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newPark Datteln - Ökologische Planungsbegleitung von Artenschutz- und Naturschutzmaßnahmen im Rahmen von Freianlagenplanung
Die newPark GmbH Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH plant und entwickelt das Industrieareal newPark auf Dattelner Stadtgebiet. newPark ist ein innovatives Flächenangebot für flächenintensive industrielle und gewerbliche Großvorhaben mit besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Sie ist im Landesentwicklu...
Environmental Assessment, Landscape Architecture
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- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- NRW.URBAN
- Published:
- September 01, 2026
- Deadline:
- October 02, 2026
- Topic:
- Environmental Assessment
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Die newPark GmbH Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH plant und entwickelt das Industrieareal newPark auf Dattelner Stadtgebiet. newPark ist ein innovatives Flächenangebot für flächenintensive industrielle und gewerbliche Großvorhaben mit besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Sie ist im Landesentwicklungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) als Gebiet für flächenintensive Großvorhaben festgelegt. Auf dem Dattelner Stadtgebiet wird zunächst der 1. Bauabschnitt des newPark realisiert. Für diesen Bauabschnitt ist der Bebauungsplan rechtkräftig. Im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 100 für den newPark Datteln (Plangebiet 1. BA) liegt die Objektplanung Freianlagen bis Leistungsphase 3 mit integrierten Ausgleichs-, CEF- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen vor, außerhalb des Plangebietes liegen im unmittelbaren Umfeld (externe Flächen) weitere Planungs- und Maßnahmenflächen für Ausgleichs- und Ersatz-, CEF-, Artenschutz- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen. Für beide Flächen liegen die Maßnahmenblätter und -karten, basierend auf die Fachgutachten (u.a. Artenschutzgutachten, Umweltverträglichkeitsprüfung, Schadensbegrenzungsmaßnahmen), vor. Diese sind in den Entwurf der vorliegenden Freianlagenplanung integriert worden. Aktuell erfolgt die Fortführung der Objektplanung Freianlagen für Teilflächen des 1. Bauabschnitts im Plangebiet und auf externe Flächen, die im direkten Umfeld des Plangebietes liegen. Die Freianlagenplanungen beinhaltet im Schwerpunkt die Planung (zunächst LP 4-6) zur Umsetzung CEF-Maßnahmen, Artenschutzmaßnahmen, Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen (Naturhaushalt), Schadensbegrenzungsmaßnahmen). Gegenstand dieses Verfahrens ist die fachlich ökologische Begleitung der Fachplanung der zuvor beschriebenen Objektplanung der Freianlagen für Teilbereiche den 1. Bauabschnitt, die im Wesentlichen den Artenschutz und den Naturhaushalt betreffen.
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8Verkehrszukunft Region Thun, Arbeitspaket 3: stadträumliche, verkehrliche, bautechnische und umweltplanerische Machbarkeitsstudie von zwei Tunnelvarianten
Entwicklungsraum ThunThunDeadline: Nov 30Arbeitspaket 3: Vertiefte städtebauliche bzw. stadträumliche, siedlungsräumliche, verkehrliche, bautechnische und umweltplanerische Machbarkeitsstudie für die beiden Tunnellösungen «Hübelitunnel» und «Aarequerung Süd» (Generalplaner) Das Projekt «Verkehrszukunft Region Thun» baut auf der Verkehrsstudie Thun Innenstadt – rechte Seeseite auf, die im Auftrag des Entwicklungsraums Thun bis Ende 2023 erarbeitet wurde. Untersucht wurden drei Varianten zur langfristigen Verbesserung der Verkehrssituation: der Hübelitunnel, die Aarequerung Süd sowie eine Gesamtverkehrsvariante mit Verkehrssteuerungen und Ausbauten für ÖV und Veloverkehr. Alle Varianten gelten grundsätzlich als machbar; die Gesamtverkehrsvariante wurde jedoch als kostengünstigste und wirksamste Lösung bewertet. Für den Fall, dass diese nicht ausreicht, sollen die beiden Tunnelvarianten vertieft geprüft werden.Der Bund betonte in Gesprächen zur möglichen Mitfinanzierung, dass ein Tunnelprojekt nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern in ein überzeugendes Gesamtkonzept eingebettet sein muss. Zentral sind die Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, die Wirkung auf Stadtentwicklung und Arbeitsplätze, die Einbettung ins Gesamtverkehrssystem sowie flankierende Massnahmen. Die Nutzen der Varianten sind nachvollziehbar anhand der Kriterien der Agglomerationsprogramme darzustellen. Zudem braucht es einen klar begründeten Variantenentscheid, der zeigt, dass andere Optionen ausgeschöpft wurden und die gewählte Lösung breit akzeptiert ist.Die Region folgt dieser Empfehlung und vertieft die beiden Varianten Hübelitunnel und Aarequerung Süd parallel. Ziel ist ein politisch konsolidierter Entscheid bis Ende 2028 sowie die fachliche Einbettung in das Agglomerationsprogramm 6. Generation Thun. Dabei sollen die Anliegen von Bevölkerung, Politik und Verwaltung der betroffenen Gemeinden berücksichtigt und die Varianten anhand transparenter qualitativer und quantitativer Kriterien bewertet werden. Alternative Entlastungsvarianten sind nicht Gegenstand des Projekts; die bestehenden Tunnelvarianten können jedoch optimiert oder bei schwerwiegenden No-Gos ausgeschlossen werden.Neben der fachlichen Bewertung soll das Projekt einen öffentlichen Diskurs über Chancen, Risiken, Nutzen und Kosten einer Tunnellösung ermöglichen. Dabei geht es nicht um eine pauschale Tunnel-ja-oder-nein-Debatte, sondern um eine differenzierte Auseinandersetzung mit verkehrlichen, städtebaulichen, finanziellen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Die Auftraggeberschaft liegt beim Entwicklungsraum Thun (ERT). Die strategische Führung übernimmt die Projektsteuerung durch den Ausschuss «Verkehrszukunft». Sie entscheidet über Zwischenergebnisse, Vergaben und Vorgaben. Die operative Projektleitung führt das Projekt.Ergänzend wirken politische, fachliche und öffentliche Begleitstellen mit. Die politische Begleitung reflektiert Zwischenstände aus politischer Sicht, die fachliche Begleitung sichert die Koordination mit parallelen Projekten und fachlichen Anforderungen, und die öffentliche Begleitung ermöglicht insbesondere Betroffenen in Thun und Steffisburg, Anliegen einzubringen. Die BHU bzw. Auftragnehmenden aus AP1 unterstützen fachlich, organisatorisch und in der Qualitätssicherung. Die externen Auftragnehmenden der Arbeitspakete AP1 bis AP4 erbringen Leistungen, haben aber keine Entscheidungskompetenz.Der Projektablauf gliedert sich in vier Arbeitspakete: AP1 umfasst Vorbereitung, Beschaffung, Prozessbegleitung und Qualitätssicherung; AP2 Partizipation und Kommunikation; AP3 die vertiefte Machbarkeitsstudie zu den beiden Tunnelvarianten; AP4 Zielsystem, Methodik, Variantenbeurteilung und Empfehlung der Bestvariante. Die Kernschritte AP4a (Zielsystem, Methodik), AP3 und AP4c (Variantenbeurteilung und Empfehlung) laufen grundsätzlich nacheinander. Für beide Tunnelvarianten wird mindestens ein inhaltlicher Planungsstand angestrebt, welcher unter dem Begriff «Machbarkeitsstudie» subsummiert wird. HinsichtlicErstellung eines Artenschutzgutachtens und Durchführung einer ökologischen Fachplanung zur Sanierung des Feuerlöschteichs Molbecke
Wald und Holz NRWMünsterDeadline: Sep 16Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens, den Auftrag über die Erstellung eines Artenschutzgutachtens und die Durchführung einer ökologischen Fachplanung zur Sanierung des Feuerlöschteichs Molbecke an einen oder zwei Auftragnehmer zu vergeben. Für Los 1 (Artenschutzgutachten) wird Folgendes beschrieben: Durchführung einer Stichtagskartierung sowie die Erstellung eines kompakten Artenschutzgutachtens zur behördlichen Genehmigung. Darauf aufbauend erfolgt die rechtliche und logistische Planung sowie die anschließende Durchführung der Fischumsiedlung. Der Fischbestand ist hierbei mittels Elektrobefischung vollständig zu räumen. Der tierschutzkonforme Transport des Fischbestandes erfolgt in belüfteten Behältern in ein ca. 11 km entferntes Ersatzgewässer, in Absprache mit der Fischereigenossenschaft Nuhne. Für Los 2 (ökologische Fachplanung) gibt es folgende Beschreibung der Maßnahme: Im Vorfeld der Sanierung und Erweiterung des Feuerlöschteichs "Molbecke" durch das Land Nordrhein-Westfalen vergeben wir folgenden Auftrag: Phase 1 (Machbarkeit & Planung): Planung der Sanierungsmaßnahme: Trockenlegung, temporäre Umleitung des Zuflusses sowie die Sedimententnahme (siehe Kartenmaterial). Durchführung einer Machbarkeitsstudie und Fachplanung für die Verlegung eines ca. 40 Meter langen Fließgewässerabschnitts im Mündungsbereich des Teichs (von der Mitte auf die in Fließrichtung linke Uferseite). Phase 2 (Genehmigung): Erstellung eines Fachplans zur behördlichen und bautechnischen Vorlage. Phase 3 (Ausführung): Durchführung der ökologischen Baubegleitung vor Ort während der Umsetzung. Für weitere Details zum Leistungsgegenstand und - umfang wird auf die beigefügten Leistungsverzeichnisse verwiesen.Baubegleitendes Baucontrolling
HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbHBerlinDeadline: Sep 21Die zu vergebenden Leistungen betreffen das baubegleitende Baucontrolling durch einen Sachverständigen als übergeordnete Qualitätssicherung im Interesse der HOWOGE als Bauherr und späterem Vermieter der zu sanierenden bzw. zu erweiternden Schulanlage BTG und im Interesse des Bezirksamts Spandau von Berlin als späterem Mieter der Schulanlage. Leistungsinhalt ist das baubegleitende Baucontrolling für die abzubrechenden Bauteile für die Sanierung drei bestehender Bauteile und die Erweiterung um drei neue Bauteile, die Errichtung eines Interims, die Herstellung der Interim-Freianlagen sowie der finalen Freianlagen im laufenden Schulbetrieb. Der Leistungsumfang ist in der Leistungsbeschreibung Anlage 01 enthalten.Sanierung und Umbau Jugendclubhaus in ein Bürgerzentrum: Alexianerstr. 4-6, 41061 Mönchengladbach - OPL mit Freianlagenplanung und Barriereplanung
Stadt MönchengladbachMönchengladbachDeadline: Sep 28Sanierung und Umbau Jugendclubhaus in ein Bürgerzentrum: Alexianerstr. 4-6, 41061 Mönchengladbach - Objektplanung mit FreianlagenplanungStädtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenDeadline: Sep 23Beschreibung des Auftrags Beschreibung: Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) hat am 17. September 2020 die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" (SEM Ostfeld) nach § 165 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe zu den Stadtteilen Erbenheim und Mainz-Kastel und umfasst eine Fläche von rund 450 Hektar. Ziel der Planung ist es, einen ausgewogenen Mix aus bezahlbarem Wohnen, Arbeiten, Freiflächen und Biotopflächen herzustellen. Entstehen soll ein innovativer und zukunftstauglicher Stadtteil mit überwiegender Wohnnutzung und zugleich auch ausreichend Raum für Gewerbe. Die LHW lobte am 15. Juli 2023 gemeinsam mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden (SEG) als Entwicklungsträger und Treuhänder der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld einen europaweiten offenen zweiphasigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb als kooperatives Verfahren aus. Die Stadtverordnetenversammlung (STVV) der LHW hat mit Beschluss vom 3. Juli 2025 bestätigt, dass der durch das Preisgericht gekürte Entwurf des 1. Preisträgers Studio Wessendorf mit DLA Die Landschaftsarchitekten Bittkau- Bartfelder PartGmbB für den Bereich "Landschaftsraum/ Stadtquartier" die Grundlage für die zu erarbeitende Rahmenplanung für den gesamten Entwicklungsbereich der SEM Ostfeld bildet. Im nächsten Schritt wird eine Rahmenplanung aufbauend auf dem Siegerentwurf für den Bereich "Landschaftsraum/ Stadtquartier" in einem iterativen Prozess aus verschiedenen Fachdisziplinen erarbeitet. Sie bildet die strategische Grundlage für die langfristige und nachhaltige Entwicklung des neuen Stadtquartiers Ostfeld. Sie konkretisiert die städtebaulichen, freiräumlichen und funktionalen Leitlinien auf Basis der beschlossenen Entwicklungsziele der LHW und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für die weiteren Planungsschritte. Die Rahmenplanung erfolgt als interdisziplinärer, iterativer Prozess und konkretisiert den Siegerentwurf des Ideenwettbewerbs unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, aktueller Gutachten und fachlicher Anforderungen. Die Rahmenplanung wird im Maßstab 1:1000 erarbeitet. Die Planungsempfehlungen sind auf diese Maßstabsebene auszurichten und für die Integration in die Rahmenplanung aufzubereiten. Ergänzend sind übergeordnete konzeptionelle und umsetzungsbezogene Empfehlungen zu entwickeln. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Ziel des Klimagutachtens ist es, im Zuge der Rahmenplanung für die SEM Ostfeld die klimatischen Auswirkungen des neuen Stadtquartiers im Hinblick auf die angrenzenden Stadtteile und den Landschaftsraum systematisch in Form von stadtklimatischen Simulationen zu prüfen sowie klimasensible Flächen zu schützen. Darüber hinaus gilt für die Rahmenplanung die fachliche Beratung und Empfehlung von Strategien sowie notwendigen Anpassungsmaßnahmen zur Klimaresilienz unvermeidlicher Klimafolgen hinsichtlich des Schutzes der zukünftigen Bewohner zur Förderung eines Klimaangepassten Quartiers. Dies umfasst schwerpunktmäßig Maßnahmen zur Reduzierung von Überwärmungen der öffentlichen Räume sowie der Auswirkungen für die Gebäude, klimawirksame Anpassungen und Strategien u.a. hinsichtlich Verschattung, Verdunstung, klimaresilienten Bepflanzungen etc. Ebenso sind Anforderungen an die Stabilisierung des lokalen Kleinklimas - einschließlich Frischluftzufuhr, Sicherung von Kaltluftströmen, intensiver Begrünung, Verknüpfungen zu blau-grüner Infrastrukturen sowie klimaaktiver Freiräume - systematisch zu bewerten und in ihren räumlichen Konsequenzen darzustellen bzw. Handlungsempfehlungen dahingehend zu definieren. Durch die damit verbundene fachliche Beratung soll dem Büro für die Rahmenplanung eine kontinuierliche Expertise im Bereich Klima zur Seite stehen, um während der Rahmenplanung die klimatischen Belange und Anforderungen entsprechend zu berücksichtigen. Die Ergebnisse des Klimagutachtens dienen dazu, die notwendigen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen synergetisch gemeinsam mit der städtebaulichen Konkretisierung des neuen Stadtquartiers zu entwickeln, Strategien für eine zukünftige Entwicklung zu definieren sowie in angemessenem Umfang und an strategisch geeigneten Standorten innerhalb des Stadtquartiers und des angrenzenden Landschaftsraums diese zu sichern. Sie bilden eine zentrale fachliche Grundlage für die weitere Ausarbeitung und räumliche Konkretisierung der Rahmenplanung und der nächsten anstehenden Planungsschritte. Nähere Informationen zu der hier ausgeschriebenen Leistung sowie weitere Hintergrundinformationen entnehmen Sie bitte der Anlage "Leistungsbeschreibung_Rahmenplanung_Klimagutachten". Vorbefasste Bieter: In dem hier ausgeschriebenen Projekt gibt es vorbefasste Unternehmen, die sich möglicherweise an diesem Vergabeverfahren beteiligen werden. Der Auftraggeber ergreift gem. § 7 VgV angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch eine möglicherweise stattfindende Teilnahme dieser Unternehmen nicht verzerrt wird. Siehe hierzu Ziffer 1.10 der AufgabenbeschreibungUmgehungsgerinne Ilsenburg - Planungsleistungen - Überarbeitung vorh. LP 3-4
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-AnhaltMagdeburgDeadline: Oct 06Um Rechtssicherheit während des Planfeststellungsverfahrens (PFV) zu haben sind die veralteten naturschutzfachlichen Unterlagen zu übearbeiten. Parallel werden Überarbeitungen/Anpassungen/Abgleich bezüglich Flächenverfügbarkeiten/Grunderwerb und die Aktualisierung der technischen Planung (Hydraulik, Fischreferenzzönose, DIN-Vorschriften etc.) notwendig. Die Leistungen beinhalten die Sichtung der vorhandenen Unterlagen, wie die Genehmigungsplanung zur Technichen Planung, Baugrundbericht, Naturschutzfachplanungen wie LBP, AFB und UVP-Bericht. Darauf aufbauend sind die Unterlagen zu aktualisieren. Dabei sind Grundleistungen und Besondere Leistungen n. HOAI 2021 für Objektplanung (OP) Ingenieurbauwerke LP 3-4, Tragwerksplanung (TWP) LP 2-4, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) LP 2-4, Umweltverträglichkeitsbericht (UVP) LP 2-4 zu erbringen. Parallel ist der Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) zu aktualisieren und eine Vorprüfung des Verschlechterungsverbotes (WRRL) vorzunehmen.Neubau Förderschule GE - TGA Fachplanung ELT
Landkreis Ammerland - Eigenbetrieb ImmobilienbetreuungWesterstedeDeadline: Sep 22Auf dem Grundstück (Flur 9, Flurstück 363/11) der Berufsbildenden Schule (BBS) Ammerland mit der postalischen Adresse Elmendorfer Str. 30a, 26160 Rostrup Bad Zwischenahn soll basierend auf einem vom Auftraggeber vorgegebenen Raumprogramm ein 1- 3-geschossiger Neubau einer Förderschule GE (Geistige Entwicklung) für 180 Schüler mit einer Gesamtfläche von ca. 9.500 m² BGF entstehen. Neben der Gestaltung des Schulgebäudes mit schlüssiger städtebaulicher Einbindung sollen auch die Flächen und Räume zur aufbauenden Planung der Außenanlagen und Erschließungen einschließlich dem Halten- und Wartebereich der Schulbeförderung konzeptionell angedacht werden Die Hauptzufahrt soll ausgehend von der Elmendorfer Str. entlang der dort vorhandenen Parkplatzflächen der BBS erfolgen. Neben der städtebaulichen Situation an dem vorgesehenen Standort sind die Randbedingungen aus dem Schulbetrieb und den schulpädagogischen Anforderungen einer Förderschule GE planerisch zu berücksichtigen. Bei mobilitätseingeschränkten Personen kommt der Barrierefreiheit der zu planenden Gebäude (und Außenanlagen) eine hohe Bedeutung zu. Aus Gründen des Flächenverbrauchs, der Flächenversiegelung, der Gebäudekompaktheit, des Wärmeschutzes, der Wirtschaftlichkeit u.ä. ist vorliegend die Möglichkeit der Mehrgeschossigkeit zu betrachten. Es sind dabei auch Mischformen hinsichtlich einzelner Baukörper und ihrer Geschossigkeit möglich. Derzeit werden von der Gemeinde Bad Zwischenahn für den im beigefügten Lageplan (Anlage 1) rot umrandeten Bereich ein städtebauliches Entwicklungskonzeptes sowie ein Angebotsbebauungsplan für den Neubau einer Förderschule GE in dem blau umrandeten Bereich der Anlage 1 erstellt. Das Budget des AG für die Maßnahme beläuft sich auf max. brutto EUR 34,4 Mio. (KG 200 bis 500 gem. DIN 276-1:2008-12). Ziel dieser Ausschreibung ist, einen Fachplaner für die Anlagengruppen 4, 5 und 6 gem. der §§ 53 ff. HOAI zu gewinnen, der in seinem Fachbereich die Umsetzung der Maßnahme ab der Leistungsphase 3 (bei Überarbeitung der schon vorliegenden Ergebnisse der Leistungsphase 2 zum Zwecke der Kostenreduzierung und Budgeteinhaltung) kompetent plant und begleitet.Leistungen der Freianlagenplanung
Land Hessen, vertreten durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen, Zentrale VergabeBad NauheimPlanungseinheit 1: Freianlagen Getränktetechnologisches Zentrum (GTZ) Das neue Getränketechnologische Zentrum dient der Lehre wie auch der Forschung. Im Kern ist dieses Gebäude ein Lebensmittelbetrieb. Das neue Gebäude ist in Teilen ein Produktionsgebäude und muss unproblematisch von LKW mit Hänger und Sattelzügen angefahren werden. Zum Be- und Entladen ist ein Ladehof erforderlich. Die Nutzfläche 1-7 beträgt ca. 3089 m². Die Freianlagen des Gebäudes dienen der Zuwegung des Gebäudes sowie des angrenzenden Campusgeländes. Darüber hinaus beherbergen sie Grünflächen, Treppenanlagen, Ladehof sowie befestigte Fläche. Die Bauausführung soll im laufenden Betrieb des Hochschulcampus erfolgen. - Außenanlagenfläche: ca. 5.100 m² - Honorarzone: IV - Baukosten KG 500: 2.058.672,00 €, brutto - Anrechenbare Kosten: 834.245,00 €, netto - Geplante Auftragsvergabe: 2. Quartal 2020 - Geplanter Baubeginn: 3. Quartal 2021 - Geplanter Baubeginn Freianlagen: 1. Quartal 2023 Planungseinheit 2/3: Freianlagen Hörsaal (HOERS)/Logistik (LOG) Das neue Hörsaalgebäude soll notwendige Flächen für die Lehre schaffen. Neben einem großen, in zwei Bereiche teilbaren Hörsaal sollen verschiedenen Seminarräume in das Gebäude integriert werden. Ein Foyer soll der Verteilung der Besucher dienen und bei Tagungen als repräsentativen Eingabereich. Die Nutzfläche 1-7 beträgt ca. 1403 m². Das benachbarte Seminargebäude Logistik und Nachhaltigkeit dient als Seminar- und Bürogebäude für den Studiengang "Logistik und Management von Frischprodukten". Die Nutzfläche 1-7 beträgt ca. 684 m². Die Freianlagen verbinden beide Gebäude. Sie dienen der Kommunikation, stellen die Zuwegung sicher und beherbergen die Behindertenstellplätze sowie Fahrradabstellplätze. Die Freianlagen beherbergen Grünflächen, Treppenanlage, verschiedene Sitzelemente und befestigte Flächen. Bei der Planung sind darüber hinaus gartendenkmalrechtliche Belange zu beachten (Formsteinmauer, benachbarte Parkanlage, etc.). Die Bauausführung soll im laufenden Betrieb des Hochschulcampus erfolgen. - Außenanlagenfläche: ca. 3.600 m² - Honorarzone: IV - Baukosten KG 500 (HOERS): 1.501.000,00 €, brutto - Anrechenbare Kosten (HOERS): 629.297,00 Euro, netto - Baukosten KG 500 (LOG): 845.700,00 €, brutto - Anrechenbare Kosten (LOG): 309.953,00 €, netto - Geplante Auftragsvergabe: 2. Quartal 2020 - Geplanter Baubeginn: 2. Quartal 2021 - Geplanter Baubeginn Freianlagen: 3. Quartal 22 Planungseinheit 4: Freianlagen Praktikums Lebensmittelsicherheit (PLMS) Der Neubau Praktikum Lebensmittelsicherheit dient als Lehr- und Laborgebäude. Das Praktikumsgebäude beherbergt vorrangig Flächen für den Labor-, Lehr- und Seminarbetrieb, für Büros und Besprechungen. Die Nutzfläche 1-7 beträgt ca. 688 m². Die Freianlagen dienen vorrangig der Erschließung des Gebäudes. Darüber hinaus beherbergen sie Sitzelemente sowie die notwendigen Behinderten- und Fahrradabstellplätze. Die Bauausführung soll im laufenden Betrieb des Hochschulcampus erfolgen. - Außenanlagenfläche: ca. 2000 m² - Honorarzone: III - Baukosten KG 500: ca. 657.000,00 €, brutto - Anrechenbare Kosten: ca. 286.000,00 €, netto - Geplante Auftragsvergabe: 2. Quartal 2020 - Geplanter Baubeginn: 1. Quartal 2021 Geplanter Baubeginn Freianlagen: 1. Quartal 2022 Ziel des Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ist die Vergabe der Objektplanungsleistungen der Freianlagen gem. § 39 ff. HOAI 2013 i. V. mit Anlage 11, Leistungsphasen 5-9 sowie Besondere/Zusätzliche Leistungen. Mit Leistungserbringung ist sofort nach Auftragserteilung zu beginnen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Zustimmung des Landes Hessen und sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht. Der Auftragnehmer hat die bereits erbrachten Planungsleistungen im Rahmen des Vergabeverfahren auf sachliche und fachliche Richtigkeit, Vollständigkeit sowie Umsetzbarkeit zu prüfen. Es wird auf § 14 Nummer 14.5 des Vertrages verwiesen.
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