Landkreis Havelland - Der Landrat -RathenowTED
Planungsleistung Interimsbau Gymnasium Wustermark
Nach der aktuellen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Havelland für die Schuljahre 2025/26 bis 2030/31 werden die Schülerzahlen im weiterführenden allgemeinbildenden Bereich insgesamt weiter ansteigen. Der Landkreis Havelland ist als Schulträger verpflichtet, ausreichende und bedarfsgerechte Schulkapazitäten vor...
Architecture, Fire Protection Engineering, Landscape Architecture, Noise Assessment, Building Physics
No credit card · Instant access
Content at a glance
Nach der aktuellen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Havelland für die Schuljahre 2025/26 bis 2030/31 werden die Schülerzahlen im weiterführenden allgemeinbildenden Bereich insgesamt weiter ansteigen. Der Landkreis Havelland ist als Schulträger verpflichtet, ausreichende und bedarfsgerechte Schulkapazitäten ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landkreis Havelland - Der Landrat -
- Published:
- June 29, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
Tender description
Nach der aktuellen Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Havelland für die Schuljahre 2025/26 bis 2030/31 werden die Schülerzahlen im weiterführenden allgemeinbildenden Bereich insgesamt weiter ansteigen. Der Landkreis Havelland ist als Schulträger verpflichtet, ausreichende und bedarfsgerechte Schulkapazitäten vorzuhalten. Vor diesem Hintergrund wurde die Planung für den Neubau eines zunächst vierzügigen Gymnasiums einschließlich einer Dreifeldsporthalle am Standort der Gemeinde Wustermark initiiert. Der Neubau soll mit einer Erweiterungsoption auf sechs Züge realisiert werden. Die Fertigstellung ist zum Schuljahr 2030/31 vorgesehen. Da der Bedarf an Schulplätzen bereits ab dem Schuljahr 2027/28 besteht, ist ab diesem Zeitpunkt eine Interimslösung zu schaffen. In Abstimmung mit der Gemeinde Wustermark kann die Beschulung im ersten Schuljahr 2027/28 vollumfänglich in den Räumlichkeiten der am Standort befindlichen Grundschule erfolgen. Ab dem Schuljahr 2028/29 müssen die Klassen- und Verwaltungsräume in einem Interimsgebäude untergebracht werden. Hierfür stellt die Gemeinde Wustermark dem Landkreis Havelland ein Grundstück in der Nähe des zukünftigen Schulstandortes zur Verfügung. Weitere funktionale Bereiche - insbesondere einzelne Räume, die Sporthalle, die Außensportflächen sowie die Aula/Mensa - können weiterhin in der Grundschule genutzt werden, sodass der Umfang des erforderlichen Interimsgebäudes auf das notwendige Maß reduziert werden kann. Der Interimsbau soll Kapazitäten für insgesamt zwölf Klassen abbilden. In den drei Jahrgängen werden jeweils vier Klassen unterrichtet. Dementsprechend wird mit 360 Schülerinnen und Schülern zzgl. Lehrpersonal geplant. Der konkrete Bedarf wird im weiteren Verlauf der Ausschreibungsunterlagen näher erläutert. Mit Inbetriebnahme des neuen Gymnasiums wird der Interimsbau nicht mehr benötigt und soll zurückgebaut werden, da die notwendigen schulischen Räumlichkeiten dann vollständig im Neubau zur Verfügung stehen.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
Related tenders
7- Gemeinde HohenhamelnHohenhamelnDeadline: Jul 14
Anbau/Umbau/Erweiterung Grundschule Hohenhameln - Technische Gebäudeausstattung ALG 4+5 und 8
Die Gemeinde Hohenhameln muss den bisher 3-zügig ausgebauten Standort der Grundschule Hohenhameln auf eine 4-Zügigkeit erweitern und zusätzlich ein räumliches Angebot für die Ganztagsbetreuung inkl. Mensa schaffen.Hintergrund der Planungsaufgabe ist die fast zeitparallele Kündigung der Schulbezirkskooperation für zwei Ortschaften der Gemeinde mit der benachbarten Stadt Peine sowie durch den Landkreis Peine für die Räumlichkeiten der Ganztagsbetreuung inkl. Mensanutzung in dem landkreiseigenem Schulzentrum in der Ortschaft Hohenhameln.Ab dem Schuljahr 2027/28 werden die jeweiligen Erstklässler zusätzlich am Standort Hohenhameln eingeschult, so dass ab dem Schuljahr 2030/31 die 4-Zügigkeit vollständig erreicht ist. Im Bestand gibt es noch eine Raumreserve für einen weiteren Klassenraum, so dass ab dem Schuljahr 2028/29 bereits auf temporäre Raumcontainer zugegriffen werden muss.Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Optionen an beiden Grundschulstandorten der Gemeinde untersucht und bewertet. Das politisch beschlossene Ergebnis der anliegenden Studie stellt eine Option am Standort Hohenhameln dar (Umnutzung Westflügel, Ersatzneubau inkl. Aufstockung Nordflügel, Aufstockung Ostflügel) und kann zur Orientierung bei der Planung genutzt werden. Der in der Erstversion der Machbarkeitsstudie empfohlene Anbau einer Mensa wurde politisch zusammen mit der Ganztagsbetreuung nachgefordert. Hierzu wurde im Nachgang nur noch die Grundrisskonzeption hinsichtlich einer offenen Ganztagsschulkonzeption ergänzt.Die bauliche Erweiterung der Schule soll sich im Wesentlichen auf die derzeitige Grundstücksparzelle, Flurstück 13/17, beschränken. Die zentral auf dem Schulhof stehende Linde stellt einen ideellen Wert dar und ein Erhalt ist wünschenswert, aber nicht zwingend.Auf der östlich benachbarten Parzelle, Flurstück 13/18, ist eine ausreichende Fläche für die optionale Errichtung einer 2-Feld-Sporthalle zu einem späteren Zeitpunkt freizuhalten und darüber hinaus ein baul - Gemeinde HohenhamelnHohenhameln
Anbau/Umbau/Erweiterung Grundschule Hohenhameln - Technische Gebäudeausstattung ALG 4+5 und 8
Die Gemeinde Hohenhameln muss den bisher 3-zügig ausgebauten Standort der Grundschule Hohenhameln auf eine 4-Zügigkeit erweitern und zusätzlich ein räumliches Angebot für die Ganztagsbetreuung inkl. Mensa schaffen.Hintergrund der Planungsaufgabe ist die fast zeitparallele Kündigung der Schulbezirkskooperation für zwei Ortschaften der Gemeinde mit der benachbarten Stadt Peine sowie durch den Landkreis Peine für die Räumlichkeiten der Ganztagsbetreuung inkl. Mensanutzung in dem landkreiseigenem Schulzentrum in der Ortschaft Hohenhameln.Ab dem Schuljahr 2027/28 werden die jeweiligen Erstklässler zusätzlich am Standort Hohenhameln eingeschult, so dass ab dem Schuljahr 2030/31 die 4-Zügigkeit vollständig erreicht ist. Im Bestand gibt es noch eine Raumreserve für einen weiteren Klassenraum, so dass ab dem Schuljahr 2028/29 bereits auf temporäre Raumcontainer zugegriffen werden muss.Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Optionen an beiden Grundschulstandorten der Gemeinde untersucht und bewertet. Das politisch beschlossene Ergebnis der anliegenden Studie stellt eine Option am Standort Hohenhameln dar (Umnutzung Westflügel, Ersatzneubau inkl. Aufstockung Nordflügel, Aufstockung Ostflügel) und kann zur Orientierung bei der Planung genutzt werden. Der in der Erstversion der Machbarkeitsstudie empfohlene Anbau einer Mensa wurde politisch zusammen mit der Ganztagsbetreuung nachgefordert. Hierzu wurde im Nachgang nur noch die Grundrisskonzeption hinsichtlich einer offenen Ganztagsschulkonzeption ergänzt.Die bauliche Erweiterung der Schule soll sich im Wesentlichen auf die derzeitige Grundstücksparzelle, Flurstück 13/17, beschränken. Die zentral auf dem Schulhof stehende Linde stellt einen ideellen Wert dar und ein Erhalt ist wünschenswert, aber nicht zwingend.Auf der östlich benachbarten Parzelle, Flurstück 13/18, ist eine ausreichende Fläche für die optionale Errichtung einer 2-Feld-Sporthalle zu einem späteren Zeitpunkt freizuhalten und darüber hinaus ein baul - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Erweiterung E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium - Tragwerksplanung
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO-Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase "Mittelstufe Plus" teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A. Hoffmann-Gymnasiums befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. - 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 2016-2017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019-2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. "Untere Turnhalle" den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die "obere Turnhalle" stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der "Oberen Turnhalle" bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der "Unteren Turnhalle" (im Folgende nur "Variante Teilsanierung"). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle wird vorab vom von dem mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit geprüft. In der Untersuchung wird der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenübergestellt. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden mit Abschluss der Planungsleistungen des mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten für die LPH 1 (Grundlagenermittlung) und die LPH 2 (Vorplanung) den Entscheidungsgremien des Vorhabenträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorgelegt. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Ingenieur-/ bzw. Architektenvertrages vor, die entsprechenden Planungsleistungen für den des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt-/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggfls. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert. - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Erweiterung E. T. A.-Hoffmann-Gymnasium - Freianlagenplaner
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A. Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO-Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase "Mittelstufe Plus" teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A.-Hoffmann-Gymnasiums befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. - 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 2016-2017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019-2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. "Untere Turnhalle" den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die "obere Turnhalle" stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der "Oberen Turnhalle" bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der "Unteren Turnhalle" (im Folgende nur "Variante Teilsanierung"). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle wird vorab vom von dem mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit geprüft. In der Untersuchung wird der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenübergestellt. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung werden mit Abschluss der Planungsleistungen des mit der Objektplanung für Gebäude beauftragten Architekten für die LPH 1 (Grundlagenermittlung) und die LPH 2 (Vorplanung) den Entscheidungsgremien des Vorhabenträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorgelegt. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Ingenieur-/ bzw. Architektenvertrages vor, die entsprechenden Planungsleistungen für den des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt-/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggfls. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert. - Stadt Bamberg / Zentrale Beschaffungs- und Vergabestelle
Erweiterung E. T. A.-Hoffmann-Gymnasium Bamberg - Objektplanung Gebäude und Innenräume II
Der Zweckverband Gymnasien Stadt und Landkreis Bamberg plant die Erweiterung des E.T.A.-Hoffmann-Gymnasiums in Bamberg. Das E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium ist ein staatliches Gymnasium mit musischer Ausrichtung. Derzeit werden hier rund 900 Schüler und Schülerinnen unterrichtet. Das E.T.A.-Hoffmann-Gymnasium ist Mitglied im Netzwerk der UNESCO Projektschulen, Inklusionsschule und nimmt an der Pilotphase „Mittelstufe Plus“ teil. Das ca. 2,4 Hektar große Areal des E.T.A.-HoffmannGymnasium befindet sich am Rande des UNESCO Weltkulturerbes und liegt oberhalb der Regnitz auf dem Stephansberg in exponierter Stufenlage. Einzigartig ist diese Lage auf einem der sieben Hügel Bamberg, weithin über die Stadt sichtbar. Der über die Jahre gewachsene Schulstandort setzt sich aus Gebäudeteilen unterschiedlicher Bauzeiten (19. – 21. Jhdt.) zusammen. Das inzwischen denkmalgeschützte Gebäudeensemble aus dem Königlichen Schullehrer Seminar 1871-1872, der zeitgleich entstandenen ehemaligen Turnhalle heute Kapelle St. Nikolaus, der oberen Turnhalle [heute Werkräume], sowie der villenartigen Seminarübungsschule wurde ab 1970 um den Fachklassentrakt mit Einfachsporthalle und ab 1980 durch die obere Turnhalle samt Nebenräumen erweitert. Aufgrund der Raumnot wurde 2007-2008 bereits eine Containeranlage mit 4 Klassenräumen als Interimslösung errichtet. 20162017 wurde die Mittagsbetreuung mit Klassenräumen und Bibliothek errichtet. Weitere Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung und zum baulichen Brandschutz erfolgten in den Jahren 2019 – 2020. In Abstimmung mit der Schulleitung soll zur Kompensation der aktuell an anderen Standorten untergebrachten Klassen sowie die zur kurzfristigen Deckung der vermehrten Schülerzahl durch die Abiturjahrgänge des G9 ab dem Schuljahr 2024/25 auf die Errichtung eines freistehenden Schulgebäudes mit 16 Klassen in nachhaltiger, wertiger Bauweise im oberen Bereich des Schulgrundstückes zurückgegriffen werden. Ferner wurde im Zuge der Umsetzung der Erstmaßnahmen baulicher Brandschutz/Barrierefreiheit 2019-2020 festgestellt, dass die sog. „Untere Turnhalle“ den aktuellen Anforderungen an Sporthallen im gymnasialen Bereich (Normgröße) und an die technische Ausstattung nicht mehr erfüllt. Eine Sanierung ist aufgrund fehlender Förderfähigkeit nicht wirtschaftlich umzusetzen. Daher wurde beschlossen, die Sporthalle rückzubauen und ebenfalls neu zu errichten. Der bestehende Fachraumtrakt ist zu erhalten. Ebenso ist die „Obere Turnhalle“ stark sanierungsbedürftig und soll ebenfalls abgebrochen werden. Als Ersatz für die beiden abzubrechenden Turnhallen soll eine neue 2-fach Sporthalle errichtet werden. Es wird davon ausgegangen, dass ein Abbruch beider Turnhallen und der Neubau einer 2-fach Sporthalle wirtschaftlicher ist, als eine Generalsanierung der „Oberen Turnhalle“ bei gleichzeitigem Abriss und Neubau der „Unteren Turnhalle“ (im Folgende nur „Variante Teilsanierung“). Der Abriss beider Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle ist vorab auf Wirtschaftlichkeit und somit Förderfähigkeit zu prüfen. In der Untersuchung ist der geplante Neubau der 2-fach Sporthalle der Variante Teilsanierung gegenüberzustellen. Die Ergebnisse der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung sind mit Abschluss der Planungsleistungen der Stufe 1 gem. Ziffer 3.2.2.1 des Architektenvertrages den Entscheidungsgremien des Vorhabensträgers in einem Abschlussbericht inkl. einer Handlungsempfehlung vorzulegen. Sollte sich wider Erwarten die Variante Teilsanierung auch unter dem Gesichtspunkt der Fördermittelfähigkeit als wirtschaftlicher herausstellen, behält sich der Vorhabenträger nach den Regelungen des Architektenvertrages vor, die Planung des Abrisses der beiden Turnhallen inkl. Neubau einer 2-fach Sporthalle aufzugeben und den Projekt/Planungsumfang für die noch ausstehenden bereits beauftragten Planungsleistungen und bei der Beauftragung weiterer Stufen entsprechend zu reduzieren. Neben einem zukunftsfähigen und flexiblen städtebaulichen Gesamtkonzept und der Gebäudetypologie sind die Maßstäblichkeit, der Umgang mit der Topographie sowie der Auftritt der Schule zum Stadtraum essentiell. Aus funktionaler Sicht müssen die pädagogischen und organisatorischen Anforderungen bei der baulichen Umsetzung des pädagogischen Konzepts Berücksichtigung finden. Neben dem städtebaulichen Entwurf und der Ausbildung der Gebäude liegt das Augenmerk auch auf der Gestaltung der vorhandenen Außenanlagen, deren Nutzung als Freifläche, Aufenthaltsbereich, sowie als Sportanlage betrachtet werden muss. Die verkehrstechnische Erschließung mit An/Einbindung, Busanfahrt, Elternandienung und Parkplätzen muss unbedingt mit in weitere Überlegungen einfließen. Für den evtl. späteren Abbruch und Neubau des Fachklassentraktes sind mögliche Flächen zu integrieren und vorzuhalten. Ggf. lässt das neue Schulgebäude eine Erweiterung diesbezüglich zu. Ziel ist es für diesen Standort ein qualitätsvolles, wirtschaftliches und nachhaltiges Gebäudeensemble zu entwickeln, das auf die städtebaulichen und funktionalen Anforderungen sensibel und angemessen antwortet und mit den besonderen Ansätzen der Schulpädagogik korrespondiert. - Gemeinde AdelschlagNassenfelsDeadline: Jun 01
TNW_Arch_Gemeinde Adelschlag_Neubau OGTS
Die Gemeinde Adelschlag beabsichtigt den Neubau eines zweigeschossigen Gebäudes für die Offene Ganztagsschule (OGTS) auf dem Gelände der Grundschule Adelschlag. Ziel des Vorhabens ist es, die bisher provisorisch in Schulräumen untergebrachte Ganztagsbetreuung in ein funktional und pädagogisch zeitgemäßes Gebäude zu überführen und damit auf die konstant hohen Schülerzahlen, den anhaltenden Zuzug in der Gemeinde sowie den steigenden Bedarf an ganztägiger Betreuung zu reagieren. Derzeit besuchen 140 Kinder die Grundschule Adelschlag. Davon werden 80 % als Bedarf für die offene Ganztagsbetreuung festgelegt, was 112 OGTS-Plätzen entspricht. Auslöser des Neubaus ist die räumliche Überlastung des bestehenden Schulgebäudes. Die OGTS nutzt derzeit ehemalige Klassen- und Gruppenräume sowie Nebenräume im Schulhaus, sodass für differenzierte Unterrichtsformen, Kleingruppenarbeit, Projekte und offene Lernformen kaum noch Flächen zur Verfügung stehen. Zugleich verbringen viele Kinder bis zu neun Stunden täglich in der Schule, wodurch sich die Anforderungen an eine Schule als ganzheitlichen Lebensraum mit Aufenthalts-, Spiel-, Lern- und Rückzugsmöglichkeiten deutlich erhöhen. Der Neubau der OGTS soll einem pädagogisch begründeten Raumkonzept nach Rosan Bosch folgen, das auch den Empfehlungen des ISB für den Ausbau der Ganztagsbetreuung entspricht. Zentrales Element soll eine Mensa mit separater Küche sein, die nicht nur der Mittagsverpflegung dient, sondern als "Dorfmitte" und sozialer Begegnungsraum gestaltet wird. Die Küche soll für die Verköstigung im "Cook-and-Chill"-Verfahren ausgelegt werden und zugleich für die gemeinsame Zubereitung kleiner Speisen geeignet sein, sodass Kochen und Essen als gemeinschaftliche, pädagogisch genutzte Aktivitäten stattfinden können, bei denen die Kinder in Vorbereitung und Aufräumprozesse einbezogen werden. Ergänzend zur Mensa sollen im Obergeschoss klar gegliederte, aber flexibel nutzbare Freizeiträume, die unterschiedliche Bedürfnisse der Kinder abdecken, entstehen. Bereiche für praktisches Arbeiten und Experimentieren, Bastelangebote, Ruheräume sowie Bewegungsbereiche. Die Mensa mit dem offenen Flurbereich ist bewusst als offene Begegnungsfläche konzipiert, während die Räume im Obergeschoss Rückzug, Konzentration, Spiel und Bewegung in kleineren Gruppen ermöglichen und so ein vielfältiges, kindgerechtes Ganztagsangebot unterstützen. Der Neubau soll als eigenständiger, kompakter Baukörper an den westlichen Klassentrakt der bestehenden Grundschule angebaut werden und vom Schulbau aus direkt erreichbar sein. Technisch ist das Gebäude als zweigeschossiger Bau mit Aufzug vorgesehen, um Barrierefreiheit für OGTS und Grundschule sicherzustellen und die angestrebte Inklusion weiter voranzubringen. Der Aufzug soll auch das Hauptgebäude anbinden, sodass die gesamte Schule mit Ganztagsbetreuung barrierefrei erschlossen ist. Das Gebäude soll in Holzmischbauweise mit Stahlbeton-Gründung und Bodenplatte errichtet werden. Durch die Konzeption als eigenständiger Baukörper soll der Schulbetrieb während der Bauzeit im Bestandsgebäude uneingeschränkt weitergeführt werden können. Darüber hinaus soll der Neubau so geplant werden, dass eine weitreichende Ferienbetreuung organisatorisch vom Schulbetrieb getrennt erfolgen kann, während der Schulzeit eine enge Verzahnung von OGTS und Grundschule erhalten bleibt. Die Hausaufgabenbetreuung soll weiterhin in den Klassenräumen stattfinden, um den Kindern eine vertraute Lernumgebung zu sichern. Insgesamt verfolgt die Gemeinde mit dem Neubau das Ziel, ein langfristig tragfähiges, pädagogisch-didaktisch hochwertiges und wirtschaftlich vertretbares Raumkonzept für die Ganztagsbetreuung zu schaffen. Vor dem Hintergrund steigender Anmeldezahlen und des Ausbaus früherer Bildungsangebote versteht die Gemeinde den Neubau als zukunftssichere Investition in die bestmögliche Förderung, Entfaltung und Entwicklung der Kinder am Standort Adelschlag. Kosten: Die Gesamtkostenprognose (KG 200-700) liebt bei ca. 2,6 Mio. EUR netto. Es ist beabsichtigt Fördermittel im Rahmen des FAG-Förderung sowie zusätzliche Fördermittel im Rahmen des Landesförderprogramm Ganztagsausbau des Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales zu beantragen. Dementsprechend erwartet der öffentliche Auftraggeber eine entsprechende Zuarbeit bei der Fördermittelgenerierung und sodann bei der Abrechnung der Fördermittel (inkl. Verwendungsnachweis) durch den Auftragnehmer. Termine Die Planungen sollen unmittelbar nach Beauftragung fortgeführt und zügig bearbeitet werden. Die Bauphase soll im dritten Quartal 2027 beginnen. Die Fertigstellung ist Ende 2028 vorgesehen, sodass ein Nutzungsbeginn Anfang 2029 möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorstehenden Terminen um Orientierungswerte handelt, die den aktuellen Projektstand widerspiegeln. Im Zuge des Planungsprozesses können sich diese Daten ändern und werden bei Bedarf entsprechend angepasst. Leistungsumfang: Es werden folgende Leistungen stufenweise vergeben: - Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 1 i. V. m. Anlage 10 HOAI 2021 - Besondere Leistungen - Kreis Plön, Der Landrat, Zentrale VergabestellePlön
Planungs- und Bauleistungen sowie Leistungen der Zwischenfinanzierung und der Wartung für den Neubau der Heinrich-Heine-Schule in Heikendorf
Titel: Planungs- und Bauleistungen sowie Leistungen der Zwischenfinanzierung und der Wartung für den Neubau der Heinrich-Heine-Schule in Heikendorf im Kreis Plön Beschreibung: Der Kreis Plön plant in der Gemeinde Heikendorf auf dem Grundstück "Am Krischansbarg" den Neubau eines fünfzügigen Gymnasiums. Das Baugrundstück in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Standort wird verfügbar. Die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche umfasst ca. 21.000 m². Die Gebäude werden voraussichtlich eine Größe von insgesamt ca. 13.905 m² BGF erreichen. In Anbetracht des erheblichen Sanierungsbedarfs des bisherigen Altbaus, des wachsenden Raumbedarfs und der ansteigenden Zahl der Schülerinnen und Schüler - auch wegen der G9 Umstellung im Schuljahr 2026/2027 - auf mind. 1.100, soll das Projekt zeit- und kostenoptimiert beschafft werden. Es ist das Ziel des Kreises, das Projekt "Neubau der Heinrich-Heine-Schule Heikendorf" in Bezug auf die Lebenszykluskosten wirtschaftlich zu optimieren und unter maximaler Kosten- und Termintreue umzusetzen. Auch aus technischer Sicht bietet der Neubau Vorteile: Barrierefreiheit, Brandschutz und Schadstofffreiheit lassen sich vollständig umsetzen. Zudem ist eine BNB-Zertifizierung mindestens in Silber verbindlich vorgesehen. Unter dieser Maßgabe soll das Projekt in alternativer Beschaffungsvariante als Totalunternehmer-Modell (TU) umgesetzt werden. Das Projekt muss bis zum 22.07.2030 fertiggestellt sein. Die TU-Gesamtmaßnahme umfasst die Planung, den Bau, die Bauzwischenfinanzierung und Wartungsleistungen für 5 Jahre. Die Endfinan-zierung erfolgt über den Kreis, auch der spätere Gebäudebetrieb sowie Instandhaltungsleistungen, die nicht Teil der Mängelgewährleistung sind. Gegenstand des zur Ausschreibung stehenden Vertrags sind sämtliche Planungs- und Bauleistungen unter Anwendung der Planungsmethode Building Information Modeling (BIM) für den schlüsselfertigen Neubau der Heinrich-Heine-Schule in Heikendorf, ferner die gesamte Projektbegleitung und Projektbauleitung einschließlich Koordinierungsleistungen, die BIM-Gesamtkoordination sowie die Bauzwischenfinanzierung und Einregelungs- und Wartungsleistungen. Die wichtigsten Merkmale des Verfahrens: Die Bewerber reichen einen Teilnahmeantrag ein, welcher die geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß der Auftragsbekanntmachung und der Verfahrensbedingungen enthält. Es sind die zur Verfügung stehenden Formulare zu verwenden und die geforderten Anlagen beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, je nach Einzelfall weitere Nachweise als bloße Eigenerklärungen nachzufordern. Die Vergabestelle überprüft zunächst die eingegangenen Teilnahmeanträge auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit sowie auf vergaberechtliche Ausschlussgründe. Bei den nach dieser Prüfung verbleibenden Bewerbern wird in einem zweiten Schritt geprüft, ob sie die aufgeführten Mindeststandards einhalten. Diese sind unten im Einzelnen definiert. Bewerber, die diese Mindeststandards nicht erfüllen, scheiden aus. Sollten danach weiterhin mehr als drei Bewerber verbleiben, erfolgt die Auswahl anhand der bekannt gegebenen Eignungsmatrix. Es werden (sofern vorhanden) mindestens drei, maximal fünf geeignete Bewerber als Bieter für das anschließende Verhandlungsverfahren ausgewählt. Bei Punktegleichstand unter den schwächsten Bewerbungen findet eine Auswahl durch Los statt. Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter erhalten gesonderte Angebotsaufforderungen zur Abgabe von ersten, indikativen Angeboten. Nach Eingang der ersten, indikativen Angebote erfolgt eine formale Prüfung auf Ausschlussgründe, ferner eine wirtschaftliche, technische und juristische Bewertung der ersten Angebote anhand der mitgeteilten Bewertungsmatrix. Sofern mehr als drei Angebote vorliegen sollten, die aus vergaberechtlichen Gründen nicht ausgeschlossen werden müssen, behält sich die ausschreibende Abteilung vor, gleichwohl nur die drei Bieter mit den bestplatzierten Angeboten gemäß Bewertung im weiteren Verfahren zu berücksichtigen und mit ihnen weiterzuverhandeln; die verbleibenden Bieter scheiden aus. Die ausschreibende Stelle macht mithin von der optionalen Möglichkeit des § 3b Abs. 3 Nr. 8 EU-VOB/A Gebrauch, wonach in einer Ausschreibung vorgesehen werden kann, dass das Verhandlungsverfahren in verschiedenen, aufeinander folgenden Phasen abgewickelt werden kann, um so die Zahl der Angebote, über die verhandelt wird, zu verringern. Ob tatsächlich eine solche Abschichtung stattfinden wird, entscheidet die ausschreibende Abteilung nach Eingang der indikativen Angebote. Die erforderlichen Verhandlungsgespräche werden voraussichtlich ab Januar 2027 bis April 2027 im Kreis Plön geführt. Es sind mehrere Verhandlungstermine vorgesehen. Die Bieter sollten sich auf entsprechende Verhandlungstermine in diesem Zeitraum einstellen. Im Anschluss an die Verhandlungsgespräche erhalten die Bieter Gelegenheit, letztverbindliche Angebote abzugeben. Der Zuschlag (Vertragsbeginn) soll je nach Verlauf des Verhandlungsverfahrens im Juli 2027 erfolgen.
Frequently asked questions about this tender
- How can I apply for this tender?
- Create a free account on Auftrag One. You will then see all documents, deadlines and submission notes in a structured workflow.
- What is the submission deadline?
- No specific submission deadline is currently stated for this notice.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Landkreis Havelland - Der Landrat -.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.