: • Optimierung von bestehenden Gruppen- und Nebenräumen sowie räumliche Erweiterungen • Küche und Essensräume • Sanitärräume • Technik Darüber hinaus soll der Auftraggeber auf diese Weise eine belastbare Kostenschät-zung erhalten. 4.1.1.2 LPH 1-9 Der weitere zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Ob-jektplanung Gebäude gemäß §§ 33 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der be-nannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Objektplanung Gebäude nach §§ 33-36 HOAI, Leistungsbild Gebäude LP 1-9 • Honorarzuordnung: Honorarzone III • Honorarsatz ist Basishonorarsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundens-ätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerechnet; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. 4.1.2 Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Zielfindungsphase, sog. Leistungsphase 0 beauftragt, im Nachgang folgt zunächst die Beauftragung der Leis-tungsphasen 1-4. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegen beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn Zielfindungsphase: 10/2026 • Beginn der Planungsleistungen: 1. Halbjahr/2027 • Abschluss Leistungsphase 4: 1. Halbjahr/2028 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Regelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwi-schen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. 4.1.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten Eine vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten existiert nicht und ist Ziel der Zielfindungsphase (sog. LPH 0).Umbau und Sanierung Kath. Kinderhaus - Unsere Liebe Frau- Tirschenreuth - Tragwerksplanung
Kath. Kirchenstiftung TirschenreuthnTirschenreuthFür das Projekt „Umbau und Sanierung Kath. Kinderhaus Unsere Liebe Frau, Tirschenreuth“ werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, inkl. besonderer Leistungen benötigt. Es werden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 vergeben.03 013443 325065/2026-54 L78 ENB LK Vechta Objekt- und Tragwerksplanung + ergänzende Fachleistungen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverDeadline: Sep 08Als Leistungen gemäß HVA F-StB, Ausgabe 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) Objektplanungen Verkehrsanlagen (HOAI Teil 3, Abschnitt 4) Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung Verbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke Verbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke Ergänzende Leistungen Ergänzend zum vorgenannten Leistungsumfang sind folgende Leistungen zu erbringen: - Umweltfachliche Leistungen (in Anlehnung an HOAI Anlage 7, sinngemäß) - Vermessungsleistungen (in Anlehnung an HOAI Anlage 1 Nr. 1.4) - Baugrunduntersuchungen und geotechnische Fachbeiträge (in Anlehnung an HOAI Anlage 1 Nr. 1.3.3) - Schadstoffuntersuchungen und abfalltechnische Bewertungen03 013443 325065/2026-54 L78 ENB LK Vechta Objekt- und Tragwerksplanung + ergänzende Fachleistungen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverAls Leistungen gemäß HVA F-StB, Ausgabe 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) Objektplanungen Verkehrsanlagen (HOAI Teil 3, Abschnitt 4) Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung Verbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke Verbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke Ergänzende Leistungen Ergänzend zum vorgenannten Leistungsumfang sind folgende Leistungen zu erbringen: - Umweltfachliche Leistungen (in Anlehnung an HOAI Anlage 7, sinngemäß) - Vermessungsleistungen (in Anlehnung an HOAI Anlage 1 Nr. 1.4) - Baugrunduntersuchungen und geotechnische Fachbeiträge (in Anlehnung an HOAI Anlage 1 Nr. 1.3.3) - Schadstoffuntersuchungen und abfalltechnische Bewertungen03 013443 325065/2026-54 L78 ENB LK Vechta Objekt- und Tragwerksplanung + ergänzende Fachleistungen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverDeadline: Sep 08Als Leistungen gemäß HVA F-StB, Ausgabe 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) Objektplanungen Verkehrsanlagen (HOAI Teil 3, Abschnitt 4) Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung Verbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke Verbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke Ergänzende Leistungen Ergänzend zum vorgenannten Leistungsumfang sind folgende Leistungen zu erbringen: - Umweltfachliche Leistungen (in Anlehnung an HOAI Anlage 7, sinngemäß) - Vermessungsleistungen (in Anlehnung an HOAI Anlage 1 Nr. 1.4) - Baugrunduntersuchungen und geotechnische Fachbeiträge (in Anlehnung an HOAI Anlage 1 Nr. 1.3.3) - Schadstoffuntersuchungen und abfalltechnische Bewertungen03 013443 325065/2026-54 L78 ENB LK Vechta Objekt- und Tragwerksplanung + ergänzende Fachleistungen
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 21HannoverDeadline: Sep 08Als Leistungen gemäß HVA F-StB, Ausgabe 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) Objektplanungen Verkehrsanlagen (HOAI Teil 3, Abschnitt 4) Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung Verbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke Verbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke Ergänzende Leistungen Ergänzend zum vorgenannten Leistungsumfang sind folgende Leistungen zu erbringen: - Umweltfachliche Leistungen (in Anlehnung an HOAI Anlage 7, sinngemäß) - Vermessungsleistungen (in Anlehnung an HOAI Anlage 1 Nr. 1.4) - Baugrunduntersuchungen und geotechnische Fachbeiträge (in Anlehnung an HOAI Anlage 1 Nr. 1.3.3) - Schadstoffuntersuchungen und abfalltechnische BewertungenUmbau und Sanierung des Betriebsgebäudes im Klärwerk Langel
StEB Stadtentwässerungsbetriebe Köln, AöRKölnDeadline: Jul 27Umbau und Sanierung des Betriebsgebäudes im Klärwerk Langel Für das Projekt „Umbau und Sanierung des Betriebsgebäudes auf der Kläranlage Langel“ werden Grundleistungen nach HOAI im Bereich der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, inkl. besonderer Leistungen benötigt. Es werden Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, inklusive besonderer Leistungen vergeben.Erweiterung der Grundschule Aurach - Tragwerksplanung
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