Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße ElsterRötha
Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 (Landschaftspflegerische Ausführungsplanung incl. Planung und Baubegleitung der bauvorbereitenden Maßnahmen) sowie Umweltbaubegleitung nach AHO-Heft Nr. 27 (ökologische Fachplanung und Baubegleitung)
Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 (Landschaftspflegerische Ausführungsplanung incl. Planung und Baubegleitung der bauvorbereitenden Maßnahmen) sowie Umweltbaubegleitung nach AHO-Heft Nr. 27 (ökologische Fachplanung und Baubegleitung)
Environmental Assessment, Landscape Architecture
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße Elster
- Published:
- August 27, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Environmental Assessment
Tender description
Objektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 (Landschaftspflegerische Ausführungsplanung incl. Planung und Baubegleitung der bauvorbereitenden Maßnahmen) sowie Umweltbaubegleitung nach AHO-Heft Nr. 27 (ökologische Fachplanung und Baubegleitung)
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Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Elbaue/Mulde/Untere Weiße ElsterRöthaObjektplanung Freianlagen gem. § 39 HOAI 2021 (Landschaftspflegerische Ausführungsplanung incl. Planung und Baubegleitung der bauvorbereitenden Maßnahmen) sowie Umweltbaubegleitung nach AHO-Heft Nr. 27 (ökologische Fachplanung und Baubegleitung)AFB und LBP im Planungsgenehmigungsverfahren
Stadtwerke Senftenberg GmbHSenftenbergErstellung eines Artenschutzfachbeitrags (AFB) und eines Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) im Rahmen des PlangenehmigungsverfahrensPlanungsleistung Spiel- und Bolzplatz am Dönchebach
Stadt KasselKasselDeadline: Sep 03Der Spielplatz am Dönchebach soll neu gestaltet werden. In außergewöhnlicher Topographie gelegen soll der Spiel- und Bolzplatz wieder zu einem Dreh- und Angelpunkt für die Anwohner werden.Generalplanungsleistungen für die Umstellung der FGL 102
ONTRAS Gastransport GmbHLeipzigDie ONTRAS Gastransport GmbH als überregionaler Ferngasleitungsnetzbetreiber beabsichtigt die Generalplanungsleistungen zur Ertüchtigung der Ferngasleitung (FGL) 102 zu vergeben, um die Transportfähigkeit von Wasserstoffkapazitäten zu realisieren. Das Projekt beinhaltet Ertüchtigungen bzw. Sanierungen einer Ferngasleitung zwischen Brumby und Wedringen (FGL 102) im Bundesland Sachsen-Anhalt. Der betroffene Leitungsabschnitt hat eine Länge von ca. 47 km. Im Bestand weist der Leitungsabschnitt eine Dimension von 750 mm mit einem MOP von 55 bar aus. Der AG geht aktuell von ca. 20 zu sanierenden punktuellen Einzelmaßnahmen aus. Der Projektstart ist direkt nach Beauftragung der Generalplanungsleistungen ab Herbst 2026 mit Übergabe der Aufgabenstellung an den Generalplaner vorgesehen. Der AG geht von der Durchführung eines Einzelgenehmigungsverfahrens aus. Ziel ist es, spätestens Anfang 2028 mit Vorliegen aller relevanten Genehmigungen mit der baulichen Realisierung der Baumaßnahmen zu beginnen, sodass die Inbetriebnahme Ende 2028 erfolgen kann. Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Planungsleistungen (Abruf erfolgt leistungsphasenbezogen) gemäß HOAI in folgendem Leistungsbild: § 41 ff. Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen (LPH) 3 bis 9. Im Leistungsumfang enthalten sind damit u. a. die Planungsleistungen für den Rohr- und Tiefbau, Fernmeldetechnik sowie weitere zusätzliche Besondere Leistungen, wie die Koordinierung weiterer am Planungsprozess beteiligter Fachplaner, die Kostenverfolgung etc. Darüber hinaus können weitere Leistungsbestandteile ggf. Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI, wie z. B. Leistungen der Umweltverträglichkeitsstudie und/oder weitere im Planverfahren erforderliche Gutachten oder Sachverständigenprüfungen, sein.Autobahnquerung Altstetten
Stadt Zürich, Tiefbauamt, Kunstbauten + Objektmgt.ZürichDeadline: Oct 22Ausarbeitung einer baulich machbaren Fuss- und Veloverbindung über die Autobahn A1H unter Berücksichtigung diverser Vorgaben und Randbedingungen, Umsetzung "Kommunaler Richtplan Verkehr" und "Kommunaler Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen (SLöBA)", Ausgestaltung der Rampen inkl. Anschlüsse (städtebauliche Vorgaben), hindernisfreies Bauen, Berücksichtigung ökol. Vernetzungskorridor, neue öffentliche Beleuchtung nach Plan Lumière.A 215, AS Blumenthal - AK Kiel-West, Planung Ausbau der LWL-Trasse
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeA 215, AS Blumenthal - AK Kiel-West, Planung Ausbau der LWL-Trasse Die geplante Baumaßnahme dient zur Verbesserung der telematischen Anlagen entlang der Bundesautobahn (BAB) A215 und soll ausschließlich auf Grundstücken der Bundesrepublik durchgeführt werden. Gegenstand der zu beauftragenden Leistungen ist die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP) gemäß RLBP und die Erarbeitung eines Arten-schutzbeitrages (ASB) für die Herstellung telematischer Anlagen im Seitenraum der A215. Durch die geplanten telematischen Anlagen wird es zu einer erheblichen Verbesserung der digitalen Infrastruktur, aber zu keinen neuen oder zusätzlichen anlage- oder betriebsbedingten Auswirkungen auf die naturschutzfachlich relevanten Schutzgüter kommen. Zur Erfüllung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelungen ist im Rahmen der Entwurfspla-nung ein LBP zur Herstellung der telematischen Anlagen zu erstellen. Mit dem LBP wird durch den Vorhabenträger sichergestellt, dass vorhabenbezogene Beeinträchtigungen durch Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und Kompensation in Text und Karten dargestellt werden. Die Verlegung der Kabeltrasse soll aus wirtschaftlichen Gründen nach Möglichkeit in offener Bauweise erfolgen. Der Verlauf der Kabeltrasse wird der topografischen Bestandssituation und unter Berücksichtigung von vorhandenen Querungsbauwerken angepasst. Die Beein-trächtigung von Natur und Landschaft wird dabei so gering wie möglich gehalten. In der Re-gel erfolgt die Verlegung in einem bis zu drei Meter breiten Korridor zwischen der Entwässe-rungsmulde bzw. -graben und dem Wildschutzzaun (Grundstücks- bzw. Straßenbegrenzungs-linie). Dieser Korridor bildet den Untersuchungsraum der vorstehend beschriebenen Maß-nahme .Für Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (i.S. § 4 FStrG, hier: Ertüchtigung fern-meldetechnischer Anlagen im Autobahnbereich) ist die hinsichtlich der Abarbeitung der Ein-griffsreglung (§ 13 BNatschG ff.) ins Benehmen zu setzende zuständige NaturschStadt Lübz - Ingenieurleistungen Neubau Kindertagesstätte, Am Neuen Teich, Lübz gemäß HOAI 2021 Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 2 Freianlagen, Leistungsphasen 1 - 4, Los 2
Stadt Lübz über Amt Eldenburg -Lübz - Der AmtsvorsteherLübzDie Stadt Lübz, zum Amt Eldenburg Lübz gehörend liegt im östlichen Teil des Landkreises Ludwigslust-Parchim. Sie liegt etwa 15 km östlich der Kreisstadt Parchim und ca. 15 km westlich von Plau am See, dem westlichen Ende der Mecklenburger Seenplatte. Die Stadt Lübz plant den Neubau einer Kindertagesstätte im Osten der Stadt Lübz, nördlich der Straße "Neuer Teich" und östlich des Planetariums Lübz, angrenzend an einen Wald. Die Kindertagesstätte soll Kindern im Alter ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt die Möglichkeit der familienergänzenden Bildung und Erziehung und Betreuung bieten. Mit einer Kapazität von insgesamt 160 Kindern, davon 42 Krippenplätze und 118 Kindergartenplätze wird geplant: Mit Blick auf die brüchigen und unplanbaren Zeiten der Zukunft ist eine Doppelnutzung der Räume sowie eine Flexibilität der Raumnutzungen durch die verschiedenen Altersgruppen mitzudenken. Im Rahmen dieses Auftrages sind die Planungsleistungen für die Erstellung von baugenehmigungsreifen Bauantragsunterlagen (Leistungsphasen 1 bis 4 HOAI 2021) zu erbringen Vorbefasstes Unternehmen für Objektgestaltungsmöglichkeit: gmw planungsgesellschaft mbH, Alter Markt 4, 18439 Stralsund In gesonderten Vergabeverfahren werden die Architektenleistungen für die Objektplanung Gebäude, die Ingenieurleistungen für die Tragwerksplanung sowie die Technische Ausrüstung vergeben.VKE D171, B228, Ersatzneubau Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke - Umweltplanerische Leistungen
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Sep 29Allgemeines Die Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke ist Teil der B 288, die die kreisfreien Städte Duisburg und Krefeld verbindet. Täglich nutzen ca. 24.000 Kfz die Strecke, daran hat der Schwerverkehr einen Anteil von ca. 15 %. Rechtsrheinisch schließt die B 288 östlich der Ortschaft Duisburg-Mündelheim an die A 524 an, die die in Nord-Süd-Richtung verlaufenden Autobahnen A 59 und A 3 miteinander verbindet. Linksrheinisch kreuzt die B288 im Bereich der Anschlussstelle Krefeld-Zentrum die A 57. Die Krefeld-Uerdinger Rheinbrücke wurde in den Jahren 1933 bis 1936 als Zügelgurtbrücke errichtet. Nach der Teilzerstörung im Zweiten Weltkrieg wurde sie zwischen 1948 und 1950 wiederaufgebaut un in den 1960er Jahren durch zusätzlich eingebaute Konstruktionsdetails auf Brückenklasse 60 nach DIN 1072 verstärkt. Bezüglich des Tragsystems handelt es sich um eine sogenannte "unechte" Hängebrü-cke. Im Jahre 1987 wurde das Bauwerk in die Denkmalliste der Stadt Krefeld eingetragen mit der Begründung "Bedeutend als Dokument deutscher Geschichte, als Zeugnis der verkehrsgeschichtlichen Entwicklung des Rheinlandes und einer baukünstlerischen Auffassung der angestrebten Harmonie zwischen Natur und Technik". Im Rahmen der Vorplanung bzw. Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist die Erstellung folgender umweltplanerischer Fachgutachten erforderlich und jeweils als eigenständige Unterlage zu erarbeiten: 1. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_02 2. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_04 3. Artenschutzbeitrag (ASB) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_06 4. FFH-Verträglichkeitsprüfung (FFH-VP) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_07 5. Fachbeitrag zur Wasserrahmenrichtlinie (FB-WRRL) Für detailliertes Leistungsbild siehe Anlage _C_08 Beschreibung des Bauvorhabens Die Beschreibung des Bauvorhabens orientiert sich an den Vorgaben zur Verkehrsanlagenplanung, Tragwerksplanung und der Ingenieurbauwerksplanung. Die exakten Vorgaben sind dem Siegerentwurf des Wettbewerbs zu entnehmen. Der Bauabschnitt beginnt an der Berliner Straße/ Floßstraße bzw. Linner Straße bis zum Anschluss an die Vorlandbrücke auf der Duisburg Mündelheimer Straße. Dieser ist gemäß RIN 2008 der Kategoriengruppe LS I zugeordnet. Im Zuge der Rheinbrücke und weiter in Richtung Mündelheim soll eine zulässige Geschwindigkeit von 100 km/h gewährleistet werden. Westlich des Bauwerks, im Bereich der Stadt Krefeld ist eine zulässige Geschwindigkeit von 70 km/h für die Trassierung maßgeblich. Für das Bauwerk wird eine Querschnittsbreite von 16,10 m festgelegt. Der nichtmotorisierte Verkehr wird nach Herstellung der neuen Rheinbrücke über die Bestandsbrücke geführt, die in diesem Zustand für den Kfz-Verkehr gesperrt wird. Hierfür ist der im Zuge der Deichrückverlegung beidseitig geführt Fuß- und Radverkehr mittels Rampenanlagen unter dem Bauwerk der Deichrückverlegung hindurch auf die Südseite zu führen und an die Bestandsbrücke anzubinden.VKE C241; A 44 VKE C241, Sontra Ost (m) bis Wommener Dreieck (m) - Umwelttechn. Gutachten Rückbau B400
DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbHBerlinDeadline: Oct 02Inhalt der Leistungen ist die Erstellung eines Schadstoffkatasters inklusive der dazu erforderlichen umwelttechnischen Untersuchungen als Zuarbeit für die Erstellung der Planung, für verschiedene Bereiche des Basisnetztes (B 400) die im Zusammenhang mit dem Neubau der A44 wegen künftiger Herunterstufung bzw. Umwidmung von Bundesstraßen zurückgebaut werden. Gegenstand des Vertrages ist die umwelttechnische Beurteilung der aufzubrechenden Verkehrsanlage mit Vorbereitung und Durchführung aller umwelttechnischen Laboruntersuchungen sowie die Ausarbeitung der dazugehörigen gutachterlichen Berichte (Leistungen gem. HOAI 2021, in Anlehnung an Anlage 1, Punkt 1.3 (Stand 2023)) für den Teilrückbau der B400 (ca. 4,3 km) und einen Bereich an der ehemaligen Halbanschlussstelle Wommen. Bei den aufgeführten Verkehrsanlagen sind teilweise der bestehende Oberbau und Bankettbereiche rückzubauen. Die Randbereiche, in denen die Rückbaumaßnahmen erfolgen, sind neu auszubilden. Um ordnungsgemäß aufzubrechen und das anfallende Material zu entsorgen, ist die genaue Kenntnis über die Beschaffenheit und eine evtl. Schadstoffbelastung des Bestandes erforderlich. Der Gutachter wird beauftragt, für die Rückbaubereiche die chemischen Analysen nach der Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu erstellen. Dabei sind für die Rückbaubereiche vollständige Untersuchungen durchzuführen. Dies umfasst u.a. die Feststellung der physikalischen Parameter und der Tragfähigkeit durch geeignete Felduntersuchungen (Kleinbohrungen, 1m tief). Insbesondere ist zwingend eine umweltchemische Deklarationsanalyse nach EBV vorzunehmen, um eine lückenlose Einstufung des Abbruchmaterials zu gewährleisten. Alle Ergebnisse sind in einem umwelttechnischen Bericht zusammenzufassen, der die chemische Verwertungssituation nach aktuellem Recht bewertet. Beschreibung der Trasse: Geplant ist der Teilrückbau der B 400 (K 9) zum RQ 9,5 von Abzweig Unhausen bis zur Halbanschlussstelle (HAS) Wommen - FB-Breite im Bestand 8,00 m (RQ 11) ist auf eine FB-Breite nach Rückbau 6,50 m (RQ 9,5) zurück- zubauen. - Die Rückbaulänge beträgt ca. 4,3 km - ebenfalls geplant: der Teilrückbau am Knotenpunkt der geschlossenen HAS Wommen Sonstige relevante Angaben für die Erkundung: Das Gebiet ist als "Kampfmittelunbedenklich" eingestuft. Vermessungsunterlagen und ein ermitteltes Leitungskataster liegen vor und werden nach der Beauftragung an den AN übergeben. Der Rückbau ist einseitig geplant. Eine Erkundung des Aufbaus soll jedoch über die gesamte Breite der vorandenen Verkehrsfläche (Fahrbahn links, rechts, mitte), in festzulegenden Abständen, vorgenommen werden. Für die Anzahl der Aufschlüsse in der Fahrbahn durch Kernbohrungen, werden 50 Stück kalkuliert. Die Lage und Abstände der Beprobungen werden gemeinsam mit dem AG im Zuge der Konzepterstellung und letztlich vor Ort abgestimmt und festgelegt. Über die Planungsleistungen nach HOAI 2021, Anlage 1, Punkt 1.3 (Stand 2023) hinaus sind auch Leistungen zur Überwachung der Bohrarbeiten zu erbringen.LBP und Artenschutz für Planfeststellung 44-26-5013
Die Autobahn GmbH des Bundes - NL NordostHohen Neuendorf OT StolpeLeistungen zum Lärmschutz und Artenschutz für die Planfeststellung der Autobahn A59 (Bonn-Geislar)
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