Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbHDüsseldorfTED
Planungs- und Bauleistungen für das Gesundheitsamt mit Fahrradgarage in Düsseldorf (Hochbau)
Die Immobilien Projektmanagement Düsseldorf GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD). Die IPM führt im Auftrag der LHD verschiedene Bauaufträge aus. Sie beabsichtigt, im Auftrag der LHD in Düsseldorf-Stadtmitte zwischen Konrad-Adenauer-Platz, Harkortstraße und Graf-Adolf-Straße einen Neubau für das...
Non-Residential Building
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Immobilien Projekt Management Düsseldorf GmbH
- Published:
- August 20, 2026
- Deadline:
- September 19, 2026
- Topic:
- Non-Residential Building
- Object:
- Verwaltungsgebäude
Object classification
- VerwaltungsgebäudePrimary
Tender description
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Die Immobilien Projektmanagement Düsseldorf GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD). Die IPM führt im Auftrag der LHD verschiedene Bauaufträge aus. Sie beabsichtigt, im Auftrag der LHD in Düsseldorf-Stadtmitte zwischen Konrad-Adenauer-Platz, Harkortstraße und Graf-Adolf-Straße einen Neubau für das Gesundheitsamt in Düsseldorf errichten zu lassen. Gegenstand des Gesamtvorhabens ist der Neubau eines modernen, publikumsorientierten und zugleich intern leistungsfähigen Gesundheitsamtes bzw. Zentrums für öffentliche Gesundheit. Das Gebäude soll unterschiedliche Nutzungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes aufnehmen und eine zeitgemäße, barrierefreie, nachhaltige und funktional flexible Arbeits- und Serviceumgebung schaffen. Ergänzend wird eine Fahrradgarage mit eigenständiger Nutzungs- und Betriebslogik in das Gebäude integriert. Die Fahrradgarage soll insbesondere der Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur im Bahnhofsumfeld dienen und eine leistungsfähige, gut erreichbare und nutzerfreundliche Abstellmöglichkeit für ca. 1.900 Fahrräder schaffen. Der Rückbau des bestehenden Hansahauses ist eine wesentliche Voraussetzung für die Realisierung des Neubaus, wird jedoch als vorgelagerte Maßnahme separat ausgeführt und ist nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens. Der Auftraggeber erwägt, das Projekt im Rahmen einer Partnerschaftlichen Projektabwicklung (Partnering-Verfahren) umzusetzen. Zentraler Baustein des Partnering-Modells ist die Einbindung des ausführenden Generalunternehmers in die frühe Planungsphase der LP 3 HOAI, um Planungs- und Kostensicherheit frühzeitig zu gewährleisten. Der Generalplaner wurde durch ein vorgeschaltetes Architekturwettbewerbsverfahren bereits ermittelt und beauftragt. Während der laufenden LP 3 HOAI soll der Auftragnehmer in den Planungsprozess eingebunden werden und die Planungen aus Bauausführungssicht optimieren. Nach derzeitigem Stand ist eine zweistufige Vertragsstruktur vorgesehen: Mit Zuschlagserteilung wird der Generalunternehmer zunächst mit Mitwirkungs- und Beratungsleistungen während der laufenden Erarbeitung der LP 3 HOAI beauftragt (Preconstruction-Phase). In der Preconstruction-Phase wirkt der Generalunternehmer insbesondere an der Erarbeitung und Optimierung der Entwurfsplanung mit und berät zur Terminplanung, Baulogistik und Wirtschaftlichkeit. Mit Abschluss der Preconstruction-Phase übernimmt der Generalunternehmer die vollständige Planungsverantwortung. Die Vergütung für die LP 3 erfolgt voraussichtlich auf der Basis eines Stundenkontingents. Die weiteren Planungs- und Bauleistungen zur schlüsselfertigen Errichtung des Gesundheitsamtes ruft die IPM optional nach Abschluss der Preconstruction-Phase ab. Die Beauftragung der weiteren Planungs- und Bauleistungen steht unter dem Vorbehalt eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses des Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit den Leistungen der zweiten Stufe besteht nicht. Der Auftraggeber verfolgt das Ziel, die Erfahrungen und Kenntnisse des Auftragnehmers insbesondere in Bezug auf Planungsoptimierungen, Bauabläufe und -prozesse, Baustellenabwicklung und -logistik sowie Kosten- und Terminoptimierungen bereits in einer frühen Phase des Projektes wirksam einzusetzen. Erfahrungen und Kenntnisse aus den Bereichen der Planung und Ausführung sollen in einer solchen Art und Weise ausgetauscht werden, dass der Transfer zwischen Planung und Bauausführung reibungslos umgesetzt werden kann. Schnittstellen sollen frühzeitig identifiziert und festgelegt werden, um Konflikte zwischen Planung und Ausführung zu vermeiden und um den Fokus auf die Optimierung der Leistungserbringung richten zu können. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen dabei zusammen mit dem Generalplaner und den übrigen Fachplanern und Beratern unter gegenseitiger Berücksichtigung der Erfahrungen und Kenntnisse der weiteren Projektbeteiligten im Sinne des Grundsatzes "best for project". Eine effiziente und zielorientierte Zusammenarbeit aller Projektpartner zum bestmöglichen Erreichen der Projektziele setzt dabei voraus, dass die Partner zu einem hohen Maß an Kooperation und Kollaboration bereit sind. In Kombination mit vorgenannter partnerschaftlicher Projektabwicklungsform beabsichtigt der Auftraggeber zudem, kollaborative Arbeitsmethoden (Lean Construction sowie Building Information Modelling (BIM)) einzusetzen. Möglicher Ablauf des Partnering-Verfahrens siehe Anlage 1.
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Nerra GmbHDuisburgDeadline: Sep 14Der Auftraggeber, die Nerra GmbH, entwickelt auf dem Gelände des ehemaligen DB-Ausbesserungswerks Duisburg-Wedau Nord das rund 26 ha große Technologiequartier Wedau (TQW). Auf dem Areal soll ein zukunftsorientierter Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandort entstehen. Voraussetzung für die Entwicklung des Standortes ist eine leistungsfähige verkehrliche Erschließung. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für die Planung einer neuen Straßenanbindung zwischen der Bissingheimer Straße und der Haupterschließung des TQW. Hierfür ist die Unterquerung der bestehenden DB-Strecke Duisburg-Ratingen West erforderlich. Die Maßnahme dient der verkehrlichen Erschließung des TQW, der Verbesserung der überörtlichen Verkehrsverbindungen sowie der Schaffung einer leistungsfähigen Anbindung für die künftige Quartiersentwicklung. Der Auftraggeber hat bereits erste Konzeptstudien erstellen sowie verschiedene Erschließungsvarianten untersuchen und bewerten lassen. Auf dieser Grundlage wurde eine Vorzugsvariante entwickelt, welche die Grundlage für die weiteren Planungsleistungen bildet. Der Auftraggeber wird diese Vorzugsvariante sowie die vorhandenen Planunterlagen den ausgewählten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe der Angebote bereitstellen. Das Bauwerk soll nach Fertigstellung in das Eigentum der DB InfraGO AG übergehen und ist daher unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien und Vorgaben der DB InfraGO AG zu planen. Die Maßnahme erfordert deshalb eine enge Abstimmung mit der DB InfraGO AG. Aufgrund der erforderlichen Sperrpausen im Bahnbetrieb und der hierfür notwendigen langfristigen Vorlaufzeiten zieht der Auftraggeber die Maßnahme gegenüber der eigentlichen Quartiersentwicklung vor. Die Sperrpausen sind nach den derzeitigen Abstimmungen bei der DB InfraGO AG ab November 2026 vorzubereiten und sukzessiv anzumelden. Die finalen Unterlagen sind bis Januar 2027 einzureichen, damit die baulich bedingte Sperrung der Bahnstrecke (ca. 3 Monate) im Jahr 2031 erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund muss der Generalplaner seine Planungen in der Tiefe der Leistungsphase (LPH) 3 HOAI nach den aktuellen Abstimmungen bereits bis Anfang 2027 erstellen. Der Auftraggeber beabsichtigt derzeit, die Planungsleistungen bis einschließlich der LPH 4 durch einen Generalplaner erbringen zu lassen. Für die anschließende Realisierung strebt er die Vergabe an einen Generalunternehmer an. Der Generalplaner hat hierfür die erforderliche funktionale Leistungsbeschreibung sowie ergänzende Unterlagen wie zum Beispiel Leitdetails und Systemschnitte zu erstellen und den Auftraggeber fachlich zu unterstützen. Nach Beauftragung des Generalunternehmers soll der Generalplaner insbesondere Prüf-, Koordinations- und Qualitätssicherungsaufgaben übernehmen. Der Auftraggeber beabsichtigt, mit Vertragsschluss zunächst die LPH 1 und 2 abzurufen. Die LPH 3 - 9 werden zunächst nur optional und ggf. getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen, abgerufen. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen zu einem Pauschalfestpreis. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen voraussichtlich die folgenden Leistungen bzw. Leistungsbilder: - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI); - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI); - Verkehrsanlagen Straße (§§ 45 ff. HOAI); - Verkehrsanlagen Schiene (§§ 45 ff. HOAI); - Technische Ausrüstung Bahnanlagen (§§ 53 ff. HOAI), insbesondere Oberleitungsanlagen (OLA/OLS), Telekommunikationsanlagen (TK) sowie Leit- und Sicherungstechnik (LST); - Koordinations- und Schnittstellenleistungen einschließlich der Zusammenarbeit mit einem durch das Eisenbahn-Bundesamt zugelassenen Prüfingenieur; - Bauphasenplanung und baubetriebliche Sperrpausenplanung. Die erforderlichen Umweltfachplanungen sind voraussichtlich nicht Bestandteil des ausgeschriebenen Auftrags. Der Zuschlag ist nach den derzeitigen Planungen für November 2026 vorgesehen. Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist vom Objektplaner zu erbringen. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge zum Vertragsentwurf sowie zu den weiteren Vergabeunterlagen aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es, eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen. Der Auftraggeber zeichnet sich durch kurze Entscheidungswege und schnelle Reaktionszeiten aus. Bieterfragen werden zügig beantwortet. Auch während der Planungs- und Bauphase setzt der Auftraggeber auf offene Kommunikation, schnelle Rückmeldungen und kurze Entscheidungswege im Interesse einer zielgerichteten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Der Auftraggeber versteht sich nicht als öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 98 ff. GWB. Aufgrund der Bedeutung des Auftrages und im Interesse eines transparenten und breiten Wettbewerbs hat er sich dennoch entschieden, europaweit auszuschreiben, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.Generalplanerleistungen für die verkehrliche Erschließung des Technologiequartiers Wedau (TQW) in Duisburg - Straßenanbindung mit Unterquerung der DB-Strecke Duisburg-Ratingen West
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Der Auftraggeber hat bereits erste Konzeptstudien erstellen sowie verschiedene Erschließungsvarianten untersuchen und bewerten lassen. Auf dieser Grundlage wurde eine Vorzugsvariante entwickelt, welche die Grundlage für die weiteren Planungsleistungen bildet. Der Auftraggeber wird diese Vorzugsvariante sowie die vorhandenen Planunterlagen den ausgewählten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe der Angebote bereitstellen. Das Bauwerk soll nach Fertigstellung in das Eigentum der DB InfraGO AG übergehen und ist daher unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien und Vorgaben der DB InfraGO AG zu planen. Die Maßnahme erfordert deshalb eine enge Abstimmung mit der DB InfraGO AG. Aufgrund der erforderlichen Sperrpausen im Bahnbetrieb und der hierfür notwendigen langfristigen Vorlaufzeiten zieht der Auftraggeber die Maßnahme gegenüber der eigentlichen Quartiersentwicklung vor. Die Sperrpausen sind nach den derzeitigen Abstimmungen bei der DB InfraGO AG ab November 2026 vorzubereiten und sukzessiv anzumelden. Die finalen Unterlagen sind bis Januar 2027 einzureichen, damit die baulich bedingte Sperrung der Bahnstrecke (ca. 3 Monate) im Jahr 2031 erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund muss der Generalplaner seine Planungen in der Tiefe der Leistungsphase (LPH) 3 HOAI nach den aktuellen Abstimmungen bereits bis Anfang 2027 erstellen. Der Auftraggeber beabsichtigt derzeit, die Planungsleistungen bis einschließlich der LPH 4 durch einen Generalplaner erbringen zu lassen. Für die anschließende Realisierung strebt er die Vergabe an einen Generalunternehmer an. Der Generalplaner hat hierfür die erforderliche funktionale Leistungsbeschreibung sowie ergänzende Unterlagen wie zum Beispiel Leitdetails und Systemschnitte zu erstellen und den Auftraggeber fachlich zu unterstützen. Nach Beauftragung des Generalunternehmers soll der Generalplaner insbesondere Prüf-, Koordinations- und Qualitätssicherungsaufgaben übernehmen. Der Auftraggeber beabsichtigt, mit Vertragsschluss zunächst die LPH 1 und 2 abzurufen. Die LPH 3 - 9 werden zunächst nur optional und ggf. getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen, abgerufen. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen zu einem Pauschalfestpreis. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen voraussichtlich die folgenden Leistungen bzw. Leistungsbilder: - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI); - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI); - Verkehrsanlagen Straße (§§ 45 ff. HOAI); - Verkehrsanlagen Schiene (§§ 45 ff. HOAI); - Technische Ausrüstung Bahnanlagen (§§ 53 ff. HOAI), insbesondere Oberleitungsanlagen (OLA/OLS), Telekommunikationsanlagen (TK) sowie Leit- und Sicherungstechnik (LST); - Koordinations- und Schnittstellenleistungen einschließlich der Zusammenarbeit mit einem durch das Eisenbahn-Bundesamt zugelassenen Prüfingenieur; - Bauphasenplanung und baubetriebliche Sperrpausenplanung. Die erforderlichen Umweltfachplanungen sind voraussichtlich nicht Bestandteil des ausgeschriebenen Auftrags. Der Zuschlag ist nach den derzeitigen Planungen für November 2026 vorgesehen. Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist vom Objektplaner zu erbringen. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge zum Vertragsentwurf sowie zu den weiteren Vergabeunterlagen aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es, eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen. Der Auftraggeber zeichnet sich durch kurze Entscheidungswege und schnelle Reaktionszeiten aus. Bieterfragen werden zügig beantwortet. Auch während der Planungs- und Bauphase setzt der Auftraggeber auf offene Kommunikation, schnelle Rückmeldungen und kurze Entscheidungswege im Interesse einer zielgerichteten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Der Auftraggeber versteht sich nicht als öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 98 ff. GWB. Aufgrund der Bedeutung des Auftrages und im Interesse eines transparenten und breiten Wettbewerbs hat er sich dennoch entschieden, europaweit auszuschreiben, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.Generalplanerleistungen für die verkehrliche Erschließung des Technologiequartiers Wedau (TQW) in Duisburg - Straßenanbindung mit Unterquerung der DB-Strecke Duisburg-Ratingen West
Nerra GmbHDuisburgDer Auftraggeber, die Nerra GmbH, entwickelt auf dem Gelände des ehemaligen DB-Ausbesserungswerks Duisburg-Wedau Nord das rund 26 ha große Technologiequartier Wedau (TQW). Auf dem Areal soll ein zukunftsorientierter Wirtschafts-, Technologie- und Innovationsstandort entstehen. Voraussetzung für die Entwicklung des Standortes ist eine leistungsfähige verkehrliche Erschließung. Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Generalplanerleistungen für die Planung einer neuen Straßenanbindung zwischen der Bissingheimer Straße und der Haupterschließung des TQW. Hierfür ist die Unterquerung der bestehenden DB-Strecke Duisburg-Ratingen West erforderlich. Die Maßnahme dient der verkehrlichen Erschließung des TQW, der Verbesserung der überörtlichen Verkehrsverbindungen sowie der Schaffung einer leistungsfähigen Anbindung für die künftige Quartiersentwicklung. Der Auftraggeber hat bereits erste Konzeptstudien erstellen sowie verschiedene Erschließungsvarianten untersuchen und bewerten lassen. Auf dieser Grundlage wurde eine Vorzugsvariante entwickelt, welche die Grundlage für die weiteren Planungsleistungen bildet. Der Auftraggeber wird diese Vorzugsvariante sowie die vorhandenen Planunterlagen den ausgewählten Bietern nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Abgabe der Angebote bereitstellen. Das Bauwerk soll nach Fertigstellung in das Eigentum der DB InfraGO AG übergehen und ist daher unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien und Vorgaben der DB InfraGO AG zu planen. Die Maßnahme erfordert deshalb eine enge Abstimmung mit der DB InfraGO AG. Aufgrund der erforderlichen Sperrpausen im Bahnbetrieb und der hierfür notwendigen langfristigen Vorlaufzeiten zieht der Auftraggeber die Maßnahme gegenüber der eigentlichen Quartiersentwicklung vor. Die Sperrpausen sind nach den derzeitigen Abstimmungen bei der DB InfraGO AG ab November 2026 vorzubereiten und sukzessiv anzumelden. Die finalen Unterlagen sind bis Januar 2027 einzureichen, damit die baulich bedingte Sperrung der Bahnstrecke (ca. 3 Monate) im Jahr 2031 erfolgen kann. Vor diesem Hintergrund muss der Generalplaner seine Planungen in der Tiefe der Leistungsphase (LPH) 3 HOAI nach den aktuellen Abstimmungen bereits bis Anfang 2027 erstellen. Der Auftraggeber beabsichtigt derzeit, die Planungsleistungen bis einschließlich der LPH 4 durch einen Generalplaner erbringen zu lassen. Für die anschließende Realisierung strebt er die Vergabe an einen Generalunternehmer an. Der Generalplaner hat hierfür die erforderliche funktionale Leistungsbeschreibung sowie ergänzende Unterlagen wie zum Beispiel Leitdetails und Systemschnitte zu erstellen und den Auftraggeber fachlich zu unterstützen. Nach Beauftragung des Generalunternehmers soll der Generalplaner insbesondere Prüf-, Koordinations- und Qualitätssicherungsaufgaben übernehmen. Der Auftraggeber beabsichtigt, mit Vertragsschluss zunächst die LPH 1 und 2 abzurufen. Die LPH 3 - 9 werden zunächst nur optional und ggf. getrennt nach Planungsbereichen in noch näher auszugestaltenden Stufen, abgerufen. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung besteht nicht. Der Auftraggeber vergibt die Leistungen zu einem Pauschalfestpreis. Zu den Leistungen des Generalplaners zählen voraussichtlich die folgenden Leistungen bzw. Leistungsbilder: - Objektplanung Ingenieurbauwerke (§§ 41 ff. HOAI); - Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI); - Verkehrsanlagen Straße (§§ 45 ff. HOAI); - Verkehrsanlagen Schiene (§§ 45 ff. HOAI); - Technische Ausrüstung Bahnanlagen (§§ 53 ff. HOAI), insbesondere Oberleitungsanlagen (OLA/OLS), Telekommunikationsanlagen (TK) sowie Leit- und Sicherungstechnik (LST); - Koordinations- und Schnittstellenleistungen einschließlich der Zusammenarbeit mit einem durch das Eisenbahn-Bundesamt zugelassenen Prüfingenieur; - Bauphasenplanung und baubetriebliche Sperrpausenplanung. Die erforderlichen Umweltfachplanungen sind voraussichtlich nicht Bestandteil des ausgeschriebenen Auftrags. Der Zuschlag ist nach den derzeitigen Planungen für November 2026 vorgesehen. Die Koordination und Integration aller Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist vom Objektplaner zu erbringen. Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit, sowohl mit den Bietern im Verfahren als auch mit dem späteren Auftragnehmer. Im Verfahren gibt der Auftraggeber den Bietern deswegen die Möglichkeit, das Verfahren durch Optimierungsvorschläge zum Vertragsentwurf sowie zu den weiteren Vergabeunterlagen aktiv mitzugestalten. Der Auftraggeber wird die Optimierungsvorschläge und insbesondere den zu schließenden Vertrag mit den Bietern ausführlich verhandeln. Ausdrückliches Ziel ist es, eine für beide Seiten angemessene und insgesamt ausgewogene Risikoverteilung zu erreichen. Der Auftraggeber zeichnet sich durch kurze Entscheidungswege und schnelle Reaktionszeiten aus. Bieterfragen werden zügig beantwortet. Auch während der Planungs- und Bauphase setzt der Auftraggeber auf offene Kommunikation, schnelle Rückmeldungen und kurze Entscheidungswege im Interesse einer zielgerichteten und partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Der Auftraggeber versteht sich nicht als öffentlicher Auftraggeber i.S.d. § 98 ff. GWB. Aufgrund der Bedeutung des Auftrages und im Interesse eines transparenten und breiten Wettbewerbs hat er sich dennoch entschieden, europaweit auszuschreiben, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.TNW ARCH Antoniushaus gGmbH Sanierung der Peter-Josef-Briefs Schule
Antoniushaus gGmbHHochheim am MainDeadline: Sep 22Die Antoniushaus gGmbH ist dabei, die Peter-Josef-Briefs-Schule in Hochheim am Main zu sanieren und zu erweitern. Es handelt sich um eine Förderschule mit zurzeit 166 Schülern mit Förderbedarfen in der körperlichen und motorischen Entwicklung. Der Erweiterungsbau befindet sich bereits in der Realisierung und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Hier geht es um die Sanierung des Bestandbaus. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftlich optimierte Sanierung des Bestands auf den KfW-Effizienzgebäude-Standard 55. Im Vordergrund stehen eine einfache, kostenbewusste und umsetzungsorientierte Planung sowie die Erfüllung der geltenden energetischen Anforderungen und Förderbedingungen. Für das Projekt sind bereits die erforderlichen Fachplaner beauftragt. Die Planung ist daher in enger Abstimmung und Koordination mit den bereits eingebundenen Fachplanern durchzuführen. Die vorhandenen Fachplanungsleistungen und Erkenntnisse sind in die weitere Planung zu integrieren und entsprechend zu berücksichtigen. Der Schwerpunkt der Planung liegt auf der Ertüchtigung der Gebäudehülle, insbesondere Fassade, Dach sowie Fenster und Außentüren, sowie auf der Erneuerung bzw. Optimierung der technischen Gebäudeausrüstung. Eingriffe in den Innenausbau, das Tragwerk und die Erschließung sind auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken. Für die Bauzeit ist eine vollständige Auslagerung des Betriebs in Ausweichräume vorgesehen. Die daraus resultierenden Anforderungen an Bauablauf, Logistik und den laufenden Betrieb sind frühzeitig zu berücksichtigen und in der Entwurfsplanung nachvollziehbar darzustellen. Die erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Fachplanern sind entsprechend zu koordinieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist eine positionsgenaue, nachvollziehbare und fördermittelkonforme Kostenermittlung. Die Kostenberechnung ist so zu strukturieren, dass sie als Grundlage für den Förderantrag sowie für die weitere Kostenfortschreibung in der Ausführungsplanung (LP 5) unmittelbar fortgeführt werden kann. Die Planung ist konsequent auf die Sicherung der Förderfähigkeit und den Nachweis des angestrebten KfW-Effizienzgebäude-Standards 55 auszurichten. Sämtliche hierfür erforderlichen planerischen, technischen und kostenseitigen Voraussetzungen sind frühzeitig zu berücksichtigen und mit den bereits beauftragten Fachplanern abzustimmen. Die energetische Nachweisführung ist durch einen bereits beauftragten Energieberater sichergestellt. Sämtliche für die Förderung relevanten Planungs-, Berechnungs- und Kostennachweise sind prüffähig und nachvollziehbar aufzubereiten. Änderungen am Planungskonzept, die Auswirkungen auf die Förderfähigkeit, den angestrebten KfW-Effizienzgebäude-Standard 55, die Planungssicherheit oder die Baukosten haben können, sind frühzeitig mit dem Auftraggeber und den jeweils beteiligten Fachplanern abzustimmen. Die Schnittstellen zwischen den einzelnen Planungsdisziplinen sind dabei eindeutig zu definieren und im weiteren Planungsverlauf kontinuierlich zu koordinieren. Es ist geplant, dass die Sanierung des Altbaus auf der Grundlage der erarbeiteten Planungen nach Fertigstellung des Erweiterungbaus umgesetzt wird. In diesem Fall erfolgt eine EU-weite Ausschreibung für die restlichen LPH 4-9 im Herbst 2027. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 in den Leistungsphasen 1-3 mit den Besonderen Leistungen des Aufstellens einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke sowie der Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln. Zudem wird optional die Teilnahme an Moratoriumssitzungen zur Vorstellung des Projektes inkl. Kosten beauftragt. Die Kostenzusammenstellung muss im April 2027 erfolgt sein.TNW ARCH Antoniushaus gGmbH Sanierung der Peter-Josef-Briefs Schule
Antoniushaus gGmbHHochheim am MainDie Antoniushaus gGmbH ist dabei, die Peter-Josef-Briefs-Schule in Hochheim am Main zu sanieren und zu erweitern. Es handelt sich um eine Förderschule mit zurzeit 166 Schülern mit Förderbedarfen in der körperlichen und motorischen Entwicklung. Der Erweiterungsbau befindet sich bereits in der Realisierung und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Hier geht es um die Sanierung des Bestandbaus. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftlich optimierte Sanierung des Bestands auf den KfW-Effizienzgebäude-Standard 55. Im Vordergrund stehen eine einfache, kostenbewusste und umsetzungsorientierte Planung sowie die Erfüllung der geltenden energetischen Anforderungen und Förderbedingungen. Für das Projekt sind bereits die erforderlichen Fachplaner beauftragt. Die Planung ist daher in enger Abstimmung und Koordination mit den bereits eingebundenen Fachplanern durchzuführen. Die vorhandenen Fachplanungsleistungen und Erkenntnisse sind in die weitere Planung zu integrieren und entsprechend zu berücksichtigen. Der Schwerpunkt der Planung liegt auf der Ertüchtigung der Gebäudehülle, insbesondere Fassade, Dach sowie Fenster und Außentüren, sowie auf der Erneuerung bzw. Optimierung der technischen Gebäudeausrüstung. Eingriffe in den Innenausbau, das Tragwerk und die Erschließung sind auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken. Für die Bauzeit ist eine vollständige Auslagerung des Betriebs in Ausweichräume vorgesehen. Die daraus resultierenden Anforderungen an Bauablauf, Logistik und den laufenden Betrieb sind frühzeitig zu berücksichtigen und in der Entwurfsplanung nachvollziehbar darzustellen. Die erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Fachplanern sind entsprechend zu koordinieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist eine positionsgenaue, nachvollziehbare und fördermittelkonforme Kostenermittlung. Die Kostenberechnung ist so zu strukturieren, dass sie als Grundlage für den Förderantrag sowie für die weitere Kostenfortschreibung in der Ausführungsplanung (LP 5) unmittelbar fortgeführt werden kann. Die Planung ist konsequent auf die Sicherung der Förderfähigkeit und den Nachweis des angestrebten KfW-Effizienzgebäude-Standards 55 auszurichten. Sämtliche hierfür erforderlichen planerischen, technischen und kostenseitigen Voraussetzungen sind frühzeitig zu berücksichtigen und mit den bereits beauftragten Fachplanern abzustimmen. Die energetische Nachweisführung ist durch einen bereits beauftragten Energieberater sichergestellt. Sämtliche für die Förderung relevanten Planungs-, Berechnungs- und Kostennachweise sind prüffähig und nachvollziehbar aufzubereiten. Änderungen am Planungskonzept, die Auswirkungen auf die Förderfähigkeit, den angestrebten KfW-Effizienzgebäude-Standard 55, die Planungssicherheit oder die Baukosten haben können, sind frühzeitig mit dem Auftraggeber und den jeweils beteiligten Fachplanern abzustimmen. Die Schnittstellen zwischen den einzelnen Planungsdisziplinen sind dabei eindeutig zu definieren und im weiteren Planungsverlauf kontinuierlich zu koordinieren. Es ist geplant, dass die Sanierung des Altbaus auf der Grundlage der erarbeiteten Planungen nach Fertigstellung des Erweiterungbaus umgesetzt wird. In diesem Fall erfolgt eine EU-weite Ausschreibung für die restlichen LPH 4-9 im Herbst 2027. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 in den Leistungsphasen 1-3 mit den Besonderen Leistungen des Aufstellens einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke sowie der Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln. Zudem wird optional die Teilnahme an Moratoriumssitzungen zur Vorstellung des Projektes inkl. Kosten beauftragt. Die Kostenzusammenstellung muss im April 2027 erfolgt sein.TNW ARCH Antoniushaus gGmbH Sanierung der Peter-Josef-Briefs Schule
Antoniushaus gGmbHHochheim am MainDeadline: Sep 22Die Antoniushaus gGmbH ist dabei, die Peter-Josef-Briefs-Schule in Hochheim am Main zu sanieren und zu erweitern. Es handelt sich um eine Förderschule mit zurzeit 166 Schülern mit Förderbedarfen in der körperlichen und motorischen Entwicklung. Der Erweiterungsbau befindet sich bereits in der Realisierung und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Hier geht es um die Sanierung des Bestandbaus. Ziel der Maßnahme ist die wirtschaftlich optimierte Sanierung des Bestands auf den KfW-Effizienzgebäude-Standard 55. Im Vordergrund stehen eine einfache, kostenbewusste und umsetzungsorientierte Planung sowie die Erfüllung der geltenden energetischen Anforderungen und Förderbedingungen. Für das Projekt sind bereits die erforderlichen Fachplaner beauftragt. Die Planung ist daher in enger Abstimmung und Koordination mit den bereits eingebundenen Fachplanern durchzuführen. Die vorhandenen Fachplanungsleistungen und Erkenntnisse sind in die weitere Planung zu integrieren und entsprechend zu berücksichtigen. Der Schwerpunkt der Planung liegt auf der Ertüchtigung der Gebäudehülle, insbesondere Fassade, Dach sowie Fenster und Außentüren, sowie auf der Erneuerung bzw. Optimierung der technischen Gebäudeausrüstung. Eingriffe in den Innenausbau, das Tragwerk und die Erschließung sind auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken. Für die Bauzeit ist eine vollständige Auslagerung des Betriebs in Ausweichräume vorgesehen. Die daraus resultierenden Anforderungen an Bauablauf, Logistik und den laufenden Betrieb sind frühzeitig zu berücksichtigen und in der Entwurfsplanung nachvollziehbar darzustellen. Die erforderlichen Abstimmungen mit den beteiligten Fachplanern sind entsprechend zu koordinieren. Ein wesentlicher Bestandteil der Planung ist eine positionsgenaue, nachvollziehbare und fördermittelkonforme Kostenermittlung. Die Kostenberechnung ist so zu strukturieren, dass sie als Grundlage für den Förderantrag sowie für die weitere Kostenfortschreibung in der Ausführungsplanung (LP 5) unmittelbar fortgeführt werden kann. Die Planung ist konsequent auf die Sicherung der Förderfähigkeit und den Nachweis des angestrebten KfW-Effizienzgebäude-Standards 55 auszurichten. Sämtliche hierfür erforderlichen planerischen, technischen und kostenseitigen Voraussetzungen sind frühzeitig zu berücksichtigen und mit den bereits beauftragten Fachplanern abzustimmen. Die energetische Nachweisführung ist durch einen bereits beauftragten Energieberater sichergestellt. Sämtliche für die Förderung relevanten Planungs-, Berechnungs- und Kostennachweise sind prüffähig und nachvollziehbar aufzubereiten. Änderungen am Planungskonzept, die Auswirkungen auf die Förderfähigkeit, den angestrebten KfW-Effizienzgebäude-Standard 55, die Planungssicherheit oder die Baukosten haben können, sind frühzeitig mit dem Auftraggeber und den jeweils beteiligten Fachplanern abzustimmen. Die Schnittstellen zwischen den einzelnen Planungsdisziplinen sind dabei eindeutig zu definieren und im weiteren Planungsverlauf kontinuierlich zu koordinieren. Es ist geplant, dass die Sanierung des Altbaus auf der Grundlage der erarbeiteten Planungen nach Fertigstellung des Erweiterungbaus umgesetzt wird. In diesem Fall erfolgt eine EU-weite Ausschreibung für die restlichen LPH 4-9 im Herbst 2027. Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1 in den Leistungsphasen 1-3 mit den Besonderen Leistungen des Aufstellens einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke sowie der Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln. Zudem wird optional die Teilnahme an Moratoriumssitzungen zur Vorstellung des Projektes inkl. Kosten beauftragt. Die Kostenzusammenstellung muss im April 2027 erfolgt sein.Wiener Hof TGA
Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainNach Willen der Stadt Offenbach am Main soll der Wiener Hof als eine der ältesten Gastronomiebetriebe der Stadt und beliebtem Veranstaltungsort erhalten bleiben. Das Gebäude ist statisch konstruktiv und auch energetisch zu ertüchtigen. Ebenso sind die weitestgehend verschlissenen Boden- Wand und zum Teil Deckenbeläge zu erneuern. Des Weiteren sind auch die Brandschutzvorgaben wie der 2. Rettungsweg und Brandschutztüren (siehe beigefügte Baugenehmigung) umzusetzen. Die technischen Anlagen sind komplett zu erneuern. Bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme ist nach Möglichkeit der Erhalt des Flairs dieses Gastronomie- und Kulturstandortes zu berücksichtigen. 1.4.1 Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Die Trinkwasseranlage ist auf ihre technische und hygienische Gebrauchs-tauglichkeit zu untersuchen und gegebenenfalls zu erneuern. Die sanitären Einrichtungen im Hauptgebäude sind zu erneuern 1.4.2 Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlage Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Ölkesselanlage mit einem 10.000 l Erdtank und soll durch eine moderne Heiztechnik ersetzt werden. Die Wärmeverteilung ist zu überprüfen und im Bedarfsfall zu erneuern. Im 1. OG wurden im Jahr 2024 einige Heizkörper erneuert. 1.4.3 Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlage Im Dachraum befindet sich eine Lüftungsanlage für den Veranstaltungssaal im OG. Die Anlage ist nach ersten Untersuchungen nicht mehr funktionsfähig und daher zu ersetzen. Für den Gastraum existierte eine mechanische Entlüftung, welche stillgelegt wurde. Die Notwendigkeit einer mechanischen Lüftung des Gastraums ist zu prüfen. 1.4.4 Anlagengruppe 4: Starkstromanlage Die Stromversorgungsanlage im Gebäude ist augenscheinlich unterdimensioniert und veraltet. Die Hauptunterverteilung und die sonstigen Unterverteilungen müssen angepasst werden, die Installation im UG, EG, OG, DG ist zu prüfen und zu ertüchtigen, Die Möglichkeit zur Installation einer Photovoltaikanlage ist zu untersuchen. 1.4.5 Anlagengruppe 5: Informationstechnische Anlagen. Die Anlage ist zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern. Hier insbesondere die Sicherheitsbeleuchtung. 1.4.6 Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation Die MSR für die haustechnischen Anlagen, welche ausgetauscht werden, muss erneuert werden. Als besondere Leistung ist durch den Fachplaner eine Bestandsaufnahme der technischen Anlagen, zur Ermittlung der Kosten und Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Rückbaumaßnahmen, durchzuführen. Auch wenn die Küchentechnik nicht zum Planungsumfang gehört ist ein Konzept für die Zu- und Abluftführung zu erstellen welche im baulichen Teil zu berücksichtigen ist. Aktuell befindet sich die Zuluft in einer Außenwand im Bereich eines Fluchtweges. Die vorhandene Abluft über Dach scheint unterdimensioniert. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die folgenden Leistungen beauftragt: Stufe I: LP 1 (100 %) bis LP 3 (100 %), LP 5 anteilig (50 %), LP 6 anteilig (50 %) Die den Phasen zugehörigen Leistungsbilder werden in der Anlage "14.1 Leistungsbild Fachplanung TGA WH" beschrieben. Leistungsstufen sind: Auftragsstufe I: Entwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, anteilig zu 50 % Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe, anteilig zu 50% Auftragsstufe II: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauantrag Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, anteilig zu 50 % Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe, anteilig zu 50% Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Die Leistungen werden durch die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Da abweichend vom der üblichen kommunalem Beschlusslauf hier bereits ein sogenannter Übertragungsbeschluss als Grundsatzbeschluss für die Gesamtmaßnahme erfolgte ist ein weiterer Beschlusslauf (Projektbeschluss) durch die städtischen Gremien nicht mehr erforderlich. Bedingung ist natürlich die Einhaltung des Bruttogesamtbudgets des Grundsatzbeschlusses. Laut Beschluss behält sich das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Offenbach am Main eine Prüfung der Kostenberechnung vor. Es wird daher eine detaillierte Kostenberechnung , mit Kurz-Leistungsverzeichnis, im Rahmen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) erwartet. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.Wiener Hof TGA
Stadt Offenbach am MainOffenbach am MainBeschreibung: Nach Willen der Stadt Offenbach am Main soll der Wiener Hof als eine der ältesten Gastronomiebetriebe der Stadt und beliebtem Veranstaltungsort erhalten bleiben. Das Gebäude ist statisch konstruktiv und auch energetisch zu ertüchtigen. Ebenso sind die weitestgehend verschlissenen Boden- Wand und zum Teil Deckenbeläge zu erneuern. Des Weiteren sind auch die Brandschutzvorgaben wie der 2. Rettungsweg und Brandschutztüren (siehe beigefügte Baugenehmigung) umzusetzen. Die technischen Anlagen sind komplett zu erneuern. Bei der Umsetzung der Sanierungsmaßnahme ist nach Möglichkeit der Erhalt des Flairs dieses Gastronomie- und Kulturstandortes zu berücksichtigen. 1.4.1 Anlagengruppe 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen Die Trinkwasseranlage ist auf ihre technische und hygienische Gebrauchs-tauglichkeit zu untersuchen und gegebenenfalls zu erneuern. Die sanitären Einrichtungen im Hauptgebäude sind zu erneuern 1.4.2 Anlagengruppe 2: Wärmeversorgungsanlage Die Wärmeversorgung erfolgt über eine Ölkesselanlage mit einem 10.000 l Erdtank und soll durch eine moderne Heiztechnik ersetzt werden. Die Wärmeverteilung ist zu überprüfen und im Bedarfsfall zu erneuern. Im 1. OG wurden im Jahr 2024 einige Heizkörper erneuert. 1.4.3 Anlagengruppe 3: Lufttechnische Anlage Im Dachraum befindet sich eine Lüftungsanlage für den Veranstaltungssaal im OG. Die Anlage ist nach ersten Untersuchungen nicht mehr funktionsfähig und daher zu ersetzen. Für den Gastraum existierte eine mechanische Entlüftung, welche stillgelegt wurde. Die Notwendigkeit einer mechanischen Lüftung des Gastraums ist zu prüfen. 1.4.4 Anlagengruppe 4: Starkstromanlage Die Stromversorgungsanlage im Gebäude ist augenscheinlich unterdimensioniert und veraltet. Die Hauptunterverteilung und die sonstigen Unterverteilungen müssen angepasst werden, die Installation im UG, EG, OG, DG ist zu prüfen und zu ertüchtigen, Die Möglichkeit zur Installation einer Photovoltaikanlage ist zu untersuchen. 1.4.5 Anlagengruppe 5: Informationstechnische Anlagen. Die Anlage ist zu überprüfen und gegebenenfalls zu erneuern. Hier insbesondere die Sicherheitsbeleuchtung. 1.4.6 Anlagengruppe 8: Gebäudeautomation Die MSR für die haustechnischen Anlagen, welche ausgetauscht werden, muss erneuert werden. Als besondere Leistung ist durch den Fachplaner eine Bestandsaufnahme der technischen Anlagen, zur Ermittlung der Kosten und Erstellung des Leistungsverzeichnisses für die Rückbaumaßnahmen, durchzuführen. Auch wenn die Küchentechnik nicht zum Planungsumfang gehört ist ein Konzept für die Zu- und Abluftführung zu erstellen welche im baulichen Teil zu berücksichtigen ist. Aktuell befindet sich die Zuluft in einer Außenwand im Bereich eines Fluchtweges. Die vorhandene Abluft über Dach scheint unterdimensioniert. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Es werden zunächst nur die folgenden Leistungen beauftragt: Stufe I: LP 1 (100 %) bis LP 3 (100 %), LP 5 anteilig (50 %), LP 6 anteilig (50 %) Die den Phasen zugehörigen Leistungsbilder werden in der Anlage "14.1 Leistungsbild Fachplanung TGA WH" beschrieben. Leistungsstufen sind: Auftragsstufe I: Entwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, anteilig zu 50 % Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe, anteilig zu 50% Auftragsstufe II: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauantrag Leistungsphase 5: Ausführungsplanung, anteilig zu 50 % Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe, anteilig zu 50% Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Die Leistungen werden durch die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Da abweichend vom der üblichen kommunalem Beschlusslauf hier bereits ein sogenannter Übertragungsbeschluss als Grundsatzbeschluss für die Gesamtmaßnahme erfolgte ist ein weiterer Beschlusslauf (Projektbeschluss) durch die städtischen Gremien nicht mehr erforderlich. Bedingung ist natürlich die Einhaltung des Bruttogesamtbudgets des Grundsatzbeschlusses. Laut Beschluss behält sich das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Offenbach am Main eine Prüfung der Kostenberechnung vor. Es wird daher eine detaillierte Kostenberechnung , mit Kurz-Leistungsverzeichnis, im Rahmen der Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) erwartet. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist.
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