Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFulda
Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen - Architektenleistung
Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen - Architektenleistung Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen - Architektenleistung Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Objektplanung Gebäu...
Architecture, Landscape Architecture
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale Vergabestelle
- Published:
- August 23, 2026
- Deadline:
- November 22, 2026
- Topic:
- Architecture
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Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen - Architektenleistung Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen - Architektenleistung Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen - Architektenleistung Der Landkreis Fulda beabsichtigt die Sanierung und Umstrukturierung des denkmalgeschützten Schulgebäudes der Grundschule Marbach sowie die Erweiterung einer Ganztagsbetreuung. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen: - Abbruch Zwischenbau - Erweiterungsneubau Ganztagsbetreuung - Sanierung / Umstrukturierung "Alter Neubau" und im sensiblen Denkmal - Überarbeitung Pausenhöfe + Erneuerung Einfriedung Die Gesamtkosten (KG 200-700) nach DIN 276 werden auf ca. 3,90 Mio. € brutto geschätzt. Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume vgl. Teilleistungen LPH 1 + 2 erbracht. Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten untersucht. Im Ergebnis soll grundsätzlich Variante D weiterverfolgt werden. Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung kann den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. - Es werden zwei getrennte Verträge geschlossen, gem. den Vertragsmustern nach HAV-KOM - Die Vergabe erfolgt ausschließlich gemeinsam an einen Auftragnehmer. Objektplanung Gebäude und Innenräume, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 (vollständig) sowie Restleistungen der Leistungsphasen 1 + 2, - vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume Objektplanung Freianlagen, nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, - vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag - Freianlagen Besondere Leistungen: - Der Abbruch des Zwischenbaus soll durch den Architekten geplant und betreut werden - Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl. Planungsleistungen gem. § 8 HOAI Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Verein-barung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart. Terminvorschau: - Start umgehend nach Abschluss VgV (voraussichtlich 07/2026) - Planungsphase 2026 / 2027 - Baubeginn Mitte 2027 - Die Bauausführung erfolgt in Abschnitten - Baubeginn Außenanlagen nach Fertigstellung des Erweiterungsbaus - Inbetriebnahme des Erweiterungsbaus bis Mitte 2028 - Gesamtfertigstellung bis Herbst 2028 / Schuljahresbeginn 2028/29
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Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFuldaDer Landkreis Fulda beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Finkenbergschule in Kleinlüder. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen: - Abbruch Anbau einschl. Kellergeschoss - (Eingeschossiger) Neubau / Erweiterung zur Deckung des fehlenden Raumbedarfs - Energetische Sanierung + Umbau Bestandsgebäude + Herstellung Barrierefreiheit im Bestand / Brandschutzsanierung Die Gesamtkosten (KG 300-700) nach DIN 276 werden auf ca. 2,175 Mio. € brutto geschätzt. Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume vgl. Teilleistun-gen LPH 1 + 2 erbracht. Eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung verschiedener Varianten liegt vor. Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung kann den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 (vollständig) sowie Restleistungen der Leistungsphasen 1 + 2, - vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume Besondere Leistungen: - Der Abbruch des Anbaus einschl. Kellergeschoss soll durch den Architekten geplant und betreut werden - Die Freianlagen (KG 500) sollen durch den Architekten geplant und betreut werden - Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl. Planungsleistungen gem. § 8 HOAI. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen FaGrundschule Kleinlüder, Sanierung und Erweiterung - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Architektenleistung
Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFuldaDer Landkreis Fulda beabsichtigt die Sanierung und Erweiterung der Finkenbergschule in Kleinlüder. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen: - Abbruch Anbau einschl. Kellergeschoss - (Eingeschossiger) Neubau / Erweiterung zur Deckung des fehlenden Raumbedarfs - Energetische Sanierung + Umbau Bestandsgebäude + Herstellung Barrierefreiheit im Bestand / Brandschutzsanierung Die Gesamtkosten (KG 300-700) nach DIN 276 werden auf ca. 2,175 Mio. € brutto geschätzt. Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude und Innenräume vgl. Teilleistun-gen LPH 1 + 2 erbracht. Eine Machbarkeitsstudie zur Untersuchung verschiedener Varianten liegt vor. Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung kann den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff. - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 (vollständig) sowie Restleistungen der Leistungsphasen 1 + 2, - vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag - Gebäude und Innenräume Besondere Leistungen: - Der Abbruch des Anbaus einschl. Kellergeschoss soll durch den Architekten geplant und betreut werden - Die Freianlagen (KG 500) sollen durch den Architekten geplant und betreut werden - Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl. Planungsleistungen gem. § 8 HOAI. Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen FaSanierung und Erweiterung des Montessori Kinderhort in Kronach – Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen
Caritasverband für den Landkreis Kronach e.V.KronachVerfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. ● Es werden zwei getrennte Verträge geschlossen (die Vertragsmuster können den Vergabeunterlagen entnommen werden) | Die Vergabe erfolgt ausschließlich an einen Bewerber | Sofern die Planungsleistungen nicht von einem Büro komplett angeboten werden können ist die Einbindung z.B. eines Nachunternehmers möglich | Im Falle einer Bewerbung und Angebotsabgabe von 2 Büros als Team wird darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend) nicht zwingend erwartet wird | Mit Angebotsabgabe in Stufe 2 sind die Auftragnehmer je Vertrag vom Bieter entsprechend zu benennen ● Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 5-9 nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 | vorerst nur Stufe 3 mit LPH 5 – 7, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufe gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ● Objektplanung Freianlagen, LPH 5-9 nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 | vorerst nur Stufe 3 mit LPH 5 – 7, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufe gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ● Besondere Leistungen: Beraten des AG sowie Mitwirken und Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (nach Bay-FAG / Landesförderprogramm Ganztagsausbau) einschl. Kostenaufteilung in 3 Bereiche (Villa / Bestandsgebäude / Aufstockung, Neubauergänzung) | Ausführungsplanung und Bauüberwachung außenliegender Aufzug (ALG 6) | Mitwirkung bei der Mittelabflussplanung | Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist | Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation ● Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Entwurfsplanung einschließlich Kosten-berechnung sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen als Grundlage für die weitere Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI vgl. LPH 1 – 4 für die Objektplanungen erstellt. Der Bauantrag sowie der Förderantrag wurden bereits eingereicht. ● Mit den vorliegenden Planungsunterlagen wird die Zielfindungsphase nach BGB als abgeschlossen betrachtet. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Sanierung und Erweiterung des Montessori Kinderhort in Kronach – Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen
Caritasverband für den Landkreis Kronach e.V.KronachDeadline: Aug 18Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. ● Es werden zwei getrennte Verträge geschlossen (die Vertragsmuster können den Vergabeunterlagen entnommen werden) | Die Vergabe erfolgt ausschließlich an einen Bewerber | Sofern die Planungsleistungen nicht von einem Büro komplett angeboten werden können ist die Einbindung z.B. eines Nachunternehmers möglich | Im Falle einer Bewerbung und Angebotsabgabe von 2 Büros als Team wird darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend) nicht zwingend erwartet wird | Mit Angebotsabgabe in Stufe 2 sind die Auftragnehmer je Vertrag vom Bieter entsprechend zu benennen ● Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 5-9 nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 | vorerst nur Stufe 3 mit LPH 5 – 7, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufe gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ● Objektplanung Freianlagen, LPH 5-9 nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 | vorerst nur Stufe 3 mit LPH 5 – 7, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufe gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ● Besondere Leistungen: Beraten des AG sowie Mitwirken und Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (nach Bay-FAG / Landesförderprogramm Ganztagsausbau) einschl. Kostenaufteilung in 3 Bereiche (Villa / Bestandsgebäude / Aufstockung, Neubauergänzung) | Ausführungsplanung und Bauüberwachung außenliegender Aufzug (ALG 6) | Mitwirkung bei der Mittelabflussplanung | Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist | Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation ● Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Entwurfsplanung einschließlich Kosten-berechnung sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen als Grundlage für die weitere Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Es wurden bereits Planungsleistungen nach HOAI vgl. LPH 1 – 4 für die Objektplanungen erstellt. Der Bauantrag sowie der Förderantrag wurden bereits eingereicht. ● Mit den vorliegenden Planungsunterlagen wird die Zielfindungsphase nach BGB als abgeschlossen betrachtet. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Blindeninstitutsstiftung Würzburg – Neubau einer Wohn- und Förderstätte in Veitshöchheim – Objektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen
Blindeninstitutsstiftung WürzburgWürzburgVerfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. ● Für die Leistungsbereiche werden zwei getrennte Verträge geschlossen. Die Vergabe erfolgt jedoch im Rahmen dieses gegenständlichen VgV‑Verfahrens, sodass der Zuschlag ausschließlich an ein gemeinsames Angebot erteilt werden kann. Eine getrennte Zuschlagserteilung an unterschiedliche Bieter ist ausgeschlossen | Zulässige Bewerbungs- bzw. Angebotskonstellationen sind: ein Architekturbüro, das beide Leistungsbereiche erbringt / ein Architekturbüro mit einem Nachunternehmer für die Freianlagenplanung / eine Gemeinschaft aus Architekt und Freianlagenplaner (gesamtschuldnerische Haftung nicht zwingend erforderlich) ●●● Objektplanung Gebäude und Innenräume, nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 (vollständig) sowie Restleistungen der Leistungsphasen 1 + 2 | vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ●●● Objektplanung Freianlagen, nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff.: stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 3 bis 9 (vollständig) sowie Restleistungen der Leistungsphasen 1 + 2 | vorerst nur Stufen 1 + 2 mit LPH 1+2 und 3+4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Freianlagen ●●● Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 2) | Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Stufe 3+4) | Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung / verantwortliche Übernahme der vorl. Planungsleistungen gem. § 8 HOAI (außer Wertung im VgV) ●●● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ●●● Der Auftraggeber beabsichtigt, für das Bauvorhaben eine projektbezogene Bauexzedentenversicherung abzuschließen. An den Kosten der Versicherung haben sich die mit der Planung beauftragten wesentlichen Planungsbeteiligten zu beteiligen. Hierzu zählen insbesondere die Objektplanung (einschließlich Freianlagen), die Tragwerksplanung sowie die Technische Ausrüstung (HLS und ELT). Die Kostenverteilung erfolgt nach einem vom Auftraggeber festgelegten honoraranteiligen Verteilungsschlüssel und wird den Auftragnehmern vor Versicherungsabschluss mitgeteilt. ●●● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Sämtliche vorliegenden Unterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in Stufe 2. ●●● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Generalsanierung Verbandsschule Dorfprozelten-StadtprozeltenObjektplanung Gebäude und Innenräume + Objektplanung Freianlagen
Schulverband Dorf- / Stadtprozelten über Verwaltungsgemeinschaft StadtprozeltenStadtprozeltenDeadline: Jul 28Verfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude und Innenräume und für die Objektplanung Freianlagen. ● Es werden zwei getrennte Verträge geschlossen (die Vertragsmuster können den Vergabeunterlagen entnommen werden) | Die Vergabe erfolgt ausschließlich an einen Bewerber | Sofern die Planungsleistungen nicht von einem Büro komplett angeboten werden können, ist die Einbindung z.B. eines Nachunternehmers möglich | Im Falle einer Bewerbung und Angebotsabgabe von 2 Büros als Team wird darauf hingewiesen, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft (gesamtschuldnerisch haftend) nicht zwingend erwartet wird. | Mit Angebotsabgabe in Stufe 2 sind die Auftragnehmer je Vertrag vom Bieter entsprechend zu benennen. ●●● Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 3-9 nach HOAI 2021 Teil 3, Abschnitt 1 §§ 34 ff. ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9, ● vorerst nur Stufe 1+2 mit Restleistungen der LPH 1 – 3 und LPH 4, einschl. zugehörige Besondere Leistungen ● weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Gebäude und Innenräume ● Wesentliche Teile der Grundleistungen der LPH 1 bis 3 gem. § 34 HOAI wurden bereits erbracht. Die vorliegenden Planungsunterlagen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in die 2. Stufe. ● Besondere Leistungen: Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung beim Förderverfahren (nach FAG / Stufe 2) | Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung und Zuarbeit bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (nach FAG / Stufe 4). | Einarbeitungsaufwand (außer Wertung im VgV): Einarbeitung, Überprüfung und Bewertung der vorliegenden Entwurfsplanung einschließlich Kosten-berechnung sowie verantwortliche Übernahme der vorhandenen Unterlagen als Grundlage für die weitere Bearbeitung gemäß § 8 HOAI. | Übergangsmaßnahmen KG 200: Die Auslagerung der Klassen während der Bauphase soll vom Architekten geplant und betreut werden. Derzeit wird von ca. 1 Jahr Auslagerung ausgegangen – entsprechende Mietkosten wurden in der KG 200 berücksichtigt. Erbringung und Abrechnung als Teil der Gesamtmaßnahme oder als Besondere Leistung nach eigenem Ermessen ●●● Objektplanung Freianlagen, LPH 1-9 nach HOAI 2021, Teil 3, Abschnitt 2, §§ 38 ff. ● stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, ● vorerst nur Stufe 1+2 mit LPH 1-4 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen ● weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag – Freianlagen ● Besondere Leistungen: Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung beim Förderverfahren (nach FAG / Stufe 2) | Beratung des Auftraggebers sowie Mitwirkung und Zuarbeit bei der Erstellung des Verwendungsnachweises (nach FAG / Stufe 4). ●●● Die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. ● Die Bauausführung erfolgt in einem Zug bei laufendem Schulbetrieb. Der durchgehende Schulbetrieb muss während der gesamten Bauphase berücksichtigt werden und gewährleistet sein (Ausnahme: Bayr. Ferien). ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Alle vorhandenen Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Erweiterung Grundschule Mainbernheim mit Ausbau der Offenen Ganztagsschule – Objektplanung Gebäude und Innenräume
Stadt MainbernheimMainbernheimVerfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistungen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff.): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, weitere Stufen gemäß. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag. Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Planung, Stufe 1, nach FAG / FAZR und dem Landesförderprogramm Ganztagsausbau) und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Ausführung, Stufe 4, wie vor); Die Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst. || Es liegt ein erstes Konzept mit Überlegungen zur räumlichen und funktionalen Umsetzung der Maßnahme vor. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den vorliegenden Unterlagen abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. || Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Erweiterung Grundschule Mainbernheim mit Ausbau der Offenen Ganztagsschule – Objektplanung Gebäude und Innenräume
Stadt MainbernheimMainbernheimDeadline: Aug 25Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistungen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff.): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, weitere Stufen gemäß. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag. Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Planung, Stufe 1, nach FAG / FAZR und dem Landesförderprogramm Ganztagsausbau) und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Ausführung, Stufe 4, wie vor); Die Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst. || Es liegt ein erstes Konzept mit Überlegungen zur räumlichen und funktionalen Umsetzung der Maßnahme vor. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den vorliegenden Unterlagen abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. || Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Kreisausschuss des Landkreises Fulda - Zentrale VergabestelleFuldaDeadline: Nov 11Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS Grundschule Marbach, Erweiterung und Sanierung - Fachplanung Technische Ausrüstung HLS Der Landkreis Fulda beabsichtigt die Sanierung des denkmalgeschützten Schulgebäudes der Grundschule Marbach sowie die Erweiterung einer Ganztagsbetreuung. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen: - Abbruch Zwischenbau - Erweiterungsneubau Ganztagsbetreuung mit Mensa / Küche - Sanierung / Umstrukturierung "Alter Neubau" und im sensiblen Denkmal - Überarbeitung Pausenhöfe + Erneuerung Einfriedung Die Gesamtkosten (KG 200-700) nach DIN 276 werden auf ca. 3,90 Mio. € brutto geschätzt. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung HLS erbracht. Eine detaillierte Maßnahmenbeschreibung kann den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 2, § 53) - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, (Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich sein wird) - vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen - weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag - Technische Ausrüstung Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragspart
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