Wald und Holz NRWMünster
Erstellung eines Artenschutzgutachtens und Durchführung einer ökologischen Fachplanung zur Sanierung des Feuerlöschteichs Molbecke
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens, den Auftrag über die Erstellung eines Artenschutzgutachtens und die Durchführung einer ökologischen Fachplanung zur Sanierung des Feuerlöschteichs Molbecke an einen oder zwei Auftragnehmer zu vergeben. Für Los 1 (Artenschutzgutachten) wi...
Environmental Assessment, Water Resource Management
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- Tender type:
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- Contracting authority:
- Wald und Holz NRW
- Published:
- August 24, 2026
- Deadline:
- September 16, 2026
- Topic:
- Environmental Assessment
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Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen beabsichtigt, im Zuge des vorliegenden Verfahrens, den Auftrag über die Erstellung eines Artenschutzgutachtens und die Durchführung einer ökologischen Fachplanung zur Sanierung des Feuerlöschteichs Molbecke an einen oder zwei Auftragnehmer zu vergeben. Für Los 1 (Artenschutzgutachten) wird Folgendes beschrieben: Durchführung einer Stichtagskartierung sowie die Erstellung eines kompakten Artenschutzgutachtens zur behördlichen Genehmigung. Darauf aufbauend erfolgt die rechtliche und logistische Planung sowie die anschließende Durchführung der Fischumsiedlung. Der Fischbestand ist hierbei mittels Elektrobefischung vollständig zu räumen. Der tierschutzkonforme Transport des Fischbestandes erfolgt in belüfteten Behältern in ein ca. 11 km entferntes Ersatzgewässer, in Absprache mit der Fischereigenossenschaft Nuhne. Für Los 2 (ökologische Fachplanung) gibt es folgende Beschreibung der Maßnahme: Im Vorfeld der Sanierung und Erweiterung des Feuerlöschteichs "Molbecke" durch das Land Nordrhein-Westfalen vergeben wir folgenden Auftrag: Phase 1 (Machbarkeit & Planung): Planung der Sanierungsmaßnahme: Trockenlegung, temporäre Umleitung des Zuflusses sowie die Sedimententnahme (siehe Kartenmaterial). Durchführung einer Machbarkeitsstudie und Fachplanung für die Verlegung eines ca. 40 Meter langen Fließgewässerabschnitts im Mündungsbereich des Teichs (von der Mitte auf die in Fließrichtung linke Uferseite). Phase 2 (Genehmigung): Erstellung eines Fachplans zur behördlichen und bautechnischen Vorlage. Phase 3 (Ausführung): Durchführung der ökologischen Baubegleitung vor Ort während der Umsetzung. Für weitere Details zum Leistungsgegenstand und - umfang wird auf die beigefügten Leistungsverzeichnisse verwiesen.
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NRW.URBANDüsseldorfDeadline: Oct 02Die newPark GmbH Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH plant und entwickelt das Industrieareal newPark auf Dattelner Stadtgebiet. newPark ist ein innovatives Flächenangebot für flächenintensive industrielle und gewerbliche Großvorhaben mit besonderer Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes. Sie ist im Landesentwicklungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) als Gebiet für flächenintensive Großvorhaben festgelegt. Auf dem Dattelner Stadtgebiet wird zunächst der 1. Bauabschnitt des newPark realisiert. Für diesen Bauabschnitt ist der Bebauungsplan rechtkräftig. Im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 100 für den newPark Datteln (Plangebiet 1. BA) liegt die Objektplanung Freianlagen bis Leistungsphase 3 mit integrierten Ausgleichs-, CEF- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen vor, außerhalb des Plangebietes liegen im unmittelbaren Umfeld (externe Flächen) weitere Planungs- und Maßnahmenflächen für Ausgleichs- und Ersatz-, CEF-, Artenschutz- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen. Für beide Flächen liegen die Maßnahmenblätter und -karten, basierend auf die Fachgutachten (u.a. Artenschutzgutachten, Umweltverträglichkeitsprüfung, Schadensbegrenzungsmaßnahmen), vor. Diese sind in den Entwurf der vorliegenden Freianlagenplanung integriert worden. Aktuell erfolgt die Fortführung der Objektplanung Freianlagen für Teilflächen des 1. Bauabschnitts im Plangebiet und auf externe Flächen, die im direkten Umfeld des Plangebietes liegen. Die Freianlagenplanungen beinhaltet im Schwerpunkt die Planung (zunächst LP 4-6) zur Umsetzung CEF-Maßnahmen, Artenschutzmaßnahmen, Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen (Naturhaushalt), Schadensbegrenzungsmaßnahmen). Gegenstand dieses Verfahrens ist die fachlich ökologische Begleitung der Fachplanung der zuvor beschriebenen Objektplanung der Freianlagen für Teilbereiche den 1. Bauabschnitt, die im Wesentlichen den Artenschutz und den Naturhaushalt betreffen.Umplanung Schöpfwerk Bullenbruch
NLWKN Betriebsstelle CloppenburgHildesheimDeadline: Oct 02Die im Folgenden beschriebenen sind nach den Leistungsbildern der HOAI 2021 zu erbringen. Der Auftraggeber hat bereits qualifizierte Vorleistungen erbracht. Diese Vorleistungen sind vom Auftragnehmer zwingend als verbindliche Planungsgrundlage zu übernehmen und fortzuführen. Die Vergütung reduziert sich um die bereits erbrachten Prozentpunkte nach § 8 HOAI. Das Honorar richtet sich nach den Leistungsbildern der aktuell gültigen HOAI. Prozentuale Honorarabschläge durch den Bieter sind im Rahmen des Wettbewerbs zulässig. Nach HOAI Teil 3 Objektplanung im Abschnitt 3: Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 6 für - LPH 1 (Grundlagenermittlung): Zu 90 % erbracht. Restleistung (10 %) durch AN zu erbringen. - LPH 2 (Vorplanung): Zu 90 % erbracht. Restleistung (10 %) durch AN zu erbringen. - LPH 3 (Entwurfsplanung): Zu 50 % erbracht. Wiederholung der gesamten LPH 3 aufgrund der Abweichung von der bisher geplanten Pumpentechnik. Restleistung (100 %) durch AN zu erbringen. - LPH 4 (Genehmigungsplanung): Zu 100 % vollständig erbracht. Keine Leistung durch AN. - LPH 5 (Ausführungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe): Zu 100 % durch AN zu erbringen. Als besondere Leistungen sind folgende drei Leistungen zu erbringen: Der vorh. Erläuterungsbericht aus der Entwurfsplanung (LP3) ist im Rahmen der Wiederholung dieser Leistungsphase durch den AN auf die aktuelle Planungsvariante anzupassen und Fortzuschreiben. Der Entwurfsbericht ist für den Einbau von zwei drucklosen fischschonenden Rohrmantelschnecken erstellt. Ein Kostenvergleich zeigt das Lösungsvarianten mit Druckpumpen (z.B. Halbaxialpumpen) die Mortalitätsraten <5 % aufweisen wirtschaftlichere Lösungskonzepte für das Schöpfwerk ermöglicht. Neben den Grundleistungen sind folgende spezifische Aufgaben zwingend im Leistungssoll enthalten: EU-Maschinenverordnung 2023/1230: Moderation der Risikobeurteilungen aller Gewerke und Durchführung des Konformitätsbewertungsverfahrens für das Schöpfwerk als "Gesamtheit von Maschinen". BBQ-Management: Gestellung eines fachkundigen BBQ-Koordinators zur Planung und Umsetzung eines Betonbaukonzepts der Klasse BBQ-S nach DIN 1045-1000. Denkmalrechtliches Gutachten: Fachgerechte Dokumentation der geschützten Bausubstanz in Abstimmung mit dem Landkreis Stade gemäß Zusage I.3.2.12 des PFB. Fischereibiologische Begleitung: Nachweis der Fischverträglichkeit der Gesamtanlage sowie Monitoring des Fischabstiegs in der ersten Betriebsphase. Bauzeitliche Konzepte: Planung einer bauzeitlichen Entwässerung für 3 m³/s sowie Erstellung eines Sturmflut-Räumungskonzepts für die Baustelle. Schadstoffuntersuchung und REK: Erstellung eines Rückbau- und Entsorgungskonzepts für belastete Baustoffe (z. B. PCB, Asbest) im Bestand. Beweissicherung und Monitoring: Dokumentation des Zustands der Nachbarbebauung und der Brücke K36 sowie kontinuierliche Erschütterungsmessungen. Nach HOAI Teil 4 Fachplanung im Abschnitt 1: Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 1 bis 6 - LPH 1-3 (Grundlagen-, Vor-, Entwurfsplanung): Zu jeweils 5 % erbracht. Restleistung (95 %) je LPH durch AN zu erbringen. - LPH 4 (Genehmigungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 5 (Ausführungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe): Zu 100 % durch AN zu erbringen. Nach HOAI Teil 4 Fachplanung im Abschnitt 2: Technische Ausrüstung in den Leistungsphasen 1 bis 6 - LPH 1-3 (Grundlagen-, Vor-, Entwurfsplanung): Zu jeweils 5 % erbracht. Restleistung (95 %) je LPH durch AN zu erbringen. - LPH 4 (Genehmigungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 5 (Ausführungsplanung): Zu 100 % durch AN zu erbringen. - LPH 6 (Vorbereitung der Vergabe): Zu 100 % durch AN zu erbringen.MehrSpur Zürich – Winterthur, Planerleistungen STEP AS 2035 N08, Abschnitt 5 Wallisellen
Schweizerische Bundebahnen SBB, Infrastruktur – Einkauf, Supply Chain und Produktion, Einkauf Bauprojekte Region OstZürichZusätzliche Leistungen des Fachspezialisten Grundwasser / Abfall / Altlasten, sowie Lärmschutzuntersuchungen für die Stadt Wallisellen. Mehrleistungen für die Bauleitung in der SIA-Teilphase 52, sowie die Bahntechnik Mehrleistungen in der SIA-Teilphase 51.Verkehrszukunft Region Thun, Arbeitspaket 3: stadträumliche, verkehrliche, bautechnische und umweltplanerische Machbarkeitsstudie von zwei Tunnelvarianten
Entwicklungsraum ThunThunDeadline: Nov 30Arbeitspaket 3: Vertiefte städtebauliche bzw. stadträumliche, siedlungsräumliche, verkehrliche, bautechnische und umweltplanerische Machbarkeitsstudie für die beiden Tunnellösungen «Hübelitunnel» und «Aarequerung Süd» (Generalplaner) Das Projekt «Verkehrszukunft Region Thun» baut auf der Verkehrsstudie Thun Innenstadt – rechte Seeseite auf, die im Auftrag des Entwicklungsraums Thun bis Ende 2023 erarbeitet wurde. Untersucht wurden drei Varianten zur langfristigen Verbesserung der Verkehrssituation: der Hübelitunnel, die Aarequerung Süd sowie eine Gesamtverkehrsvariante mit Verkehrssteuerungen und Ausbauten für ÖV und Veloverkehr. Alle Varianten gelten grundsätzlich als machbar; die Gesamtverkehrsvariante wurde jedoch als kostengünstigste und wirksamste Lösung bewertet. Für den Fall, dass diese nicht ausreicht, sollen die beiden Tunnelvarianten vertieft geprüft werden.Der Bund betonte in Gesprächen zur möglichen Mitfinanzierung, dass ein Tunnelprojekt nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern in ein überzeugendes Gesamtkonzept eingebettet sein muss. Zentral sind die Abstimmung von Siedlungs- und Verkehrsentwicklung, die Wirkung auf Stadtentwicklung und Arbeitsplätze, die Einbettung ins Gesamtverkehrssystem sowie flankierende Massnahmen. Die Nutzen der Varianten sind nachvollziehbar anhand der Kriterien der Agglomerationsprogramme darzustellen. Zudem braucht es einen klar begründeten Variantenentscheid, der zeigt, dass andere Optionen ausgeschöpft wurden und die gewählte Lösung breit akzeptiert ist.Die Region folgt dieser Empfehlung und vertieft die beiden Varianten Hübelitunnel und Aarequerung Süd parallel. Ziel ist ein politisch konsolidierter Entscheid bis Ende 2028 sowie die fachliche Einbettung in das Agglomerationsprogramm 6. Generation Thun. Dabei sollen die Anliegen von Bevölkerung, Politik und Verwaltung der betroffenen Gemeinden berücksichtigt und die Varianten anhand transparenter qualitativer und quantitativer Kriterien bewertet werden. Alternative Entlastungsvarianten sind nicht Gegenstand des Projekts; die bestehenden Tunnelvarianten können jedoch optimiert oder bei schwerwiegenden No-Gos ausgeschlossen werden.Neben der fachlichen Bewertung soll das Projekt einen öffentlichen Diskurs über Chancen, Risiken, Nutzen und Kosten einer Tunnellösung ermöglichen. Dabei geht es nicht um eine pauschale Tunnel-ja-oder-nein-Debatte, sondern um eine differenzierte Auseinandersetzung mit verkehrlichen, städtebaulichen, finanziellen und gesellschaftlichen Auswirkungen. Die Auftraggeberschaft liegt beim Entwicklungsraum Thun (ERT). Die strategische Führung übernimmt die Projektsteuerung durch den Ausschuss «Verkehrszukunft». Sie entscheidet über Zwischenergebnisse, Vergaben und Vorgaben. Die operative Projektleitung führt das Projekt.Ergänzend wirken politische, fachliche und öffentliche Begleitstellen mit. Die politische Begleitung reflektiert Zwischenstände aus politischer Sicht, die fachliche Begleitung sichert die Koordination mit parallelen Projekten und fachlichen Anforderungen, und die öffentliche Begleitung ermöglicht insbesondere Betroffenen in Thun und Steffisburg, Anliegen einzubringen. Die BHU bzw. Auftragnehmenden aus AP1 unterstützen fachlich, organisatorisch und in der Qualitätssicherung. Die externen Auftragnehmenden der Arbeitspakete AP1 bis AP4 erbringen Leistungen, haben aber keine Entscheidungskompetenz.Der Projektablauf gliedert sich in vier Arbeitspakete: AP1 umfasst Vorbereitung, Beschaffung, Prozessbegleitung und Qualitätssicherung; AP2 Partizipation und Kommunikation; AP3 die vertiefte Machbarkeitsstudie zu den beiden Tunnelvarianten; AP4 Zielsystem, Methodik, Variantenbeurteilung und Empfehlung der Bestvariante. Die Kernschritte AP4a (Zielsystem, Methodik), AP3 und AP4c (Variantenbeurteilung und Empfehlung) laufen grundsätzlich nacheinander. Für beide Tunnelvarianten wird mindestens ein inhaltlicher Planungsstand angestrebt, welcher unter dem Begriff «Machbarkeitsstudie» subsummiert wird. HinsichtlicLandeshauptstadt Schwerin - Bodenschutzbaubegleitung im Projekt Revitalisierung von Teilflächen des Siebendörfer Moores
Landeshauptstadt Schwerin - Der OberbürgermeisterSchwerinBodenschutzbaubegleitung im Projekt Revitalisierung von Teilflächen des Siebendörfer MooresLandkreis Ludwigslust-Parchim - Landschaftsplanung K 121, Ersatzneubau Brücke über den Roten Bach in Paarsch
Landkreis Ludwigslust-Parchim - Der LandratParchimDeadline: Aug 14Art der Leistung Ingenieurleistungen Umfang der Leistung Ingenieurleistungen gemäß HOAI 2021 Teil 2 Flächenplanung, Abschnitt 2 Landschafts- planung, Besondere Leistungen (Faunistische Leistungen, Artenschutzbeitrag, UBB)Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Wiesbaden-Ostfeld
WiBau Gesellschaft mbHWiesbadenDeadline: Sep 23Beschreibung des Auftrags Beschreibung: Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Wiesbaden (LHW) hat am 17. September 2020 die Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme "Ostfeld" (SEM Ostfeld) nach § 165 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im Osten von Wiesbaden, in unmittelbarer Nähe zu den Stadtteilen Erbenheim und Mainz-Kastel und umfasst eine Fläche von rund 450 Hektar. Ziel der Planung ist es, einen ausgewogenen Mix aus bezahlbarem Wohnen, Arbeiten, Freiflächen und Biotopflächen herzustellen. Entstehen soll ein innovativer und zukunftstauglicher Stadtteil mit überwiegender Wohnnutzung und zugleich auch ausreichend Raum für Gewerbe. Die LHW lobte am 15. Juli 2023 gemeinsam mit der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden (SEG) als Entwicklungsträger und Treuhänder der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Ostfeld einen europaweiten offenen zweiphasigen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Ideenwettbewerb als kooperatives Verfahren aus. Die Stadtverordnetenversammlung (STVV) der LHW hat mit Beschluss vom 3. Juli 2025 bestätigt, dass der durch das Preisgericht gekürte Entwurf des 1. Preisträgers Studio Wessendorf mit DLA Die Landschaftsarchitekten Bittkau- Bartfelder PartGmbB für den Bereich "Landschaftsraum/ Stadtquartier" die Grundlage für die zu erarbeitende Rahmenplanung für den gesamten Entwicklungsbereich der SEM Ostfeld bildet. Im nächsten Schritt wird eine Rahmenplanung aufbauend auf dem Siegerentwurf für den Bereich "Landschaftsraum/ Stadtquartier" in einem iterativen Prozess aus verschiedenen Fachdisziplinen erarbeitet. Sie bildet die strategische Grundlage für die langfristige und nachhaltige Entwicklung des neuen Stadtquartiers Ostfeld. Sie konkretisiert die städtebaulichen, freiräumlichen und funktionalen Leitlinien auf Basis der beschlossenen Entwicklungsziele der LHW und dient als verbindlicher Orientierungsrahmen für die weiteren Planungsschritte. Die Rahmenplanung erfolgt als interdisziplinärer, iterativer Prozess und konkretisiert den Siegerentwurf des Ideenwettbewerbs unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, aktueller Gutachten und fachlicher Anforderungen. Die Rahmenplanung wird im Maßstab 1:1000 erarbeitet. Die Planungsempfehlungen sind auf diese Maßstabsebene auszurichten und für die Integration in die Rahmenplanung aufzubereiten. Ergänzend sind übergeordnete konzeptionelle und umsetzungsbezogene Empfehlungen zu entwickeln. Gegenstand der zu beauftragenden Leistung: Ziel des Klimagutachtens ist es, im Zuge der Rahmenplanung für die SEM Ostfeld die klimatischen Auswirkungen des neuen Stadtquartiers im Hinblick auf die angrenzenden Stadtteile und den Landschaftsraum systematisch in Form von stadtklimatischen Simulationen zu prüfen sowie klimasensible Flächen zu schützen. Darüber hinaus gilt für die Rahmenplanung die fachliche Beratung und Empfehlung von Strategien sowie notwendigen Anpassungsmaßnahmen zur Klimaresilienz unvermeidlicher Klimafolgen hinsichtlich des Schutzes der zukünftigen Bewohner zur Förderung eines Klimaangepassten Quartiers. Dies umfasst schwerpunktmäßig Maßnahmen zur Reduzierung von Überwärmungen der öffentlichen Räume sowie der Auswirkungen für die Gebäude, klimawirksame Anpassungen und Strategien u.a. hinsichtlich Verschattung, Verdunstung, klimaresilienten Bepflanzungen etc. Ebenso sind Anforderungen an die Stabilisierung des lokalen Kleinklimas - einschließlich Frischluftzufuhr, Sicherung von Kaltluftströmen, intensiver Begrünung, Verknüpfungen zu blau-grüner Infrastrukturen sowie klimaaktiver Freiräume - systematisch zu bewerten und in ihren räumlichen Konsequenzen darzustellen bzw. Handlungsempfehlungen dahingehend zu definieren. Durch die damit verbundene fachliche Beratung soll dem Büro für die Rahmenplanung eine kontinuierliche Expertise im Bereich Klima zur Seite stehen, um während der Rahmenplanung die klimatischen Belange und Anforderungen entsprechend zu berücksichtigen. Die Ergebnisse des Klimagutachtens dienen dazu, die notwendigen Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen synergetisch gemeinsam mit der städtebaulichen Konkretisierung des neuen Stadtquartiers zu entwickeln, Strategien für eine zukünftige Entwicklung zu definieren sowie in angemessenem Umfang und an strategisch geeigneten Standorten innerhalb des Stadtquartiers und des angrenzenden Landschaftsraums diese zu sichern. Sie bilden eine zentrale fachliche Grundlage für die weitere Ausarbeitung und räumliche Konkretisierung der Rahmenplanung und der nächsten anstehenden Planungsschritte. Nähere Informationen zu der hier ausgeschriebenen Leistung sowie weitere Hintergrundinformationen entnehmen Sie bitte der Anlage "Leistungsbeschreibung_Rahmenplanung_Klimagutachten". Vorbefasste Bieter: In dem hier ausgeschriebenen Projekt gibt es vorbefasste Unternehmen, die sich möglicherweise an diesem Vergabeverfahren beteiligen werden. Der Auftraggeber ergreift gem. § 7 VgV angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch eine möglicherweise stattfindende Teilnahme dieser Unternehmen nicht verzerrt wird. Siehe hierzu Ziffer 1.10 der AufgabenbeschreibungUmgehungsgerinne Ilsenburg - Planungsleistungen - Überarbeitung vorh. LP 3-4
Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-AnhaltMagdeburgDeadline: Oct 06Um Rechtssicherheit während des Planfeststellungsverfahrens (PFV) zu haben sind die veralteten naturschutzfachlichen Unterlagen zu übearbeiten. Parallel werden Überarbeitungen/Anpassungen/Abgleich bezüglich Flächenverfügbarkeiten/Grunderwerb und die Aktualisierung der technischen Planung (Hydraulik, Fischreferenzzönose, DIN-Vorschriften etc.) notwendig. Die Leistungen beinhalten die Sichtung der vorhandenen Unterlagen, wie die Genehmigungsplanung zur Technichen Planung, Baugrundbericht, Naturschutzfachplanungen wie LBP, AFB und UVP-Bericht. Darauf aufbauend sind die Unterlagen zu aktualisieren. Dabei sind Grundleistungen und Besondere Leistungen n. HOAI 2021 für Objektplanung (OP) Ingenieurbauwerke LP 3-4, Tragwerksplanung (TWP) LP 2-4, Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) LP 2-4, Umweltverträglichkeitsbericht (UVP) LP 2-4 zu erbringen. Parallel ist der Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (AFB) zu aktualisieren und eine Vorprüfung des Verschlechterungsverbotes (WRRL) vorzunehmen.Der Stadtpark Eisleben: Konzeptionelle Erarbeitung eines Bürger- und Energieparks
Stadtverwaltung Bad CambergBad CambergGegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Planungsleistungen im Bereich der Oberflächennahen Geothermie in den Leistungsphasen 1 bis 4 nach AHO Schriftenheft Nr. 26 und der TGA-Planung der Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 53 ff. HOAI sein. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.5.1. 1.5.1 Planungsleistungen im Bereich der Oberflächennahen Geothermie in den Leis-tungsphasen 1 bis 4 nach AHO Schriftenheft Nr. 26 Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß 1.2 des AHO Schriftenheftes Nr. 26 sein. Auf Grundlage des AHO Schriftenheft Nr. 26 wird diese Maßnahme der Honorarzone II zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 - Stufe 2: Leistungsphasen 4 1.5.2 Leistungen der TGA-Planung in den Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 53 ff. HOAI Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 15 (zu § 55 Absatz 3, § 56 Absatz 3) HOAI sein.Auf Grundlage von Anlage 15 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: - Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 53 HOAI - Stufe 2: Leistungsphasen 4 nach § 53 HOAI 1.5.3 Besondere Leistungen Für die Planung sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: Für Stufe 1: - Ermittlung und Auswertung von Parametern (durch Probebohrungen mit pro-benahmen mit Untersuchungen Boden- und Grundwasserproben, Geophysik) - Erstellung eines Konzeptes eines Messprogramms zur Betriebsoptimie-rung/Einregulierung der Geothermieanlage - Mitwirkung bei der Erstellung einer ZBau-Unterlage gemäß den Regularien und Vorgaben der baufachliche Ergänzungsbestimmungen zu den Verwaltungsvor-schriften zu § 44 LHO des Landes Sachsen-Anhalt Für Stufe 2 - Zuarbeiten zur Baugenehmigungsplanung - Einreichen des wasserrechtlichen und bergbaurechtlichen Antrags (Vollmacht muss vorliegen) - Mitwirkung bei der AnpassungWW Stenderup - Los 1 und 2 - Ingenieurbauwerke
Wasserzweckverband OstangelnSteinbergkircheDeadline: Aug 28Der Aufttraggeber beabsichtigt den Neubau eines Wasserwerks auf dem Grundstück "Am Wasserwerk 1, 24395 Gelting". Nach derzeitigem Stand sollen (zeitlich im Wesentlichen gleichlaufend) auf dem Grundstück folgende Projekte verwirklicht werden: Projekt 1: Werkstatt- und Bürogebäude nebst Filterhalle zur Enthärtung incl. Enteisenung und Entmanganung des Trinkwassers. Projekt 2: Trinkwasserbehälter (2 Wasserkammern/Trinkwasserbehälter mit Pumpwerk) mit angeschlossenem Bedienungsgebäude. Projekt 3: Absetzanlage. Los 1: Gegenstand des Verfahrens in Los 1 ist die Vergabe der Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke (Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung) gem. der §§ 41 ff. HOAI für das Projekt 2: Trinkwasserbehälter (2 Wasserkammern/Trinkwasserbehälter mit Pumpwerk) mit angeschlossenem Bedienungsgebäude. Los 2: Gegenstand des Verfahrens in Los 2 ist die Vergabe der Leistungen der Objektplanung für Ingenieurbauwerke (Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung) gem. der §§ 41 ff. HOAI für das Projekt 3: Absetzbecken Einzelheiten (auch hinsichtlich der voraussichtlichen anrechenbaren Kosten) können den in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsentwürfen (für Los 1 und Los 2) entnommen werden.
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