Stadt Zürich, Tiefbauamt, Kunstbauten + Objektmgt.ZürichTED
Autobahnquerung Altstetten
Ausarbeitung einer baulich machbaren Fuss- und Veloverbindung über die Autobahn A1H unter Berücksichtigung diverser Vorgaben und Randbedingungen, Umsetzung "Kommunaler Richtplan Verkehr" und "Kommunaler Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen (SLöBA)", Ausgestaltung der Rampen inkl. Anschlüsse (städtebauliche Vorgab...
Architecture, Civil Engineering Design, Electrical Engineering Design, Landscape Architecture, Traffic Planning
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- Contracting authority:
- Stadt Zürich, Tiefbauamt, Kunstbauten + Objektmgt.
- Published:
- August 23, 2026
- Deadline:
- October 22, 2026
- Topic:
- Architecture
Tender description
Ausarbeitung einer baulich machbaren Fuss- und Veloverbindung über die Autobahn A1H unter Berücksichtigung diverser Vorgaben und Randbedingungen, Umsetzung "Kommunaler Richtplan Verkehr" und "Kommunaler Richtplan Siedlung, Landschaft, öffentliche Bauten und Anlagen (SLöBA)", Ausgestaltung der Rampen inkl. Anschlüsse (städtebauliche Vorgaben), hindernisfreies Bauen, Berücksichtigung ökol. Vernetzungskorridor, neue öffentliche Beleuchtung nach Plan Lumière.
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9Neubau eines zentralen Retentionsbodenfilters (RBF) am RÜB „Alte Kläranlage“ in 76467 Bietigheim
Gemeindeverwaltung BietigheimBietigheimDeadline: Sep 21Die Gemeinde Bietigheim betreibt weite Teile ihres öffentlichen Entwässerungsnetzes im Mischsystem. Bei Niederschlagsereignissen werden die anfallenden Mischwasserüberläufe über verschiedene Mischwasserentlastungsbauwerke in den Schmiedbach eingeleitet. Der Schmiedbach ist Bestandteil des Federbachsystems, das aufgrund einer Vielzahl von Einleitungen aus den angrenzenden Kommunen erheblich belastet ist. Das Gewässersystem weist nach der aktuellen Bewertung im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sowohl hinsichtlich des chemischen als auch des ökologischen Zustands erhebliche Defizite auf. Diese sind im Wesentlichen auf die Einleitungen aus den Abwasseranlagen, insbesondere aus den Mischwassersystemen der am Federbachsystem gelegenen Gemeinden, zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund sind auslaufende bzw. neu zu erteilende wasserrechtliche Einleiterlaubnisse ohne die Ergebnisse der von den Anrainergemeinden gemeinsam durch-zuführenden Untersuchungen zur Gewässerökologie und zur FFH-Verträglichkeit derzeit nicht genehmigungsfähig. Zur Sicherstellung des weiteren ordnungsgemäßen Betriebs der kommunalen Abwasseranlagen erließ das Landratsamt Rastatt im August 2022 eine Interimsanordnung zum vorläufigen Betrieb und zur Fortführung der öffentlichen Abwassereinleitungen aus dem Trenn- und Mischsystem des Einzugsgebiets Bietigheim in den Schmiedbach. Für die in den Ergänzungen zum Generalentwässerungsplan (GEP) 2015 sowie dessen Fortschreibungen definierten Ausbauzustände 2023, 2024 und 2030 sind entsprechend dieser Interimsanordnung konkrete abwassertechnische Emissions- und Immissionsmaßnahmen umzusetzen und in Betrieb zu nehmen. Diese Maßnahmen dienen insbesondere der Reduzierung der stofflichen und hydraulischen Belastungen des Schmiedbachs sowie der schrittweisen Verbesserung des Gewässerzustands und der Erreichung der Ziele der WRRL. Für den Ausbauzustand 2030 ist gemäß Interimsanordnung spätestens bis zum 31. Dezember 2028 ein neuer zentraler Retentionsbodenfilter (RBF) im Mischwassersystem am Regenüberlaufbecken (RÜB) „Alte Kläranlage“ zu errichten und in Betrieb zu nehmen. Die Maßnahme ist Voraussetzung für die weitere Entwicklung des Gemeindegebiets und insbesondere vor der Erschließung der Baugebiete „Birkig, 3. und 4. Bauabschnitt“ sowie des Gewerbegebiets „Schelmenäcker (B8)“ umzusetzen. Der geplante Retentionsbodenfilter befindet sich unmittelbar neben dem bestehenden RÜB „Alte Kläranlage“. Die Planung hat die örtlichen Grundstücksverhältnisse sowie die vorhandene abwassertechnische Infrastruktur und die erforderlichen Schnittstellen zum bestehenden RÜB zu berücksichtigen. Auf Grundlage der zunächst erstellten Vorplanung des RBF wurden im weiteren Planungsverlauf zusätzliche Untersuchungen zur Dimensionierung und langfristigen Auslegung der Anlage durchgeführt. Dabei wurden neben den bereits absehbaren Entwicklungsflächen insbesondere die mögliche zusätzliche Erschließung des Bereichs entlang der B3 sowie weitere potenzielle Entwicklungsflächen im Gemeindegebiet berücksichtigt. Im Rahmen der weiteren Untersuchungen wurde deutlich, dass eine zukunftsfähige Auslegung des RBF die Berücksichtigung zusätzlicher Flächenreserven erfordert. Der Gemeinderat der Gemeinde Bietigheim hat sich daher für eine stufenweise Realisierung des Retentionsbodenfilters entschieden. Mit der ersten Ausbaustufe werden die bereits geplanten und absehbaren Entwicklungsgebiete berücksichtigt. Die zweite Ausbaustufe sieht die Erweiterung der Anlage um ein zusätzliches Filterbecken vor und berücksichtigt insbesondere den Flächenpuffer von rund 42,5 ha bis zur Gemarkungsgrenze entlang der B3. Die Aufteilung in zwei Ausbaustufen ermöglicht es, die zwingend erforderliche abwassertechnische Infrastruktur zunächst bedarfsgerecht für die konkret geplanten Entwicklungsgebiete her-zustellen und gleichzeitig die baulichen und räumlichen Voraussetzungen für eine spätere Erweiterung zu schaffen. Das Projekt befindet sich derzeit in Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung). Die Genehmigungsplanung wird durch das bereits mit der Planung (LPH 1 bis 4) beauftragte Ingenieurbüro fertiggestellt. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind daher die weiteren Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5 bis 9 der Ausbaustufe 1. Der Förderantrag soll aufgrund der zwischenzeitlich angepassten und erweiterten Planung nach erneuter Abstimmung mit dem Regierungspräsidium im kommenden Jahr eingereicht werden. Gleichzeitig soll ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass die erforderlichen Planungs- und Vergabeschritte rechtzeitig durchgeführt und die bauliche Umsetzung so gesteuert werden kann, dass die Inbetriebnahme des RBF spätestens zum 31. Dezember 2028 erfolgen kann. Die Gesamtkosten für den stufenweisen Ausbau des Retentionsbodenfilters werden gemäß der aktuellen Kostenschätzung mit insgesamt 5.490.000,00 € brutto angesetzt. Die Kostenangaben basieren auf dem derzeitigen Planungsstand (Vorentwurfsplanung) und dienen als Grundlage für die weitere Planung, Vergabe und Umsetzung der Maßnahme. Nachfolgende Terminschiene ist geplant: Planungsbeginn: Im Anschluss der Vergabe, voraussichtlich ab Januar 2027; Abschluss LPH 5: Juli 2027; Baubeginn: August 2027; Inbetriebnahme: Ende 2028 Die Aufteilung der Kosten der Kostenschätzung in die Kostengruppen gliedert sich wie folgt auf: KG 300: 2.330.000 € brutto; KG 410: 505.000 € brutto; KG 480: 440.000 € brutto; KG 500 (inkl. Ausgleichsmaßnahmen): 360.000 € brutto. Gegenstand dieser Ausschreibung sind die Planungsleistungen der Ausbaustufe 1 mit den Leistungsphasen 5-9 für Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41ff. HOAI, Freianlagen gemäß §§ 38ff. HO-AI und der Technischen Ausrüstung mit den Anlagengruppe 1 (Hydraulik) und 8 (EMSR-Steuerung) nach §53 ff HOAI.Tiefbauarbeiten Hardhof, Zürich Altstetten
DIB - Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz)Zürich Die Ausschreibung beinhaltet folgende Tiefbauleistungen. Strukturiert nach NPK-Kapitel · NPK 111 Regie, D/22 (V’26) · NPK 112 Prüfungen, D/23 (V’26) · NPK 152 Rohrvortrieb D/20 (V’26) · NPK 228 Zusammengefasste Leistungen im Strassen- und Leitungsbau, D/06 (V’26)Allmend Altstetten, Neubau Quartierpark, Pflanzenlieferung
TED - Grün Stadt Zürich (GSZ)Zürich Deadline: Sep 21Pflanzenlieferung Laubgehölze, diverse Arten und Qualitäten, ca. 75 St, Lieferung in Etappen franko Platz mit AbladAllmend Altstetten, Neubau Quartierpark, 421 Gärtnerarbeiten
TED - Grün Stadt Zürich (GSZ)Zürich Deadline: Sep 21Neugestaltung der Allmend Altstetten für Erholungsnutzung unter Berücksichtigung ökologischer Aufwertung. Rundweg chaussiert mit Aufenthaltsorten, Baumpflanzungen, Wildhecken, Blumenwiese, Sitzmauer, Platz mit Brunnen, offene Entwässerungseinrichtungen. Bearbeitungsperimeter ca. 6000 m2.Neubau Bauhof Marktsteinach– Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Gemeinde SchonungenSchonungenVerfahrensgegenstand ist die Fachplanung Technische Ausrüstung HLS(Ingenieurleistung nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,Der AG geht davon aus, dass LPH 4 nur in ALG 1 erforderlich sein wird.-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM IngenieurvertragBesondere Leistungen:-LPH 3: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (optional – Beauftragung nach Bedarf)--LPH 5: Leerrohrplanung bei besonderem Aufwand (z.B. bei Fertigteilen)-LPH 5: Mitwirken bei Detailplanungen mit besonderem Aufwand, zum Beispiel Darstellung von Wandabwicklungen in hochinstallierten Bereichen (optional – Beauftragung nach Bedarf)-LPH 8: Beraten des AG und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (optional – Beauftragung nach Bedarf)-LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.Die Planung des Abwassers im Außenbereich erfolgt durch die Objektplanung Ingenieurbauwerke und ist nicht Teil der ausgeschriebenen Planungsleistung für die Fachplanung HLS.Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Fachplanung Technische Ausrüstung HLS erbracht. Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden.Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach derNeubau Bauhof Marktsteinach– Objektplanungen Freianlagen + Verkehrsanlagen + Ingenieurbauwerke
Gemeinde SchonungenSchonungenVerfahrensgegenstand ist die gemeinsame Beauftragung der a) Objektplanung Freianlagen (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 2, §§ 38 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: okeineb) Objektplanung Verkehrsanlagen (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: oLPH 8: Örtliche Bauüberwachung nach Anlage 13 zu §§ 47 Abs. 2, 48 Abs. 5 HOAIc) Objektplanung Ingenieurbauwerke (nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 4, §§ 45 ff)-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9,-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen-weitere Stufen gem. Vertragsmuster-spezifische Besondere Leistung: oLPH 8: Örtliche Bauüberwachung nach den Anlagen 12 und 13 HOAI sowie ZVB-Ing. Ziff. 8.10 und Ziffer 10 (Fassung 2021)oLPH 8: Hauptachsen für das Objekt von objektnahen Festpunkten abstecken sowie Höhenpunkte im Objektbereich herstellend) Übergeordnete Leistungen / Sonstiges-Allgemeine Besondere Leistung: oLPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der VerjährungsfristDie Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanungen Freianlagen / Verkehrsanlagen / Ingenieurbauwerke erbracht. Der AG geht davon aus, dass die Zielfindungsphase nach BGB / LPH 0 mit den im VgV vorliegenden Unterlagen abgeschlossen ist.Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen (Anlage 01+02+03) entnommen werden.Weitere Unterlagen werden den ausgZEIII (km 27,15 – 30,21) + ZE IV (km 26,60 – 27,15) WRS - WREP ZEIII + IV und straßenbaul. Pl. der Betriebsumkehr Gr. a. Br.
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft vertreten durch die ASFINAG Maut Service GmbHWienDie betreffenden Entwässerungsabschnitte ZEIII (km 27,15 – 30,21) und IV (km 26,60 – 27,15) hatte eine wasserrechtliche Genehmigung bis 31.10.2022. Es wurde rechtzeitig um eine kurzfristige Wiederverleihung angesucht. Das Verfahren ist derzeit noch anhängig. Da die Anlagen aber nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, müssen die Anlagen mittelfristig erneuert werden. Um die Anlagen in den Abschnitten auf Stand der Technik zubringen, wurden für die gesamte A13 die Bescheide erhoben, der Bestand dokumentiert und eine wasserrechtliches Sanierungskonzept (2023) ausgearbeitet und der Behörde übermittelt. Nunmehr sind für die Entwässerungsabschnitte ZEIII und IV je eine wasserrechtliche Genehmigung zu erwirken. Weiters ist die Betriebsumkehr im Bereich Tankstellen Gries am Brenner straßenbaulich zu planen und im Einreichprojekt zu berücksichtigen.Verkehrsgutachten
Funkenbergquartier-Entwicklungsgesellschaft Herne mbH & Co. KGHerneDeadline: Sep 20Mit der Entwicklung des FunkenbergQuartiers Ost gehen erhebliche verkehrliche Auswirkungen einher. Neben dem Nachweis einer funktionierenden und sicheren Erschließung des Vorhabengebiets selbst für alle Verkehrsteilnehmenden wie Fußgänger*innen, Radfahrer*innen, Nutzer*innen des motorisierten Individualverkehrs sowie Rettungs-, Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, haben durch das Vorhaben erzeugte An- und Abreiseverkehre wesentlichen Einfluss auf das Verkehrsgeschehen in der näheren und weiteren Umgebung. Der Nachweis einer inner- und außergebietlichen funktionierenden und sicheren Erschließung ist Grundlage für die Entwicklung des Projektes, da er neben anderen Faktoren maßgeblich für die praktische Umsetzung sowie den bauleitplanerischen Abwägungsprozess ist. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 238 -Baumstraße/Schüchtermannstraße-, welcher u.a. Grundlage für die planungsrechtliche Zulässigkeit der im westlichen FunkenbergQuartier gelegenen Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung ist, wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, die die o.g. Aspekte für die Fläche und die verkehrlichen Auswirkungen der HSPV betrachtet hat. Teil dieser verkehrlichen Untersuchung war auch die Betrachtung der Auswirkungen der Entwicklung des FunkenbergQuartier Ost auf Grundlage des damaligen Planungsstandes. Im Ergebnis hält die vorliegende Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplan Nr. 238 fest, dass die Abwicklung der durch das FunkenbergQuartier West und Ost induzierten Zusatzverkehre unter Umsetzung von umfassenden Umbauarbeiten an den Erschließungsanlagen in Herne Mitte rund um den Bahnhof Herne und Annahme einer Reduzierung des MIV-Anteils am Verkehrsgeschehen um 30% möglich ist. Die Grundannahmen zu Flächengrößen und Nutzungen im FunkenbergQuartier Ost zeigen sich mittlerweile jedoch deutlich umfangreicher als ursprünglich angenommen. Ebenso wurde zwischenzeitlich die Entwicklung des nordwestlich der Vorhabenfläche befindlichen Firmengeländes der ehemaligen Schraubenwerke Knipping-Dorn und angrenzender Flächen weiter qualifiziert bzw. initialisiert. Diese Entwicklungen sind für eine vollständige und sachgerechte Betrachtung der Verkehrsaspekte ebenfalls neu zu betrachten. Dies macht eine erneute Verkehrsuntersuchung notwendig, um den Nachweis der o.g. Kriterien zu erbringen.Planungsleistung Spiel- und Bolzplatz am Dönchebach
Stadt KasselKasselDeadline: Sep 03Der Spielplatz am Dönchebach soll neu gestaltet werden. In außergewöhnlicher Topographie gelegen soll der Spiel- und Bolzplatz wieder zu einem Dreh- und Angelpunkt für die Anwohner werden.
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