Verbandsgemeinde Westliche BördeGröningenTED
Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben Planungsleistungen von Ingenieurbauwerken nach § 41 ff. HOAI
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neuwegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig soll...
Architecture, Structural Engineering, Civil Engineering Design, Surveying, Construction Supervision
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Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neuwegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig s...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Verbandsgemeinde Westliche Börde
- Published:
- July 09, 2026
- Deadline:
- August 10, 2026
- Topic:
- Architecture
Tender description
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neuwegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Der neue Radweg wird in das regionale Radwegekonzept des Landkreises Börde eingebunden und ergänzt zudem das bestehende Wegesystem der Stadt Oschersleben. Die Trasse verläuft auf der früheren Bahntrasse. Der Beginn liegt südöstlich von Gunsleben an der Gemeindestraße „Zichzack“. Das Ende befindet sich in Oschersleben an der Gemeindestraße „Weststraße“ nördlich der Kleingartenanlagen. Die Gesamtlänge beträgt etwa 11.500 Meter. Entlang der Strecke kreuzen nur wenige Wirtschaftswege und Gemeindestraßen und an diesen Stellen soll der Radweg gegenüber dem landwirtschaftlichen Verkehr bevorrechtigt werden. Die Entwässerung erfolgt über die Bankette in die bewachsenen Seitenbereiche, dabei bleiben vorhandene kleine Gräben und Mulden in Funktion. Die bestehenden Bauwerke der Bahntrasse, wie Durchlässe und Brücken, wurden geprüft. Teilweise sind Sanierungen am Oberbau sowie Erneuerungen der Geländer und Absturzsicherungen erforderlich. Die seitlichen Gräben sollen in ihrem naturnahen Zustand belassen werden. Eine Übersicht der Durchlässe ist der Vergabeunterlage zu Entnehmen. Im gesamten Bauabschnitt liegen Ver- und Entsorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas, Telekommunikation und Schutzwasser, die nicht erneuert werden müssen. Die jeweiligen Versorgungsträger sind informiert und werden in den weiteren Projektablauf einbezogen. Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 41 ff. HOAI sein. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.4. 1.4 Aufgabenbeschreibung Ingenieurbauwerke 1.4.1 Planung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 41 HOAI 2021 Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen ge-mäß Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 12 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: • Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 41 HOAI • Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 41 HOAI 1.4.2 Besondere Leistungen Für die Planung von Ingenieurbauwerken sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: Stufe 1 - Erstellung von Bauwerksbüchern nach DIN 1076 Stufe 2 - örtliche Bauüberwachung (LP 8)
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After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
- Core requirements of the tender prioritized and prepared
- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
- Automatically discover matching follow-up tenders
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10- Verbandsgemeinde Westliche BördeGröningenDeadline: Aug 10
Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben Planungsleistungen von Ingenieurbauwerken nach § 41 ff. HOAI
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neuwegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Der neue Radweg wird in das regionale Radwegekonzept des Landkreises Börde eingebunden und ergänzt zudem das bestehende Wegesystem der Stadt Oschersleben. Die Trasse verläuft auf der früheren Bahntrasse. Der Beginn liegt südöstlich von Gunsleben an der Gemeindestraße „Zichzack“. Das Ende befindet sich in Oschersleben an der Gemeindestraße „Weststraße“ nördlich der Kleingartenanlagen. Die Gesamtlänge beträgt etwa 11.500 Meter. Entlang der Strecke kreuzen nur wenige Wirtschaftswege und Gemeindestraßen und an diesen Stellen soll der Radweg gegenüber dem landwirtschaftlichen Verkehr bevorrechtigt werden. Die Entwässerung erfolgt über die Bankette in die bewachsenen Seitenbereiche, dabei bleiben vorhandene kleine Gräben und Mulden in Funktion. Die bestehenden Bauwerke der Bahntrasse, wie Durchlässe und Brücken, wurden geprüft. Teilweise sind Sanierungen am Oberbau sowie Erneuerungen der Geländer und Absturzsicherungen erforderlich. Die seitlichen Gräben sollen in ihrem naturnahen Zustand belassen werden. Eine Übersicht der Durchlässe ist der Vergabeunterlage zu Entnehmen. Im gesamten Bauabschnitt liegen Ver- und Entsorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas, Telekommunikation und Schutzwasser, die nicht erneuert werden müssen. Die jeweiligen Versorgungsträger sind informiert und werden in den weiteren Projektablauf einbezogen. Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 41 ff. HOAI sein. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.4. 1.4 Aufgabenbeschreibung Ingenieurbauwerke 1.4.1 Planung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 41 HOAI 2021 Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen ge-mäß Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 48 Absatz 5) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 12 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: • Stufe 1: Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 41 HOAI • Stufe 2: Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 41 HOAI 1.4.2 Besondere Leistungen Für die Planung von Ingenieurbauwerken sind folgende besondere Leistungen zu erbringen: Stufe 1 - Erstellung von Bauwerksbüchern nach DIN 1076 Stufe 2 - örtliche Bauüberwachung (LP 8) - SALEG mbH als Treuhänder der Stadt Gröningen c/o Verbandsgemeinde Westliche BördeMagdeburgDeadline: Jul 30
Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben: Tragwerksplanung nach § 49 ff. HOAI für Ingenieurbauwerke
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neu-wegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Der neue Radweg wird in das regionale Radwegekonzept des Landkreises Börde eingebunden und ergänzt zudem das bestehende Wegesystem der Stadt Oschers-leben. Die Trasse verläuft auf der früheren Bahntrasse. Der Beginn liegt südöstlich von Gunsleben an der Gemeindestraße „Zichzack“. Das Ende befindet sich in Os-chersleben an der Gemeindestraße „Weststraße“ nördlich der Kleingartenanlagen. Die Gesamtlänge beträgt etwa 11.500 Meter. Entlang der Strecke kreuzen nur wenige Wirtschaftswege und Gemeindestraßen und an diesen Stellen soll der Radweg gegenüber dem landwirtschaftlichen Verkehr bevorrechtigt werden. Die Entwässerung erfolgt über die Bankette in die bewachsenen Seitenbereiche, dabei bleiben vorhandene kleine Gräben und Mulden in Funktion. Die bestehenden Bauwerke der Bahntrasse, wie Durchlässe und Brücken, wurden geprüft. Teilweise sind Sanierungen am Oberbau sowie Erneuerungen der Geländer und Absturzsi-cherungen erforderlich. Die seitlichen Gräben sollen in ihrem naturnahen Zustand belassen werden. Eine Übersicht der Durchlässe ist der Vergabeunterlage zu Ent-nehmen. Im gesamten Bauabschnitt liegen Ver- und Entsorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas, Telekommunikation und Schutzwasser, die nicht erneuert werden müs-sen. Die jeweiligen Versorgungsträger sind informiert und werden in den weiteren Projektablauf einbezogen. Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 49 ff. HOAI sein. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.4. 1.4 Aufgabenbeschreibung Tragwerksplanung 1.4.1 Planung Tragwerk Leistungsphasen 2 bis 6 nach § 49 HOAI 2021 Leistungsinhalt sollen alle Grundleistungen der einzelnen Leistungsphasen gemäß Anlage 14 (zu § 51 Absatz 5, § 52 Absatz 2) HOAI sein. Auf Grundlage von Anlage 14 HOAI wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet. Es ist beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung durchzuführen: - Stufe 1: Leistungsphasen 2 nach § 41 HOAI - Stufe 2: Leistungsphasen 3 bis 6 nach § 41 HOAI - SALEG mbH als Treuhänder der Stadt Gröningen c/o Verbandsgemeinde Westliche BördeMagdeburgDeadline: Jul 30
Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben: Tragwerksplanung nach § 49 ff. HOAI für Ingenieurbauwerke
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neu-wegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Der neue Radweg wird in das regionale Radwegekonzept des Landkreises Börde eingebunden und ergänzt zudem das bestehende Wegesystem der Stadt Oschers-leben. Die Trasse verläuft auf der früheren Bahntrasse. Der Beginn liegt südöstlich von Gunsleben an der Gemeindestraße „Zichzack“. Das Ende befindet sich in Os-chersleben an der Gemeindestraße „Weststraße“ nördlich der Kleingartenanlagen. Die Gesamtlänge beträgt etwa 11.500 Meter. Entlang der Strecke kreuzen nur wenige Wirtschaftswege und Gemeindestraßen und an diesen Stellen soll der Radweg gegenüber dem landwirtschaftlichen Verkehr bevorrechtigt werden. Die Entwässerung erfolgt über die Bankette in die bewachsenen Seitenbereiche, dabei bleiben vorhandene kleine Gräben und Mulden in Funktion. Die bestehenden Bauwerke der Bahntrasse, wie Durchlässe und Brücken, wurden geprüft. Teilweise sind Sanierungen am Oberbau sowie Erneuerungen der Geländer und Absturzsi-cherungen erforderlich. Die seitlichen Gräben sollen in ihrem naturnahen Zustand belassen werden. Eine Übersicht der Durchlässe ist der Vergabeunterlage zu Ent-nehmen. Im gesamten Bauabschnitt liegen Ver- und Entsorgungsleitungen für Trinkwasser, Strom, Gas, Telekommunikation und Schutzwasser, die nicht erneuert werden müs-sen. Die jeweiligen Versorgungsträger sind informiert und werden in den weiteren Projektablauf einbezogen. Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 49 ff. HOAI sein. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise gemäß Punkt 1.4. 1.4 Aufga - SALEG mbH als Treuhänder der Stadt Gröningen c/o Verbandsgemeinde Westliche BördeMagdeburgDeadline: Jul 30
Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben: Kartierung, Eingriffsbilanzierung, arten-schutzrechliches Gutachten sowie FFH-Vorprüfung
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neu-wegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Im Zuge der Genehmigungsplanung ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit er-forderlich. Auf eine Variantenuntersuchung für die Linienführung wurde verzichtet, da die vorhandene Trasse der ehemaligen Bahnstecke den Verlauf des zukünftigen Radweges vorgibt. Der Radweg soll in Betonbauweise mit 2,5% Quergefälle und einer Breite von 2,50 m auf einer Gesamtstrecke von ca. 11,5 km hergestellt wer-den. Die zu kartierende und zu bewertende Bahntrasse liegt zu Teilen im Bereich des Großen Bruch bei Wulferstedt (FFH0043). Dieses FFH-Gebiet liegt westlich von Oschersleben direkt in der Westlichen Börde. Es erstreckt sich beidseitig des Großen Bruch-Grabens. FFH-Vorprüfung - Beschreibung des Vorhabens & Wirkfaktoren: Detaillierte Darstellung der Bau-maßnahmen (z.B. Flächenversiegelung, Rodungen, Bodenabtrag) sowie der späteren Nutzung (Lärm, Störung durch Radfahrer, eventuelle Beleuchtung). - Bestandsaufnahme & Erhaltungsziele: Identifikation der im Gebiet vorkommen-den Lebensraumtypen (LRT) und Arten (gemäß Anhang I und II der FFH-Richtlinie), für die das Gebiet gemeldet wurde. - Prognose der Beeinträchtigungen: Analyse, ob die Wirkfaktoren zu einem dauer-haften Verlust von Lebensräumen oder zur erheblichen Störung geschützter Ar-ten (z.B. Fledermäuse in Tunneln/Brücken oder Vögel in Bahndammgehölzen) führen. - Prüfung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Erarbeitung von Lö-sungen, um Schäden zu verhindern, wie z.B. Bauzeitenbeschränkungen, Ver-zicht auf Beleuchtung oder spezielle Leitsysteme für Tiere. - Kumulationsprüfung: Untersuchung, ob das Projekt zusammen mit anderen Plänen oder Projekten in der Umgebung - SALEG mbH als Treuhänder der Stadt Gröningen c/o Verbandsgemeinde Westliche BördeMagdeburgDeadline: Jul 30
Neubau Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse zwischen Gunsleben und Oschersleben: Kartierung, Eingriffsbilanzierung, arten-schutzrechliches Gutachten sowie FFH-Vorprüfung
Die Gemeinde am Großen Bruch sowie die Stadt Oschersleben planen den Neubau eines Radweges entlang der ehemaligen Bahnstrecke zwischen Gunsleben, Neu-wegersleben und Oschersleben. Ziel ist es, die angrenzenden Regionen sowohl für den touristischen Radverkehr als auch für den Alltagsverkehr besser miteinander zu vernetzen. Gleichzeitig sollen sichere Wege für Spaziergänger sowie für Kinder und Jugendliche geschaffen werden. Im Zuge der Genehmigungsplanung ist eine Vorprüfung zur FFH-Verträglichkeit er-forderlich. Auf eine Variantenuntersuchung für die Linienführung wurde verzichtet, da die vorhandene Trasse der ehemaligen Bahnstecke den Verlauf des zukünftigen Radweges vorgibt. Der Radweg soll in Betonbauweise mit 2,5% Quergefälle und einer Breite von 2,50 m auf einer Gesamtstrecke von ca. 11,5 km hergestellt wer-den. Die zu kartierende und zu bewertende Bahntrasse liegt zu Teilen im Bereich des Großen Bruch bei Wulferstedt (FFH0043). Dieses FFH-Gebiet liegt westlich von Oschersleben direkt in der Westlichen Börde. Es erstreckt sich beidseitig des Großen Bruch-Grabens. FFH-Vorprüfung - Beschreibung des Vorhabens & Wirkfaktoren: Detaillierte Darstellung der Bau-maßnahmen (z.B. Flächenversiegelung, Rodungen, Bodenabtrag) sowie der späteren Nutzung (Lärm, Störung durch Radfahrer, eventuelle Beleuchtung). - Bestandsaufnahme & Erhaltungsziele: Identifikation der im Gebiet vorkommen-den Lebensraumtypen (LRT) und Arten (gemäß Anhang I und II der FFH-Richtlinie), für die das Gebiet gemeldet wurde. - Prognose der Beeinträchtigungen: Analyse, ob die Wirkfaktoren zu einem dauer-haften Verlust von Lebensräumen oder zur erheblichen Störung geschützter Ar-ten (z.B. Fledermäuse in Tunneln/Brücken oder Vögel in Bahndammgehölzen) führen. - Prüfung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen: Erarbeitung von Lö-sungen, um Schäden zu verhindern, wie z.B. Bauzeitenbeschränkungen, Ver-zicht auf Beleuchtung oder spezielle Leitsysteme für Tiere. - Kumulationsprüfung: Untersuchung, ob das Projekt zusammen mit anderen Plänen oder Projekten in der Umgebung - Abwasserbetrieb Troisdorf, AöRTroisdorfDeadline: Aug 17
Neubau Faulungsanlage KA Müllekoven - Los 01 Ingenieurbau
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, Leitungsphasen 1-9, sowie von in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 43 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 43 HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber diese schriftlich oder in Textform im Wege der Auftragserweiterung abruft. Auf die Beauftragung der über die Leistungsstufe 1 hinausgehenden Leistungen/Stufen besteht insofern kein Rechtsanspruch. - Abwasserbetrieb Troisdorf, AöRTroisdorf
Neubau Faulungsanlage KA Müllekoven - Los 01 Ingenieurbau
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Planungsleistungen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, Leitungsphasen 1-9, sowie von in diesem Zusammenhang erforderlichen Besonderen Leistungen. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen. In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 43 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 43 HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber diese schriftlich oder in Textform im Wege der Auftragserweiterung abruft. Auf die Beauftragung der über die Leistungsstufe 1 hinausgehenden Leistungen/Stufen besteht insofern kein Rechtsanspruch. - Land Berlin, Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und UmweltBerlin
Ersatzneubau Gehrenseebrücke - Grundleistungen der Fachplanung nach HOAI sowie Besondere Leistungen
Die ausgeschriebenen Leistungen (Objektplanung, Tragwerksplanung) betreffen den Ersatzneubau der Gehrenseebrücke einschließlich der anschließenden Verkehrsanlagen, sowie die Planung einer temporären Fuß- und Radwegbrücke zur bauzeitlichen Erreichbarkeit des S-Bahnhofs Gehrenseestraße sowie aller mit der Herstellung des Bauwerks und der Verkehrsanlagen verbundenen Rückbaumaßnahmen und Bauzustände. Der Auftraggeber beabsichtigt die stufenweise Beauftragung von Grundleistungen sowie besonderen Leistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerk gemäß § 43 HOAI mit Anlage 12 HOAI: Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 mit Auftragserteilung. Objektplanung Verkehrsanlage gemäß § 47 HOAI mit Anlage 13 HOAI: Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 mit Auftragserteilung. Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI mit Anlage 14 HOAI: Stufe 1: Leistungsphase 2 mit Auftragserteilung. - Gemeinde DeggenhausertalDeggenhausertal
Neubau einer Trinkwasseraufbereitungsanlage in Wittenhofen: Generalplanung (Ingenieurbauwerke & Technische Ausrüstung)
Die Gemeinde Deggenhausertal beabsichtigt, mittels eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb, die Vergabe der Generalplanung (Ingenieurbauwerke & Technische Ausrüstung) (LPH 4-9) für den Neubau einer Trinkwasseraufbereitungsanlage in Wittenhofen. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. In der ersten Stufe sollen die LPH 4-7 beauftragt werden. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere LPH (8-9) abzurufen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf einzelne Leistungsphasen bzw. Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Die Generalplanung (LPH 4-9) soll nach derzeitigem Stand folgende Fachbereiche abdecken: • Ingenieurbauwerke (gem. § 43 HOAI 2021 Absatz 1), • Fachplanung TGA inkl. Entwässerungsplanung (gem. § 55 HOAI 2021 Absatz 1). Die Fachplanung TGA gem. § 55 HOAI 2021 Absatz 1, (LPH 4-9) soll nach derzeitigem Stand folgende Anlagengruppen abdecken: ALG 1: Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, ALG 4: Starkstromanlagen, ALG 5: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen, ALG 7: nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen. Alle Erschließungs-Maßnahmen (öffentlich und nichtöffentlich), die im Rahmen der KG 200 erforderlich werden, sind vom Generalplaner mit zu berücksichtigen. - Stadt BoppardBoppard
Neubau Feuerwehrhaus Bad Salzig - Los 01 Architektenleistungen
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind die Planungsleistungen für die Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI, Anlage 10, sowie besondere Leistungen. Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Leistungen. In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 für Leistungen nach § 34 HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden. In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt der Auftraggeber für die genehmigte Planung die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach § 34 HOAI sowie der in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen. Die Beauftragung der Leistungsstufe 2 steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber diese schriftlich oder in Textform im Wege der Auftragserweiterung abruft. Auf die Beauftragung der über die Leistungsstufe 1 hinausgehenden Leistungen/Stufen besteht insofern kein Rechtsanspruch.
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