Gemeinde Henstedt-UlzburgHenstedt-UlzburgTED
Neuaufstellung Flächennutzungsplan inkl. Landschaftsplan
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg beabsichtigt, den bestehenden Flächennutzungsplan neu aufzustellen, um die städtebauliche Entwicklung an aktuelle gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Anforderungen anzupassen. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan bildet die heutigen Entwicklungsziele und Rahmenbedingungen nur noch eingeschrä...
Urban Planning, Landscape Architecture
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Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg beabsichtigt, den bestehenden Flächennutzungsplan neu aufzustellen, um die städtebauliche Entwicklung an aktuelle gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Anforderungen anzupassen. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan bildet die heutigen Entwicklungsziele und Rahmenbedingungen nur noch eingesc...
- Tender type:
- Tender
- Contracting authority:
- Gemeinde Henstedt-Ulzburg
- Published:
- July 09, 2026
- Deadline:
- August 10, 2026
- Topic:
- Urban Planning
Tender description
Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg beabsichtigt, den bestehenden Flächennutzungsplan neu aufzustellen, um die städtebauliche Entwicklung an aktuelle gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Anforderungen anzupassen. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan bildet die heutigen Entwicklungsziele und Rahmenbedingungen nur noch eingeschränkt ab. Insbesondere veränderte Anforderungen an Wohnraum, Gewerbeflächen, Mobilität, Klimaschutz, Freiraumentwicklung sowie die technische und soziale Infrastruktur machen eine grundlegende Überarbeitung erforderlich. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll eine langfristige und nachhaltige räumliche Entwicklungsstrategie für das gesamte Gemeindegebiet geschaffen werden. Ziel ist es, die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum in Einklang zu bringen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Dabei sollen insbesondere: • zukünftige Wohnbau- und Gewerbeflächen bedarfsgerecht dargestellt, • Freiraum- und Grünstrukturen gesichert und weiterentwickelt, • Belange des Klima- und Umweltschutzes berücksichtigt, • Möglichkeiten der Innenentwicklung und Nachverdichtung geprüft, • Verkehrs- und Mobilitätskonzepte integriert sowie • Anforderungen an soziale und technische Infrastruktur berücksichtigt werden. Die Neuaufstellung erfolgt auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung übergeordneter Planungen und beinhaltet ebenfalls die Neuaufstellung des gemeindlichen Landschaftsplans. Der Landschaftsplan umfasst die fachliche Erfassung, Bewertung und planerische Entwicklung von Natur und Landschaft im Gemeindegebiet. Sie dient als ökologische Fachplanung und bildet eine wichtige Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. 2020 wurde bereits eine Bestandsaufnahme für den Landschaftsplan durchgeführt. Diese gilt es zu aktualisieren und das Verfahren fortzusetzen. Parallel werden die Ergebnisse fachlicher Untersuchungen und Gutachten in den Planungsprozess einbezogen. Das im Jahr 2023 aufgestellte integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK) definiert die für die Gemeinde wichtigen Handlungsfelder und zeigt bereits Entwicklungsperspektiven in der Fläche auf. Alle bisherigen Flächennutzungsplanänderungen (insg. 22) und teilweise Änderungen durch Bebauungspläne sind zu berücksichtigen. Weiterführende Informationen können unter dem nachfolgenden Link aufgerufen werden: https://www.henstedt-ulzburg.sitzung-online.de/bi/filelist.asp?id=1&folder=Bauleitplanung/ . Im Rahmen des Verfahrens werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt. Hierdurch soll eine transparente Planung gewährleistet und die Möglichkeit eröffnet werden, Anregungen und Hinweise in den Planungsprozess einzubringen. Der Flächennutzungsplan umfasste eine Fläche von ca. 4.000 ha. Es werden Landschaftsarchitekt/-innen und Stadtplaner/-innen aufgefordert, sich auf diese Leistungen zu bewerben. Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein. In Phase 2 werden die eingegangenen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121015763 eingestellt.
Further details
After registration, documents, deadlines and submission notes are available in a structured format.
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- Deadlines, eligibility criteria and documents in one workflow
- Guidance for structured bid preparation
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Die Gemeinde Henstedt-Ulzburg beabsichtigt, den bestehenden Flächennutzungsplan neu aufzustellen, um die städtebauliche Entwicklung an aktuelle gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Anforderungen anzupassen. Der derzeit gültige Flächennutzungsplan bildet die heutigen Entwicklungsziele und Rahmenbedingungen nur noch eingeschränkt ab. Insbesondere veränderte Anforderungen an Wohnraum, Gewerbeflächen, Mobilität, Klimaschutz, Freiraumentwicklung sowie die technische und soziale Infrastruktur machen eine grundlegende Überarbeitung erforderlich. Mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans soll eine langfristige und nachhaltige räumliche Entwicklungsstrategie für das gesamte Gemeindegebiet geschaffen werden. Ziel ist es, die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an den Raum in Einklang zu bringen und eine geordnete städtebauliche Entwicklung sicherzustellen. Dabei sollen insbesondere: • zukünftige Wohnbau- und Gewerbeflächen bedarfsgerecht dargestellt, • Freiraum- und Grünstrukturen gesichert und weiterentwickelt, • Belange des Klima- und Umweltschutzes berücksichtigt, • Möglichkeiten der Innenentwicklung und Nachverdichtung geprüft, • Verkehrs- und Mobilitätskonzepte integriert sowie • Anforderungen an soziale und technische Infrastruktur berücksichtigt werden. Die Neuaufstellung erfolgt auf Grundlage der aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung übergeordneter Planungen und beinhaltet ebenfalls die Neuaufstellung des gemeindlichen Landschaftsplans. Der Landschaftsplan umfasst die fachliche Erfassung, Bewertung und planerische Entwicklung von Natur und Landschaft im Gemeindegebiet. Sie dient als ökologische Fachplanung und bildet eine wichtige Grundlage für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans. 2020 wurde bereits eine Bestandsaufnahme für den Landschaftsplan durchgeführt. Diese gilt es zu aktualisieren und das Verfahren fortzusetzen. Parallel werden die Ergebnisse fachlicher Untersuchungen und Gutachten in den Planungsprozess einbezogen. Das im Jahr 2023 aufgestellte integrierte Gemeindeentwicklungskonzept (IGEK) definiert die für die Gemeinde wichtigen Handlungsfelder und zeigt bereits Entwicklungsperspektiven in der Fläche auf. Alle bisherigen Flächennutzungsplanänderungen (insg. 22) und teilweise Änderungen durch Bebauungspläne sind zu berücksichtigen. Weiterführende Informationen können unter dem nachfolgenden Link aufgerufen werden: https://www.henstedt-ulzburg.sitzung-online.de/bi/filelist.asp?id=1&folder=Bauleitplanung/ . Im Rahmen des Verfahrens werden die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig beteiligt. Hierdurch soll eine transparente Planung gewährleistet und die Möglichkeit eröffnet werden, Anregungen und Hinweise in den Planungsprozess einzubringen. Der Flächennutzungsplan umfasste eine Fläche von ca. 4.000 ha. Es werden Landschaftsarchitekt/-innen und Stadtplaner/-innen aufgefordert, sich auf diese Leistungen zu bewerben. Folgendes Verfahren wird durchgeführt: In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den geforderten Nachweisen ein. In Phase 2 werden die eingegangenen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird beschränkt. Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert. Verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der E-Vergabeplattform zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121015763 eingestellt. - Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH
Ausstellungsgestaltung „Konzeption, Gestaltung und Installation einer Dauerausstellung über die Schloss- und Parkgeschichte mit Berücksichtigung der Wasserkunst im Schloss Lichtenwalde (bei Chemnitz)“
1) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Offizielle Bezeichnung: Augustusburg/Scharfenstein/Lichtenwalde Schlossbetriebe gGmbH; Straße, Hausnummer: Schloss 1; Postleitzahl: 09573; Ort: Augustusburg/Sachsen; Land: DE; Telefon: +49 372913800; Fax: +49 3729138024; Internet-Adresse: https://www.asl-schloesser.de Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o. Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. 2) Verfahrensart: Verhandlungsvergabe mit Teilnahmewettbewerb, Vergabenummer: LIWA 01/2026 3) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden. 4) Ggf. in den Fällen des § 29 (3) die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen: nicht angegeben 5) Art und : In der 1. Phase des Verfahrens sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen und Nachweise zur Eignung beizufügen sind. Nach Ablauf der Antragsfrist werden nach Maßgabe dieser Bedingungen sowie unter Beachtung der Anforderungen gemäß §§ 36, 41 UVgO mindestens drei, höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebotes im Rahmen der Verhandlungsphase aufgefordert. Das Format der einzureichenden Unterlagen darf DIN A4 nicht überschreiten. Für die geforderten Auskünfte, Nachweise und Erklärungen sind die nachstehend genannten Formblätter zu nutzen: - Teilnahmeantrag (Formblatt 1) - Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2) - Nachweis der fachlichen Eignung: Referenzliste (Formblatt 3) Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bietern die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen zu verlangen. Werden Unterlagen nicht fristgemäß nachgereicht, vervollständigt oder korrigiert, wird der Teilnahmeantrag bzw. das Angebot ausgeschlossen. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind die in der Anlage beigefügten Teilnahmeunterlagen (Formblätter 1 bis 3) auszufüllen. Die 2. Stufe des Verhandlungsverfahrens wird wie folgt durchgeführt: Die Bieter müssen ein erstes Angebot, bestehend aus den Ausführungen zu den nachstehend genannten Kriterien sowie dem Honorarangebot, einreichen. Das erste Angebot muss bereits verbindlich sein. Diesem Angebot sind die Vorgaben für dieses Vergabeverfahren sowie der Anlagen unverändert zugrunde zu legen. Die Angebote, Erst- wie Schlussangebote, werden sodann auf Grundlage der vorgegebenen Zuschlagskriterien geprüft und bewertet. Für die Abgabe des Angebotes ist das Formblatt 4 (Honorar/Preis) zwingend zu verwenden. Dieses wird mit Aufforderung zur 2. Stufe veröffentlicht. Beauftragt werden Leistungen gemäß HOAS über die LPH 1 bis 7. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 1 bis 3 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 4 bis 7 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 1 bis 3 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 1 bis 3 des § 10 HOAS. Dabei sind die Grundleistungen nach § 10 Abs. 2 HOAS auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 4 bis 7 des § 10 HOAS. Dabei sind die Grundleistungen nach § 10 Abs. 2 HOAS auszuführen. Folgende Leistungen werden durch den Auftraggeber erbracht und werden nicht Vertragsbestandteil: (entfällt) 2. Besondere Leistungen (verpflichtend anzubieten, optionale Beauftragung): (entfällt) 3. Zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): (entfällt) Übergabe Unterlagen/Datenaustausch Es wird auf den Vertrag bzw. das Vertragsmuster verwiesen, welches zum Beginn der 2. Stufe des Verfahrens allen Bietern zur Verfügung gestellt wird, die aufgefordert werden, ein Erstangebot abzugeben. Honorar: Der Auftraggeber geht bei der Vergabe des Auftrages für die zu erbringenden Leistungen von folgenden Grundbedingungen aus und gibt folgende unveränderliche Honorarparameter verbindlich vor: Honorarzone: C Mitte Anrechenbare Kosten (netto): 600.000,00 Das Honorar ist nach der zum Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden HOAS zu berechnen. Anzubieten sind im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sämtliche vom Auftraggeber nachgefragten Leistungen, d. h. sowohl die fest als auch die optional zu beauftragenden Leistungen. Bitte benennen Sie im Honorarangebot die Stundensätze für den - Projektleiter - Mitarbeiter (Ingenieur, Techniker) - Technischen Zeichner und sonstige Mitarbeiter für ggf. notwendige und/oder zusätzlich gewünschte Leistungen. Die Stundensätze verstehen sich zzgl. der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Zusätzlich bitten wir um Benennung der Pauschale für zusätzliche Termine vor Ort inklusive aller Nebenkosten gem. § 15 HOAS. Vertragsmuster: Zum Beginn der Verhandlungsphase (2. Stufe) wird ein Planungsvertrag ausgeliefert. Dieser regelt die zwischen dem Auftraggeber und dem zu findenden Auftragnehmer geltenden vertraglichen Regelungen. Die in dem Vertrag teilweise noch offenen Punkte hängen vom Angebot des Bieters ab und werden vom Auftraggeber dementsprechend ergänzt. Das Vertragsmuster ist der Anlage B zu entnehmen. Ort(e) der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Schloss Lichtenwalde; Postleitzahl: 09577; Ort: Niederwiesa; Land: DE 6) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe 7) Nebenangebote sind nicht zugelassen. 8) Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2026, Ende: 31.12.2029 9) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. Ein unentgeltlicher Abruf ohne Registrierung ist möglich unter https://www.evergabe.de/unterlagen/3409766/zustellweg-auswaehlen. 10) Teilnahmefrist: 28.07.2026, 11:00 Uhr 11) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: Erklärung zur Haftpflichtversicherung (Formblatt 2, Punkt D): Eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 1,0 Mio. Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter eine Bestätigung einer Versicherungsgesellschaft vorlegen, wonach eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erkären, dass dieser Versicherungsschutz während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis der Versicherung für jedes Mitglied zu führen. Die Erklärung bzw. die Nachweise dürfen frühestens am 30.05.2025 ausgestellt worden sein. 12) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: Anlage B - Vertragsmuster (Auslieferung 2. Stufe) sowie den weiteren einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere HOAS und BGB. 13) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verlangt: Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die in der Vergabebekanntmachung geforderte Eignung aufweisen sowie Bewerbergemeinschaften, die die Eignungsanforderungen erfüllen. Die gemeinsame Beteiligung mit weiteren Unternehmen ist als Bewerbergemeinschaft oder unter Einbindung von Nachunternehmen nach Maßgabe der Vorgaben dieser Vergabeunterlagen möglich. Beteiligt sich ein Unternehmen mehrfach ‒ sei es als Bewerber, Mitglied einer Bewerber-gemeinschaft oder Unterauftragnehmer ‒ an diesem Vergabeverfahren, so kann dies zum Verfahrensausschluss aller Bewerber/Bewerbergemeinschaften, bei denen das jeweilige Unternehmen beteiligt bzw. als Unterauftragnehmer vorgesehen ist, führen. Bewerbergemeinschaften: Unternehmen können sich für die Teilnahme an diesem Verfahren zu Bewerbergemeinschaften zusammenschließen. Bewerbergemeinschaften stehen Einzelbewerbern gleich. Eine nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften nach Ende der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags ist nicht zulässig. Bewerbergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in welcher sie die Aufgabenteilung innerhalb der Bewerbergemeinschaft darstellen, einen bevollmächtigten Vertreter der Bewerbergemeinschaft benennen und erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Vergabeverfahren sowie im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften. Eignungsleihe / Unterauftragnehmer: Ein Bewerber kann zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB auch für diese Unternehmen vorzulegen. Werden die vorstehend dargestellten Eignungsanforderungen nicht erfüllt oder liegen Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 bis 4 GWB vor, so ist das Unternehmen auf Aufforderung der Vergabestelle innerhalb einer von dieser vorgegebenen Frist zu ersetzen. Liegen Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 GWB vor, so kann die Vergabestelle verlangen, dass der Bewerber das Unternehmen ersetzt. Nicht eignungsrelevante Unterauftragnehmer sind mit dem Teilnahmeantrag noch nicht zu benennen. Die Prüfung der geforderten Unterlagen erfolgt auf Vollständigkeit und Plausibilität i.V. mit § 41 UVgO: Teilnahmeantrag (Formblatt 1): Der Teilnahmeantrag ist vollständig ausgefüllt einzureichen. Formale Erklärungen und Nachweise (Formblatt 2): - Angaben zum Bieter (Formblatt 2, Punkt A) Bitte tragen Sie die Angaben zum Bieter/zur Bewerbergemeinschaft und/oder Eignungsleihe in das Angebotsformular ein. - Qualifikation (Formblatt 2, Punkt B): Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die als Fachplaner oder technische Fachkräfte berechtigt sind oder über sonstige Befähigungsnachweise verfügen, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet sind: - Die Planung der Innenräume erfolgt durch Personen, die folgende Berufsausbildung nachweisen können: Studium der Architektur oder Innenarchitektur, des Kommunikations- oder Ausstellungsdesigns, der Ausstellungsgestaltung oder Szenografie. - Die Lichtplanung erfolgt durch Personen, die lichttechnische und lichtplanerische Kenntnisse nachweisen können, beispielsweise von Architekten/Innenarchitekten mit entsprechender Spezialisierung. - Die Planung von Grafischen Leistungen für Ausstellungen kann erbracht werden durch ausgebildete Grafiker und Kommunikationsdesigner mit entsprechender Erfahrung im musealen Feld. - Medienplanungen erfordern spezielle Kenntnisse zu Medientechnik sowie über Erfahrung in der Entwicklung und im Einsatz von Medien in Ausstellungen. Darüber können Personen verfügen, die Informationsdesign, Interaction Design oder Medieninformatik studiert, vergleichbare Ausbildungen abgeschlossen oder als Quereinsteiger entsprechende Erfahrungen gesammelt haben. Juristische Personen werden zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung einer der o. g. Berufsbezeichnung berechtigt ist. Bei Bietergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen. - Eigenerklärung zu Ausschlussgründen (Formblatt 2, Punkt C): Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. 14) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: entfällt, siehe Vergabeunterlagen Ausstellungszubehör/ Galerieausstattung/ Museumseinrichtungen,Design/ Gestaltung,Entwurfsplanung,Planung (Innenräume/ Inneneinrichtung) - Wasserverband Eifel-Rur - Zentrale VergabeDürenDeadline: Aug 15
Markterkundung zur Grunderneuerung des Intranets beim Wasserverband Eifel-Rur (WVER)
Markterkundung gemäß § 20 Abs. 1 UVgO 1. Auftraggeber: Wasserverband Eifel-Rur (WVER) Eisenbahnstraße 20 52353 Düren 2. Gegenstand der Markterkundung: Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) beabsichtigt hiermit, im Vorfeld einer geplanten Vergabe gemäß § 20 Abs. 1 UVgO eine Markterkundung durchzuführen. Ziel dieser Markerkundung ist es, den Markt hinsichtlich den nachfolgende beschriebenen Leistungen oder Produkte zu sondieren: 2.1 Allgemeine Unternehmensinformationen Der Wasserverband Eifel-Rur (WVER) ist eine Organisation, deren Einzugsgebiet sich entlang der Rur erstreckt und von der Eifel bis ins Heinsberger Land und von Düren bis Aachen reicht. Hauptnebengewässer der Rur sind Olef und Urft, Vicht und Inde und Wurm. Der Verbandssitz befindet sich in Düren. Die Aufgaben des WVER orientieren sich an § 2 Abs. 1 Eifel-RurVG, welches auf der Webseite des WVER zu finden ist (https://wver.de/unsere-organisation). Dazu zählen unteranderem die Sicherung des Hochwasserschutzes an Fließgewässern und die Verstetigung des Wasserflusses unterhalb von Talsperren, die Bereitstellung von Wasser für die Trinkwassergewinnung und von Betriebswasser, die Beseitigung von Abwässern aus Gewerbe und aus dem Privatbereich und die Herstellung von naturnahen Verhältnissen an den Gewässern sowie die Sicherung eines guten Zustands der Gewässer. Insgesamt unterhält der WVER eine Gewässerstrecke von ca. 1.900 km sowie vier große Stauseen und zwei kleinere Staubecken. Der WVER versteht sich als moderner Dienstleister der Wasserwirtschaft für seine Mitglieder. Mit seiner Arbeit legt er die Grundlagen etwa für die kommunale und gewerbliche Entwicklung. Zudem trägt er zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen für die Menschen bei, etwa auch durch sein Engagement für den Klimaschutz. Seine Anlagen in einem technisch zeitgemäßen Zustand zu halten, ist sein Anspruch. Zudem sind ihm Transparenz gegenüber seinen Mitgliedern und der Öffentlichkeit wichtig. Ebenso schafft der Verband ein gutes Arbeitsumfeld im Sinne einer gesunden Work-Life-Balance für seine Belegschaft. Dazu gehören auch ein Betriebliches Gesundheitsmanagement und die Schaffung von Freizeitangeboten, etwa über eine Betriebssportgemeinschaft. Der Verband hat das Ziel, sich zu einem der attraktivsten Arbeitgeber in seiner Region zu entwickeln. Angesichts des demografischen Wandels will er so eine Top-Adresse für qualifizierte Jobsuchende sein, um zukünftige personelle Lücken zu schließen. Ebenso bietet er jungen Menschen verstärkt Ausbildungsangebote, etwa in seinem hochmodernen Ausbildungszentrum in Aachen. Organisatorisch ist der Verband unterteilt in den Vorstandbereich und vier Geschäftsbereiche. Sowohl dem Vorstandsbereich als auch den Geschäftsbereichen sind verschiedene Stabstellen angegliedert. 750 Mitarbeitende aus verschiedenen Bereichen der Ingenieurs- und Naturwissenschaften, aber auch Juristinnen und Juristen, Facharbeiterinnen und Facharbeiter, Menschen in handwerklichen Berufen und Datenverarbeitungsfachleute sind beim WVER beschäftigt. Die Mitarbeitenden sind an mehr als 44 Standorten im Verbandsgebiet tätig. Der WVER besitzt verschiedene interne Anspruchsgruppen wie Mitarbeitende, Verbandsmitglieder, verschiedene Gremien sowie weitere spezifische Zusammenschlüsse, die aus dem Unternehmenskontext resultieren (z.B. Betriebssportgemeinschaft). Weitere Informationen sind über www.wver.de abrufbar. 2.2 Ziel der Markterkundung Im Rahmen der Grunderneuerung des Intranets des WVER wird eine Markterkundung durchgeführt. Diese dient dazu, vor der Einleitung des Vergabeverfahrens einen umfassenden Überblick über aktuelle Entwicklungen, technische Möglichkeiten, bewährte Vorgehensweisen sowie innovative Ansätze und Trends im Bereich moderner Intranet-Lösungen zu gewinnen. Gleichzeitig soll geprüft werden, inwieweit die bestehenden fachlichen, technischen und organisatorischen Anforderungen durch die am Markt verfügbaren Lösungen erfüllt werden können. Die Markterkundung bildet somit die Grundlage für die anschließende Ausschreibung zur Auswahl einer geeigneten Agentur bzw. eines geeigneten Dienstleisters für die Konzeption und Umsetzung der Grunderneuerung des Intranets. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Ausgestaltung der Ausschreibungsunterlagen ein und schaffen die Grundlage für eine marktgerechte, zukunftsfähige und bedarfsgerechte Leistungsbeschreibung sowie die Auswahl eines geeigneten Projektpartners. Die Markterkundung dient ausdrücklich nicht der Festlegung einer konkreten Software oder Plattform. Vielmehr sollen verschiedene Lösungsansätze und technische Möglichkeiten betrachtet werden, um die Anforderungen an das zukünftige Intranet zu schärfen und eine technologieoffene Ausschreibung vorzubereiten. 2.3 Ziel der Grunderneuerung des Intranets Ziel ist die Etablierung eines modernen, skalierbaren und wartbaren Intranets. Die Grunderneuerung des Intranets soll zukünftig die Basis und den Ausgangspunkt der internen Kommunikationslandschaft des WVER darstellen, wodurch die Aufbereitung und das Abrufen von allgemeingültigen internen Informationen gewährleistet ist. Es soll eine Plattform geboten werden, die auf die Bedürfnisse des WVER zugeschnitten ist. Eine Vorgabe zur verwendeten Plattform besteht nicht. Es wird angestrebt, dass die Mitarbeitenden das Intranet als verlässliche interne Informationsquelle wahrnehmen, sodass für sie ein Mehrwert entsteht. Im Zuge dessen sollen sich das Verständnis, die Akzeptanz und das Nutzungsverhalten bezogen auf das Intranet verbessern. Es soll nicht mehr als reine Datenablage wahrgenommen und genutzt werden, sondern als Informationsquelle, Vernetzungs- und Partizipationspunkt dienen. Dabei soll es technisch auf dem neusten Stand sein. Das Intranet soll das Zusammengehörigkeitsgefühl, die Verbundenheit und Identifikation mit dem WVER als Arbeitgeber steigern und die Aufgaben des Verbandes erkennbarer und für alle erlebbarer machen. 2.4 Ablauf des Markterkundung Im Rahmen der Markterkundung sind insgesamt fünf Einzeltermine mit jeweils einem Umfang von 60 Minuten vorgesehen, bei denen sich Dienstleister und Agenturen vor Ort beim WVER vorstellen. Zur Teilnahme an der Markterkundung ist eine Anmeldung bis 15.08.2026 notwendig. Mit Anmeldung müssen folgende Nachweise erbracht werden: - mehrjährige Erfahrungen im Bereich Relaunch, Aufbau und Etablierung von Intranetlösungen - Zusammenarbeit mit Institutionen des öffentlichen Dienstes Falls mehr Anmeldungen eingehen als Termine verfügbar sind, wird ausgelost. Die fünf Termine sollen gebündelt zwischen dem 07. und 11.09.2026 stattfinden. Geplant ist die Durchführung an ein bis zwei aufeinander folgenden Tagen. Sämtliche Termine finden in Präsenz im Verwaltungssitz des WVER statt. Die Vergabestelle des WVER verschickt die Termineinladungen. Die Teilnahme an der Markterkundung ist keine Voraussetzung für die spätere Bewerbung zum Vergabeverfahren. Die Dienstleister werden gebeten, anhand konkreter Praxisbeispiele aufzuzeigen, wie moderne Intranet-Lösungen heute aufgebaut sein können und welche aktuellen Trends bei der Gestaltung und Umsetzung berücksichtigt werden. Darüber hinaus sollen sie den typischen Ablauf eines Intranet-Relaunchs anhand von Best-Practice-Beispielen erläutern. Dabei sollen insbesondere die einzelnen Projektphasen von der Analyse der Ausgangssituation über die Auswahl eines geeigneten Intranet-Tools bis hin zur Umsetzung und Einführung dargestellt werden. Ergänzend sollen die Dienstleister eine realistische Einschätzung der zeitlichen Dauer der einzelnen Projektphasen geben. Darüber hinaus sollen die Dienstleister erläutern, wie die Zusammenarbeit während eines Relaunch-Projekts typischerweise gestaltet wird. Dabei sollen insbesondere die Rollenverteilung, die Kommunikationswege sowie die Abstimmungsprozesse zwischen Auftraggeber und Dienstleister beschrieben werden. Ein weiterer Bestandteil der Markterkundung ist die Darstellung der Informationen und Voraussetzungen, die auf Seiten des WVER für einen erfolgreichen Relaunch erforderlich sind. Hierzu zählen insbesondere technische Rahmenbedingungen, strukturelle Gegebenheiten sowie weitere relevante Informationen, die für die Planung und Durchführung des Projekts benötigt werden. Zeitlichter Ablauf der einzelnen Termine - Vorstellung und Einblicke WVER Intranet (5 Minuten) - Vorstellung Agentur (5 Minuten) - Beispiele zu aktuellen Intranettrends und Best-Pratice Beispielen (15 Minuten) - Präsentation exemplarischer Ablauf Relaunch Intranet (10 Minuten) - Benennung wichtiger Inhalte für mögliche Ausschreibung (10 Minuten) - Fragerunde (15 Minuten) 2.5 Ausgangslage Das bestehende Intranet des WVER basiert auf einem OnPrem gehosteten Sharepoint SE Edition. Genutzt werden unter anderem vom Server unterstützte Funktionen wie beispielsweise die Suchfunktion oder Workflows. 2007 wurde das erste Intranet eingeführt und seitdem regelmäßig auf die neueste Version aktualisiert. Dennoch variiert das Seitenlayout, sodass es kein einheitliches Bild ergibt. Einige Seiten sind zudem nicht in die neueste Version überführbar. Viele Inhalte sind statisch aufbereitet. Es gibt keine bis wenige Bilder bzw. Bewegtbildinhalte. Ebenfalls gibt es für die Mitarbeitenden keine Interaktionsmöglichkeiten in Form von Social Intranet Elementen (Kommentieren, Like, eigenständig Posten). Der technische Support wird durch die Organisationseinheit 2.5 Digitalisierung durchgeführt. Eine definierte inhaltliche und redaktionelle Verantwortung gibt es nicht, sodass Mitarbeitende, sofern eine Bearbeitungsberechtigung besteht, Inhalte eigenständig hochladen und Veränderungen bei der IT in Auftrag geben. Daraus ergibt sich, dass das Intranet aktuell als Ablageort fungiert und viele dort enthaltenen Dateien veraltet sind. Eine konsequente inhaltliche Pflege und Kontrolle sind nicht vorhanden. Alle Mitarbeitende des WVER haben Zugriff auf das Intranet. Über die Hälfte der Mitarbeitenden arbeitet nicht in der Verwaltung, sondern auf Anlagen im gesamten Verbandsgebiet verteilt. Ihnen steht das Intranet sowohl über ihr dienstliches mobiles Endgerät, als auch, falls verfügbar, über einen Dienstlaptop zur Verfügung. Mehr als drei Viertel der Mitarbeitenden verfügen über ein dienstliches mobiles Endgerät. Voraussetzung zum Abrufen des Intranets ist eine bestehende VPN-Verbindung. Die Seitenansicht ist nicht auf mobile Endgeräte angepasst. Eine personalisierte Verwendung des Intranets wird aktuell durch die Mitarbeitenden weitestgehend nicht genutzt, da diese Möglichkeit vielen nicht bewusst ist. Das bestehende Intranet des WVER ist somit technologisch und funktional veraltet und erfüllt aktuelle Anforderungen an Usability, Barrierefreiheit, mobile Nutzung sowie Zusammenarbeit nicht mehr ausreichend. 2.6 Festgelegte Mindeststandards für späteres Vergabeverfahren Unabhängig von den Ergebnissen der Markterkundung wurden seitens des WVER bereits grundlegende Rahmenbedingungen definiert, die im späteren Vergabe- und Ausschreibungsverfahren verbindlich einzuhalten sind. Ein Nachweis dieser Anforderungen ist im Rahmen der Markterkundung noch nicht erforderlich. Die zukünftige Lösung soll entweder als On-Premise- oder als Cloud-Lösung realisierbar sein. Im Falle einer Cloud-basierten Bereitstellung sind die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einzuhalten und ein Serverstandort innerhalb Europas sicherzustellen. Darüber hinaus müssen mindestens alle geltenden gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit sowie die für den WVER relevanten KRITIS-Anforderungen erfüllt werden. Zudem ist das bestehende Corporate Design vom WVER, insbesondere die Farbgestaltung und das Markentier, in der Gestaltung des Intranets zu berücksichtigen. Die genannten Anforderungen stellen verbindliche Mindeststandards für das spätere Vergabeverfahren dar und werden erst im Rahmen der Ausschreibung und Vergabe nachzuweisen sein. 3. Ziel der Markterkundung: Diese Markterkundung dient der Einholung von Informationen über die Verfügbarkeit, technischer Möglichkeiten, innovativer Lösungen sowie marktüblicher Preise. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dabei helfen, den Vergabeprozess sachgerecht, wettbewerbsneutral und transparent vorzubereiten.
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