OEW Breitband GmbHEhingenTED
Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Gigabit-Netzes im Landkreis Biberach (BC 2)
Es sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke erbracht werden. Es ist sowohl die Genehmigungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 4, als auch die Ausführungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 5 zu erbringen. Ebenso sind Leistungen der Leistungsphasen 6, 7 und 8 zu erbringen. Die im Einzelnen ...
Civil Engineering Design, Electrical Engineering Design, Surveying
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- OEW Breitband GmbH
- Published:
- July 14, 2026
- Deadline:
- August 18, 2026
- Topic:
- Civil Engineering Design
Tender description
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Es sollen die Leistungsphasen in Anlehnung an die HOAI Leistungsbild Ingenieurbauwerke erbracht werden. Es ist sowohl die Genehmigungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 4, als auch die Ausführungsplanung in Anlehnung an Leistungsphase 5 zu erbringen. Ebenso sind Leistungen der Leistungsphasen 6, 7 und 8 zu erbringen. Die im Einzelnen auszuführenden Leistungsschritte ergeben sich vollumfänglich aus der Anlage Leistungsbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen, auf die insoweit verwiesen wird. Das Projekt wird/soll wie folgt gefördert/werden: Ummendorf, Mittelbiberach: - Richtlinie für die Förderung und Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 18.08.2020 - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Tele-kommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Tele-kommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30. Januar 2019 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 Ingoldingen: - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Tele-kommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Tele-kommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gi-gabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Schemmerhofen: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Tele-kommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 (Gigabit-Richtlinie-2.0) - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 26.04.2021 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 27.07.2023 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem jeweiligen Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Dies gilt ausdrücklich auf für die Vorgaben künftiger, derzeit noch nicht vorliegender Zuwendungsbescheide.
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Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis RavensburgFronreuteDeadline: Aug 18Auftraggeber ist der Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Insgesamt 39 Städte und Gemeinden bilden den Zweckverband Breitbandversorgung im Landkreis Ravensburg. Aufgabe des Zweckverbands ist es, im Verbandsgebiet einen Ausbau mit Glasfaser für unterversorgte Haushalte und Gewerbebetriebe sicherzustellen. Derzeit wird im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung der Betreiber für den Netzbetrieb der Gigabit-Netze gemäß Abschnitt A.3 ermittelt. Mit einer Zuschlagserteilung ist Mitte 2026 zu rechnen. Der Auftraggeber plant die Errichtung eines Gigabit-Netzes (FTTB) in dem Gemarkungsgebiet Berg. Ziel ist die Beseitigung noch vorhandener grauer NGA-Flecken gemäß Gigabit-Richtlinie und Gigabit-Richtlinie 2.0 förderfähiger Anschlüsse im Ausbaugebiet. Der Auftraggeber hat eine flächendeckende FTTB-Strukturplanung sowie eine Ausbaukonzeption erstellt. Dieser vorliegende Planungsstand ist in eine Genehmigungsplanung zu überführen. Teile der zu planenden Infrastruktur gemäß oben genannter Ausbaukonzeption wurden bereits durch Ausbauten sowie Mitverlegungen im Zuge früheren Maßnahmen umgesetzt. Die nachfolgenden Massenangaben stellen die zu erwartenden Massen unter der Berücksichtigung der gesamten zu berücksichtigenden Bestandsinfrastruktur dar. Das Projekt umfasst für Los 1 Berg (GB-RL) nachfolgend aufgeführte Massenangaben: - Trassenneubau (befestigte und unbefestigte Oberfläche) bis zur privaten Grundstücksgrenze: ca. 7.720,00 m - Kabeleinzug in vorhandene Leerrohre (Trassenmeter, ggf. Paralleleinzug): ca. 11.500,00 m - POP-Fertiggebäude und/oder Schränke (Neubau und/oder Bestand): 3 Stück - Netzverteiler NVt (Neubau und/oder Bestand): 13 Stück - Anzahl Hausanschlüsse gemäß Ausbaukonzept: 174 Stück Auf die Ausführungen in der Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (Gigabit-Richtlinie) in der Fassung vom 27.12.2022 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) vom 10.09.2021 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.Stadt Riedenburg - Gigabit-RL 2.0 (2024) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Stadt RiedenburgRiedenburgDeadline: Sep 22Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 1. Änderung vom 30.04.2024 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten er-richtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Stadt Riedenburg zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt da-mit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessions-nehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.Errichtung und Restplanung eines Gigabit-Netzes für Kommunen im Landkreis Karlsruhe – Cluster IV gF
Landratsamt KarlsruheKarlsruheDie Stadt Bad Herrenalb liegt im Landkreis Calw und hat derzeit ca. 8.200 Einwohner. Bad Herrenalb nimmt Teil am Projekt "Breitbandausbau Landkreis Karlsruhe" und hat bereits Investitionen in Breitbandinfrastruktur getätigt. Für das Ausbaugebiet gibt es FTTB/H-Strukturplanungen. Die Verlegung erfolgte teilweise ausschließlich mit eigenen finanziellen Mitteln und teilweise auch mit Unterstützung durch Fördermittel des Landes Baden-Württemberg über das Landesförderprogramm (Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung). Für das hier vorliegende Ausbaugebiet wurden Fördermittel des Bundes beantragt und bewilligt (Az 832.6/10-22 01BW21269). Fördermittel des Landes zur Kofinanzierung wurden ebenfalls beantragt und bewilligt (Az 7-8433.5/157-872075894). Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist es, qualifizierte Unternehmen (nachfolgend Auftragnehmer genannt) mit dem beschriebenen Ausbau gemäß Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung zu beauftragen. Der Ausbau und die vom Auftragnehmer zu übernehmenden Koordinierungsleistungen sollen bis einschließlich der Ausführungsplanung in enger Abstimmung mit der Kommune (nachfolgend Auftraggeber genannt) und mit der BLK erfolgen. Die hiermit ausgeschriebenen Bauleistungen erweitern die bereits vorhandene kommunale Glasfaser-Infrastruktur um ein durchgängiges und funktionsfähiges Glasfasernetz für alle anzuschließenden Wohn- und Geschäftsgebäude in den vorgegebenen Ausbaugebieten. Der Ausbau soll nach Beauftragung innerhalb des vorgegebenen Zeitplans erfolgen. Der Auftraggeber wünscht einen kurzfristigen Baubeginn nach der Auftragserteilung. Der Gegenstand der Ausschreibung umfasst: - Erstellen aller notwendigen Planungen (z.B. Genehmigungs- und Ausführungsplanung einschließlich aller notwendigen Vorarbeiten) zur Verlegung von Mikrorohrverbänden auf Basis des Strukturplans. - Verlegung von Mikrorohrverbänden einschließlich aller notwendigen Tiefbau-Arbeiten. - Herstellung der Hausabzweige aus den Mikrorohrverbänden und Verlegung der Einzelrohre zu den Gebäuden, einschließlich Gebäudeeinführung im Ausbaugebiet. - Lieferung und Aufstellen von Glasfaserverteiler-Gehäusen, sowie der Einführung von Kabeln und Rohren. - Hausanschlussmanagement einschließlich einholen der Grundstücksnutzungs-vereinbarung (GNV). - Lieferung und Montage von Glasfaserabschlüssen (APL) in den Gebäuden. Auf die Ausführungen in der Anlage teilfunktionale Leistungsbeschreibung wird vollumfänglich verwiesen. Das Projekt wird wie folgt gefördert, wobei derzeit lediglich Bescheide über die Gewährung einer Zuwendung in vorläufiger Höhe in dem Umfang gemäß Anlage Zuwendungsbescheide vorliegen. Finale Bescheide können erst beantragt werden, wenn die hierzu noch erforderlichen Planungsleistungen für die sogenannten Konkretisierungsanträge vom obsiegenden Bieter erbracht wurden und das Ergebnis der Ausschreibung vorliegt. - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid unter Ziffer 4.1 genannten Fassung - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Bundes-Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ (VwV Gigabitmitfinanzierung) in der im jeweils zugehörigen Zuwendungsbescheid ge-nannten Fassung Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und Anlagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.Gemeinde Wittislingen - Gigabit-RL 2.0 (2023) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Markt WittislingenWittislingenDeadline: Sep 08Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in "grauen Flecken" vom 13.11.2020 (nachfolgend "Gigabit-RR "), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau" vom 26.01.2013 in der Fassung vom 27.06.2014 (2013/C 25/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Marktgemeinde Wittislingen zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.Markt Floß - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Markt FloßFloßDeadline: Aug 27Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeich-nung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlast-zeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebie-ten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Marktgemeinde Floß zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des BetrieGemeinde Buxheim - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Gemeinde BuxheimBuxheimDeadline: Sep 11Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutsch-land zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbe-dingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten er-richtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwen-dungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Gemeinde Buxheim zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmo-dell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikati-onsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber über-trägt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der End-kunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebe-nenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ei-ner Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessi-onsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Aus-wahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.Planungs- und Ingenieurleistungen zur Errichtung eines Glasfasernetzes in Feldberg und Lenzkirch
Zweckverband Breitband Breisgau-HochschwarzwaldFreiburg im BreisgauDeadline: Sep 02Der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald als Auftraggeber plant die Errichtung eines NGA-Netzes (FTTB) auf einem Teil der Gemarkung der Verbandsgemeinde Feldberg. Ziel ist die Beseitigung dort noch vorhandener weißer Flecken. Das Upgrade des Bundes für graue Flecken soll dabei zur Anwendung kommen. Insgesamt sind für den Ausbau des NGA-Netzes (FTTB) inkl. Upgrade Investitionen in einer Gesamthöhe von rund 15.227.000,00 EUR netto geplant. Für den Ausbau des Backbones sind Investitionen in einer Höhe von rund 1.480.361,00 EUR netto geplant. Es liegt eine FTTB-Masterplanung für die gesamte Verbandsgemeinde vor. Mit Grundlage von Angaben zu Wohn- und Nutzeinheiten (Stand 2017) wurde mit einem Faserkonzept (1 Fs/Gebäude und 2 Fs´/Wohneinheit) auf Zuführungs- und Verteilebene eine flächendeckende FTTB-Infrastruktur geplant. Darauf basierend wurde ein Ausbaukonzept mit anschließender Antragsstellung für die Förderung erarbeitet. Der bewilligte Antrag stellt den Umfang des Ausbaus des NGA Netzes "Weiße Flecken" dar. Hinzu kommt das Backbone im jeweiligen Projektbereich. Für das Los Feldberg II existieren bereits Planungsstände (Genehmigungsplanung und Ausführungsplanung), diese sind durch den Auftragnehmer zu sichten, auf Nutzbarkeit zu bewerten und fortzuschreiben. · Eine naturschutzrechtliche Genehmigung liegt vor. · Der landschaftspflegerische Begleitplan liegt vor. · Geotechnisches Gutachten zur Bahnquerung sowie die Genehmigung der Bahn zur Bahnquerung liegt vor. · Das Hausanschlussmanagement liegt größtenteils vor und ist durch den AN zu ergänzen. Die aufgeführten Trassenlängen können sich aufgrund von zwischenzeitlich koordinierten Mitverlegungen verringern bzw. verschieben. Backbone Landesförderung Breitband Aktenzeichen 7-8433.3/3822 und 7-8433.3/3823 - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 8.250 m - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 2.140 m Ortsnetz Bundesförderung Breitband e-Aktenzeichen: 832.5/3-19 09BW200201 Der aktuell vorliegende Planungsstand entspricht im Wesentlichen der Vorstufe einer Genehmigungsplanung, die auf der vorhandenen Strukturplanung basiert. Insgesamt sind ca. 730 FTTB-Hausanschlüsse vorgesehen, hier sind die anliegenden hellgrauen Flecken und die arrondierenden Bereiche bereits beinhaltet. Das Projekt umfasst: - Trassenneubau (befestigte Oberfläche): 26.500 m + 6.100 m Upgrade - Trassenneubau (unbefestigte Oberfläche): 10.150 m Auf die Anlage Aufgabenbeschreibung zu den Ausschreibungsunterlagen und die dortigen Ausführungen wird verwiesen. Die Ausschreibungsunterlagen, Anlagen und Formblätter sind über den unter Ziff. 5.1.11 der Auftragsbekanntmachung benannten Link frei abrufbar. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung der 1. Novelle vom 15.11.2018 e-Az. Zuwendungsbescheid: 832.5/3-1909BW200201 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus (VwV Breitbandmitfinanzierung) vom 30.01.2019 e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.4/134 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 (Backbone) e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.3/3822 - Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 30.01.2019 (Backbone) e-Az. Zuwendungsbescheid: 7-8433.3/3823 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An-lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten.Markt Kohlberg - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Markt KohlbergKohlbergDeadline: Sep 24Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Aufgrund gegebener Grenznähe nimmt der Konzessionsgeber Binnenmarktrelevanz an und führt das Auswahlverfahren europaweit durch, obwohl der Schwellenwert nach § 106 GWB nicht erreicht oder überschritten wird. Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Aufgrund gegebener Grenznähe nimmt der Konzessionsgeber Binnenmarktrelevanz an und führt das Auswahlverfahren europaweit durch, obwohl der Schwellenwert nach § 106 GWB nicht erreicht oder überschritten wird. Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nachfolgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeichnung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlastzeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Marktgemeinde Kohlberg zum Zwecke der Planung, der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslü-ckenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Versorgung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessi-onsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeitraum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Aus-wahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.Stadt Bad Griesbach - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes
Stadt Bad GriesbachBad GriesbachDeadline: Aug 05Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb entsprechend § 12 KonzVgV i.V.m. § 14 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 3 VgV, § 119 Abs. 5 GWB (zweistufiges Verhandlungsverfahren) zur Bestimmung eines Netzbetreibers für die Planung, die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Wirt-schaftlichkeitslückenmodell in den ausgeschriebenen Ausbaugebieten nach Maßgabe der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbau der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend "Gigabit-RL 2.0"). Wesentliche Grundlage des Verfahrens sind die "Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutsch-land zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen" vom 01.08.2024 (nach-folgend "Gigabit-RR 2.0"), die Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Te-lekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" vom 31.03.2023 in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 (nachfolgend Gigabit-RL 2.0) sowie die Mitteilung der Europäischen Union "Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Förderung von Breitbandnetzen" vom 31.01.2023 (2023/C 36/01). Die ausgeschriebenen Adressen des Erschließungsgebietes sind nach Ergebnis der Markterkundung förderfähige unterversorgte Adressen im Sinne der Gigabit-RL 2.0. Aus diesem Grund soll dort auf Basis dieses Auswahlverfahrens ein Gigabit-Netz als technologieneutrale Netzbezeich-nung (Netz mit einer Breitbandversorgung von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch zu Spitzenlast-zeitbedingungen für alle Endnutzer der ausgeschriebenen Adressen) in den unterversorgten Gebieten errichtet werden, wobei sich die Up- und Downloadraten mindestens verdoppeln müssen. Auf die Vorgaben der "B-Leistungsbeschreibung" inkl. deren Anlagen wird ergänzend verwiesen. Der Konzessionsgeber ordnet den ausgeschriebenen "Vertrag über die Weiterleitung von Zuwendungen im Rahmen des Gigabitausbaus in der Stadt Bad Griesbach i. Rottal zum Zwecke der Planung der Errichtung und des Betriebs eines gigabitfähigen Breitbandnetzes im Wirtschaftlichkeitslückenmodell nach der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" als eine Dienstleistungskonzession i.S.d. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB ein. Der Konzessionsgeber überträgt damit die ihm als Aufgabe der Daseinsvorsorge obliegende Realisierung der Verso-gung der Bevölkerung mit Gigabitanschlüssen auf den Konzessionsnehmer, welcher das Nutzungsrecht am Gigabit-Netz erhält und die Vergütung für seine Tätigkeit in erster Linie durch die Entgelte der Endkunden erhält, während der Konzessionsgeber lediglich einen Zuschuss zur Deckung der gegebenenfalls ausgewiesenen Wirtschaftlichkeitslücke leistet, welcher nach § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB einer Dienstleistungskonzession nicht entgegensteht. Der Schwerpunkt der Tätigkeit des Konzessionsnehmers liegt auf der Dienstleistung des Betreibens des Breitbandnetzes über den Zeit-raum von mindestens sieben Jahren. Der Konzessionsgeber ordnet weiter das zu planende, zu bauende und zu betreibende Gigabit-Netz auch als ein "öffentliches Kommunikationsnetz" i.S.d. Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB ein, so dass der 4. Teil des GWB nicht zur Anwendung kommt. Soweit in den Unterlagen des Auswahlverfahrens auf Normen des 4. Teils des GWB verwiesen wird, begründet dies keinen Anspruch auf deren Anwendbarkeit.
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