Fraport AGTED
Personalbuslinien Ost und CCS (Cargo City Süd)
Der Auftrag umfasst die Durchführung des Personalbusverkehrs auf den Linien Ost und CCS am Flughafen Frankfurt/Main. Der Auftragnehmer führt alle Tätigkeiten eigenverantwortlich und selbständig durch. Die Mengen sind kalkulatorisch aufgeführt und nicht verbindlich. Es können alle Lose angeboten werden, jedoch maximal ein Los an einen Biet...
Passenger Transport
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Der Auftrag umfasst die Durchführung des Personalbusverkehrs auf den Linien Ost und CCS am Flughafen Frankfurt/Main. Der Auftragnehmer führt alle Tätigkeiten eigenverantwortlich und selbständig durch. Die Mengen sind kalkulatorisch aufgeführt und nicht verbindlich. Es können alle Lose angeboten werden, jedoch maximal ein Los an einen B...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Fraport AG
- Published:
- May 03, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Passenger Transport
Tender description
Der Auftrag umfasst die Durchführung des Personalbusverkehrs auf den Linien Ost und CCS am Flughafen Frankfurt/Main. Der Auftragnehmer führt alle Tätigkeiten eigenverantwortlich und selbständig durch. Die Mengen sind kalkulatorisch aufgeführt und nicht verbindlich. Es können alle Lose angeboten werden, jedoch maximal ein Los an einen Bieter vergeben werden.
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
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Related tenders
10- Fraport AG
Personalbuslinien Ost und CCS (Cargo City Süd)
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind folgende Leistungen: Die Aufgabe des Auftragnehmers ist die eigenverantwortliche und selbständige Durchführung aller Tätigkeiten des Personalbusverkehrs der beauftragten Linien am Flughafen Frankfurt/Main unter Beachtung und Umsetzung der von Fraport definierten Anforderungen. Der Auftrag wird unterteilt in folgende Lose: Los 1 - Personalbuslinien Ost und CCS (Cargo City Süd) Los 2 - Personalbuslinie West Der zukünftige Auftragnehmer führt eigenverantwortlich und selbständig alle Tätigkeiten des Personalbusverkehrs der Linien Ost und CCS am Flughafen Frankfurt/Main unter Beachtung und Umsetzung der von Fraport definierten Anforderungen durch. Die im Preisblatt (Anhang 1) aufgeführten kalkulatorischen Mengen werden für den Angebotsvergleich zugrunde gelegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen dem aktuellen Bedarf entsprechen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung ableitbar ist und die Mengen jederzeit dem jeweiligen Bedarf oder den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden können. Alle wesentlichen Informationen können den informatorischen Vergabeunterlagen entnommen werden. Angebote sind möglich für alle Lose. Die Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1 - Fraport AG
Personalbuslinie West
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind folgende Leistungen: Die Aufgabe des Auftragnehmers ist die eigenverantwortliche und selbständige Durchführung aller Tätigkeiten des Personalbusverkehrs der beauftragten Linien am Flughafen Frankfurt/Main unter Beachtung und Umsetzung der von Fraport definierten Anforderungen. Der Auftrag wird unterteilt in folgende Lose: Los 1 - Personalbuslinien Ost und CCS (Cargo City Süd) Los 2 - Personalbuslinie West Der zukünftige Auftragnehmer führt eigenverantwortlich und selbständig alle Tätigkeiten des Personalbusverkehrs der Linie West am Flughafen Frankfurt/Main unter Beachtung und Umsetzung der von Fraport definierten Anforderungen durch. Die im Preisblatt (Anhang 1) aufgeführten kalkulatorischen Mengen werden für den Angebotsvergleich zugrunde gelegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen dem aktuellen Bedarf entsprechen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung ableitbar ist und die Mengen jederzeit dem jeweiligen Bedarf oder den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden können. Alle wesentlichen Informationen können den informatorischen Vergabeunterlagen entnommen werden. Angebote sind möglich für alle Lose. Die Maximale Anzahl an Losen, die an einen Bieter vergeben werden können: 1 - Fraport AG
Personalbusverkehr der Linie West am Flughafen Frankfurt/Main
Die Vergabe umfasst die eigenverantwortliche Durchführung des Personalbusverkehrs der Linie West am Flughafen Frankfurt/Main nach Fraport-Richtlinien. Der Auftragnehmer muss alle Tätigkeiten selbstständig erbringen. Kalkulatorische Mengen im Preisblatt (Anhang 1) dienen nur dem Angebotvergleich und sind nicht verbindlich. Angebote sind für alle Lose möglich, maximal ein Los pro Bieter. - Fraport AGFrankfurt am Main
Shuttlebusverkehr zwischen Termina 2 und Terminal 1 für Parkkunden
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind folgende Leistungen: Die Aufgabe des Auftragnehmers ist die eigenverantwortliche und selbständige Durchführung aller Tätigkeiten des Shuttlebusverkehr zwischen Terminal 1 und Terminal 2 am Flughafen Frankfurt unter Beachtung und Umsetzung der von Fraport definierten Anforderungen. Der zukünftige Auftragnehmer führt eigenverantwortlich und selbständig alle Tätigkeiten des Shuttlebusverkehr zwischen Terminal 1 und Terminal 2 am Flughafen Frankfurt unter Beachtung und Umsetzung der von Fraport definierten Anforderungen. Die im Preisblatt (Anhang 1) aufgeführten Mengen werden für den Angebotsvergleich (mögliche Gesamtlaufzeit: bis max. 31.07.2030) zugrunde gelegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen lediglich als Orientierungswert dienen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung ableitbar ist und die Mengen jederzeit dem jeweiligen Bedarf oder den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden können. Alle wesentlichen Informationen können den informatorischen Vergabeunterlagen entnommen werden. - Fraport AGFrankfurt am MainDeadline: Jun 15
FGS-Shuttle für Personaltransporte
Beschreibung: Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind folgende Leistungen: Die Aufgabe des Auftragnehmers ist die eigenverantwortliche und selbständige Durchführung aller Tätigkeiten der Personalbuslinie zwischen dem Parkplatz P592 und der Personal- und Warenkontrolle KON44 am Flughafen Frankfurt unter Beachtung und Umsetzung der von Fraport definierten Anforderungen. Die im Preisblatt (Anhang 1) aufgeführten Mengen werden für den Angebotsvergleich (mögliche Gesamtlaufzeit: bis max. 31.10.2034) zugrunde gelegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen lediglich als Orientierungswert dienen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung ableitbar ist und die Mengen jederzeit dem jeweiligen Bedarf oder den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden können. Alle wesentlichen Informationen können den informatorischen Vergabeunterlagen entnommen werden. - Fraport AGFrankfurt am Main
FGS-Shuttle für Personaltransporte
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind folgende Leistungen: Die Aufgabe des Auftragnehmers ist die eigenverantwortliche und selbständige Durchführung aller Tätigkeiten der Personalbuslinie zwischen dem Parkplatz P592 und der Personal- und Warenkontrolle KON44 am Flughafen Frankfurt unter Beachtung und Umsetzung der von Fraport definierten Anforderungen. Die im Preisblatt (Anhang 1) aufgeführten Mengen werden für den Angebotsvergleich (mögliche Gesamtlaufzeit: bis max. 31.10.2034) zugrunde gelegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen lediglich als Orientierungswert dienen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung ableitbar ist und die Mengen jederzeit dem jeweiligen Bedarf oder den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden können. Alle wesentlichen Informationen können den informatorischen Vergabeunterlagen entnommen werden. - Fraport AGFrankfurt am MainDeadline: Jun 15
FGS-Shuttle für Personaltransporte
Gegenstand der vorliegenden Vergabe sind folgende Leistungen: Die Aufgabe des Auftragnehmers ist die eigenverantwortliche und selbständige Durchführung aller Tätigkeiten der Personalbuslinie zwischen dem Parkplatz P592 und der Personal- und Warenkontrolle KON44 am Flughafen Frankfurt unter Beachtung und Umsetzung der von Fraport definierten Anforderungen. Die im Preisblatt (Anhang 1) aufgeführten Mengen werden für den Angebotsvergleich (mögliche Gesamtlaufzeit: bis max. 31.10.2034) zugrunde gelegt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen lediglich als Orientierungswert dienen, nicht verbindlich sind, daraus keinerlei Abnahmeverpflichtung ableitbar ist und die Mengen jederzeit dem jeweiligen Bedarf oder den betrieblichen Erfordernissen angepasst werden können. Alle wesentlichen Informationen können den informatorischen Vergabeunterlagen entnommen werden. - Stadt Castrop-Rauxel
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Schulmobiliar
Der Leistungsumfang umfasst sämtliche in der Leistungsbeschreibung Teil B aufgeführten Produkte. Die angegebenen Mengen der im Leistungsverzeichnis zusammengestellten Produkte stellen den geschätzten Bedarf für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 dar und ergeben sich aus den letzten Haushaltsjahren 2024 und 2025 sowie bereits bekannte anstehende Projekte. Eine Verpflichtung zur Abnahme von Mindestmengen besteht nicht. Die Lieferung ist in Teilmengen vorzunehmen. Eine Mindestliefermenge oder Mindestbestellmenge pro Einzelabruf wird nicht vereinbart. Bei Bedarf sind auch Einzellieferungen einzelner Produkte oder Kleinmengen zu erbringen. Jede Lieferung bedarf eines gesonderten Abrufs (Einzelbestellung) durch die Auftraggeberin. Der Abruf erfolgt ausschließlich durch die Schulverwaltung der Stadt Castrop-Rauxel mittels eines eindeutig als solchen gekennzeichneten schriftlichen Auftragsschreibens. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch Kleinmengen und Einzelprodukte ohne Aufpreis zu den vereinbarten Bedingungen zu liefern. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Anforderung der Auftraggeberin und ohne gesonderte Berechnung, für die Schulstandorte Planungs- und Beratungsleistungen maximal 10 pro Auftragsjahr vor Ort zu erbringen. Diese umfassen insbesondere: - die Anfertigung von Einrichtungszeichnungen (z. B. Stellpläne), - eine strukturierte Angebots- bzw. Preisaufstellung, sowie die Durchführung von bis zu einer Änderung kostenfrei. Es ist sicherzustellen, dass spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anforderung durch die Auftraggeberin ein deutschsprachiger fachkundiger Berater oder eine Beraterin die Planungs- bzw. Beratungsleistung vor Ort erbringt. Die Bemusterung ausgewählter Produkte kann ebenfalls durch die Auftraggeberin angefordert werden und hat in der Regel innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt ausschließlich der Bieter. Erfüllt ein Bieter die vorgenannten Anforderungen nicht vollständig, so führt dies zum Ausschluss des Angebots von der weiteren Wertung gemäß den geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen. Die Lieferung der im Rahmen dieser Vereinbarung abgerufenen Produkte hat grundsätzlich innerhalb von maximal 12 Wochen nach Zugang des Abrufschreibens (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Reklamierte Möbelstücke sind durch den Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen ab Zugang der Mängelanzeige: - fachgerecht nachzubessern oder - durch mangelfreie Neulieferungen zu ersetzen. Die im Angebot angegebenen Preise sind als Festpreise auszuweisen und gelten verbindlich für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung, einschließlich etwaiger Verlängerungszeiträume gemäß den vertraglichen Optionsregelungen. Der angebotene Preis hat sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten vollständig zu umfassen, insbesondere: - die Herstellungskosten der Produkte, - die Verpackungskosten, - die Lieferung frei Verwendungsstelle, einschließlich: o Entladung, o Transport bis zur jeweiligen Verwendungsstelle (z. B. Klassenzimmer), auch in Gebäuden ohne Aufzug, o die Übergabe des Mobiliars in gebrauchsfertigem Zustand, einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Montageleistungen, o sowie die ordnungsgemäße Entsorgung und Rücknahme des gesamten Verpackungsmaterials. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Diese Rechnungslegung hat spätestens 14 Tage nach jeder einzelnen Komplettlieferung zu erfolgen. - Stadt Castrop-RauxelCastrop-RauxelDeadline: Jul 15
Fachlos 9 - Verbrauchsmaterial Hamilton-T1
Der Leistungsumfang umfasst die im Leistungsverzeichnis angegebenen Produkte. Der Rahmenvertrag gilt für alle in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Produkte, die in den Losen vergeben werden. Los 1 stellt dabei die Beatmung, Los 2 die Diagnostik - Hygiene, Los 3 Trauma - Verbandstoffe, Los 4 den Zugang, Los 5 die Desinfektionsmittel, Los 6 den Infektionsschutz, Los 7 den Sauerstoff, Los 8 Verbrauchsmaterial für den Corpuls³ und Los 9 Verbrauchsmaterial für den Hamilton-T1 dar. Bieter können Angebote für einzelne und alle Lose abgeben. Es ist möglich, dass für mehrere oder alle Lose derselbe Bieter den Zuschlag erhält. Die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen stellen den geschätzten Jahresbedarf dar und ergeben sich aus dem jährlichen Beschaffungsdurchschnitt der vergangenen drei Haushaltsjahre unter Berücksichtigung der prognostizierten Bedarfsentwicklung. Die Abnahme einzelner (Sonder-) Produkte lässt sich nicht zuverlässig vorhersagen. Mindermengen sowie Mehrmengen im Verhältnis zur Leistungsbeschreibung sind daher hinzunehmen und führen nicht zu einer Korrektur der hier vereinbarten Einzelpreise. Die Lieferung muss in Teilmengen erfolgen, deren Umfang und Zeitpunkt durch den Bedarf der Städte Castrop-Rauxel und Datteln bestimmt werden. Eine Mindestliefermenge bzw. Mindestbestellmenge pro Abruftag während der Vertragslaufzeit wird nicht vereinbart. Bei Bedarf hat auch die Lieferung von einzelnen Produkten zu erfolgen. Jede Lieferung setzt eine gesonderte Bestellung (Abruf aus der Rahmenvereinbarung) voraus. Dabei kann es auch zum Abruf von Kleinmengen kommen. Dafür stellt der Auftragnehmer einen Online-Shop bereit, in welchem alle geforderten Produkte abrufbereit hinterlegt sind. Der jeweilige Auftragnehmer gewährleistet das Abrufen der Produkte über ein Online-Portal oder einen Online-Shop in deutscher Sprache. Kundendienst, Service, sowie sämtliche schriftliche und mündliche Kommunikation haben in deutscher Sprache zu erfolgen. Der Online-Shop ist jederzeit nutzbar. Die Ausfallzeiten dürfen im Jahresmittel 3% nicht überschreiten. Ansprechpartner sind montags bis freitags jeweils von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar. Für jeden Abruf aus der Rahmenvereinbarung ist eine gesonderte Rechnung zu erstellen. Anlieferungsstellen sind: - Feuer- und Rettungswache Castrop-Rauxel: Frebergstr. 1, 44575 Castrop-Rauxel - Rettungswache: Industriestraße 55, 44581 Castrop-Rauxel - Rathaus Castrop-Rauxel: Europaplatz 1, 44575 Castrop-Rauxel - Feuer- und Rettungswache Datteln: Industriestraße 8, 45711 Datteln Die einzelnen Lieferungen aus der Rahmenvereinbarung haben jeweils grundsätzlich innerhalb von einer Woche, jedoch maximal 14 Tage nach Abruf (Auftragseingang beim Auftragnehmer) zu erfolgen (Lieferfrist). Die Bestätigung des Abrufes ist dem im Abrufschreiben genannten Ansprechpartner für die Lieferung im Rahmen einer Auftragsbestätigung innerhalb von maximal drei Werktagen nach Zugang beim Auftragnehmer mitzuteilen. Produkte, welche nach Auslieferung reklamiert oder mittels Produktrückruf zurückgerufen werden, sind unverzüglich, maximal innerhalb von fünf Werktagen, nachzubessern oder gegen Neulieferung auszutauschen. Kann die angebotene Lieferfrist ohne Verschulden des Auftragsnehmers nicht eingehalten werden, so ist die abrufende Stadt unverzüglich unter Angabe der geänderten Lieferfrist und der voraussichtlichen Dauer des Lieferengpasses zu informieren. Für den Auftragnehmer besteht in einem solchen Falle eine Nachweispflicht gegenüber der Auftraggeberin, dass ein entstandener Lieferengpass nicht durch Versäumnis des Auftragnehmers begründet ist. Dazu ergeht durch den Auftragnehmer eine schriftliche Anzeige der Verzugsumstände an die jeweilige Auftraggeberin. Die Versorgung mit medizinischem Verbrauchsmaterial ist für den Rettungsdienst jederzeit relevant. Aus diesem Grunde trifft der Auftragnehmer Vorkehrungen, um auch in Krisensituationen, zum Beispiel durch stockenden Lieferketten oder Pandemien, dauerhaft arbeitsfähig zu sein. Die Lieferung geforderter Produkte muss auch ohne gesicherte Lieferketten über einen Zeitraum von drei Monaten aufrechtgehalten werden können. Alternativ muss kurzfristig, das heißt innerhalb von 21 Kalendertagen, der Halbjahresbedarf der geforderten Mengen abgerufen und geliefert werden können. Ein entsprechender Lagerbestand muss binnen 6 Wochen nach Zuschlagserteilung hergestellt sein. Als situativer Ausnahmefall ist in Krisenzeiten auch eine Abholung der Produkte denkbar. Den Auftraggeberinnen muss daher die Möglichkeit eingeräumt werden, die angebotenen Produkte ganzjährig jederzeit innerhalb der regulären Geschäftszeiten vor Ort beim Auftragnehmer oder an einem vereinbarten Übergabepunkt abzuholen. Die planmäßige Anfahrt von der Frebergstraße 1, 44575 Castrop-Rauxel, darf nicht länger als 3 Stunden dauern. - Land Hessen, vertreten durch das Hessische Competence Center -Beschaffungen-Wiesbaden
Biologische Kadaversuche
Rahmenvertrag über die Durchführung der biologischen Kadaversuche Die strategische Kadaversuche dient der kreisübergreifenden Lagebeurteilung zur Eindämmung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Zur Sicherstellung einer ausreichenden Suchkapazität für eine flächendeckende Durchführung erhalten bis zu 40 Bieter auf Basis eines Rahmenvertrages den Zuschlag, wobei Zuschlagskriterium 100% Preis ist. Die Auswahl für die jeweiligen Einzelabrufe erfolgt ebenfalls auf Basis des niedrigsten Tagessatzes, sofern die Bieter für den jeweiligen Einzelabruf verfügbar sind. Bei identischen Tagessätzen entscheidet das Los über die Rangfolge. Eine nachträgliche Änderung des angebotenen Tagessatzes nach Ablauf der Angebotsfrist ist ausgeschlossen. Der Bieter verpflichtet sich zur selbstständigen Übernahme der Tätigkeit als Hundeführer für die Kadaversuche von Schwarzwild mit einem hierfür geeigneten Hund im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (im Folgenden "ASP"). Ein geeignetes Hundeführer-Hund-Team (ein Hund und ein Hundeführer) im Sinne des vorstehenden Satzes muss durch einen Leistungs- oder Zertifikatsnachweis einer Behörde oder einer, vom Hessischen Ministerium anerkannten Ausbildungsstätte belegt werden. Für jedes Suchgebiet werden zwei Suchgespanne eingesetzt. Die angenommene Flächenleistung eines Suchteams (ein Hund und ein Hundeführer) beträgt bis zu 25 ha pro Suchtag. Für ein Team (zwei Suchgespanne) ergibt sich hieraus eine Flächenleistung von bis zu 50 ha pro Suchtag. Pro Tag ist derzeit der Einsatz von bis zu 16 Hundeführern vorgesehen. Der Bieter verpflichtet sich, mit mindestens einem Suchgespann an mindestens acht Tagen pro Monat für Sucheinsätze zur Verfügung zu stehen, sofern entsprechende Einsätze durch den Auftraggeber angeboten werden. Arbeitsunfähigkeit des Hundeführers oder Erkrankungen des Hundes sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Urlaubsbedingte Abwesenheiten sind dem Auftraggeber frühzeitig anzuzeigen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Anzahl von Sucheinsätzen besteht nicht. Ein Suchtag beginnt mit Ankunft im Suchgebiet, dauert mindestens 4 Stunden und bis zu maximal 8 Stunden und umfasst dabei die folgenden Tätigkeiten: - Vorbereiten des Hundes und Hundeführers nach Ankunft im Suchgebiet - Aktive Suche mit witterungsbedingten Unterbrechungen und Pausen - Reinigen und Desinfektion von Hund, Ausrüstung und Fahrzeug und dem Verstauen der getragenen Kleidung. Hierfür stehen entsprechende Dekontaminationsschleusen sowie Duschmöglichkeiten zur Verfügung - Datenübertragung an den Auftraggeber Der Suchentag soll so früh beginnen, wie es die Lichtverhältnisse ermöglichen und möglichst frühzeitig abgeschlossen werden, spätestens bis 16 Uhr in der Winterzeit und 19 Uhr in der Sommerzeit. Suchen in der Nacht sind nicht zulässig. Der Sucheinsatz endet nach Übersenden der Daten aus dem Suchgebiet und erfolgter Desinfektion an den dafür vorgesehenen Einrichtungen. Die Suchdauer ist von den jeweiligen Gegebenheiten im Suchgebiet (z.B. schwieriges Gelände, witterungsbedingte Unterbrechungen) abhängig. Der eingesetzte Hund muss gesundheitlich in der Lage sein, den Suchauftrag ordnungsgemäß durchzuführen. Die geforderte Flächenleistung ist regelmäßig zu leisten, Nichterfüllung führt zur Kündigung. Sollte es aufgrund von Wetter, unwegsamen Gelände oder anderen nicht vorhersehbaren und nicht üblicherweise auftretenden Bedingungen zu einer reduzierten Flächensuchleistung kommen, ist der Auftraggeber hierüber zu informieren. Das entsprechende Suchgebiet wird dann erneut für eine weitere Bearbeitung eingeplant. Eine eigenständige Fortsetzung der Suche durch den Hundeführer an einem anderen Tag ist nicht vorgesehen. Die Datenübertragung hat unverzüglich nach Beendigung des Sucheinsatzes und nach erfolgter Reinigung und Desinfektion des Hundes und der Ausrüstung in digitaler Form (gpx.-Datei oder kml-Datei) zu erfolgen. Die Übermittlung der Daten erfolgt vorzugsweise noch vor Ort im Suchgebiet über mobile Geräte. Kann dies ausnahmsweise, beispielsweise aufgrund schlechten Empfangs, nicht erfolgen, ist die Datenübertragung schnellstmöglich noch am selben Tag in elektrischer Form durchzuführen. Der Bietende verpflichtet sich, im Sinne des Tierschutzes mit demselben Hund maximal drei aufeinanderfolgende Suchtage sowie höchstens 20 Suchtage innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen durchzuführen, um ausreichende Erholungszeiten sicherzustellen. Die Rahmenvereinbarung wird für eine Laufzeit von 24 Monaten geschlossen. Eine optionale Vertragsverlängerung wird in Aussicht gestellt. In Hinsicht auf Umfang und Häufigkeit der Aufträge innerhalb dieser Rahmenvereinbarung werden jedoch keine Zusagen bezüglich der Beauftragungen bzw. Inanspruchnahme der Leistungen der Auftragnehmerinnen und Auftragnehmer gemacht. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Höchstmenge aus dieser Vereinbarung in Anspruch zu nehmen, weder ganz noch teilweise. Für diese Vereinbarung werden keinerlei Exklusivrechte vergeben. Der Bieter versichert mit Abgabe seines Angebots, dass er spätestens zu Beginn des Leistungszeitraums für den Einsatz jedes Hundes eine gültige Halterhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 5 Mio. € abgeschlossen hat, die auch einsatzbedingte Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdeckt. Die Verantwortung für den Abschluss, die Aufrechterhaltung und die Wirksamkeit der Versicherung liegt ausschließlich beim Bieter.
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