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Oberzier, B3-Haus - Objektplanung Gebäude und Innenräume
LEISTUNGSBILD Erwartet wird im Rahmen dieser Ausschreibung die Ausarbeitung einer Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI. Zur Darstellung der Lösungsvorschläge im Vergabeverfahren werden zunächst folgende Unterlagen erwartet: - Lageplan: 1/500 (mit wesentlichen Aussagen) - Grundriss: 1/200 (mit angrenzenden grob angelegte...
Architecture
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LEISTUNGSBILD Erwartet wird im Rahmen dieser Ausschreibung die Ausarbeitung einer Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI. Zur Darstellung der Lösungsvorschläge im Vergabeverfahren werden zunächst folgende Unterlagen erwartet: - Lageplan: 1/500 (mit wesentlichen Aussagen) - Grundriss: 1/200 (mit angrenzenden grob angele...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Starke Projekte GmbH
- Published:
- June 28, 2026
- Deadline:
- Not specified
- Topic:
- Architecture
Tender description
LEISTUNGSBILD Erwartet wird im Rahmen dieser Ausschreibung die Ausarbeitung einer Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI. Zur Darstellung der Lösungsvorschläge im Vergabeverfahren werden zunächst folgende Unterlagen erwartet: - Lageplan: 1/500 (mit wesentlichen Aussagen) - Grundriss: 1/200 (mit angrenzenden grob angelegten Freianlagen) - Längs- oder Querschnitt: 1/200 (inkl. Geländeanschlüsse Planung) - Ansicht Eingangsfassade: 1/200 - Detailschnitt/Fassadenschnitt: 1/50 (exemplarisch ein Schnitt/Ansicht) - Flächenberechnung nach DIN 277 - Erläuterungsbericht: Planungskonzept, Materialkonzept, Aussagen zur Nachhaltigkeit, Rahmenterminplan etc. - Skizzenhafte/studienhafte Außenperspektive (kein Rendering) Vergütet wird die Erarbeitung einer Lösung mit 9.000,00 Euro (brutto) je Bieter. Zur Abgabe eines Lösungskonzeptes werden drei Bieter zugelassen. Bei Zuschlag wird die Ausarbeitung des Lösungsansatzes bis zur Vorplanung einschl. Kostenschätzung bis zum 03. August 2026 erwartet, um den Förderantrag fristgerecht stellen zu können. Die Weiterentwicklung der Vorplanung bis zur Entwurfsplanung (Lph 3) ist im Anschluss an diesen Termin vorgesehen. STUFENWEISE BEAUFTRAGUNG Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Dies sind: - Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 - Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 4 und 5 - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 6 bis 9 Die Beauftragung der Leistungsstufen steht unter dem Vorbehalt der Fördermittelverfügbarkeit. Ein Rechtsanspruch leitet sich aus der Nicht-Beauftragung einzelner Leistungsstufen nicht ab. ZEITSCHIENE Das Vergabeverfahren wird über die Vergabeplattform abgewickelt; alle Fristen innerhalb des Verfahrens werden hierüber kommuniziert und ggf. aktualisiert. Für den weiteren Projektverlauf sind folgende Meilensteine verbindlich: 03.08.2026 Vorlage finaler Vorentwurf einschl. Kostenschätzung 35. KW 2026 Einreichung Förderantrag auf Basis Vorentwurf 31.12.2029 Baufertigstellung und Abrechnung (geprüfte Rechnungen müssen Mitte November 2029 vorliegen!) Erwartet wird ein sofortiger Beginn der Arbeiten nach Auftragserteilung auf Basis des bezuschlagten Lösungsansatzes.
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10- Starke Projekte GmbHDüsseldorf
Oberzier, B3-Haus - Objektplanung Gebäude und Innenräume
LEISTUNGSBILD Erwartet wird im Rahmen dieser Ausschreibung die Ausarbeitung einer Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI. Zur Darstellung der Lösungsvorschläge im Vergabeverfahren werden zunächst folgende Unterlagen erwartet: - Lageplan: 1/500 (mit wesentlichen Aussagen) - Grundriss: 1/200 (mit angrenzenden grob angelegten Freianlagen) - Längs- oder Querschnitt: 1/200 (inkl. Geländeanschlüsse Planung) - Ansicht Eingangsfassade: 1/200 - Detailschnitt/Fassadenschnitt: 1/50 (exemplarisch ein Schnitt/Ansicht) - Flächenberechnung nach DIN 277 - Erläuterungsbericht: Planungskonzept, Materialkonzept, Aussagen zur Nachhaltigkeit, Rahmenterminplan etc. - Skizzenhafte/studienhafte Außenperspektive (kein Rendering) Vergütet wird die Erarbeitung einer Lösung mit 9.000,00 Euro (brutto) je Bieter. Zur Abgabe eines Lösungskonzeptes werden drei Bieter zugelassen. Bei Zuschlag wird die Ausarbeitung des Lösungsansatzes bis zur Vorplanung einschl. Kostenschätzung bis zum 03. August 2026 erwartet, um den Förderantrag fristgerecht stellen zu können. Die Weiterentwicklung der Vorplanung bis zur Entwurfsplanung (Lph 3) ist im Anschluss an diesen Termin vorgesehen. STUFENWEISE BEAUFTRAGUNG Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Dies sind: - Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 - Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 4 und 5 - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 6 bis 9 Die Beauftragung der Leistungsstufen steht unter dem Vorbehalt der Fördermittelverfügbarkeit. Ein Rechtsanspruch leitet sich aus der Nicht-Beauftragung einzelner Leistungsstufen nicht ab. ZEITSCHIENE Das Vergabeverfahren wird über die Vergabeplattform abgewickelt; alle Fristen innerhalb des Verfahrens werden hierüber kommuniziert und ggf. aktualisiert. Für den weiteren Projektverlauf sind folgende Meilensteine verbindlich: 03.08.2026 Vorlage finaler Vorentwurf einschl. Kostenschätzung 35. KW 2026 Einreichung Förderantrag auf Basis Vorentwurf 31.12.2029 Baufertigstellung und Abrechnung (geprüfte Rechnungen müssen Mitte November 2029 vorliegen!) Erwartet wird ein sofortiger Beginn der Arbeiten nach Auftragserteilung auf Basis des bezuschlagten Lösungsansatzes. - Starke Projekte GmbHDüsseldorf
Oberzier, B3-Haus - Objektplanung Gebäude und Innenräume
LEISTUNGSBILD Erwartet wird im Rahmen dieser Ausschreibung die Ausarbeitung einer Objektplanung für Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI. Zur Darstellung der Lösungsvorschläge im Vergabeverfahren werden zunächst folgende Unterlagen erwartet: - Lageplan: 1/500 (mit wesentlichen Aussagen) - Grundriss: 1/200 (mit angrenzenden grob angelegten Freianlagen) - Längs- oder Querschnitt: 1/200 (inkl. Geländeanschlüsse Planung) - Ansicht Eingangsfassade: 1/200 - Detailschnitt/Fassadenschnitt: 1/50 (exemplarisch ein Schnitt/Ansicht) - Flächenberechnung nach DIN 277 - Erläuterungsbericht: Planungskonzept, Materialkonzept, Aussagen zur Nachhaltigkeit, Rahmenterminplan etc. - Skizzenhafte/studienhafte Außenperspektive (kein Rendering) Vergütet wird die Erarbeitung einer Lösung mit 9.000,00 Euro (brutto) je Bieter. Zur Abgabe eines Lösungskonzeptes werden drei Bieter zugelassen. Bei Zuschlag wird die Ausarbeitung des Lösungsansatzes bis zur Vorplanung einschl. Kostenschätzung bis zum 03. August 2026 erwartet, um den Förderantrag fristgerecht stellen zu können. Die Weiterentwicklung der Vorplanung bis zur Entwurfsplanung (Lph 3) ist im Anschluss an diesen Termin vorgesehen. STUFENWEISE BEAUFTRAGUNG Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Dies sind: - Leistungsstufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 - Leistungsstufe 2: Leistungsphasen 4 und 5 - Leistungsstufe 3: Leistungsphasen 6 bis 9 Die Beauftragung der Leistungsstufen steht unter dem Vorbehalt der Fördermittelverfügbarkeit. Ein Rechtsanspruch leitet sich aus der Nicht-Beauftragung einzelner Leistungsstufen nicht ab. ZEITSCHIENE Das Vergabeverfahren wird über die Vergabeplattform abgewickelt; alle Fristen innerhalb des Verfahrens werden hierüber kommuniziert und ggf. aktualisiert. Für den weiteren Projektverlauf sind folgende Meilensteine verbindlich: 03.08.2026 Vorlage finaler Vorentwurf einschl. Kostenschätzung 35. KW 2026 Einreichung Förderantrag auf Basis Vorentwurf 31.12.2029 Baufertigstellung und Abrechnung (geprüfte Rechnungen müssen Mitte November 2029 vorliegen!) Erwartet wird ein sofortiger Beginn der Arbeiten nach Auftragserteilung auf Basis des bezuschlagten Lösungsansatzes. - Stadt RegenRegen
Objektplanung Gebäude
Für den Vergabegegenstand Objektplanung Gebäude ist ein VgV-Verfahren mit Lösungsvorschlag mit vier Bietern vorgesehen, über das die beste Lösung zum Umgang mit dem Bestand und einer angemessenen Erweiterung gefunden werden soll. Vergeben wird die Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI: • zusammengefasstes Objekt der Honorarzone IV • stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 • Besondere Leistungen: vertiefte Kostenschätzung in der 3. Ebene nach DIN 276 (für Neubau) in der Leistungsphase 2, Getrennte Kostenermittlung für Bestand/Neubau sowie Museum/Tourismusinformation, Mitwirken beim Förderverfahren, Erstellen und Fortschreiben Raumbuch • Vorläufig anrechenbare Baukosten: ca. 11 Mio. € • Vorläufig angenommener Bestandsanteil: ca. 30% Der Lösungsvorschlag dient der Beurteilung der fachlichen und konzeptionellen Leistungsfähigkeit der Bieter im Hinblick auf die konkrete Aufgabenstellung und ist Bestandteil des Angebots. Das Verfahren stellt keinen Planungswettbewerb im Sinne der RPW dar. Aufgrund des hohen Anteils an Bestand und dem Bedarf, während der Erarbeitung des Lösungsvorschlags mit der Auftraggeberin und den beteiligten Fachstellen in Austausch treten zu können, wurde dieses Verfahren bewusst einem Planungswettbewerb nach RPW vorgezogen. Die Bewertung der Lösungsvorschläge erfolgt durch ein fachkundig besetztes Gremium unter Beteiligung von Vertretern des Auftraggebers sowie unabhängigen fachlichen Beratern, unter anderem Architekten. Der Lösungsvorschlag umfasst eine vertiefte konzeptionelle Bearbeitung der Planungsaufgabe mit Darstellungen und Aussagen insbesondere zu städtebaulichem Konzept, Umgang mit dem Bestand, funktionaler Organisation, architektonischer Gestaltung sowie zu wesentlichen Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Der Detaillierungsgrad der Bearbeitung orientiert sich dabei an denen eines Planungswettbewerbs. Eine vollständige planerische Ausarbeitung im Sinne der Leistungsphasen 2 oder 3 HOAI wird nicht gefordert. Gefordert werden: • Lageplan M 1:500 mit wesentlichen Aussagen zur Freianlage und Erschließung auf dem Grundstück • Grundrisse M 1:200 • Wesentliche Schnitte und Ansichten M 1:200 • Detail-/ Fassadenschnitt M 1:50 • Außenperspektive • Flächenberechnungen • Erläuterung zum Entwurf • Kostenschätzung 2. Ebene (Neubau) Gegenstand der Planungsleistung ist neben der Präsentation der Ergebnisse im Verhandlungsgespräch auch die Teilnahme an einer Zwischenpräsentation und die Berücksichtigung der Empfehlungen des Bewertungsgremiums. Für die Erarbeitung des Lösungsvorschlags wird jedem der vier Teilnehmer, der den geforderten Leistungsumfang frist- und formgerecht abgibt, ein Pauschalhonorar in Höhe von 42.800 € netto vergütet. Die Kalkulation des Honorars basiert auf einem Flächenansatz von 3.500 m² BGF, der der Maßnahme zugeordnet werden kann. Anwendung gefunden hat das Merkblatt zur Vergütung von Lösungsvorschlägen der Bayerischen Architektenkammer. - Stadt RegenRegen
Objektplanung Gebäude
Für den Vergabegegenstand Objektplanung Gebäude ist ein VgV-Verfahren mit Lösungsvorschlag mit vier Bietern vorgesehen, über das die beste Lösung zum Umgang mit dem Bestand und einer angemessenen Erweiterung gefunden werden soll. Vergeben wird die Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI: • zusammengefasstes Objekt der Honorarzone IV • stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 • Besondere Leistungen: vertiefte Kostenschätzung in der 3. Ebene nach DIN 276 (für Neubau) in der Leistungsphase 2, Getrennte Kostenermittlung für Bestand/Neubau sowie Museum/Tourismusinformation, Mitwirken beim Förderverfahren, Erstellen und Fortschreiben Raumbuch • Vorläufig anrechenbare Baukosten: ca. 11 Mio. € • Vorläufig angenommener Bestandsanteil: ca. 30% Der Lösungsvorschlag dient der Beurteilung der fachlichen und konzeptionellen Leistungsfähigkeit der Bieter im Hinblick auf die konkrete Aufgabenstellung und ist Bestandteil des Angebots. Das Verfahren stellt keinen Planungswettbewerb im Sinne der RPW dar. Aufgrund des hohen Anteils an Bestand und dem Bedarf, während der Erarbeitung des Lösungsvorschlags mit der Auftraggeberin und den beteiligten Fachstellen in Austausch treten zu können, wurde dieses Verfahren bewusst einem Planungswettbewerb nach RPW vorgezogen. Die Bewertung der Lösungsvorschläge erfolgt durch ein fachkundig besetztes Gremium unter Beteiligung von Vertretern des Auftraggebers sowie unabhängigen fachlichen Beratern, unter anderem Architekten. Der Lösungsvorschlag umfasst eine vertiefte konzeptionelle Bearbeitung der Planungsaufgabe mit Darstellungen und Aussagen insbesondere zu städtebaulichem Konzept, Umgang mit dem Bestand, funktionaler Organisation, architektonischer Gestaltung sowie zu wesentlichen Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Der Detaillierungsgrad der Bearbeitung orientiert sich dabei an denen eines Planungswettbewerbs. Eine vollständige planerische Ausarbeitung im Sinne der Leistungsphasen 2 oder 3 HOAI wird nicht gefordert. Gefordert werden: • Lageplan M 1:500 mit wesentlichen Aussagen zur Freianlage und Erschließung auf dem Grundstück • Grundrisse M 1:200 • Wesentliche Schnitte und Ansichten M 1:200 • Detail-/ Fassadenschnitt M 1:50 • Außenperspektive • Flächenberechnungen • Erläuterung zum Entwurf • Kostenschätzung 2. Ebene (Neubau) Gegenstand der Planungsleistung ist neben der Präsentation der Ergebnisse im Verhandlungsgespräch auch die Teilnahme an einer Zwischenpräsentation und die Berücksichtigung der Empfehlungen des Bewertungsgremiums. Für die Erarbeitung des Lösungsvorschlags wird jedem der vier Teilnehmer, der den geforderten Leistungsumfang frist- und formgerecht abgibt, ein Pauschalhonorar in Höhe von 42.800 € netto vergütet. Die Kalkulation des Honorars basiert auf einem Flächenansatz von 3.500 m² BGF, der der Maßnahme zugeordnet werden kann. Anwendung gefunden hat das Merkblatt zur Vergütung von Lösungsvorschlägen der Bayerischen Architektenkammer. - Stadt RegenRegen
Objektplanung Gebäude
Für den Vergabegegenstand Objektplanung Gebäude ist ein VgV-Verfahren mit Lösungsvorschlag mit vier Bietern vorgesehen, über das die beste Lösung zum Umgang mit dem Bestand und einer angemessenen Erweiterung gefunden werden soll. Vergeben wird die Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI: • zusammengefasstes Objekt der Honorarzone IV • stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 • Besondere Leistungen: vertiefte Kostenschätzung in der 3. Ebene nach DIN 276 (für Neubau) in der Leistungsphase 2, Getrennte Kostenermittlung für Bestand/Neubau sowie Museum/Tourismusinformation, Mitwirken beim Förderverfahren, Erstellen und Fortschreiben Raumbuch • Vorläufig anrechenbare Baukosten: ca. 11 Mio. € • Vorläufig angenommener Bestandsanteil: ca. 30% Der Lösungsvorschlag dient der Beurteilung der fachlichen und konzeptionellen Leistungsfähigkeit der Bieter im Hinblick auf die konkrete Aufgabenstellung und ist Bestandteil des Angebots. Das Verfahren stellt keinen Planungswettbewerb im Sinne der RPW dar. Aufgrund des hohen Anteils an Bestand und dem Bedarf, während der Erarbeitung des Lösungsvorschlags mit der Auftraggeberin und den beteiligten Fachstellen in Austausch treten zu können, wurde dieses Verfahren bewusst einem Planungswettbewerb nach RPW vorgezogen. Die Bewertung der Lösungsvorschläge erfolgt durch ein fachkundig besetztes Gremium unter Beteiligung von Vertretern des Auftraggebers sowie unabhängigen fachlichen Beratern, unter anderem Architekten. Der Lösungsvorschlag umfasst eine vertiefte konzeptionelle Bearbeitung der Planungsaufgabe mit Darstellungen und Aussagen insbesondere zu städtebaulichem Konzept, Umgang mit dem Bestand, funktionaler Organisation, architektonischer Gestaltung sowie zu wesentlichen Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Der Detaillierungsgrad der Bearbeitung orientiert sich dabei an denen eines Planungswettbewerbs. Eine vollständige planerische Ausarbeitung im Sinne der Leistungsphasen 2 oder 3 HOAI wird nicht gefordert. Gefordert werden: • Lageplan M 1:500 mit wesentlichen Aussagen zur Freianlage und Erschließung auf dem Grundstück • Grundrisse M 1:200 • Wesentliche Schnitte und Ansichten M 1:200 • Detail-/ Fassadenschnitt M 1:50 • Außenperspektive • Flächenberechnungen • Erläuterung zum Entwurf • Kostenschätzung 2. Ebene (Neubau) Gegenstand der Planungsleistung ist neben der Präsentation der Ergebnisse im Verhandlungsgespräch auch die Teilnahme an einer Zwischenpräsentation und die Berücksichtigung der Empfehlungen des Bewertungsgremiums. Für die Erarbeitung des Lösungsvorschlags wird jedem der vier Teilnehmer, der den geforderten Leistungsumfang frist- und formgerecht abgibt, ein Pauschalhonorar in Höhe von 42.800 € netto vergütet. Die Kalkulation des Honorars basiert auf einem Flächenansatz von 3.500 m² BGF, der der Maßnahme zugeordnet werden kann. Anwendung gefunden hat das Merkblatt zur Vergütung von Lösungsvorschlägen der Bayerischen Architektenkammer. - Stadt Offenbach am Main
Uhlandschule Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gebäude sollen im Rahmen des Investitionsprogramms Ganztagsausbau innenräumlich überarbeitet werden. Zudem ist zu prüfen, ob die zusätzlich erforderlichen Flächen im Dachgeschoss des Hauptgebäudes oder an anderer Stelle als Ergänzung oder Aufstockung realisert werden können. Eine Machbarkeitsstudie für ein räumlich-pädagogisches Konzept wurde bereits erstellt. Im Rahmen des Konzepts wurden bereits Optionen untersucht, von welchen mindestens 2 vertieft werden sollen. Die zu erhaltenden Gebäude sind durchweg in Massivbauweise errichtet. Die Fenster als auch die Gebäudehülle sollen denkmalgerecht energetisch saniert werden und einen Sonnenschutz erhalten. Im Rahmen der Planungsleistung ist eine auf die Schulgemeinde abgestimmte Entwurfs- und Ausführungsunterlage zu erarbeiten und die Baumaßnahme im laufenden Betrieb zu realisieren. Die bestehenden Schulgebäude als auch der Schulhof sollen die Anforderungen und Bedürfnisse einer zeitgemäßen Grundschule als ganzheitlichem Lern- und Lebensort mit ganztägiger Bildung und Betreuung erfüllen. Der schützenswerte Baumbestand ist möglichst zu erhalten. Wie bereits unter Punkt 3.3. beschrieben, wurde die innere Struktur der Bestandsgebäude (aller im Teil 2 genannten Gebäude) im Zuge der pädagogischen Fachberatung gesamtkonzeptionell betrachtet und der Umfang einer eventuell erforderlichen baulichen Erweiterung definiert. Die Ergebnisse sind in eine Machbarkeitsstudie eingeflossen, in welcher mehrere Szenarien entwickelt wurden. Die Cafeteria ist so zu planen, dass der Raum auch für andere schulische Zwecke oder als Aula für die Schule nutzbar ist. Alle Gebäudeteile der Uhlandschule stehen unter Denkmalschutz. Die Planung von neuer Bausubstanz muss dies entsprechend berücksichtigen. Die Machbarkeitsstudie mit dem Raum- und Nutzungskonzept sowie dem zugehörigen Raumprogramm und erste Studien zu Statik, Brandschutz und energetischer Sanierung, werden den Planenden in Stufe II des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellt. Die Organisation der Nutzungen aus der Machbarkeitsstudie ist in der Planungsphase durch die Planenden zu prüfen und ggfs. entsprechend der Ergebnisse weiterer Voruntersuchungen und -planungen weiterzuentwickeln. Ziel ist es, eine zukunftsfähige Schule mit unterschiedlichen und individuell nutzbaren Lern- und Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen. Dabei ist mit der verfügbaren Fläche möglichst wirtschaftlich umzugehen, bei gleichzeitigem Wunsch nach großzügigen Gemeinschafts- und wenig Verkehrsflächen. Dies kann und soll durch sinnvollerweise mehrfach zu nutzende Räume erreicht werden, welche die traditionelle Unterscheidung zwischen Beschulung am Vormittag und Betreuung am Nachmittag durchbricht, ohne das Bedürfnis nach individueller Ausstattung und Nutzung einzelner Räume zu missachten. Durch die künftig längere Aufenthaltsdauer der Schüler*innen in den schulischen Räumen ist es insbesondere wichtig, dass die Gebäude incl. Freianlagen den Kindern als "zweite Heimat" dient und die dafür erforderliche Aufenthaltsqualität bietet. Hervorzuheben sind, neben der gewünschten räumlichen Qualität, insbesondere auch ein funktionierender sommerlicher Wärmeschutz sowie die Erfüllung des erforderlichen Schallschutzes bzw. der Raumakustik. Zusammenfassend ist dem Auftraggeber eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Schule auf Basis einer verbindenden Architektur von Bestand, Sanierung, ggf. Ersatzneubau und Schulhof wichtig sowie ein respektvoller Umgang mit dem Ensembleschutz innerhalb der spezifischen städtebaulichen Umgebung. Mit dem Angebot (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag) ist u.a. folgendes einzureichen: Ein kurzer Stegreifentwurf als Arbeitsprobe mit Lösungsansätzen für die Planungsaufgabe (Zuschlagskriterium 2.3) Hierfür wird ein Honorar i.H.v. 1.500 Euro brutto vergütet, sollten Bietende keinen Zuschlag erhalten. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Leistungsstufen sind: Leistungsstufe I: Vorentwurf Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung Leistungsphase 2: Vorentwurfsplanung Leistungsstufe II: Entwurf Leistungsphase 3: Entwurfsplanung Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (50%) Leistungsstufe III: Ausführung: Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung/Erstellen Bauanträge Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (Rest 50%) Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe (Rest 50%) Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe Leistungsphase 8: Objektüberwachung Leistungsphase 9: Objektbetreuung Ab Leistungsstufe III wird die mittelbar im städtischen Eigentum stehende Offenbacher Projektentwicklungsgesellschaft mbH (nachfolgend "OPG" genannt) im Namen und im Auftrag der Stadt Offenbach beauftragt (u.a. zur Durchführung von Vergabeverfahren und Beauftragung sämtlicher nach Projektbeschluss noch erforderlicher Planungs-, und Beratungsleistungen sowie aller der Bauausführung zuzurechnenden Leistungen). Die OPG ist eine 100%ige Unternehmenstochter der SOH GmbH, die direkt selbst zu 100 % im Eigentum der Stadt Offenbach am Main ist. Die Stadt Offenbach am Main hat mit der OPG einen Rahmenvertrag über die Betreuung von Baumaßnahmen in und an öffentlich genutzten Gebäuden der Stadt abgeschlossen. Der Auftragnehmer ist auf Dauer von 3 Jahren zur Annahme der Beauftragung mit weiteren Auftragsstufen auf der Grundlage dieses Vertrages verpflichtet, sobald der Auftraggeber dies schriftlich verlangt. Die Frist beginnt mit der Abnahme der jeweils letzten Auftragsstufe. Einen Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Auftragsstufen hat der Auftragnehmer nur, wenn dies gesondert vereinbart ist weitere Details siehe Funktionale Leistungsbeschreibung. - Stadt Aachen - Zentrale Vergabestelle FB60/300Aachen
Architektenleistungen (Gebäude & Innenräume) gemäß HOAI Objektplanung §§ 33 ff. - KGS Karl-Kuck-Straße, Karl-Kuck-Straße 35, 52078 Aachen - Neubau einer Mensa und Umbau im Bestand
Folgende Leistungen sollen vergeben werden: Architektenleistungen (Gebäude und Innenräume) gemäß HOAI Objektplanung §§ 33 HOAI ff. (Leistungsphasen 1-9 gemäß HOAI § 34 i. V. m. Anlage 10). Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Die Beauftragung des Auftragnehmers erfolgt in Leistungsstufen. Leistungsstufen für das Leistungsbild Gebäude und Innenräume: 1. Stufe: Leistungsphasen 1 bis 2 2. Stufe: Leistungsphasen 3 bis 4 3. Stufe: Leistungsphasen 5 bis 9 Die Beauftragung der Folgestufe erfolgt in Abhängigkeit der Freigabe durch die Ausschüsse und politischen Gremien. Der AN hat keinen Anspruch auf weitere Beauftragung nach Stufe 1, er kann aus der stufenweisen Beauftragung keine weitergehenden Vergütungsansprüche oder Schadensersatzansprüche ableiten. Besondere Leistungen Leistungsbild Gebäude und lnnenräume gemäß Anlage 10 Ziffer 10.1 HOAI: - LPH 1: Bestandsaufnahme - LPH 2: Aufstellen einer vertieften Kostenschätzung nach Positionen einzelner Gewerke - LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist Ausführungsfristen: Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 1-3): 1. Quartal 2026 - 3. Quartal 2026 Bearbeitungszeitraum (Leistungsphasen 4-7): 1. Quartal 2027 - 1. Quartal 2028 Bearbeitungszeitraum (Leistungsphase 8): 2. Quartal 2028 - 4. Quartal 2029 Abweichend zu den Leistungsstufen im Vertrag ist der Baubeschluss mit Abschluss LPH 3 (Entwurf, Kostenberechnung) relevant. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. - Stadt Regen, Stadtplatz 2, 94209 RegenRegenDeadline: Aug 02
Grünes Zentrum - Objektplanung Gebäude
Für den Vergabegegenstand Objektplanung Gebäude ist ein VgV-Verfahren mit Lösungsvorschlag mit vier Bietern vorgesehen, über das die beste Lösung zum Umgang mit dem Bestand und einer angemessenen Erweiterung gefunden werden soll. Vergeben wird die Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI: • zusammengefasstes Objekt der Honorarzone IV • stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 • Besondere Leistungen: vertiefte Kostenschätzung in der 3. Ebene nach DIN 276 (für Neubau) in der Leistungsphase 2, Getrennte Kostenermittlung für Bestand/Neubau sowie Museum/Tourismusinformation, Mitwirken beim Förderverfahren, Erstellen und Fortschreiben Raumbuch • Vorläufig anrechenbare Baukosten: ca. 11 Mio. € • Vorläufig angenommener Bestandsanteil: ca. 30% Der Lösungsvorschlag dient der Beurteilung der fachlichen und konzeptionellen Leistungsfähigkeit der Bieter im Hinblick auf die konkrete Aufgabenstellung und ist Bestandteil des Angebots. Das Verfahren stellt keinen Planungswettbewerb im Sinne der RPW dar. Aufgrund des hohen Anteils an Bestand und dem Bedarf, während der Erarbeitung des Lösungsvorschlags mit der Auftraggeberin und den beteiligten Fachstellen in Austausch treten zu können, wurde dieses Verfahren bewusst einem Planungswettbewerb nach RPW vorgezogen. Die Bewertung der Lösungsvorschläge erfolgt durch ein fachkundig besetztes Gremium unter Beteiligung von Vertretern des Auftraggebers sowie unabhängigen fachlichen Beratern, unter anderem Architekten. Der Lösungsvorschlag umfasst eine vertiefte konzeptionelle Bearbeitung der Planungsaufgabe mit Darstellungen und Aussagen insbesondere zu städtebaulichem Konzept, Umgang mit dem Bestand, funktionaler Organisation, architektonischer Gestaltung sowie zu wesentlichen Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Der Detaillierungsgrad der Bearbeitung orientiert sich dabei an denen eines Planungswettbewerbs. Eine vollständige planerische Ausarbeitung im Sinne der Leistungsphasen 2 oder 3 HOAI wird nicht gefordert. Gefordert werden: • Lageplan M 1:500 mit wesentlichen Aussagen zur Freianlage und Erschließung auf dem Grundstück • Grundrisse M 1:200 • Wesentliche Schnitte und Ansichten M 1:200 • Detail-/ Fassadenschnitt M 1:50 • Außenperspektive • Flächenberechnungen • Erläuterung zum Entwurf • Kostenschätzung 2. Ebene (Neubau) Gegenstand der Planungsleistung ist neben der Präsentation der Ergebnisse im Verhandlungsgespräch auch die Teilnahme an einer Zwischenpräsentation und die Berücksichtigung der Empfehlungen des Bewertungsgremiums. Für die Erarbeitung des Lösungsvorschlags wird jedem der vier Teilnehmer, der den geforderten Leistungsumfang frist- und formgerecht abgibt, ein Pauschalhonorar in Höhe von 42.800 € netto vergütet. Die Kalkulation des Honorars basiert auf einem Flächenansatz von 3.500 m² BGF, der der Maßnahme zugeordnet werden kann. Anwendung gefunden hat das Merkblatt zur Vergütung von Lösungsvorschlägen der Bayerischen Architektenkammer. - Gemeinde Kleinblittersdorf - Fachbereich 3 – Bauen Wohnen UmweltKleinblittersdorf
Objektplanung Gebäude und Innenräume nach HOAI §33 ff
Die zu vergebenen Leistungen sind Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach HOAI §33 ff. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. In der ersten Projektphase soll eine Grundlagenermittlung, Vor- und Entwurfsplanung (LPH 1-3 nach HOAI) erstellt werden. In der 2. Projektphase erfolgt der Abruf der Leistungsphasen 4 bis 7, in der 3. Projektphase der Abruf der Leistungsphasen 8+9. Die voraussichtlichen Baukosten werden auf folgende Summen (netto) geschätzt: KG 200: 84.033,61 € KG 300: 1.580.084,03 € KG 400: 1.235.670,76 € - Stadt Regen, Stadtplatz 2, 94209 RegenRegenDeadline: Aug 03
Grünes Zentrum - Objektplanung Gebäude
Für den Vergabegegenstand Objektplanung Gebäude ist ein VgV-Verfahren mit Lösungsvorschlag mit vier Bietern vorgesehen, über das die beste Lösung zum Umgang mit dem Bestand und einer angemessenen Erweiterung gefunden werden soll. Vergeben wird die Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI: • zusammengefasstes Objekt der Honorarzone IV • stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1-9 • Besondere Leistungen: vertiefte Kostenschätzung in der 3. Ebene nach DIN 276 (für Neubau) in der Leistungsphase 2, Getrennte Kostenermittlung für Bestand/Neubau sowie Museum/Tourismusinformation, Mitwirken beim Förderverfahren, Erstellen und Fortschreiben Raumbuch • Vorläufig anrechenbare Baukosten: ca. 11 Mio. € • Vorläufig angenommener Bestandsanteil: ca. 30% Der Lösungsvorschlag dient der Beurteilung der fachlichen und konzeptionellen Leistungsfähigkeit der Bieter im Hinblick auf die konkrete Aufgabenstellung und ist Bestandteil des Angebots. Das Verfahren stellt keinen Planungswettbewerb im Sinne der RPW dar. Aufgrund des hohen Anteils an Bestand und dem Bedarf, während der Erarbeitung des Lösungsvorschlags mit der Auftraggeberin und den beteiligten Fachstellen in Austausch treten zu können, wurde dieses Verfahren bewusst einem Planungswettbewerb nach RPW vorgezogen. Die Bewertung der Lösungsvorschläge erfolgt durch ein fachkundig besetztes Gremium unter Beteiligung von Vertretern des Auftraggebers sowie unabhängigen fachlichen Beratern, unter anderem Architekten. Der Lösungsvorschlag umfasst eine vertiefte konzeptionelle Bearbeitung der Planungsaufgabe mit Darstellungen und Aussagen insbesondere zu städtebaulichem Konzept, Umgang mit dem Bestand, funktionaler Organisation, architektonischer Gestaltung sowie zu wesentlichen Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Der Detaillierungsgrad der Bearbeitung orientiert sich dabei an denen eines Planungswettbewerbs. Eine vollständige planerische Ausarbeitung im Sinne der Leistungsphasen 2 oder 3 HOAI wird nicht gefordert. Gefordert werden: • Lageplan M 1:500 mit wesentlichen Aussagen zur Freianlage und Erschließung auf dem Grundstück • Grundrisse M 1:200 • Wesentliche Schnitte und Ansichten M 1:200 • Detail-/ Fassadenschnitt M 1:50 • Außenperspektive • Flächenberechnungen • Erläuterung zum Entwurf • Kostenschätzung 2. Ebene (Neubau) Gegenstand der Planungsleistung ist neben der Präsentation der Ergebnisse im Verhandlungsgespräch auch die Teilnahme an einer Zwischenpräsentation und die Berücksichtigung der Empfehlungen des Bewertungsgremiums. Für die Erarbeitung des Lösungsvorschlags wird jedem der vier Teilnehmer, der den geforderten Leistungsumfang frist- und formgerecht abgibt, ein Pauschalhonorar in Höhe von 42.800 € netto vergütet. Die Kalkulation des Honorars basiert auf einem Flächenansatz von 3.500 m² BGF, der der Maßnahme zugeordnet werden kann. Anwendung gefunden hat das Merkblatt zur Vergütung von Lösungsvorschlägen der Bayerischen Architektenkammer.
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