Gemeinde BrieselangBrieselangTED
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brieselang mit integrierten Landschaftsplan
Die Leistungen umfassen Grundleistungen sowie besondere Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans sowie zur Änderung des entsprechenden Teilbereichs des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans. Der Landschaftsplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, ...
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- Gemeinde Brieselang
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- August 03, 2026
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Die Leistungen umfassen Grundleistungen sowie besondere Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans sowie zur Änderung des entsprechenden Teilbereichs des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans. Der Landschaftsplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, also des Zustandes von Natur und Landschaft, sowie einem Planungsteil mit Zielen und Maßnahmen, jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet (besiedelter und unbesiedelter Bereich) bezogen. Der Flächennutzungsplan soll im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die erforderlichen Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch erfolgen unter Nutzung von DiPlanBeteiligung Brandenburg in seiner aktuellen Anwendungsform (siehe https://bb.beteiligung.diplanung.de/). Leistungen: 1. Grundleistungen Flächennutzungsplan: - Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials, - Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte, - Ortsbesichtigungen, - Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig, - Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, - Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung, - Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs, - Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung, - Berücksichtigen von Fachplanungen, - Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung, - Mitwirken an der frühzeitig. Beteiligung der Behörden u. Stellen, die Träger öffentlicher Belange, - Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden, - Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde. 2. Integrierter Landschaftsplan mit den Grundleistungen des § 23 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 4 HOAI mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zum BauGB: - Klären der Aufgabenstellung - Ermitteln der Planungsgrundlagen - Erstellung vorläufige sowie abgestimmte Fassung 3. Besondere Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 HOAI als Einzelerfolge in Verbindung mit Anlage 9 HOAI: - Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 1 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 2 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Teilnehmen und Präsentieren der Planungsstände an Sitzungen der politischen Gremien der Gemeindevertreterversammlung und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Mitwirken an der Genehmigung des Flächennutzungsplans - Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung gem. 6a Abs. 1 BauGB zum wirksamen Flächennutzungsplan.
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Gemeinde BrieselangBrieselangDie Leistungen umfassen Grundleistungen sowie besondere Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans sowie zur Änderung des entsprechenden Teilbereichs des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans. Der Landschaftsplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, also des Zustandes von Natur und Landschaft, sowie einem Planungsteil mit Zielen und Maßnahmen, jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet (besiedelter und unbesiedelter Bereich) bezogen. Der Flächennutzungsplan soll im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die erforderlichen Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch erfolgen unter Nutzung von DiPlanBeteiligung Brandenburg in seiner aktuellen Anwendungsform (siehe https://bb.beteiligung.diplanung.de/). Leistungen: 1. Grundleistungen Flächennutzungsplan: - Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials, - Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte, - Ortsbesichtigungen, - Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig, - Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, - Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung, - Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs, - Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung, - Berücksichtigen von Fachplanungen, - Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung, - Mitwirken an der frühzeitig. Beteiligung der Behörden u. Stellen, die Träger öffentlicher Belange, - Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden, - Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen Beteiligungen in der vorgeschriebenen Fassung mit der Gemeinde. 2. Integrierter Landschaftsplan mit den Grundleistungen des § 23 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anlage 4 HOAI mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und Umweltbericht gemäß § 2a BauGB i.V.m. Anlage 1 zum BauGB: - Klären der Aufgabenstellung - Ermitteln der Planungsgrundlagen - Erstellung vorläufige sowie abgestimmte Fassung 3. Besondere Leistungen gemäß § 3 Abs. 2 HOAI als Einzelerfolge in Verbindung mit Anlage 9 HOAI: - Beschaffen der digitalen Planungsgrundlage - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 1 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Auswerten und Dokumentieren der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 und 4 Absätze 2 BauGB - Vorbereiten, Durchführen, Teilnehmen und Präsentieren der Planungsstände an Sitzungen der politischen Gremien der Gemeindevertreterversammlung und im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung - Mitwirken an der Genehmigung des Flächennutzungsplans - Entwurf einer Zusammenfassenden Erklärung gem. 6a Abs. 1 BauGB zum wirksamen Flächennutzungsplan.Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Brieselang mit integrierten Landschaftsplan
Gemeinde BrieselangBrieselangDie Leistungen umfassen Grundleistungen sowie besondere Leistungen nach HOAI zur Aufstellung eines B-Plans sowie zur Änderung des entsprechenden Teilbereichs des FNP und Fortschreibung des integrierten Landschaftsplans. Der Landschaftsplan setzt sich zusammen aus einer Bestandsaufnahme einschließlich Analyse und Bewertung der Ressourcen, also des Zustandes von Natur und Landschaft, sowie einem Planungsteil mit Zielen und Maßnahmen, jeweils auf das gesamte Gemeindegebiet (besiedelter und unbesiedelter Bereich) bezogen. Der Flächennutzungsplan soll im Regelverfahren mit Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die erforderlichen Beteiligungen nach dem Baugesetzbuch erfolgen unter Nutzung von DiPlanBeteiligung Brandenburg in seiner aktuellen Anwendungsform (siehe https://bb.beteiligung.diplanung.de/). Leistungen: 1. Grundleistungen Flächennutzungsplan: - Zusammenstellen und Werten des vorhandenen Grundlagenmaterials, - Erfassen der abwägungsrelevanten Sachverhalte, - Ortsbesichtigungen, - Festlegen ergänzender Fachleistungen und Formulieren von Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer fachlich Beteiligter, soweit notwendig, - Analysieren und Darstellen des Zustandes des Plangebiets, soweit für die Planung von Bedeutung und abwägungsrelevant, unter Verwendung hierzu vorliegender Fachbeiträge, - Mitwirken beim Festlegen von Zielen und Zwecken der Planung, - Erarbeiten des Vorentwurfes in der vorgeschriebenen Fassung mit Begründung für die frühzeitigen Beteiligungen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuchs, - Darlegen der wesentlichen Auswirkungen der Planung, - Berücksichtigen von Fachplanungen, - Mitwirken an der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung einschließlich Erörterung der Planung, - Mitwirken an der frühzeitig. Beteiligung der Behörden u. Stellen, die Träger öffentlicher Belange, - Mitwirken an der frühzeitigen Abstimmung mit den Nachbargemeinden, - Abstimmen des Vorentwurfes für die frühzeitigen BeteiligungenNeuaufstellung Flächennutzungsplan inkl. Landschaftsplan
Gemeinde Henstedt-UlzburgHenstedt-UlzburgDeadline: Aug 10Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg beabsichtigt, den bestehenden Flächennutzungsplan neu aufzustellen, um die städtebauliche Entwicklung an aktuelle gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Anforderungen anzupassen. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan bildet die heutigen Entwicklungsziele und Rahmenbedingungen nur noch eingeschränkt ab. Insbesondere veränderte Anforderungen an Wohnraum, Gewerbeflächen, Mobilität, Klimaschutz, Freiraumentwicklung sowie die technische und soziale Infrastruktur machen eine grundlegende Überarbeitung erforderlich. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll eine langfristige und nachhaltige räumliche Entwicklungsstrategie für das gesamte Gemeindegebiet geschaffen werden. Ziel ist es, die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum in Einklang zu bringen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Dabei sollen insbesondere: • zukünftige Wohnbau- und Gewerbeflächen bedarfsgerecht dargestellt, • Freiraum- und Grünstrukturen gesichert und weiterentwickelt, • Belange des Klima- und Umweltschutzes berücksichtigt, • Möglichkeiten der Innenentwicklung und Nachverdichtung geprüft, • Verkehrs- und Mobilitätskonzepte integriert sowie • Anforderungen an soziale und technische Infrastruktur berücksichtigt werden. Die Neuaufstellung erfolgt auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung übergeordneter Planungen und beinhaltet ebenfalls die Neuaufstellung des gemeindlichen Landschaftsplans. Der Landschaftsplan umfasst die fachliche Erfassung, Bewertung und planerische Entwicklung von Natur und Landschaft im Gemeindegebiet. Sie dient als ökologische Fachplanung und bildet eine wichtige Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. 2020 wurde bereits eine Bestandsaufnahme für den Landschaftsplan durchgeführt. Diese gilt es zu aktualisieren und das Verfahren fortzusetzen. Parallel werden die Ergebnisse fachlicher Untersuchungen und Gutachten in den Planungsprozess einbezogen. Das im Jahr 2023 aufgestellte integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK) definiert die für die Gemeinde wichtigen Handlungsfelder und zeigt bereits Entwicklungsperspektiven in der Fläche auf. Alle bisherigen Flächennutzungsplanänderungen (insg. 22) und teilweise Änderungen durch Bebauungspläne sind zu berücksichtigen. Weiterführende Informationen können unter dem nachfolgenden Link aufgerufen werden: https://www.henstedt-ulzburg.sitzung-online.de/bi/filelist.asp?id=1&folder=Bauleitplanung/ . Im Rahmen des Verfahrens werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt. Hierdurch soll eine transparente Planung gewährleistet und die Möglichkeit eröffnet werden, Anregungen und Hinweise in den Planungsprozess einzubringen. Der Flächennutzungsplan umfasste eine Fläche von ca. 4.000 ha. Es werden Landschaftsarchitekt/-innen und Stadtplaner/-innen aufgefordert, sich auf diese Leistungen zu bewerben. Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein. In Phase 2 werden die eingegangenen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121015763 eingestellt.Neuaufstellung Flächennutzungsplan inkl. Landschaftsplan
Gemeinde Henstedt-UlzburgHenstedt-UlzburgDie Gemeinde Henstedt-Ulzburg beabsichtigt, den bestehenden Flächennutzungsplan neu aufzustellen, um die städtebauliche Entwicklung an aktuelle gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Anforderungen anzupassen. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan bildet die heutigen Entwicklungsziele und Rahmenbedingungen nur noch eingeschränkt ab. Insbesondere veränderte Anforderungen an Wohnraum, Gewerbeflächen, Mobilität, Klimaschutz, Freiraumentwicklung sowie die technische und soziale Infrastruktur machen eine grundlegende Überarbeitung erforderlich. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll eine langfristige und nachhaltige räumliche Entwicklungsstrategie für das gesamte Gemeindegebiet geschaffen werden. Ziel ist es, die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum in Einklang zu bringen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Dabei sollen insbesondere: • zukünftige Wohnbau- und Gewerbeflächen bedarfsgerecht dargestellt, • Freiraum- und Grünstrukturen gesichert und weiterentwickelt, • Belange des Klima- und Umweltschutzes berücksichtigt, • Möglichkeiten der Innenentwicklung und Nachverdichtung geprüft, • Verkehrs- und Mobilitätskonzepte integriert sowie • Anforderungen an soziale und technische Infrastruktur berücksichtigt werden. Die Neuaufstellung erfolgt auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung übergeordneter Planungen und beinhaltet ebenfalls die Neuaufstellung des gemeindlichen Landschaftsplans. Der Landschaftsplan umfasst die fachliche Erfassung, Bewertung und planerische Entwicklung von Natur und Landschaft im Gemeindegebiet. Sie dient als ökologische Fachplanung und bildet eine wichtige Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. 2020 wurde bereits eine Bestandsaufnahme für den Landschaftsplan durchgeführt. Diese gilt es zu aktualisieren und das Verfahren fortzusetzen. Parallel werden die Ergebnisse fachlicher Untersuchungen und Gutachten in den Planungsprozess einbezogen. Das im Jahr 2023 aufgestellte integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK) definiert die für die Gemeinde wichtigen Handlungsfelder und zeigt bereits Entwicklungsperspektiven in der Fläche auf. Alle bisherigen Flächennutzungsplanänderungen (insg. 22) und teilweise Änderungen durch Bebauungspläne sind zu berücksichtigen. Weiterführende Informationen können unter dem nachfolgenden Link aufgerufen werden: https://www.henstedt-ulzburg.sitzung-online.de/bi/filelist.asp?id=1&folder=Bauleitplanung/ . Im Rahmen des Verfahrens werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt. Hierdurch soll eine transparente Planung gewährleistet und die Möglichkeit eröffnet werden, Anregungen und Hinweise in den Planungsprozess einzubringen. Der Flächennutzungsplan umfasste eine Fläche von ca. 4.000 ha. Es werden Landschaftsarchitekt/-innen und Stadtplaner/-innen aufgefordert, sich auf diese Leistungen zu bewerben. Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein. In Phase 2 werden die eingegangenen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121015763 eingestellt.VG Langenlonsheim-Stromberg - Los 2: Planungsleistungen zur Neuaufstellung des Landschaftsplans
Verbandsgemeinde Langenlonsheim-StrombergLangenlonsheimVergeben werden die Grundleistungen in den Leistungsphasen 1-3 bzw. 4 nach §§ 18 und 23 HOAI i.V.m. Anlagen 2 bzw. 4 und 9 HOAI sowie die ergänzend erforderlichen Besonderen Leistungen, siehe Anlage 2 zum Vertrag. Für die Leistungsinhalte wird ergänzend verwiesen auf AHO-Heft 42. Die Ausschreibung erfolgt losweise: Los 1: Planungsleistungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, Los 2: Planungsleistungen zur Neuaufstellung des Landschaftsplans. Die Verbandsgemeinde ist gemäß Zusammenschlussgesetz verpflichtet, bis zum 01.01.2028 einen eigenen Flächennutzungsplan aufzustellen.Gemeinde Petersberg, Neufassung Flächennutzungs- und Landschaftsplan, Flächenplanung
Interkommunale Vergabestelle des Landkreises Fulda im Auftrag der Gemeinde PetersbergFuldaVerfahrensgegenstand ist gemeinsame Beauftragung für die Erstellung eines a) Flächennutzungsplan - nach HOAI Teil 2, Abschnitt 1, §§ 18 + 20 - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 - zunächst für Stufe 1 mit LPH 1 einschl. zugehörige Besondere Leistungen nach Anlage 9 HOAI (detailliert aufgelistete Besondere Leistungen siehe Vergabeunterlagen Anlage 01 + 03) - weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 2 + 3 b) Landschaftsplan - nach HOAI Teil 2, Abschnitt 2, §§ 23 + 28 - stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 - zunächst für Stufe 1 mit LPH 1 + 2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen nach Anlage 9 HOAI (detailliert aufgelistete Besondere Leistungen siehe Vergabeunterlagen Anlage 01 + 03) - weiter beabsichtigt mit Stufe 2 mit LPH 3 + 4 Die Zielfindungsphase nach BGB abgeschlossen. Die Beauftragung der Planer ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Stadt Königs Wusterhausen, Planungsleistung zur Sanierung Bürgerhaus Hanns-Eisler
Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Finanz- und Verwaltungsmanagement, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/VertragsmanagementKönigs WusterhausenZunächst sind in der ersten Stufe beabsichtigt die nachfolgenden Leistungen zu vergeben: Objektplanung Gebäude und Innenräume - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 10, Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2021 Objektplanung Freianlagen - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 11, Nr. 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2021 Fachplanung Tragwerksplanung - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 14, Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2021 Fachplanung Technische Ausrüstung - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 15, Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2021 Alle Leistungsbilder betreffende Besondere Leistungen aus Leistungsphase 2-3 - Bauzustandsanalyse und Erarbeitung eines Maßnahmenplans für das Haupt- und Nebengebäude (Bauwerk und Technische Anlagen) - Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Bestandspläne des Hauptgebäudes - Bestandsaufnahme technische Anlagen als Planungsgrundlage für die Planung (Feststellung des aktuellen Zustands, Identifizierung Schwachstellen und Optimierungspotentiale), inkl. Dokumentation - Erarbeitung eines Bauphysikalischen Konzeptes (Schallschutz, Akustik) - Energetische Gebäudeplanung gemäß GEG in der aktuell gültigen Fassung - Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes / eines Brandschutzgutachtens - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, hier Kosten-Nutzen-Analyse - Berücksichtigung von monetären und nichtmonetären Kriterien - Ermittlung der Folgekosten (jährliche Betriebs-, Instandsetzungs- und Wartungskosten) - Präsentation der Arbeitsergebnisse, Anfertigung einer Präsentation (PowerPoint) beim AG / im Fachausschuss Optionale Leistungen Die Vergabe der nachfolgenden Leistungen erfolgt ausdrücklich optional. Der Auftrag kommt nur durch gesondertes Auftragsschreiben zustande. Objektplanung Gebäude und Innenräume - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 10, Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2021 Objektplanung Freianlagen - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 11, Nr. 11.1Stadt Königs Wusterhausen, Planungsleistung zur Sanierung Bürgerhaus Hanns-Eisler
Stadt Königs Wusterhausen, Dezernat Finanz- und Verwaltungsmanagement, Amt Verwaltungsmanagement, Sachgebiet Vergabe/VertragsmanagementKönigs WusterhausenZunächst sind in der ersten Stufe beabsichtigt die nachfolgenden Leistungen zu vergeben: Objektplanung Gebäude und Innenräume - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 10, Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2021 Objektplanung Freianlagen - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 11, Nr. 11.1 zu § 39 Abs. 4 HOAI 2021 Fachplanung Tragwerksplanung - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 14, Nr. 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2021 Fachplanung Technische Ausrüstung - Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß Anlage 15, Nr. 15.1 zu § 55 Abs. 3 HOAI 2021 Alle Leistungsbilder betreffende Besondere Leistungen aus Leistungsphase 2-3 - Bauzustandsanalyse und Erarbeitung eines Maßnahmenplans für das Haupt- und Nebengebäude (Bauwerk und Technische Anlagen) - Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Bestandspläne des Hauptgebäudes - Bestandsaufnahme technische Anlagen als Planungsgrundlage für die Planung (Feststellung des aktuellen Zustands, Identifizierung Schwachstellen und Optimierungspotentiale), inkl. Dokumentation - Erarbeitung eines Bauphysikalischen Konzeptes (Schallschutz, Akustik) - Energetische Gebäudeplanung gemäß GEG in der aktuell gültigen Fassung - Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes / eines Brandschutzgutachtens - Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, hier Kosten-Nutzen-Analyse - Berücksichtigung von monetären und nichtmonetären Kriterien - Ermittlung der Folgekosten (jährliche Betriebs-, Instandsetzungs- und Wartungskosten) - Präsentation der Arbeitsergebnisse, Anfertigung einer Präsentation (PowerPoint) beim AG / im Fachausschuss Optionale Leistungen Die Vergabe der nachfolgenden Leistungen erfolgt ausdrücklich optional. Der Auftrag kommt nur durch gesondertes Auftragsschreiben zustande. Objektplanung Gebäude und Innenräume - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 10, Nr. 10.1 zu § 34 Abs. 4 HOAI 2021 Objektplanung Freianlagen - Grundleistungen der Leistungsphasen 4 bis 9 gemäß Anlage 11, Nr. 11.1Erweiterung Grundschule Mainbernheim mit Ausbau der Offenen Ganztagsschule – Objektplanung Gebäude und Innenräume
Stadt MainbernheimMainbernheimDeadline: Aug 25Verfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Architektenleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistungen nach HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff.): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, weitere Stufen gemäß. Vertragsmuster nach HAV-KOM Architektenvertrag. Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Planung, Stufe 1, nach FAG / FAZR und dem Landesförderprogramm Ganztagsausbau) und Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Ausführung, Stufe 4, wie vor); Die Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst. || Es liegt ein erstes Konzept mit Überlegungen zur räumlichen und funktionalen Umsetzung der Maßnahme vor. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den vorliegenden Unterlagen abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. || Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.Erweiterung Grundschule Mainbernheim mit Ausbau der Offenen Ganztagsschule – Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
Stadt MainbernheimMainbernheimVerfahrensgegenstand ist die Beauftragung der Fachplanung Technische Ausrüstung HLS – Anlagengruppe 1, 2 und 3 (Planungsleistungen nach HOAI 2021 Teil 4, Abschn. 2, §§ 53 ff): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9, vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehörige Besondere Leistungen, weitere Stufen gemäß. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag. Besondere Leistungen: Beraten des AG und Mitwirken bei Förderverfahren (Planung, Stufe 1, nach FAG, nach GTA); Mitwirken bzw. Zuarbeit zum Verwendungsnachweis (Ausführung, Stufe 4, nach FAG, nach GTA); Die jeweilige Antragstellung erfolgt durch den AG selbst; Bestandaufnahme der vorhandenen HLS-Anlagen und -Anlagenteile in LPH 2 (HOAI Anl. 15); Wirtschaftlichkeitsbetrachtung für Heizung / Lüftung / Sanitär nach VDI 2067 || Der Auftraggeber geht davon aus, dass für den geplanten Low-Tech-Ansatz ALG 8 in ALG 2 / 3 enthalten ist. ALG 8 wird nicht als eigene Anlagengruppe betrachtet. || Es liegt ein erstes Konzept mit Überlegungen zur räumlichen und funktionalen Umsetzung der Maßnahme vor. Die Zielfindungsphase nach BGB ist mit den vorliegenden Unterlagen abgeschlossen. Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI erbracht. || Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. || Grundlegende Informationen sind bereits mit der Auftragsbekanntmachung Stufe 1 veröffentlicht. Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. || Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist hiermit darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI
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