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Sarpsborg-Kommune vergeben eine Rahmenvereinbarung über zwei Jahre mit Option auf 1+1 Jahre für die Lieferung von Büro- und Schulbedarf sowie Kaffee, Tee und diverse Getränke für Verwaltungsstellen. Die Vereinbarung wird mit einem einzigen Bieter für den gesamten Leistungsumfang abgeschlossen. Details zu Inhalt und Umfang finden sich in d...
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Sarpsborg-Kommune vergeben eine Rahmenvereinbarung über zwei Jahre mit Option auf 1+1 Jahre für die Lieferung von Büro- und Schulbedarf sowie Kaffee, Tee und diverse Getränke für Verwaltungsstellen. Die Vereinbarung wird mit einem einzigen Bieter für den gesamten Leistungsumfang abgeschlossen. Details zu Inhalt und Umfang finden sich i...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Sarpsborg kommune
- Published:
- May 14, 2026
- Deadline:
- June 16, 2026
Tender description
Sarpsborg-Kommune vergeben eine Rahmenvereinbarung über zwei Jahre mit Option auf 1+1 Jahre für die Lieferung von Büro- und Schulbedarf sowie Kaffee, Tee und diverse Getränke für Verwaltungsstellen. Die Vereinbarung wird mit einem einzigen Bieter für den gesamten Leistungsumfang abgeschlossen. Details zu Inhalt und Umfang finden sich in den Anforderungsspezifikationen und im Preisformular.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
Documents and attachments
49 files recorded- PDF Notice (BUL)
- PDF Notice (SPA)
- PDF Notice (CES)
- PDF Notice (DAN)
- PDF Notice (DEU)
- PDF Notice (EST)
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7- Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-LippeDortmundDeadline: Aug 06
Seminardozent*innen für die KVWL Consult GmbH
Die KVWL Consult GmbH bietet ein umfassendes Seminarprogramm für das gesamte Praxispersonal zur individuellen Qualifizierung und Entwicklung in den beruflichen Kompetenzfeldern an. Um weiterhin ein hohes Maß an Qualität des Programms zu gewähren und den Anforderungen einer modernen ambulanten Versorgung zu entsprechen, werden für die jährlich ca. 25 Seminare zu unterschiedlichen, teils wiederkehrenden und teils jährlich wechselnden Themen, Rahmenvereinbarungspartner*innen gesucht. Die Seminare finden mit ca. 12-20 Teilnehmenden in den Räumlichkeiten der KVWL am Standort Dortmund oder Münster als auch online statt. Mit der Absicht einer langfristigen und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zum gemeinsamen Ausbau und Entwicklung des Seminarprogramms werden je Los Rahmenvereinbarungen vergeben. Um die Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit zu erhöhen, sollen je Los 2 Dozent*innen zur Verfügung stehen. Dies wird erreicht indem bei der finalen Bewertung entweder der Bieter, der auf Rang 1 ist, 2 Dozent*innen zur Verfügung hat oder (bei kleinen Unternehmen) die Bieter, die auf Rang 1 und 2 sind, den Zuschlag erhalten. Es müssen alle Seminare eines Loses angeboten und nach Zuschlagserteilung durchgeführt werden können. Die Seminare werden jährlich im Herbst für das folge Jahr vereinbart. Das Anmelde- und Einladungsmanagement der Teilnehmenden übernimmt die KVWL Consult. Sofern es sich um ein Online-Seminar handelt, erhält der/ die Dozent*in die Mailadressen der Teilnehmenden und erstellt spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn über ein gängiges Videokonferenztool (Bspw. Webex, Teams, Zoom etc.) einen Link zum Meeting. Etwaige entstehende Lizenzgebühren sind vom Auftragnehmer zu tragen. Die Teilnehmenden müssen kostenlos an dem Meeting teilnehmen können. Die angebotenen Seminare sind in Kategorien (Lose) unterteilt. Es kann für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben werden. Weitere Details zu den jeweiligen Losen finden Sie in den Vergabeunterlagen B je Los. - Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenFrankfurt am Main
Kasinobewirtschaftung Hauptverwaltung Baden-Württemberg
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Kasinobewirtschaftungsleistung, wobei der AN in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und hierfür ein vom AG beigestelltes Bezahl- und Kassensystem (Tz. 4.3 und 11.2.1) einsetzt. Umfang der Leistung zur Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants des AG: 1 Betriebsrestaurant 1 Cafeteria 1 Automatenstationen (Automatentypen siehe Punkt 5.2.2) 9 Tagungs- und Besprechungsräume mit Konferenzservice 1 Gästeräume für Sonderveranstaltungen Zielsetzung und Anforderungen Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Aktive Bankangehörige am Standort 310 Gastesser am Standort 20 Mittagsmahlzeit gesamt pro Tag 85 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf das letzte Geschäftsjahr) 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr Ca. 250 Arbeitstage pro Jahr 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr Frühstück 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe bis 13:30 Uhr) In Absprache mit dem AN wird das Kasino an einzelnen Tagen zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Hygienereinigungen geschlossen (bevorzugt an sog. "Brückentagen"). 2.3 Zwischenverpflegung Ganztägig bereit zu stellen (Kaffee-, Snack-, Getränke-Automaten) 3 Verpflegungskonzept Konzept Frischküche vor Ort (Cook & Serve) Verpflegungssystem, bei dem die Speisen am Ort des Verzehrs zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. 3.2 Nachhaltigkeitskriterien Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten. 1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag. 3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC). 4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden. 5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten. 6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken. 7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne"). 8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl. 9. Feststellung und Berücksichtigung des Interesses der Beschäftigten hinsichtlich der Ausgestaltung der Speiseplanung in regelmäßigen Abständen. 10. Information über Gütezeichen und sofern valide möglich zum CO2-Abdruck der Gerichte im Bereich der Essensausgabe. Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen: 11. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 50% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 12. Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit der Gastronomie, z.B. Green-Canteen, DGE, Bio, Blauer Engel. Mit der Angebotsabgabe legt der AN erstmalig die Nachweise über die Einhaltung der oben genannten Kriterien und weiterhin jährlich gegenüber des AG in Form einer Eigenerklärung (siehe C8 Anlage 5) ohne weitere Aufforderung vor. Der Anteil von mindestens 20% Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (inklusive Getränke) ist in geeigneter Form nachzuweisen. weitere Einzelheiten siehe B1_Leistungsbeschreibung - Deutsche Bundesbank, Zentralbereich BeschaffungenN/A
Kasinobewirtschaftung Hauptverwaltung Baden-Württemberg
Bei dem Auftrag handelt es sich um eine Kasinobewirtschaftungsleistung, wobei der AN in eigenem Namen und auf eigene Rechnung tätig wird und hierfür ein vom AG beigestelltes Bezahl- und Kassensystem (Tz. 4.3 und 11.2.1) einsetzt. Umfang der Leistung zur Bewirtschaftung des Betriebsrestaurants des AG: 1 Betriebsrestaurant 1 Cafeteria 1 Automatenstationen (Automatentypen siehe Punkt 5.2.2) 9 Tagungs- und Besprechungsräume mit Konferenzservice 1 Gästeräume für Sonderveranstaltungen Zielsetzung und Anforderungen Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Aktive Bankangehörige am Standort 310 Gastesser am Standort 20 Mittagsmahlzeit gesamt pro Tag 85 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf das letzte Geschäftsjahr) 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr Ca. 250 Arbeitstage pro Jahr 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr Frühstück 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe bis 13:30 Uhr) In Absprache mit dem AN wird das Kasino an einzelnen Tagen zur Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Hygienereinigungen geschlossen (bevorzugt an sog. "Brückentagen"). 2.3 Zwischenverpflegung Ganztägig bereit zu stellen (Kaffee-, Snack-, Getränke-Automaten) 3 Verpflegungskonzept Konzept Frischküche vor Ort (Cook & Serve) Verpflegungssystem, bei dem die Speisen am Ort des Verzehrs zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. 3.2 Nachhaltigkeitskriterien Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten. 1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag. 3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC). 4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden. 5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten. 6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken. 7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne"). 8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl. 9. Feststellung und Berücksichtigung des Interesses der Beschäftigten hinsichtlich der Ausgestaltung der Speiseplanung in regelmäßigen Abständen. 10. Information über Gütezeichen und sofern valide möglich zum CO2-Abdruck der Gerichte im Bereich der Essensausgabe. Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen: 11. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 50% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 12. Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit der Gastronomie, z.B. Green-Canteen, DGE, Bio, Blauer Engel. Mit der Angebotsabgabe legt der AN erstmalig die Nachweise über die Einhaltung der oben genannten Kriterien und weiterhin jährlich gegenüber des AG in Form einer Eigenerklärung (siehe C8 Anlage 5) ohne weitere Aufforderung vor. Der Anteil von mindestens 20% Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (inklusive Getränke) ist in geeigneter Form nachzuweisen. weitere Einzelheiten siehe B1_Leistungsbeschreibung - Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen
Kasinobewirtschaftung Hannover
Die Ausgabe der Frühstücks-, Zwischen- und Mittagsverpflegung findet im Betriebsrestaurant statt. Außerhalb der Öffnungszeiten stehen im Speisebereich sowie im Eingangsbereich des Dienstgebäudes Georgswall je ein Kaffeespezialitätenautomat zur Verfügung. Der AG wünscht eine Vertragsform mit einer angemessenen Beteiligung durch den Auftragnehmer (AN). 1. Der Betrieb ist an den Klimaschutzzielen der Bundesregierung gemäß § 15 Bundes-Klimaschutzgesetz sowie dem "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung zu orientieren (siehe Punkt 3.2). 2. Für den Betrieb ist durch den AN ein Betriebskonzept zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Das Betriebskonzept muss die Inhalte gemäß Anlage 1 enthalten. 3. Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der Grundsätze Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit. 4. Grundsätzlich ist mit Waren sorgsam umzugehen. Logistikprozesse, Einkauf, Lagerhaltung, Rezepturen etc. sollen effizient geplant werden und auch darauf abzielen, so wenig Lebensmittel wie möglich entsorgen zu müssen. Tischgastpotential Folgende Tischgastzahlen dienen als Planungsgrundlage: Aktive Bankangehörige am Standort - ca. 400 Gastesser am Standort - ca. 500 Mittagsmahlzeiten pro Tag - ca. 90 (Die Ist-Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum Juli 2024 bis Juni 2025) Konferenzservice Anzahl pro Monat (im Durchschnitt) 20 davon mit 1-5 Teilnehmer/innen 5 davon mit 6-10 Teilnehmer/innen 8 davon mit 11-15 Teilnehmer/innen 7 davon mit mehr als 15 Teilnehmer/innen gelegentlich Bemerkung: Bereitstellung auf Servicewagen, Transport zum Konferenzraum erfolgt durch bankeigenes Personal 2 Öffnungstage- und Dienstleistungszeiten 2.1 Arbeits- / Dienstleistungstage pro Jahr ca. 250 Arbeitstage pro Jahr 2.2 Öffnungszeiten im Betriebsrestaurant zur Frühstücks- sowie Mittagsverpflegung Montag bis Freitag 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr Frühstück und Zwischenverpflegung; 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr Mittagsverpflegung (Ausgabe auch bis 13:30 Uhr) Kaffeespezialitäten sind ganztägig an den Kaffeeautomaten erhältlich. 2.3 Dienstleistungsbereitschaft im Konferenzservice, Montag bis Freitag, 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr, Bei Veranstaltungen kann die Zeit nach vorheriger Vereinbarung verlängert werden. 3 Verpflegungskonzept Die Speisen sollen am Ort des Verzehrs frisch zubereitet und direkt ohne Transportwege an die Tischgäste ausgegeben werden. 3.1 Qualität der Speisen Als wichtiger Beitrag zu einer gesundheitsfördernden Ernährung der Beschäftigten sollten bei allen angebotenen Speisen und Getränken grundsätzlich die Vorgaben der DGE Berücksichtigung finden. Um Qualitätsverlusten vorzubeugen, sind Frischprodukte nach dem jeweiligen Bedarf zu produzieren, so dass lange Warmhaltezeiten vermieden werden. Vitamine, Konsistenz und Eigengeschmack der Grundnahrungsmittel sollen möglichst erhalten werden. Die Verwendung von Produkten aus der Region wird ausdrücklich gewünscht. Convenience Produkte können eingesetzt werden, sofern diese dem Qualitätsanspruch und dem Einkaufspreis eigengefertigter Produkte gleichkommen. Gentechnisch veränderte Mikroorganismen Mit der Angebotsabgabe bestätigt der AN, dass keine Lebensmittel zum Einsatz kommen, die aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellt werden oder Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden bzw. gemäß Verordnung EG Nr. 1828/2003 kennzeichnungspflichtig sind. 3.2 Nachhaltigkeitskriterien Folgende Nachhaltigkeitskriterien, die sich am "Maßnahmenprogramm Nachhaltigkeit" der Bundesregierung orientieren, sind einzuhalten. 1. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) von mindestens 20 % des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 2. Zusammenstellung eines Speiseplans mit steigenden Anteilen an pflanzlichen Lebensmitteln, wobei Hülsenfrüchte und Nüsse bzw. Ölsaaten als pflanzliche Proteinquellen genutzt werden können. Mindestens ein vollwertiges ovo-lacto-vegetarisches Gericht pro Tag und/oder nach Möglichkeit ein veganes Gericht pro Tag. 3. Angebot von geringen Mengen an Fleisch und Fisch; diese sollten möglichst aus besonders tierschutzgerechter Nutztierhaltung stammen und mit einem Gütezeichen für Nachhaltigkeit zertifiziert sein (z.B. für Fisch MSC oder ASC). 4. Auswahl der verwendeten Gemüse- und Obstsorten nach saisonalen Gesichtspunkten, um Transporte und Anbau in beheizten Gewächshäusern möglichst zu vermeiden. 5. Kaffee, Tee, Bananen, Kakao und Kakaoprodukte werden ausschließlich aus nachhaltigem Anbau und fairem Handel (mindestens Fairtrade oder ähnliches) angeboten. 6. Verwendung von Mehrwegsystemen zur Mitnahme von Speisen und Getränken. 7. Reduzierung von Lebensmittelabfällen als Beitrag zur Nationalen Strategie zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung (orientiert an der bundesweiten Strategie "Zu gut für die Tonne"). 8. Berücksichtigung von umweltverträglichen Verpackungen bei der Lieferantenauswahl. 9. Feststellung und Berücksichtigung des Interesses der Beschäftigten hinsichtlich der Ausgestaltung der Speiseplanung in regelmäßigen Abständen. 10. Information über Gütezeichen und sofern valide möglich zum CO2-Abdruck der Gerichte im Bereich der Essensausgabe. Zusätzlich ist mindestens eines der folgenden Nachhaltigkeitskriterien zu erfüllen: 11. Anteil von Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-VO) von mindestens 50% des monetären Wareneinsatzes bezogen auf den Gesamtwareneinsatz inklusive Getränke. 12. Zertifizierung für Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit der Gastronomie, z.B. Green-Canteen, DGE, Bio, Blauer Engel. Mit der Angebotsabgabe legt der AN erstmalig Nachweise über die Einhaltung der oben genannten Kriterien und weiterhin jährlich gegenüber dem AG in Form einer Eigenerklärung (siehe Anl 5) ohne weitere Aufforderung vor. Der Anteil von mindestens 20 % Bio-Lebensmitteln (Bio nach EG-Öko-Verordnung) bezogen auf den Gesamtwareneinsatz (inklusive Getränke) ) ist in geeigneter Form nachzuweisen. weitere Einzelheiten siehe B1_Leistungsbeschreibung - Stadtverwaltung Hohen NeuendorfHohen NeuendorfDeadline: Jul 21
Rahmenvertrag Baumkontrollen
Es ist beabsichtigt, die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bezeichneten Arbeiten zu vergeben. Die Stadt Hohen Neuendorf ist als Eigentümerin bzw. Baulastträgerin auf gewidmeten Verkehrsflächen für die Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich. Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen dem Ziel, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und Gefahren abzuwehren. Die Leistungen, für die mit dem ausgewählten Bieter diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, umfassen die Regelkontrolle in Form einer VTA- bzw. FLL-Sichtkontrolle von Bäumen sowie waldähnlichen Beständen. Es sind ca. 18.000 Bäume im Baumkataster der Stadt Hohen Neuendorf erfasst. Die Unterteilung erfolgt nach Zuständigkeit entsprechend Baumtyp (Fachbereich Bauen [lfd. Nr. 1, Stand 08.12.2025] und Fachbereich Stadtservice [lfd. Nr. 2 - 3, Stand 25.02.2026]). 1. Straße: 13.618 2. Grünflächen, Friedhöfe, Feuerwehr, Spielplätze: 3.036 3. Hort, Schule, Sportplätze, Pachtgrundstücke: 1.161 Summe: 17.815 Bäume Für die lfd. Nummer 3 (Horte, Schulen, Sportplätze und Pachtgrundstücke) ist vor der Kontrolle eine Anmeldung zwingend notwendig. Diese Anmeldung ist mit dem FB Stadtservice abzustimmen. Ein Führungszeugnis ist nicht notwendig. Es ist eine zuverlässige Leistungserbringung der jährlichen Kontrollen notwendig. Die Kontrollen sind über das Jahr verteilt durchzuführen. Für die lfd. Nummer 1 (Straße) erfolgt eine Abarbeitung nach Straßen, diese wurden im Vorfeld nach Effizienz sortiert. Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen. Die Rechnungslegung hat nach Einspielung eines mobilen Auftrages zu erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass die Rechnungslegung für den Fachbereich Bauen getrennt von der Rechnungslegung für den Fachbereich Stadtservice erfolgt. Die Bäume sind mit Plaketten nummeriert und in der Karte verortet. Die Leistungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach der Auftragserteilung zu beginnen und fortlaufend des entsprechenden Kontrollgebietes abzuarbeiten. Die ca. 18.000 Bäume sind kontinuierlich einmal im Jahr einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Diese Sichtkontrollen sind mit Archikart mobile "Baum" zu dokumentieren. Eventuell entstehende Kosten und Aufwendungen, die durch die Bereitstellung der benötigten Kontrollsoftware anfallen, trägt grundsätzlich der Auftragnehmer (AN). Die zu begutachtenden Bäume befinden sich an mehreren örtlich voneinander getrennten Bereichen im Stadtgebiet von Hohen Neuendorf und den einzelnen Stadtteilen. Die Kontrollen finden an Bundes-, Landes-, Kreis und Kommunalstraßen, sowie an befestigten und unbefestigten Wegen und auf kommunalen, bebauten und unbebauten Grundstücken statt. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen gilt die ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 2017, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. vollumfänglich und deren Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Die Stammdurchmesser wurden in 1,30 m Höhe ermittelt. Sofern der Kronenansatz tiefer als 1,30 m liegt, wurde direkt unterhalb gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen (Vergabelungen in < 0,5 m Höhe) wird jeder Stämmling getrennt angegeben. Es werden von der Stadt Hohen Neuendorf nur Baumkontrolleure für die Baumkontrollen zugelassen, die das FLL-Zertifikat "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" sowie Seminare in der VTA-Methode nachweisen können. Des Weiteren wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum European Tree Worker oder Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung vorausgesetzt. Alle Zertifizierungen und Abschlüsse müssen mit Einreichen des Angebots und während der gesamten Vertragslaufzeit gültig sein. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe und jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers (AG) vorzulegen. Über Gefährdungen der Verkehrssicherheit ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Bei der Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Bieter und dem AG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte 1 - 4 insgesamt ein Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wird mit einer befristeten Laufzeit von 2 Jahren für die Leistungen der Punkte 1 - 4, (01.01.2027 bis 31.12.2028) abgeschlossen. Der Vertrag kann durch den AG 2 Mal um 1 Jahr verlängert werden (01.01.2029 bis 31. 12. 2029, 01.01.2030 bis 31.12. 2030), maximal bis zum 31.12.2030. Das Recht einer fristlosen Kündigung wird nicht ausgeschlossen. Diese ist aus besonderen Gründen bereits mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweils folgenden Monatsende möglich. Zurzeit wird mit der Version 4.77 in Archikart gearbeitet. Für erforderliche Wartungsarbeiten bzw. zur Gewährleistung von Updates ist es notwendig, dass der AN-seitige Arbeitsprozess unterbrochen wird und alle Baumdatensätze an den AG zurückgespielt werden. Davon ist in einem zeitlichen Umfang von ca. 4 Stunden pro Monat nach gemeinsamer Abstimmung bzw. Ankündigung (7 Tage vorher) auszugehen. Der AG behält sich das Recht vor, die Fachanwendung Archikart zur Verwaltung des Baumkatasters gegen eine andere Fachanwendung auszutauschen. Sollte der AG die Fachanwendung für die Verwaltung des Baumkatasters wechseln, ist der AN verpflichtet, diesen Wechsel ebenfalls zu vollziehen. Der Wechsel kann eine Anpassung der Arbeitsweise zur Folge haben. Das Ziel des Wechsels ist eine Vereinfachung der Arbeitsweise für AN und AG. Der AG verpflichtet sich selbst, diesen Wechsel in einem zeitlich angemessenen Rahmen vorab anzukündigen sowie auch durchzuführen. Alle weiteren Details können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen. - Stadtverwaltung Hohen NeuendorfHohen NeuendorfDeadline: Jul 21
Rahmenvertrag Baumkontrollen
Es ist beabsichtigt, die im nachfolgenden Leistungsverzeichnis bezeichneten Arbeiten zu vergeben. Die Stadt Hohen Neuendorf ist als Eigentümerin bzw. Baulastträgerin auf gewidmeten Verkehrsflächen für die Verkehrssicherheit der Bäume verantwortlich. Die ausgeschriebenen Baumkontrollen dienen dem Ziel, der Verkehrssicherungspflicht nachzukommen, Fehlentwicklungen zu korrigieren und Gefahren abzuwehren. Die Leistungen, für die mit dem ausgewählten Bieter diese Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, umfassen die Regelkontrolle in Form einer VTA- bzw. FLL-Sichtkontrolle von Bäumen sowie waldähnlichen Beständen. Es sind ca. 18.000 Bäume im Baumkataster der Stadt Hohen Neuendorf erfasst. Die Unterteilung erfolgt nach Zuständigkeit entsprechend Baumtyp (Fachbereich Bauen [lfd. Nr. 1, Stand 08.12.2025] und Fachbereich Stadtservice [lfd. Nr. 2 - 3, Stand 25.02.2026]). 1. Straße: 13.618 2. Grünflächen, Friedhöfe, Feuerwehr, Spielplätze: 3.036 3. Hort, Schule, Sportplätze, Pachtgrundstücke: 1.161 Summe: 17.815 Bäume Für die lfd. Nummer 3 (Horte, Schulen, Sportplätze und Pachtgrundstücke) ist vor der Kontrolle eine Anmeldung zwingend notwendig. Diese Anmeldung ist mit dem FB Stadtservice abzustimmen. Ein Führungszeugnis ist nicht notwendig. Es ist eine zuverlässige Leistungserbringung der jährlichen Kontrollen notwendig. Die Kontrollen sind über das Jahr verteilt durchzuführen. Für die lfd. Nummer 1 (Straße) erfolgt eine Abarbeitung nach Straßen, diese wurden im Vorfeld nach Effizienz sortiert. Das Angebot ist schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Dies gilt auch für alle geforderten zusätzlichen Unterlagen und Erklärungen. Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle ist ebenfalls in deutscher Sprache zu führen. Die Rechnungslegung hat nach Einspielung eines mobilen Auftrages zu erfolgen. Dabei ist zwingend darauf zu achten, dass die Rechnungslegung für den Fachbereich Bauen getrennt von der Rechnungslegung für den Fachbereich Stadtservice erfolgt. Die Bäume sind mit Plaketten nummeriert und in der Karte verortet. Die Leistungen sind innerhalb von 3 Werktagen nach der Auftragserteilung zu beginnen und fortlaufend des entsprechenden Kontrollgebietes abzuarbeiten. Die ca. 18.000 Bäume sind kontinuierlich einmal im Jahr einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Diese Sichtkontrollen sind mit Archikart mobile "Baum" zu dokumentieren. Eventuell entstehende Kosten und Aufwendungen, die durch die Bereitstellung der benötigten Kontrollsoftware anfallen, trägt grundsätzlich der Auftragnehmer (AN). Die zu begutachtenden Bäume befinden sich an mehreren örtlich voneinander getrennten Bereichen im Stadtgebiet von Hohen Neuendorf und den einzelnen Stadtteilen. Die Kontrollen finden an Bundes-, Landes-, Kreis und Kommunalstraßen, sowie an befestigten und unbefestigten Wegen und auf kommunalen, bebauten und unbebauten Grundstücken statt. Hinsichtlich der fachlichen Anforderungen gilt die ZTV-Baumpflege - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege 2017, der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. vollumfänglich und deren Vorgaben sind unbedingt einzuhalten. Die Stammdurchmesser wurden in 1,30 m Höhe ermittelt. Sofern der Kronenansatz tiefer als 1,30 m liegt, wurde direkt unterhalb gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen (Vergabelungen in < 0,5 m Höhe) wird jeder Stämmling getrennt angegeben. Es werden von der Stadt Hohen Neuendorf nur Baumkontrolleure für die Baumkontrollen zugelassen, die das FLL-Zertifikat "FLL-Zertifizierter Baumkontrolleur" sowie Seminare in der VTA-Methode nachweisen können. Des Weiteren wird eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum European Tree Worker oder Fachagrarwirt für Baumpflege und Baumsanierung vorausgesetzt. Alle Zertifizierungen und Abschlüsse müssen mit Einreichen des Angebots und während der gesamten Vertragslaufzeit gültig sein. Der Nachweis ist mit der Angebotsabgabe und jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers (AG) vorzulegen. Über Gefährdungen der Verkehrssicherheit ist der AG unverzüglich zu unterrichten. Bei der Rahmenvereinbarung wird zwischen dem Bieter und dem AG für die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Punkte 1 - 4 insgesamt ein Vertrag abgeschlossen. Der Vertrag wird mit einer befristeten Laufzeit von 2 Jahren für die Leistungen der Punkte 1 - 4, (01.01.2027 bis 31.12.2028) abgeschlossen. Der Vertrag kann durch den AG 2 Mal um 1 Jahr verlängert werden (01.01.2029 bis 31. 12. 2029, 01.01.2030 bis 31.12. 2030), maximal bis zum 31.12.2030. Das Recht einer fristlosen Kündigung wird nicht ausgeschlossen. Diese ist aus besonderen Gründen bereits mit einer Frist von 14 Tagen zum jeweils folgenden Monatsende möglich. Zurzeit wird mit der Version 4.77 in Archikart gearbeitet. Für erforderliche Wartungsarbeiten bzw. zur Gewährleistung von Updates ist es notwendig, dass der AN-seitige Arbeitsprozess unterbrochen wird und alle Baumdatensätze an den AG zurückgespielt werden. Davon ist in einem zeitlichen Umfang von ca. 4 Stunden pro Monat nach gemeinsamer Abstimmung bzw. Ankündigung (7 Tage vorher) auszugehen. Der AG behält sich das Recht vor, die Fachanwendung Archikart zur Verwaltung des Baumkatasters gegen eine andere Fachanwendung auszutauschen. Sollte der AG die Fachanwendung für die Verwaltung des Baumkatasters wechseln, ist der AN verpflichtet, diesen Wechsel ebenfalls zu vollziehen. Der Wechsel kann eine Anpassung der Arbeitsweise zur Folge haben. Das Ziel des Wechsels ist eine Vereinfachung der Arbeitsweise für AN und AG. Der AG verpflichtet sich selbst, diesen Wechsel in einem zeitlich angemessenen Rahmen vorab anzukündigen sowie auch durchzuführen. Alle weiteren Details können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen. - Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW
Rahmenvereinbarung für das Veranstaltungs-Catering (Los 2) sowie die Getränkeversorgung von Besprechungen (optional bei Los 1 und Los 2)
Los 2: Veranstaltungs-Catering Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung, die es dem Auftraggeber erlaubt, für Veranstaltungen (Empfänge, Besprechungen, Schulungen, Konferenzen o.ä.) Catering-Leistungen bei Bedarf abzurufen. Die Veranstaltungen finden ausschließlich in Räumlichkeiten des Auftraggebers in Düsseldorf am Emilie-Preyer-Platz 1 statt. Art, Umfang und Qualität des Caterings richten sich nach der jeweiligen Veranstaltungsart, ihrer voraussichtlichen Dauer und der Anzahl der Teilnehmenden. Unterschieden wird grundsätzlich nach Catering-Leistungen für halbtägige sowie ganztägige Veranstaltungen. Im Vorfeld der Catering-Leistungen sind durch die Auftragnehmerin kostenfrei zu erbringen: - eine Beratung jeweils nach einem ausführlichen Briefing - telefonisch und/oder per Mail - durch die Bedarfsabfragenden des Auftraggebers oder der vom Auftraggeber mit der Organisation von Veranstaltungen beauftragten Agentur (Kontakt wird bei Beauftragung bekannt gegeben), - die Erstellung eines Angebots basierend auf den im Preisblatt "Catering" aufgeführten Positionen und ggf. unter Hinzufügung von Zusatzleistungen. Zusatzleistungen sind jegliche Leistungen, die grundsätzlich zu den nachstehend aufgeführten Catering-Leistungen zählen, jedoch quantitäts- oder qualitätsmäßig über den im Preisblatt "Catering" beschriebenen Positionen hinausgehen und die Aufwände für deren Erbringung in der Angebotsphase nicht in die Kostenkalkulation eingeflossen sind. Die Catering-Leistungen umfassen grundsätzlich: o im Bedarfsfall eine über das übliche Maß (telefonisch bzw. per Mail) hinausgehende Beratung der jeweiligen Bedarfsabfragenden durch die Auftragnehmerin im Dienstgebäude des MUNV, o die Zubereitung von warmen Gerichten sowie warmen oder kalten Speisen als Teil eines Buffets oder als eigenständige Mahlzeit, o die Bereitstellung von Obst, Backwaren oder Eis, o die Bereitstellung von nicht-alkoholischen Kalt- und Warmgetränken (Kaffee und Tee, Mineralwasser, Säfte, Softgetränke); in Ausnahmefällen ggfs. alkoholische Getränke (Bier, Sekt und Wein), jedoch keine Spirituosen, o sofern erforderlich, die Bereitstellung von geeigneten und ausreichenden Kühl- und Warmhaltevorrichtungen für die im Einzelfall bestellten Speisen und Getränke, o die Bereitstellung von zu den Speisen und Getränken passenden Gläsern, Geschirr (Porzellan) und Besteck (Metall) sowie Plattmenagen und Servietten (neutral - ohne Werbung) in ausreichender Menge (falls von Seiten der Bedarfsträgerin gewünscht), o die rechtzeitige Anlieferung der vorgenannten Speisen, Waren und des Equipments; je nach Bedarf sind ggf. auch zwei oder mehr Anlieferungen einzuplanen, o den Aufbau von Ausgabestellen (Buffettische sind vor Ort vorhanden), ohne dass weitere Arbeiten durch den Auftraggeber erforderlich sind, o die Deklaration von Speisen sowie ihren Komponenten (in Deutsch und optional auf Anforderung zusätzlich in Englisch), einschl. Hinweisen auf vegetarisch bzw. vegane Speisen, Gluten- oder Laktosefreiheit, Allergenkennzeichnung sowie bei Fleisch- bzw. Fischgerichten Angabe der Tierart, o Gestellung von Cateringpersonal (Koch, Service) o die Aufräumarbeiten nach den Verpflegungszeiten (Abräumen und fachgerechte Abfallentsorgung) o den Abbau (Versetzen der Ausgabestellen in den Ursprungszustand, der vor dem Aufbau des Caterings vorgeherrscht hat). Die Anzahl von Veranstaltungen, für die Cateringleistungen erforderlich sind, werden wie folgt geschätzt: Catering-Leistungen für halbtägige Veranstaltungen: - 2026: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR) - 2027: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (77.600,00 EUR) - 2028: 78 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (67.600,00 EUR) - 2029: 80 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (82.850,00 EUR). Catering-Leistungen für ganztägige Veranstaltungen: - 2026: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR) - 2027: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (201.000,00 EUR) - 2028: 19 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (205.000,00 EUR) - 2029: 26 Veranstaltungen/Catering-Leistungen (220.200,00 EUR). Die vorgenannten Schätzungen für halbtägige und für ganztägige Cateringleistungen könnten pro Jahr um jeweils 30 v.H. überstiegen werden. Mindest- oder Höchstabnahmemengen können jedoch nicht garantiert werden. Bedarfsabrufe Die Kontaktaufnahme mit der Auftragnehmerin zur Erstellung eines Angebots erfolgt in der Regel spätestens 4 Wochen vor der jeweiligen Veranstaltung. Letzte kleinere Änderungen, wie z.B. die Mitteilung der endgültigen Teilnehmendenzahl, können auch kurzfristig vor dem Veranstaltungsbeginn, spätestens jedoch 5 Werktage vorher, mitgeteilt werden. In Ausnahmefällen sind Cateringleistungen für kurzfristig angesetzte Veranstaltungen zu erbringen, wenn die Beauftragung spätestens 8 Werktage vorher erfolgt. Das jeweilige Angebot hat folgende Angaben zu enthalten: Datum, Beginn und Ende der Veranstaltung, Anzahl der Teilnehmenden, Räumlichkeit (im Gebäude des MUNV), Uhrzeit der Lieferung und Abholung, Aufstellung des konkreten Bedarfs und die Ansprechperson(en). Anmerkungen / Hinweise: ? Bezüglich der Durchführung des Caterings ist der Leitfaden für die nachhaltige Organisation von Veranstaltungen des BMU und UBA zu beachten (dieser ist zu finden unter: https://www.bmuv.de/publikation/leitfaden-fuer-die-nachhaltige-organisation-von-veranstaltungen). ? Sollte die Auftragnehmerin auch den Zuschlag für Los 1 "Verpflegung der Beschäftigten" erhalten, soll die Nutzung der Küchen für externes Catering der Auftragnehmerin nach einer schriftlichen gesonderten Vereinbarung mit dem MUNV ermöglicht werden. Eine Nutzung der Produktionsküche am Wochenende ist zwischen 06:30 Uhr und 20:00 Uhr möglich. Der Dienstbetrieb des MUNV darf zu keiner Zeit durch ein evtl. externes Catering beeinträchtigt werden. Vertragsbedingungen wie z.B. über kostendeckende Regelungen entsprechend der Kantinenrichtlinien sind hierzu separat zu verhandeln und zu vereinbaren.
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