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Objektplanung gem. §§ 34 ff. HOAI - Sanierung der Wilhelm-Schröder-Sporthalle
Die Stadt Bützow beabsichtigt, die bestehende Wilhelm-Schröder-Sporthalle umfassend zu modernisieren und fehlende Kapazitäten durch geeignete bauliche Erweiterungen zu ergänzen. Im Rahmen einer vorangegangenen Zustandserfassung und Voruntersuchung wurden die baulichen, technischen, funktionalen und energetischen Mängel analysiert und bewe...
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- Stadt Bützow
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- August 20, 2026
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Die Stadt Bützow beabsichtigt, die bestehende Wilhelm-Schröder-Sporthalle umfassend zu modernisieren und fehlende Kapazitäten durch geeignete bauliche Erweiterungen zu ergänzen. Im Rahmen einer vorangegangenen Zustandserfassung und Voruntersuchung wurden die baulichen, technischen, funktionalen und energetischen Mängel analysiert und bewertet. Das entwickelte Modernisierungskonzept sieht die Neustrukturierung der Bestandsgrundrisse sowie einen eingeschossigen Erweiterungsneubau an der Südostseite vor, der fehlende Nutzungen (Umkleiden, Sanitäranlagen, Küche, Außenlager) integriert. Zusätzlich ist der Neubau eines barrierefreien Erschließungstrakts mit Treppenhaus und Aufzug für die Tribüne im Ober-geschoss geplant. Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der Objektplanung gemäß § 33 ff. HOAI 2021. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
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5Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI - Sanierung der Wilhelm-Schröder-Sporthalle
Stadt BützowBützowDeadline: Aug 25Die Stadt Bützow beabsichtigt, die bestehende Wilhelm-Schröder-Sporthalle umfassend zu modernisieren und fehlende Kapazitäten durch geeignete bauliche Erweiterungen zu ergänzen. Im Rahmen einer vorangegangenen Zustandserfassung und Voruntersuchung wurden die baulichen, technischen, funktionalen und energetischen Mängel analysiert und bewertet. Das entwickelte Modernisierungskonzept sieht die Neustrukturierung der Bestandsgrundrisse sowie einen eingeschossigen Erweiterungsneubau an der Südostseite vor, der fehlende Nutzungen (Umkleiden, Sanitäranlagen, Küche, Außenlager) integriert. Zusätzlich ist der Neubau eines barrierefreien Erschließungstrakts mit Treppenhaus und Aufzug für die Tribüne im Ober-geschoss geplant. Gegenstand des Auftrages sind die Leistungen der Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung gem. §§ 55 ff. HOAI - Leistungsphasen 1-9. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.Objektplanung gem. § 34 HOAI
Stadt PasewalkPasewalkDie zu vergebenden Leistungen bestehen aus: - Grundleistungen der LP 1 bis 4 des Leistungsbildes Objektplanung gem. § 34 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) - Grundleistungen der LP 1 bis 4 des Leistungsbildes Freianlagen gem. § 39 HOAI - Grundleistungen der LP 1 bis 4 des Leistungsbildes Bauphysik im Bereich Bauakustik gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI - die Grundleistungen der LP 1 bis 4 des Leistungsbildes Bauphysik im Bereich Raumakustik gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI - Grundleistungen der LP 1 bis 4 des Leistungsbildes Bauphysik im Bereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI - Grundleistungen der LP 5 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung gem. § 34 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG - Grundleistungen der LP 5 bis 9 des Leistungsbildes Freianlagen gem. § 39 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG - Grundleistungen der LP 5 bis 7 des Leistungsbildes Bauphysik im Bereich Bauakustik gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG - Grundleistungen der LP 5 bis 7 des Leistungsbildes Bauphysik im Bereich Raumakustik gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG - Grundleistungen der LP 5 bis 7 des Leistungsbildes Bauphysik im Bereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung gem. Anlage 1 zu § 3 Abs. 1 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG Besondere Leistungen: - Bestandsaufnahme (Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, § 35 Abs. 7 HOAI) - Leistungen der LP 1 bis 4 im Bereich Brandschutzplanung gemäß AHO-Heft Nr. 17 in der jüngsten Fassung - Erstellung eines Energieausweises gem. Gebäudeenergiegesetz als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG - Leistungen der LP 5 und 8 einschließlich Fachbauleitung im Bereich Brandschutzplanung gemäß AHO-Heft Nr. 17 in der jüngsten Fassung als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AGObjektplanung Gebäude gem. § 34 HOAI
Brandenburgischer Landesbetrieb für Liegenschaften und BauenPotsdamFür die Baumaßnahme Neubau Gebäude 16N, Sanitätszentrum für den Polizeiärztlichen Dienst (PÄD), Arbeitsmedizinischen Dienst (AMD) und Sicherheitstechnischen Dienst (STD) sind gemäß Raumprogramm und gebilligter Bedarfsplanung folgende Planungsleistungen zu erbringen: Los 1 Objektplanung für das Leistungsbild Gebäude gemäß §34 HOAI 2021, hier Grundleistungen der Leistungsphasen 2 - 8 sowie besondere Leistungen gem. spez. Leistungspflichten (RBBau) Projektkennwerte Billigung Raumbedarf: PÄD, AMD+STD Nutzungsfläche (NUF) 956.5 m² (gem. M13) Bruttogeschoßfläche gem. BKI (NUFx1,82) 1740 m² Gesamtfläche Baufeld: ca. 7300 m² Geplante Grundstücksfläche 16N: ca. 2800 m² Bauwerkskosten: geschätzte Gesamtbaukosten (IPU) 7.024.000,00EUR (Brutto) davon gem. DIN 276 (2018): KG 300 3.643.000,00EUR (Brutto) KG 400 1.861.000,00EUR (Brutto) Gemäß Freigabe der qualitätsgesicherten Initialen Projektunterlage (IPU), als verbindliche Beschreibung der Planungsaufgabe (LPH1) zum Projekt BImA BPOLBLU Geb. 16N ist die Finale Projektunterlage (FPU) gem. RBBau E 3 im Rahmen der Leistungsstufe 1 (LPH 2 - 3) zu erstellen. Fortführend ist im Rahmen der Leistungsstufe 1 die Genehmigungsplanung (LPH 4) zu erarbeiten und weiterführend sind die Leistungsstufen 2 - 4 (LPH 5 - 8) zu erbringen. Der Baukörper kann unter Berücksichtigung der funktionalen, konstruktiven, energetischen, ökonomischen und ökologischen Aspekten 1-2 geschossig (ohne Keller) errichtet werden. Dieses ist im Rahmen der LPH 2 (FPU) zu untersuchen und zu bewerten. Weiterhin ist im Rahmen der FPU zu prüfen, inwieweit die Errichtung als Modulgebäude mit hohem Vorfertigungsgrad Vorteile zur Reduzierung von Baukosten und Bauzeiten für den Neubau ermöglicht, einschließlich Vergabekonzept der Bauleistungen. Es ist eine ganzheitliche Planung von Geb. 16N anzustreben die eine Integration des nachlaufend zu realisierenden Gebäudes 18N (Garagenstellplätze) ermöglicht sowie eine optionale Erweiterbarkeit von 16N gestalterisch und funktional als Gesamtlösung berücksichtigt. Der Gestaltungsleitfaden zur Liegenschaft ist dabei zu beachten. Der Neubau muss mindestens den zurzeit gültigen energetischen Standard eines Energieeffizienzgebäudes EGB 40 erfüllen, gemäß den aktuellen Energieeffizienzfestlegungen Bundesgebäude (EEFB) und Gebäudeenergiegesetz (GEG). Weiterhin muss die sinngemäße Anwendung des Leitfadens Nachhaltiges Bauen (BNB) ohne Zertifizierung (mind. Silber-Niveau) mit der anzuwendenden Systemvariante BNB- Bürogebäude (BNB BN 2015) erfüllt werden. Die erforderlichen Abstimmungen erfolgen mit der Konformitätsprüfstelle BLB und den hinzugezogenen BNB-Koordinator.Objektplanung gemäß § 34 HOAI
Gemeinde EppelbornEppelbornVergeben werden sollte die Objektplanung gemäß § 34 HOAI. Es erfolgt eine stufenweise Vergabe. Vergeben werden zunächst in Leisungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung), 2 (Vorplanung) und 3 (Entwurfsplanung). Optional vergeben werden - Leistungsstufe 2: Leistungsphase 4 (Genehmigungsplanung) - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der Vergabe), 8 Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation), 9 (Objektbetreuung). Es besteht kein Anspruch auf die Vergabe weiterer Leistungen der Leistungsstufen 2 und 3. Die anrechenbaren Kosten für die Objektplanung belaufen sich auf 1.217.650,00 € (netto). Dies bezieht sich auf den o.b. Stufe 1 (Grundstufe) der in jedem Fall notwendigen Sanierungsmaßnahmen. Wie oben beschrieben, soll optional die Lösung angeboten werden, die die Maßnahmen des o.b. Stufe 2 umfasst. Die anrechenbaren Kosten für die Umsetzung von Stufe 1 (Grundstufe)+Stufe 2 belaufen sich auf 1.589.575,00 € (netto). Vergeben werden sollen in weiteren EU-weit ausgeschriebenen Vergabeverfahren außerdem die Planung der technischen Anlagen und die Tragwerksplanung. Vergeben werden außerdem gesondert die Planungsleistungen für den Brandschutz.Objektplanung gem. Par. 34 HOAI Lph 1-9
Kommunalreferat, Recht und Verwaltung, Zentrale Dienste, SubmissionsbüroMünchenDeadline: Sep 02Die Landeshauptstadt München plant den Neubau einer Mobilen Raumeinheit (MRE) als Ausweichquartier für verschiedene Schulen auf den Außensportflächen der Grundschule Hirschbergstraße 33. Das Schulgebäude soll in Holz-Systembauweise durch einen Generalunternehmer (GU) errichtet werden. Ein BPlan liegt nicht vor. Aufgrund der geplanten Nutzungsdauer ist ein unbefristeter baurechtlicher Antrag erforderlich. Die Anforderungen zum klimagerechten Bauen sind zu beachten. Der Neubau ist für zwei Schulformen mit unterschiedlichen Nutzungsanforderungen zu konzipieren. Zunächst soll die ortsansässige Grundschule für die Dauer der Generalinstandsetzung mit Erweiterungsbau in das Ausweichquartier ausgelagert werden. Im Anschluss daran ist die temporäre Teil-Auslagerung eines benachbarten Gymnasiums vorgesehen. Nach Möglichkeit sollen Freiflächen der Bestandsschule, z.B. Pausenhof und Parkplatz auch von der MRE genutzt werden. Das Ziel ist es, beim Wechsel der Schulausrichtung nach Möglichkeit ohne Umbaubauerfordernis auszukommen. In Abhängigkeit der Rahmenbedingungen ist die finale Dimensionierung der MRE abzustimmen. Es wird eine Gestaltung nach Flurschulprinzip angestrebt, ohne Lernhauskonzept. Durch die innerstädtische Lage und Beeinträchtigungen durch Verkehrslärm ist von besonderen Anforderungen an den Lärmschutz auszugehen. Das Ausweichquartier soll auf dem südlichen Teil des Gesamtgrundstückes entstehen. Dort befinden sich derzeit Außensport- und Rasenspielflächen sowie eine davon abgetrennte, öffentlich zugängliche Grün- und Spielfläche. Der für die MRE vorgesehene Grundstücksbereich ist weitgehend eben und von geschützten Bäumen und Sträuchern umgeben. Die nördlich angrenzende Fläche mit Schulpausenhof und Parkplatz liegt etwas tiefer und ist mittels denkmalgeschützter Einfriedung (Mauer) bzw. Zäunen abgetrennt. Gemäß einer im Jahr 2024 durchgeführten Flächenstudie ist von einem drei-geschossigen Baukörper mit einer BGF von ca. 4.050 m² auszugehen. Die vorgesehene Grundstücksfläche der MRE beträgt ca. 3.550 m² zzgl. ca. 600 m² öffentliche Grün- und Spielfläche. Das Gesamtgrundstück inklusive Gebäude ist ca. 12.870 m² groß.
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