SALEG mbH als Treuhänder der Stadt Gröningen c/o Verbandsgemeinde Westliche BördeMagdeburg
Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben: Tragwerksplanung nach § 49 ff. HOAI für Ingenieurbauwerke
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neu-wegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sol...
Structural Engineering
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Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neu-wegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig ...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- SALEG mbH als Treuhänder der Stadt Gröningen c/o Verbandsgemeinde Westliche Börde
- Published:
- July 08, 2026
- Deadline:
- July 30, 2026
- Topic:
- Structural Engineering
Tender description
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neu-wegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Der neue Radweg wird in das regionale Radwegekonzept des Landkreises Börde eingebunden und ergänzt zudem das bestehende Wegesystem der Stadt Oschers-leben. Die Trasse verläuft auf der früheren Bahntrasse. Der Beginn liegt südöstlich von Gunsleben an der Gemeindestraße „Zichzack“. Das Ende befindet sich in Os-chersleben an der Gemeindestraße „Weststraße“ nördlich der Kleingartenanlagen. Die Gesamtlänge beträgt etwa 11.500 Meter. Entlang der Strecke kreuzen nur wenige Wirtschaftswege und Gemeindestraßen und an diesen Stellen soll der Radweg gegenüber dem landwirtschaftlichen Verkehr bevorrechtigt werden. Die Entwässerung erfolgt über die Bankette in die bewachsenen Seitenbereiche, dabei bleiben vorhandene kleine Gräben und Mulden in Funktion. Die bestehenden Bauwerke der Bahntrasse, wie Durchlässe und Brücken, wurden geprüft. Teilweise sind Sanierungen am Oberbau sowie Erneuerungen der Geländer und Absturzsi-cherungen erforderlich. Die seitlichen Gräben sollen in ihrem naturnahen Zustand belassen werden. Eine Übersicht der Durchlässe ist der Vergabeunterlage zu Ent-nehmen. Im gesamten Bauabschnitt liegen Ver- und Entsorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas, Telekommunikation und Schutzwasser, die nicht erneuert werden müs-sen. Die jeweiligen Versorgungsträger sind informiert und werden in den weiteren Projektablauf einbezogen. Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 49 ff. HOAI sein. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.4. 1.4 Aufgabenbeschreibung Tragwerksplanung 1.4.1 Planung Tragwerk Leistungsphasen 2 bis 6 nach § 49 HOAI 2021 Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 14 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: - Stufe 1: Leistungsphasen 2 nach § 41 HOAI - Stufe 2: Leistungsphasen 3 bis 6 nach § 41 HOAI
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10- SALEG mbH als Treuhänder der Stadt Gröningen c/o Verbandsgemeinde Westliche BördeMagdeburgDeadline: Jul 30
Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben: Tragwerksplanung nach § 49 ff. HOAI für Ingenieurbauwerke
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neu-wegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Der neue Radweg wird in das regionale Radwegekonzept des Landkreises Börde eingebunden und ergänzt zudem das bestehende Wegesystem der Stadt Oschers-leben. Die Trasse verläuft auf der früheren Bahntrasse. Der Beginn liegt südöstlich von Gunsleben an der Gemeindestraße „Zichzack“. Das Ende befindet sich in Os-chersleben an der Gemeindestraße „Weststraße“ nördlich der Kleingartenanlagen. Die Gesamtlänge beträgt etwa 11.500 Meter. Entlang der Strecke kreuzen nur wenige Wirtschaftswege und Gemeindestraßen und an diesen Stellen soll der Radweg gegenüber dem landwirtschaftlichen Verkehr bevorrechtigt werden. Die Entwässerung erfolgt über die Bankette in die bewachsenen Seitenbereiche, dabei bleiben vorhandene kleine Gräben und Mulden in Funktion. Die bestehenden Bauwerke der Bahntrasse, wie Durchlässe und Brücken, wurden geprüft. Teilweise sind Sanierungen am Oberbau sowie Erneuerungen der Geländer und Absturzsi-cherungen erforderlich. Die seitlichen Gräben sollen in ihrem naturnahen Zustand belassen werden. Eine Übersicht der Durchlässe ist der Vergabeunterlage zu Ent-nehmen. Im gesamten Bauabschnitt liegen Ver- und Entsorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas, Telekommunikation und Schutzwasser, die nicht erneuert werden müs-sen. Die jeweiligen Versorgungsträger sind informiert und werden in den weiteren Projektablauf einbezogen. Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 49 ff. HOAI sein. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.4. 1.4 Aufga - Verbandsgemeinde Westliche BördeGröningenDeadline: Aug 10
Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben Planungsleistungen von Ingenieurbauwerken nach § 41 ff. HOAI
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neuwegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Der neue Radweg wird in das regionale Radwegekonzept des Landkreises Börde eingebunden und ergänzt zudem das bestehende Wegesystem der Stadt Oschersleben. Die Trasse verläuft auf der früheren Bahntrasse. Der Beginn liegt südöstlich von Gunsleben an der Gemeindestraße „Zichzack“. Das Ende befindet sich in Oschersleben an der Gemeindestraße „Weststraße“ nördlich der Kleingartenanlagen. Die Gesamtlänge beträgt etwa 11.500 Meter. Entlang der Strecke kreuzen nur wenige Wirtschaftswege und Gemeindestraßen und an diesen Stellen soll der Radweg gegenüber dem landwirtschaftlichen Verkehr bevorrechtigt werden. Die Entwässerung erfolgt über die Bankette in die bewachsenen Seitenbereiche, dabei bleiben vorhandene kleine Gräben und Mulden in Funktion. Die bestehenden Bauwerke der Bahntrasse, wie Durchlässe und Brücken, wurden geprüft. Teilweise sind Sanierungen am Oberbau sowie Erneuerungen der Geländer und Absturzsicherungen erforderlich. Die seitlichen Gräben sollen in ihrem naturnahen Zustand belassen werden. Eine Übersicht der Durchlässe ist der Vergabeunterlage zu Entnehmen. Im gesamten Bauabschnitt liegen Ver- und Entsorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas, Telekommunikation und Schutzwasser, die nicht erneuert werden müssen. Die jeweiligen Versorgungsträger sind informiert und werden in den weiteren Projektablauf einbezogen. Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 41 ff. HOAI sein. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.4. 1.4 Aufgabenbeschreibung Ingenieurbauwerke 1.4.1 Planung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 41 HOAI 2021 Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen ge-mäß Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 12 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: • Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 41 HOAI • Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 41 HOAI 1.4.2 Besondere Leistungen Für die Planung von Ingenieurbauwerken sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: Stufe 1 - Erstellung von Bauwerksbüchern nach DIN 1076 Stufe 2 - örtliche Bauüberwachung (LP 8) - Verbandsgemeinde Westliche BördeGröningenDeadline: Aug 10
Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben Planungsleistungen von Ingenieurbauwerken nach § 41 ff. HOAI
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neuwegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Der neue Radweg wird in das regionale Radwegekonzept des Landkreises Börde eingebunden und ergänzt zudem das bestehende Wegesystem der Stadt Oschersleben. Die Trasse verläuft auf der früheren Bahntrasse. Der Beginn liegt südöstlich von Gunsleben an der Gemeindestraße „Zichzack“. Das Ende befindet sich in Oschersleben an der Gemeindestraße „Weststraße“ nördlich der Kleingartenanlagen. Die Gesamtlänge beträgt etwa 11.500 Meter. Entlang der Strecke kreuzen nur wenige Wirtschaftswege und Gemeindestraßen und an diesen Stellen soll der Radweg gegenüber dem landwirtschaftlichen Verkehr bevorrechtigt werden. Die Entwässerung erfolgt über die Bankette in die bewachsenen Seitenbereiche, dabei bleiben vorhandene kleine Gräben und Mulden in Funktion. Die bestehenden Bauwerke der Bahntrasse, wie Durchlässe und Brücken, wurden geprüft. Teilweise sind Sanierungen am Oberbau sowie Erneuerungen der Geländer und Absturzsicherungen erforderlich. Die seitlichen Gräben sollen in ihrem naturnahen Zustand belassen werden. Eine Übersicht der Durchlässe ist der Vergabeunterlage zu Entnehmen. Im gesamten Bauabschnitt liegen Ver- und Entsorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas, Telekommunikation und Schutzwasser, die nicht erneuert werden müssen. Die jeweiligen Versorgungsträger sind informiert und werden in den weiteren Projektablauf einbezogen. Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 41 ff. HOAI sein. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.4. 1.4 Aufgabenbeschreibung Ingenieurbauwerke 1.4.1 Planung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 41 HOAI 2021 Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen ge-mäß Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 12 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: • Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 41 HOAI • Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 41 HOAI 1.4.2 Besondere Leistungen Für die Planung von Ingenieurbauwerken sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: Stufe 1 - Erstellung von Bauwerksbüchern nach DIN 1076 Stufe 2 - örtliche Bauüberwachung (LP 8) - SALEG mbH als Treuhänder der Stadt Gröningen c/o Verbandsgemeinde Westliche BördeMagdeburgDeadline: Jul 30
Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben: Kartierung, Eingriffsbilanzierung, arten-schutzrechliches Gutachten sowie FFH-Vorprüfung
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neu-wegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Im Zuge der Genehmigungsplanung ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit er-forderlich. Auf eine Variantenuntersuchung für die Linienführung wurde verzichtet, da die vorhandene Trasse der ehemaligen Bahnstecke den Verlauf des zukünftigen Radweges vorgibt. Der Radweg soll in Betonbauweise mit 2,5% Quergefälle und einer Breite von 2,50 m auf einer Gesamtstrecke von ca. 11,5 km hergestellt wer-den. Die zu kartierende und zu bewertende Bahntrasse liegt zu Teilen im Bereich des Großen Bruch bei Wulferstedt (FFH0043). Dieses FFH-Gebiet liegt westlich von Oschersleben direkt in der Westlichen Börde. Es erstreckt sich beidseitig des Großen Bruch-Grabens. FFH-Vorprüfung - Beschreibung des Vorhabens & Wirkfaktoren: Detaillierte Darstellung der Bau-maßnahmen (z.B. Flächenversiegelung, Rodungen, Bodenabtrag) sowie der späteren Nutzung (Lärm, Störung durch Radfahrer, eventuelle Beleuchtung). - Bestandsaufnahme & Erhaltungsziele: Identifikation der im Gebiet vorkommen-den Lebensraumtypen (LRT) und Arten (gemäß Anhang I und II der FFH-Richtlinie), für die das Gebiet gemeldet wurde. - Prognose der Beeinträchtigungen: Analyse, ob die Wirkfaktoren zu einem dauer-haften Verlust von Lebensräumen oder zur erheblichen Störung geschützter Ar-ten (z.B. Fledermäuse in Tunneln/Brücken oder Vögel in Bahndammgehölzen) führen. - Prüfung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Erarbeitung von Lö-sungen, um Schäden zu verhindern, wie z.B. Bauzeitenbeschränkungen, Ver-zicht auf Beleuchtung oder spezielle Leitsysteme für Tiere. - Kumulationsprüfung: Untersuchung, ob das Projekt zusammen mit anderen Plänen oder Projekten in der Umgebung - SALEG mbH als Treuhänder der Stadt Gröningen c/o Verbandsgemeinde Westliche BördeMagdeburgDeadline: Jul 30
Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben: Kartierung, Eingriffsbilanzierung, arten-schutzrechliches Gutachten sowie FFH-Vorprüfung
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neu-wegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Im Zuge der Genehmigungsplanung ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit er-forderlich. Auf eine Variantenuntersuchung für die Linienführung wurde verzichtet, da die vorhandene Trasse der ehemaligen Bahnstecke den Verlauf des zukünftigen Radweges vorgibt. Der Radweg soll in Betonbauweise mit 2,5% Quergefälle und einer Breite von 2,50 m auf einer Gesamtstrecke von ca. 11,5 km hergestellt wer-den. Die zu kartierende und zu bewertende Bahntrasse liegt zu Teilen im Bereich des Großen Bruch bei Wulferstedt (FFH0043). Dieses FFH-Gebiet liegt westlich von Oschersleben direkt in der Westlichen Börde. Es erstreckt sich beidseitig des Großen Bruch-Grabens. FFH-Vorprüfung - Beschreibung des Vorhabens & Wirkfaktoren: Detaillierte Darstellung der Bau-maßnahmen (z.B. Flächenversiegelung, Rodungen, Bodenabtrag) sowie der späteren Nutzung (Lärm, Störung durch Radfahrer, eventuelle Beleuchtung). - Bestandsaufnahme & Erhaltungsziele: Identifikation der im Gebiet vorkommen-den Lebensraumtypen (LRT) und Arten (gemäß Anhang I und II der FFH-Richtlinie), für die das Gebiet gemeldet wurde. - Prognose der Beeinträchtigungen: Analyse, ob die Wirkfaktoren zu einem dauer-haften Verlust von Lebensräumen oder zur erheblichen Störung geschützter Ar-ten (z.B. Fledermäuse in Tunneln/Brücken oder Vögel in Bahndammgehölzen) führen. - Prüfung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Erarbeitung von Lö-sungen, um Schäden zu verhindern, wie z.B. Bauzeitenbeschränkungen, Ver-zicht auf Beleuchtung oder spezielle Leitsysteme für Tiere. - Kumulationsprüfung: Untersuchung, ob das Projekt zusammen mit anderen Plänen oder Projekten in der Umgebung - Stadt Bernburg (Saale)Bernburg (Saale)Deadline: Jul 13
Sanierung Hort „Fuhnekids“, Bernburg, OT Baalberge
Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 49 ff. HOAI 2021; Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 14 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Eine stufenweise Beauftragung ist nicht vorgesehen. Für die Planung sind folgende besondere Leistungen in Anlehnung an HOAI 2021 Anlage 14 (zu § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2) zu erbringen: - Einarbeitung in bestehende Unterlagen zusätzliche Leistungen: - Erstellung eines Baugrundgutachtens - Stadt Bernburg (Saale)BernburgDeadline: Jul 23
Sanierung Hort „Fuhnekids“, Bernburg, OT Baalberge
Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 49 ff. HOAI 2021; Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 14 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Eine stufenweise Beauftragung ist nicht vorgesehen. Für die Planung sind folgende besondere Leistungen in Anlehnung an HOAI 2021 Anlage 14 (zu § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2) zu erbringen: - Einarbeitung in bestehende Unterlagen zusätzliche Leistungen: - Erstellung eines Baugrundgutachtens - Stadt Braunschweig - FB Bauordnung und Zentrale VergabestelleBraunschweig
Neubau identischer Baukörper an vier GS - Tragwerksplanung
Planungsleistungen der Tragwerksplanung gemäß § 49 ff. HOAI 2021, Leistungsphasen 1–6, für Neubau identischer Baukörper an vier Grundschulen. Zunächst nur LPh 1–2 beauftragt, optionale stufenweise Beauftragung der weiteren Phasen. Projektsprache Deutsch. - Grundstücks-Gesellschaft TRAVE mbH Sanierungsträger der Hansestadt LübeckLübeck
Demokratieort neu leben - Rathaus wird Quartiershaus - Tragwerksplanung gem. §§ 49 HOAI
Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot gemäß § 58 VgV, welches unter Berücksichtigung der genannten Kriterien und Wichtungen insgesamt den höchsten Punktwert erreicht. Sofern mehrere Angebote vorliegen, die punktegleich sind, entscheidet über die Rangfolge der Preis. Sind zwei oder mehr Angebote sowohl hinsichtlich der erreichten Punkte und bzgl. des Preises identisch und bestbietend, wird das zuschlagerhaltende Angebot durch ein unabhängiges Gremium gelost. Der Auftraggeber behält sich gem. § 17 (11) VgV vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer die in § 3 des Vertragsmusters genannten Leistungen: - Leistungsphasen 1-3 der Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI; - Leistungsphasen 4-6 der Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen) gem. Vertragsmuster - Aufstellen eines Lastenplans, z.B. für Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung als besondere Leistung der Leistungsphase 2 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen) gem. Vertragsmuster - Vorgezogene Stahl- und Holzmengenermittlung des Tragwerks als besondere Leistung der Leistungsphase 3 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen) gem. Vertragsmuster - Nachweise zum konstruktiven Brandschutz, soweit erforderlich als Heißbemessung als besondere Leistung der Leistungsphase 4 als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch vom AG festzulegenden Stufen) gem. Vertragsmuster - Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen der Tragwerksplanung gem. § 49 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Die Vergabestelle lässt sich in der operativen Umsetzung dieses VgV-Verfahrens durch das Büro D&K drost consult GmbH aus Hamburg unterstützen und beratend begleiten. - Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und UmweltBerlin
Ersatzneubau Gehrenseebrücke - Grundleistungen der Fachplanung nach HOAI sowie Besondere Leistungen
Die ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung, Tragwerksplanung) betreffen den Ersatzneubau der Gehrenseebrücke einschließlich der anschließenden Verkehrsanlagen, sowie die Planung einer temporären Fuß- und Radwegbrücke zur bauzeitlichen Erreichbarkeit des S-Bahnhofs Gehrenseestraße sowie aller mit der Herstellung des Bauwerks und der Verkehrsanlagen verbundenen Rückbaumaßnahmen und Bauzustände. Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung von Grundleistungen sowie besonderen Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerk gemäß § 43 HOAI mit Anlage 12 HOAI: Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 mit Auftragserteilung. Objektplanung Verkehrsanlage gemäß § 47 HOAI mit Anlage 13 HOAI: Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 mit Auftragserteilung. Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI mit Anlage 14 HOAI: Stufe 1: Leistungsphase 2 mit Auftragserteilung.
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