Stadt Baden, VolksschuleBaden
Outsourcing von IT-Services der Schul-IT
Im Rahmen der Neuausrichtung ihrer Schul-IT, führt die Volksschule Baden (VSB) mit diesem Request for Information (RFI) eine Marktsondierung durch. Ziel ist die Gewinnung von Informationen zu technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Lösungsansätzen sowie zu marktüblichen Rahmenbedingungen für eine mögliche Auslagerung ihrer IT-...
IT Consulting
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Im Rahmen der Neuausrichtung ihrer Schul-IT, führt die Volksschule Baden (VSB) mit diesem Request for Information (RFI) eine Marktsondierung durch. Ziel ist die Gewinnung von Informationen zu technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Lösungsansätzen sowie zu marktüblichen Rahmenbedingungen für eine mögliche Auslagerung ihrer ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Stadt Baden, Volksschule
- Published:
- March 13, 2026
- Deadline:
- April 07, 2026
- Topic:
- IT Consulting
Tender description
Im Rahmen der Neuausrichtung ihrer Schul-IT, führt die Volksschule Baden (VSB) mit diesem Request for Information (RFI) eine Marktsondierung durch. Ziel ist die Gewinnung von Informationen zu technischen, organisatorischen und wirtschaftlichen Lösungsansätzen sowie zu marktüblichen Rahmenbedingungen für eine mögliche Auslagerung ihrer IT-Services.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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5- Basler Verkehrs - BetriebeBaselDeadline: May 17
IT Service Management Plattform (ITSM) Tool
Die Basler Verkehrs-Betriebe (BVB) führen ein Request for Information (RFI) für eine neue IT Service Management Plattform (ITSM) durch. Ziel ist die Unterstützung der IT als Service-Provider für interne Fachbereiche sowie die Strukturierung zentraler IT-Prozesse. Die BVB sondieren den Markt hinsichtlich geeigneter Lösungen, Architekturen, funktionaler Abdeckung, Kosten und Betriebsmodellen, um eine fundierte Entscheidungsgrundlage für eine spätere Ausschreibung zu schaffen. - Landkreis Potsdam-MittelmarkDeadline: May 26
Miete Interaktive Displays und Zubehör für zwei Schulen des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Rahmenvertrag zur Miete von Interaktive Displays und Zubehör für zwei Schulen des Landkreises Potsdam-Mittelmark über eine Mindestlaufzeit von 60 Monaten, mit Option zur Verlängerung um weitere 12 Monate. Grundsätzlich sind Leistungsbeschreibungen produktneutral zu formulieren. Eine Bezugnahme auf ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Hersteller ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand andernfalls nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann oder wenn sachliche, auftragsbezogene Gründe dies rechtfertigen. Im vorliegenden Fall liegen sachliche und auftragsbezogene Gründe vor, die eine produktspezifische Ausschreibung rechtfertigen. Nach der Einführung der ersten interaktiven Displays hat der Landkreis Potsdam -Mittelmark im Rahmen der 2012 anstehenden Beschaffungen weiterer interaktiver Tafeln und Displays eine Analyse zum Einsatz digitaler Präsentationssysteme im Unterricht durchgeführt. Dabei wurden eine Reihe von Aspekten geprüft, die unmittelbaren Einfluss auf die Unterrichtsvorbereitung und -durchführung haben. Folgende Feststellungen wurden damals getroffen: - Die Schulung der Lehrkräfte auf die Systeme der unterschiedlichen Hersteller mit verschiedenen Bedienkonzepten und -elementen erforderte einen erheblichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand. - Der parallele Betrieb von Systemen unterschiedlicher Hersteller führte dazu, dass sich die Lehrkräfte immer wieder, ggf. mehrmals täglich, hinsichtlich der Bedienung der Tafeln und Displays umstellen mussten, abhängig davon, von welchem Hersteller die Systeme in den betreffenden Unterrichtsräumen installiert stammten. - Die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien durch die Lehrkräfte für die Präsentation auf Systemen verschiedener Hersteller forderte erhebliche Aufwände. Aufgrund der unterschiedlichen Unterrichtssoftware der Hersteller kam es immer wieder zu Unterschieden bei der Positionierung und Darstellung einzelner Elemente. Darüber hinaus funktionierten interaktive Elemente von Hersteller zu Hersteller stark unterschiedlich. Die Bereitstellung von Unterrichtspräsentationen für die Systeme von zwei oder mehr Herstellern erforderte daher aufwändige Tests und Anpassungen der Präsentationsvarianten, um eine gleichartige Darstellung und Funktionalität zu erreichen. Der Schulträger hat daraus folgend eine "Ein-Hersteller-Strategie" beschlossen, mittels derer die folgenden Ziele erreicht werden sollen: 1. Minimierung der Schulungs- und Einweisungsaufwände für die Lehrkräfte Die Lehrkräfte sollen sich in ein Bedienkonzept einarbeiten können, um ihre Aufmerksamkeit auf die Unterrichtsführung und die Lehrstoffvermittlung zu konzentrieren. Dazu gehört, dass eine routinierte Bedienung der interaktiven Tafeln und Displays möglich ist, die keine zusätzliche Konzentration erfordert, sowie Fehlbedienungen weitgehend vermieden werden können. 2. Minimierung der Wechsel zwischen Systemen verschiedener Hersteller Durch die einheitliche Ausstattung der Unterrichtsräume sollen Wechsel zwischen der Bedienung verschiedener Systeme vermieden werden, so dass keine Umstellung und besondere Aufmerksamkeit bei der Bedienung erforderlich werden. 3. Minimierung der Aufwände bei der Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien Die Notwendigkeit zur Anpassung von Unterrichtsmaterialien auf die Unterrichtssoftware verschiedener Hersteller soll vermieden werden. Die Lehrkräfte sollen sich bei der Erstellung der Unterrichtsmaterialien auf die inhaltliche und interaktive, unterrichtsfördernde Gestaltung konzentrieren können. Sie sollen in der Lage sein, mit verhältnismäßigem Aufwand wertvolles Unterrichtsmaterial zu erstellen, ohne im Anschluss dieses aufwändig für die Software der Displays verschiedener Hersteller zu konvertieren und anzupassen. Seit dem Jahr 2012 verfolgt der Landkreis Potsdam-Mittelmark im Bereich der interaktiven Tafeln und Displays diese "One-Vendor-Strategie". An den kreiseigenen Schulen sind bereits zahlreiche Touch-Display-Systeme des Herstellers Promethean im Einsatz, die mit der Lernsoftware "ActivInspire" betrieben werden. Die bestehende IT-Infrastruktur, die pädagogischen Konzepte der Lehrkräfte sind hierauf abgestimmt. Ein Mischbetrieb unterschiedlicher Systeme innerhalb einer Schule würde zu erheblichen zusätzlichen Installations-, Abstimmungs- und Schulungsaufwänden führen. Ein Mischbetrieb muss bei dem Betrieb der interaktiven Displays an den kreiseigenen Schulen zwingend vermieden werden. Die Sicherstellung eines einheitlichen Systemstandards dient daher der Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs sowie der effizienten Nutzung vorhandener personeller und technischer Ressourcen. Zwar ist es möglich, interaktive Displays anderer Hersteller ebenfalls mit der Software ActivInspire des Herstellers Promethean zu betreiben, allerdings würden in diesem Fall Lizenzkosten in erheblicher Höhe für die Nutzung je System anfallen. Nach Abwägung der oben genannten Argumente und im Rahmen einer Markterkundung wurden Produkte verschiedener Hersteller betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass ein Systemwechsel oder ein paralleler Betrieb unterschiedlicher Herstellerlösungen zu erheblichen organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Nachteilen führen würde. Nach Abwägung hat sich der Landkreis Potsdam-Mittelmark daher entschieden, die Beschaffung produktspezifisch auf Display-Systeme des Herstellers Promethean in Verbindung mit der Lernsoftware "ActivInspire" auszurichten. Die Ausnahme vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung ist somit aus sachlichen, auftragsbezogenen Gründen gerechtfertigt und vergaberechtlich zulässig. - Landkreis Potsdam-MittelmarkDeadline: May 26
Miete Interaktive Displays und Zubehör für zwei Schulen des Landkreises Potsdam-Mittelmark
Rahmenvertrag zur Miete von Interaktive Displays und Zubehör für zwei Schulen des Landkreises Potsdam-Mittelmark über eine Mindestlaufzeit von 60 Monaten, mit Option zur Verlängerung um weitere 12 Monate. Grundsätzlich sind Leistungsbeschreibungen produktneutral zu formulieren. Eine Bezugnahme auf ein bestimmtes Produkt oder einen bestimmten Hersteller ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn der Auftragsgegenstand andernfalls nicht hinreichend genau und allgemein verständlich beschrieben werden kann oder wenn sachliche, auftragsbezogene Gründe dies rechtfertigen. Im vorliegenden Fall liegen sachliche und auftragsbezogene Gründe vor, die eine produktspezifische Ausschreibung rechtfertigen. Nach der Einführung der ersten interaktiven Displays hat der Landkreis Potsdam -Mittelmark im Rahmen der 2012 anstehenden Beschaffungen weiterer interaktiver Tafeln und Displays eine Analyse zum Einsatz digitaler Präsentationssysteme im Unterricht durchgeführt. Dabei wurden eine Reihe von Aspekten geprüft, die unmittelbaren Einfluss auf die Unterrichtsvorbereitung und -durchführung haben. Folgende Feststellungen wurden damals getroffen: - Die Schulung der Lehrkräfte auf die Systeme der unterschiedlichen Hersteller mit verschiedenen Bedienkonzepten und -elementen erforderte einen erheblichen zeitlichen und organisatorischen Aufwand. - Der parallele Betrieb von Systemen unterschiedlicher Hersteller führte dazu, dass sich die Lehrkräfte immer wieder, ggf. mehrmals täglich, hinsichtlich der Bedienung der Tafeln und Displays umstellen mussten, abhängig davon, von welchem Hersteller die Systeme in den betreffenden Unterrichtsräumen installiert stammten. - Die Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien durch die Lehrkräfte für die Präsentation auf Systemen verschiedener Hersteller forderte erhebliche Aufwände. Aufgrund der unterschiedlichen Unterrichtssoftware der Hersteller kam es immer wieder zu Unterschieden bei der Positionierung und Darstellung einzelner Elemente. Darüber hinaus funktionierten interaktive Elemente von Hersteller zu Hersteller stark unterschiedlich. Die Bereitstellung von Unterrichtspräsentationen für die Systeme von zwei oder mehr Herstellern erforderte daher aufwändige Tests und Anpassungen der Präsentationsvarianten, um eine gleichartige Darstellung und Funktionalität zu erreichen. Der Schulträger hat daraus folgend eine "Ein-Hersteller-Strategie" beschlossen, mittels derer die folgenden Ziele erreicht werden sollen: 1. Minimierung der Schulungs- und Einweisungsaufwände für die Lehrkräfte Die Lehrkräfte sollen sich in ein Bedienkonzept einarbeiten können, um ihre Aufmerksamkeit auf die Unterrichtsführung und die Lehrstoffvermittlung zu konzentrieren. Dazu gehört, dass eine routinierte Bedienung der interaktiven Tafeln und Displays möglich ist, die keine zusätzliche Konzentration erfordert, sowie Fehlbedienungen weitgehend vermieden werden können. 2. Minimierung der Wechsel zwischen Systemen verschiedener Hersteller Durch die einheitliche Ausstattung der Unterrichtsräume sollen Wechsel zwischen der Bedienung verschiedener Systeme vermieden werden, so dass keine Umstellung und besondere Aufmerksamkeit bei der Bedienung erforderlich werden. 3. Minimierung der Aufwände bei der Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien Die Notwendigkeit zur Anpassung von Unterrichtsmaterialien auf die Unterrichtssoftware verschiedener Hersteller soll vermieden werden. Die Lehrkräfte sollen sich bei der Erstellung der Unterrichtsmaterialien auf die inhaltliche und interaktive, unterrichtsfördernde Gestaltung konzentrieren können. Sie sollen in der Lage sein, mit verhältnismäßigem Aufwand wertvolles Unterrichtsmaterial zu erstellen, ohne im Anschluss dieses aufwändig für die Software der Displays verschiedener Hersteller zu konvertieren und anzupassen. Seit dem Jahr 2012 verfolgt der Landkreis Potsdam-Mittelmark im Bereich der interaktiven Tafeln und Displays diese "One-Vendor-Strategie". An den kreiseigenen Schulen sind bereits zahlreiche Touch-Display-Systeme des Herstellers Promethean im Einsatz, die mit der Lernsoftware "ActivInspire" betrieben werden. Die bestehende IT-Infrastruktur, die pädagogischen Konzepte der Lehrkräfte sind hierauf abgestimmt. Ein Mischbetrieb unterschiedlicher Systeme innerhalb einer Schule würde zu erheblichen zusätzlichen Installations-, Abstimmungs- und Schulungsaufwänden führen. Ein Mischbetrieb muss bei dem Betrieb der interaktiven Displays an den kreiseigenen Schulen zwingend vermieden werden. Die Sicherstellung eines einheitlichen Systemstandards dient daher der Funktionsfähigkeit des Schulbetriebs sowie der effizienten Nutzung vorhandener personeller und technischer Ressourcen. Zwar ist es möglich, interaktive Displays anderer Hersteller ebenfalls mit der Software ActivInspire des Herstellers Promethean zu betreiben, allerdings würden in diesem Fall Lizenzkosten in erheblicher Höhe für die Nutzung je System anfallen. Nach Abwägung der oben genannten Argumente und im Rahmen einer Markterkundung wurden Produkte verschiedener Hersteller betrachtet. Dabei wurde festgestellt, dass ein Systemwechsel oder ein paralleler Betrieb unterschiedlicher Herstellerlösungen zu erheblichen organisatorischen, technischen und wirtschaftlichen Nachteilen führen würde. Nach Abwägung hat sich der Landkreis Potsdam-Mittelmark daher entschieden, die Beschaffung produktspezifisch auf Display-Systeme des Herstellers Promethean in Verbindung mit der Lernsoftware "ActivInspire" auszurichten. Die Ausnahme vom Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung ist somit aus sachlichen, auftragsbezogenen Gründen gerechtfertigt und vergaberechtlich zulässig. - LVR-Dezernat Gebäude- und Liegenschaftsmanagement, Umwelt, Energie, Bauen für Menschen GmbHKöln
453 LVR-Frida-Kahlo-Schule St. Augustin, Neubau, Objektplanung Gebäude
Der Landschaftsverband Rheinland beabsichtigt die Objektplanungsleistungen für einen Ersatzbau für die 2,5-zügige Frida-Kahlo-Förderschule mit dem Förderschwerpunkt körpermotorische Entwicklung (KME) für ca. 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu vergeben. Das bestehende Schulgebäude am Standort Arnold-Janssen-Str. 25a wurde aufgrund der kontinuierlich steigenden Schülerzahlen mehrfach baulich erweitert, seit 2002 wird ein zusätzlicher Interim-Standort in Bonn-Vilich betrieben. Im Vorfeld wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie nachgewiesen, dass die Flächen für den zukünftigen Schulstandort unter Berücksichtigung des Zukaufs eines westlich anschließenden Grundstücks ausreichend sind. Planungsrechtlich gilt für das Grundstück voraussichtlich § 34 BauGB. Ziel des Projekts ist, einen Neubau im Passivhausstandard mit ca 7.500m² Nutzfläche für die gesamte Schulgemeinschaft von derzeit 280 Schüler*innen am Standort Sankt Augustin zu errichten. Die Umsetzung des Projekts muss im laufenden Betrieb in mehreren Bauabschnitten erfolgen. Eine Auslagerung der Schüler*innen in einem zusätzlichen Interim ist nicht möglich. Im 1. Bauabschnitt, welcher auf dem erworbenen Grundstück westlich des jetzigen Standorts realisiert werden kann, sind zunächst die Klassentrakte zu schaffen, die im 2. Bauabschnitt abgerissen werden. In weiteren Bauabschnitten ist ebenso zu verfahren, so dass der Schulbetrieb kontinuierlich gewährleistet ist und am Ende der Bauzeit das Interim in Vilich aufgelöst werden kann. Dazu zählt nicht nur die Sicherstellung von Klassenräumen, sondern auch des Sport- und Therapiebereiches. Ein lückenloser Betrieb mit allen Funktionen muss während der Ausführung gewährleistet sein. Die Planung der Bauabschnitte ist Bestandteil der Leistung. Die Zufahrt- und Parksituation des Schülerspezialverkehrs ist während der gesamten Bauzeit sicherzustellen, ebenso die Zufahrtsmöglichkeit zur Heinrich-Hanselmann-Schule. Leistungsumfang Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Gebäude und Innenräume (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10, siehe Vertragsentwurf in der Anlage) Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich für beide Bauabschnitte jeweils eine stufenweise Beauftragung vor. Eine Weiterbeauftragung nach Abschluss der Leistungsphase 3 ist abhängig von den Beschlüssen der politischen Gremien. Bearbeitungszeitraum des gesamten Projekts beträgt 8 Jahre. Das Vergabeverfahren erfolgt in 2 Stufen: Stufe 1: Bewertung der wirtschaftlichen und fachlichen Leistungsfähigkeit des Büros nach beigefügter Matrix (Teilnahmeantrag und Referenzprojekte) Stufe 2: Bewertung des Stehgreifentwurfs und des städtebaulichen Lösungsansatzes, des Honorars sowie der Qualifikation des Projektteams nach beigefügter Matrix (Referenzen und Eignungsnachweise des Projektteams, Honorar-Angebot und Präsentation des Stehgreifentwurfs) Es werden 3 bis 5 Büros der Rangliste, die sich aus der Bewertung in Stufe 1 ergeben, zur Angebotsabgabe aufgefordert. Nach Prüfung der Angebote werden die Bewerber zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Jedes Büro erhält bei fristgerechtem Eingang der für den Stehgreifentwurf geforderten Unterlagen eine Vergütung für die Bearbeitung von pauschal € 25.000,- netto. Die Bewertung der Stegreifentwürfe erfolgt durch ein Gremium bestehend aus Architekt*innen des LVR, Vertretung der Schule und dem Fachamt Schulen des LVR im Rahmen des Verhandlungsgesprächs voraussichtlich im Januar 2025. Der Termin wird mit Aufforderung zur Angebotsabgabe mitgeteilt. Weitere Informationen zum Verfahrensablauf, zu den Bewertungskriterien und Wichtungen sowie dem System der Punktevergabe im gesamten Verfahren sind den beigefügten Unterlagen zu entnehmen, diese sind verbindlich. Leistungen Stehgreifentwurf • Lageplan im Maßstab 1:500 mit Nachweis der erforderlichen Stellplätze und Erhaltung der Zufahrtsstraße Grundrisse von allen ober- und unterirdischen Geschossen im Maßstab 1:200 mit eindeutiger Kennzeichnung der Funktionsbereiche gemäß Farbcodierung und Kurzbezeichnung der Einzelräume aus dem Raumprogramm, schematischer Freiraumgestaltung im Anschluss an das Erdgeschoss • Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:200 • Fassadenschnitt im Maßstab 1:20 im Detaillierungsgrad des Maßstabs 1:50 zur Darstellung eines typischen Fassadenbereichs als Schnitt, Ansicht und Grundrissausschnitt (3-Tafel-Projektion) mit Angaben zu Konstruktion, Material und Gestaltung • 1 Visualisierung des Gebäudes von außen • 1 Innenraum-Visualisierung • Erläuterungsbericht mit Konzept zur Nachhaltigkeit (Aussagen über Material, Rückbaubarkeit) • Weitere Darstellungen (Skizzen, Grafiken, Organigramme) zur Erläuterung der Entwurfsidee mit jeweils max. DIN A4-Größe • Übersichtsplan M 1:500 zur Darstellung der geplanten Bauabschnitte • Flächen- und Kubaturberechnungen zu Raumprogramm, Nutzfläche NUF, Verkehrsfläche VF, Bruttogeschossfläche BGF, Bruttorauminhalt BRI und Hüllflächen A Die Leistungen sind in folgender Form abzugeben: Analoge Unterlagen: • ein Satz Präsentationspläne, farbig, gerollt Digitale Unterlagen: • Präsentations- und Vorprüfpläne (inkl. Vermaßung) als jpg-Dateien mit 300 dpi im DIN A3-Format und als pdf-Dateien im DIN A0-Originalformat • Erläuterungsbericht im pdf-Format • Verzeichnis der eingereichten Unterlagen Die eingereichten Arbeiten werden anhand der folgenden Kriterien beurteilt (ohne Rangfolge): • Städtebauliche Qualität • Architektonische Qualität • Freiraumplanerische Qualität • Einhaltung des Raum- und Funktionsprogramms • Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit (über den gesamten Lebenszyklus) • Realisierbarkeit Inhaltlich bindende Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss der Arbeit führen, werden nicht festgelegt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. - Stadt Rastatt vertreten durch die Zentrale Vergabestelle der Stadt
Projektsteuerung Hochwasserschutz Murg Rastatt
Die Stadt Rastatt beabsichtigt (zusammen mit dem Projektpartner, dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Karlsruhe) Maßnahmen zum Hochwasserschutz, zur Dammsanierung und zur Verbesserung der Gewässerökologie an der Murg in Rastatt durchzuführen. Der Gesamtkostenrahmen liegt für die Teilprojekte B-D: im Bereich von 50 bis 60 Mio. EUR. Die Herstellungskosten für Teilprojekt E sind derzeit schwer abzuschätzen können aber bis zu 20 Mio. € betragen. Hierzu soll im nächsten Schritt (Leistungsphasen 1und 2 sind abgeschlossen) die Planfeststellung für die Teilprojekte B, C und D (bis spätestens Ende 2027) beantragt und erreicht werden (voraussichtlich im Zeitraum Mitte 2029). Ferner sollen die Planungen des Teilprojekts E fortgeführt werden, damit auch dieses in das Planfeststellungsverfahren aufgenommen wird. /// Hierzu sollen Leistungen der Projektsteuerung vergeben werden. Ein entsprechender Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zum weiteren Vorgehen liegt bereits vor. /// Ziel des Ausschreibungsverfahren ist die Beschaffung einer leistungsfähigen Projektsteuerung, die die komplexen Randbedingungen (Bauen von Hochwasserschutz, Bauen in der Ortslage, mehrere Teilprojekte, Öffentlichkeitsbeteiligung, Schnittstellen „Urbane Murg“ / Landesgartenschau 2036, mehrere Fachplaner, Privatflächen, Denkmalschutz, Schutzgebiete (FFH), Naturdenkmal Baumallee, Förderung / Kostenteilung, …) beherrscht und eine termin- und kostensichere Umsetzung ermöglicht. /// Derzeit werden bereits Leistungen der Projektsteuerung erbracht (Bietergemeinschaft wat (wat Ingenieurgesellschaft mbH, Karlsruhe) / ICL (ICL Ingenieur Consult GmbH, Leipzig)). Aus vergaberechtlichen Gründen sind die weiteren Leistungen neu auszuschreiben. /// Die ausgeschriebenen Leistungen der Projektsteuerung haben als Ziel die Planfeststellung der Teilprojekte B, C, D und E. Weitere Leistungen der Projektsteuerung zur Umsetzung der Maßnahmen werden rechtzeitig neu ausgeschrieben. /// Für aktuelle Informationen zum Gesamtprojekt siehe: https://www.rastatt.de/zukunft-gestalten/aktuelle-stadtentwicklungsprojekte/hochwasserschutz/projektuebersicht-hws /// Teilprojekt A (Vorlandabgrabungen sowie die Dammrückverlegungen in den Gemarkungen Rastatt und Steinmauern) ist bereits umgesetzt. /// Teilprojekt B betrachtet die Abschnitte im Planungsbereich zwischen Rheinauer Brücke im Norden bis zur Brücke der Bundesautobahn 5, in denen eine Freibordunterschreitung für ein 100-jährliches Hochwasser vorliegt. Zur Erreichung der notwendigen Freibordhöhe sind in diesem Abschnitt Dammerhöhungen sowie der Neubau bzw. die Erhöhung von Ufermauern erforderlich. In Bereichen, in denen aufgrund der Platzverhältnisse keine Dammerhöhung möglich ist bzw. keine Mauer vorhanden ist, ist der Einbau von Spundwänden vorgesehen. Bei vorhandenem Standsicherheitsdefizit sind zudem Maßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit vorgesehen. /// Teilprojekt C betrachtet die Abschnitte im Planungsbereich zwischen Rheinauer Brücke im Norden bis zur Brücke der Bundesautobahn 5, in denen keine Freibordunterschreitung vorliegt, allerdings die Standsicherheit des Dammes nicht nachgewiesen werden kann. Dort sind geeignete Maßnahmen zur Sanierung wie Böschungsabflachungen oder konstruktive Sicherungsmaßnahmen, wie z. B. Spundwände oder Auflastfilterschüttungen, erforderlich. /// Im Teilprojekt D soll die Gewässerökologie der Murg aufgewertet und damit die Lebensraumqualität im Gewässer verbessert werden. Die aktuellen Planungen konzentrieren sich auf die Bereiche 3 und 4, die sich von der Eisenbahnbrücke bis zur Autobahnbrücke erstrecken. In den Bereichen 1 und 2 wurden bereits im Rahmen des HÖP Rastatt (Teilprojekt A) gewässerökologische Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt. Im Zuge der bereits abgeschlossenen Vorplanung wurden durch die Wasserbauplanung umfangreiche Gewässerstrukturmaßnahmen erarbeitet. Zudem sind laut Planung große V-förmige Strukturen zur Herstellung und zum Erhalt von drei geplanten Tiefkolken Bestandteil der Maßnahmen. Für diese drei Konstruktionen erfolgte ein fachlicher Austausch mit dem KIT, das unabhängig davon ein Forschungsprojekt zu vergleichbaren Strukturen durchführt und bei der Dimensionierung unterstützend tätig war. /// Das Teilprojekt E umfasst die Untersuchung des Rückstaubereichs am Flößerbach (Gewann Schwalbenrein). Dort treffen die Gewässer Murg, Gewerbekanal sowie der Ooser Landgraben – der im Bereich des Dükers in den Flößerbach übergeht – aufeinander. Aufgrund der Unterbrechung des Murgdamms im Bereich der Flößerbachmündung kommt es bei einem Hochwasserereignis der Murg mit einer statistischen Wiederkehrzeit von 100 Jahren (HQ100) zu einem Einstau der rückwärtigen Flächen. Der dabei entstehende Wasserspiegel überschreitet die Dammkrone des Gewerbekanals, was zu einem Überströmen der Kanaldämme führt. Infolgedessen wird die hydraulische Leistungsfähigkeit des Systems überschritten, wodurch es zu großflächigen Überflutungen insbesondere im Bereich der Südstadt kommt. Zur Gewährleistung eines Hochwasserschutzes bis zum Bemessungsereignis HQ100 in der Murg werden derzeit verschiedene Maßnahmenvarianten untersucht und vergleichend bewertet. Hierzu zählen insbesondere: die Erhöhung der Dämme des Gewerbekanals sowie das Verschließen der Flößerbachmündung. In beiden Varianten ist im Bereich der Gewässerkreuzung die Errichtung eines kombinierten Pump- und Absperrbauwerks erforderlich, um die Entwässerung sicherzustellen. Die technisch und wirtschaftlich sinnvollste Variante soll Anfang 2027 auf Vorplanungsniveau festgelegt und dann weiter verfolgt werden.
Frequently asked questions about this tender
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- What is the submission deadline?
- The submission deadline is 07. April 2026.
- Who is the contracting authority?
- The contracting authority is Stadt Baden, Volksschule.
- Which documents are needed to get started?
- Typically you need the service description, proof of eligibility, deadline notes and possibly form sheets. On Auftrag One these items are displayed in prioritized order.