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Objektplanung + Innenräume für die FES - Energetische Bestandssanierung und Investitionsprogramm Ganztagsausbau an Grundschulen
Die Friedrich-Ebert-Schule ist eine zwei- bis dreizügige Grundschule im Stadtteil Offenbach Waldheim. Sie besteht aus zwei Schulgebäuden sowie einer Sporthalle aus den 1950er und einem Pavillonbau aus den 1970er-Jahren, die mittels überdachter Gänge miteinander verbunden sind. Sie stehen zusammen mit der angrenzenden Heilig-Kreuz-Kirche u...
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- Stadt Offenbach am Main
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- August 30, 2026
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Die Friedrich-Ebert-Schule ist eine zwei- bis dreizügige Grundschule im Stadtteil Offenbach Waldheim. Sie besteht aus zwei Schulgebäuden sowie einer Sporthalle aus den 1950er und einem Pavillonbau aus den 1970er-Jahren, die mittels überdachter Gänge miteinander verbunden sind. Sie stehen zusammen mit der angrenzenden Heilig-Kreuz-Kirche unter Ensembleschutz. Die Sporthalle wurde bereits 2010 saniert und ist nicht Teil der Maßnahme. Die drei weiteren Gebäude sollen im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau innenräumlich überarbeitet werden. Zudem ist zu prüfen, ob der Pavillonbau erhalten werden kann oder durch einen Neubau zu ersetzen ist. Eine Machbarkeitsstudie für ein räumlich-pädagogisches Konzept wird derzeit erarbeitet. Die Gebäude aus den 1950er-Jahren sind in Beton-Rahmenbauweise errichtet und verfügen über Fensterfronten, die sich optisch über alle Geschosse erstrecken. Die Fensterfronten als auch die Gebäudehülle sollen ensemblegerecht energetisch saniert werden.
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3Bestandssanierung: Objektplanung Gebäude und Innenräume Funkhaus Areal Haus 2 + 3
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R.MünchenDeadline: Sep 04Haus 2: Erhalt und Sanierung: - Erschließungstechnische Trennung von Haus 1 und Haus 3 - Wiederöffnung des Haupteinganges mit Wiederherstellung des ursprünglichen Treppenhauses - Haustechnische Autarkstellung durch Trennung der Sparten: UG mit eigenem ELT Anschlussraum, Verteilerraum, Fernwärmeübergabestation, Hausanschlussraum mit Trinkwasseranschluss - Gebäudeachse B: Ergänzung einer tragfähigen Wand in Teilbereichen - Gebäudeachse C: Herstellung einer tragfähigen Wand inkl. Fundamentausbildung - Herstellung von 2 Mieteinheiten je Etage mit eigenen Sanitärkernen - Am Flurende der Mieteinheiten Herstellung eines ELT-Raumes mit Anbindung an den ELT-Anschlussraum im UG - Raumtemperierung über bestehende Heizkörper - Schließung Zugang vom allgemeinen Treppenhaus zu den heutigen WC-Anlagen - Ertüchtigung Brandschutz - Rückbau Doppelböden in den Studios sowie Studioeinbauten; stattdessen einfacher Fußbodenaufbau - Ausbau schadstoffhaltiger Materialien - Ggf. Austausch der "Einblasdämmung" im Dachstuhl - Ggf. Austausch der Holzfenster Ziel: Der Charakter des Gebäudes soll ohne energetische Sanierung vollständig erhalten bleiben. Haus 3 Erhalt und Sanierung: - Erschließungstechnische Trennung von Haus 2 und Hochhaus - Die vertikale Erschließung ist neu anzuordnen, um mehrere Mieteinheiten zu ermöglichen - Wiederöffnung des Haupteinganges - Neuer Eingang im Bereich Fuge zwischen Haus 2 und 3 mit freistehenden Treppenturm (UG bis DG) im Innenhof - Erweiterung des bestehenden Treppenhauses (Achse 1-4) bis ins Dachgeschoss. Über diesen Treppenturm wird auch die bestehende Tiefgarage erschlossen. - Innenliegendes Bestandstreppenhaus (Achse 3-5) vom EG - 2. OG wird der Mieteinheit im 1.OG zugeordnet. Die weiterführende Treppe ins 2.OG wird rückgebaut - Haustechnische Autarkstellung durch Trennung der Sparten: UG mit eigenem ELT - Anschlussraum, Verteilerraum, Fernwärmeübergabestation, Hausanschlussraum mit Trinkwasseranschluss - Erhalt der Studios im UG mit Herstellung 2. Rettungsweg an neuen Treppenturm - Ergänzung Sanitärkerne in Achse 22-24 - Am Flurende der Mieteinheiten Herstellung eines ELT-Raumes mit Anbindung an den ELT-Anschlussraum im UG - Ertüchtigung Brandschutz - Ausbau schadstoffhaltiger Materialien - Abbruch des flachgeneigten Satteldaches - Errichtung eines neuen Dachgeschosses mit Dachterrasse, als leichte Dachkonstruktion. Dachausbildung zur Hopfenstraße als Flachdach, leicht gegenüber dem Bestandsbaukörper zurückgesetzt. Zum Innenhof als Pultdach. Die neuen Räumlichkeiten sollen zur BR internen Vermietung als stipendiatisches Wohnen genutzt werden Weitere Informationen sind im Dokument "Anlage 00 - Projektbeschreibung_29.07.2026" zu finden.Gemeinde Strullendorf: Erweiterung Grundschule Amlingstadt - Objektplanung Gebäudeund Innenräume + Objektplanung Freianlagen
Gemeinde StrullendorfStrullendorfVerfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und Objektplanung Freianlagen. - Es werden zwei getrennte Verträge geschlossen, gem. den Vertragsmustern nach HAV-KOM.- Die Vergabe erfolgt ausschließlich gemeinsam an einen Auftragnehmer. || Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 2-9 nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9,- vorerst nurStufe 1+2 mit Restleistungen der LPH 2+3 und Grundleistungen der LPH 4, einschl.zugehörige Besondere Leistungen.-weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOMArchitektenvertrag – Gebäude und Innenräume.-Teile der Grundleistungen der LPH 1 bis 3gem. § 34 HOAI wurden bereits erbracht: LPH 1 ist vollständig abgeschlossen. Die nocherforderlichen Restleistungen der LPH 2 + 3 sind auf Grundlage der Siemon-Tabelle bewertet und betragen insgesamt: 8,70 v.H. Besondere Leistungen:- Beraten des Auftraggebers sowie Mitwirken und Zuarbeit bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (nach FAZR / Stufe 4). Die Aufbereitungsküche im Neubau (Versorgung von bis zu 75 Kindern) soll vom Architekten geplant und in die bauliche Ausführung integriert werden. Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen als Grundlage für die weitere Planung und Bearbeitung gemäß § 8HOAI. || Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff.-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nurStufe 1+2 mit LPH 1-4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen.-weitere Stufen gem.Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Freianlagen. Besondere Leistungen: -Beraten des Auftraggebers sowie Mitwirken und Zuarbeit bei der Erstellung desVerwendungsnachweises (nach FAZR / Stufe 4). || : Das Raum- undFunktionsprogramm liegt vor und ist mit der Regierung von Oberfranken abgestimmt. DerFörderantrag ist gegenwärtig in Bearbeitung und wird vom AG selbst gestellt. Die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. Die Bauausführung erfolgt in einem Zug bei laufendem Schulbetrieb. Der durchgehende Schulbetrieb muss während der gesamtenBauphase berücksichtigt werden und gewährleistet sein (Ausnahme: Bayerische Ferien). DieBeauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen - Architektenleistung
Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFuldaDeadline: Nov 22Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen - Architektenleistung Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen - Architektenleistung Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen - Architektenleistung Der Landkreis Fulda beabsichtigt die Sanierung und Umstrukturierung des denkmalgeschützten Schulgebäudes der Grundschule Marbach sowie die Erweiterung einer Ganztagsbetreuung. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen: - Abbruch Zwischenbau - Erweiterungsneubau Ganztagsbetreuung - Sanierung / Umstrukturierung "Alter Neubau" und im sensiblen Denkmal - Überarbeitung Pausenhöfe + Erneuerung Einfriedung Die Gesamtkosten (KG 200-700) nach DIN 276 werden auf ca. 3,90 Mio. € brutto geschätzt. Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume vgl. Teilleistungen LPH 1 + 2 erbracht. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten untersucht. Im Ergebnis soll grundsätzlich Variante D weiterverfolgt werden. Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung kann den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. - Es werden zwei getrennte Verträge geschlossen, gem. den Vertragsmustern nach HAV-KOM - Die Vergabe erfolgt ausschließlich gemeinsam an einen Auftragnehmer. Objektplanung Gebäude und Innenräume, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 (vollständig) sowie Restleistungen der Leistungsphasen 1 + 2, - vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume Objektplanung Freianlagen, nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, - vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag - Freianlagen Besondere Leistungen: - Der Abbruch des Zwischenbaus soll durch den Architekten geplant und betreut werden - Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl. Planungsleistungen gem. § 8 HOAI Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Terminvorschau: - Start umgehend nach Abschluss VgV (voraussichtlich 07/2026) - Planungsphase 2026 / 2027 - Baubeginn Mitte 2027 - Die Bauausführung erfolgt in Abschnitten - Baubeginn Außenanlagen nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus - Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus bis Mitte 2028 - Gesamtfertigstellung bis Herbst 2028 / Schuljahresbeginn 2028/29
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